Anhand des Handelsablaufs an einer altherkömmlichen
Präsenzbörse soll nunmehr in
beispielhafter Weise die Frage beleuchtet werden,
wie und unter welchen äußeren Bedingungen einzelne Futures-Kontrakte
am Terminmarkt zur Entstehung gelangen:
Ein Eigenhändler,
sagen wir, einer, der seine Börsengeschäfte von der Hauptstadt Berlin
aus führt, wo er zuhause ist, erwartet Mitte Juni des Jahres, dass
die Weltmarktpreise für Kaffeebohnen bis zum kommenden Herbst kräftig
steigen. Als Kunde eines in Deutschland ansässigen Kommissionshauses
("Full-Service-Broker";
in den Vereinigten Staaten auch "Futures Commission Merchant",
FCM, genannt) wendet er sich telefonisch an seinen "account executive"
– das ist ein freundlicher, fachmännisch geschulter Handlungsgehilfe
der Firma, der sich gründlich auf seine Hauptaufgabe einer sachgerechten
Betreuung privater Geldanleger versteht und der überdies für die
Entgegennahme von Kundenaufträgen (Orders)
und deren Weiterleitung an die Börse zuständig ist –, um die nach
einem vorausgehenden kurzen, aber ausführlichen Beratungsgespräch
erkannte Gelegenheit schnell entschlossen auszunutzen. Hierzu erteilt
unser Händler ihm eine Marktorder,
einen September-Kaffee-Futures gleich zu eingangs des schon in kurzem
beginnenden nächsten Handelsabschnitts an der amerikanischen Terminbörse
New York Board of Trade* (NYBOT) zu kaufen.
[*
Hinweis: Der NYBOT entstand 1998 aus dem Zusammenschluss der
Coffee, Sugar, and Cocoa Exchange (CSCE) mit der New York
Cotton Exchange (NYCE). NYBOT seinerseits wurde dann im Jahre
2005 übernommen von der IntercontinentalExchange Inc (ICE).
Der Präsenzhandel mit Futures an der ICE verstummte schließlich
zum 3. März 2008 endgültig. Seit dem Einzug des Computerhandels
in die altehrwürdigen Hallen der Börsen wurde der Parketthandel
mit Futures nach und nach verdrängt und wird nunmehr fast ausschließlich
über deren elektronische Plattformen abgehalten. Demgemäß ist der
im Nachfolgenden im Einzelnen dargelegte Ablauf nach gegenwärtigen
Verhältnissen in allen seinen Stücken der Börsentechnik anheim gegeben,
was jedoch nichts an der Wesentlichkeit und Wirklichkeitsnähe der
hinter der Beispielhaftigkeit stehenden Vorgänge verschlägt. Für
andere Terminbörsen, wie z.B.
die London Metal Exchange (LME),
wo der Parketthandel offenbar den Stürmen der Zeit getrotzt hat
und auch gegenwärtig noch eine Stätte findet, gilt unser Beispiel
auch fernerhin ungeschwächt.]
Der Kundenbetreuer
des Hauses übermittelt daraufhin die ihm zugetragene Kauforder mithilfe
der elektronischen Auftragsübermittlungseinrichtung über Standleitung
("open line") umgehend zur Außenstelle nach New York an einen
für die Orderannahme und Weiterleitung zuständigen Gehilfen ("order
clerk", "phone clerk") des Hauses. Dieser hält sich gewöhnlich
während der Dauer der Abhaltungszeiten am Rande des Handelsplatzes
der Börse auf, wo er in Erwartung auf neu einlaufende Aufträge verweilt.
Ist die Order dort angelangt, nimmt er sie zur Einsicht in Empfang,
vergewissert sich von ihrer Richtigkeit, versieht sie noch flugs
mit einem Zeitstempel und einer Ordernummer und händigt den Orderzettel
eilig dem nächsten sog. "runner" – einer weiteren Hilfsperson,
dem Orderboten* – aus. Der Läufer leitet die Order sodann
auf kürzestem Wege an einen der lizenzierten "pit broker"
("floor broker", "commission broker", "Ringmakler",
"floor trader" oder "local"; "member") weiter,
der während der Börsenzeit an seinem angestammten Platz (allg. "Maklerstand",
"Börsenstand"; in Chicago "pit", in New York und London "ring"
genannt – ein kreisförmiger, meist achteckig geformter Stand mit
mehreren Treppenstufen an jeder Seite, unterteilt nach Terminmonaten,
dessen Größe von der Bedeutung der an ihm gehandelten Ware abhängt
und ungefähr 20 Meter im Durchmesser beträgt) auf dem Parkett ("trading
floor") der Terminbörse seines Amtes waltet. Jener "pit broker"
wiederum wird nunmehr seine Bemühungen darauf richten, die ihm übermittelte
Order durch einen Marktakt zu erledigen, indem er durch lautes,
vernehmliches "offenes Ausrufen" eines Kaufgebots (Rufhandel,
engl. "open outcry", "public call"**) – bei
einer zuweilen überlauten Tonstärke auf dem Parkett, um sich im
Drange der Geschäfte dennoch zu verständigen, auch in Verbindung
mit ganz bestimmten verabredeten übereinkömmlichen (wenngleich nicht
amtlichen) Handzeichen ("hand signals"), Gesten und sonstige
Gebärden – den vielen anderen ihm von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehenden
"pit brokers" ("locals" und "floor brokers") die vom
ursprünglichen Auftraggeber gewünschte Menge (und bei
preislich limitierten Aufträgen nicht
nur die Mengen-, sondern auch die Kursofferte) an September-Kaffee-Futures
nachfragt ("auction market"; "open auction",
"open bidding", "pit trading")
[*
Im Zuge der Anstrengung zur Aufbesserung des Orderflusses bei der
Auftragsabwicklung werden Orderboten, also Eilboten für börsliche
Aufträge, in wachsendem Maße durch elektronische Vorrichtungen der
Order-Weitersendung ("order routing systems ORS") ersetzt.
So tragen die heutzutage noch tätigen "floor broker" und "floor
trader" sog. "Handheld Terminals" bei sich, tragbare Rechner, in
die sämtliche die Handelsabschlüsse bezüglichen Anweisungen eingespeist
und mit deren Hilfe über Funk und durch Draht an die Clearingstelle
weitergeleitet werden.]
[**
Durch die Organisationsform des Rufhandels wird insbesondere erreicht,
dass jeder Markthändler als persönlich Teilnehmender auf dem Parkett
einer Börse für sich die gleichen Chancen auf einen Zuschlag erhält
("Marktintegrität").]
Mitunter tost auf
dem "trading floor" ein Sturm unbändiger Geschäftigkeit. Allemal
dann gibt es dort bei lebhaftester Anteilnahme auf engstem Raum
ein heilloses Getümmel von
Tradern, Ringmaklern und deren Bediensteten, die im heftigen
Wettbewerb sich gegenübertretend um den besten Preis feilschen.*
Inmitten des ungestümen Treibens und Gebarens entspinnt sich ein
Preiskampf, in dem jeder von den wetteifernden "pit brokers" darauf
erpicht ist, es den Mitstreitenden zuvorzutun und im entscheidenden
Augenblick den Zuschlag für den besten Kurs an sich zu ziehen. Mit
ganz unterschiedlicher Auswirkung auf den Terminkurs: Ringen überwiegend
Nachfrager um den Zuschlag der Anbieter, so treiben Erstere den
Kurs des Futures in die Höhe; beeifern sich dagegen vorwiegend die
Offerenten um den Zuschlag der Nachfrager, so drücken jene den Futureskurs
herab. Kurz und gut, um Widersacher aus dem Felde zu schlagen, selbst
aber im Preiskampf nicht zu erliegen, unterbieten Verkaufslustige
und überbieten umgekehrt Kauflustige sich unausgesetzt wechselseitig
im ausgerufenen Preise, jedes Mal so lange, bis es im Zuge eines
derartigen Ausleseverfahrens einem Paar von Markthändlern endlich
gelingt, sich mit Rücksicht auf die just bestehenden Begehrlichkeiten
untereinander auf einen ganz bestimmten Kurs für den betreffenden
Futures zu verständigen (beiderseitige Auktion, "Doppelauktion").
Der eben aufgeführte Wettstreit wiederholt sich in steter Folge
während der gesamten Abhaltungszeit ("Börsenzeit") des Parketthandels
und kommt erst zum Handelsschluss allmählich zur Ruhe.
[*
Anmerkung: Zu den Glanzzeiten des Parketthandels waren es regelmäßig
deren weit mehr als 200, welche sich bei einem Andrang auf engstem
Flächenraum während der Börsenversammlung dort einfanden. – Hinweis:
Broker und sonstige Bedienstete, die auf dem Parkett einer jeden
gut besuchten Börse zugegen sind, tragen verschiedenfarbige Jacken
(Jacketts), durch welche die ihnen zugeschriebene Dienstpflicht
für alle Eingeweihten schon auf den ersten flüchtigen Blick zweifelsfrei
erkennbar wird.]
Ist es unterdessen
auch unserm "pit broker" gelungen, in dem krausen Gewühl von Händlern
einen zweiten "pit broker" ausfindig zu machen, der für die nachgefragte
Menge über einen September-Kaffee-Futures gemäß der Ordervorgabe
des Auftraggebers: unseres Terminhändlers aus Berlin, die Marktgegenseite
zu vertreten gewillt ist – der also durch vernehmlichen Zuruf das
meiste Verkaufsgebot, d.i.
auf dem Wege des Meistgebots den besten erhältlichen Preis (Terminkurs),
zuerst ausgeboten hat –, so gelangt die Order zu eben jenem ausgerufenen
Kurs schon im ersten Anlauf zur Ausführung. Der hierbei festgestellte
Terminkurs, zu dem der Abschluss (Umsatz, "trade") in September-Kaffee-Futures
erfolgt, mag bspw. 90 US-Cent je pound (lb) Kaffee betragen. Die
Gegenpartei wiederum – also hier der andere am Handel unmittelbar
teilhabende "pit broker" und Verkäufer des Futures (Counterpart)
– führt möglicherweise gerade ihre Verkaufsorder im Auftrag eines
Terminspekulanten aus San Francisco aus, der seinerseits die Erwartung
hegen mag, dass die Weltmarktpreise für Kaffee unmittelbar vor einem
Kursrückgang stehen, und der über den Aufbau einer Verkaufsposition
("short sale", Minusposition) in September-Kaffee-Futures
seine Markteinschätzung spekulativ zu untermauern sucht.*
[*
Fürwahr steht es im anonymen Terminverkehr keinem Futures offen
an der Stirn geschrieben, welchem Separatzweck er zu dienen verspricht.]
Jeder einzelne Futureskurs
wird, sowie er sich aus dem Handelsgeschehen heraus gebildet hat,
von den anwesenden Kursmeldern ("price reporter") lückenlos
erfasst und getreu und zeitgenau in das angeschlossene computergestützte
Kursinformationssystem eingespeist. Sonach finden alle ausgemachten
Kurse über die verschiedenen
Informationsdienste
("data vendors") auf der kürzesten Linie weltweit Verbreitung.
Sowie nach zuvor erfolgtem
Handel die beiden daran beteiligten "pit brokers" ihre Orderbogen
(Händlerzettel, "trading cards", "clearing slips")
wie vorgeschrieben fertig ausgefüllt haben, nimmt der "runner" diese
sogleich wieder in Empfang und reicht sie eilenden Laufes zurück
zum Pult ("order desk") des zuständigen "order clerk". Der
"order clerk" vermerkt die genaue Zeit der Zusammenführung der Order
(des "matching"), versieht den Bogen noch einmal mit einem
urkundlichen Stempelzeichen und benachrichtigt daraufhin ohne weiteren
Aufschub die beteiligten Brokerhäuser über den erfolgreich zuwege
gebrachten neuen September-Kaffee-Futureskontrakt.*
[*
Anmerkung: Urkundlich und damit rechtswirksam verbindlich gemacht
wird ein Kontraktabschluss in Futures (bzw. in "traded options")
allerdings erst, nachdem die jeweiligen "trading cards" (Umatzkarten,
Schlussscheine, Schlussnoten) von den betreffenden Börsenmitgliedern
an die hierzu berufene Abrechnungsstelle der Börse (das
Clearinghaus) weitergesandt
worden sind und Letztere sich von der Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit
und Richtigkeit des betreffenden Geschäfts hat überzeugen können
("post trade processing"). Unmittelbar darauf folgend übernimmt
sie fiduziarisch die Marktgegenseite durch Selbsteintritt, wodurch
das Bonitätsrisiko augenblicklich hinwegfällt. Damit ist das Clearinghaus
nunmehr (faktisch wie rechtlich) der unmittelbare Verkäufer für
den Inhaber der Kaufposition, die hier im Beispiel der Händler aus
Berlin eingeleitet hat. Gleichzeitig nimmt sie aber auch die unmittelbare
Gegenposition als Käufer ein gegenüber dem originären Verkäufer
des Kaffee-Futures, hier dem Händler aus San Francisco. Ihre eigene
"Position" ist sonach stets ausgeglichen. Im Handel mit Futures
treten also die ursprünglichen Parteien in Beziehung zueinander
mit Einschlagung eines Umweges über das Clearinghaus statt auf der
kürzesten Linie. Mit dem Selbsteintritt des Clearinghauses
bleiben sie zwischen einander ungenannt und namenlos.]
Der Broker wird unserem
Terminhändler aus Berlin nun umgehend über die gut geglückte Ausführung
seiner vermittelten Kauf-Order Kenntnis verschaffen. Dieser besitzt
jetzt eine Long-Futures-Position
in September-Kaffee; sein (ihm gegenüber ungenannt verbleibender)
Vertragspartner, der Verkäufer aus San Francisco, ist dagegen Inhaber
einer
Short-Futures-Position
in September-Kaffee zum gleichen Futures-Preis von hier 90 US-Cent.
Der gesamte Handlungsstrang, angefangen von der Ordererteilung über
die Orderausführung ("matching") bis zur schlussendlichen
Ausführungsanzeige, nimmt dabei i. Allg. nur einige wenige Sekunden
an Zeit in Anspruch.
Beachte man,
dass der unter Marktbedingungen zustande gekommene (zertifikatlose)
Kontrakt sämtliche Merkmale des von der Terminbörse vorher ausgeschriebenen
Standardvertrages aufweist (Laufzeit, Qualität und Quantität der
Ware usw.) – zuzüglich des ausgehandelten Futureskurses. Zu guter
Letzt ist hierbei genau ein
neuer Futures-Kontrakt entstanden (und hierdurch das "open
interest"
– ceteris paribus – entsprechend um 1 gestiegen).
Wie am vorstehenden Beispiel zur lebendigen
Anschauung gebracht, ist eine notwendige Voraussetzung für das Entstehen
von Futures offenkundig eine vor gegebenem Hintergrundwissen sich durchkreuzende
Markterwartung beider am Zustandekommen eines Kontrakts Teilnahme bekundender
Seiten.* Überhaupt müssen hierzu auf der Börse sich Kreise von
Händlern mit widerstreitenden Vorausberücksichtigungen der Marktentwicklung
gegenüberstehen, die fest entschlossen sind, durch ihre Umsatzgeschäfte
einen flüssigen Handelsverkehr in Futures herbeizuführen und auch in
Flusse zu halten (Marktliquidität, "depth"). Gingen die Einschätzungen
stets in übereinstimmender Richtung, wäre ein Abschluss zwischen ihnen
schlechterdings unmöglich. Die persönlich gefassten gegensätzlichen
Auffassungen und Interessen der einzelnen Marktpartner drücken sich
aus zunächst in der öffentlichen Vergabe von Kauf- und Verkauforders,
die im Augenblick des Abschlusses von Futuresgeschäften ("matching")
durch Positionseinnahme gemäß ihrer Erwartungshaltung aufeinander abgestimmt
und zu beiderseitigem (subjektivem) Vorteil zum Ausgleich gebracht werden
("open interest"). Gleichzeitig mit
jedem Kontraktabschluss werden zudem die erst künftigen Leistungen und
Gegenleistungen über den Markt Börse vertragsrechtlich unmissverständlich
festgeschrieben.
[* Als ein weiterer
Beweggrund für die Aufrichtung eines Postens am Terminmarkt lässt sich
an dieser Stelle der Wunsch anführen, sich über den Abschluss eines
Termingeschäfts abzusichern gegen abträgliche Preisschwankungen aus
einer bestehenden oder für später geplanten Effektivposition (Hedging).
Noch andere Anlässe entstammen dem Bereich der Asset Allocation
und dem des Portfoliomanagements.]
Ein
Kaffee-Futures umfasst
an der Terminbörse New York Board of Trade (NYBOT, eine Abteilung
der ICE Futures
U.S.) eine Gesamtheit von stets genau 37500
pounds (lbs) gewaschenen
"Arabica" Kaffees. Der Preis (Börsenterminkurs,
Futureskurs, "delivery
price"), auf dessen Grundlage das Terminkontraktgeschäft (Deal,
Trade) in unserem Fallbeispiel vertragsgemäß zusammengeführt wurde,
ist getreu den Notierungsusancen der Börse dabei allemal auf eine
Einheit des Kontraktumfangs, also auf ein pound (lb) von 37500
insgesamt, gemünzt. Jener Börsenterminpreis, wie er oben in der anhand
des Beispiels geschilderten Weise auf dem Parkett
der NYBOT zu Neuyork sich zu behaupten vermochte, spiegelt zugleich
den zum Zeitpunkt des Handelsabschlusses ermittelten ordentlichen Marktpreis
("current price") für September-Kaffee-Futures wider.
Solch ein börslich ausgehandelter Termin-Preis
muss indes nicht sofort bezahlt werden. Vielmehr ist – abgesehen von
den unumgänglichen Börsenspesen – gleich zu eingangs lediglich eine
Sicherheitszahlung (auch "Einschuss" oder "initial
margin" genannt) zu entrichten, das ist eine Art Garantieleistung
("collateral"), welche letztere sich in ihrer Höhe für gewöhnlich
zwischen 5 und 15% des gesamten
Kontraktgegenwertes bewegt und die nicht entfernt mit dem Kaufpreis
eines Futures oder etwa einer Optionsprämie verwechselt werden darf.
Der vollständige Kaufpreis für die hier zugrunde liegenden 37500
Pfund (lbs) Kaffee wäre, wofern vorher kein aufhebende Transaktion ("closing
transaction") mehr erfolgt, erst später fällig, nämlich am Ende
der Laufzeit zum Zeitpunkt einer möglichen
Erfüllung des Kontrakts
("zum Termin") und
in unserm Fall damit frühestens am ersten Geschäftstag im September,
dem bereits über die Kontraktspezifizierung vorher feststehenden
Ersten Liefertag
des September-Kaffee-Futures. Dem Terminkurs selbst wird demzufolge
vor allen Dingen die Funktion einer Rechengröße zur Wert- und Gewinnbemessung
des Futures-Kontrakts zuteil.
Da jedoch dem weitaus größten Teil der
Marktteilnehmer wenig an einer tatsächlichen Erfüllung gelegen ist,
diese mehr am kurzfristigen Handel der Verfügungsrechte Gefallen finden,
werden die meisten Futures noch vor dem ersten Liefertag durch ein
Gegengeschäft ("reversing-trade",
"offsetting trade") – gegebenenfalls unter gleichzeitigem Aufbau
einer neuen Position im jetzt nachfolgenden Terminmonat ("roll-over",
"switching") – ganz einfach wieder glattgestellt. Die im Laufe
eines Börsengeschäfts in Terminkontrakten auf Kursänderungen zurückzuführenden
Vermögensgewinne bei eintreffender bzw. Vermögensverluste bei getäuschter
Erwartung werden den einzelnen Verrechnungskonten (Margin-Konten) der
beteiligten Handelspersonen durch die angeschlossene Liquidationskasse
der Terminbörse ("clearing house") börsentäglich gutgeschrieben
bzw. belastet.
Zu den
Kosten des Futureshandels
gehören grundsätzlich sämtliche der durch eine Geschäftsverpflichtung
an der Terminbörse verursachten Auslagen. Diese zerfallen in sogenannte
direkte und indirekte Transaktionskosten. Zu den direkten
Kosten für die Teilnahme am Terminhandel zählen alle jene Kosten, die
sich im geraden Verhältnis mit der Anzahl der Markthandlungen ändern
und die sich damit im Regelfall einer Transaktion vorab genau zurechnen
lassen: In ihren Reihen zählen sie neben vielleicht entgangenen Zinseinnahmen
auf das als Margin hinterlegte Geld namentlich die Orderprovisionen
(Brokergebühren, "commissions"). Brokergebühren sind grundsätzlich
frei vereinbar, unterscheiden sich jedoch zumeist von Broker zu Broker
in ihrer vorgegebenen Höhe. Obwohl Brokergebühren i.
d. R. nur einige wenige Euro oder Dollar pro Trade ausmachen,
müssen sie bei jedem Handel zunächst erst zurückverdient werden. Diese
schmälern somit etwaige Gewinne bzw. vermehren anfallende Verluste.
Aber auch die indirekten Ausführungskosten, verkörpert in der Hauptsache
durch die Geld-Brief-Spanne
("bid-ask spread") bei den Futureskursen, machen letztlich einen
nicht gering anzuschlagenden Anteil an den Börsenhandelskosten insgesamt
aus.
Zusammenfassende Betrachtung:
Futures sind wie dazu geschaffen, rege gehandelt zu werden. Die von
den Terminbörsen aufgelegten Kontrakte werden, wie jeder ordentliche
Vertrag, nicht durch einseitigen Akt abgeschlossen, sondern rechtsgültig
begründet durch Angebot und Annahme. Der Inhalt jedes einzelnen Kontrakts
schreibt sich formlos her von einem eindeutig abgefassten, ansonsten
fest bestimmten börslichen Mustervertrag, der von den Aufsichtsbehörden
vorher genehmigt wurde und der in der Aushandlung eines Preises an der
Terminbörse seine Schlussergänzung findet, womit er dann auch augenblicklich
rechtswirksam wird. Der Werdegang von Futures findet seinen Abschluss,
sowie beide Seiten in die börslich vorbereitete Kontraktform eingetreten
sind. Letztere schließt den gegenseitigen Austausch des Versprechens
des Käufers (Long) gegen das des Verkäufers (Short) ein, den Basisgegenstand
zu dem hierfür angesetzten Termin
zu überliefern, es zu demselben Termin abzunehmen und zum Endregulierungspreis
zu bezahlen, sonst durch
Barausgleich
zu erfüllen. Ihre kontraktliche Entstehung ist notwendig sowohl an verkehrstechnisch-ökonomische
als auch streng an börsengesetzliche Bedingungen geknüpft. Futures sind
zertifikatlos. Neue Kontrakte treten in Verkehr, wie oben aufgeführt,
schlicht und einfach durch Zusammenführung ("matching") von gegenseitig
sich deckenden Kauf- und Verkaufsofferten,
welche die Händlerschaft zur Öffnung einzelner Long- bzw. Short-Positionen
vorher eingereicht hat. Eines gesonderten Sripturaktes bedarf es zu
deren Schöpfung nicht. Die Vermittlung der Geschäfte übernimmt entweder
das eigens hierzu ermächtigte Personal auf dem Parkett vor Ort einer
Terminbörse oder sie vollzieht sich programmgesteuert selbsttätig durch
die Börsentechnik über eine elektronische Handelsplattform an einer
vollständig computerisierten Börse (Computerbörse).
Im Unterschied etwa zur Gattung der Aktien, die als solche bestimmte
Anteilsrechte an einer Unternehmung verbriefen und dann an den Kassamärkten
von Hand zu Hand gehen, findet das Markthandeln mit Futures bedingt
durch ihre besondere vertragliche Wesensart im Ergebnis seinen Niederschlag
in der Schaffung und Übertragung von Verfügungsrechten, welche die Herrschaft
über künftige Werte oder Rechte sichern.* Dieser Gesichtspunkt
unterscheidet Futures von Effekten, wie eben von Aktien, Teilschuldverschreibungen
oder Optionsscheinen bzw. den (besonders in Deutschland modischen Hebel-)
Zertifikaten u.dgl., deren
Tauschverkehr im Sekundärmarkt einer zeitlich vorgelagerten Emission
und Unterbringung am Primärmarkt durch Subskription bedarf, wobei das
für den Ersterwerb bestimmte Emissionsvolumen im Regelfall vorweg stipuliert
werden wird und darum auf kurze Frist nicht ohne weiteres vermehrbar
ist. Im Handel mit Futures indessen gibt es aus den oben angerufenen
Gründen keinen festen Stock an vorgefertigten Papieren, welche sich
im Streubesitz oder im Besitze einzelner bedeutender Wirtschaftssubjekte
befinden und die allein sich jederzeit losschlagen ließen. Offenbar
ist die Erschaffung neuer Futures dem Grundsatz nach an keinerlei Mengenbeschränkung
gebunden, d.i. sie können durch
immer neue Abmachungen ohne Schranke in beliebiger Zahl hervorgebracht
werden, solange sich zu jedem Kauflustigen ein Verkaufslustiger zugesellt.
Die Zahl der zu jedem Zeitpunkt möglichen
offenen Positionen in Futures ließe sich insofern theoretisch ins
Ungemessene vervielfachen. Durch diesen Umstand kommt es naturgemäß
zu einer Loslösung vom fertig gegebenen dinglichen Bestand an dem unterliegenden
Marktinstrument und damit zu einer gewissen Verselbständigung des Futureshandels.
[* Demnach trägt
der Futureshandel zu einer Erweiterung des Finanzmarktes bei, sowohl
rücksichtlich seines Umsatzes als auch der Zahl seiner Teilnehmer. Futures-Börsen
umfassen aber nicht nur den Sekundärmarkt (Zirkulations-,
Umlaufmarkt), sondern auch den Primärmarkt, wobei
ihre Primärmarkt- und Sekundärmarktfunktion aufs Engste miteinander
verschränkt sind.]
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Marktorganisationsformen
im Futureshandel
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