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Aktienindex-Futures
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Aktienindex-Futures
("futures on equity indices", "stock index futures") und
anderweitige Index-Futures bilden zusammen mit Futures besonders auf
Zinsinstrumente und
Devisen, ferner auf einzelne Aktien sowie auf sonstige primäre Finanztitel
die Gruppe der Finanz-Futures
("financial
futures"). Im Mittelpunkt der folgenden Abhandlung steht die
Klasse der Aktienindex-Futures.
Jedem Aktienindex-Futures ist ein bestimmter
Aktienindex* untergeben,
der als sein Basisgegenstand ("underlying") erscheint. Von eben
diesem leitet er Börsenpreis und Wert her. Terminkontrakte auf Aktienindexe
stellen als äußerst liquide börsengehandelte Instrumente ein ganz vorzügliches
Mittel dar, auf einem zweiten Wege und dabei in kostenersparender Weise
an der Wertentwicklung eines ausgewählten Korbes von Aktien teilzuhaben
(Trading, Investing). Ebenso wohl lassen
sich Aktienindex-Futures heranziehen, um auf Indizes aufbauende Aktienportefeuilles
in ihrem Werte zu sichern ("risk management";
Hedging), ferner gar um eine
Index-Arbitrage vorzunehmen
oder vielleicht auch nur dafür, um sich ein Bild von der allgemeinen
Markteinschätzung der voraussichtlichen, künftigen Marktbewertung seines
zugrunde liegenden Indexes zu verschaffen ("price discovery").
Zu denjenigen Aktienindizes, die nach heutigen Verhältnissen von allerhöchster
Bedeutsamkeit für den Verkehr in Futures sind ("benchmark contracts"),
gehören neben anderen ohne Zweifel der
S&P
500 und der NASDAQ
100-Index (beide stammen aus den Vereinigten Staaten von Amerika),
der Nikkei-Index
(Japan), jetzt auch der Ibovespa (Brasilien), der
DJ EURO STOXX 50 (Europa), wie besonders hierzulande auch der
DAX® (Deutschland).
– An einleitender Stelle sei nunmehr zunächst die Frage erörtert, was
unter dem Titel eines Aktienindex-Futures denn eigentlich vorzustellen
ist?
[* Ein
Aktienindex ("stock market
index") ist im innersten Kern nichts anderes als eine statistische
Kennzahl, die den Wertestand einer fest vorgegebenen Gesamtheit von
Aktien wie in einem Spiegel in einer einzigen Zahl bündig zum Ausdruck
bringt.]
Nun, getreu dem Leit- und Ursprungsgedanken
von Termingeschäften überhaupt:
"Festlegung des Vertrags jetzt, Erfüllung in natura später",
hätte ein Aktienindex-Futures-Kontrakt aus dieser althergebrachten Sicht
das Recht wie auch die unbedingte Verpflichtung zum wesentlichen Inhalt,
einen ganz bestimmten Aktienindex zu einem bei Vertragsschluss ausbedungenen
Preis (der sich aus dem an der Börse festgestellten Kontraktpreis des
Index-Futures herleitet), auf einen festgesetzten zukünftigen Termin
zu kaufen ("long") resp. zu verkaufen ("short"). Da aber
ein Index selbst nichts weniger als einen handgreiflichen Marktgegenstand
("asset") in concreto verkörpert, sondern vielmehr einen
Gegenstand der Vorstellungswelt in Gestalt einer abstrakten Finanzmesszahl
abgibt, ist eine tatsächlich erfolgende Belieferung gemäß dem oben angerufenen
Leitsatz in Wirklichkeit nicht zu bewerkstelligen. Auch die ersatzweise
Übertragung der einzelnen den betreffenden Index ausmachenden Aktien
im entsprechenden Verhältnis erweist sich in der Ausführung als ebenso
wenig glücklich, weil für einen modernen, schnelllebigen Terminverkehr
viel zu umständlich und beschwerlich. Um über diese Klippe hinwegzukommen,
wird für die verlangte Endabwicklung von Aktienindexe im Erfüllungsfall
auf ein gefälliges Behelfsmittel Zuflucht genommen: Statt einer wirklichen
Überlieferung von Aktienkörben* beanspruchen Aktienindex-Futureskontrakte
ihrem Zuschnitt gemäß notwendig die Erfüllung durch Wertausgleich
(Barabgeltung,
Cash Settlement,
"financial settlement"). Die letztgenannte Verfahrensart schafft
im Zeitpunkt der Terminfälligkeit Ersatz für die Abwicklung durch physische
Übertragung der einzelnen Indexpapiere auf anderweitige, minder schwerfällige
Weise, ohne dabei eine der beteiligten Parteien gegenüber dem Verfahren
einer wahrhaftigen Andienung von Effekten wirtschaftlich schlechter
zu stellen.
[* Futures, denen
Aktien nur einer einzigen Aktiengesellschaft unterliegen (Aktien-Futures,
"single stock futures, SSF", "universal stock futures"),
lassen sich dagegen sehr wohl durch Lieferung, Übernahme und Bezahlung
der effektiven Stücke erfüllen (Effektiverfüllung, Liquidation, Arrangement).
Solcherlei Aktien-Futures sind noch ein recht junger Zweig in der Klasse
der Finanz-Terminkontrakte. Sie wurden u.a.
an der Terminbörse
OneChicago,
der
Eurex, der
Euronext, der
ICE Futures U.S.,
der
Moscow Exchange
(MICEX-RTS),
der spanischen MEFF,
der koreanischen
KRX, der indischen
NSE sowie
an der südafrikanischen
JSE aufgenommen
und verzeichnen dort derzeit ein reges Wachstum. An der weltgrößten
Terminbörse, der
CME Group,
werden hingegen an keiner deren Abteilungen Aktien-Futures notiert und
gehandelt. Bereits anfangs im Jahre 2012 wurden weltweit rund 1,019
Mrd. "single stock futures"-Kontrakte gegenüber 2,158 Mrd. Aktienindex-Futures
umgesetzt. Futures auf Dividenden von Aktien ("single stock dividend
futures") werden allerdings immer durch Barausgleich erfüllt. Das
gleiche gilt von "index dividend futures".]
Ein
Aktienindex-Futures lässt sich demzufolge umschreiben als
ein an besonderen Börsenplätzen gehandelter, von einem dortselbst vorliegenden
Mustervertrag abgenommener Kontrakt zwischen zwei Vertragsparteien,
einer, die aus steigenden (Long), und einer anderen, die aus fallenden
Indexziffern geldwerten Nutzen zieht (Short), dessen Gegenstand die
Wertentwicklung eines allgemein bekannten Aktienindex abbildet und der
börsentäglich bis zum Schluss eines im Voraus festgelegten künftigen
Stichtages den wechselseitigen Austausch von Zahlungen verlangt, deren
Belauf jedes Mal mittelbar abhängig ist von eben jener Wertentwicklung
des zugrunde liegenden Index bis hin zum Stichtag.
Jener Stichtag fällt für die allermeisten
Aktienindex-Futures auf den dritten Freitag der Vierteljahresmonate
des März, Juni, September und Dezember.* Die Erledigung durch
Differenzausgleich ("cash settlement") zum Fälligkeitsstichtag
kann dem wirtschaftlichen Eigennutz des Halters eines Aktienindex-Futures
vollkommen genügen. Ihm geht es vor allem um die Preis- und Wertgestaltung,
die in dem vorbenannten Verrechnungsverfahren im vollen Umfang Berücksichtigung
finden. An einer festen wirtschaftlichen Bindung an den Titeln des fraglichen
Basisindex liegt dem Futures-Händler in aller Regel wenig oder nichts.
Für die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der täglichen Aufrechnung
("mark to market") wie auch die des Cash Settlements sorgt die
Zentralabrechnungsstelle (Clearingstelle,
"clearing house") der
Terminbörse.
Letztere verbürgt sich durch ihre unstrittige Integrität zugleich für
die nötige Erfüllungssicherheit aller im Handelsverkehr ausstehenden
Kontrakte. Am Liquidationstage unmittelbar nach Handelsschluss eines
terminfälligen Aktienindex-Futures leitet die ihr angegliederte Verrechnungsstelle
die Abwickelung des Barausgleichs hausintern in die Wege. Und dies geht
so zu: Für jeden Aktienindex-Futures, der bis zum Fälligkeitsstichtage
(dem amtlichen Schlussabrechnungstag am Ende der Laufzeit, "final
settlement day") noch nicht durch ein
Gegengeschäft
("closing transaction") glattgestellt worden ist, und somit noch
zur Erfüllung aussteht, ist – nach letztmaligem "marked
to market" der offenen Positionskonten – anstelle einer urkundlichen
Lieferung der einzelnen Teilhaberpapiere des bezüglichen Index eine
anspruchsabgeltende Barausgleichszahlung
zu leisten, die der Inhaber der an Wert eingebüßten an den Inhaber der
im Wert gestiegenen Position zu bezahlen verpflichtet ist. Der Vollzug
des Cash Settlement durch Zahlung der Differenzsumme steht grundsätzlich
gleich nach Fälligkeit an. Für Index-Futures der internationalen Derivatebörse
Eurex beispielsweise
ist dies i.d.R.
der erste Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.
[* Die Schlussabrechnungspreise
der an der CME notieren Aktienindex-Futures werden den Hausregeln nach
zu Handelsbeginn jeweils am 3. Freitag des Fälligkeitsmonats auf der
Grundlage der Eröffnungskurse der einzelnen den Index ausmachenden Aktien
ermittelt ("special opening quotation" SOQ).]
Durch eine pünktlich bewirkte ergebnisabhängige
Ausgleichszahlung in bar an den Halter der im Werte gestiegenen Position
durch den Halter der im Werte gesunkenen Position werden sämtliche Ansprüche
aus dem Futures vollständig zum Ausgleich gebracht. Ein geleisteter
Differenzbetrag in entsprechender Höhe dient somit unmittelbar der Abgeltung
des Vorteils aus der Position. Nach erfolgter Erfüllung durch Wertausgleich
sind beide Seiten eines Futuresgeschäftes geldmäßig gleichgestellt,
falls ein Vollzug durch Veräußerung bzw. Erwerb der Basiswerte der Sache
nach stattgehabt hätte.
Vernünftigerweise braucht ein Händler
von Aktienindex-Futures im wirklichen Börsenleben daher niemals zu besorgen,
seine bis zum Regulierungstag durchgehaltenen Terminmarkt-Verpflichtungen
durch effektive
Lieferung bzw. Empfangnahme aller dem bezüglichen Index unterliegenden
Teilhaberpapiere tatsächlich erfüllen zu müssen; denn es wäre wahrhaft
eine untunliche Ungeheuerlichkeit, sämtliche der nach Hunderten zählenden
Aktienwerte, aus denen sich ein Aktienindex von entsprechender Breite
begründet, erst anteilsmäßig genau passend nachzubilden bemüßigt zu
sein, um diese sodann der Sache nach anzudienen.* Einer leibhaftigen
Überlieferung besonders hinderlich wäre dabei der Umstand, dass Aktien
gemeinhin nicht zu jeder arithmetischen Quote nach Belieben unendlich
teilbar sind.
[* Der Osaka50-Aktienindex-Futures
erforderte nach seiner Vorstellung einst tatsächlich die Lieferung der
durch ihn repräsentierten Aktien; diese Verfahrensweise ließ sich freilich
infolge der oben erörterten Schwerfälligkeiten bei der Abwicklung nicht
lange aufrechterhalten.]
Ein Aktienindex
ist also aus Mangel an körperhaften Gütern oder leichtfasslichen Börsenpapieren
in seiner Gestalt kein Vermögenswert ("asset") im herkömmlichen
Sinne, sondern ein Finanzkonstrukt, das will bedeuten, eine fertig
eingerichtete Messzifferngröße, die ausdrücklich Bezug nimmt auf bestimmt
ausersehene Wertpapiermärkte. Dieser Befund hat in allerlei Hinsicht
weitere Auswirkungen sowohl auf die gebräuchlichen Rechenformen als
auch auf den Kontraktumfang, dessen Zusammensetzung und Mengeangaben
von Aktienindex-Futures im börslichen Handelsverkehr. Namentlich zur
Bewältigung der Preiszurechenbarkeit wie auch zur Komputation
des vorgestellten Marktwertes zum Termin, den der Kontraktumfang
eines Aktienindex-Futures bei gegebenem Indexstand im Ganzen vertritt
(Geldwert des Indexportfolios, "contract value", "notional
value", "nominal value", "face value", "financial
value"), bedarf es notwendig eines schicklichen, sachentsprechend
ausgefeilten Richtmaßes. Dieses gibt in der erwünschten Form der sogenannte
Indexmultiplikator
ab ("multiplier", "contract multiple"). Seinen eben angesprochenen
Zweck erfüllt dieser Letztgenannte nach Maßgabe der Konstruktionsweise
des Index wie folgt: Zur Wertbeimessung eines in Frage stehenden auf
Termin notierten Indexes (Index-Futures) ist die in Punkten wiedergegebene
Indexzahl des betreffenden Futures
(= "Börsenpreis" eines Index-Futures) mit der Zahl des ihm börsenseitig
fest zugerechneten Währungsbetrages ("contract unit") zu vervielfachen.
Wir erhalten demnach folgende Formel zur Berechnung des vorgestellten
Geldwertes ("notional exposure") des einem Futures-Kontrakt zugrunde
liegenden Aktienindex zum Termin:
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Geldwert des unterliegenden
Index = Indexstand × Wertgröße des Indexmultiplikators.
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Beim
Standard & Poor's
500 Aktienindex-Futures der Chicago Mercantile Exchange (eine
Abteilung der
CME Group)
in der anfangs eingeführten alten und bis vor kurzem (2021) noch beibehaltenen
Ausführung (Produktkürzel, "futures ticker":
SP) beispielsweise – vor Auflegung
des E-mini
S&P 500 im Jahre 1997 war dieser lange Zeit der umsatzstärkste Index-Futures
überhaupt – beträgt jener Multiplikator je Indexpunkt des zugrunde liegenden
S&P500 Index beständig und
einheitlich 250(US-$). Bei
einem angenommenen Kurstand des S&P500
Aktienindex-Futures z.B. von
4300 Indexpunkten erhält man
folglich einen vorgestellten Marktwert des zugrunde liegenden Index
("notional principal", "notional cash value", "face
value"), auf die Terminfälligkeit des Kontrakts berechnet, insgesamt
von 250US-$ ×
4300 =
1075000US-$.
Für den obengenannten, schon früh unter Händlern ungleich beliebteren
E-mini S&P500 (Produktkürzel:
ES), dessen Multiplikator lediglich
auf 50(US-$) angesetzt ist,
ergibt sich immerhin ein Fünfteil dessen, also 215000
US-$. Darüber hinaus hat die CME am 6. Mai 2019 einen geradezu zwergenhaften
Kontrakt auf den S&P500 eingerichtet,
einen sog. Micro-Kontrakt, dessen Multiplikator bloß auf 5 US-$ festgesetzt
ist. Sein Wert beträgt bei dem genannten Kursstand von
4300 damit nichts mehr als
21500US-$.
Beim
DAX®-Futures*
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel:
FDAX) hingegen ist ein voller
Indexpunkt in der herkömmlichen Ausführung des Kontrakts gleichbleibend
25€, beim
Mini-Dax® Futures (FDXM)
nur 5€ und beim
Micro-Dax®-Futures (FDXS)
gar nur 1€ wert. Notiert der
Kurs des DAX®-Futures erstgenannter Machart bspw. mit
15800,0 Indexpunkten, so errechnet
sich ein Index-Gegenwert von insgesamt 395000€
je Futures-Kontrakt, beim Mini-DAX® 79000
€ und beim Micro-DAX® lediglich 15800€.
Hiermit liegen zugleich die Größen fest, nach denen sich der vertraglich
ausgehandelte vorgestellte (notionelle) Marktwert des Index eines darauf
gehandelten Futures bestimmt, nämlich erstens, dem Stand des Futures,
zweitens dem Wertansatz des Indexmultiplikators – und drittens, dem
Wechselkurs derjenigen Währung, auf welcher der Indexmultiplikator lautet,
falls in einer fremden Landeswährung gerechnet wird. – Zieht man alles
bisher Gesagte in Betracht, ergibt sich daraus für den Terminhändler
folgender ersprießliche Vorteil: Bei nur mäßiger Beanspruchung der für
ein Börsentermingeschäft in Index-Terminkontrakten einzulegenden Mittel,
deren jeweilige Höhe sich nach der Summe eines "inital
margin" für den obligatorischen Ersteinschuss bestimmt (die bei
Financial-Futures in aller Regel etwa 5 bis 15%
des jeweiligen Kontraktgegenwertes ausmacht), lassen sich ohne jede
wahrhaft bestehende Inhaberschaft in Aktien vergleichsweise große Aktienkapitalbeträge
bewegen (Hebeleffekt).
[*
DAX® ist das
Kurzwort von Deutscher Aktienindex. Der Index DAX®
umfasst die 40 größten und umsatzstärksten deutschen Aktien-Standardwerte.]
Anders als der laufend sich neu bildende,
mit Bezug auf die Indexzahl erscheinende Börsenpreis eines Aktienindex-Futures,
der in seiner Erscheinung als Rechnungseinheit den Multiplikand darstellt,
ist der Indexmultiplikator in seinem Wertstand allemal von fester Dauerwirkung.
Er unterliegt erst gar nicht der Preisbildung durch Angebot und Nachfrage,
sondern ist durch einseitige Festsetzung ab Seiten der einzelnen Derivatebörsen
vorab, wenn auch gewiss nicht bis in alle Ewigkeit, so doch stets auf
längere Dauer fertig berechnet und bis auf Weiteres starr vorgegeben.
Sonach ist der aufgestellte Indexmultiplikator im laufenden Börsenhandel
mit Index-Derivaten wie auch sonst ausnahmslos als eine bleibende, gleichmäßig
festausgeprägte Größe anzusehen. Indexmultiplikatoren können als solche,
je nach Index, vom unterschiedlichsten Umfang sein (vgl. noch weiter
unten die Tabelle auf der Seite).
Hinter dem Bemühen um die Festsetzung
eines maßgerechten wie zweckdienlichen Standes für den Indexmultiplikator
steht das Bestreben der Terminbörsen, ein im allseitigen Sinne des Marktbedürfnisses
liegendes, möglichst weit reichendes Wohlgefallen im Kreise der erreichbaren
Nutzer von Index-Futures zu erwirken ("contract design"). Hierbei
ist mit Augenmaß vorzugehen. Der Multiplikator darf nämlich weder zu
hoch noch zu niedrig gegriffen sein. Ein ungewöhnlich großer Multiplikator
wäre wegen des daran hängenden erhöhten Risikos kleineren privaten
Spekulanten ("retail trader",
"individual trader") abträglich und auch
Hedgern von
Portfolios geringeren Umfangs
immerhin ebenso verdrießlich; ein all zu kleiner Multiplikator hinwieder
könnte infolge der damit erkauften höheren Handelskosten die Absichten
der Investoren des Großgewerbes verleiden (Banken, Hedge-Funds, Weltunternehmungen).
Hier gilt es also, die rechte Mitte zu finden. Als tauglich und marktgerecht
erweist sich ein Multiplikator im Allgemeinen dann, wenn seine Gebrauchsfähigkeit
auch noch in den weitesten Anwenderkreisen Zuspruch findet und er durch
seine bequeme Handhabung allseitig genehm erscheint und gut ankommt.
Ebendeshalb bedarf er genauester Anpassung. Wie dem auch sei: Einmal
festgelegt, gilt ein Indexmultiplikator, wie erwähnt, bis auf weiteres
als starre, unantastbare Dauergröße.
Nun aber werden von Seite der Terminbörsen
nicht nur vorweg den Indexmultiplikatoren jedes ihrer auf Indizes lautenden
Futures-Produkte fest angesetzte Standardvorgaben dauerhaft zugeschlagen.
Vielmehr treffen diese für alle ihre Index-Produkte verbindliche Regelungen
nebstdem auch über die geringstmögliche Abstufung des Indexstandes im
laufenden Handel, welche dann für die zu Ende des Tages erfolgende Abrechnung
und die zu Ende der Laufzeit fällige Abwicklung der Aktienindex-Futures
("daily settlement", "final settlement") ebenso wohl Gültigkeit
beanspruchen (= Normierung der minimalen Preisvariation, Letztere wird
kurz "tick" genannt).
Wie die Zubereitung des Multiplikators selbst, so erlangt mit ihr auch
die Verfügung über die Mindestabstufungen der einzelnen Index-Futures
für alle Marktteilnehmer ohne Unterschied die gleiche Maßgeblichkeit.
Im Zuge der Normung wird dem minimalen Notierungssprung jedes Futuresprodukts
auf Aktienindizes gleichzeitig ein Geldwert von fester Höhe beigelegt.
Beim DAX®-Futures an der länderübergreifenden Terminbörse
Eurex beispielsweise beträgt die allergeringste Veränderung des
Kurses immerzu genau 0,5 Indexpunkte. Da nach den Börsenregeln ein voller
Index-Punkt im DAX®-Futures mit gleichbleibend 25€
festgesetzt ist, erhält man somit bei einer kleinstmöglichen Kursbewegung
von 0,5 Indexpunkten als resultierenden "tick"-Wert ("tick value")
einen genau feststehenden Geldbetrag von 12,50€
je DAX®-Futures-Kontrakt.
Neben Regelungen zur Abwicklung bei Fälligkeit,
zu Indexmultiplikatoren und Mindestkursvariationen sind die übrigen
Kontrakt-Merkmale von Aktienindex-Futures in ebensolcher Weise standardisiert
und damit für alle Börsengeschäfte schon vorweg eindeutig umrissen.
So werden etwa neben anderem auch der erste und der letzte Handelstag
des Kontrakts, und damit auch seine längstmögliche Laufzeit, der
Termin-Zyklus und die täglichen
Handelszeiten verbindlich festgeschrieben.
Nachfolgende Übersichtstafel fasst für
die damals und heute bedeutendsten Aktienindex-Futures (Aktienindex-Terminkontrakte,
"equity index products", "stock index futures contracts")
der Welt die ihnen von der Börse nebengeordneten Indexmultiplikatoren
und Mindestpreisvariationen auf anschauliche Weise zusammen.
INDEX-FUTURES, Börse |
MULTIPLIKATOR |
MINDESTVARIATION |
S&P
500,
CME |
250 US-$ |
0,1
Indexpunkte = 25 US-$ |
E-mini S&P 500, CME |
50 US-$ |
0,25
Indexpunkte = 12,50 US-$ |
Micro E-mini
S&P 500, CME |
5 US-$ |
0,25
Indexpunkte = 1,25 US-$ |
E-mini Nasdaq 100 Futures, CME |
20 US-$ |
0,25
Indexpunkte = 5 US-$ |
E-mini Russel 2000, CME |
50 US-$ |
0,1
Indexpunkte = 5 US-$ |
Nikkei 225, CME |
5 US-$ |
5
Indexpunkte = 25 US-$ |
Dow Jones Industrial, CBOT |
10 US-$ |
1
Indexpunkt = 10 US-$ |
E-mini-Dow (DJIA), CBOT |
5 US-$ |
1
Indexpunkt = 5 US-$ |
Micro E-mini Dow,
CBOT |
0,5
US-$ |
1
Indexpunkt = 0,5 US-$ |
Euro Stoxx 50 Futures, Eurex |
10 € |
1
Indexpunkt = 10 € |
DAX®
Futures, Eurex |
25 € |
0,5
Indexpunkte = 12,50 € |
Mini-DAX® Futures,
Eurex |
5
€ |
1
Indexpunkt = 5 € |
Micro-DAX® Futures,
Eurex |
1
€ |
1
Indexpunkt = 1 € |
MDAX®
Futures, Eurex |
5 € |
1
Indexpunkt = 5 € |
TecDAX® Futures, Eurex |
10 € |
0,5
Indexpunkte = 5 € |
SMI Futures,
Eurex |
10 CHF |
1
Indexpunkt = 10 CHF |
Tabelle: Aktienindex-Futures, ihr zugeordneter Multiplikator
und Mindestkursvariation
[Hinweis: Der Multiplikator
drückt den in Geld berechneten Wert je Indexpunkt aus ("contract
unit").]
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Entstehung,
Entwicklung und Bedeutung von Aktienindex-Futures
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