Was ist ein Termingeschäft?
Unter dem Begriff
Termingeschäft
("forward contract", "forward commitment"; "Forwardgeschäft")
versteht man ein Zeitgeschäft privatrechtlicher Natur, das in der laufenden
Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft auf ein in einer künftigen
Gegenwart zu vollbringendes Rechtsgeschäft begründet und festlegt (Vertrag
über "Verträge" eines ferneren Tages). Geschäfte dieses Zuschnitts zeigen
sich mit Rücksicht auf den Ablauf der Zeit immerhin verschieden von
den Bargeschäften*,
die ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen
in der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden nach übereinstimmendem
Rechtsverständnis alle jene Handelsgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel
in dem Sachverhalt begründet liegt, dass Vertragsschluss (= Verpflichtungsgeschäft)
und Erfüllung desselben durch Vollzug eines darauf gerichteten Rechtsgeschäftes
– das ist i. d. R. ein Kauf-,
Tausch-, Kredit- oder ein sonstiges entgeltliches Übertragungsgeschäft
– in zwei oder mehr wesentlich verschiedene Zeitschichten einzuweisen
sind, unter dem technischen Namen
Termingeschäft zusammengefasst. Der Schlüsselgedanke, der sich
um alle Formen von Termingeschäften ohne Unterschied rankt, ist mithin
darin gelegen, dass das zeitlich kausale Nacheinander von wechselseitiger
Einwilligung in die Vertragsverpflichtungen (Willenseinigung) und Erfüllung
derselben um eine gewisse Zeitfrist von gemeinhin mehreren Tagen, meist
aber um Wochen oder sogar Monate auseinandergelegen ist.
[* Die
Geschäftsart der prompten Effektuierung
von Kauf-/Verkaufsgeschäften (Bargeschäft,
selten auch Effektivgeschäft, "Direktgeschäft";
engl.: "spot contract") wird in der Wirtschaftssprache, wenn
und insofern es um
Finanzgeschäfte
geht, in der üblichen Weise – zumal im Börsenverkehr – mit dem Namen
Kassa-, Komptant- (bzw. Geschäfte "per kontant", "per Kassa", Kassen-
oder Kontant-) oder Promptgeschäft bezeichnet; bei Umsatzgeschäften
mit vereinheitlichter (typisierter, physischer)
Handelsware
spricht man dagegen von Spot(markt)-,
i. e. S. Effektiv- oder, besonders
an Warenbörsen, auch von Lokogeschäften ("cash contract"). Die
Zweiteilung der Geschäftsform in Zeit- und Bargeschäft stellt in ihrem
Kern ab auf den Erfüllungszeitpunkt des Geschäfts. Die Erfüllung übernommener
kaufvertraglicher Verpflichtungen, also der tatsächliche Vollzug des
Austausches von Vertragsgegenstand gegen Geld sowie die wechselseitige
Übereignung, erfolgt bei prompten Kaufgeschäften in mustergültiger Weise
örtlich gegenwärtig gleichzeitig mit Vertragsschluss ("Lieferung
gegen Zahlung jetzt", "Leistung für Gegenleistung jetzt").
Durch die Rücksicht auf technisch-organisatorische Umstände kann die
Erfüllungsfrist beim Umgang mit Lokogeschäften jedoch durchaus einige
wenige Tage in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu sind Börsengeschäfte
nach herrschenden Usancen, oder – wenngleich heutzutage ein Grund selteneren
Vorkommens – auch aus abwicklungstechnischen Gründen, i.d.R.
nach zwei bis drei Bank-Geschäftstagen (wie landschaftlich in Deutschland
und vielen anderen Ländern unter Banken üblich: "Valuta 2 (3) Tage")
abschließend zu erledigen.]

Überhaupt lassen sich die möglichen Ausprägungen tauschwirtschaftlicher
Beziehungen, unter denen im Verkehr die Übertragung von Marktgegenständen
Platz finden kann, nach dem Zeitumstand in dreierlei Klassen scheiden:
zum Ersten, der Bartausch (Barverkehr,
"outright transaction"): Der Austausch einer verabredeten Sache
gegen eine andere, wie auch deren gegenseitige Übereignung, erfolgt
vor Ort gleich zur Zeit des Vertragsschlusses. Die Bestimmung des Austauschverhältnisses
sowie die Erbringung der vereinbarten Leistung und Gegenleistung fallen
in die Gegenwart. Im Falle eines Kaufgeschäfts ist dies der Kauf gegen
bar (Barkauf, Handkauf, "outright purchase"). Zum Zweiten, das
Kreditgeschäft ("credit
transaction"): Der eine Teil leistet jetzt, der andere erbringt
seine vertraglich zugesicherte Leistung erst in einer entlegeneren Zukunft.
Bei Kaufgeschäften zerfällt diese Einordnung der äußeren Form nach in
zwei Unterordnungen: 1.) der Verkäufer leistet jetzt, der Käufer bezahlt
den Kaufpreis später. Hierbei handelt es sich um einen Kauf auf
Kredit (Kreditkauf, "Kauf auf Borg",
Preiskreditierung, "credit purchase"). Und 2.), der Käufer leistet
jetzt, der Verkäufer später (Pränumerationskauf, "advance payment",
"prepaid forward"). Dies betrifft den Fall der Vorleistung des
Kaufpreises ("Vorauszahlung"). Als dritte Hauptgruppe reiht sich füglich
das Termingeschäft an. Hier
fällt der Vollzug der jetzt beredeten Leistung und Gegenleistung in
die fernere Zukunft, woselbst zwischen Leistung und Gegenleistung gewöhnlich
kein nennenswerter Zeitunterschied mehr liegt (Lieferungsgeschäft, Zeithandel,
"forward contract"). Bei Kaufgeschäften auf Termin spricht man
heute auch von einem Kauf auf Zeit
oder einem Zeitkauf.
Obgleich Termingeschäfte ohne Bargeschäfte undenkbar wären, heben sie
sich nicht nur mit Strenge von den Bargeschäften ab, sondern zeigen
sich auch von den gewöhnlichen Kreditgeschäften verschieden. Bei Bargeschäften
vollzieht sich oder soll sich der Leistungsaustausch, wie eben auseinandergesetzt
worden ist, ungefähr zeitgleich in dem Augenblick des Geschäftsabschlusses
vollziehen. Bezeichnend für Kreditgeschäfte ist wieder, dass die Leistung
des einen Teils, die des Gläubigers, in die Gegenwart, die Gegenleistung(en)
des anderen, des Schuldners, in die Zukunft fällt (fallen).
Ein ordentliches Termingeschäft in seiner Grundform geht hervor aus
einer wechselseitig bindenden, frei getroffenen, rechtsgültigen Übereinkunft
zweier Vertragsteile: zwischen einem "Käufer" (er hat gewöhnlich die
Long-Position inne) und einem "Verkäufer"* (Short), welche zum
Inhalt hat, ein in seiner Beschaffenheit genau definiertes Wirtschaftsgut,
das den Gegenstand des Termingeschäftes, d.i.
sein "Underlying" bildet, in einer ausbedungenen Menge bezw. im Geldeswert
eines bestimmten Finanztitels, auf einen festgesetzten zukünftigen Zeitpunkt
oder auf eine fest bestimmte künftige Frist (den "Termin") zum "Terminpreis",
also gemäß dem bei Geschäftsabschluss stipulierten festbestimmten Austauschverhältnis
zu vertauschen. Alle wesentlichen Gestaltungspunkte eines Termingeschäfts
werden entweder in den voraufgehenden Vertragsunterhandlungen (nach
den sog. Punktationen) beliebig frei beschlossen oder sind bereits –
bis auf den Preis – nach Maßgabe eines fertig vorliegenden Standardvertrags
niedergeschrieben. Die nach einem Mustervertrag letztgenannter Prägung
in fungible Gestalt gebrachten Termingeschäfte lassen sich leicht an
Terminbörsen umsetzen und
werden demgemäß als Börsentermingeschäfte
benannt ("exchange traded derivatives", "listed derivatives").
[* Der Kaufbegriff
will im vorliegenden Kontext bloß als gefällige Ausdrucksform verstanden
sein, die alleinig die im Termingeschäft eingenommene Position eines
Teils an demselben kenntlich machen soll.]
Löst man den Begriff des Termingeschäfts
aus seiner ursprünglich unbestimmten Einkleidung und betrachtet
ihn rein zweckbezogen, so spricht man in allgemeiner Weise von
Derivativen Instrumenten
oder auch Derivativgeschäften
(vom lateinischen "derivare" = ableiten). Sämtliche Formen von
Derivativgeschäften, die im Wirtschaftsleben überhaupt vorkommen, sind
nichts als das Ergebnis wechselseitiger Vertragsgestaltungen, projiziert
auf die Zukunft, in der sich ihr Zweck vollendet. Sie alle zeichnen
sich unter ökonomisch-technischem Blickwinkel erkennbar durch eine ungemeine
Vielseitigkeit aus, als sie je nach bevorzugter Nutzanwendung in sachgerechte
Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen Rechtsgeschäften und Fremdereignissen
gesetzt und in einer vervollkommneten Gestalt zweckgerecht zum Einsatz
gebracht werden können. Durch einen sach- und fachgerechten Nutzgebrauch
von Derivativen
Finanzinstrumenten* erweitert sich das Entscheidungsfeld
des Disponierenden um eine Vielheit von Handlungsalternativen, grundlegende
ebenso wie bedarfsgerecht zusammengemischte. Der besondere einzelwirtschaftliche
Vorzug der derivativen Finanzinstrumente liegt sonach auf der Hand:
Vermöge ihrer ausgedehnten Variationsbreite lassen sich diese allesamt
bis ins Kleinste ausrichten auf die persönliche Markterwartung ihres
Anwenders nicht minder als auf seine psychische Disposition. Letzte
umfasst insbesondere die innere Einstellung in Anbetracht der wirtschaftlichen
Unsicherheiten, d.i. die dem
Disponierenden eigene Risikoneigung. Eine ganze Reihe von derivaten
Instrumenten ist überdies im Wirtschaftsverkehr übertragbar. Manchen
davon, so nämlich den Futures
und den börsennotierten Optionen,
ist Handelbarkeit wahrlich auf den Leib geschrieben. Handelbare Termingeschäfte
in Gestalt von Derivativen Finanzmarktinstrumenten treten auf den Finanzmärkten
zu einheitlichen, bekannten Bedingungen vorzugsweise in den Dienst von
Preissicherungs- (Hedging-),
Arbitrage- und Spekulationszwecken (Trading).
[* Anmerkung: Das
Instrumentelle ist demnach nicht etwa eine dem Termingeschäft besonders
anhaftende, "inhärente Eigenschaft", sondern immer in Beziehung auf
die Person zu verstehen, die es sich für ihre Zwecke zunutze zu machen
weiß.]
Wegen ihres Formenreichtums und in Anbetracht ihrer teils eigentümlich
komplizierten Natur sind wiederholt Zweifel laut geworden, ob sie sich
überhaupt in ihrer gesamten Erscheinungsfülle allein nach abstrakten
Gesichtspunkten kennzeichnen lassen oder ob man es nicht vielmehr mit
gesonderten Instrumenten zu tun habe, die das Finanzleben und das akademische
Schriftentum unter der Aufschrift der derivativen Finanzinstrumente
zu identifizieren gewohnt ist. Nach weithin anerkanntem Begriffsverständnis
lassen sich Finanzderivate
wohl definieren als Termingeschäfte,
mitunter bloße Wetten, welche die Eigenschaft teilen, dass sie ihren
Preis, Wert und ihre Zahlungsstruktur nach bekannten Grundsätzen in
eindeutig nachvollziehbarer (positiver) Weise herleiten von einer oder
einer gewissen Vielheit von originären Variablen ("Derivativgeschäft").*
[* Anmerkung:
Ließe man in der Deutung oben das Satzglied "in eindeutig nachvollziehbarer
(positiver) Weise" außen vor, so erweiterte sich der Kreis der Finanzderivate
nicht unbeträchtlich. Dieser schlösse dann selbst Aktien ein, deren
Wert in gewisser Weise, neben anderen Bestimmungsgrößen, nicht zuletzt
auch vom Betriebsergebnis der betreffenden Aktiengesellschaft abhinge.]
Die folgende Auflistung der ihrer Bedeutung wegen hervorstechendsten
unter allen Derivaten mag eine Ahnung geben von der Vielfältigkeit und
Ausgedehntheit der Erscheinungsformen derivativer Finanzinstrumente
("core derivatives"). Im Gattungsbegriff
Finanzderivate eingeschlossen
sind hiernach einesteils alle Vertragsformen, verkörpert durch "unbedingte"
(fixe) Termingeschäfte (Fest(termin)geschäfte, "Termindirektgeschäfte",
"unconditional forward transaction"; allgem.: Zeitgeschäfte),
als deren Hauptrepräsentanten die Futures
(= Terminkontraktgeschäfte),
Forwards und insbesondere FRAs (Termingeschäfte i.
e. S.), ferner die auf Einhaltung eines Erfüllungsversprechens
zurechtgemachten Kreditderivate als auch bestimmte Arten von Swaps mit
Inbegriff der "credit default swaps" CDS zu nennen sind, andernteils
ziehen sie eine recht artenreiche Menge verschiedener Erscheinungs-
wie auch Mischformen ("umstrukturierte Finanzprodukte"), verkörpert
durch "bedingte" Termingeschäfte ("conditional forward
transaction", "contingent claims") in den Kreis der Betrachtung,
wie es vornehmlich Optionen, Optionen auf Optionen ("compounded options"),
optionsähnliche Derivate, so etwa Zinsbindungsabsprachen (Zinsbegrenzungsverträge)
in der Aufmachung von Caps, Floors, Collars, Swap Optionen (Swaptions)
u.dgl.m.
mit Einschluss der Optionsscheine sind, als ansonsten noch die bei uns
jüngst in die Mode gekommene Beimischung: die reiche Zahl an
Zertifikaten und
Hebelprodukten (verbriefte Derivate), und als bloße Wetten endlich auch
sog. "contracts for difference" CFDs, die allerdings nicht unter
die Termingeschäfte fallen. Die Zufuhr an neuen Erkenntnissen auf dem
Gebiete der finanzwirtschaftlichen Forschung (die emsig betrieben wird
nicht zuletzt in der Absicht, bestimmte obrigkeitliche Regulierungen
zu umgehen, um solcherart ein zusätzliches Gewinnpotenzial abzuschöpfen;
"regulatory management", "regulatory arbitrage") sowie
die reißenden Fortschritte im Bereich des technischen Nachrichtenwesens
(Informationstechnologie IT) werden das Vielerlei der Gestaltungsmöglichkeiten
derivativer Finanzinstrumente in nächster Zukunft noch weiter verbreitern.
Der Schlussstein ist mit vorstehender Auflistung also noch keineswegs
gesetzt!
Ein durchgängiges Charakteristikum der derivativen Finanzmarktinstrumente
ist nach der vorstehenden Formaldefinition das Zurückleiten auf ursprüngliche
Titel und Werte, von denen diese sich in eindeutig bestimmbarer Weise*
herschreiben und ohne deren Dasein sie undenkbar wären ("contingent
claim"). So trifft es sich, dass Kurse und Marktwerte von derivativen
Finanzinstrumenten sich regelmäßig ausrichten an den bekannten Preisen,
Kursen und Maßen (allgem. "Zustände") der ihnen zugrunde liegenden und
im Termin- oder Spotmarkt längst gehandelten (originären, primären)
oder sonstwo abgenommenen Werte – den sogenannten Basisinstrumenten
(Basistitel, "underlying", "underlier").
[* Dieses
Merkmal unterscheidet die derivativen Finanzinstrumente namentlich von
den "mutual funds" und den "exchange-traded funds" ETFs, die zwar ebenfalls
ihren Wert von dem ihrer ausmachenden Titel herleiten, aber nur dadurch,
dass sie deren verwirklichte Renditen
schlechtweg durchreichen, ehe sie zur Auszahlung gelangen.]
Die präsenten Werte derivativer Finanztitel lassen sich geradewegs ummünzen
("transformieren") in einen Zahlungsanspruch an die Gegenpartei des
Derivativ-Kontrakts. Erst dieser Umstand gibt die Möglichkeit, ihnen
eine mathematische Zahlungsfunktion ("payoff function") eindeutig
und mit zweifelloser Genauigkeit zuzurechnen, die in Abhängigkeit vom
Wertestand ihres Basisgegenstandes ihren jeweilig realisierbaren Geldwert
zum Ausdruck bringt. Die Basisinstrumente selbst, auf die sie abstellen
und auf die ihr Wert sich letztlich stützt, können an sich von unterschiedlichster
Natur sein: Eine große Varietät von Waren und Rohstoffen gehört ebenso
wohl hierher wie eine reichhaltige Zahl an Finanzprodukten sowie sonstige
Variablen von wirtschaftlichem Interesse. In den Kreis jener Werte fallen
somit namentlich Devisen, Wertpapiere, Referenzzinssätze, Indices als
auch Lieferungsware, wie land- und forstwirtschaftliche Rohprodukte,
Brenn- und Treibstoffe als auch Industrie- und Edelmetall ("commodities").
Kurse und Werte von Finanzderivaten können gleichfalls abhängig sein
von anderweitigen äußeren Bestimmgrößen, so etwa von klimatischen, geologischen
Vorkommnissen und sonstigen physikalischen Variablen bis hin zu Eintritt
und Größenordnung von bestimmten äußeren Ereignissen dies- und jenseits
menschlicher Einwirkung (beispielsweise Kreditausfälle, große Unglücksfälle,
und andres mehr). Voraussetzungsgemäß müssen alle originären Wertegrößen
hierbei lückenlos, zumal bei fortgesetzt handelbaren Derivaten, resp.
spätesten mit Eintritt der Fälligkeit unzweifelhaft verifizierbar sein.
Den unmittelbaren Verkehrsgegenstand von Finanzderivaten bilden trotzdem
nicht etwa jene einzelnen unterstehenden physischen Gesamtheiten von
Terminwaren oder die in Urkunden verbrieften Rechte als solche, sondern
vielmehr (verbriefte oder unverbriefte) gegenseitige Verträge über künftig
zu erfüllende Tauschgeschäfte (Verfügungsrechte) in denselben. Eine
bezeichnende Eigenheit, die eine ganze Reihe von Termingeschäften an
sich trägt, findet sich überdies in dem sogenannten
Hebeleffekt. Letzterer
hat zum Erfolg, dass schon mäßige Wertänderungen bei der untergeschobenen
Variablen genügen, um überverhältnismäßige Wertänderungen bei der bezüglichen
Terminposition auszulösen.
Termingeschäfte werden an einer ordentlichen Stätte, dem
Terminmarkt, nach festgesetzten
Regeln angebahnt, abgeschlossen, gehandelt und final abgewickelt. Der
Terminmarkt ist in die Zukunftsmärkte fest eingebettet und als solcher
Teil des Finanzmarktes selbst. Die auf jedem seiner Teilmärkte hervorgebrachten
Terminpreise geben als Handelsresultante gleichsam für jeden Zeitpunkt
ihrer Feststellung das zahlenmäßige Abbild des dort statthabenden Handelsgeschehens
ab. Bei jedem Abschluss adjustiert sich ihre Höhe, wie bei den sonstigen
Kaufgeschäften auch, einerseits nach den höchstpersönlichen Vorstellungen
der Kaufbewerber von ihrer Preisobergrenze und andererseits nach den
der Verkaufbewerber von ihrer Preisuntergrenze für das in Rede stehende
Bezugsgut, gewendet indes auf den hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt
des Termingeschäfts. Es wäre also irrig, anzunehmen, im Zuge des Abschlusses
eines Termingeschäfts werde noch kein Preis festgesetzt. Vielmehr sind,
wie oben geschildert, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses beide Vertragsparteien
einig sowohl über den Preis (Abrechnungspreis, Vertragspreis, "delivery
price") als auch über die übrigen Merkmale des unterliegenden Handelsgegenstandes,
während der tatsächliche Vollzug des Leistungsaustausches erst nach
Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist an einem (über technisch-organisatorische
Erfordernisse hinausgehenden, i.d.R.
nach mehr als zwei Tagen) deutlich späteren Termin bzw. innerhalb eines
späteren Zeitraums in der zukünftigen Gegenwart beabsichtigt ist, u.
zw. unbeschadet des dann geltenden Tagespreises.
Die Terminmärkte
sind Teil des gesamten Zukunftsmarktes. Als solche ergänzen sie die
bestehenden Spot- und Kassamärkte und fördern einander wechselseitig.
Termingeschäfte und die Terminmärkte, auf denen sie abgeschlossen werden,
führen ein beständiges Dasein, weil wirtschaftliche Unsicherheiten im
Wirtschaftsleben unvermeidbar sind und weil Menschen auch bei gleichem
öffentlich zugänglichem Wissen unterschiedliche Erwartungen bilden.
Jede einzelne der vielfältigen Erscheinungsformen von Termingeschäften
ist dem Grundgedanken nach dazu berufen, Unsicherheiten bei Einkommen
und Vermögen zwischen den unterschiedlichen Gruppen von Handelsteilnehmern
zu verlagern, Preisungleichgewichte zwischen Märkten auszunützen und
zu nivellieren, oder diese in eine spekulative Verwendung einzuweisen.
Werden zu den eben erwähnten Verwendungszwecken Verträge in musterhafter
Form fortlaufend für eine vorher festgelegte Auswahl an Marktgegenständen
unter einem fertig eingerichteten Handlungs- und Regelsystem abgeschlossen,
so spricht man von dem Institut einer
Terminbörse.
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