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Einiges über Spekulation und Terminmärkte

 

    Zum Begriffsverständnis von Spekulation und Spekulant

Sei es Findigkeit bei der Umschau nach Vorteilsgelegenheiten, seien es unterschiedliche Bedürfnisse, Erwartungen und Risikoneigungen unter den Marktmenschen oder sei es eine sichtliche Ungleichverteilung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten: All dergleichen ohne Ausnahme findet endlich seinen Widerschein in den eigentlichen Beweggründen und Triebkräften, die für die Vornahme von Spekulationsgeschäften auf den Finanz- und Terminmärkten ursächlich sind und sie erst beleben. – Die brennende Vorfrage aber, die sich nach den einleitenden Worten unter dieser Überschrift voranstellt und sich einem notwendig auf die Lippen drängt, lautet: Unter welchem Wortsinn lässt sich der Begriff des Spekulanten überhaupt begreifen? – Sehen wir zu, worum es sich handelt.

Unter dem Ausdruck Spekulant (zu lat. speculans) versteht sich in der alltäglichen Anschauung unter uns häufig und gern ein habsüchtiger Mensch, der im Sinne eines waghalsigen Glücksspielers vom Geist der unersättlichen Gewinnsucht beseelt entfernt nicht davor zurückschrickt, seine Barschaft selbst in die sittlich anrüchigsten Verwendungsgelegenheiten hineinzustecken, einer von denen, der leichtfertig, wie er ist, ganz ohne Scheu und Gewissenszweifel Preistreibereien Vorschub leistet (Agiotage; Jobberei), während er andere schonungslos übervorteilt – alles das in der kühnen Hoffnung auf baldige Bereicherung, womit er sein ohnehin überschüssiges Geldvermögen weiter zusammenzuscharren sucht (Gewinnlust, Gewinnsucht). Und selbst in einem Land, wie es die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind, wo Wagemut offenbar besonders hoch im Kurs steht und der Begriff der Spekulation darum mit weit weniger Argwohn versehen ist als hierzulande, wird der Spekulant mitunter mit dem Namen "player" ("Spieler") bedacht, ist dort – wohl mehr zur Hebung des äußeren Ansehens – jedenfalls bestens bekannt unter der beschönigenden Aufschrift eines Traders.

Alles dies steht anders unter Anlehnung an den lateinischen Wortstamm speculari, zu Deutsch so viel wie »spähen, beobachten«. Darnach lässt sich der Begriff des Spekulanten in des Wortes ganzer Bedeutung getreu umschreiben als "ein Mann, welcher von einem erhöhten Standpunkt aus in die Ferne späht", und weiter, "jemand, der neue und unbekannte Wege und Gegenden für das große Heer der Handelstreibenden ausfindig macht und absucht"*.

[* Jean Gustave Courcelle-Seneuil (1813-1892), Professor der Nationalökonomie und französischer Staatsrat]

Ein Spekulant kann darum gedeutet werden als eine planvoll handelnde, vom Gewinnstreben beseelte Person, welche auf dem Boden gesammelter Wissensvorsprünge nach lohnenden Investitionsgelegenheiten Umschau hält, die ihr dem Vorhaben gemäß auf kurze oder auf längere Frist einen Vermögensvorteil verschaffen und um dessentwillen sie ihr Kapital einem Wagnis aussetzt.

Rücksichtlich ihrer ganzen Wesensart sind sich der Spekulant (Trader) und der Glücksspieler (der in des Wortes verwegenster Ausdeutung auch mit dem Namen "Zocker" belegt wird) einander sichtbar unähnlich: Der Spekulant von Scharfblick handelt wohlbedacht, indem er jeder von seinen Anlageentscheidungen eine durch vernünftige Verstandesgründe gut abgestützte Untersuchung über die wirtschaftlichen Grundzusammenhänge voranstellt, deren Zusammengreifen für die mit der Investitionshandlung erstrebten Ziele bestimmend sind: so zumal eine eingehende Erkundung der vielgestaltigen, sich oft kunterbunt durchkreuzenden Bestimmgrößen der Preise, der Marktbreite und Markttiefe (Liquidität) u.a., allemal unter Tragung der Verlustgefahr. In Anbetracht jener höheren Antriebe ließe sich nach diesen Erwägungen geradeso gut von einem Börsenunternehmer sprechen.

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Der Glücksspieler* hingegen sucht ganz nach den Regungen des Augenblicks lieber den Sprung ins Ungewisse. Er verfährt nach Willkür, tändelt mit blindem Eifer ohne viel Nachsinnen nach Gutdünken aufs Geratewohl ohne Plan und Ordnung im Vertrauen auf die bare Zufallsgunst. Getrost kann man sagen, er treibt ein gewagtes Spiel ins Blaue hinein, so vor allem, um seinem Laster: der Spekuliersucht und Spielleidenschaft, zu frönen. Entweder sieht er nichts, was ihm zu einer wirklich kennerhaften Durchdringung der äußeren Gegebenheiten und des Ergründens des eigentlichen Sinns seines Geldeinsatzes irgendwelche Veranlassung gäbe oder, was noch bedenklicher ist, es geht ihm seiner schlichten Denkart halber auch sonst jedes Maß an Geistes- und Urteilsfähigkeit ab. Die einfachsten Überlegungen bleiben ihm dunkel, Käufe auf feste Hand meidet er von vornherein. Wann immer aber der Beweggrund für einen Geldanlageentschluss in die Erwirtschaftung eines auf die Dauer angelegten stetigen Zinseinkommens oder seinerzeitigen Wertwachstums gesetzt werden will ("buy-and-hold", "Kauf auf feste Hand"), wird in diesem Sachzusammenhang vorzugsweise von einem (Kapital-) Anleger und, dem Geist der Zeit angemessen, seinen wohlerwogenen Investmentstrategien gesprochen.

[* Dem Wesen der Sache nach schaffen vom Menschengeist erdachte Glücksspiele mit bewusster Absicht und, genau genommen, ohne Not das Risikomoment (was freilich zugleich ihren eigenen Reiz ausmacht), während ohnehin gegebene ernste wirtschaftliche Unsicherheiten die Spekulation erst ermöglichen, wo nicht gar ökonomischerweise bedingen.]

Aufzählung

Handelsabsichten, Ziele und Bestimmung des "Tradings": die Aufgabe der Spekulation

Wer sein Kapital wagt, der will gewinnen. Das ist ein allgemeiner, aus dem gewöhnlichen Geschäftsumgang allbekannter Erfahrungssatz. Es gilt im Leben allerdings eine ebenso unantastbare wie offenkundige Erfahrungsregel, wonach Spekulationserträge einem nicht ohne Mühe zufallen, sondern ihrerseits anderen erst durch Handel abzuringen sind. Wie leicht begreiflich, gebietet es die mangelhafte Kenntnis von der Zukunftslage, vor der Beschäftigung seines Kapitals zunächst und vor allem andern einen Akt der Voraussicht zu üben.

Von der Begierde nach Vermögensbereicherung tief durchdrungen, hält der gewiegte Kapitalanleger wissentlich und willentlich auf dem Finanzmarkt Ausschau nach solchen Vorteilsgelegenheiten, die sich bereits in der Ferne aus den andauernden Hebungen und Senkungen der Marktpreise vermeintlich abzuzeichnen beginnen, um sie – einmal aufgetaucht und erspäht – so zeitig als möglich auszunützen. Alles dreht sich ihm um das zeitige Aufspüren von Spannen, von denen es verlohnt, sie durch eine vorwiegend auf kurze Frist ausgelegte Handlungsweise geldlich auszuwerten. Besonnen und mit gutem Bedacht nimmt der geschäftsgewohnte Geld- und Börsenmensch bei seinen Erwägungen die altüberkommene Schulweisheit zur Richtschnur: Kaufe billig, verkaufe teuer!*. Zielpunkt seiner Bemühungen ist es allemal, über die künftige Verwirklichung erwarteter Markteinschätzungen einen geldlichen Vorteil (mehr Einkommen, Profit) für sich zu erlangen. Der schlussendliche Erfolg aller gelungenen wie auch fehlgeschlagenen Kunstgriffe an den Märkten, sprich: das aus einem spekulativen Posten in den Bar- oder Terminmärkten erwirtschaftete Reinergebnis (der Privatgewinn oder der zu tragende Verlust, vor Steuern), beruht nach dieser Anleitung jedes Mal auf dem verwirklichten Unterschied zwischen dem Ankaufpreis und dem Verkaufpreis des betreffenden Vermögenswertes, bereinigt um allfällige Maklergebühren, Zinsaufwendungen und sonstige Handelsspesen ("Differenzspiel", Handelsspekulation). Ein Sonderdasein unter der Fülle der auf diesem Gebiet zur Auswahl stehenden Anlageformen führen, zumal an den Weltzukunftsmärkte, zusammengeschlossene, also in innerem Zusammenhang stehende Posten, wie sie sogenannte Spreads und vergleichbare Gebilde vorstellen. Von deren Gebrauch verspricht und erhofft sich die Handelsperson, eine sich einspielende Verschiebung in dem Verhältnis der Kurse zweier oder mehr als zwei in ihrer äußeren Schlussform zwar ungleichartiger, in einzelnen Ausprägungen ihrer Merkmale immerhin aber nach der Betrachtungsweise des Marktes in naher Abhängigkeit stehender Teile so bald und so weit wie möglich auszukosten.

[* Geschieht dies praktisch gleichzeitig, so dreht es sich hierbei um eine sogenannte Arbitrage. Arbitrage, im weiteren Verstand aufgefasst, umschließt auch Spekulationsvorgänge, die zeitliche Preisunterschiede auszunützen trachten.]

Im börslichen Terminverkehr ist es – anders als z.B. auf einem deutschen Wertpapier-Kassamarkt, darum für den Neuling womöglich gewöhnungsbedürftig – tägliche Übung, in Erwartung nachgebender Kurse zuerst Terminkontrakte (leer) zu verkaufen (= Short), und diesen nach Verstreichen einer erst noch ungewissen Zeit im rechten Augenblick alsdann einen eindeckenden, das Ergebnis verwirklichenden Kauf folgen zu lassen ("bearish"-Strategie)*, wie es ebenso gängige Praxis ist, wie gewohnt, umgekehrt in Erwartung steigender Kursnotierungen zuerst den Kauf (= Long) und danach den Verkauf zu tätigen ("bullish"-Strategie). Durch den seinerzeitigen Abschluss eines Gegengeschäfts am Terminmarkt haben die Händler es in ihrer Macht, jede ihrer gegenwärtigen Geschäftsverpflichtungen, einerlei ob "long" oder "short", auf jeder Handelsstufe mit Leichtigkeit wieder zu Ende zu führen, sich auf diese Weise des Marktrisikos zu entledigen und in einem Atem die erwirtschafteten Gewinne zu vollenden oder sonst die auflaufenden Verluste im Zaume zu halten.** Mittels eines regelgemäß zum Abschluss gebrachten Gegengeschäfts solcher Art befreien sie sich außerdem endgültig von jeglicher persönlichen Haftung aus dem eingangs begründeten Termingeschäft. Die betreffenden Posten gelten nachher immer und notwendig als endgültig geschlossen, Vertragsbeziehungen bestehen weiter nicht mehr, die Verpflichtung ist aus dem Markt. Die Reihenfolge selbst, in der auf den Zukunftsmärkten Käufe und Verkäufe statthaben, verschlägt an dem davongetragenen Finanzergebnis nichts. Es herrscht vollkommene Gleichrangigkeit in der Verfahrensweise (vergl. hierüber auch: Wertpapierleihe und Leerverkauf). Aus diesem Grunde kehrt, wie jahrzehntelange Erfahrung sattsam bezeugt, an den Terminmärkten eine stärkere Ausgewogenheit zwischen à la Hausse- und à la Baisse-Spekulationen ein als sie an den sogenannten Spot- und Kassamärkten ohne Leerverkaufsmöglichkeit wahrzunehmen ist.

[* Anmerkung: Man unterscheidet die Spekulation zur Kasse von der Termin-Spekulation. Bei der Spekulation per cassa erfolgt die Erfüllung der damit übernommenen vertraglichen Verpflichtungen und Ansprüche – d.i. der Vollzug des Austausches von Handelsgegenstand gegen Geld sowie die wechselseitige Übereignung – in mustergültiger Weise sofort anfangs gleich zur Zeit des Vertragsschlusses. Da im Vergleich mit Termingeschäften der tatsächliche Vollzug der Vertragserfüllung durch Lieferung, Übernahme und Bezahlung des Handelsgegenstandes stets auf einen ferneren Tag der Zukunft ("zum Termin") fällt, kann es – auch wenn es für den Fernstehenden auf den ersten Blick widersinnig dünkt – durchaus vorkommen, dass der Verkäufer von Terminkontrakten Warenpartien veräußert, die sich zum Zeitpunkt des Handelsschlusses gar nicht in seiner Habe finden, die womöglich erst im Werdezustand sind oder die selbst in ihrer äußeren Form noch gar nicht angefangen haben, körperlich zu bestehen!]

[** Zwingende Voraussetzung hierfür jedoch ist ein tüchtig arbeitender, liquider Markt, der Gegengeschäfte tunlichst zu jeder Zeit und dabei zu durchweg angemessenen Preisen ermöglicht.]

Die glücklicheren Verfahren aller Gewinn verheißenden Börsenspekulationen in und zwischen den Termin- und Kassamärkten gehen vorbehaltlich von Zufälligkeiten zu einem sehr namhaften Teil auf eine zutreffende Vorwegnahme (Antizipation) des künftigen Kursgangs zurück. Eine Ertrag bringende Ausnützung der sich darbietenden Vorteilsgelegenheiten wird im Allgemeinen umso trefflicher gelingen, je eher sich mutmaßliche Fehleinschätzungen des Marktes hinsichtlich grundlegender ("fundamentaler") Werte (= Ungleichgewichtspreise, "Preisanomalien") auffinden lassen. Raschheit ist in diesem Stück Trumpf. Das Auftauchen derartiger Fehlbeurteilungen lässt sich i.d.R. je an seinem Teil zurückführen auf a.) bestehende Marktunvollkommenheiten, b.) die dadurch verursachten und sie bedingenden Unsicherheiten und/oder c.) auf die eingangs angeführten zergliederten Kenntnisse und Fertigkeiten ("asymmetrische Informationen") unter den einzelnen Marktbesuchern. Das von Spekulanten auf den Zukunftsmärkten tatsächlich an den Tag gelegte Verhalten steht damit jedoch, wissentlich oder unwissentlich, im schroffen Gegensatz zu der von der modernen Finanzierungslehre aufgestellten Behauptung, die besagt, dass "der bestehende Terminkurs als empirische Markterscheinung die bestmögliche Marktbeurteilung für den zu erwartenden künftigen Kassakurs in sich vereint (Konsensuspreis)".

Nimmt nun ein aufmerksamer Händler eine darauf passend zugestimmte spekulative Stellung ein und bereinigt der Markt hernach solche vermeintlichen Fehleinschätzungen über den angemessenen Kursstand, so erwachsen ihm daraus in gerader Linie die ersehnten Spekulationsgewinne. Erweisen sich seine Mutmaßungen dagegen als irrig, so drohen ihm aus seinen verfehlten Spekulationen empfindliche Vermögensverluste. Gewinne oder Verluste sind demzufolge Ausdruck des einem durch den Markt abgewogenen Werturteil unterzogenen Geschäftstreibens. Mithin kommt dem im Wettbewerb unter den einzelnen Handelspersonen auf den verschiedenen Handelsplätzen erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten und den dadurch bei diesen wie auch bei den außenstehenden Börsenbeobachtern veranlassten Wissensänderungen gleichsam das Amt eines im Ansehen hochwertigen "Entdeckungsverfahrens" ("price discovery") zu; denn im Trachten nach Vermögensmehrung werden als Begleiterscheinung durch die hierbei veröffentlichten Börsenpreise den übrigen Handelsteilnehmern Nachrichten vermittelt, wo im Einzelnen sich wirkliche oder eingebildete Möglichkeiten zur Gewinnabschöpfung darboten oder wo unmittelbar Verluste drohten. Die durch gute Gewinnaussicht angelockten Spekulanten ihres Teils werden alsbald auf der Wettbewerbsebene jede lohnenswert erscheinende Gelegenheit zur Abschöpfung von Wohlfahrtsgewinnen zu nutzen suchen, dabei durch unterschiedliche Markterwartungen als gemeinwohlfördernde Begleiterscheinung das Preisgefüge, zumindest ansatzweise, nivellieren* und überdies endlich zu einer – was hoffentlich nicht bloß eine gewagte Behauptung aus der Gelehrtenstube ist –  sinnvollen Umverteilung knapper Ressourcen in einer Volkswirtschaft einen nützlichen Beitrag leisten (wenn dem tatsächlich so geschieht, spricht man in fachlicher Sprache häufig und gern von einer "allokationsverbessernden Wirkung" der Spekulation). Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass das nachhaltige Erwirtschaften von Gewinnen im Erwerbskampf bekanntermaßen umso eher versanden wird, je leichter sich erfolgreiche Handelstechniken durch Gegenspieler nachahmen lassen. So wird der kundige Spekulant ungeachtet der Signal- und Informationsfunktion der Preise (Bewertungseffizienz) tunlichst darauf Bedacht nehmen, einträgliche Verfahrensweisen und günstige Investitionsgelegenheiten vor anderen zu verbergen.

[* Nicht auszuschließen ist, dass in angespannten Marktlagen, zumal bei erkannten Fehlspekulationen, es eine kürzere Zeit hindurch auf den Zukunftsmärkten zu Übertreibungen ("overshooting", "Überschießen") kommen kann. Abgesehen davon darf man in einem sittlich wertenden Lichte nicht wie selbstverständlich davon ausgehen, dass starke Preisschwankungen an und für sich immer und in jeder Art verwerflich seien. Vgl. hierzu meine Schrift über die Volatilität.]

Solange und soweit das Preisgeschehen in ununterbrochener Folge ohne Verzug vor die Öffentlichkeit gebracht wird, richten die verwirklichten ausgewiesenen Spekulations- und Spielgewinne Einzelner, wie auch deren Verlustgeschäfte, aus sich heraus ein Signal an die gesamte Handelswelt, wo einträgliche Investitionsgelegenheiten sich nur immer boten oder deren verlustbringende nur irgend bevorstanden; aus naheliegenden Gründen geben sie gleichzeitig zu erkennen, wo und welchergestalt solche in naher Zukunft denkbar sein könnten. Der volkswirtschaftlich bedeutendste Nutzerfolg, der aus dem Informationsgehalt eines gegenwartsbezogenen Börsenpreises erhellt, besteht mithin darin, dass sich die auf den "gleichgewichtigen" Märkten frei bildenden Preise das gesamte marktbezogene Wissen, welches der Einzelne – und wäre er der gelehrteste, tüchtigste Kenner – sonst hätte nimmermehr vollständig, aber doch mühselig und kostspielig erwerben müssen, unmittelbar völlig rein widerspiegeln (= Gleichgewichtspreis).

Marktunvollkommenheiten fügen es nun, dass nicht durchgängig auf jedes der äußeren Anzeichen, welche die wechselnden Marktlagen voraussenden, unfehlbar Verlass ist; und so bestimmen im Marktverkehr die Wechselfälle von Gunst oder Ungunst zu einem gut Teil mit, wem am Ende der Gewinn zufällt. Unzuverlässige Signale wiederum führen, einzeln genommen, zu Fehlurteilen über die Erwartungen anderer Handelsteilnehmer, die die Vernünftigkeit der eigenen Anlageentscheidung zu mindern imstande sind. Im letzten Grund hängt das dauerhafte, volle Gelingen der spekulativen Geschäfte aber entschieden ab von der geistigen Fähigkeit des Entscheidungsträgers, fortwährend zutreffende Untersuchungen über die voraussichtliche Marktentwicklung und deren Folgen anzustellen.

Unbekümmert, wie man selbst zu ihnen steht: Spekulanten erfüllen vom wissenschaftlichen Standpunkt betrachtet eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. Sie sind nämlich die natürlichen Abnehmer der aus den Händen von Gewerbetreibenden gegebenen (nicht diversifizierten) Risiken. Erst die ständige Bereitschaft jener weit größeren Gruppe von Marktteilnehmern betriebliche Risiken von Herstellern und deren Weiterverarbeitern (d. h. von sog. Hedgern) zu übernehmen, gewährleistet überhaupt fortdauernd liquide und damit hinreichend wirkungsvolle Märkte, und zwar zum reinen Nutzen und Wohlsein aller. Des Weiteren wird dem tätigen Einwirken der Spekulanten, um aus Vorteilsgelegenheiten selbst Nutzen zu ziehen, hie und da eine preisstabilisierende, dämpfende Rolle zugeschrieben, die besonders in Fällen des Eintreffens überraschender richtungweisender Nachrichten über nicht vorhersehbare (nicht eingeplante) Fremdereignisse ("shocks", nicht vorausgeahnte, nicht "antizipierte" Erschütterungen und tief einschneidende Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld) mildernd zur Geltung kommt und so merklichen Einfluss auf das Handelsgeschehen erlangt. Hierbei werden die Preisausschläge in dem Maße gemindert, als die Gewissheit bei der Voraussicht des sich tatsächlich einspielenden Zukunftspreises zunimmt. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine von den unterschiedlichsten Handlungsbestrebungen geleitete beiderseits hinlänglich große Anzahl von Marktteilnehmern (= Marktbreite), wodurch sich der Preis auf eine ausgewogenere, festere Grundlage zu stellen vermag. Auf der anderen Seite liegt die Gefahr ganz nah, dass Spekulanten, die mit dem Markt nicht recht aus der Nähe vertraut sind und die schlechterdings auf den Fortbestand einer einmal ausgebildeten Grundrichtung (Trend) setzen, in übermächtiger Zahl deren Lauf ungebührlich ausdehnen oder ihn unnötigerweise beschleunigen.

Ein Umstand von Wesenheit, der einer warmen Teilnahme am börsenmäßigen Spekulationshandel ungemein förderlich ist, ja gerade dazu anreizt, ist unstreitig in den geringen Anforderungen an die Person und deren Sachkenntnis auszumachen. Ferner begünstigen ihn die verhältnismäßig niedrig bemessenen Transaktionskosten und nicht zuletzt auch die Vorgangsweise der vorgelagerten Einheitlichkeit (Standardisierung) der zur Wahl gestellten Handelsinstrumente. Für das gedeihliche Fortbestehen der von den Sprossformen der Futures und Optionen umspannten Erzeugnisreihen an den weltweiten Terminbörsen ist Letzteres, also die Vereinheitlichung und Normierung der Handelsgegenstände, sogar als unerlässlich anerkannt. Sie begünstigt insbesondere die Möglichkeit einer beinahe jederzeitigen, geräuschlosen, geschmeidigen wie kostengünstigen Lösung von allen Verpflichtungen aus einem zuvor eingeleiteten Risikoposten nur durch einen einzigen (singulären) Umsatzakt. Indem sich der Markthandelnde schlicht eines weiteren Börsengeschäfts, dem sogenannten "Gegengeschäft", bemächtigt und es zur Ausführung bringt – ein alteingeübtes Verfahren, das die Anziehungskraft der Märkte offenbar spürbar hebt – wird er seiner Risikoverpflichtung im Nu ledig. Gleich zur Zeit des Vollzugs des Gegengeschäfts verwirklicht sich zudem der auflaufende Gewinn oder Verlust.

Die eigentlichen Gründe, die Hedger wie auch weite Kreise von Arbitrageurs zur Teilnahme am Terminhandel bewegen, sind gänzlich andere als die von Spekulanten; dies ist allein schon dem Umstand zuzuschreiben, dass ungleich jenen die Gruppe der Spekulierenden in den allermeisten Fällen nur ein laues Interesse an der wahrhaftigen Lieferung der den einzelnen Terminkontrakten bzw. Optionen zugrunde liegenden Werte ("underlying assets") nimmt. Spekulanten bewegt vielmehr das Bestreben, durch eine fein durchdachte und bewusste Inkaufnahme von Risiken (Wagnissen) von dem Auf und Nieder der Kursnotierungen von Finanzderivaten geldlichen Nutzen zu ernten. Aus dieser Rücksicht werden Termingeschäfte im Rechtsleben häufig mit dem Namen Differenzgeschäfte, wie auch in der Sprache des gewöhnlichen Lebens nicht eben selten mit Börsenspiel, Terminspiel oder Differenzspiel benannt. Übertragen auf die Ebene von Zahlungsströmen gilt dabei dieses: Bringt man bei Geschäften mit unbedingten Finanzderivaten, wie z.B. Futures und sogenannte Forwards sie verkörpern, den Gewinn der einen Marktseite vom Verlust der anderen in Abzug (mit Vernachlässigung von allfälligen Kosten des Handels als auch von Steuern), so muss sich die Rechnung genau auf null stellen (Nullsummenspiel).* Das heißt aber, ein Mehr bei einem geht zugleich immer auf Kosten eines anderen, wenn auch die Gewinnaussichten im Ganzen genommen, obwohl unter der strengen Herrschaft des Zufalls, annähernd gleich verteilt sein werden. Überdies sind für den Einzelnen derlei spekulative Bindungen nicht nur allesamt fortwährend von völliger Entwertung bedroht, sondern auch schlechterdings der Gefahr ausgesetzt, nach einer Schieflage weit darüber hinausreichende Verluste einzuspielen. Die eigentliche Gefahrenquelle für den Terminhandel aber liegt da, wo durch zu kurze Gewohnheit und einen allzu leichten Zugang zum Markt ein unberufener Heißsporn und Springinsfeld mit jugendlichem Tatendrang in verantwortungsvolle Stellung als Händler gerät. Das will bedeuten, Gefahr droht, wo Stürmern und Drängern Terminmarktinstrumente in die Hand vertraut werden, die weder im Berufsverkehr geübt noch der Berufstellung eines Terminhändlers gewachsen sind, und denen die notwendigen Einsichten ermangeln, welch Unheil ihre kühnen Spekulationen nach sich zu ziehen imstande sind. Um grelle Verluste tunlichst fern zu halten, wie freilich auch die daraus zufallenden Gewinnen abzusichern, erheischt darum jeder offene Terminposten grundsätzlich und unabweislich eine durchgehende, gewissenhafte Überwachung im Verein mit besonderen Vorsorge- und Sicherheitsmaßregeln, die, wo etwas darauf ankommt, nebenher durch eigens ausgeklügelte Handelstechniken ihrer Vervollständigung bedürfen.

[* Zwar lässt sich geltend machen, dass der eine sich mit dem Schaden eines andern bereichert. Man beachte wohl, dass auf dem gesamtwirtschaftlichen Beobachtungsfeld dennoch erwünschte, da das Gemeinwohl fördernde Wirkungen erreicht werden können. Bezeugende Stichworte hierzu sind: Steigerung der Marktliquidität, Abbau von Informationsasymmetrien, Separation von Risiken, Aufbesserung der Risikoallokation resp. der Faktorverwendung.]

Ansporn und Triebfeder manches mit derivativen Finanzmarktinstrumenten Wettenden – und wohl auch das, was sein Spekulationsfiber vollends entfacht – findet sich gar nicht selten in dem Vermögen, durch Einwurf von vergleichsweise wenigen Eigenmitteln dem Geschehen auf dem Terminmarkt einen überverhältnismäßig großen Überschuss abzutrotzen. Kraft der Hebelwirkung dieser Instrumente steht, selbst bei nur geringfügigen Kursänderungen beim zugrunde liegenden Marktwert, die Aussicht offen, seine Vorteile auf überverhältnismäßig große Vermögensmehrung zu wahren (Nutzung des sog. Hebel- oder Leverage-Effekts). Vermöge der einer ganzen Reihe von Derivaten innewohnenden, oft bis auf das Äußerste ausgeprägten Hebelwirkung sind manchenorts, und nicht zum wenigsten an den schwankungsanfälligeren ("volatilen") Terminmärkten, Gewinne eines Vielfachen des hinterlegten Ersteinschusses ("inital margin") innerhalb kürzester Zeit keine Seltenheit. Die nämliche Wirkung, also Profitsätze bisweilen jenseits der 100-Prozent-Marke, wird noch verstärkt durch verhältnismäßig niedrige Ankauf- und Verkaufspesen ("commissions"), die für das Einleiten und Aufheben von Verpflichtungen aus Börsentermingeschäften aufzubringen sind. Unter allen Handelsteilnehmern entrichten die niedrigsten Geldsummen an Transaktionskosten grundsätzlich die vor Ort auf einem Börsenparkett tätigen Spekulanten, die man gemeinhin auch unter der Bezeichnung "floor broker", "floor trader" oder, sofern im Eigenhandel tätig, "locals" kennt.

Es ist wahr, Termingeschäfte stehen nach landläufiger Anschauung in keinem besonders guten Rufe. Allein die ruhige Nennung dieses Namens ruft bei manch einem ein gewisses Unbehagen wach. Sowie irgendwer in aller Öffentlichkeit das Wort Termingeschäft laut im Munde führt, drängt sich breiten Schichten der Gesellschaft unwillkürlich der üble Beigeschmack äußerst spekulativer, über alle Maßen gewagter Geschäfte auf – allerlei Schundzeug im Geiste mit einbezogen. Solche wohl unauslöschlich ins allgemeine Bewusstsein vorgedrungene, alteingerostete Voreingenommenheit und Gereiztheit gegen Termingeschäfte zeichnet allerdings ein recht einseitiges, wahrhaft schiefes Bild von der Wirklichkeit des Zeithandels. Sieht man genauer zu, so ist leicht zu gewahren, dass um diesen Begriff mancherlei Irrung ihr Spiel treibt. Manche dieser Urteile und Anschauungen zeugen in einem gewissen Betracht sogar von einer völligen Verkennung ihres Wesens. Derlei vorgefertigte, schmähliche Meinungen, die man äußern hört, schließen Nebenvorstellungen ein, die gar manches Mal bis zu einer tief in die Schwellen des Innenlebens geprägten Scheu und Abneigung gegen Termingeschäfte reichen. Sie rühren augenscheinlich von dem Tatbestand her, dass Vermögensverluste, wie sie aus unsachgemäßem Umgang Unberufener ("rogue trader") – exempla sunt odiosa – mit einer Handvoll verwickelter Finanzderivate der Neuzeit in jüngster Vergangenheit* verschiedentlich hervorgegangen waren, reinwissenschaftlich gesehen in ihren Ausmaßen nicht mehr zu beziffern sind und also letzten Endes unausweichlich dem Allgemeinwohl zur Last fielen. Ganz richtig, für sich genommen kann das Ausmaß der aus fehlgeschlagenen Geschäften mit Finanzderivaten anfallenden Verluste, vom rein Dinglichen gelöst, sich buchstäblich bis ins Unermessliche erstrecken. Entsprechend folgenschwer scheinen nach dieser Auffassungsweise in der anschaulichen Vorstellung die sich daraus erhebenden Bedrohungen für das gesamte Finanzgefüge zu sein.

[* Stellvertretend hierfür seien Namen von Ruf genannt, wie: Midland Bank (1990), Orange County (1994), Barings (Frühjahr 1995), Daiwa Bank (Herbst 1995), Kidder Peabody, Long-Term Capital Management (1998), Sumitomo (90er Jahre). Mit Allfirst (2002), China Aviation Oil (2004), WestLB (2007), Societé Générale (2008) setzt sich die Aufzählung auch in diesem Jahrtausend fort. Dabei wäre es ein Leichtes, diese Liste noch zu verlängern.]

So nimmt es denn nicht wunder, wenn in Anbetracht der ernsthaften und unabsehbaren Verlustgefahren, welche Finanzderivate – zum nicht geringen Teil im Bunde mit der ihnen eigenen Vertracktheit – durch unsachgemäße Anwendung umlauern, solcherart Termingeschäfte fast in allen Völkerschaften rings um den Erdball einer besonderen Aufsicht wie auch außerordentlich strengen Ordnungsregeln unterliegen. So ist etwa jeder Privatanleger in Deutschland, der im Begriffe steht, Börsentermingeschäfte abzuschließen, nach § 31 Abs. 1 – 3 Gesetz über den Wertpapierhandel ("Wertpapierhandelsgesetz" WpHG; vordem § 37d WpHG, davor § 52 ff. BörsG) von Gesetzes wegen gehalten, zu seinem eigenen Schutze wie auch zum Schutze Dritter sich über die im Zusammenhang mit Terminschlüssen stehenden besonderen Gefahrenpunkte grundlegend und in allgemein verständlicher Sprache schon vorher schriftlich aufklären zu lassen (Termingeschäftsfähigkeit "kraft Information", "individuelle Risikoaufklärung"). Zunehmend häufig wird – vornehmlich von parteipolitischer Seite – dem Finanzderivaten innewohnenden Formenreichtum und den damit einhergehenden Verwicklungen wegen gar der Ruf nach einem gänzlichen Verbot von Termingeschäften laut. Allein verbieten hieße nicht unterdrücken. Das Betätigungsfeld der Spekulation würde durch alles dies womöglich bloß auf auswärtige Schauplätze verschoben, während es auf dem heimischen hernach an gewünschter Finanzkraft mangelte.

In Wahrheit klebt an Finanzderivaten aus sich kein Makel. Es gibt nirgends eine besondere Gefährdung, die unbestreitbar Ursache für ein solches Verdammungsurteil sein könnte, auch sonst eine den einzelnen Finanzderivaten geradezu anhaftende Gefährlichkeit nicht. Vielmehr liegt ihr Gefahrenherd untrennbar im Einflusskreis des Anwenders selbst. Erst mangelndes Gefahrenbewusstsein sowie ein leichtfertiger, sträflicher Umgang mit Derivaten, sei es aus eigenem oder aus technischem Ungeschick, sei es vom Unverstand geleitet oder schlicht aus Stümperei, Lotterigkeit, menschlichem Spieltrieb oder gar Mutwillen, birgt eine stete Gefahr, großes Übel zu stiften. Der Spekulant, der darin gewohnt und darin bewandert ist, ist sich dieses Sachverhaltes nur allzu sehr inne. Zur Heilung des Übels wird er ihr dadurch zu trotzen suchen, indem er den Quellen, aus denen derlei Verlustgefahren hergeholt sind, schon von vornherein ein ganzes Bündel von bis ins feinste erprobte Techniken und Überwachungsmaßregeln hindernd in den Weg stellt. So kann beispielsweise, nebst einer gewissenhaften Beaufsichtigung, allein der zielgerichtete Gebrauch einer passenden, aus der Mannigfaltigkeit an Auftragsarten hergenommenen Order das Substanzrisiko, das infolge eines unvermittelten Fehlschlags jederzeit schlagend werden könnte, auf den Zukunftsmärkten spürbar mindern, so zumal jenes von bis in den persönlichen Ruin reichender Vermögensschädigung. Ein recht wirkungsvolles Mittel zur Begrenzung der Verlustgefahren verkörpern, neben anderen, Optionen des Finanzmarktes, die gewagten Posten zum Schutze dagegen gehalten werden. Finanzinstitute wie auch institutionelle Geldanleger schirmen sich vor solchen und anderen Unsicherheiten nebstdem geflissentlich durch Anwendung bewährter risikopolitischer Vorrichtungen. Durch den Rückgriff auf gesonderte Aufsichtsverfahren etwa, die zusätzlich zu den schon wirkenden Sicherungsinstrumenten zum Einsatz gebracht werden, sollen die mit dem Handel mit Derivaten einhergehenden Gefährdungen abgewendet, in ihren Folgen gemildert oder weithin eingegrenzt werden. Doch trotz aller der Sicherungsvorkehrungen und trotz aller der wenn auch noch so wohlerwogenen Kautelen, besonders auch gesetzlicher Eigenhandelsverbote, lässt sich nie ganz ausschließen, dass ein ungelöster Rest von Gefahren bleibt.

Planvoll eingesetzt, lässt sich mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenspiel mit anderen Formen der Geldanlage (also im Rahmen des Gesamtportefeuilles) in der Tat fast jede beliebige "Risiko-Rendite-Kombination" verwirklichen ("asset-allocation"). So lässt sich zum Beispiel das sogenannte systematische Risiko (Marktrisiko) eines Wertpapierportfolios, das mit herkömmlichen Anlageformen allein nicht weiter diversifizierbar ist, mittels Futures nochmals vermindern oder sogar gänzlich hinwegräumen (Hedging; Verringerung des sog. "net exposure"). Auch können Index-Terminkontrakte einem schon bestehenden Aktienportfolio beigesteuert werden, um auf diese Weise an erwarteten Kurssteigerungen auf dem Aktienmarkt überverhältnismäßig zu verdienen (ggf. durch Steigerung des "net exposure"). Die Erschließung neuer Wege auf diesem Gesamtgebiet durch die finanzwirtschaftliche Forschung, die mit dem Fortschritt in der Informationstechnologie einhergeht, werden die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten an derivativen Finanzinstrumenten in nächster Zukunft noch zusätzlich erweitern. Der Schlussstein ist hier also lange noch nicht gesetzt. Wohl kann man nach heutigem Verständnis mit Fug behaupten, dass die derivativen Instrumente sich unstreitig den indispensablen Bestandteilen eines zeitgemäß fortgebildeten Investment- und Portfoliomanagements nahtlos anzureihen verstehen.

 

Aufzählung

Der Zeithorizont im Trading und Teilnehmergruppen am Terminverkehr

Der Zeithorizont eines Traders kann bisweilen wahrhaft kurzfristig sein: von wenigen Sekunden ("scalping") über einige Minuten – beide Male unter ständigem Abwägen von Augenblicksgelegenheiten – bis zu Stunden ("intraday-trading"), kann aber mitunter auch Zeiträume längerer Dauer abdecken, die sich dabei über mehrere Wochen oder seltener gar über Monate erstrecken ("position-trading" oder "long-duration trading").

Im Einzelnen lassen sich nach der Fristigkeit ihres Erwerbsstrebens folgende Gruppen von Marktteilnehmern auseinanderhalten:

Scalper handelten herkömmlicherweise als Mitglieder einer Präsenzbörse i. d. R. am Platz vor Ort auf dem Parkett ("locals", "Börsenkulisse") der Börse, wodurch insbesondere sich die sonst üblichen Gebühren einsparen lassen. Im Zuge der Einkehr des elektronischen Handels hat sich ihr Tätigkeitsfeld nach heutigen Verhältnissen beinah gänzlich auf dies letztgenannte Feld der elektronischen Handelsplattformen verlagert. Scalper erhoffen aus ihren berufsbedingten Wissensvorsprüngen einen Spekulationsgewinn zu schlagen, indem sie schon vorher vor den übrigen Händlern von marktbewegenden Tatsachen erfahren, die sich unmittelbar für ihre Zwecke verwerten lassen. Sie kaufen und verkaufen mitunter in großer Zahl Terminkontrakte in einem fort, aber immer nur für sehr kurze Dauer, und suchen dabei selbst kleinste Kursunterschiede (bis zu 1 "tick" hinab) gewinnbringend auszunützen. Dies kann zuweilen dahin führen, dass sie in einem Handlungsvorgang beinahe gleichzeitig die gerade vorliegenden höchsten "bids" und die niedrigsten "offers" annehmen, wodurch sie in der buchstäblichsten Auslegung des Wortes zu Arbitrageur-Händlern werden. Dank ihrer regen Betriebsamkeit tragen Scalper in gewichtiger Weise zu einer Verbesserung der Liquiditätslage an den Terminmärkten bei.

Daytrader zählt man in gleicher Weise zu den kurzfristig sich umsehende Differenzspekulanten. Selten oder nie werden sich zu Anfang und am Schluss eines Börsentages auf deren Konten jetzt noch offene Posten finden. Daytrader gehen mit der raschen Fortentwicklung und großen Verbreitung vollelektronischer Handelsvorrichtungen zunehmend von außerhalb des Börsenparketts zu Werke, doch treiben sie nicht in der Häufigkeit Handel wie es für die Gruppe der Scalper bezeichnend ist. Position-Trader hinwiederum richten ihr Bestreben vorwiegend darauf, geldwerten Nutzen nach Möglichkeit vollständig aus längerfristigen Kursverläufen (Trends) an den Terminmärkten zu ziehen. Dieses Zweckes halber bedienen sie sich entweder gewöhnlicher Long- oder Short-Positionen ("Outright-Geschäfte") oder deren Verknüpfungen in Gestalt von Spreads. Aufgrund der einen Position-Trader kennzeichnenden Grundausrichtung seiner Geschäftstätigkeit auf lange Frist sind dessen Kapitalerträge je Kontrakt meist stattlicher als die, die von der Gruppe der Daytrader oder gar von jener der Scalper gewöhnlich erwirtschaftet werden. Noch auch spielen bei Position-Trader die Transaktionskosten eine minder bedeutende Rolle als bei den anderen Gruppen von Tradern.

In der Verfahrensweise lässt sich ein Terminkontraktgeschäft trotz von Haus aus limitierter Laufzeit der einzelnen Kontrakte vollkommen beliebig bis ins theoretisch Endlose strecken. Um beispielsweise eine langfristig als beständig eingestufte Laufrichtung des Kurse (Trend) bis zuletzt auszunützen, werden zu diesem Zweck die vereinheitlichten kurzen Fristen des aufgerichteten Postens an deren jeweiligem Ende allesamt umgeschichtet, indem in steter Folge der nahe Terminmonat – i. d. R. noch vor dem "first notice day" – unter gleichzeitigem Aufbau eines neuen Postens im nun nachfolgenden Termin glattgestellt wird ("roll-over", auch "switching" genannt). Aus Mangel an Liquidität bei der Wahl späterer Monatetermine und als Folge der grundsätzlichen Befristung von Terminkontraktgeschäften verbietet sich jedoch im praktischen Alltagsfall die Spekulation unter Aufrecherhaltung ein und derselben Position über einen längerfristigen Zeitraum. Dergleichen erklärt und begründet, warum die am häufigsten begegnende Spekulationsweise im Zeithandel die auf kurz bemessene Frist angelegte Spekulation ist (Trading).

Das Erlangen zuverlässiger, beständiger Erträgnisse aus Termingeschäften macht – neben einem gehobenen Maß an Übung, Selbstzucht, Wissen sowie einer raschen Auffassungsgabe – eine sorgfältig geplante kaufmännische Bewirtschaftung ("money management") sowie eine äußerst geschickte Zeitwahl ("Timing") unentbehrlich: Demgemäß reicht es nicht aus, bloß die Richtung und das Ausmaß der künftigen Kursentwicklung zutreffend vorherzusehen; vielmehr ist auch der Zeitraum, für den das Eintreffen der erwünschten Kursbewegung vorausbestimmt wird, mit sicherem Blick in die Zukunft zu erfassen (sog. taktische Asset Allocation).

Aufzählung

Zusammenfassende Betrachtung

Vereinigen wir die einzelnen Grundzüge aller in diesem Abriss angestellten Überlegungen in kurzem Überblick zu einer Schlussbetrachtung: In vergleichender Gegenüberstellung mit den übrigen an den Finanz- und Terminmärkten in handelnder Weise beteiligten Gruppen – als da sind Hedger, Arbitragehändler und Sonstige – übt der große Kreis der Spekulanten schier ausnahmslos den gewichtigsten Einfluss auf das allgemeine Marktgeschehen aus. Die von den Spekulanten ausgelegte Kapitalfülle bewirkt in ihrer Gesamtheit regelmäßig ein Doppeltes. In der Gestalt von Risikokapital, das in den meisten Fällen auf eine in ihrem ganzen Umfang verhältnismäßig knapp bemessene Zahl ausgewählter Finanzinstrumente trifft, üben sie durch ihren zielgerichteten Einsatz eine ausgleichende, befestigende Wirkung auf die Märkte aus. Damit tragen sie in der Schlusswirkung nicht bloß zu einer Steigerung der Liquidität in den einzelnen Marktabschnitten bei, sondern führen so auch im Ganzen zu einer Vervollständigung der Märkte für Unsicherheitsübernahmen. Sie bilden unter diesem Blickwinkel sogar eine innere Notwendigkeit zeitgemäßer Volkswirtschaften; denn sie ermöglichen dadurch erst eine wirkungsvolle Nutzung der Terminmärkte zur Absicherung von Kursrisiken (Motiv der Wertesicherung, Hedging): Erst durch Einbringung des Eigeninteresses durch Spekulation lassen sich volkswirtschaftlich gegebene Unwägbarkeiten einem marktgerechten Werturteil unterziehen, was wieder Voraussetzung dafür ist, dass die Tragung der Gefahr sich gegen eine angemessene Renditeanwartschaft auf kostengünstige wie einfache Weise auf andere Schultern umverteilen lässt. Gewiss spiegelt sich nicht zuletzt gerade in der Wirkungskraft von Kurssicherungsgeschäften eine ebenso wertvolle wie hochwichtige ökonomische Bedeutung des Tatbestandes der Spekulation wider. Nur darf man hierin nicht zu stark auftragen und die Gilde der Spekulanten rückhaltlos ohne alles Bedenken in den Himmel loben, so etwa, dass sie als uneigennützige Wohltäter oder gar als Segensstifter hingestellt werden. Zwar muss es jedermann freigestellt sein, seinen Wirtschaftsvorteil in der Spekulation zu suchen und gelegentlich auch zu finden. Doch wie von jeder von Menschenhand geschaffenen Einrichtung, so geht auch von der Spekulation eine Gefährlichkeit dann aus, wenn mit ihren Mitteln und Verfahrungsarten bewusst Missbrauch getrieben wird. Spekulation als solche wird immer vom Übel sein, besonders wenn sie, gewollt oder ungewollt, auf unlauteres Gebaren, zumal auf eine ganz ungerechte Übervorteilung zum Nachteil anderer hinausläuft.

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"Es ist aber bey allen Mitteln, welche ein Mensch ergreiffen kann, zu gewinnen und reich zu werden,
stets zu beachten, daß sie weder die Tugend beleidigen noch die Gewissensruhe stören dürfen."
Johann Carl May (1731-1784), Kaufmann

 

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Stand: 01. Oktober 2024. Alle Rechte vorbehalten.