 |
Futures auf Geldmarktinstrumente
|
Zins-Futures
("interest rate futures") lautet der Oberbegriff, unter dem die
Gesamtheit der börsengängigen Zins-Terminkontraktgeschäfte
zusammengefasst wird. Nach dem zugrunde liegenden Finanzinstrument und
dessen Laufdauer bis zur Tilgung teilen sich Zins-Futures in zwei Hauptgruppen:
a.) in Futures auf festverzinsliche Wertpapiere mittlerer (Notes)
und langer Fristigkeit (Bonds) und b.) in Futures auf bestimmte
Geldmarktinstrumente von kurzfristiger Laufdauer, z.B.
auf hochgradig marktgängige Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner
oder auf Zinssätze für bewegliche bankfähige Leihgelder, worunter insbesondere
bestimmte (nicht verbriefte) kurzfällige Depositen bei ausgewählten
Banken, zumal solche auf Geldmarktkredite in Gestalt sog. Termineinlagen
("Termingeld") mit den für diese eigentümlichen Kündigungsformen von
längstens zwölf Monaten ihren Platz finden. Im Folgenden seien
Futures auf Geldmarktinstrumente ("short-term interest
rate futures", "STIR Futures", "short maturity interest
rate futures", "money market futures", Geldmarkt-Futures)
einer eingehenden Erörterung unterzogen.
Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente
gehören im Verein mit Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere des Kapitalmarktes, Devisen-,
Aktien- und Index-Futures zum Zweig der Finanz-Terminkontrakte
("financial
futures").* Inhalt eines Zins-Futures-Kontrakts
auf kurzfristig ausgelegte Zinsinstrumente sollte eigentlich, sofern
man streng dem Wesen und Leitgedanken von Terminkontraktgeschäften folgt,
eine gegenseitig bindende, "unbedingte" vertragsmäßige Übereinkunft
zwischen zwei Vertragsparteien sein, ein festbestimmtes, standardisiertes
Nominalvolumen in einer bestimmten Währung zu einem festgesetzten zukünftigen
Zeitpunkt und zu einem bereits bei Vertragsabschluss beiderseits verabredeten
Referenzzinssatz, berechnet und ausgedrückt durch den Terminkurs gemäß
den Notierungsusancen der Börse, in bestimmten Geldmarktinstrumenten
unterzubringen (künftiger Abstrom von finanziellen Mitteln gegen gleichzeitigen
Erwerb des Instruments = Long-Futures-Position) respektive diesen
Betrag aufzunehmen (künftiger Zustrom von finanziellen Mitteln, welche
die Veräußerung des Titels lösen = Short-Futures-Position) und
vereinbarungsgemäß zu verzinsen (sog. "fixes Zins-Terminkontraktgeschäft").
[* Futures auf
Edelmetalle lassen sich ebenfalls unter die Terminkontrakte auf Finanzinstrumente
einstellen, können aber auch mit demselben Recht der anderen Gruppe
der Commodities
zugeschlagen werden.]
Im Tatsächlichen aber
verständigen sich mit Abschluss eines Geldmarkt-Futuresgeschäftes Käufer
und Verkäufer im Voraus untereinander auf einen sich im Futurespreis
widerspiegelnden ganz bestimmten Terminzinssatz ("futures
forward rate"), der seinen Maßstab von eben jener börsenseitig vordefinierten,
auf kurze Frist zugedachten Geldveranlagung per Termin (Eurodollar,
Schatzwechsel usw.) nimmt. Letzterer bildet das eigentliche Underlying
(die "Basis") des Futures und erlangt sonach auch für die laufende Bewertung
und periodische Abrechnung des Zins-Terminkontraktgeschäfts Geltung.
Der oben beigebrachte Grundgedanke von Terminkontraktgeschäften erhält
im Falle von Zinsraten aus Deckungsunterlagen des Geldmarktes als dem
unterliegendem Instrument ("Zinssatz-Futures") damit offenbar aus sich
heraus eine inhaltliche Note von ganz eigenem Zuschnitt: Wie im Vorausgegangenen
angesprochen, hätte der Käufer des Kontrakts (Long) der herkömmlichen
Wesensbeschaffenheit von Termingeschäften gemäß unmittelbar nach dem
letzten Handelstag des Geldmarkt-Futures (der in Gegenüberstellung mit
dem OTC-Pendant "forward rate agreement", FRA, dem bei der vertraglichen
Abmachung festgesetzten künftigen Zeitpunkt am Ende der Vorlaufzeit,
"dem Termin", entspricht) den vereinbarten fixen Nennbetrag zum ausgehandelten
Satz auf kurze Sicht effektiv zu veranlagen, während der Verkäufer (Short)
des Futures dem Käufer desselben im Gegenzug ein den stipulierten Vertragsabmachungen
gemäß ausgestattetes Geldmarktpapier auszuhändigen hätte, das ihm die
Gelegenheit der Termineinlage ("Festgeldeinlage", "fixed term deposit")
zum ausgemachten Zinssatz darbietet und beurkundet.
Da aber, wie vorhin
angesprochen, Geldmarkt-Futures-Kontrakte, denen bestimmte Depositengeschäfte
unter Banken (befristete Einlagengeschäfte) zugrunde liegen, ihrem Inhalt
nach regelmäßig auf bloße Zinssätze lauten ("reference rate",
dargestellt in der altgewohnten Ausdrucksform der Kursnotierung), die
obendrein auf rein fiktive, nicht gangbare Depositenvolumen gewendet
sind, ist eine tatsächliche Andienung zum Laufzeitende faktisch undurchführbar.
Stattdessen werden alle jene Geldmarkt-Futures, die auf Referenzzinssätze
normiert sind, bei Fälligkeit in Wirklichkeit durch die Kompensationstechnik
des Barausgleichverfahrens*
abgewickelt ("cash settlement", Barandienung; Differenzgeschäft):
d.i. die Erfüllung der Kontraktverpflichtungen
durch Aufrechnung mittels Zahlung eines abschließenden ergebnisabhängigen
Differenzbetrages an den Halter der im Wert gestiegenen und Vergütung
heischenden Position. Zu einer verzinslichen Mittelanlage aus Geschäften
mit Geldmarkt-Futures auf Termineinlagen kommt es also erst gar nicht.
Das Nominalvolumen dient somit lediglich als eine abstrakte Bezugs-
und Berechnungsgrundlage für die laufende Wertbeimessung einer Position
in Geldmarkt-Futures, und mithin eben auch für die letzte zu erledigende
Barausgleichszahlung zum Termin.
[* Vgl. hierüber
und über Geldmarkt-Futures, die sich speziell auf Geldmarktpapiere beziehen,
auch den Hinweis
zum "cash settlement" noch unten auf dieser Seite (Zinsausgleichvereinbarung).]

Altherkömmliche "unbedingte"
Zins-Termingeschäfte (wie "forward forwards" und die sich daraus
entwickelten "forward rate agreements" FRAs es sind) standen
Pate für die Schaffung von Futures auf Geldmarktinstrumente. In Anlehnung
daran wird bereits zum Zeitpunkt der Öffnung, d.i.
mit Zustandekommen einer
Position in Geldmarkt-Futures ("trade date", "opening"),
über den Standardvertrag des Futures automatisch ein Zinssatz ("contract
rate") verbindlich fixiert, zu dem ein bestimmtes Depositenvolumen
in der betreffenden Währung (beispielsweise über 1 Mio. Euro (€) nominal
bei Fälligkeit des Basisinstruments) für eine genau festgelegte kurz
bemessene Zinsreferenzperiode ("contract period", z.
B. beim
Dreimonats-EURIBOR
Futures über 90 Tage), die erst in der Zukunft beginnt, zur Veranlagung
angenommen wird. Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei Zins-Futures
auf Geldmarktinstrumente gleichsam um traditionelle Zins-Termingeschäfte
(Zinssatztermingeschäfte), die indes in eine verkehrsfähige Form gebracht
und damit börslich handelbar ("sekundärmarktfähig", fungibel) gemacht
worden sind.
Folgende
Abbildung versinnbildlicht diesen
grundlegenden Zusammenhang noch einmal schematisch für herkömmliche
Zins-Termingeschäfte anhand einer Zeitachse:

mit:
t0:
Zeitpunkt des Zustandekommens des Termingeschäftes,
t1:
Zeitpunkt der Veranlagung der Kontraktsumme zum Terminzinssatz und Beginn
der Zinsperiode,
t2:
Rückzahlungszeitpunkt des kontrahierten Nominalvolumens (einschl. Verzinsung).
Auf "money market futures" übertragen bedeutet dies nun Folgendes: Die
Vorlaufzeit ("term") bedeckt dem obigen Schema gemäß jenen Zeitraum,
der mit dem Abschluss des Futuresgeschäfts an der Terminbörse beginnt
(t0) und mit seinem standardisierten endfälligen
Erfüllungstermin (t1)
endigt (die Erfüllung erfolgt dabei i.
d. R. durch Barausgleich). Nur bei besonderen Formen von
Zins-Termingeschäften (nicht bei Futures!) schlösse sich im zeitlichen
Nacheinander unmittelbar auf den Erfüllungstermin auch die effektive
Veranlagung des vorab verhandelten Volumens über die ausbedungene Zinsperiode
("tenor") in einer auf diesen Zeitpunkt diskontierten Höhe an.
Die Standardisierung
der Merkmale eines Zins-Futures erstreckt sich grundsätzlich auf alle
relevanten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Kriterien, so dass
für die einzelnen Kontrakte lediglich noch der Abschlusspreis (der
Futureskurs) börslich auszuhandeln
ist. Die Notierungsart des Kontraktpreises nimmt bei allen STIR-Futures
die besondere Form eines indexierten Konstrukts an, wovon auf der
nächsten Seite ausführlich
zu handeln ist. Zum Nachteil von "money market futures" gegenüber den
OTC ausgehandelten FRAs schlägt offensichtlich der Umstand der mangelnden
Teilbarkeit von Futures aus. Ein Geschäftsmann, der sich am Geldmarkt
gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern sucht (Hedging*),
vermag jeweils nur ganz bestimmte, den Standardvorgaben entsprechende
Geldbeträge (dafür zumeist jedoch über geringere Summen als bei FRAs
erfordert; üblich sind nominal 1 oder 3 Mio. Euro, Dollar, Pfund Sterling
usw.) oder ein glattes Vielfaches davon einzuweisen bzw. aufzunehmen.
Dem steht allerdings die ganze Reihe von Annehmlichkeiten gegenüber,
die sich von einem börsenmäßigen Handel herleiten, zumal einer insgesamt
verbesserten Preistransparenz durch erhöhte Fungibilität im Marktverkehr
mit Futures. Im schnelllebigen Handel unserer Zeit liegt am letztgenannten
Gesichtspunkt deshalb besonders viel, weil er im Bedarfsfall in denkbar
einfachster Art die Möglichkeit einer vorzeitigen Loslösung von einer
laufenden Verpflichtung zu allgemein angemessenen Preisen schafft. Darüber
hinaus sind Bonitätsrisiken, wie sie etwa bei
Zertifikaten ("strukturierten
Produkten") oder FRAs jederzeit schlagend werden können, an den Futuresmärkten
so gut wie nicht vorhanden.
[* Hinweis: Wer
mithilfe von Geldmarkt-Futures sich gegen steigende Zinsen abzusichern
sucht, verkauft Zins-Futures; wem es wünschenswert ist, sich
mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen fallende Zinsen abzusichern,
kauft Zins-Futures. Bei FRAs verhält es sich aufgrund ihres ungleichartigen
inneren Aufbaus genau umgekehrt.]
Die vertraglichen Kündigungsverhältnisse
der an den Geld- und Kreditmärkten gebräuchlichsten Fazilitäten sind
üblicherweise so bemessen, dass ihre Dauer über ein Jahr nicht hinausreicht
(vereinzelt werden diese im Höchstfall immerhin auf bis zu zwei Jahre
ausgestellt; bei noch längeren Zinsbindungsfristen dagegen spricht man
allgemein von Schuld- bzw. Forderungstiteln des Kapitalmarktes,
Kapitalmarktinstrumenten). Zu den wesensgemäßen Geldmarktinstrumenten,
die Zins-Futures für auf kurze Zeit ausgeliehene Mittel als Referenztitel
("underlying") regelmäßig untergeben sind, zählt demnach einesteils
die ganze Fülle und Mannigfaltigkeit der Geldmarktpapiere öffentlicher
Schuldner, also in erster Reihe Kurzläufer, bspw. Unverzinsliche
Schatzanweisungen, Schatzwechsel (wie US Treasury-Bills, Abk.: T-Bills)
oder Depositenzertifikate (CDs), 30 Day Federal Funds, die sich allesamt
der größtmöglichen Anlagesicherheit erfreuen; andererseits gehören hierher
Zinssätze auf Termineinlagen
bei ausgewählten Banken, namentlich, je nach Währung, Eurodollar,
Euroyen, Euroswiss, Short Sterling, sowie Ein- und Dreimonats-EURIBOR
als auch LIBOR. Zinssätze für Einlagen in Geschäftsbanken ("Termineinlagen")
notieren im Allgemeinen infolge des – wenn auch nur geringfügig – verminderten
Grades ihrer Sicherheit mit einem knappen Zuschlag gegenüber dem entsprechenden
Zinsfuß für Zentralbankpapiere (die unzählige Male auch aus mancherlei
steuerlichen und obrigkeitlich regulierenden Gründen im Satze überverhältnismäßig
herabgedrückt dastehen).
Der Sache nach handelt
es sich bei Termineinlagen und Terminzinssätzen
konstruktionsbedingt um nicht über den Sekundärmarkt übertragbare Vermögenspositionen
("non-negotiable", "nontransferable"; "depo market").
Dieser die Regulierung eines Kontrakts betreffende Umstand findet sich
wieder im
Standardvertrag jener Zins-Futures, die auf Termineinlagen in Banken
beruhen ("Zinsraten-Futures"), wie etwa der seit Dezember 1981 gelistete
Dreimonats-Eurodollar-Futures der CME, der LIBOR-Futures
(das Akronym LIBOR steht für London Interbank
Offered Rate) oder der EURIBOR-Futures (EURIBOR*
= European Interbank Offered Rate).
[* Der EURIBOR®
trat am 1. Januar 1999 als neue Interbank-Referenzrate in den Verkehr.
Euribor® wird regelmäßig für ein-, zwei- und dreiwöchige
sowie für monatliche Laufzeiten, gestaffelt von 1 bis 12 Monaten, berechnet.
Euribor® repräsentiert den durchschnittlichen Geldmarkt-Referenzzinssatz,
zu dem große und angesehene Geschäftsbanken erster Bonität wechselseitig
Geld (Termingeld) auf kurze Sicht ausleihen (Interbankrate). Der Euribor®
wird von der
European
Banking Federation (FBE) und der
Financial
Market Association (ACI) fortlaufend berechnet, indem die Quotierungen
der Brief-Zinssätze von 43 Bankhäusern von Weltruf, wovon die meisten
einen Geschäftssitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts-
und Währungsunion (EWWU) aufweisen, zu einem ungewichteten (auf drei
Nachkommastellen gerundeten) Durchschnittszinssatz (p.a;
act/360-Methode) ausgewertet werden.]
Alle Kontrakte der eben
erwähnten Einordnung von Zins-Futures nehmen zur Abgeltung eines Vermögensvorteils
aus Marktwertänderungen begreiflicherweise von vornherein einen Anspruch
auf Zahlung eines Differenzbetrages in sich auf. Gleichwie die konventionellen
FRAs werden Letztere in ihren Fälligkeitszeitpunkten also in Wirklichkeit
nicht durch Lieferung von Zinstiteln, sondern stellvertretend
durch Zahlung eines Differenzbetrages erledigt ("cash
settlement"). Die richtige Höhe einer Barausgleichszahlung
regelt sich nach dem jeweiligen offiziellen Schlussabrechnungspreis
(EDSP, "exchange delivery settlement price") im terminfälligen
Kontrakt. Dem Eurodollar-Futures beispielsweise dient zu dessen Berechnung
der von der
British
Bankers’ Association festgestellte Satz für den Dreimonats-U.S.-Dollar-LIBOR
am letzten Handelstag als Maßstab. Vom Käufer und Halter eines solchen
Geldmarkt-Futures (Long) wird am Fälligkeitstage verlangt, den in der
Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren Schlussabrechnungspreis
bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen. Der Verkäufer
eines solchen Geldmarkt-Futures (Short) wiederum muss der Verpflichtung
genügen, den in der Differenz zwischen dem Einigungspreis und einem
höheren Schlussabrechnungspreis aufgehenden Barbetrag der Gegenpartei
auszugleichen. Sämtliche Geldbeträge ("settlement sum"), die
nach Vornahme eines "cash settlement" in den vorstehend zitierten Geldmarkt-Futures
aufgrund von Marktwertänderungen zur Zahlung fällig werden, schreibt
die Liquidationskasse der Börse ("clearing house") den betreffenden
Verrechnungskonten i. d. R.
am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag gut bzw. belastet sie
entsprechend.
Die vorstehend angesprochene
abwicklungstechnische Variante der Regulierung bei Fälligkeit eines
Zins-Futures-Kontrakts auf Termineinlagen ist ganz dem Leitbild des
sogenannten "Differenzausgleichs" ("Barandienung", "Barausgleich", "cash
settlement") verhaftet: Statt einer objektmäßigen Lieferung des
Vertragsgegenstandes (hier: Kapitaldispositionen aus nicht marktfähigen
Geldmarktfazilitäten) sehen die Börsenregeln vor, dass bei Fälligkeit
eines "short-term interest rate"-Futures, der auf Einlagengeschäften
basiert, alle bis dato noch nicht durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft
glattgestellten und damit noch offen gebliebene Kontrakte ersatzweise
durch eine letztmalige Barausgleichszahlung zu erfüllen sind. In zunehmendem
Maße werden aber auch gangbare Zins-Futures, die kurzsichtige, auf diskontierter
Basis emittierte Wertpapiere ("discount papers") zum Geschäftsgegenstand
haben (wie beispielshalber neben anderen die seit 1976 an der
Chicago
Mercantile Exchange (CME) gehandelten, jetzt aber aus dem Gesichtskreis
der Händler geschwundenen
US-T-Bill-Futures),
der Einfachheit halber anstatt einer hier möglichen effektiven Andienung
der Papiere durch Barausgleich erledigt (sog. "verdecktes Differenzgeschäft").
Die Abrechnungsstelle
der Terminbörse (Clearingstelle)
übernimmt nicht nur die Aufgabe der Durchführung und Abwickelung der
Differenzregulierung endfälliger Kontrakte, sondern darüber hinaus auch
die der täglichen Wertfortschreibung („marking to market“) der
Zins-Futures. Im Verfolg dieser Tätigkeit führt die Clearingstelle für
alle offen gehaltene Futures-Geschäfte separat zu rechnende Positionskonten.
Im Rahmen des "marking
to market" ermittelt sie für die korrespondierenden Verrechnungskonten
börsentäglich die auflaufenden Gewinn- und Verlustsalden, die von den
jeweils zum Vortage sich ändernden Schlusskursen (also dem Preisprozess
des Futures an der Börse) herrühren. Unter Berücksichtigung der vorher
bereits geleisteten Ein- und Nachschüsse veranlasst sie anschließend
den zum Ausgleich nötigen buchtechnischen Verrechnungsverkehr zwischen
den einzelnen Konten (tägliche "Settlement-Zahlungen"). Auf diese Weise
finden sämtliche während der Laufzeit eines Geldmarkt-Futures anfallende
Wertänderungen bei den offenen Positionen ihren entsprechenden zahlenmäßigen
Niederschlag in den zugeordneten Geldverrechnungskonten. Die finanziellen
Forderungen der einzelnen Anspruchsberechtigten gegenüber den zur Leistung
rechtlich Verbundenen lassen sich nun auf Grundlage der durchgeführten
Rechnung mit Hilfe der Giroübertragung des Clearing-Systems rasch und
ohne Umstände zum Ausgleich bringen.
Die mangelnde Lieferungsmöglichkeit
gegen einen endfälligen Zins-Futures ist hiernach keineswegs gleichbedeutend
mit einem materiellen Nachteil für deren Positionsinhaber. Ohnehin hat
der weitaus überwiegende Teil der in den Zins-Futuresmärkten tatkräftig
Mitwirkenden weder die Absicht, eine Position in Geldmarkt-Futures-Kontrakten
jedes Mal bis zu ihrem letzten Handelstag aufrechtzuerhalten noch die
einem andienbaren "short-term interest rate"-Futures zugrunde liegenden
Geldmarkpapiere tatsächlich physisch zu beziehen resp. liefern. Vielmehr
gilt das vorrangige Interesse zu einem guten Teil der
Spekulation (Trading) in
den verschiedenen Geldmarktinstrumenten. Unter Einsatz dieser hochliquiden
Instrumente lässt sich von den wahrgenommenen Gewinnchancen im Glücksfall
aus erwarteten Zinsänderungen am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve*
auf bequeme und einfache Weise Profit ziehen.
[* Eine Zinsstrukturkurve
beschreibt die funktionale Abhängigkeit der Zinshöhe von der Laufzeit
von Schuldtiteln (Dauer der Zinsbindung). Werden wie in den USA gewohnt
an Stelle einzelner "spot rates" Renditen aufgestellt, spricht man auch
von einer "yield curve".]
Mit dem Depot über LYNX handeln Sie Futures ab 2,00 Euro! Jetzt Depot
über den Futures-Broker LYNX eröffnen
Noch weit mehr als
bei Rentenmarkt-Futures erlangt ein weiteres Motiv von Wesenheit Bedeutung
für die Teilnahme am Handel mit kurzfristigen Zins-Futures, nämlich
die Veranlassung, diese als Kompensationsgeschäfte zu Kurssicherungszwecken
(Hedging) mit Rücksicht auf bereits im Gange befindliche oder noch in
der Zukunft schwebende Kassa-Posten des Geldmarktes einzusetzen: So
lässt sich beispielshalber ein an den EURIBOR gekoppelter Zinssatz ("spot
rate"), der für eine beabsichtigte Kreditaufnahme maßgeblich ist,
mit Hilfe von Geldmarkt-Futures in seiner Höhe schon heute verbindlich
festschreiben. Vor allem Banken machen davon regen Gebrauch, zumal um
ihre Verpflichtungen aus "forward rate agreements" unter Kontrolle zu
halten. Des Weiteren lassen sich die aus Swap-Transaktionen erwachsenden
Zinsrisiken mithilfe von Geldmarkt-Futures höchst wirkungsvoll absichern.
Dies erklärt und begründet im Übrigen den Beobachtungssachverhalt des
gewaltigen Handelsvolumens ("volume")
von Eurodollar-Futures an der Terminbörse CME sowohl als auch den vergleichsweise
besonders weit in die Zukunft reichenden Terminzyklus (bis zu 40 Monate)
dieser Kontraktart. Das Kurssicherungsmotiv nimmt in den Zins-Futuresmärkten
auf Geldmarktinstrumente damit zweifellos auch einen höheren Stellenwert
ein als dies in den Märkten für Devisen-Futures der Fall ist, da in
ersteren offenbar kein mit dem Devisenmarkt vergleichbarer liquider
Interbankenmarkt besteht. Nicht zu vergessen, werden Geldmarkt-Futures
außerdem vielfach zur Ausnutzung von Preisungleichgewichten zwischen
verschiedenen Teilabschnitten der Finanzmärkte (Arbitrage)
als auch in weiten Bereichen des Liquiditätsmanagements eingesetzt.
Fernerhin bieten sich "short-term interest rate futures" im Trading
förmlich geradezu an für eine ganze Reihe von ausgeklügelten
Spread-Strategien.
Die Ermöglichung der
vorgenannten Ziele und Handelspläne setzt grundsätzlich voraus, dass
der augenblickliche Inhaber einer noch nicht eingedeckten Nettoposition
in Zins-Futures – gleichgültig, ob "long" oder "short" – durch das spätere
Einnehmen einer kompensierenden Gegenposition, welche in vollem Umfang
die gleiche Leistung in sich begreift, auch in der Lage ist, seinen
vorher begründeten Zins-Futures-Kontrakt noch vor dessen Fälligkeit
rasch und zu möglichst geringen Kosten wieder zu liquidieren (Reversibilität
von Zins-Futures). Die Terminbörsen setzen genau an diesem Punkte an
und räumen den Händlern an den Derivatebörsen über den Abschluss eines
dementsprechenden Gegengeschäfts die Möglichkeit
ein, sich in denkbar einfachster Art im vorstehenden Sinne nahezu jederzeit
zu marktgerechten Preisen loszulösen vom Gebundensein an einem vorher
eingeleiteten und bis dahin noch bestehenden Verpflichtungsgeschäft.
Die vorfristige Aufhebung eines "forward rate agreement" mag im Gegensatz
zu STIR Futures oft genug auf vermehrte Schwierigkeiten stoßen oder
gar untunlich sein.
Zu den weltweit umsatzstärksten
Futures-Produkten des Geldmarktes zählten im Jahre 2020, von oben heruntergereiht:
der
B3 One-Day Interbank Deposit Futures Brasiliens mit rund 513,75
Mio. gehandelten Kontrakten, gefolgt vom
CME
3-Month Eurodollar Futures* mit knapp 510 Mio. Kontrakten
in dem Jahr (im Vorjahr mit beinah 700 Mio. und täglich regelmäßig mehr
als 2 Mio. umgeschlagenen Kontrakten noch die Nummer eins) weilt er
beständig unter den allermeist gehandelten Futures überhaupt, deutlich
dahinter der ICE
Futures Europe 3-Month Euribor Futures, danach der ICE Futures
Europe 3-monatigen Sterling-Futures (Short-Sterling Futures),
weiter abwärts der 30 Day Fed Funds Futures der CME, der
3 Month Canadian Bankers Acceptance (BAX) Futures der
Montreal
Exchange, der
ASX24 90 Day Bank
Bill Futures, der
Mexder
TIIE 28-Day Interbank Rate Futures sowie endlich der
TFX
Euroyen Futures. Alle Geldmarkt-Futures werden heutzutage an den
Terminbörsen ausschließlich über vollelektronische Handelsplattformen
("Computerbörsen")
gehandelt und abgewickelt. Zudem bieten die Börsen regelmäßig Optionen
auf Futures ("futures options") an, welche auf deren gelistete
"money market futures" abstellen. – Quelle: Futures Industry Association
(FIA).
[* Anmerkung: Der
Eurodollar Futures zeichnet sich mit Blick auf seine Geschichte zusätzlich
dadurch aus, der erste Futures seiner Art gewesen zu sein, der sich
durch Barausgleich erfüllen ließ.]
Lesen Sie auf der
folgenden Seite:
Der Futureskurs
von kurzfristigen Zins-Futures und ein Trading-Beispiel


|