Unter dem technischen Ausdruck "position
limit", auch "trading limit" genannt (Positionsobergrenze, Positionslimit),
versteht man die behördlich verfügte Höchstzahl von
Futures- und Futures-Optionskontrakten
("futures options"), die ein
spekulativ ausgerichteter Teilnehmer am Terminhandel im Einklang
mit den Statuten der Börse für eigene Rechnung oder der seiner Kunden
im Positionsbestand halten darf. Demgemäß bezeichnet ein "position limit"
die absolute Obergrenze der Zahl der zur Spekulation bestimmten Kontrakte,
die in einem jeden Markt von einem einzelnen Händler (Trader) für
sich gehalten, aber nicht überschritten werden darf. Kommt es dennoch
zu Überschreitungen, so sind die überzähligen Kontrakte ohne weiteren
Aufschub an der Börse glattzustellen oder sonst geradewegs auf fremde
Konten zu übertragen. Die Einhaltung von Positionsobergrenzen wird von
der Handelsüberwachungsstelle ("market surveillance") der Börse
fortlaufend überwacht.
Jedes
der für einen Terminmarkt förmlich verordnete "position limit" erstreckt
sich grundsätzlich auf jeweils eine der beiden möglichen Marktseiten:
entweder in Richtung von "long" oder von "short".
Wer beispielshalber in einem vorher ausersehenen Markt eine Differenzspekulation
auf steigende Kurse (à la hausse) unternimmt, muss demzufolge die aggregierte,
kombinierte Zahl von gehaltenen Long-Futures- als auch von in derselben
Zielrichtung zielenden Optionskontrakten* ("delta-adjustiert")
im bezüglichen Markt in seine Grenzrechnung mit einbringen ("aggregation").
Da die Börsenregeln zu den Positionsobergrenzen für die verschiedenen
Terminkontrakttypen von Zeit zu Zeit an die sich ändernden Marktbedingungen
angepasst werden, empfiehlt es sich in hohem Grade, bei entsprechenden
Absichten die bestehenden Börsenregeln zuerst im Hinblick auf die derzeit
geltenden "position limits" genauestens zu studieren.
[* In je
dieselbe Richtung weisen im Falle von Optionen
einerseits "Long Calls" und "Short Puts" nach aufwärts, sowie andererseits
"Long Puts" und "Short Calls" nach abwärts.]
Positionsobergrenzen
werden von den Aufsichts- und Regulierungsbehörden über den Terminhandel
(in den Vereinigten Staaten von Amerika ist dies die seit April 1975
auf der Grundlage des vom Kongress erlassenen "Commodity Futures Trading
Commission Act" von 1974 für Futures und andere Finanzderivate zuständige
ordnungssetzende Instanz und Bundesbehörde Commodity Futures Trading
Commission
CFTC*) in Zusammenarbeit mit den Terminbörsen ausgearbeitet
und implementiert. Der Regelungszweck von Positionsobergrenzen ist unmittelbar
Ausdruck des Schutzgedankens an den Terminmärkten. Er spricht sich insbesondere
darin aus, die Integrität der Märkte zu stärken und Marktbeteiligte
vor exzessiven spekulativen Eskapaden zu bewahren. Wie sich bei genauerem
Zusehen erweist, dient die Einrichtung von Positionslimits nicht zuletzt
dazu, den Übelständen vorzubauen, die auszugehen drohen von der Übermacht
Einzelner durch marktbeherrschende Stellung, so zumal durch den Geschäftskniff
sogenannter "corners".
Des Weiteren sollen sie die Bildung eines allzu starken Übergewichts
an Terminpositionen im Verhältnis zum tatsächlichen Umfang des vorliegenden
Angebots und der vorliegenden Nachfrage auf den Spotmärkten verhindern
helfen. Ist ein derartiges Ungleichgewicht nämlich erst einmal aufgebaut,
liegt die Gefahr ganz nahe, durch ein gleichzeitiges Auflösen von Posten
größeren Kalibers gerade bei Vorkommnissen von richtungweisender Bedeutung
für die weitere Marktentwicklung höchst unerwünschte, ja vielleicht
gewaltige Kursschwankungen und Gegenbewegungen nicht nur auf dem Termin-,
sondern auch auf dem korrespondierenden Spot- bzw. Kassamarkt auszulösen.
Dies könnte besonders misslich sein vor allem in brisanten Zeiten, etwa
in den Zeiten einer sogenannten "triple witching hour" oder eines
sog. "quadruple witching Friday". Letzten Endes verschafft die
Einrichtung von "position limitations" dem Terminverkehr ein weiteres,
das Margensystem ergänzendes
Sicherungsinstrument. Alles in allem genommen sind Positionslimits dazu
berufen, zu einem fairen, geordneten Börsenterminhandel schon vorsorglich
einen gehörigen Beitrag zu leisten.
[* Hinweis: In
den Vereinigten Staaten von Nordamerika wird der Handel in Futures reguliert
durch die Oberaufsicht der Commodity Futures Trading Commission
CFTC, der Securities
and Exchange Commission SEC, der
National Futures
Association NFA sowie durch die Terminbörsen selbst.]

Nicht
unter die Bestimmungen zu Positionsobergrenzen fallen alle
Hedgegeschäfte, die auf der
Grundlage vorschriftsmäßig deklarierter Hedge-Konten ("hedge accounts")
durchgeführt werden. Gleiches gilt für alle Swap- und Spotmarkt-Transaktionen.
Für Geschäfte der vorgenannten Art treten niemals "position limits"
in Funktion. Positionsobergrenzen betreffen daher in erster Reihe die
Gruppe der
Spekulanten (Trader) einschließlich der sogenannten
Spreader. Gesetzliche Positionsobergrenzen
entfalten ihre Wirkung ohne Ansehen von Person und Namen als auch von
der Staatszugehörigkeit des Investors, können aber in ihrem Umfang durchaus
von dessen Bonität abhängig sein. Positionslimite treffen in gleicher
Weise ausländische Marktteilnehmer, die an inländischen Terminbörsen
Geschäfte vornehmen.
Die
Größenordnung für die äußerste Höhe von Positionsobergrenzen liegt bei
den wohl eingebürgerten Terminkontraktarten im Allgemeinen bei 10%
des "open interest", gerechnet
über alle Kontaktmonate,
höchstens jedoch 25000 Kontrakte
in absoluter Zahl. Bei andienungsfähigen Handelswaren und Rohstoffen
("commodities") treten im Verlaufe des jeweiligen Lieferungsmonats
oftmals weitgehend herabgesetzte "position limits" in Kraft, da Spot-Terminmonate
erfahrungsgemäß weit heftigeren Kursschwankungen unterliegen. Überdies
könnte sonst der Vornahme etwaiger physischer
Andienungsprozesse hierdurch
empfindlich Eintrag geschehen. Über den Nutzeffekt eines Positionslimits
ebenso wie über die Regelung zur
tägliche maximalen Kursfluktuation
von Futures hegen die Fachkreise kein einhelliges Urteil. So könnte
etwa der Handel, um obrigkeitliche Regulierungen zu unterlaufen, sich
in Absprache auf mehrere kleinere gleichgesinnte Händler verteilen oder
sogar ganz auf den minder regulierten Over-the-Counter Markt (OTC) verschoben
werden.
Für
bestimmte an den amerikanischen Terminbörsen gelistete Futures, welche
genau vorgegebenen aufsichtsbehördlichen Anforderungen genügen und als
wohleingeführte Kontrakte bereits über zwölf Monate hinaus am Markt
rege gehandelt werden, dürfen die Terminbörsen verfügen, dass die sogenannten
"accountability rules" die Positionsobergrenzen vertreten ("position
accountability"). Gelten solche "accountability rules", so werden
also spekulative Positionsobergrenzen in diesem Markt durch jene ersetzt
und damit hinfällig.
Wird
das durch die "accountability rules" festgelegte Limit bei der Zahl
an Terminkontrakten von einem Marktteilnehmer überschritten (übersteigt
dies z.B. 10000
Kontrakte im Euro
FX Futures, über alle Terminmonate gerechnet), so hat dieser der
Terminbörse bei Erfordern in angemessener Zeit den genauen Zweck
seiner Position darzulegen. Außerdem hat er vorkommendenfalls ins
Einzelne gehende Informationen zum Hedging, bei einer spekulativen Positionierung
überdies die Handelsstrategie mitzuteilen, und nach entsprechenden Maßgaben
in der Folge nötigenfalls von einer weiteren Aufstockung seiner Position
abzusehen. Für Optionen auf Futures obwalten entsprechende "option
position accountability rules".
Die
Börsenaufsichts- und Regulierungsbehörden über den Terminverkehr haben
für jeden Futures- und für jeden Futures-Options-Markt fest bestimmte
Positionsobergrenzen im Hinblick auf eine Anzeigepflicht (Mitteilungspflicht,
Meldepflicht; "reportable limits") in Kraft gesetzt. Bei
Überschreiten dieser oberen Grenzen erwächst dem hiervon betroffenen
Händler die Pflicht, nach Ablauf eines jeden Börsentages der Behörde
ohne sonderliche Aufforderung zu melden, wie viele Kontrakte er in dem
fraglichen Markt zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält. Beträgt beispielsweise
das "reportable limit" bei einem
Devisen-Futures, wie z.B.
im Euro FX Futures,
25 Kontrakte, so muss bei Überschreiten dieser Kontraktzahl der Börsenaufsicht
CFTC "in angemessener Zeit" der mengenmäßige Umfang und zusätzlich
auf Verlangen der Zweck der Position mitgeteilt werden (Reportpflicht).
Bei Unterschreiten eines Limits dieser Art besteht hingegen keinerlei
Verpflichtung zu irgendeiner Berichterstattung an die Börsenaufsichtsbehörden.
Die
Zahl der gehaltenen Kontrakte, die eine Mitteilungspflicht veranlasst
("repoting level"), liegt im Allgemeinen deutlich unter dem entsprechenden
"position limit" und gilt für alle Marktakteure (d.h. für in- und ausländische
Trader, "clearing members"
und für sonstige Finanzinstitute), also auch für
Hedger und Spreader.
Für Spotmarkt-Transaktionen als solche besteht jedoch grundsätzlich
kein Limit. Ebenso wie die vorhin zur Erörterung gebrachten
Positionsobergrenzen können sich
auch die Bestimmungen zu "reportable limits" jederzeit durch In-Kraft-Treten
neuer Verfügungen ändern.
Konten,
die das "reportable limit" erreicht oder überschritten haben, werden
im angelsächsischen Behörden-Jargon als "special accounts" (meldepflichtige
Positionen) bezeichnet. Jeder Händler, dem ein solches "special account"
gehört, muss der zuständigen Behörde (in den Vereinigten Staaten: CFTC)
auf Erfordern innerhalb eines Geschäftstages detaillierte Auskunft
im Hinblick auf offene Positionen, Käufe und Verkäufe, Absichtserklärungen
betreffs etwaiger physischer Lieferungen
wie auch ausgeübter Optionen geben (Auskunftspflicht). Die CFTC bezeichnet
Spekulanten, die derartige "special accounts" halten oder darüber
disponieren, recht unscharf als "large traders".
Unterhält
ein Händler mehrere solcher "special accounts" bei verschiedenen Brokerhäusern,
so werden alle Konten in Bezug auf die Meldepflicht wie eine einzige
Kontoverbindung gehandhabt ("accumulation of positions").
Der Geltungsbereich von "Reportable limits" und "position limits" ist
nicht bedingt von der nationalen Herkunft des Investors, betrifft mithin
auch ausländische Händler und Nichtstaatsbürger, die an inländischen
Terminbörsen ihre Geschäfte vornehmen.
Lesen Sie auf der folgenden Seite:
Der Zusammenhang zwischen Spotmarktpreis und
Futures-Preis
Vgl. darüber auch:
Position Limits, Reportable Position Levels und Position Accountability
Levels der CME, CBOT, NYMEX und COMEX.

|