|
Devisen-Futures
|
Devisen-Futures
("foreign currency futures",
Fremdwährungs-Futures) ordnen sich ganz dem Kreis der "financial
futures" ein, in dessen Ordnung in gleicher Stellung
Aktien-,
Index- und
Zins-Futures obenan stehen.
Ein Devisen-Futures als solcher stellt sich äußerlich dar als ein für
den Handel maßgeschneiderter, also hoch standardisierter, nach börslichem
Muster aufgelegter und damit gangbarer, zweiseitig* bindender
Kontrakt, der den
einen Teil rechtlich verpflichtet, eine in ihrer Höhe normierte Summe
einer bestimmten Basiswährung zu einem festgelegten zukünftigen Zeitpunkt
(dem "Termin") gegen eine als Preismaß gewählte Gegenwährung**
zu einem marktmäßig festgesetzten Wechselkurs (dem maßgeblichen Devisen-Futureskurs)
anzukaufen (= Long-Futures-Position), die Gegenpartei dazu, das festgeschriebene
Volumen an Devisen der anderen Seite zu denselben eben benannten Geschäftsbedingungen
zu verkaufen (= Short-Futures-Position).
[* Tatsächlich
schaltet sich wie bei allen Börsengeschäften mit Terminkontrakten, so
auch hier, jedes Mal in dem Augenblick eines Geschäftsabschlusses in
Devisen-Futures das Clearinghaus
("clearing house") der Terminbörse in das beschlossene Vertragsverhältnis
ein, wodurch eben das Clearinghaus zur unmittelbaren Gegenpartei ("counterpart",
Kontrepartie, Gegenkontrahentin) für beide Teile wird. Das Clearinghaus
verbürgt sich in seiner Stellung als zentraler Vertragspartner der am
Handel beteiligten Parteien für die vorschriftsmäßige Erfüllung der
unternommenen Devisen-Kontraktgeschäfte, wodurch sich das Bonitätsrisiko
auf beiden Seiten verflüchtigt. Überdies sei nicht unterlassen, in dieser
Note die besondere Bedeutung der Zentralabrechnungsstelle hervorzuheben,
die ihr im Zuge der Abwicklung von Devisen-Futuresgeschäften zufällt,
mit besonderer Rücksicht auf die Auswirkung des "marking
to market" auf die tägliche Wertfortschreibung bei dem gesamten
Vorgang.]
[** Der Begriff
der Währung sei hier und im
Folgenden nicht, wie üblich, im weiten Sinne von der Geldordnung oder
Geldverfassung eines Gebietes, sondern im engeren Sinne verwendet in
der Bedeutung eines Zahlungsmittels mit gesetzlicher Geltung und zugleich
als Name für die Geldeinheit, welche in den Grenzen eines Hoheitsgebiets
und Währungsraums das von Rechts wegen allgemeine Tausch- und Zahlungsmittel
verkörpert ("legal tender").]
Nach der vorstehenden Deutung erscheinen
Devisen-Futures, durchgehalten bis zur abschließenden Geltendmachung
("final settlement"), gleichsam im Lichte herkömmlicher Termingeschäfte
in Valuten (unbedingte Devisentermingeschäfte, Devisenforwards, "currency
forward contracts", "foreign exchange forwards", "forex
forwards", "FX-Forwards"),
indes ausgestaltet als börsennotierte, standardisierte, d.i.
einheitlich geregelte Kontrakte. Der praktischen Anschauung nach bieten
Devisen-Futures eine willkommene Ergänzung und Bereicherung der Zahlungsmittelmärkte
("foreign exchange market", "FX-market"), zumal als eine
sinnvolle, in vielerlei Hinsicht nützliche Ausweichmöglichkeit gegenüber
dem Segment der "klassischen" Devisenterminmärkte.
Die vorliegende Abhandlung stellt im Folgenden
schwerpunktmäßig ab auf die Gruppe derjenigen Devisen-Futures, die in
der gegenwärtigsten Gegenwart an der CME Globex®
(vorher: am International Monetary Market (IMM), eine Abteilung
der CME) notiert und gehandelt werden. Die Globex® – die
elektronische Handelsplattform der US-amerikanischen Terminbörse
Chicago Mercantile Exchange (CME Group Inc.) – ist gemessen
am Handelsvolumen und an der Angebotsbreite schon seit Langem die für
Devisen-Futures weltweit tonangebende Terminbörse. An diesem Handelsplatz
hat die Teilnahme bekundende Händlerschaft Zugriff auf einen offenen,
im höchsten Grad liquiden und transparenten Markt, der rund 90 verschiedene
Terminkontraktarten ("currency futures contracts") zwischen allen
maßgeblichen Währungen der Welt umspannt. – Außer an der CME Globex®
zu Chicago und London (CME
Europe) werden Devisen-Futures, neben anderen, sonst noch gehandelt
an der
ICE
Futures U.S. (vordem bekannt als New York Board of Trade,
NYBOT), an der
National Stock Exchange
of India (NSE), der
Metropolitan Stock Exchange of India Ltd. (MSEI), der
B3 - Brasil Bolsa
Balcao S. A. (Brazilian Stock Exchange), der
Moscow Exchange (MOEX),
der Tokyo Financial
Exchange (TFX), der
Singapore Exchange
(SGX), der
Euronext,
der Mexican Derivatives
Exchange (MexDer), sowie mit Futures auf nunmehr 19 ausgewählten
Devisen-Paaren endlich auch an der
Eurex
(Eurex Exchange).
An der Chicago Mercantile Exchange
(CME, "The Merc") lassen sich Devisen-Futures für sämtliche der
im Weltmaßstab heutzutage bedeutendsten Währungen handeln ("majors",
"hard currencies"). Diese werden am dortigen Platz zu den geregelten
Börsenzeiten ("regular trading hours" RTH und "extended trading
hours" ETH) übergreifend durch elektronische Netze hindurch über
die hauseigene Handelsplattform
Globex® umgesetzt.* Marktteilnehmern im börslichen
Segment des Devisenterminmarktes bietet sich somit an der CME die Gelegenheit,
kurze Handelspausen ("maintenance") von 16:00 bis 17:00 Uhr Chicago
Zeit (CT) abgerechnet, ihre Börsengeschäfte werktags praktisch ganz
ohne Schließzeiten durchgehend zu betreiben. Doch werden an der "Merc"
nicht nur die Währungen ersten Ranges, nämlich Euro, Japanischer Yen,
Britisches Pfund Sterling, Australischer Dollar, Schweizer Franken,
Kanadischer Dollar, Mexikanischer Peso, Chinesischer Renminbi (Yuan)
und Neuseeland-Dollar gegen den US-Dollar, sondern auch eine stattliche
Reihe von Währungen zweiten und dritten Rangs ("minors"), so
namentlich Südafrikanischer Rand, Brasilianischer Real, Ungarischer
Forint, Tschechische Krone bis hin zu Israelischer Schekel ("emerging
market currency pairs"), gegeneinander auf Termin umgesetzt.
[* Hinweis:
Der nach alter Weise durchgeführte Rufhandel ("open outcry",
"pit trading") auf dem Börsenparkett der CME wurde nach Handelsschluss
vom 2. Juli 2015 infolge ermattender Umsätze endgültig eingestellt.]
Jeder Devisen-Futures hat eine sich gleich
bleibende, börsenseits eindeutig festgesetzte Anzahl an Währungseinheiten
(Volumen, "(notional) principal"; "trading unit", "contract
size", "lot") in der jeweiligen unterliegenden Valuta ("underlying")
zum Gegenstand. Dieser feststehende Geldbetrag in der Basiswährung ist
dem Kaufgut des Futures gleichgesetzt. Sein Umfang ist allemal wohl
abgestimmt auf die besonderen praktischen Bedürfnisse des Finanzverkehrs
in Bezug auf die betreffende Währung. Beispielsweise liegen den nach
Zahl der gehandelten Kontrakte ("volume")
ganz zu oberst stehenden Devisen-Futures, angefangen mit dem zurzeit
umsatzstärksten Devisen-Futures der CME: dem
Euro FX Futures,
ein fester Währungsbetrag von 125000
Euro (€), sodann, weiter hinunter gereiht, dem
Australische
Dollar-Futures 100000
A$, dem
Britische
Pfund-Futures 62500 Pfund
(£), dem
Yen-Futures 12500000
japanische Jen (¥), dem
Kanadische
Dollar-Futures 100000 Can$,
dem Futures auf
Mexikanische
Peso 500000 MXN und endlich
dem Schweizer
Franken-Futures 125000
CHF als Kontraktumfang in der gegebenen Währung zugrunde.* Daneben
bestehen sehr zum Wohlgefallen kleinerer Händler zu allen genannten
Währungen auch Kontrakte geringeren ("E-mini") oder geringsten ("micro")
Umfangs (man vergleiche hierüber die einschlägigen
Kontrakt-Ausgestaltungen der
CME).
[* Anmerkung:
Zur schnellen, einfachen Auffindung und Erkennung der verschiedenen
Währungen werden im Devisenhandel wie auch im weltumspannenden Zahlungsverkehr
überhaupt die von Seite der
International
Organization for Standardization (ISO 4217) genormten
Währungs-Schriftkürzungen
("Währungscode") verwendet, die sich aus je drei Buchstaben zusammensetzen.
Bei der Stellung von Devisenkursen für die verschiedenen Währungspaare
("currency pairs") bezeichnet der erste Teil des Kürzels (die
drei ersten Buchstaben von links) die zu bewertende Währungseinheit
(Basiswährung, fixe Währung, "unit currency", "base currency",
"primary currency"), der zweite Teil die variable Währung (Gegenwährung,
sekundäre Währung, Quotierungswährung, "price currency", "counter
currency", "quote currency", "term currency"): So
bspw. "USDJPY" für US-Dollar (USD) im Vergleich zum japanischen
Jen (JPY), der hierbei das Preismaß je Einheit für die Basiswährung
US-Dollar abgibt.]
Ein
Devisenkurs ("foreign
exchange rate", "currency quotation") ist in Systemen
frei schwankender Wechselkurse naturgemäß eine variable Größe ("floating").
Im lebendigen Marktverkehr beziffert er als eine solche den laufenden
Geldpreis je Einheit einer in Frage stehenden Währung, ausgedrückt in
äquivalenten Mengeneinheiten einer anderen, als Preismaß gewählten Währung:
das ist das gegenseitige Austauschverhältnis (intervalutarischer Kurs,
"rate of exchange", "nominal exchange rate") zweier Währungen
("currency pairs"). Ein Devisenkurs von angenommen 1,09 im Währungspaar
EUR/USD mit dem Euro als Basiswährung sagt z.B.
aus, dass ein Euro genau je 1,09 US-Dollar eintauscht. Offenbar lassen
sich die im Devisenhandel hervorgebrachten Kurse aus doppelter Blickrichtung
betrachten. Wird etwa eine ausländische oder eine aus einem anderweitigen
Währungsgebiet stammende Währungseinheit in bestimmten Mengen der heimischen
Währung ausgedrückt, so spricht man banküblich von einer
direkten Quotation ("direct
quote"), umgekehrt von einer indirekten
Quotation ("indirect quote"). Der direkten Methode der
Quotation von Devisenkursen ("foreign exchange quotes") bedienen
sich vorzugsweise die Notierungsusancen der Chicago Mercantile Exchange,
geradeso wie die vieler anderer Börsen. An diesen Plätzen erscheinen
die Kursnotizen für die bedeutendsten Devisen-Futures im Maßgut der
Währung US-Dollar – der internationalen Leitwährung ("reserve currency")
und Referenzwährung der Vereinigten Staaten von Amerika ("reference
currency"; "numéraire", allgemeine Recheneinheit) in direkter Notierung
eben gemäß "American terms". Als ein ordentlicher Terminkurs
("forward exchange rate") bezieht sich ein jetzt vorliegender
Kurs eines Devisen-Futures ("futures exchange rate"; Terminwechselkurs)
stets und ausnahmslos auf das zukünftige Austauschverhältnis,
gewendet auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des Futures.
Die Futureskurse der im Weltmaßstab belangreichsten
Währungen notieren an der elektronischen Handelsstätte Globex®
der CME Group also nach "American terms", und zwar in folgender Weise:
der Euro FX Futures notiert mit der an der Börse auf den jeweiligen
Termin ausgehandelten (und damit von Handel zu Handel veränderlichen)
Menge an US-$ je 1€, Kurse
von Britische Pfund-Futures mit der jedes Mal ausgehandelten
Menge an US-$ je 1£, der
Futures auf Kanadische Dollar mit der Menge an US-$ je
1C$ usw., wie soeben dargelegt
aus Sicht der Vereinigten Staaten in Form der
Preisnotierung ("direct
quotation", "American terms"), vom Standpunkt der übrigen
Länder in Form der Mengennotierung
("indirect quotation", "European terms").* Zudem
lassen sich am Börsenplatz zu Chicago umsatzstärkere Devisen auch kraft
sogenannter "cross-rate"-Futures ("crosses"; "currency pairs",
Kreuzkurs-Futures) unmittelbar, also ohne Einbeziehung des US-Dollars,
gegeneinander auf Termin handeln ("pairs trading").
[* Die Notierungsweise
von Devisen-Futures an der "Merc" unterscheidet sich, abgesehen vom
Euro (EUR), dem Britischen Pfund (GBP), dem Australischen Dollar (AUD)
und dem Neuseeland-Dollar (NZD), damit offenbar von den bestehenden
Usancen am Devisenkassa- und OTC-Devisenterminmarkt, die dort genau
umgekehrt erfolgt.]
Wie durch die Börsenregeln genauer bestimmt,
ist das festgesetzte Quantum in der einem andienungsfähigen Devisen-Futures
unterliegenden Fremdwährung bei Eintritt der
Terminfälligkeit mit
einer ganz bestimmten, dem Schlussabrechnungskurs (Liquidationskurs,
"exchange delivery settlement price" EDSP) entsprechenden Menge
an US-Dollar (im Falle von "cross-rate"-Futures auch mit Franken, Yen
usw.) zu bezahlen. Der wahrhaftige Kaufpreis aus dem Futures, der im
Falle der Wertstellung für das zugrunde liegende Volumen in der fixen
Währung zum Termin zu entrichten wäre, variiert sonach von Handel zu
Handel gleichmäßig mit dem wechselnden Futureskurs. Seine Höhe beläuft
sich im Ganzen stets auf den mit den aufsummierten Einzelsalden der
täglichen Aufrechnung ("mark
to market") verrechneten Liquidationskurs. Der Kurs eines Devisen-Futures
erfüllt dadurch aus sich heraus eine Doppelfunktion: Er ist einerseits
am Ende bestimmend für das quantitative Austauschverhältnis der betreffenden
Währungen im Falle einer effektiven Abwickelung des Devisen-Futures
bei Terminfälligkeit und andererseits zugleich auch dem einzelnen Händler
Maßstab für die laufende Gewinn- und Verlustbemessung während der Haltezeit
des Futures.
Wer beispielsweise an der Chicago Mercantile
Exchange einen Euro FX* Futures eines Termins kauft ("long"
geht; Plusposition), übernimmt damit die "unbedingte" Verpflichtung,
am 3. Mittwoch im Fälligkeitsmonat ("maturity date"; "value
date") des Futures den unterliegenden Kontraktumfang von 125000€
bei einer vom Clearinghaus der Börse anerkannten Bank abzunehmen und
diese Menge an Euro-Währungseinheiten mit US-Dollar im Gegenwert von
"125000 x [EDSP]" zu bezahlen.
Der EDSP bezeichnet hierbei den zwei Tage vorher zum Ende der Laufzeit
an der Terminbörse förmlich festgestellten Schlussabrechnungspreis im
terminfälligen Kontrakt ("final settlement price"). Zuständig
für die ordnungsgemäße Ermittlung dieses Preises ist ein besonderer
Ausschuss der Börse: das "Trading Floor Pit Committee" der CME.
[* FX ist
die Abkürzung aus engl. "foreign exchange", oder
kurzgefasst "forex":
»fremde Währung; Devisen«.]
Der Preisausdruck für den EDSP eines Devisen-Futures
stimmt in seiner förmlichen Notierungsweise mit jenem für die festgestellten
Futureskurse aus dem laufenden Handel in seinem Markt überein. Er ist
somit gleichermaßen gemünzt regelmäßig auf je eine Mengeneinheit
in der nämlichen Basiswährung. Der Hauptzweck eines EDSP ist ein doppelter:
Er besteht 1.) in der Funktion einer Referenzgröße zum Zwecke der letztmaligen
Bewertung und Abrechnung von Devisen-Futures und 2.) in der Regulierung
aller bei Terminfälligkeit noch unvollzogen gebliebener Positionen auf
dem betreffenden Kontraktmarkt zum EDSP. Ein zu Ende gegangener Futures-Kontrakt
auf Devisen ist im Regulierungsfall folglich nicht auf der Grundlage
des am Börsentage bei Gründung der Futures-Position vereinbarten "historischen"
Terminkurses (Einstandspreis) zu
erfüllen, sondern
stets und ausnahmslos zum EDSP des Fälligkeitstages. Beläuft der EDSP
sich bei Fälligkeit des Euro FX-Kontrakts z.B.
auf 1,3400 US-$/Euro, so sind am 3. Mittwoch des Terminmonats vom Käufer
("Long") 125000 x 1,3400 =
167500 US-$ für die vom Verkäufer
des Futures („Short“) im Austausch zu liefernden 125000€
zu bezahlen. Der Transfer läuft dabei über der Clearingstelle weiter
durch das
Continuous Linked Settlement System (CLS) hin zu einer zugelassenen
Bank. Der Schlussabrechnungspreis EDSP statt des Einstandskurses kann
der Schlussabrechnung von Devisen-Futures ohne Bedenken deshalb zugrunde
gelegt werden, weil jeder fällige Kontrakt schon vorher während seiner
Laufzeit im Rahmen des von der Terminbörse angeschlossenen
Clearinghauses vorgenommenen
"marking to market"
durch Clearing und Settlement in tagtäglicher Wiederkehr einer Neubewertung
unterzogen worden ist. Erst dieses Verfahren gewährleistet, dass die
durch die laufend umschlagenden Verhältnisse auf den Devisenterminmärkten
notwendig gewordenen pekuniären Ausgleichungen auf den davon berührten
Margin-Konten ihre gebührende Berücksichtigung finden.
Werden Positionen in Devisen-Futures also
nicht in hergebrachter Weise vorzeitig durch ein
Gegengeschäft
glattgestellt, sondern stattdessen bis zu ihrem Fälligkeitstermin durchgehalten,
so ist der Verpflichtung zur Lieferung (bei Short-Positionen) bzw. Abnahme
und Bezahlung (bei Long-Positionen) der zugrunde liegenden Währungssumme
bei allen eine Realerfüllung erfordernden Futures in jedem Falle nachzukommen
("unbedingtes Termingeschäft"). Ausnahmen hiervon müssen sich Futures
auf den Brasilianischen Real, den Chinesischen Renminbi/Yuan,
den Südkoreanischen Won und den Russischen Rubel gefallen
lassen, die an der CME im Falle ihres Durchhaltens der mangelnden Konvertibilität
wegen, den nicht lieferungsfähigen Forwards (NDFs) vergleichbar, notwendig
durch Barausgleich
("cash settlement") in der sekundären Währung zu regulieren sind.
Da Börsenpreise für Devisen-Futures sich
faktisch in einem ständigen Wechsel befinden, wird der EDSP sich mehr
als wahrscheinlich von dem eingangs bei Abschluss des Futuresgeschäftes
festgestellten Futureskurs um einen gewissen Unterschiedsbetrag entfernt
haben. Ein sich einstellender
Gewinn oder Verlust aus einer Handelsspekulation (Trade) mit Devisen-Futures
nimmt sein Maß überhaupt von dem Abstand, entweder zwischen Einstands-
und Glattstellungspreis des Futures vor Fälligkeit (siehe darüber auch
das Beispiel der
nächsten Seite) oder zwischen Einstandspreis und EDSP, sofern der Kontrakt
bis zur Fälligkeit behalten wird.
Kursnotierungen von Devisen-Futures richten
sich für gewöhnlich, wie oben bereits darauf hingewiesen, gemäß den
Musterbestimmungen der Börsen nur auf je eine Mengeneinheit in
der unterliegenden Basiswährung. An der CME erscheint der Kursausdruck
durchweg in Gestalt von Dezimalzahlen, gemessen in der üblichen Weise
in US-Dollar und US-Cent je Währungseinheit(en) der (dollar-)fremden
Währung. Mit der Normierung der Preissetzung liegt zugleich auch die
Zahl der notierten Nachkommastellen ("points") genau fest: So
wird beispielshalber der Euro FX Futures am IMM einheitlich mit genau
fünf Dezimalstellen rechts vom Komma kotiert.* Exemplarisch mag
ein zulässiger Kurs somit lauten:
1,19645.
Der bei Abschluss von Geschäften in Devisen-Futures an der Börse ermittelte
Futures-Preis (Kontrakt-Preis)
richtet sich in Anlehnung an klassische Devisentermingeschäfte ("forwards"),
von einigen wenigen Ausnahmen absehend, jeweilig auf denjenigen Preis,
der bei Fälligkeit des Futures für eine Währungseinheit des Kontraktumfangs
bar zu bezahlen wäre: in unserem Beispiel ist dies also der Preis, hier
ausgedrückt in US-Dollar und Cent, für einen (1) Euro von 125000
€ insgesamt. Da indes der Kontrakt-Preis für Futures nicht sogleich
mit Zustandekommen des Terminkontraktgeschäfts (Begründungsgeschäft)
zu entrichten ist und er ohnehin fortan dem täglichen Buchungsschnitt
"marking to market" unterzogen wird, dient ein Futureskurs als solcher
zuvörderst dem Zweck einer Referenz- und Rechengröße zur Wert- und Gewinnbemessung.
[* Der Sprachregelung
im internationalen Devisenhandel gemäß wird die kleinstzulässige Schrittweite
einer Kursänderung von Devisen-Futures mitunter auch als "pip"
benannt. Ein "pip" (Pip = Punkt, Dezimalstelle; "price in points",
"price interest point") nimmt bei der Stellung einer Kursnotiz
je nach dem Genauigkeitsbedürfnis Bezug auf die Variation einer bestimmten
Nachkommastelle um den Ziffernwert 1, d.i.
in aller Regel die vierte oder fünfte und damit zumeist auch letzte
Stelle nach dem Komma einer Kursnotiz. Die voraufgehenden Ziffernelemente
heißen "figures", 100 pips "big figure", die nachfolgenden
dagegen nennt man "pipettes".]
Die
Terminbörsen
statten ihre derivaten Produkte in Devisen-Futures von Haus aus mit
allerlei Attributen aus. So liegt im Handelsverkehr der "foreign currency
futures" regelmäßig nicht nur die jeweilige Menge an Währungseinheiten
(Schlusseinheit) als auch die quantitative Notierungsform, also mit
welcher Quotierungswährung Devisen-Futureskurse an den einzelnen Devisenmärkten
in Zahlen zu messen und allgemein zu verbreiten sind, für jede Kontraktart
in börsenseitig standardisierter Form fest, sondern in gleicher Weise
auch Merkmale, wie die Aufeinanderfolge der nebeneinander gelisteten
Monatstermine ("contract months"), der erste und letzte Handelstag
des Futures sowie gegebenenfalls die administrativen
Positionsobergrenzen und Preislimite
als endlich noch die zur Öffnung von Positionen erforderten
Margin-Sätze. Neben der Festlegung
der vorstehend erwähnten Merkmale wird von den Terminbörsen darüber
hinaus für jede Kontraktart die geringstmögliche Kursschwankung (Mindestkursvariation,
im Fachjargon oft als "tick"
bezeichnet), die zwischen zwei aufeinander folgenden Abschlüssen ("trades")
zulässig ist, auf Dauer fertig vorgegeben. So kann bspw. der Kurs des
Euro FX Futures, ausgehend von der oben genannten Kursnotiz von
1,19645, nach einer angenommenen geringstmöglichen
Schwankung im Kurse sich nur auf 1,19650
("up-tick") oder auf 1,19640 ("down-tick")
stellen. Irgendwelche andere Kurse, die innerhalb dieser Schrittweite
liegen, sind unzulässig. Indessen muss ein Futureskurs bei fortlaufenden
Notierungen nicht zwingend immer lediglich um eine bestimmte festgeschriebene
Zahl an Basispunkten ("tick", "pip") variieren. Abschlüsse
zum letzten Stand des Kurses bzw. zu höheren oder tieferen Kursen vom
Vielfachen eines Mindeständerungsbetrages zwischen zwei aufeinander
folgenden "trades" sind im Handel mit Devisen-Futures natürlich ebenso
gut jederzeit möglich.
Einer solchen geringsten möglichen Schrittweite
bei Futures ("tick") lässt sich stets zugleich ein ganz bestimmter
Geldwert beimessen: Gemäß dem Regelwerk der Terminbörse CME beispielsweise
entspricht im Euro FX Futuresmarkt eine kleinste Kursänderung um genau
5 Basispunkte, wie anhand der vorstehenden Beispiels-Kursnotiz leicht
zu ersehen, einem Gegenwert von genau 0,00005 US-Dollar ("tick size")
je Euro. Auf einen Geldbetrag umgerechnet, den ein "tick" im Euro FX
Futures-Kontrakt repräsentiert, erhält man bei einem festgesetzten Kontraktvolumen
von 125000 Euro folglich einen
"tick"-Wert von 0,00005 US-$ x 125000
Euro/Kontrakt = 6,25 US-$ ("tick-value"). Daneben finden
sich an manchen Terminbörsen auch Regelungen für Devisen-Futures zu
deren höchstzulässigen Kursschwankungen im laufenden Handelsverkehr
("daily price limit").
An der CME Globex® dürfen die Kurse der Devisen-Futures
beispielsweise nicht mehr als 4 Prozent vom amtlichen Schlusskurs des
letzten Handelstages abweichen.
Lesen Sie auf der folgenden Seite:
Historische
Entwicklung und Bedeutung von Devisen-Futures
|