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Futures auf Geldmarktinstrumente
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Zins-Futures
("interest rate futures"), so lautet der Oberbegriff, unter dem
die Gesamtheit der börsengängigen Zins-Terminkontraktgeschäfte
zusammengefasst wird. Nach dem zugrunde liegenden Finanzinstrument und
dessen Laufdauer bis zur Tilgung teilen sich Zins-Futures in zwei Hauptgruppen:
a.) in Futures auf festverzinsliche Wertpapiere mittlerer (Notes)
und langer Fristigkeit (Bonds) und b.) in Futures auf bestimmte
Geldmarktinstrumente von kurzfristiger Andauer, z.B.
auf hochgradig marktgängige Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner
oder auf Zinssätze für bewegliche bankfähige Leihgelder, worunter insbesondere
bestimmte (nicht verbriefte) kurzfällige Depositen bei ausgesuchten
Banken, zumal solche auf Geldmarktkredite in Gestalt sog. Termineinlagen
("Termingeld") mit den für diese
eigentümlichen Kündigungsformen von längstens zwölf Monaten ihren Platz
finden. Im Folgenden seien Futures auf Geldmarktinstrumente
("short-term interest rate futures", "STIR Futures", "short
maturity interest rate futures", "money market futures",
Geldmarkt-Futures) einer eingehenden Erörterung unterzogen.
Zins-Futures
auf Geldmarktinstrumente
gehören im Verein mit Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere des Kapitalmarktes, Devisen-,
Aktien- und Index-Futures zum Zweig der Finanz-Terminkontrakte
("financial
futures").* Inhalt eines Zins-Futures-Kontrakts
auf kurzfristig ausgelegte Zinsinstrumente sollte eigentlich, sofern
man streng dem Wesen und Leitgedanken von Terminkontraktgeschäften folgt,
eine gegenseitig bindende, "unbedingte" vertragsmäßige Übereinkunft
zwischen zwei Vertragsparteien sein, ein festbestimmtes, standardisiertes
Nominalvolumen in einer bestimmten Währung zu einem festgesetzten zukünftigen
Zeitpunkt und zu einem bereits bei Vertragsabschluss beiderseits verabredeten
Referenzzinssatz, berechnet und ausgedrückt durch den Terminkurs getreu
den Notierungsusancen der Börse, in bestimmten Geldmarktinstrumenten
unterzubringen (künftiger Abstrom von finanziellen Mitteln gegen gleichzeitigen
Erwerb des Instruments = Long-Futures-Position) respektive diesen
Betrag aufzunehmen (künftiger Zustrom von finanziellen Mitteln, welche
die Veräußerung des bezeichneten Titels lösen = Short-Futures-Position)
und ihn der Gegenpartei vereinbarungsgemäß zu verzinsen (sog. "fixes
Zins-Terminkontraktgeschäft").
[* Futures auf
Edelmetalle lassen sich ebenfalls unter die Terminkontrakte auf Finanzinstrumente
einstellen, können aber auch mit demselben Recht der anderen Gruppe
der Commodities
zugeschlagen werden.]
Im Tatsächlichen aber verständigen sich
mit Abschluss eines Geldmarkt-Futuresgeschäftes Käufer und Verkäufer
im Voraus untereinander auf einen im Futurespreis sich widerspiegelnden
ganz bestimmten Terminzinssatz ("futures forward rate"),
der seinen Maßstab von eben jener börsenseitig vorher festgesetzten,
auf kurze Frist zugedachten Geldveranlagung auf Termin (Eurodollar,
Schatzwechsel usw.) nimmt. Letzterer bildet, meistenteils ausgedrückt
als Index: 100 abzüglich der Ziffer des Referenzterminzinssatzes*,
das eigentliche Underlying (die "Basis") des Futures, nach dessen Ziffernansatz
sich zugleich auch die laufende Wertfestsetzung und periodische Abrechnung
des Zins-Terminkontraktgeschäfts bestimmt. Der oben beigebrachte Grundgedanke
von Terminkontraktgeschäften erhält im Falle von Zinsraten aus Deckungsunterlagen
des Geldmarktes als unterliegendem Instrument ("Zinssatz-Futures") damit
offenbar aus sich heraus eine inhaltliche Note von ganz eigenem Zuschnitt:
Wie im Vorausgegangenen angesprochen, hätte der Käufer des Kontrakts
(Long) gemäß der herkömmlichen Wesensbeschaffenheit von Termingeschäften
unmittelbar nach dem letzten Handelstag des Geldmarkt-Futures**
den vorgegebenen Nennbetrag wie vereinbart zum ausgehandelten Satz auf
kurze Sicht effektiv zu veranlagen, während der Verkäufer (Short) des
Futures dem Käufer desselben im Gegenzug ein den stipulierten Vertragsabmachungen
gemäß ausgestattetes Geldmarktpapier auszuhändigen hätte, das ihm die
Gelegenheit der Termineinlage ("Festgeldeinlage", "fixed term deposit")
zum ausgemachten Zinssatz verschafft und beurkundet.
[* Beispielsweise bezieht sich
der Referenzzinssatz beim CME
Three-Month SOFR Futures auf die durch die gesamte Kontraktlaufzeit
hindurch aufgezinste tagesbezogene Secured Overnight Financing Rate
(SOFR), wie die
Federal Reserve Bank in New York ("FRBNY") sie regelmäßig bekannt
gibt.]
[** In Gegenüberstellung
mit seinem OTC-Pendant "forward rate agreement", FRA, deckt sich der
letzte Handelstag der Geldmarktfutures mit dem bei der vertraglichen
Abmachung des FRA festgesetzten künftigen Zeitpunkt am Ende der Vorlaufzeit,
"dem Termin". Näheres s.u.]
Da aber, wie vorhin angesprochen, Geldmarkt-Futures-Kontrakte,
denen bestimmte Depositengeschäfte unter Banken (befristete Einlagengeschäfte)
zugrunde liegen, ihrem Inhalt nach regelmäßig auf bloße Zinssätze bzw.
den davon hergeleiteten Index-Formeln lauten ("reference rate",
dargestellt in der altgewohnten Ausdrucksform der Kursnotierung), die
obendrein auf rein fiktive, nicht gangbare Depositenvolumen gewendet
sind, ist eine tatsächliche Andienung zum Laufzeitende durch die Umstände
verwehrt und somit undurchführbar. Stattdessen werden alle jene Geldmarkt-Futures,
die auf Referenzzinssätze vorstehender Art normiert sind, bei ihrer
Fälligkeit in Wirklichkeit durch die Kompensationstechnik des
Barausgleichverfahrens*
abgewickelt ("cash settlement", Barandienung; Differenzgeschäft):
d.i. die Erfüllung der Kontraktverpflichtungen
durch Aufrechnung mittels Zahlung eines abschließenden ergebnisabhängigen
Unterschiedbetrages an den Halter der im Wert gestiegenen und Vergütung
heischenden Position durch den Halter der minderwertigen Position. Zu
einer verzinslichen Mittelanlage aus Geschäften mit Geldmarkt-Futures
auf Termineinlagen kommt es also erst gar nicht. Das Nominalvolumen
wie auch der Referenzzins aus der Index-Formel dienen insofern lediglich
als abstrakte Bezugs- und Berechnungsgrundlage für die laufende Wertbeimessung
einer Position in Geldmarkt-Futures, und mithin eben auch für die letzte
zu erledigende Barausgleichszahlung bei Terminfälligkeit.
[* Vgl. hierüber
und über Geldmarkt-Futures, die sich im Einzelnen auf Geldmarktpapiere
beziehen, auch den
Hinweis zum "cash settlement" noch unten auf dieser Seite (Zinsausgleichvereinbarung).]
Altherkömmliche "unbedingte" Zins-Termingeschäfte
(wie "forward forwards" und die sich daraus entwickelten "forward
rate agreements" FRAs es sind) standen Pate für die Schaffung von
Futures auf Geldmarktinstrumente. In Anlehnung daran wird bereits zum
Zeitpunkt der Öffnung, d.i.
mit Zustandekommen einer
Position in Geldmarkt-Futures ("trade date", "opening"),
über den Standardvertrag des Futures mittelbar und ursprünglich ein
Festfinanzierungszinssatz ("contract rate") verbindlich festgesetzt,
zu dem ein bestimmtes Depositenvolumen in der betreffenden Währung (beispielsweise
über 1 Mio. Euro (€) nominal bei Fälligkeit des Basisinstruments) für
eine genau festgelegte kurz bemessene Zinsreferenzperiode ("contract
period", z. B. beim
Dreimonats-EURIBOR
Futures über 90 Tage), die erst in der Zukunft beginnt, zur Veranlagung
angenommen werden müsste. Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei
Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente gleichsam um altgeläufige Zins-Termingeschäfte
(Zinssatztermingeschäfte), die indes in eine verkehrsfähige Form gebracht
und damit börslich handelbar ("sekundärmarktfähig", fungibel) gemacht
worden sind.
Folgende
Abbildung versinnbildlicht diesen
grundlegenden Zusammenhang noch einmal schematisch für herkömmliche
Zins-Termingeschäfte anhand einer Zeitachse:
mit:
t0:
Zeitpunkt des Zustandekommens des Termingeschäftes,
t1:
Zeitpunkt der Veranlagung der Kontraktsumme zum Terminzinssatz und Beginn
der Zinsperiode,
t2:
Rückzahlungszeitpunkt des kontrahierten Nominalvolumens (einschl. Verzinsung).
Auf "money market futures" übertragen
bedeutet dies nun Folgendes: Die Vorlaufzeit ("term") bedeckt
dem obigen Schema gemäß jenen Zeitraum, der mit dem Abschluss des Futuresgeschäfts
an der Terminbörse beginnt (t0) und mit seinem börslicherseits
vorher festgesetzten endfälligen
Erfüllungstermin (t1)
endigt (die Erfüllung erfolgt dabei i.
d. R. durch Barausgleich). Nur bei besonderen Formen von
Zins-Termingeschäften (nicht bei Futures!) schlösse sich im zeitlichen
Nacheinander unmittelbar auf den Erfüllungstermin unter Barausgleich
die tatsächliche Veranlagung des vorab verhandelten Geldvolumens über
die ausbedungene Zinsperiode ("tenor") in einer auf diesen Zeitpunkt
(t1) abgezinsten Höhe an.
Die Vereinheitlichung (Standardisierung)
der Merkmale eines Zins-Futures erstreckt sich grundsätzlich auf alle
notwendigen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Erfordernisse, so
dass für die einzelnen Kontrakte lediglich noch der Abschlusspreis (der
Futureskurs) börslich auszuhandeln
ist. Die Notierungsart des Kontraktpreises nimmt, wie weiter vorn, bei
allen STIR-Futures die besondere Form eines indexierten Konstrukts an,
wovon auf der nächsten Seite
noch ausführlich zu handeln ist. Dies schlägt keineswegs zum Nachteil
von "money market futures" gegenüber den außerbörslich (OTC) ausgehandelten
FRAs aus, dagegen sehr wohl aber der Umstand der mangelnden Teilbarkeit
von Futures. Ein Geschäftsmann, der sich am Geldmarkt gegen Zinsänderungsrisiken
abzusichern sucht (Hedging*),
vermag folglich nur ganz bestimmte, den Standardvorgaben entsprechende
Geldbeträge (dafür zumeist jedoch über geringere Summen als bei FRAs
erfordert; üblich sind nominal 1 oder 3 Mio. Euro, Dollar, Pfund Sterling
usw.) oder ein glattes Vielfaches davon einzuweisen bzw. aufzunehmen.
Diesem Erschwernis steht allerdings die ganze Reihe von Annehmlichkeiten
gegenüber, die sich von einem börsenmäßigen Handel herleiten, zumal
einer insgesamt verbesserten Preistransparenz durch erhöhte Fungibilität
im Marktverkehr mit Futures. Im schnelllebigen Handel unserer Zeit liegt
am letztgenannten Gesichtspunkt deshalb besonders viel, weil er im Bedarfsfall
in denkbar einfachster Art die Möglichkeit einer vorzeitigen Befreiung
von einer laufenden Verpflichtung zu allgemein angemessenen Preisen
schafft. Darüber hinaus sind Bonitätsrisiken, wie sie etwa bei
Zertifikaten ("strukturierten
Produkten") oder zuweilen auch bei FRAs jederzeit schlagend werden können,
an den Futuresmärkten so gut wie nicht vorhanden.
[* Hinweis: Wer
mithilfe von Geldmarkt-Futures sich gegen steigende Zinsen abzusichern
sucht, verkauft Zins-Futures; wem es wünschenswert ist, sich
mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen fallende Zinsen zu schützen,
kauft Zins-Futures. Bei FRAs verhält es sich aufgrund ihres ungleichartigen
inneren Aufbaus genau umgekehrt.]
Die vertraglichen Kündigungsverhältnisse
der an den Geld- und Kreditmärkten gebräuchlichsten Fazilitäten sind
üblicherweise so bemessen, dass ihre Dauer über ein Jahr nicht hinausreicht
(vereinzelt werden diese im Höchstfall immerhin auf bis zu zwei Jahre
ausgestellt; bei noch längeren Zinsbindungsfristen dagegen spricht man
allgemein von Schuld- bzw. Forderungstiteln des Kapitalmarktes,
Kapitalmarktinstrumenten). Zu den wesensgemäßen Geldmarktinstrumenten,
die Zins-Futures für auf kurze Zeit ausgeliehene Mittel als Referenztitel
("underlying") regelmäßig untergeben sind, zählt demnach einesteils
die ganze Fülle und Mannigfaltigkeit der Geldmarktpapiere öffentlicher
Schuldner, also in erster Reihe Kurzläufer, bspw. Unverzinsliche
Schatzanweisungen, Schatzwechsel (wie U.S. Treasury-Bills, Abk.:
T-Bills) oder Depositenzertifikate (CDs), 30 Day Federal Funds,
die sich allesamt der größtmöglichen Anlagesicherheit erfreuen; andererseits
gehören hierher Zinssätze
auf Termineinlagen bei ausgewählten Banken, namentlich, je nach
Währung, Eurodollar, Euroyen, Euroswiss, Short Sterling, Ein- und Dreimonats-EURIBOR,
LIBOR, sowie nun Euro short-term Rate (€STR) als auch SOFR. Zinssätze
für Einlagen in Geschäftsbanken ("Termineinlagen") notieren im Allgemeinen
infolge des – wenn auch nur geringfügig – verminderten Grades ihrer
Sicherheit mit einem knappen Zuschlag gegenüber dem entsprechenden Zinsfuß
für Zentralbankpapiere (die unzählige Male vor allem aus mancherlei
steuerlichen und obrigkeitlich regulierenden Gründen im Satze überverhältnismäßig
herabgedrückt dastehen).
Der Sache nach handelt es sich
bei Termineinlagen und Terminzinssätzen
konstruktionsbedingt um nicht über den Sekundärmarkt übertragbare Vermögenspositionen
("non-negotiable", "nontransferable"; "depo market").
Dieser die Regulierung eines Kontrakts betreffende Umstand findet seinen
Widerschein im
Standardvertrag ("contract specifications", Kontrakt-Bedingungen)
all jener Zins-Futures, die auf Termineinlagen in Banken beruhen ("Zinsraten-Futures"),
wie beispielshalber der von Dezember 1981 bis Juni 2023 gelistete und
äußerst lebhaft gehandelte Dreimonats-Eurodollar-Futures der
CME, ferner der LIBOR-Futures (das Akronym LIBOR steht
für London Interbank Offered Rate)
und der EURIBOR-Futures (EURIBOR* = Euro
Interbank Offered Rate).
[* Der Euribor®
trat am 1. Januar 1999 als neue Interbank-Referenzrate in den Verkehr.
Euribor® wird regelmäßig für einwöchige sowie für monatliche
Laufzeiten, gestaffelt von einem Monat, über 3 und 6 Monate bis zu 12
Monaten, berechnet. Euribor® gibt den durchschnittlichen
Geldmarkt-Referenzzinssatz wieder, zu dem nur große und geachtete Geschäftsbanken
erster Bonität mit dem meisten Handelsverkehr auf dem Euro-Geldmarkt
wechselseitig Geld (Termingeld) auf kurze Sicht ausleihen (Interbankrate).
Der Euribor® wird vom
European Money Market Institute (EMMI; ehemals von der European
Banking Federation und der Financial Market Association)
geschäftstäglich gegen 11:00 Uhr (MEZ) veröffentlicht, indem die Quotierungen
der Brief-Zinssätze von 19 Bankhäusern von Weltruf, die als Euribor-Panel-Banken
bezeichnet werden und die von einem Beratungsausschuss der Europäischen
Bankenvereinigung ausgewählt wurden, zu einem ungewichteten (auf drei
Nachkommastellen gerundeten) Durchschnittszinssatz (p.a;
act/360-Methode) ausgewertet werden. Die Euribor-Sätze gelten als wichtigste
Referenzzinssätze für den europäischen Geldmarkt.]
Alle Kontrakte der eben erwähnten Einordnung
der Zins-Futures nehmen zur Abgeltung eines Vermögensvorteils aus Marktwertänderungen
begreiflicherweise von vornherein einen Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages
in sich auf. Gleichwie die altgeläufigen FRAs werden Letztere in ihren
Fälligkeitszeitpunkten also, wie oben gestreift, in Wirklichkeit nicht
durch Lieferung von Zinstiteln, sondern stellvertretend durch
Zahlung eines Differenzbetrages erledigt ("cash settlement").
Die richtige Höhe einer Barausgleichszahlung regelt sich nach dem geltenden
amtlichen Schlussabrechnungspreis (EDSP, "exchange delivery settlement
price") im terminfälligen Kontrakt. Dem Eurodollar-Futures beispielsweise
dient zu dessen Berechnung der von der
British
Bankers’ Association festgestellte Satz für den Dreimonats-U.S.-Dollar-LIBOR
am letzten Handelstag als Maßstab. Vom Käufer und Halter eines solchen
Geldmarkt-Futures (Long) wird am Fälligkeitstage verlangt, den in der
Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren Schlussabrechnungspreis
bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen. Der Verkäufer
eines solchen Geldmarkt-Futures (Short) wiederum muss der Verpflichtung
genügen, den in dem Unterschied zwischen dem Einigungspreis und einem
höheren Schlussabrechnungspreis aufgehenden Barbetrag der Gegenpartei
auszugleichen. Sämtliche Geldbeträge ("settlement sum"), die
nach Vornahme eines "cash settlement" in den vorstehend angezogenen
Geldmarkt-Futures aufgrund von Marktwertänderungen zur Zahlung fällig
werden, schreibt die Liquidationskasse der Börse ("clearing house")
den betreffenden Verrechnungskonten i.d.R.
am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag gut bzw. belastet sie
entsprechend.
Die eben angesprochene abwicklungstechnische
Sonderart der Regulierung eines Zins-Futures-Kontrakts auf Termineinlagen
bei Fälligkeit ist ganz dem Leitbild des sogenannten "Differenzausgleichs"
("Barandienung", "Barausgleich", "cash settlement") verhaftet:
Statt einer objektmäßigen Lieferung des Vertragsgegenstandes (hier:
Kapitaldispositionen aus nicht marktfähigen Geldmarktfazilitäten) sehen
die Börsenregeln vor, dass bei Endfälligkeit eines "short-term interest
rate"-Futures, der auf Einlagengeschäften beruht, alle bis dahin noch
nicht durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft glattgestellten und somit
noch offen gebliebene Kontrakte ersatzweise durch eine letztmalige Barausgleichszahlung
zu erfüllen sind. In zunehmendem Maße werden aber auch gangbare Zins-Futures,
die kurzsichtige, auf diskontierter Berechnungsgrundlage emittierte
Wertpapiere ("discount papers") zum Geschäftsgegenstand haben
(wie beispielshalber neben anderen die seit 1976 an der
Chicago
Mercantile Exchange (CME) gehandelten, jetzt aber aus dem Gesichtskreis
der Terminhändler geschwundenen
US-T-Bill-Futures),
der Einfachheit halber anstatt einer hier möglichen effektiven Andienung
der Papiere durch Barausgleich erledigt (sog. "verdecktes Differenzgeschäft").
Die Abrechnungsstelle der Terminbörse
(Clearingstelle) übernimmt
nicht nur die Aufgabe der Durchführung und Abwickelung der Differenzregulierung
endfälliger Kontrakte, sondern darüber hinaus auch die der täglichen
Wertfortschreibung („marking to market“) der Zins-Futures. Im
Verfolg dieser Tätigkeit führt die Clearingstelle für alle offen gehaltene
Futures-Geschäfte separat zu rechnende Positionskonten. Im Rahmen des
"marking to market"
ermittelt sie für die korrespondierenden Verrechnungskonten börsentäglich
die auflaufenden Gewinn- und Verlustsalden, die von den jeweils zum
Vortage sich ändernden Schlusskursen (also dem Preisprozess des Futures
an der Börse) herrühren. Unter Berücksichtigung der vorher bereits geleisteten
Ein- und Nachschüsse veranlasst sie anschließend den zum Ausgleich nötigen
buchtechnischen Verrechnungsverkehr zwischen den einzelnen Konten (tägliche
"Settlement-Zahlungen"). Auf diese Weise finden sämtliche während der
Laufzeit eines Geldmarkt-Futures anfallende Wertänderungen bei den offenen
Positionen ihren entsprechenden zahlenmäßigen Niederschlag in den zugeordneten
Geldverrechnungskonten. Die finanziellen Forderungen der einzelnen Anspruchsberechtigten
gegenüber den zur Leistung rechtlich Verbundenen lassen sich nun auf
Grundlage der durchgeführten Rechnung mit Hilfe der Giroübertragung
des Clearing-Systems rasch und ohne Umstände zum Ausgleich bringen.
Die mangelnde Lieferungsmöglichkeit gegen
einen endfälligen Zins-Futures ist hiernach keineswegs gleichbedeutend
mit einem materiellen Nachteil für den Positionsinhaber. Ohnehin hat
der weitaus überwiegende Teil der in den Zins-Futuresmärkten geschäftig
Mitwirkenden weder die Absicht, eine Position in Geldmarkt-Futures-Kontrakten
jedes Mal bis zu ihrem letzten Handelstag aufrechtzuerhalten noch die
einem andienbaren "short-term interest rate"-Futures zugrunde liegenden
Geldmarkpapiere tatsächlich urkundlich zu beziehen resp. liefern. Vielmehr
gilt die vorrangige Aufmerksamkeit zu einem guten Teil der
Spekulation (Trading) in
den verschiedenen Geldmarktinstrumenten. Unter Einsatz dieser hochliquiden
Instrumente lässt sich von den erkannten und wahrgenommenen Vorteilsgelegenheiten
im Glücksfall aus erwarteten Zinsänderungen am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve*
auf bequeme und einfache Weise Gewinn ziehen.
[* Eine
Zinsstrukturkurve veranschaulicht
den funktionellen Zusammenhang zwischen der Lage des Zinses und der
Laufzeit von Schuldtiteln (Dauer der Zinsbindung). Werden wie in den
Vereinigten Staaten gewohnt an Stelle einzelner "spot rates" Renditen
aufgestellt, spricht man auch von einer "yield curve".]
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Noch weit vordringlicher als bei Rentenmarkt-Futures
erlangt ein Beweggrund hochwichtige Bedeutung für die Teilnahme am Handelsverkehr
mit kurzfristigen Zins-Futures, nämlich die Veranlassung, diese als
Kompensationsgeschäfte zu Kurssicherungszwecken (Hedging) mit Rücksicht
auf bereits im Gange befindliche oder erst noch in der Zukunft schwebende
Kassa-Posten des Geldmarktes einzusetzen: So lässt sich beispielshalber
ein an den EURIBOR gekoppelter Zinssatz ("spot rate"), der für
eine beabsichtigte Kreditaufnahme maßgeblich ist, mit Hilfe von Geldmarkt-Futures
in seiner Höhe schon heute verbindlich festschreiben. Vor allem Banken
machen davon regen Gebrauch, zumal um aus ihren Verpflichtungen aus
"forward rate agreements" (FRAs) vor Verlustgefahren bewahrt zu sein.
Des Weiteren lassen sich die aus Swap-Transaktionen erwachsenden Zinsrisiken
mithilfe von Geldmarkt-Futures höchst wirkungsvoll absichern. Dies erklärt
und begründet im Übrigen den Beobachtungssachverhalt des gewaltigen
Handelsumschlags ("volume")
von SOFR Futures an der Terminbörse CME sowohl als auch den vergleichsweise
besonders weit in die Zukunft reichenden Terminzyklus (bis zu 40 Quartale
bzw. 10 Jahre) dieser Kontraktart. Das Kurssicherungsmotiv nimmt in
den Zins-Futuresmärkten auf Geldmarktinstrumente damit unstreitig einen
höheren Stellenwert ein als dies in den Märkten für Devisen-Futures
der Fall ist, da in ersteren offenbar kein mit dem Devisenmarkt vergleichbarer
liquider Interbankenmarkt besteht. Nicht zu vergessen, werden Geldmarkt-Futures
außerdem vielfach zum Zweck der Ausnutzung von Preisungleichgewichten
zwischen verschiedenen Teilabschnitten der Finanzmärkte (Arbitrage),
fernerhin auch in weiten Bereichen des Liquiditätsmanagements eingesetzt.
Überdies bieten sich "short-term interest rate futures" im Trading förmlich
geradezu an für eine ganze Reihe von ausgeklügelten
Spread-Strategien.
Die Ermöglichung der vorgenannten Ziele
und Handelspläne setzt grundsätzlich voraus, dass der augenblickliche
Inhaber einer noch nicht eingedeckten Nettoposition in Zins-Futures
– gleichgültig, ob "long" oder "short" – durch das spätere Einnehmen
einer kompensierenden Gegenposition, welche in vollem Umfang die gleiche
Leistung in sich begreift, auch in der Lage ist, seinen vorher begründeten
Zins-Futures-Kontrakt noch vor dessen Fälligkeit rasch und zu möglichst
geringen Kosten wieder zu liquidieren (Reversibilität von Zins-Futures).
Die Terminbörsen setzen genau an diesem Punkte an und räumen den Händlern
an den Derivatebörsen über den Abschluss eines dementsprechenden
Gegengeschäfts die Möglichkeit ein, sich auf
denkbar einfachste Weise in vorstehendem Sinne nahezu jederzeit zu marktgerechten
Preisen loszulösen vom Gebundensein an einem vorher eingeleiteten und
bis dahin noch bestehenden Verpflichtungsgeschäft. Die vorfristige Aufhebung
eines "forward rate agreement" mag im Gegensatz zu STIR Futures verhältnismäßig
oft auf vermehrte Schwierigkeiten stoßen oder gar untunlich sein.
Endlich werfen wir noch einen Blick auf
die Umsatzzahlen der STIR Futures an den Terminbörsen ("total volume").
Zu den weltweit am meisten umgesetzten Futures-Produkten des Geldmarktes
zählten im Jahre 2023, von oben heruntergereiht: der
B3 One-Day Interbank Deposit Futures Brasiliens mit rund 866,53
Mio. (Vorjahr: 656,64 Mio.) gehandelten Kontrakten, dicht gefolgt vom
CME Three-Month SOFR Futures
mit 809,16 Mio. (418,85 Mio.) Kontrakten, der den beständig unter den
allermeist gehandelten Futures überhaupt, den CME 3-Month Eurodollar
Futures*, mit knapp 394,60 Mio. Kontrakten im Jahr 2022 und
täglich regelmäßig mehr als 2 Mio. umgeschlagenen Kontrakten lange Zeit
klar die Nummer eins in der Welt, jetzt ersetzt hat; deutlich dahinter
schließt sich an der
ICE
Futures Europe 3 Month Euribor Futures mit 297,15 Mio. (im Jahr
zuvor etwa 282,75 Mio.) Kontrakten, ferner der 30 Day Fed Funds Futures
des CBOT mit 110,50 Mio. Kontrakten, der ICE Futures Europe
3 Month SONIA Futures mit 97,90 Mio., der CME One-Month SOFR
Futures mit 39,72 Mio., der
ASX24 90 Day Bank
Bill Futures Australiens mit 34,67 Mio., der 3 Month Canadian
Bankers Acceptance (BAX) Futures der
Montreal
Exchange mit 18,24 Mio., weiter abwärts der Three-Month CORRA
Futures der Montreal Exchange mit 8,35 Mio. Kontrakten, sowie
der 3 Month Swiss Average Rate Overnight Futures der ICE Futures
US mit 5,93 Mio. gehandelten Kontrakten. Erwähnenswert sind ansonsten
noch der
Mexder TIIE 28-Day Interbank Rate Futures sowie der
TFX
Euroyen Futures. Alle Geldmarkt-Futures werden heutzutage an den
Terminbörsen ausschließlich über vollelektronische Handelsplattformen
("Computerbörsen")
gehandelt und abgewickelt. Zudem bieten die Börsen regelmäßig Optionen
auf Futures ("futures options") an, welche unmittelbar auf die
damit bezeichneten "money market futures" (STIRs) abstellen. – Quelle:
Futures Industry Association (FIA).
[* Anmerkung: Der
Eurodollar Futures darf sich mit Blick auf seine langjährige Geschichte
das Zeugnis ausstellen, der erste Futures seiner Art gewesen zu sein,
der sich durch Barausgleich erfüllen ließ. Der Eurodollar Futures ist
unterdessen dem ihm möglichst ähnlich gestalteten 3-Month SOFR Futures
gewichen, in dem er einen stammhaltigen Nachfolger findet. Mit mehr
als 1,28 Mrd. umgesetzten Futures- und Optionskontrakten am der CME
im Jahr 2023 übertraf er bereits in kürzester Zeit den höchsten jemals
verzeichneten Umsatz von Eurodollar Futures und Optionen. Der Handel
in Eurodollar Futures wurde im Juni 2023 schlussendlich eingestellt.]
Lesen Sie auf der folgenden Seite:
Der Futureskurs von kurzfristigen
Zins-Futures und ein Trading-Beispiel
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