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Aufzählung

Der Futureskurs: der Börsenpreis von unbedingten (fixen) Terminkontrakten

Das Ergebnis des Marktverhaltens im Börsenterminhandel (Preisbildung im Handelsverkehr mit Futures) liegt in quantitativen Begriffen offen vor aller Welt Augen. Zusammen mit jedem einzelnen Handelsvorgang findet es seinen unreflektierten Widerschein in Gestalt öffentlich deklarierter Preisziffern: der Bekanntgabe der laufenden Futureskurse, wie der freie Wettbewerb auf dem Markt sie soeben hervorgebracht hat und wie sie sich ableiten von der dauernd umschlagenden Erwartungshaltung (Antizipation) der breiten Öffentlichkeit. Diese aus den Markthandlungen beständig herauswachsenden und einer unmittelbaren Beobachtung zugänglichen Preiszahlen für Terminkontrakte sind es, die den Mitstreitenden die nötige Übersicht über die augenblickliche Lage an den Terminmärkten verschaffen. Aus der Gegenwart von Futureskursen wissen wir, auf welchen Verkehrswert die heutige Anwartschaft auf ein in Zukunft präsentes Gut von der Allgemeinheit der Markthandelnden geschätzt wird. Dem einzelnen Händler wieder ist er Maßstab, der über Gewinn und Verlust seiner Termingeschäfte entscheidet. Die Kenntnis der Zusammenhänge, was das Wesen der Terminkurse ausmacht, ist für das Verständnis von Futures überhaupt und für ihre nutzbringende Anwendung insbesondere von außerordentlicher Wichtigkeit.

Futureskurse finden sich für eine Vielzahl von marktgängigen Sachgüterarten, Waren und Finanzwerten vor. Sie alle werden auf transparente Weise fortgesetzt durch Handel an den Terminbörsen erzeugt, festgestellt und augenblicklich bekannt gemacht. Im gleichen Zuge werden andernorts nach ganz ähnlichen Maßstäben die ihnen zugeordneten Spotmarkt- bzw. Kassakurse* ausgehandelt, indes ohne dabei zwingend mit den Ersteren im Wertanschlag übereinstimmen zu müssen. Zwar lassen die aus den Effektivgeschäften hervorgehenden Preise für Sach- beziehungsweise Finanzgüter jene aus Termingeschäften nie ganz unberührt; die in jedem Augenblick ihrer Feststellung hervortretende Wertverschiedenheit derselben liegt trotzdem allemal begründet in dem unterschiedlich langen Zeitraum, der bis zu ihrer handgreiflichen Verfügbarkeit verstreicht.

[* Der Preis eines vereinheitlichten gegenwärtigen Handelsgegenstandes wird bei prompten Kaufgeschäften ("Gegen Zahlung auf sofortige Lieferung", "on the spot"; "outright purchase") mit dem Namen Spot(markt)preis (Barpreis, Barkaufpreis, Effektivpreis, Ordinärpreis, "Tagespreis", "Cash-Kurs", "spot rate"; Preis für Gegenwartsgüter), bei Geschäften mit Finanztiteln dagegen gemeiniglich mit Kassapreis benannt (engl. "spot price", "physical price", "cash price" oder "current price"). Ein solcher wird nach bekannten Grundsätzen auf sachentsprechende Weise im betreffenden Barmarkt (Kassamarkt, Spotmarkt, Lokomarkt, Effektivmarkt; engl. "spot market", "cash market", "actual market", "physical market", "prompt market") ausgehandelt und ist alsdann für gewöhnlich binnen zwei bis drei Tagen nach der Vereinbarung gegen Lieferung zu bezahlen. Der Spot- bzw. Kassamarkt und der zugehörige Terminmarkt ("forward market") bilden dem Grundsatz nach zwei nach außen strukturell getrennte Märkte, auf denen nebeneinander jeweils vertretbare Marktgegenstände einerlei Gattung in Austausch treten, aber eben für verschiedene Zeitpunkte ihrer wahrhaftigen Auslieferung – und in der Natur der Sache gegründet damit beinah immer je zu unterschiedlichen Preisen. Doch ist der Zeitumstand nicht nach allen Seiten der einzige von Wesenheit. Werden etwa Cash-Preise aus Kassengeschäften über bestimmte typisierte Realgüter ("cash commodities", "actuals") den ihnen beigeordneten Futureskursen vergleichend gegenübergestellt (z.B. zum Zwecke einer "cash-futures"-Arbitrage), so ist nicht nur dem Zeitumstand, sondern auch dem Platz ihrer Disponibilität eine sorgfältige Beachtung zuwenden. D.h. beide Preisangaben, Cash-Preis wie Futureskurs, müssen bei diesem Anlass erstens zu einem synchronen Zeitpunkt der Kursstellung erhoben werden und, da es für die meisten vertretbaren Waren nicht bloß einen, sondern gleich mehrere (lokal verstreute) Spotmärkte gibt – und demgemäß auch kein einheitlicher (homogener) Spotmarktpreis für jene existent ist – wäre zweitens zu prüfen, ob der einem Futureskurse fallweise gegenübergestellte Spotmarktpreis tatsächlich vom gleichen geographischen Ort abgenommen worden ist, welchen die betreffende Terminbörse im Standardvertrag des Futures für das bezeichnete Instrument als dessen Erfüllungsort festgesetzt hat. Im Folgenden jedoch sei der leichteren Übersicht halber, sofern nicht ein anderes bemerkt, von einem einzigen gleichmäßig gehandhabten Spotmarkt ausgegangen.]

Futureskurse ("futures prices") – die Börsenterminpreise, zu denen Futures-Kontrakte gehandelt und abgerechnet werden – sind durch regelgebundene Preissetzungsakte äußerlich hervortretende Zahlengrößen. Diese gelangen aus den verschiedensten Quellen und auf den unterschiedlichsten Wegen zur Kenntnis der Öffentlichkeit. Nahezu gleich zur Zeit ihrer Hervorbringung werden sie von den betreffenden Börsen öffentlich verlautbart, ordentlicherweise unter dem Titel der "real-time"-Kurse: Das ist die börsenmäßige Feststellung und Verbreitung der Kurse mit größter Schnelligkeit gleichsam in Echtzeit via "data feed" der hauseigenen elektronischen Kursinformationsvorrichtungen, und der Erfolg ist, dass diese ohne merklichen Zeitverzug allen angeschlossenen Marktbeobachtern* so gut wie gleichzeitig zur Verwendung verfügbar sind. Jederzeit auf Abruf bereitgestellt werden Futureskurse überdies von etlichen Nachrichtendiensten sowohl als auch von ausgesuchten Marktdatenversorgern (sog. "quote vendors"**, "Informationsbroker"), die sie gegen Entgelt zu vermarkten wissen. Fernerhin werden sie zeitnah über die Medien kundgegeben, zumal über Rundfunk und Fernsehen verbreitet, dazu im Handelsteil der einschlägigen Wirtschaftspresse vervielfältigt, und nebstdem – nicht zu vergessen – kostenfrei, indes meist um wenige Minuten zeitverzögert ("time-delayed"), freilich auch online allgemein zugänglich gemacht, vorzugsweise als "streaming data" vermittelt durch die tausendfältigen Finanzseiten des Internets.

[* Ehe einem angeschlossenen Marktbeobachter und Händler die Marktdaten von der Börse zugeliefert werden, muss dieser eine Marktdaten-Lizenzvereinbarung ("Market Data License Agreement, MDLA") gegenzeichnen.]

[** So beispielsweise von den Nachrichtenanstalten Bloomberg, Reuters, VWD, Interactive Data u. v. a. m.]

Anders als beispielsweise die Kurse der Aktien, die sich stets auf das Stück, also auf den Eigenwert je einer Aktie beziehen, richten sich Börsenkurse von Futures nicht auf den Gesamtwert des Sach- bzw. Finanzgüterquantums eines Kontrakts, sondern sie werden im Regelfall angeschlagen nach einer einzelnen Wert- bzw. Mengeneinheit der dem nämlichen Futures-Kontrakt unterworfenen Sachgesamtheit an diesen Gütern, Waren oder Finanztiteln. Ein vorliegender Futureskurs zum Beispiel von 2450US-¢ für den nächsten Silber-Terminkontrakt an der Terminbörse COMEX der CME Group Inc. (Produktkürzel: SI) nimmt demzufolge Bezug auf den Preis lediglich einer Feinunze Silber von 5000 Feinunzen insgesamt, die gemäß Kontraktausgestaltung je einem Kontrakt in COMEX-Silber-Futures als handelbare Einheitsmenge ("underlying") unterliegen.

 

Aufzählung

Das Zahlenwesen: Notation und Darstellungsformen von Futureskursen

Der äußere Zweck von Börsenpreisen erfüllt sich völlig und einzig darin, das lebendige Börsengeschehen in allgemein fassbarer Form zu versinnlichen. Börsenpreise als solche sind als Zahlengrößen gedacht. Soll eine Zahlengröße ihrem Zweck genügen, so ist sie vorab durch eine Messvorschrift in zweckentsprechender Weise zu fassen und auszulegen. Ein Gleiches gilt sinngemäß von Börsenpreisen. Um zu erreichen, dass Börsenpreise maßtreu und ohne Abweichung messbar und rechenbar werden, sind sie im Vorhinein nach Art und Maß unverrückbar festzulegen. Für eine sachgerechte Regelung der Notierungsweise von Finanzderivaten sorgen die Terminbörsen gleich bei deren Entwurf durch eine zweckvolle Vereinheitlichung von Terminkontrakten (Standardisierung). Eine Standardisierung eingangs im Zuge ihres Werdegangs bannt Terminkontrakte in feste, bindende Normen und macht sie als Folgeerscheinung fungibel, d.h. vertretbar und marktfähig. Die durch Normung erwirkte Fungibilität ist Vorbedingung für die Marktfähigkeit von Terminkontrakten und ermöglicht damit überhaupt erst einen börsenmäßigen Handel in den einzelnen derivativen Artikeln eben nach jenem Muster. Zur Normierung der Preisfestsetzung von Futures werden bei den Vorbereitungsarbeiten sowohl die Art und Weise, in welcher gemeinsamen Einheit ihre Kursziffern zu messen, zu stellen und als Zahlenangaben förmlich zu notieren sind als auch Maßregeln zum geringstmöglichen Kursänderungsbetrag* (Mindestkursschwankung, "tick-size") ab ovo in eindeutiger und sachdienlicher Form dauerhaft festgeschrieben ("pricing convention"). Die vorstehende Verfahrensart hat in gleicher Linie statt für jede einzelne der zur Wahl gestellten Produktreihen, bevor diese endgültig Aufnahme in den Handelsverkehr finden, d.i. für sämtliche Futures, für "exchange-traded options" ebenso wie für anderweitige börsennotierte Derivate.

[* Die Börsenkurse von Futures als auch die von "listed options" sind der Regel nach zu jedem möglichen Kurs auf der durch die Mindestpreisvariation ("minimum tick-size") abgestuften Preisskala frei vereinbar. Ein Entsprechendes gilt für die Ausübungspreise von Optionen ("exercise prices", "strike prices"). Letzte sind dem Futureshandel als solche jedoch völlig fremd.]

 

Tragweite im lebendigen Börsenleben erlangt dieser Umstand nun insofern als die im Handelsverkehr an den Terminbörsen hervorgebrachten und in Zahlen festgehaltenen Kurse in ihrer äußeren Gestalt keine beliebigen, sondern grundsätzlich nur in ganz bestimmter Weise abgestufte (standardisierte) Wertanschläge annehmen dürfen. Diese Regelung trifft als zwingendes Gebot gleichermaßen die einzelnen auf dem Parkett zur Börsenzeit geforderten, gebotenen und bezahlten Kurse, zu denen fortgesetzt Handelsabschlüsse (Umsatz, "trades") durch Zusammenführung eintreffender Kauf- und Verkaufsofferten zustande kommen ("matching") oder kommen sollen, als auch die an Computerbörsen bzw. über Market-Maker während der Börsenstunden laufend gestellten Kursquotierungen (Quotationen, "quotes"), zu denen ein sofortiger Abschluss im Markt möglich wäre.

Alle Preisziffern von Futures, so auch von anderen Finanzderivaten, gleichviel nun, ob von einer Kursnotierung aus einem erfolgten Handelsabschluss oder von einer gestellten Quotation hergenommen, lassen sich grundsätzlich durch eine von zweierlei verschiedene Kotierungsformen äußerlich darstellen: als Dezimalzahl ebenso wohl wie als Bruchzahl. Besonders für jene Futures, die auf Waren i.w.S. gehalten sind, wie vornehmlich auf Metallen (Edel- oder NE-Metalle), Erdöl und seinen Nachprodukten oder auf anderen wichtigen Welthandelsgütern: auf den sogenannten "commodities" ("commodity futures"), erscheint der Preisausdruck fast immer in Form von Dezimalzahlen, einheitlich bemessen im Preisgut Währungsgeld, so etwa in Dollar und Cent für die Verkehrseinheit der fraglichen Warenmenge (der unterliegenden Bezugsgröße, "underlying").

Mit der Festschreibung der Kurse von Futures auf Dezimalzahlen in der Ausdrucksform wird bezeichnenderweise zugleich die Zahl ihrer im Handelsverkehr gebrauchten Dezimalstellen vorgeschrieben. So könnten beispielweise die für einen Terminmarkt in Geltung stehenden Notierungsusancen bestimmen, dass zulässige Börsenpreise für Futures nur auf Dezimalzahlen gestellt werden dürfen, angeschlagen mit z.B. einer Stelle rechts vom Komma. Hiernach besteht für jedermann Klarheit nicht nur im Gebrauch der Notierungsweise, sondern auch in dem bezeichneten Wertmaßstab. Durch Umrechnung der so normierten Kursziffern in Wertäquivalente, ausgedrückt in entsprechenden Geldsummen, lassen sich getreu der geläufigen Darstellung der Kurse im zugeordneten Kassamarkt dem Wert jedes Futures jeweils volle US-Dollar (wie auch volle Eurobeträge usw.) und Cent beilegen. Ein Beispiel vom Gold-Terminmarkt möge dies veranschaulichen:

Es sei angenommen, der an der Terminbörse COMEX in New York gelistete Dezember2024-Gold-Futureskontrakt (Produktkürzel, "trading symbol": GC) wird gegenwärtig zu einem Kurs von 2940,5 (US-$ je Feinunze; "last tick", "last traded price") gehandelt. Diese Preisnotierung gibt sonach den letzten Stand des Marktpreises des Futures ab. Genau diese Kursziffer ist es nun, die im gleichen Augenblick auf den Handelsbildschirmen (Terminals) aller derjenigen teilnehmenden Finanzinstitute aufblitzen wird, die soeben den laufenden Echtzeitkurs ("real time") des Gold-Terminmarktes wiedergeben. Sofern ein Händler jetzt eine Anfrage um den augenblicklichen Kursstand des Gold-Futures mit Laufzeit bis Dezember 2024 an seinen Broker ergehen ließe, würde man ihm gewiss diese Kursziffer nennen. Doch wie ist dieser Futureskurs förmlich auszudeuten? Woran nimmt diese Ziffer Maß? Welche sachliche Bedeutung steht hinter ihr? – Sehen wir zu.

Gemäß der börslichen Kontraktbestimmung ("standardized contract terms") für Futures-Kontrakte auf Gold an der Terminbörse COMEX (eine Abteilung der NYMEX, die selbst wieder eine der CME Group ist) ist der vorstehend überlieferte Futureskurs von 2940,5 gemünzt auf den in US-Dollar ausgedrückten Preis für je eine Feinunze gediegenen Goldes (unter Vernachlässigung von Maklergebühren, Margin, Steuern u.dgl.), oder schärfer bezeichnet, auf den in US-Dollar ausgedrückten Preis einer Feinunze Barrengoldes, das einen Feingehalt an Gold von mindestens 99,5 % aufweisen kann, dessen Erfüllungstermin zur effektiven Lieferung hinausgeschobenen ist auf einen künftigen Zeitraum, der am 1. Dezember 2024 beginnt und am letzten Geschäftstag des genannten Monats endet. Demnach wäre es irrtümlich, den Kurs eines Futures mit dem Preis für einen sofortigen, wahrhaftigen Kauf bzw. Verkauf des einem Futures unterliegenden Marktgegenstandes, d. i. mit dem Kassakurs ("cash price") seines "underlying", hier beispielhaft Gold am Gold-Kassamarkt, zu verwechseln oder gleichzusetzen. Dieser könnte sich zur gleichen Zeit etwa auf 2920US-$ belaufen und damit um 20,5US-$ in der Basis niedriger liegen als sein Futureskurs auf Dezember-Gold. Da aber die Preissumme aus dem Terminkontrakt im Gold-Futures bekanntermaßen nicht sofort mit Zustandekommen des Geschäfts bar zu bezahlen ist, sondern diese erst "zum Termin" bei Überlieferung in Höhe des Schlussabrechnungspreises zu entrichten wäre, stellt der Futureskurs einstweilen nichts anderes dar als eine abstrakte Wert- und Rechengröße, in der sich die Marktwertänderungen des Futures getreu wiederfinden.

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Ein Blick auf die verschiedenen Terminmärkte offenbart weitere kennzeichnende Erscheinungsformen der in Dezimalzahlen verkörperten Futures-Preise, die jeweils im Verbund mit ihren spezifischen Maßeinheiten (Gewicht, Hohlmaß, Zählmaß usw.) zu nehmen sind ("quotation unit"). Die den Börsenterminpreisen beigelegten Maßbezeichnungen stellen als solche ab auf die besondere körperhafte Natur des nämlichen Basisgegenstandes. Am Terminmarkt für Rohöl ("crude oil") in New York z.B. trifft man auf eine Kursnotiz, dargestellt in US-$ je Barrel, bei den Destillaten wieder, wie etwa Heizöl ("heating oil") und Benzin ("gasoline"), in US-$ je Gallone. Am Terminmarkt für Baumwolle ("cotton") an der ICE hingegen werden die Kurse in US-Cent je pound (lb) angegeben, und beim Euro FX Futures am Devisen-Terminmarkt der CME liegen sie vor in US-$ je € genau mit vier Dezimalstellen hinter dem Komma.

Die Kursnotiz kann jedoch ebenso gut in Gestalt von Zahlen und darauf bezogenen Bruchzahlen oder in Prozentangaben und Bruchteilen von Prozentpunkten erscheinen. Letzteres ist etwa bei amerikanischen Zins-Futures ("bonds" und "notes") weit verbreitete Übung, ersteres aber schon seit je bekannt von den an den amerikanischen Börsen gehandelten Ölsaaten- und Getreide-Futures: So erfolgt die Kursstellung bei Sojabohnen und bei Mais altherkömmlich in Zahlen und Bruchzahlen, denen US-Cent und Viertel eines Cent je Scheffel ("bushel") beigelegt sind, beispielsweise "500¼ US-Cent" je Scheffel Mais ("corn")*.

[* Hinweis: In der gröber verfahrenden Terminmarktpraxis bleibt bei den Kursangaben, die sich als Bruchzahlen verstehen, der Nenner oft ausgespart, da im Börsenleben die Erfahrung im Umgang mit der abkürzenden Notierungsweise schlichtweg als bekannt vorausgesetzt wird. Eine Kursstellung von beispielhaft 532' 6 bei "corn" ist demnach auch ohne Angabe einer näheren Maßbestimmung gleichbedeutend mit 532 US-Cent und sechs Achtel = 532 ¾ US-Cent (per Bushel).]

[Anmerkung: Mögen die Übereinkünfte und Vereinbarungen in Bezug auf die Darstellungsweise von Futureskursen für den ersten Blick befremden oder undurchsichtig scheinen, wenn nicht zu Verwirrung führen, so verhilft die überschaubare Zahl von ausgesuchten Futures, diese Klippe bei der täglichen Anwendung gar bald zu überwinden.]

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Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Über die Bestimmung des Futureskurses, dessen Wesen und Bedeutung

Siehe auch:

 

Aufzählung

Liste von Kurs- und Marktdatenanbietern

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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"Das Geheimnis des erfolgreichen Börsengeschäfts liegt darin, zu erkennen, was der Durchschnittsbürger glaubt, dass der Durchschnittsbürger tut."
J.M. Keynes (1883 -1946), britischer Volkswirtschafter
 

 

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Stand: 30. Oktober 2024. Alle Rechte vorbehalten.