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Der Futureskurs:
der Börsenpreis von unbedingten (fixen)
Terminkontrakten
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Das Ergebnis des Marktverhaltens im Börsenterminhandel
(Preisbildung im Handelsverkehr mit Futures) liegt in quantitativen
Begriffen offen vor aller Welt Augen. Zusammen mit jedem einzelnen Handelsvorgang
findet es seinen unreflektierten Widerschein in Gestalt öffentlich deklarierter
Preisziffern: der Bekanntgabe der laufenden Futureskurse, wie
der freie Wettbewerb auf dem Markt sie soeben hervorgebracht hat und
wie sie sich ableiten von der dauernd umschlagenden Erwartungshaltung
(Antizipation) der breiten Öffentlichkeit. Diese aus den Markthandlungen
beständig herauswachsenden und einer unmittelbaren Beobachtung zugänglichen
Preiszahlen für Terminkontrakte
sind es, die den Mitstreitenden die nötige Übersicht über die augenblickliche
Lage an den Terminmärkten verschaffen. Aus der Gegenwart von Futureskursen
wissen wir, auf welchen Verkehrswert die heutige Anwartschaft auf ein
in Zukunft präsentes Gut von der Allgemeinheit der Markthandelnden geschätzt
wird. Dem einzelnen Händler wieder ist er Maßstab, der über Gewinn und
Verlust seiner Termingeschäfte entscheidet. Die Kenntnis der Zusammenhänge,
was das Wesen der Terminkurse ausmacht, ist für das Verständnis von
Futures überhaupt und für ihre nutzbringende Anwendung insbesondere
von außerordentlicher Wichtigkeit.
Futureskurse finden sich für eine Vielzahl
von marktgängigen Sachgüterarten, Waren und Finanzwerten vor. Sie alle
werden auf transparente Weise fortgesetzt durch
Handel an den Terminbörsen
erzeugt, festgestellt und augenblicklich bekannt gemacht. Im gleichen
Zuge werden andernorts nach ganz ähnlichen Maßstäben die ihnen zugeordneten
Spotmarkt- bzw. Kassakurse*
ausgehandelt, indes ohne dabei zwingend mit den Ersteren im Wertanschlag
übereinstimmen zu müssen. Zwar lassen die aus den Effektivgeschäften
hervorgehenden Preise für Sach- beziehungsweise Finanzgüter jene aus
Termingeschäften nie ganz unberührt; die in jedem Augenblick ihrer Feststellung
hervortretende Wertverschiedenheit derselben liegt trotzdem allemal
begründet in dem unterschiedlich langen Zeitraum, der bis zu ihrer handgreiflichen
Verfügbarkeit verstreicht.
[*
Der Preis eines vereinheitlichten
gegenwärtigen Handelsgegenstandes wird bei prompten Kaufgeschäften
("Gegen Zahlung auf sofortige Lieferung", "on the spot"; "outright
purchase") mit dem Namen Spot(markt)preis (Barpreis,
Barkaufpreis, Effektivpreis, Ordinärpreis, "Tagespreis",
"Cash-Kurs", "spot rate"; Preis für Gegenwartsgüter),
bei Geschäften mit Finanztiteln dagegen gemeiniglich mit Kassapreis
benannt (engl. "spot price", "physical price", "cash
price" oder "current price"). Ein solcher wird nach bekannten
Grundsätzen auf sachentsprechende Weise im betreffenden
Barmarkt (Kassamarkt, Spotmarkt,
Lokomarkt, Effektivmarkt; engl. "spot market", "cash market",
"actual market", "physical market", "prompt market")
ausgehandelt und ist alsdann für gewöhnlich binnen zwei bis drei Tagen
nach der Vereinbarung gegen Lieferung zu bezahlen. Der Spot- bzw. Kassamarkt
und der zugehörige Terminmarkt ("forward market") bilden dem
Grundsatz nach zwei nach außen strukturell getrennte Märkte, auf denen
nebeneinander jeweils vertretbare Marktgegenstände einerlei Gattung
in Austausch treten, aber eben für verschiedene Zeitpunkte ihrer wahrhaftigen
Auslieferung – und in der Natur der Sache gegründet damit beinah immer
je zu unterschiedlichen Preisen. Doch ist der Zeitumstand nicht nach
allen Seiten der einzige von Wesenheit. Werden etwa Cash-Preise aus
Kassengeschäften über bestimmte typisierte Realgüter ("cash commodities",
"actuals") den ihnen beigeordneten Futureskursen vergleichend
gegenübergestellt (z.B. zum
Zwecke einer "cash-futures"-Arbitrage),
so ist nicht nur dem Zeitumstand, sondern auch dem Platz ihrer Disponibilität
eine sorgfältige Beachtung zuwenden. D.h.
beide Preisangaben, Cash-Preis wie Futureskurs, müssen bei diesem Anlass
erstens zu einem synchronen Zeitpunkt der Kursstellung erhoben werden
und, da es für die meisten vertretbaren Waren nicht bloß einen, sondern
gleich mehrere (lokal verstreute) Spotmärkte gibt – und demgemäß auch
kein einheitlicher (homogener) Spotmarktpreis für jene existent ist
– wäre zweitens zu prüfen, ob der einem Futureskurse fallweise gegenübergestellte
Spotmarktpreis tatsächlich vom gleichen geographischen Ort abgenommen
worden ist, welchen die betreffende Terminbörse im Standardvertrag des
Futures für das bezeichnete Instrument als dessen Erfüllungsort festgesetzt
hat. Im Folgenden jedoch sei der leichteren Übersicht halber, sofern
nicht ein anderes bemerkt, von einem einzigen gleichmäßig gehandhabten
Spotmarkt ausgegangen.]
Futureskurse ("futures prices")
– die Börsenterminpreise, zu denen Futures-Kontrakte gehandelt und abgerechnet
werden – sind durch regelgebundene Preissetzungsakte äußerlich hervortretende
Zahlengrößen. Diese gelangen aus den verschiedensten Quellen und auf
den unterschiedlichsten Wegen zur Kenntnis der Öffentlichkeit. Nahezu
gleich zur Zeit ihrer Hervorbringung werden sie von den betreffenden
Börsen öffentlich verlautbart, ordentlicherweise unter dem Titel der
"real-time"-Kurse: Das ist die börsenmäßige Feststellung
und Verbreitung der Kurse mit größter Schnelligkeit gleichsam in Echtzeit
via "data feed" der hauseigenen elektronischen Kursinformationsvorrichtungen,
und der Erfolg ist, dass diese ohne merklichen Zeitverzug allen angeschlossenen
Marktbeobachtern* so gut wie gleichzeitig zur Verwendung verfügbar
sind. Jederzeit auf Abruf bereitgestellt werden Futureskurse überdies
von etlichen Nachrichtendiensten sowohl als auch von ausgesuchten Marktdatenversorgern
(sog. "quote vendors"**,
"Informationsbroker"), die sie gegen Entgelt zu vermarkten wissen. Fernerhin
werden sie zeitnah über die Medien kundgegeben, zumal über Rundfunk
und Fernsehen verbreitet, dazu im Handelsteil der einschlägigen Wirtschaftspresse
vervielfältigt, und nebstdem – nicht zu vergessen – kostenfrei, indes
meist um wenige Minuten zeitverzögert ("time-delayed"), freilich
auch online allgemein zugänglich gemacht, vorzugsweise als "streaming
data" vermittelt durch die tausendfältigen Finanzseiten des Internets.
[* Ehe einem angeschlossenen
Marktbeobachter und Händler die Marktdaten von der Börse zugeliefert
werden, muss dieser eine Marktdaten-Lizenzvereinbarung ("Market Data
License Agreement, MDLA") gegenzeichnen.]
[** So beispielsweise
von den Nachrichtenanstalten
Bloomberg,
Reuters,
VWD,
Interactive Data u. v. a.
m.]
Anders als beispielsweise die Kurse der
Aktien, die sich stets auf das Stück, also auf den Eigenwert je einer
Aktie beziehen, richten sich Börsenkurse von Futures nicht auf den Gesamtwert
des Sach- bzw. Finanzgüterquantums eines
Kontrakts, sondern
sie werden im Regelfall angeschlagen nach einer einzelnen Wert- bzw.
Mengeneinheit der dem nämlichen Futures-Kontrakt unterworfenen Sachgesamtheit
an diesen Gütern, Waren oder Finanztiteln. Ein vorliegender Futureskurs
zum Beispiel von 2450US-¢
für den nächsten Silber-Terminkontrakt an der Terminbörse COMEX
der
CME Group Inc. (Produktkürzel:
SI) nimmt demzufolge Bezug
auf den Preis lediglich einer Feinunze Silber von
5000 Feinunzen insgesamt, die
gemäß Kontraktausgestaltung je einem Kontrakt in COMEX-Silber-Futures
als handelbare Einheitsmenge ("underlying") unterliegen.
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Das Zahlenwesen: Notation
und Darstellungsformen von Futureskursen
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Der äußere Zweck von Börsenpreisen erfüllt
sich völlig und einzig darin, das lebendige Börsengeschehen in allgemein
fassbarer Form zu versinnlichen. Börsenpreise als solche sind als Zahlengrößen
gedacht. Soll eine Zahlengröße ihrem Zweck genügen, so ist sie vorab
durch eine Messvorschrift in zweckentsprechender Weise zu fassen und
auszulegen. Ein Gleiches gilt sinngemäß von Börsenpreisen. Um zu erreichen,
dass Börsenpreise maßtreu und ohne Abweichung messbar und rechenbar
werden, sind sie im Vorhinein nach Art und Maß unverrückbar festzulegen.
Für eine sachgerechte Regelung der Notierungsweise von Finanzderivaten
sorgen die Terminbörsen gleich bei deren Entwurf durch eine zweckvolle
Vereinheitlichung von Terminkontrakten (Standardisierung). Eine Standardisierung
eingangs im Zuge ihres Werdegangs bannt Terminkontrakte in feste, bindende
Normen und macht sie als Folgeerscheinung fungibel, d.h.
vertretbar und marktfähig. Die durch Normung erwirkte Fungibilität ist
Vorbedingung für die Marktfähigkeit von Terminkontrakten und ermöglicht
damit überhaupt erst einen börsenmäßigen Handel in den einzelnen derivativen
Artikeln eben nach jenem Muster. Zur Normierung der Preisfestsetzung
von Futures werden bei den Vorbereitungsarbeiten sowohl die Art und
Weise, in welcher gemeinsamen Einheit ihre Kursziffern zu messen, zu
stellen und als Zahlenangaben förmlich zu notieren sind als auch Maßregeln
zum geringstmöglichen Kursänderungsbetrag* (Mindestkursschwankung,
"tick-size") ab ovo in eindeutiger und sachdienlicher
Form dauerhaft festgeschrieben ("pricing convention"). Die vorstehende
Verfahrensart hat in gleicher Linie statt für jede einzelne der zur
Wahl gestellten Produktreihen, bevor diese endgültig Aufnahme in den
Handelsverkehr finden, d.i.
für sämtliche Futures, für "exchange-traded options"
ebenso wie für anderweitige börsennotierte Derivate.
[* Die Börsenkurse
von Futures als auch die von "listed options" sind der Regel nach zu
jedem möglichen Kurs auf der durch die Mindestpreisvariation ("minimum
tick-size") abgestuften Preisskala frei vereinbar. Ein Entsprechendes
gilt für die Ausübungspreise von Optionen ("exercise prices",
"strike prices"). Letzte sind dem Futureshandel als solche jedoch
völlig fremd.]
Tragweite im lebendigen Börsenleben erlangt
dieser Umstand nun insofern als die im Handelsverkehr an den Terminbörsen
hervorgebrachten und in Zahlen festgehaltenen Kurse in ihrer äußeren
Gestalt keine beliebigen, sondern grundsätzlich nur in ganz bestimmter
Weise abgestufte (standardisierte) Wertanschläge annehmen dürfen. Diese
Regelung trifft als zwingendes Gebot gleichermaßen die einzelnen auf
dem Parkett zur Börsenzeit geforderten, gebotenen und bezahlten Kurse,
zu denen fortgesetzt Handelsabschlüsse (Umsatz, "trades") durch
Zusammenführung eintreffender Kauf- und Verkaufsofferten zustande kommen
("matching") oder kommen sollen, als auch die an
Computerbörsen
bzw. über Market-Maker
während der Börsenstunden laufend gestellten Kursquotierungen (Quotationen,
"quotes"), zu denen ein sofortiger Abschluss im Markt möglich
wäre.
Alle Preisziffern von Futures, so auch
von anderen Finanzderivaten, gleichviel nun, ob von einer Kursnotierung
aus einem erfolgten Handelsabschluss oder von einer gestellten Quotation
hergenommen, lassen sich grundsätzlich durch eine von zweierlei verschiedene
Kotierungsformen äußerlich darstellen: als Dezimalzahl ebenso wohl wie
als Bruchzahl. Besonders für jene Futures, die auf Waren i.w.S.
gehalten sind, wie vornehmlich auf Metallen (Edel- oder NE-Metalle),
Erdöl und seinen Nachprodukten oder auf anderen wichtigen Welthandelsgütern:
auf den sogenannten "commodities"
("commodity futures"), erscheint der Preisausdruck fast immer
in Form von Dezimalzahlen, einheitlich bemessen im Preisgut Währungsgeld,
so etwa in Dollar und Cent für die Verkehrseinheit der fraglichen Warenmenge
(der unterliegenden Bezugsgröße, "underlying").
Mit der Festschreibung der Kurse von Futures
auf Dezimalzahlen in der Ausdrucksform wird bezeichnenderweise zugleich
die Zahl ihrer im Handelsverkehr gebrauchten Dezimalstellen vorgeschrieben.
So könnten beispielweise die für einen Terminmarkt in Geltung stehenden
Notierungsusancen bestimmen, dass zulässige Börsenpreise für Futures
nur auf Dezimalzahlen gestellt werden dürfen, angeschlagen mit z.B.
einer Stelle rechts vom Komma. Hiernach besteht für jedermann Klarheit
nicht nur im Gebrauch der Notierungsweise, sondern auch in dem bezeichneten
Wertmaßstab. Durch Umrechnung der so normierten Kursziffern in Wertäquivalente,
ausgedrückt in entsprechenden Geldsummen, lassen sich getreu der geläufigen
Darstellung der Kurse im zugeordneten Kassamarkt dem Wert jedes Futures
jeweils volle US-Dollar (wie auch volle Eurobeträge usw.) und Cent beilegen.
Ein Beispiel vom Gold-Terminmarkt möge dies veranschaulichen:
Es sei angenommen,
der an der Terminbörse COMEX in New York gelistete
Dezember2024-Gold-Futureskontrakt
(Produktkürzel, "trading symbol": GC) wird gegenwärtig zu einem
Kurs von 2940,5 (US-$
je Feinunze; "last tick",
"last traded price") gehandelt. Diese Preisnotierung gibt sonach
den letzten Stand des Marktpreises des Futures ab. Genau diese Kursziffer
ist es nun, die im gleichen Augenblick auf den Handelsbildschirmen (Terminals)
aller derjenigen teilnehmenden Finanzinstitute aufblitzen wird, die
soeben den laufenden Echtzeitkurs ("real time") des Gold-Terminmarktes
wiedergeben. Sofern ein Händler jetzt eine Anfrage um den augenblicklichen
Kursstand des Gold-Futures mit Laufzeit bis Dezember 2024 an seinen
Broker ergehen ließe, würde man ihm gewiss diese Kursziffer nennen.
Doch wie ist dieser Futureskurs förmlich auszudeuten? Woran nimmt diese
Ziffer Maß? Welche sachliche Bedeutung steht hinter ihr? – Sehen wir
zu.
Gemäß der börslichen Kontraktbestimmung
("standardized contract terms") für Futures-Kontrakte auf Gold
an der Terminbörse COMEX (eine Abteilung der NYMEX, die
selbst wieder eine der
CME
Group ist) ist der vorstehend überlieferte Futureskurs von
2940,5 gemünzt auf den in US-Dollar
ausgedrückten Preis für je eine Feinunze gediegenen Goldes (unter
Vernachlässigung von Maklergebühren,
Margin, Steuern
u.dgl.), oder schärfer bezeichnet,
auf den in US-Dollar ausgedrückten Preis einer Feinunze Barrengoldes,
das einen Feingehalt an Gold von mindestens 99,5
% aufweisen kann, dessen Erfüllungstermin zur effektiven Lieferung
hinausgeschobenen ist auf einen künftigen Zeitraum, der am 1. Dezember
2024 beginnt und am letzten Geschäftstag des genannten Monats endet.
Demnach wäre es irrtümlich, den Kurs eines Futures mit dem Preis für
einen sofortigen, wahrhaftigen Kauf bzw. Verkauf des einem Futures unterliegenden
Marktgegenstandes, d. i. mit
dem Kassakurs ("cash price") seines "underlying", hier beispielhaft
Gold am Gold-Kassamarkt,
zu verwechseln oder gleichzusetzen. Dieser könnte sich zur gleichen
Zeit etwa auf 2920US-$
belaufen und damit um 20,5US-$
in der Basis niedriger
liegen als sein Futureskurs auf Dezember-Gold. Da aber die Preissumme
aus dem Terminkontrakt im Gold-Futures bekanntermaßen nicht sofort mit
Zustandekommen des Geschäfts bar zu bezahlen ist, sondern diese erst
"zum Termin" bei Überlieferung in Höhe des Schlussabrechnungspreises
zu entrichten wäre, stellt der Futureskurs einstweilen nichts anderes
dar als eine abstrakte Wert- und Rechengröße, in der sich die Marktwertänderungen
des Futures getreu wiederfinden.
LYNX Depot: Optionen und Futures ab 2,00 Euro handeln
Ein Blick auf die verschiedenen Terminmärkte
offenbart weitere kennzeichnende Erscheinungsformen der in Dezimalzahlen
verkörperten Futures-Preise, die jeweils im Verbund mit ihren spezifischen
Maßeinheiten (Gewicht, Hohlmaß, Zählmaß usw.) zu nehmen sind ("quotation
unit"). Die den Börsenterminpreisen beigelegten Maßbezeichnungen
stellen als solche ab auf die besondere körperhafte Natur des nämlichen
Basisgegenstandes. Am Terminmarkt für Rohöl ("crude oil") in
New York z.B. trifft man auf
eine Kursnotiz, dargestellt in US-$ je
Barrel, bei den Destillaten
wieder, wie etwa Heizöl ("heating oil") und Benzin ("gasoline"),
in US-$ je Gallone. Am Terminmarkt für Baumwolle ("cotton")
an der ICE hingegen werden die Kurse in US-Cent
je pound (lb)
angegeben, und beim
Euro FX Futures
am Devisen-Terminmarkt der CME liegen sie vor in US-$ je € genau
mit vier Dezimalstellen hinter dem Komma.
Die Kursnotiz kann jedoch ebenso gut in
Gestalt von Zahlen und darauf bezogenen Bruchzahlen oder in Prozentangaben
und Bruchteilen von Prozentpunkten erscheinen. Letzteres ist etwa bei
amerikanischen Zins-Futures
("bonds" und "notes") weit verbreitete Übung, ersteres
aber schon seit je bekannt von den an den amerikanischen Börsen gehandelten
Ölsaaten-
und Getreide-Futures: So erfolgt die Kursstellung bei Sojabohnen
und bei Mais altherkömmlich in Zahlen und Bruchzahlen, denen US-Cent
und Viertel eines Cent je Scheffel ("bushel") beigelegt sind,
beispielsweise "500¼ US-Cent" je Scheffel Mais ("corn")*.
[* Hinweis:
In der gröber verfahrenden Terminmarktpraxis bleibt bei den Kursangaben,
die sich als Bruchzahlen verstehen, der Nenner oft ausgespart, da im
Börsenleben die Erfahrung im Umgang mit der abkürzenden Notierungsweise
schlichtweg als bekannt vorausgesetzt wird. Eine Kursstellung von beispielhaft
532' 6 bei "corn" ist demnach auch ohne Angabe einer näheren Maßbestimmung
gleichbedeutend mit 532 US-Cent und sechs Achtel = 532 ¾ US-Cent (per
Bushel).]
[Anmerkung: Mögen
die Übereinkünfte und Vereinbarungen in Bezug auf die Darstellungsweise
von Futureskursen für den ersten Blick befremden oder undurchsichtig
scheinen, wenn nicht zu Verwirrung führen, so verhilft die überschaubare
Zahl von ausgesuchten Futures, diese Klippe bei der täglichen Anwendung
gar bald zu überwinden.]
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Über die Bestimmung
des Futureskurses, dessen Wesen und Bedeutung
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