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Der Handel mit Futures
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Voraussetzungen für
einen geregelten Handel mit Futures
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Der Handel mit
Futures vollzieht sich an
Terminbörsen. Er bildet sich
heraus aus der fortgesetzten Aufeinanderfolge in der Vornahme von einzelnen
unbedingten Börsentermingeschäften, d.i.
aus der Summe der auftragsweise vermittelten Umsatzgeschäfte in Futures.
Der Handelsverkehr ist eingebettet in den Zukunftsmärkten und als solcher
ein unmittelbarer Bestandteil des Finanzmarktes selbst. Unter verkehrstechnischen
wie ökonomischen Gesichtspunkten erweist sich der
Handel in Futures
(= börsenmäßiger Terminkontrakthandel)
an den weltweiten Börsenplätzen grundsätzlich nur insofern fruchtbar,
als
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die Wesensmerkmale und Eigenschaften
des Basisinstruments ("underlying") wie auch die der Terminkontrakte
selbst im allseitigen Sinne des Marktbedürfnisses sämtlich
standardisierbar sind,
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alle Terminkontrakte mit übereinstimmenden
Merkmalen (Kontrakt-Spezifikationen) als untereinander vertretbar
gelten (Homogenitätsbedingung; einheitliche Futures-Serien),
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der Marktgegenstand, welcher das Basisinstrument
des Terminkontrakts bildet, falls zur Realerfüllung bestimmt, immer
und in jeder Art in zureichender Menge zur Verfügung steht,
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der zugrunde liegende Markt fortwährend
oder wiederholt heftigen und unerwarteten Preisschwankungen unterworfen
ist,
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sowohl der Termin- als auch der Effektivmarkt
von monopolistischen oder oligopolistischen Strukturen freigehalten
werden kann,
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der fragliche Futures-Markt von einer
Vielzahl von Marktteilnehmern in beidseitigem Wettbewerb rege gehandelt
wird (zulängliche
Marktbreite und
-tiefe), und
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ein Zugang zum Markt sowie die Publizität
des Marktgeschehens auf kostengünstige Weise zu verschaffen sind.
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[Erläuterung: Die
Futures unterliegenden Marktgegenstände sind in unterschiedlichem Grade
lagerfähig. Güter
mancher Gattungen sind von Natur aus nicht oder, wie z.B.
elektrischer Strom, nur mit erheblicher Belästigung bewahrfähig, jene
anderer Gattungen wieder, weil nicht dauerbar, bedürfen erst gar keiner
Lagerung. Edelmetall beispielhalber ist eine natürliche Lagerfähigkeit
eigen. Die vorstehende Einzelaufzählung notwendiger Merkmale von Börsentermingeschäften
macht indes deutlich, dass die Konservierungseigenschaft, anders als
noch in der älteren Zeit zu wiederholten Malen ausgesprochen, für deren
Lebensfähigkeit heutzutage nicht mehr erfordert wird.]
In Anbetracht der oben aufgeführten Erfordernisliste,
deren vereintes Zusammenkommen der Bedingungen für einen funktions-
und nachhaltig leistungsfähigen (effizienten), überschaubaren (transparenten)
Börsenterminhandel von grundlegender Bedeutung ist, überrascht es nicht,
dass der Artenreichtum rege gehandelter Futures im Vergleich zur Zahl
der tausenden und abertausenden Aktiengattungen an den weltweiten Aktienmärkten,
die nicht an diese Voraussetzungen gebunden sind, verhältnismäßig klein
anschlägt. Andererseits geht mit der Verknappung des Handels auf einige
wenige Märkte ein entscheidender Vorteil einher. Dieser gibt sich in
einem allgemein hohen Bekanntheitsgrad der einzelnen Futures-Märkte
kund, ein Umstand, der schlechterdings nicht nur zu einer merklichen
Verringerung von Such- und Informationskosten führt, sondern vor allem
auch die Liquidität
im Marktgebiet der Futures und der daran hängenden nachrangigen Finanzinstrumenten
nachhaltig zu steigern vermag. Weil aber im Gegensatz zu Aktien oder
ETPs die Lebensdauer der gelisteten Finanzderivaten grundsätzlich nur
eine begrenzte ist, kommt gerade dem Erfordernis der Marktliquidität
und einer damit in Aussicht gestellten jederzeitigen Transaktionsmöglichkeit
zu angemessenen Preisen eine entscheidende Bedeutung für die Handelbarkeit
dieser Instrumente zu.
[Hinweis: Wie der
Marktverlauf im Handel mit Futures an der Börse beschaffen ist und was
das Wesentliche und Kennzeichnende daran ist, erfährt der verehrte Leser
anhand eines erläuterten Beispiels auf der Seite "Wie
entstehen Futures?".]
Sind die vorstehend benannten Daseinsbedingungen
und -berechtigungen als Tatbestandsmerkmale für einen ordentlichen Handelsverkehr
mit Börsenterminkontrakten im Wesentlichen erfüllt, so kann der Marktmechanismus
seine Kraft vollständig entfalten und in Schwung kommen. Der Einsatz
von Futures, Optionen und
anderen Derivaten erlaubt es dann, gegebene Markteinschätzungen und
Erwartungen der einzelnen Händler über die darauf gründenden Handlungsstrategien
auf bequeme und kostengünstige Weise zielgerecht und planvoll in Geschäfte
an den Zukunftsmärkten umzusetzen.* Die sich bei Bestätigung
oder Täuschung über die Marktlage hierauf einspielenden Gewinne und
Verluste lassen sich auf Verlangen sogleich verwirklichen, die Bereitschaft,
tatkräftig am Handel mit Futures teilzunehmen, wird gefördert und angeregt.
[* Insbesondere
wird es hierdurch ermöglicht, bei Bestehen fest bestimmter Kurserwartungen
mit Einsatz eines recht kleinen Kapitales aus vielfältigem Wissen geräuschlos
Nutzen zu ziehen, ohne hierbei die den einzelnen Derivaten unterliegenden
Güter und Wertgegenstände der Sache nach physisch erwerben resp. liefern
zu müssen.]
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Long- und
Short-Positionen: Gewinn- und Verlustprofil
von Futures
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Um die hervorstechenden Eigenschaften
von Futures sowohl als auch die besonderen Verkehrsabläufe und Markterscheinungen,
die im Handel mit diesen Instrumenten eine Rolle spielen, im lebendigen
Zusammenhang begreiflich zu machen und so zu klaren Vorstellungsinhalten
zu kommen, ist ein tieferes Vorverständnis von grundlegenden Sachverhalten
zusammen mit einigen ins Einzelne gehenden Kenntnissen unerlässlich:
Jeglicher Aufbau einer Nettoposition im
Börsenterminmarkt, ganz gleich, welcher Art immer man sich diese denken
mag, geht hervor aus einem Begründungsgeschäft.
Die Vornahme eines Begründungsgeschäfts heißt in der englischen Sprache
des Marktes "opening transaction" oder "opening trade",
meist lieber verkürzt gesprochen "opening". Die denkbar einfachste
Verkehrsform eines Gründungsgeschäfts im Handel mit Futures ist der
öffnende Kauf ("buy trade",
"outright bull trade", long) wie auch der
öffnende Verkauf ("sell
trade", "outright bear trade", short) von Terminkontrakten.
Jede vom Grund aus neu hergerichtete, offene (singuläre) Position in
Futures ("open position") kennt somit nur zwei verschiedene mögliche
Grundausrichtungen: je nach handelsstrategischer Absicht ist sie entweder
"long", bei Kauf von Futures,
oder "short", bei Verkauf von
Futures.* Zur Erläuterung:
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Werden Futures mit einem Eröffnungsgeschäft
verkauft, so begründet dies für den Verkäufer
im Ergebnis einen offenen Posten (also ein eingeleitetes, rechtsgültig
bestehendes, mithin noch ungedecktes Verpflichtungsgeschäft), der
als Futures Short-Position
(Leerposition, Minusposition) bezeichnet wird. Wer eine einzeln
("stand-alone") gehaltene Short-Position in Futures einnimmt,
erwartet fallende Kurse und trägt das Risiko steigender Kurse,
solange diese durch ein Gegengeschäft noch nicht geschlossen oder
anderweitig gesichert worden ist.
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Werden Futures dagegen mit einem Eröffnungsgeschäft
gekauft, so begründet dies für den Käufer im
Ergebnis einen offenen Posten, der als Futures
Long-Position
(Plusposition) bezeichnet wird. Wer eine einzelne Long-Position**
in Futures einnimmt, erwartet steigende Kurse und trägt bis
zu ihrer Schließung oder Sicherung das Risiko fallender Kurse.
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[* Ein Zwischenwort:
Wenngleich weit verbreitet, mutet dieser althergebrachte Sprachgebrauch
reichlich schief an; denn Verträge, wie Futures es sind, werden anders
als Wertpapiere nicht gekauft oder verkauft, sondern abgemacht, geschlossen
usw. Zudem verschleiert diese Ausdrucksweise den Tatbestand, dass Futures-Kontrakte
an sich durch börsliche Musterverträge begründete (unbedingte) Verfügungsrechte
über künftig zu erbringende Leistungen verkörpern: Statt "Kauf eines
Futures" bzw. "Verkauf eines Futures" (Kontrakts) sollte es mit den
richtigen Worten bezeichnet besser lauten: "Die vertragliche rechtsgeschäftliche
Verpflichtung übernehmen, zum Termin zu kaufen" bzw. "... zum Termin
zu verkaufen". Darüber hinaus haben die Begriffe "Kauf" und "Verkauf"
hier nicht die im strengen Rechtssinne zu verstehende Bedeutung. Vielmehr
sind Letztere im vorliegenden Sachzusammenhang unter dem Bilde der eingenommen
Position eines Derivatehändlers rücksichtlich der Richtung seiner gehegten
Preiserwartungen zu nehmen (s.o.).
Aus Gründen sprachlicher Kürze, und weil eine fest eingebürgerte Sprachübung
nicht leicht zu verdrängen ist, sei mir im weiteren Gang der Untersuchung
gestattet, den ausgeführten Erklärungsstoff gleichwohl mit der durch
die lässliche Praxis auf Kosten der Sprachrichtigkeit verkürzten elliptischen
Redeweise von "Kauf" und "Verkauf eines Futures" zu bezeichnen. – –
Zusätzliche Anmerkung:
Der englische Ausdruck "Long" darf bei Zukunftsgeschäften nicht in jedem
Einzelfall unbesehen mit dem Vorgang eines Kaufs gleichgesetzt werden,
so wenig als "Short" stets und ausnahmslos mit "Verkauf" gleichbedeutend
ist. Wer da etwa verpflichtet ist, zum künftigen Barpreis ("spot
price") zu kaufen, ist "short", denn er zieht Gewinn von fallenden
Preisen (= "short market position").]
[** Wer mit einem
alleinstehenden Eröffnungsgeschäft Futures kauft, nimmt damit in technischer
Sprache ausgedrückt eine Long-Position
in Futures ein ("going long", "taking a long position in futures",
"establishing a long position"). Hiernach "hat man eine Long-Position",
"ist in einer Long-Position", oder kurz: "ist long" ("to be in a
long position", "to be long futures"; nicht wörtlich zu übersetzen
mit "ist lang" = hochgewachsen!). Diese Sprachregelung gilt andersherum
sinngleich auch für Short-Positionen
in Futures (dem Verkauf von Futures; "going short", "taking
a short position in futures", "establishing a short position",
"shorted it"). Der Halter einer Long-Position wird zudem für
seine eigene Person mit dem Namen "Long", der einer Short-Position mit
dem Namen "Short" belegt.]
Die Voraussetzung dafür, dass überhaupt
ein Geschäft in Futures zum Abschluss kommen kann, ist, dass ein Terminkäufer
und ein Terminverkäufer sich finden und über sämtliche der vorgegebenen
Kontrakt-Bedingungen einig werden; denn wie zu jedem Handel, so gehört
zu Geschäften mit Futures gleicherweise jedes Mal sowohl ein Käufer
als auch ein Verkäufer, die entweder unmittelbar persönlich oder in
der üblichen Weise durch Vermittlung der Börsen in Vertrag miteinander
treten. Die eine Kontraktpartei, der Käufer, nimmt an dem Geschäft stets
die Long-Position ("long
futures position"), die andere Partei, der Verkäufer, notwendig
allemal die Short-Position
ein ("short futures position").
Einprägsam veranschaulichen lässt sich
der geschilderte Sachverhalt anhand der nachstehenden Figuren, welche
die beiden Grundpositionen von "unbedingten" Termingeschäften versinnlichen
mögen ("payoff"- und "profit"-Diagramm):*
Long- und Short-Futures:
spiegelbildliches (symmetrisches) Gewinn- und Verlustprofil ("position
diagram")
[* Anmerkung:
Um der sachlichen Wirklichkeit vollkommen treu zu bleiben, dürften eigentlich
weder die ansteigende Linie der Long-Position noch auch die absinkende
Linie der Short-Position ununterbrochen stetig verlaufen, sondern müssten
sich nach kleinsten, bruchstückartig abgehackten Sprüngen von je einer
Mindestkursänderung ("tick-size") abstufen.]
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Kurs und Wert
eines Futures
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