Unter einem
Hedge versteht man ein Versicherungsprodukt
der Wirtschaftspraxis zur Abwehr eines Preisrisikos, wie es z.B.
ein Wechselkursrisiko oder Zinsänderungsrisiko ist. Der ökonomisch-technische
Ausdruck Hedgegeschäft (dem
Englischen "to hedge" entnommen, »sich mit einer Hecke zum Schutze
vor Gefahren einzäunen und abgrenzen; sich absichern, schützen und vor
Risiken bewahrt bleiben«) bezeichnet ausdrucksvoll eine Vorsorgemaßregel
in Gestalt eines Gegengeschäfts zur Ausschaltung oder planvoll gesteuerten
Verminderung eines Preisrisikos bei einem bereits präsenten offen stehenden
bzw. zukünftig noch zu öffnenden Grundposten*. Bewogen wird Hedging
besonders häufig durch die Veranlassung, einen vertretbaren Preisstand
in die Zukunft festzuschreiben, um auf diese Weise einen augenblicklichen
Marktwert für einen späteren Zeitpunkt im Voraus zu sichern.
[* Unter einem
"offenen Posten" begreift sich herkömmlich eine aus einer Markthandlung
hervorgehende wirtschaftliche Stellung, deren Wesenskern darin besteht,
dass sie aller Voraussicht nach Störungen ausgesetzt sein wird, die
von einem spezifischen, von den Zufälligkeiten von Marktpreisschwankungen
hinüberschlagenden Wertänderungsrisiko herrühren ("Risiko-Position").
Auf den mit einem Festpreissystem ausgestatteten Märkten besteht, solange
eine Gefährdung der fixen Preislage unter konsolidierten Verhältnissen
nicht zu besorgen ist, somit offenbar keinerlei Notwendigkeit für eine
kompensatorische Vorsorgemaßnahme der hier angesprochenen Art.]


Hedging als Teil des Risikomanagements
ist in der Handels- und Verkehrswelt eine besondere Vorkehrung zu vorsorgender
Verlustabwendung. Ihr Zweck ist ganz auf Risikoausgleich gerichtet.
Risikokompensierende Maßnahmen in der Aufmachung eines Hedge-Postens
lassen sich dem Grundsatz nach auf dem Kassamarkt so gut wie auf dem
Terminmarkt einrichten. Sieht man auf die Häufigkeit des Auftretens
im täglichen Wirtschaftsleben, so ist der letztgenannte Schauplatz vor
allem aus Kostengründen der der Zahl nach weitaus vorherrschende. Zur
Entstehung gelangen derartige Sicherungsposten überhaupt durch den Aufbau
einer auf das Grundgeschäft fein abgestimmten Gegenposition, und das
mit dem Effekt, dass beide sich durch den eigentümlichen Verlauf ihrer
Zahlungsströme zu einem einheitlichen, in sich harmonischen Nutzwerk
fügen. Die Nutzwirkung eines Hedge stellt sich äußerlich so dar, dass
in jeder künftigen Marktlage die Finanzerträgnisse, die das schutzbedürftige
Grundgeschäft und das zur dessen Sicherung eingesetzte Instrument zusammen
erwirtschaften, sich mit paritätischer Tendenz einander entgegen bewegen,
wodurch diese sich beiderseits in der Wirkungsresultante gegen Preisänderungsrisiken
immunisieren. So lässt sich beispielsweise einer offenen Forderung in
einer Fremdwährung eine Mittelaufnahme auf dem Kassamarkt in entsprechender
Höhe mit gleicher zeitlicher Erstreckung in eben dieser Währung (des
Erfordernisses einer Umstrukturierung der Bilanzpositionen halber jedoch
i.d.R.
bilanzwirksam) sichernd gegenüberstellen ("finance-hedge", meist
in der Einkleidung eines Geldmarkt-Hedge, "money market hedge").
Am Terminmarkt unterscheidet man demgegenüber
zwei Einordnungen von Instrumenten, mit deren Hilfe sich Hedgegeschäfte
wahlweise einschlagen und durchführen lassen: einesteils verwirklicht
durch den Einsatz neuzeitlicher börsengehandelter Finanzinstrumente
des Risikomanagements, wie Futures
und Optionen ("exchange-traded
options"; in Verbindung zu einem Korb von Finanzanlagen mitunter
als "portfolio insurance" bezeichnet) es sind, und andernteils
auf eher traditionellem Wege "an den Börsen vorbei", verwirklicht in
den sogenannten Dealer- oder Over-the-Counter-Märkten (OTC) mittels
klassischer Termingeschäfte, wie
Forwards, "forward rate
agreements" (FRAs) u.dgl.,
maßgeschneiderter Optionen als endlich auch ausgewählter Swaps. Im Folgenden
sei das Augenmerk auf ein Sicherungsinstrument aus dem ersterwähnten
Zweig gerichtet: auf das Hedging mit
Futures . Futures verkörpern
eine unter mehreren möglichen Formen von Zukunftsgeschäften, denen die
Fähigkeit innewohnt, eine eigentümliche Versicherungsleistung* abzugeben
(Kursverlustversicherung). Im Verein mit den übrigen Finanzderivaten
vervollständigen sie die vorhandenen Finanzmärkte mit Rücksicht auf
die Versicherbarkeit von bestimmten, im Wirtschaftsleben häufig auftretenden
Unsicherheiten. Die ungeheure Beliebtheit von Futures ist nicht zuletzt
zurückzuführen auf ihre vergleichsweise einfache wie kostengünstige,
gleichwohl wirkungsvolle Verwendbarkeit als ein Vehikel zum Schutze
gegen Preisrisiken, gleichgültig, ob sich diese aus bereits fertig abgeschlossenen
oder aus erst in Zukunft noch zu tätigenden Kassa- oder Lokogeschäften
erheben.
[* Der Begriff
der Versicherung möge hier und im Verlauf der folgenden Betrachtung
jenseits seines streng juristischen Sinnes einer Assekuranz gegen Prämie
(Versicherungspolice) in Gebrauch stehen.]
Bei der Einrichtung eines Hedge unter
Verwendung von Futures (kurz: "Hedging mit Futures") werden
im gleichen Zuge notwendig mindestens zwei Märkte nebeneinanderher betreten:
Ergänzend zu seinem Grundgeschäft schließt der Kurssicherheit Suchende
Geschäfte am Terminmarkt ab, wann immer er ihrer zur Versicherung bedarf.
Die Marktgegenseite auf dem Terminmarkt nehmen schwergewichtig Vertreter
der Handels- und Geschäftswelt mit Hang zur
Spekulation* ein. Zu dieser Gruppe von Marktteilnehmern zählen
für gewöhnlich diejenigen Personen oder Organisationen, die bereit und
in der Lage sind, gegen eine angemessene Renditeerwartung bestimmt gegebene
Risiken zu übernehmen. Sie sind damit die natürlichen Abnehmer von Geschäftsrisiken.
Doch ebenso gut können sich auch diejenigen ins Spiel mengen und die
Marktgegenseite bilden, die im Rahmen ihres Gesamtportefeuilles über
divergierende Möglichkeiten eines Risikoausgleichs verfügen als freilich
auch andere Hedger, die Grundpositionen mit dazu konträrem Deckungsbedürfnis
halten ("natural hedge").
[* Obwohl Terminmärkte
als solche ohne die Mitwirkung von
Spekulanten (Trader)
kaum denkbar scheinen, sind Erstere nicht allein deshalb entstanden,
um Letzteren ein breiteres Betätigungsfeld darzubieten, auf dem sie
einmal mehr sich ihrer Spielleidenschaft ergeben können. Terminmärkte
sind vielmehr ein wahrhaftiges Bedürfnis des modernen Wirtschaftswesens.
Insoweit stellen Termingeschäfte sich nicht als Ausfluss von Glücksspielen
dar, sondern mit dem Versicherungsgedanken stehen sie Letzteren geradezu
entgegen. Überhaupt haben sie ein Dasein vor allem deshalb, weil die
Zukunft nicht eindeutig vorhersehbar ("ungewiss") ist, womit ökonomische
Unsicherheiten aus sich heraus unvermeidbar werden. Die aus den zeitlichen
Differenzen hervortretende Unsicherheit wirkt sich im Finanz- wie im
Warenverkehr in ganz vergleichbarer Weise aus: Bei Effektengeschäften
wächst die Gefahr einer ungünstigen Kursentwicklung mit zunehmender
Zeitdauer zwischen Ankauf- und Verkaufzeitpunkt der Papiere, bei physischen
Handelsgütern mit der Länge der Produktions- bzw. Lagerdauer von Produkten
und Waren. Von Kursicherungsgeschäften machen deshalb nicht nur Financiers
und Kapitalanleger rege Gebrauch, sondern vorwiegend auch Fabrikanten,
industrielle Verbraucher, Im- und Exporteure sowie sonstige Händler.]
Sicherungsbedürftig kann an sich ebenso
wohl eine gegenwärtig bestehende Position im Barmarkt (Kassa- oder Spotmarkt)
als auch eine zukünftige Verpflichtung sein, die zur Stunde schon fest
ausgemacht oder die erst noch einzugehen beabsichtigt ist. Die Beibehaltung
einer bestehenden Positionierung bzw. ihr seinerzeitige Aufbau im Spot-
oder Kassamarkt in Verbindung mit der Öffnung einer darauf zugepassten
Position im Terminmarkt führt, wie zu zeigen ist, kraft ihres harmonischen
Zusammenwirkens zu dem Effekt einer spürbaren Verringerung von Unsicherheitsursachen
über den künftigen Preisgang (Zurücktreten des "net exposure").
Alle Maßnahmen, die eigens der Erschaffung einer Gegenposition zu Sicherungszwecken
dienen, ordnet man konzeptionell den
risikokompensierenden Maßnahmen*
zu.
[* Das Risiko selbst
wird damit nicht beseitigt, sondern allein auf die Schultern anderer
abgewälzt. Die übrigen risikopolitischen Maßnahmen betreffen die
Risikovermeidung und die
Risikoreduzierung, die letztgenannte
bewerkstelligt bspw. durch Diversifikation.]
Die Versicherungswirkung von Hedgegeschäften
mithilfe von Finanzderivaten ist nicht kostenlos zu erlangen, sondern
ist prinzipiell mit einem Opfer belegt, dem "Preis von Hedging". Dieser
besteht entweder in einem explizit zu entrichtenden Geldbetrag, z.B.
beim Hedging mit Optionen (asymmetrischer Hedge) im Ansatz einer Prämie,
die dem Versicherungsgeber zugute kommt, oder manifestiert sich beim
Hedging mit fixen Termingeschäften
(Futures, Forwards) als direkte Folgewirkung ihres
symmetrischen Gewinn/Verlust-Profils
implizit in Opportunitätskosten, insbesondere in Form reduzierter Renditeerwartungen.
Die eigentümliche Wirkungsweise
von Hedging mit Futures, deren genaue Kenntnis jede zweckentsprechende
Kurssicherungsstrategie notwendig voraussetzt und überhaupt erst möglich
macht, beruht auf dem Leitgedanken einer preisausgleichenden (kompensatorischen)
Verbundwirkung zwischen der Preisentwicklung eines Grundgeschäftes und
der eines supplementären, aber preislich entgegengerichteten Engagements
am Terminmarkt. Stimmen Kursrichtung und Ausmaß der Kursänderungen auf
dem Spot- (bzw. Kassamarkt) und Terminmarkt vollauf überein, so lässt
die Einnahme einer kompensierenden Gegenposition im Terminmarkt der
Ungewissheit über den künftigen Gang der Preise im Markt des Grundgeschäfts
keinen Raum mehr. Durch eine Parallelbewegung der Futureskurse zu den
Preisen im Effektivmarkt eines sicherungsbedürftigen Marktgegenstandes
(dem Hedge-Objekt) gleichen sich in der Wirkungsresultante anfallende
Vermögensgewinne und -verluste idealerweise vollständig aus. Im Schlussergebnis
führt ein Hedgegeschäft damit zu der in Ansehung des Preisrisikos erwünschten
risikolosen Gesamtposition ("perfect hedge").
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Der Sicherungsverkauf ("short
hedge")
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Den Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen
mag der folgende schematische Beispielsfall bilden:
Angenommen, Kartoffelbauer
B schließt heute (in t0) mit Großhändler A einen Kaufvertrag
ab über eine ganz bestimmte Menge seiner zur Stunde noch auf dem Felde
stehenden Kartoffeln. Die bald darauf eingeernteten und verkaufsfertig
gemachten Kartoffeln seien, wie vertraglich bestimmt, Ende nächsten
Monats (zu t1) in der festgeschriebenen Menge dem A zu überliefern
und zum dann herrschenden Spotmarktpreis dem B zu bezahlen. Da B nun
einen Sturz bei den Kartoffelpreisen zu besorgen Ursache hat und nichts
darauf ankommen lassen will, fasst er den Entschluss, gleichzeitig mit
Abmachung des Kaufvertrages (in t0) ein Kurssicherungsgeschäft
vorzunehmen. B stützt sich bei alledem auf seine Erfahrung langer Jahre.
Er weiß nur zu gut, dass die Marktpreise zuweilen ebenso heftigen wie
unberechenbaren Schwankungen unterliegen können, besonders angesichts
allerlei saisonbedingter Unwägbarkeiten. Und so ist der im kommenden
Monat auf dem Spotmarkt für Kartoffeln herrschende Preis, zu dem der
Kaufvertrag zu erfüllen ist und von dem das Wohl oder Wehe seines Geschäfts
am Ende abhängt, ihm heute noch völlig unbekannt.
Nun, da nach der geschilderten Sachlage
des Fallbeispiels eine Festpreisvereinbarung auf Termin (Termingeschäft)
gegen den A offenbar nicht durchsetzbar war, kann es in Anbetracht der
Unsicherheit bei der Vorausbestimmung der künftigen Marktpreisentwicklung
nicht wundernehmen, dass unser Landwirt B den Wunsch nach einer separaten
wirtschaftlichen Vorsorge – hier in der Gestalt eines Kurssicherungsgeschäfts
auf dem Terminmarkt – hegt, falls das ihn belastende Risiko einer unvorteilhaften
Preisverschiebung ihm keine ganz gleichgültige Sache ist. Es liegt auf
der Hand, dass B's Wirtschaftslage
aus Mangel an einer angemessenen risikopolitischen Abwehrmaßregel durch
einen Rückgang des Preises am Kartoffelmarkt Schaden litte. Seine vertragliche
Lieferverpflichtung zum seinerzeit (in t0) fixierten Preisanschlag
bliebe gänzlich unberührt, sollte sich ihr Marktpreis nachher ermäßigen.
Er müsste nach der allbekannten Rechtsformel "pacta sunt servanda" im
Liefer- und Zahlungszeitpunkt des nächsten Monats (t1) der
vertragsmäßigen Anforderung unumschränkt nachkommen, mithin die Frucht
seiner Ernte an den Großhändler A veräußern, selbst um einen verminderten,
ihm womöglich verlustbringenden Preis – was den Ackerbauer im denkbar
verderblichsten Fall, nämlich wenn er auf das Geld zur Gänze dringend
angewiesen ist, vielleicht in seinem Lebensunterhalt so sehr treffen
könnte, dass der Ruin über ihn hereinbricht.
Dem ihm zufallenden Verwertungsrisiko
eines möglicherweise vorkommenden Preisrutsches bei Kartoffeln kann
unser Landwirt B abhelfen durch Einholung eines Versicherungsschutzes
gleich im Zuge der Abmachung der Vertragsverpflichtung zur Belieferung
des Großhändlers A. Ein sofortiger Schutz davor lässt sich auf billige
und recht bequeme Weise einrichten durch Vornahme eines
Sicherungsverkaufs in
einem Kartoffel-Terminkontrakt, d.h.
Hedging auf dem Börsenterminmarkt durch ersatzweise Einnahme einer
Short-Position
gleich in t0 ("short hedge", "selling hedge").
Sollte nun der Kartoffelpreis für prompte
Lieferungen im wirklichen Geschehen der Zwischenzeit niedergehen, so
lassen sich die erlittenen Einbußen am Umsatz, die aus der Bindung an
den mit dem Großhändler geschlossenen Liefervertrag aufkommen und die
in t1 der gesunkenen Marktpreise wegen sonst in Bausch und
Bogen hinzunehmen wären, beinahe in vollem Umfang auffangen durch Gewinne,
die aus dem Wertzuwachs der eingenommenen Verkaufsposition in Kartoffel-Futures
(Short) bei fallenden Preisen in paritätischem Verhältnis gezogen werden
können. Der Ausgleich durch den Hedge-Vorgang gelingt regelmäßig deswegen,
weil der Spotpreis des Gütermarktes im wirtschaftlich-technischen Verstande
durch ein Band kausaler Natur aufs engste an seinen Terminkurs gekoppelt
ist, und zwar in der Weise, dass die in beiden Marktabschnitten hervorgebrachten
Preise und Kurse durch die laufende Zeit, wie man weiß, immer wieder
beinahe gleichförmigen Mustern folgen. Steigen am Spotmarkt die Preise
empor, so ziehen auch am Terminmarkt die Preise an, und umgekehrt. Jener
Kopplungsmechanismus beruht auf wohlbekannten Marktabläufen, den sogenannten
Arbitrageprozessen,
deren Durchgreifen einem Ausscheren aus ökonomisch angemessenen Bandbreiten
beharrlich entgegenarbeitet. Hinter diesem Hergang stehen aufmerksame
Markthändler, sogenannte Arbitrageurs, die aus lauter Eigennutz eben
jenen auf dem Markte auftretenden Abirrungen mit Feuereifer allzeit
nachzuspüren bestrebt sind. Selbst bei verhältnismäßig schmalen Abdrängungen
von den wahrhaft bestehenden "arbitragefreien Kursrelationen" würde
ein ganze Schar von ihnen nicht anstehen, diese unter Aufbringung stattlicher
Kapitalbeträge geradewegs beim Schopfe zu fassen, um sie pro domo
in sichere Gewinne umzumünzen. Die durch ihre vereinten Anstrengungen
in diesem Stück hervorgebrachten Marktkräfte bewirken nun, dass jene
vom gewohnten Maß abweichende Preise in einem Zuge wieder zurechtgerückt
werden.
Wie aber, wenn in unserm Fallbeispiel
der Preis der Feldfrüchte über alles Erwarten nachhaltig in die Höhe
schnellte? – Es ist eine ganz natürliche Sache kaufmännischen Kalküls,
dass die in t1 im Preise gestiegenen Kartoffeln unserem Landwirt
einen Mehrerlös aus dem Grundgeschäft bescherten. Dem hielte allerdings
ein Minus aus dem Short-Terminkontrakt in Kartoffeln genau oder wenigstens
beiläufig in demselben Umfange die Waage. Auf die Aussicht auf ein Mehr
im Reinerlös wird er jedenfalls auch bei diesem Ausgang wieder verzichten
müssen. Kurzum, ein Hedgegeschäft bewirkt, dass Gewinne und Verluste
sich letzten Endes eben auszugleichen streben, im günstigsten Fall
gänzlich unbeschadet davon, ob, und
falls so, wie stark der Preis im Effektivmarkt steigt oder fällt:
Der am Ende wahrhaftig erzielbare Verkaufspreis des bezüglichen Gutes
ist beim Hedging mit Futures in Idealgestalt über seinen Terminkurs
bereits im Voraus festgeschrieben, ja gewissermaßen sind ihm damit Fesseln
angelegt – die Sorge um die Preisgestaltung dem Händler folglich abgenommen,
das Ziel der Planungssicherheit sohin erreicht.
Von Hedging lebhaft Gebrauch macht der
ganze Inbegriff der Handeltreibenden, vorzugsweise Landwirte, Viehzüchter,
Industrieunternehmungen, Großhändler, Lagerverwalter, Aus- und Einfuhrhändler
sowie nicht minder endlich der weite Kreis der Finanzanleger. Der Wegfall
des Preisrisikos durch Hedging kommt stets beiden Seiten an einem Geschäft
gleichermaßen zustatten; der Handelsverkehr wird füglich angespornt.
Bei dieser Gelegenheit sei nicht versäumt darauf hinzuweisen, dass Hedging
mit Termingeschäften lediglich dem
Preisrisiko zu steuern und es einzudämmen vermag, sich
kaum jedoch darauf versteht, Sicherheit gegen das Risiko bei den
Ausbringungsmengen der für den Absatz erzeugten Güter und Waren ("quantity
risk", "volume risk"; Erzeugungsgefahr) noch wohl gar gegen die Wechselfälle
bei sonstigen betriebswirtschaftlichen Größen zu stiften. Das normalmäßige
Geschäftsrisiko schlechtweg zu beseitigen, das vermag Hedging nicht
zu leisten. Sollte es dem Landwirt unseres obigen Beispiels also nicht
gelingen, die vertraglich hinzugebende Menge Kartoffeln einzuholen oder
zu liefern (z.B. in Anbetracht
von Elementargefahren, wie etwa einer zu dürftig ausfallenden oder gar
missratenen Ernte, oder aufgrund von Dürreschäden, Überschwemmung, eines
Arbeitsausstandes o.dergl.),
wären trotz Hedging sehr wahrscheinlich Umsatzeinbußen, wenn nicht Vertragsstrafe
oder abermals Zahlungsunfähigkeit und Geschäftszusammenbruch die denkmöglichen
Folgen. Hedging mit Futures gibt also, solange sie beibehalten werden,
gerade in dieser Hinsicht stets einen guten Teil an Anpassungsflexibilität
an denkbare künftige Marktzustände auf.
Obschon das Geschäftsergebnis jedes Vorgangs
in der Wirtschaft neben anderem von seinem Preis- nicht weniger als
von seinem Mengengerüst abhängt, liegt das Schwergewicht beim Hedging
mit Futures sonach entschieden auf dem Preisgefüge und der mit ihm einhergehenden
Unsicherheit bei den Erwartungen. Ein auf denkmögliche Entwicklungen
am Effektivmarkt beruhendes und abzusicherndes Preisänderungsrisiko
einer (bestehenden oder antizipierten) Position kann sich grundsätzlich
auf die Kosten als Input-Größe so gut wie auf die Erlöse als
Output-Größe erstrecken. Demnach ist es im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten
eines Hedge und seinem ausschlaggebenden Umstand belanglos, ob ein einmal
erkanntes Preisrisiko herrührt von der Bindung an vergangene leistungswirtschaftliche
Maßnahmen – verursacht etwa durch vormalige Produktions- bzw. Absatzentscheidungen
–, oder andererseits einstmals Konsum-, Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen
entsprang.
Das Preisrisiko*
sei im Folgenden definiert als die Gefahr einer möglichen Abweichung
des erzielten Nettoergebnisses vom erwarteten (kalkulierten) Geschäftsergebnis
aufgrund unerwarteter, nicht antizipierter Preisbewegungen im Effektivmarkt.
Zweck von Hedging ist es, das Preisrisiko insgesamt in einem resp. auf
ein erwünschtes ("nutzenmaximales") Ausmaß herabzumindern und damit
das Unternehmen einstweilen vor finanziellen Schäden zu behüten.
[* Das
Preisrisiko im hier verstandenen
Sinne lässt sich weiter nach dem Marktgegenstand scheiden in Wechselkursrisiken,
Zinsänderungsrisiken, Warenpreisrisiken, Aktienkursrisiken und andersartige
Preisrisiken (rücksichtlich der in Kausalnexus stehenden Finanzvariablen
allg. auch als "financial risk" bezeichnet). Ein Preisrisiko
hebt sich somit entschieden von einem Erfüllungsrisiko ("performance
risk") ab, das die Gefahr der Nichterfüllung von Verträgen umschreibt.]
Die am vorstehenden Beispiel besprochene
Form der Kopplung eines Termin(kontrakt)geschäfts
an das Grundgeschäft zwecks Kompensation des Preisrisikos ist ein musterhafter
Anwendungsfall eines sog. Sicherungsverkaufs,
der in der englischen Geschäftssprache auch mit dem Namen "short
hedging" belegt ist. Der Sicherungsverkauf zeichnet sich
demgemäß dadurch aus, dass er eine Verkaufsposition im Terminmarkt
(= Short) begründet, die mit einer Kaufposition im Spot- bzw.
Kassamarkt (= Long) korrespondiert, womit es weiter zusammenhängt, dass
das Hauptaugenmerk fortan nicht mehr der mutmaßlichen Preisentwicklung
der Einzelposten, sondern der Veränderung in der Preisdifferenz
(Basis) zwischen beiden Posten
gilt.
Als zweckgemäß kann sich der Sicherungsverkauf
("short hedge") unter den folgenden vorausgesetzten Verhältnissen
erweisen:
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Ein derzeit gehaltener Bestand an
Vermögensgegenständen ("assets"), wie Rohmaterialien, Waren,
Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder sonstige Verfügungsrechte
u.dgl., soll bis zu seinem
gedachten Verkaufs-, Bewertungs- oder Weiterverarbeitungszeitpunkt
gegen Preis- bzw. Kursrückgänge sichergestellt werden (Bestandsversicherungs-Hedge,
"Cash-Hedge"; "inventory hedge").
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Ein erst künftig (ex ante,
im Voraus bekannte) zugehender Posten an Vermögensgegenständen,
wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten u.dgl.
oder sonstige Verfügungsrechte (z.B.
ein werdendes bzw. ein künftighin noch zu erzeugender Bestand an
einem Gute, bestimmt für den späteren Weiterverkauf; Exporterlös
in fremder Währung), soll zeitweilig gegen Preis- bzw. Kursrückgänge
abgesichert werden (antizipatives, auch: antizipatorisches
Hedgegeschäft; "anticipatory hedging").
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In jedem der oben genannten Fälle wird
eine offene "Kaufposition" (Long) durch Verkauf von Futures (Short)
im Preise gesichert.
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Der Sicherungskauf ("long hedge")
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Der
Sicherungskauf ("long
hedging", "buying hedge") verkörpert die zweite der beiden
Grundformen von Kurssicherungsgeschäften mit Finanzderivaten: Eine
Kaufsposition im Terminmarkt (= Long) bildet das Seitenstück
zu einer Verkaufsposition im Spot- bzw. Kassamarkt (= Short).
Ein solches Gefüge entfaltet seine Wirkungskraft unter ganz ähnlichen
äußeren Gegebenheiten wie im ersten Fall des Sicherungsverkaufs, jedoch
mit umgekehrtem Vorzeichen. Anwendung findet der Sicherungskauf zum
Schutze gegen steigende Marktpreise, bspw. nach einem getanen
Leerverkauf oder etwa im
Bereich des Portfolio-Managements bei einer in Aussicht genommenen Wiederanlage
in absehbarer Zeit frei werdender finanziellen Mittel. Aber auch im
industriellen Aufgabenkreis gelangt der Sicherungskauf zum Einsatz,
sofern durch Rohmaterialeinkäufe für die Produktion von Gütern (Input-Größe)
für einen späteren Zeitpunkt vorgesorgt werden will und steigende Preise
in Erwartung stehen. Die Nutzanwendung des Sicherungskaufs sei nachstehend
an einem gängigen Fall veranschaulicht:
Ein Beispiel:
Denken wir uns einen Verfertiger
von kostbaren Schmuckwaren, der in Vorbereitung auf das anstehende Weihnachtsgeschäft
seine Planungen trifft. Dieser sei nach allen Kenntnissen bereits im
Frühjahr darüber im Bilde, dass er später im August des laufenden Jahres
eine bestimmte Menge gediegenen Goldes zu beschaffen nötig haben werde.
Das Gold soll in der Unternehmung alsdann zu Schmuck und zu anderweitigen
Preziosen verarbeitet werden. Die gegenwärtige Marktlage gibt ihm allerdings
zu befürchten Anlass, dass bis zum Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt
im August das Gold im Preise deutlich gestiegen sein wird. Um sich bis
dahin einstweilen gegen steigende Goldpreise zu versichern, steht ihm
neben anderen die Möglichkeit offen, am Terminmarkt eine auf den Beschaffungstermin
befristete Long-Position in Gold-Futures zu beziehen (Hedging
durch Sicherungskauf, d.h.
Kauf des Futures zu Sicherungszwecken).
Der Hintergrund hierfür
ist dieser: Unser Geschmeidehändler hat sich im März des Jahres vertraglich
verpflichtet, einem guten Kunden – eine Juwelierhandelskette – einige
Wochen vor der Weihnachtszeit mit seinen gefertigten Goldschmuckgegenständen
zu beliefern. Der Rechnungspreis* für die Lieferung wurde schon
vorher vertraglich festgelegt. Um den voraussichtlichen Bedarf an Gold
für die Herstellung des Geschmeides rechtzeitig zu decken, hat er bereits
im Vorwege mit seinem Zulieferer einen Kaufvertrag für Lieferung des
benötigten Goldes im kommenden August abgeschlossen. Als Kauf- und Rechnungspreis
für das fragliche Quantum Gold wurde der im August herrschende Marktpreis
vereinbart. Mangels einer Preisversicherung würde die Gewinnmarge des
Fabrikanten allzu selbstverständlich zusammenschrumpfen oder es ihm
gar einen Verlust bescheren, falls der Goldpreis in der Zwischenzeit
unversehens emporstiege.
[*
Sofern ein Festpreis sich nicht hat vereinbaren lassen, käme zu Sicherungszwecken
als Behelf ein Optionsgeschäft in Betracht, zumal wenn bei annehmbaren
Prämien fallende Goldpreise zu erwarten stünden. Denkbar wäre in diesem
Falle aber auch ein gänzlicher Verzicht auf ein Hedge in der Erwartung,
dass im Gleichschritt mit steigenden Goldpreisen auch die Goldschmuckpreise
hochgehen, womit die Gewinnmarge letztendlich auf dem alten Stand bliebe.]
Selbstverständlich könnte
unser Schmuckwarenhersteller im Gegenhalt hierzu den ihm erst seinerzeit
bedürftigen Vorrat Gold schon heute physisch heranschaffen und es gleich
nachdem bei sich aufspeichern bis hin zum geplanten Verwendungszeitpunkt
im August des Jahres. Eine solche Vorgehensweise aber hieße, weitere
Kosten für Lagerung und Versicherung in den Kauf zu nehmen. Außerdem
würde ein Soforterwerb des Edelmetalls, dem sich ein "am Lager halten"
anschlösse, zeitweilig zusätzliche Liquidität binden.*
[*
Die Bestandhaltung des Goldes käme allerdings dann in Betracht, wenn
nicht völlig auszuschließen ist, dass zwischendurch doch mehr Gold im
Hause gebraucht wird als davon zur planmäßigen Erzeugung vorhanden sein
muss (vgl. meine Abhandlung über die "convenience
yield" von Futures).]
Auch in diesem Beispielsfall
tritt der gewünschte Erfolg ein: Gewinne und Verluste gleichen sich
als Folgewirkung der Zusammenstellung zweier entgegengerichteter Posten
aus, d.h. Verlusten, hervorgerufen
durch eine Teuerung am Kassamarkt für Gold, stehen Gewinne im Long-Gold-Futures
in so gut wie gleicher Höhe entgegen. Die daraus hervorgehende Gesamtposition
("overall position") ist beim Sicherungskauf demnach,
ebenso wie die eines Sicherungsverkaufs, durch zweierlei unterschiedliche
Teil-Positionierungen gekennzeichnet: durch eine Verkaufsposition
im Spot- resp. Kassamarkt und eine ihr gegenüberstehende temporäre
Kaufposition im Terminmarkt.
Zweckerfüllend einsetzen lässt sich der
Sicherungskauf ("long hedge") in den folgenden Fällen:
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Eine bereits zu Buche stehende Verbindlichkeit
soll zwischenzeitlich gegen Erhöhung infolge steigender Preise geschützt
werden (Bestandsversicherungs-Hedge).
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Eine zukünftig noch käuflich zu erwerbende,
vorübergehend aber nicht benötigte Menge an Gütern, Wertpapieren,
Fremdwährungseinheiten, Terminkontrakten oder sonstigen Verfügungsrechten
(für den eigenen Bedarf bestimmt, z.B.
zur Produktion, oder bestimmt für die Weiterveräußerung im Handel)
soll im Kaufpreis bereits heute fixiert und somit kurzfristig gegen
Preissteigerungen abgesichert werden (antizipatives Hedgegeschäft).
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Im Falle übereinstimmender Fristigkeiten
von Erfüllungstermin des Hedge-Instruments und Bedarfstag des Bezugsgegenstandes
des Hedge sollte es, wie es auf den ersten Blick scheinen mag, dem Kurssicherheit
Suchenden recht sein, während der Laufzeit des Kontrakts sich kühl zu
verhalten und den fraglichen Basiswert – sofern überhaupt andienungsfähig
– erst seinerzeit zum Fälligkeitszeitpunkt gegen den Futures zu überliefern
resp. diesen nunmehr abzunehmen. Sei es der Einfachheit halber oder
aus allerlei Zweckmäßigkeitsrücksichten: Im Geschäftsalltag indes wiegt
zur Aufhebung eines Hedgepostens die (vorzeitige) Vornahme der Glattstellung
oder Eindeckung der zu Sicherungszwecken gehaltenen Futures durch ein
entsprechendes Gegengeschäft
im Terminmarkt bei (zumindest annähernd) gleichzeitiger Abwicklung des
Effektivgeschäfts im Spot- bzw. Kassamarkt vor ("lifting the hedge",
"offsetting"). Der Geschäftszweck selbst bleibt von der Verfahrungsart
der Auflösung gänzlich unberührt. Letztere Vorgangsweise ist insbesondere
immer dann am Platze, wenn angesichts bestehender Ermessensspielräume
des Terminverkäufers in Hinsicht auf bestimmte inhaltliche Qualitätsmerkmale
eines unter den Bedingungen des Standardvertrages anzudienenden Marktgegenstandes
("delivery
option"), wie bspw. rücksichtlich der Wahl der effektiven Lieferungsqualität
oder möglicher Erfüllungsorte, der Abnehmer und Verwender (Produzent,
Verarbeiter; Investor) bei einer Belieferung nicht zuverlässig darauf
rechnen kann, dass die in den Futures-Kontrakt gelieferten spezifischen
Waren bzw. Arten von Wertpapieremissionen in ihren wesentlichen Merkmalen
im hierfür erforderlichen Maße seinen Ansprüchen tatsächlich gerecht
werden.
Bei der Verwirklichung von Hedgegeschäften
mithilfe von Futures sind neben der Berücksichtigung von üblichen Refinanzierungserfordernissen
für fällige Margin-Leistungen
(Einschüsse und ggf. auch Nachschüsse), Börsenspesen und Brokergebühren
insbesondere auch steuerrechtlichen sowie bilanziellen Vorschriften
Rechnung zu tragen: allesamt Begleitumstände also, die auf den Enderfolg
eines Hedgegeschäfts einen bestimmenden Einfluss üben können. Des Weiteren
lauten Effektivgeschäfte im Verkehrsleben nicht selten auf
Fremdwährungen, sodass
neben das reine Preisrisiko aus dem Grundgeschäft zusätzlich noch ein
Wechselkursrisiko tritt. Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Finanz-
und Warengeschäften können sonach fallweise noch additionale Hedgegeschäfte
in Form von Devisentermingeschäften, z.B.
unter Zuziehung von FX-Forwards oder Devisen-Futures,
erforderlich werden. Häufen sich Transaktionen mit identifizierbaren,
bedingten Einzelrisiken, so kann die Aufstellung eines strategischen
Ansatzes sich oftmals lohnen. In diesem Fall wäre etwa der Aufbau eines
"Integrierten Hedging-Systems" in Erwägung zu ziehen, welches es in
Zukunft ermöglicht, in streng systematischer und methodischer Weise
sämtliche wechselseitige Abhängigkeiten zwischen den fallweise sich
ergebenden Preisrisiken nach dem Muster der Zielvorstellungen sorgfältig
zu prüfen und auszuwerten. Zugepasst auf das Ergebnis der voraufgehenden
Untersuchung lassen sich anschließend die notwendigen zweckerfüllenden
risikopolitischen Maßnahmen mit trefflicher Präzision einleiten (Grundsatzplanung).
Dessen ungeachtet wäre im Rahmen der Risikoanalyse
regelmäßig zu Beginn eines Planungszeitraums zu prüfen, ob es im betreffenden
Einzelfall anderweitige Handlungsmöglichkeiten gibt, die gegenüber den
risikokompensierenden Maßnahmen in der Fassung von Hedgegeschäften einen
Vorteil gewähren. Als denkbare Gegenvorschläge zum Hedging kämen neben
dem gänzlichen Verzicht auf das Grund- resp. auf das Hedgegeschäft (Unterlassungsalternative)
und neben der Veräußerung der Risikoposition u.a.
bilaterale Verträge zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken, die Bildung
eines wohldiversifizierten Portfolios
("Risikostreuung") oder allenfalls auch Swaps infrage.
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Der Grundgedanke des bisher Gesagten sei
in folgenden Worten zusammengefasst: Hedging lässt sich als Maßnahme
zur Risikokompensation auffassen. Eine solche, verwirklicht als Doppelgeschäft,
dient unmittelbar der Zukunftsvorsorge, insofern sie annehmbaren Preisen
und Werten vorübergehend eine gesicherte Dauer verleiht (Preisversicherung).
Wie die tägliche Anschauung oft genug lehrt, unterliegen Marktpreise
in wechselnder Wiederkehr ebenso heftigen wie immer wieder unberechenbaren
Schwankungen. Hedging erfüllt sich ganz im Sinne des Sicherheitsstrebens
darin, Preisrisiken durch zweckgerichtete Handlungsweisen planvoll zu
steuern und gemäß der persönlichen Risikoempfänglichkeit zu begrenzen,
indem die gesamte Streubreite nicht eindeutig vorhersehbarer Marktentwicklungen
bewusst auf ein annehmbares Maß eingegrenzt wird. Zurück bleiben solche
Zukunftslagen, die, verglichen mit den ausgeschlossenen, dem Kursicherheit
Suchenden einen höheren Nutzen stiften. Das vorrangige Motiv, das den
Hedger zur Teilnahme am Terminhandel bewegt, liegt demgemäß weniger
in der Reflexion auf Wahrung der Chancen auf Gewinnerzielung (Spekulation),
als vielmehr in der Funktion eines Ergänzungsgeschäfts zur Abschottung
gegen störende ökonomische Einflüsse, insbesondere in der nachhaltigen
Sicherung präsenter Marktwerte durch Reduzierung von Preisrisiken aus
einem schutzbedürftigen Grundgeschäft.
Futures verkörpern kraft ihrer wesensgemäß
zugearteten Verwertbarkeit zur Unsicherheitsverlagerung ein hierfür
in ausgezeichnetem Sinn maßgeschneidertes Mittel zur Förderung dieses
Zwecks. Für eine zielgerechte Gestaltung des Preisrisikos nimmt der
Kurssicherheit Suchende vorübergehend eine zu seinem Grundgeschäft
gegenläufige Positionierung auf dem Terminmarkt ein, wodurch
die korrespondierenden Einzelrisiken sich wechselseitig hemmen. Durch
den passgenauen Einsatz besonders von Futures, die zum Zwecke der Versicherung
gegen die unerwünschten Folgen aus fallenden ("short hedge")
oder aus steigenden Kursen ("long hedge") einem Effektivgeschäft
dagegen gehalten werden, können die daraus erwachsenden Risiken ohne
die wirtschaftliche Freiheit des Unternehmens ernstlich zu gefährden
auf wirkungsvolle, gleichwohl weniger schwerfällige und zudem noch minder
kostspielige Weise im Zaume gehalten werden. Auf dem Boden eines durch
Hedging erwirkten verringerten Ertragsrisikos der Gesamtposition vermag
der Hedger selbst auf längere Zeit zuverlässige Entscheidungen zu treffen
und endlich sogar in letzter Hand seine Kreditwürdigkeit um ein Beträchtliches
zu verbessern.
Der nach einem im Voraus festgestellten
Plan gründlich vorbereitete Hedge erlaubt es dem auf Sicherheit Bedachten
überdies, gegebene Preisrisiken gesondert und einheitlich zu beurteilen
und diese dann durch den Einsatz von derivativen Instrumenten zu steuern,
zu bündeln und, wenn nötig, von sich abzuwälzen. Es gilt dies ohne Unterschied
im gleichen Maße für die Anwendung auf dem Gebiet der Realwirtschaft
wie für den Finanzsektor. Da Hedging in der Wesenheit der Sache auf
jeder beliebigen Produktions- und Leistungsstufe greift, vermag der
Unternehmer von Fach mit Hilfe dessen seine Unternehmung auf eine weitaus
festere Stütze zu stellen und sich dabei ganz auf das Kerngeschäft zu
beschränken. Eine durch die Verwendung von Finanzderivaten bewirkte
sinnvolle Verteilung knapper Ressourcen mit allokationsverbessernder
Wirkung gelingt aber nicht nur auf einzel-, sondern ebenso wohl auf
gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsebene – worin letzten Endes auch
die herausragende Bedeutung und das eigentliche Hauptargument für die
volkswirtschaftliche Notwendigkeit und Berechtigung des Terminhandels
zu sehen ist.

Literaturempfehlungen zum
Fachgebiet Hedging mit Futures:
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