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Aufzählung

Futures auf Geldmarktinstrumente

Zins-Futures ("interest rate futures"), so lautet der Oberbegriff, unter dem die Gesamtheit der börsengängigen Zins-Terminkontraktgeschäfte zusammengefasst wird. Nach dem zugrunde liegenden Finanzinstrument und dessen Laufdauer bis zur Tilgung teilen sich Zins-Futures in zwei Hauptgruppen: a.) in Futures auf festverzinsliche Wertpapiere mittlerer (Notes) und langer Fristigkeit (Bonds) und b.) in Futures auf bestimmte Geldmarktinstrumente von kurzfristiger Andauer, z.B. auf hochgradig marktgängige Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner oder auf Zinssätze für bewegliche bankfähige Leihgelder, worunter insbesondere bestimmte (nicht verbriefte) kurzfällige Depositen bei ausgesuchten Banken, zumal solche auf Geldmarktkredite in Gestalt sog. Termineinlagen ("Termingeld") mit den für diese eigentümlichen Kündigungsformen von längstens zwölf Monaten ihren Platz finden. Im Folgenden seien Futures auf Geldmarktinstrumente ("short-term interest rate futures", "STIR Futures", "short maturity interest rate futures", "money market futures", Geldmarkt-Futures) einer eingehenden Erörterung unterzogen.

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente gehören im Verein mit Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere des Kapitalmarktes, Devisen-, Aktien- und Index-Futures zum Zweig der Finanz-Terminkontrakte ("financial futures").* Inhalt eines Zins-Futures-Kontrakts auf kurzfristig ausgelegte Zinsinstrumente sollte eigentlich, sofern man streng dem Wesen und Leitgedanken von Terminkontraktgeschäften folgt, eine gegenseitig bindende, "unbedingte" vertragsmäßige Übereinkunft zwischen zwei Vertragsparteien sein, ein festbestimmtes, standardisiertes Nominalvolumen in einer bestimmten Währung zu einem festgesetzten zukünftigen Zeitpunkt und zu einem bereits bei Vertragsabschluss beiderseits verabredeten Referenzzinssatz, berechnet und ausgedrückt durch den Terminkurs getreu den Notierungsusancen der Börse, in bestimmten Geldmarktinstrumenten unterzubringen (künftiger Abstrom von finanziellen Mitteln gegen gleichzeitigen Erwerb des Instruments = Long-Futures-Position) respektive diesen Betrag aufzunehmen (künftiger Zustrom von finanziellen Mitteln, welche die Veräußerung des bezeichneten Titels lösen = Short-Futures-Position) und ihn der Gegenpartei vereinbarungsgemäß zu verzinsen (sog. "fixes Zins-Terminkontraktgeschäft").

[* Futures auf Edelmetalle lassen sich ebenfalls unter die Terminkontrakte auf Finanzinstrumente einstellen, können aber auch mit demselben Recht der anderen Gruppe der Commodities zugeschlagen werden.]

Im Tatsächlichen aber verständigen sich mit Abschluss eines Geldmarkt-Futuresgeschäftes Käufer und Verkäufer im Voraus untereinander auf einen im Futurespreis sich widerspiegelnden ganz bestimmten Terminzinssatz ("futures forward rate"), der seinen Maßstab von eben jener börsenseitig vorher festgesetzten, auf kurze Frist zugedachten Geldveranlagung auf Termin (Eurodollar, Schatzwechsel usw.) nimmt. Letzterer bildet, meistenteils ausgedrückt als Index: 100 abzüglich der Ziffer des Referenzterminzinssatzes*, das eigentliche Underlying (die "Basis") des Futures, nach dessen Ziffernansatz sich zugleich auch die laufende Wertfestsetzung und periodische Abrechnung des Zins-Terminkontraktgeschäfts bestimmt. Der oben beigebrachte Grundgedanke von Terminkontraktgeschäften erhält im Falle von Zinsraten aus Deckungsunterlagen des Geldmarktes als unterliegendem Instrument ("Zinssatz-Futures") damit offenbar aus sich heraus eine inhaltliche Note von ganz eigenem Zuschnitt: Wie im Vorausgegangenen angesprochen, hätte der Käufer des Kontrakts (Long) gemäß der herkömmlichen Wesensbeschaffenheit von Termingeschäften unmittelbar nach dem letzten Handelstag des Geldmarkt-Futures** den vorgegebenen Nennbetrag wie vereinbart zum ausgehandelten Satz auf kurze Sicht effektiv zu veranlagen, während der Verkäufer (Short) des Futures dem Käufer desselben im Gegenzug ein den stipulierten Vertragsabmachungen gemäß ausgestattetes Geldmarktpapier auszuhändigen hätte, das ihm die Gelegenheit der Termineinlage ("Festgeldeinlage", "fixed term deposit") zum ausgemachten Zinssatz verschafft und beurkundet.

[* Beispielsweise bezieht sich der Referenzzinssatz beim CME Three-Month SOFR Futures auf die durch die gesamte Kontraktlaufzeit hindurch aufgezinste tagesbezogene Secured Overnight Financing Rate (SOFR), wie die Federal Reserve Bank in New York ("FRBNY") sie regelmäßig bekannt gibt.]

[** In Gegenüberstellung mit seinem OTC-Pendant "forward rate agreement", FRA, deckt sich der letzte Handelstag der Geldmarktfutures mit dem bei der vertraglichen Abmachung des FRA festgesetzten künftigen Zeitpunkt am Ende der Vorlaufzeit, "dem Termin". Näheres s.u.]

Da aber, wie vorhin angesprochen, Geldmarkt-Futures-Kontrakte, denen bestimmte Depositengeschäfte unter Banken (befristete Einlagengeschäfte) zugrunde liegen, ihrem Inhalt nach regelmäßig auf bloße Zinssätze bzw. den davon hergeleiteten Index-Formeln lauten ("reference rate", dargestellt in der altgewohnten Ausdrucksform der Kursnotierung), die obendrein auf rein fiktive, nicht gangbare Depositenvolumen gewendet sind, ist eine tatsächliche Andienung zum Laufzeitende durch die Umstände verwehrt und somit undurchführbar. Stattdessen werden alle jene Geldmarkt-Futures, die auf Referenzzinssätze vorstehender Art normiert sind, bei ihrer Fälligkeit in Wirklichkeit durch die Kompensationstechnik des Barausgleichverfahrens* abgewickelt ("cash settlement", Barandienung; Differenzgeschäft): d.i. die Erfüllung der Kontraktverpflichtungen durch Aufrechnung mittels Zahlung eines abschließenden ergebnisabhängigen Unterschiedbetrages an den Halter der im Wert gestiegenen und Vergütung heischenden Position durch den Halter der minderwertigen Position. Zu einer verzinslichen Mittelanlage aus Geschäften mit Geldmarkt-Futures auf Termineinlagen kommt es also erst gar nicht. Das Nominalvolumen wie auch der Referenzzins aus der Index-Formel dienen insofern lediglich als abstrakte Bezugs- und Berechnungsgrundlage für die laufende Wertbeimessung einer Position in Geldmarkt-Futures, und mithin eben auch für die letzte zu erledigende Barausgleichszahlung bei Terminfälligkeit.

[* Vgl. hierüber und über Geldmarkt-Futures, die sich im Einzelnen auf Geldmarktpapiere beziehen, auch den Hinweis zum "cash settlement" noch unten auf dieser Seite (Zinsausgleichvereinbarung).]

 

 

 

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Altherkömmliche "unbedingte" Zins-Termingeschäfte (wie "forward forwards" und die sich daraus entwickelten "forward rate agreements" FRAs es sind) standen Pate für die Schaffung von Futures auf Geldmarktinstrumente. In Anlehnung daran wird bereits zum Zeitpunkt der Öffnung, d.i. mit Zustandekommen einer Position in Geldmarkt-Futures ("trade date", "opening"), über den Standardvertrag des Futures mittelbar und ursprünglich ein Festfinanzierungszinssatz ("contract rate") verbindlich festgesetzt, zu dem ein bestimmtes Depositenvolumen in der betreffenden Währung (beispielsweise über 1 Mio. Euro (€) nominal bei Fälligkeit des Basisinstruments) für eine genau festgelegte kurz bemessene Zinsreferenzperiode ("contract period", z. B. beim Dreimonats-EURIBOR Futures über 90 Tage), die erst in der Zukunft beginnt, zur Veranlagung angenommen werden müsste. Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente gleichsam um altgeläufige Zins-Termingeschäfte (Zinssatztermingeschäfte), die indes in eine verkehrsfähige Form gebracht und damit börslich handelbar ("sekundärmarktfähig", fungibel) gemacht worden sind.

Folgende Abbildung versinnbildlicht diesen grundlegenden Zusammenhang noch einmal schematisch für herkömmliche Zins-Termingeschäfte anhand einer Zeitachse:

Vorlaufzeit und Zinsperiode von Zins-Termingeschäften

mit:

t0: Zeitpunkt des Zustandekommens des Termingeschäftes,

t1: Zeitpunkt der Veranlagung der Kontraktsumme zum Terminzinssatz und Beginn der Zinsperiode,

t2: Rückzahlungszeitpunkt des kontrahierten Nominalvolumens (einschl. Verzinsung).

Auf "money market futures" übertragen bedeutet dies nun Folgendes: Die Vorlaufzeit ("term") bedeckt dem obigen Schema gemäß jenen Zeitraum, der mit dem Abschluss des Futuresgeschäfts an der Terminbörse beginnt (t0) und mit seinem börslicherseits vorher festgesetzten endfälligen Erfüllungstermin (t1) endigt (die Erfüllung erfolgt dabei i. d. R. durch Barausgleich). Nur bei besonderen Formen von Zins-Termingeschäften (nicht bei Futures!) schlösse sich im zeitlichen Nacheinander unmittelbar auf den Erfüllungstermin unter Barausgleich die tatsächliche Veranlagung des vorab verhandelten Geldvolumens über die ausbedungene Zinsperiode ("tenor") in einer auf diesen Zeitpunkt (t1) abgezinsten Höhe an.

Die Vereinheitlichung (Standardisierung) der Merkmale eines Zins-Futures erstreckt sich grundsätzlich auf alle notwendigen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Erfordernisse, so dass für die einzelnen Kontrakte lediglich noch der Abschlusspreis (der Futureskurs) börslich auszuhandeln ist. Die Notierungsart des Kontraktpreises nimmt, wie weiter vorn, bei allen STIR-Futures die besondere Form eines indexierten Konstrukts an, wovon auf der nächsten Seite noch ausführlich zu handeln ist. Dies schlägt keineswegs zum Nachteil von "money market futures" gegenüber den außerbörslich (OTC) ausgehandelten FRAs aus, dagegen sehr wohl aber der Umstand der mangelnden Teilbarkeit von Futures. Ein Geschäftsmann, der sich am Geldmarkt gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern sucht (Hedging*), vermag folglich nur ganz bestimmte, den Standardvorgaben entsprechende Geldbeträge (dafür zumeist jedoch über geringere Summen als bei FRAs erfordert; üblich sind nominal 1 oder 3 Mio. Euro, Dollar, Pfund Sterling usw.) oder ein glattes Vielfaches davon einzuweisen bzw. aufzunehmen. Diesem Erschwernis steht allerdings die ganze Reihe von Annehmlichkeiten gegenüber, die sich von einem börsenmäßigen Handel herleiten, zumal einer insgesamt verbesserten Preistransparenz durch erhöhte Fungibilität im Marktverkehr mit Futures. Im schnelllebigen Handel unserer Zeit liegt am letztgenannten Gesichtspunkt deshalb besonders viel, weil er im Bedarfsfall in denkbar einfachster Art die Möglichkeit einer vorzeitigen Befreiung von einer laufenden Verpflichtung zu allgemein angemessenen Preisen schafft. Darüber hinaus sind Bonitätsrisiken, wie sie etwa bei Zertifikaten ("strukturierten Produkten") oder zuweilen auch bei FRAs jederzeit schlagend werden können, an den Futuresmärkten so gut wie nicht vorhanden.

[* Hinweis: Wer mithilfe von Geldmarkt-Futures sich gegen steigende Zinsen abzusichern sucht, verkauft Zins-Futures; wem es wünschenswert ist, sich mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen fallende Zinsen zu schützen, kauft Zins-Futures. Bei FRAs verhält es sich aufgrund ihres ungleichartigen inneren Aufbaus genau umgekehrt.]

Die vertraglichen Kündigungsverhältnisse der an den Geld- und Kreditmärkten gebräuchlichsten Fazilitäten sind üblicherweise so bemessen, dass ihre Dauer über ein Jahr nicht hinausreicht (vereinzelt werden diese im Höchstfall immerhin auf bis zu zwei Jahre ausgestellt; bei noch längeren Zinsbindungsfristen dagegen spricht man allgemein von Schuld- bzw. Forderungstiteln des Kapitalmarktes, Kapitalmarktinstrumenten). Zu den wesensgemäßen Geldmarktinstrumenten, die Zins-Futures für auf kurze Zeit ausgeliehene Mittel als Referenztitel ("underlying") regelmäßig untergeben sind, zählt demnach einesteils die ganze Fülle und Mannigfaltigkeit der Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner, also in erster Reihe Kurzläufer, bspw. Unverzinsliche Schatzanweisungen, Schatzwechsel (wie U.S. Treasury-Bills, Abk.: T-Bills) oder Depositenzertifikate (CDs), 30 Day Federal Funds, die sich allesamt der größtmöglichen Anlagesicherheit erfreuen; andererseits gehören hierher Zinssätze auf Termineinlagen bei ausgewählten Banken, namentlich, je nach Währung, Eurodollar, Euroyen, Euroswiss, Short Sterling, Ein- und Dreimonats-EURIBOR, LIBOR, sowie nun Euro short-term Rate (€STR) als auch SOFR. Zinssätze für Einlagen in Geschäftsbanken ("Termineinlagen") notieren im Allgemeinen infolge des – wenn auch nur geringfügig – verminderten Grades ihrer Sicherheit mit einem knappen Zuschlag gegenüber dem entsprechenden Zinsfuß für Zentralbankpapiere (die unzählige Male vor allem aus mancherlei steuerlichen und obrigkeitlich regulierenden Gründen im Satze überverhältnismäßig herabgedrückt dastehen).

Der Sache nach handelt es sich bei Termineinlagen und Terminzinssätzen konstruktionsbedingt um nicht über den Sekundärmarkt übertragbare Vermögenspositionen ("non-negotiable", "nontransferable"; "depo market"). Dieser die Regulierung eines Kontrakts betreffende Umstand findet seinen Widerschein im Standardvertrag ("contract specifications", Kontrakt-Bedingungen) all jener Zins-Futures, die auf Termineinlagen in Banken beruhen ("Zinsraten-Futures"), wie beispielshalber der von Dezember 1981 bis Juni 2023 gelistete und äußerst lebhaft gehandelte Dreimonats-Eurodollar-Futures der CME, ferner der LIBOR-Futures (das Akronym LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) und der EURIBOR-Futures (EURIBOR* = Euro Interbank Offered Rate).

[* Der Euribor® trat am 1. Januar 1999 als neue Interbank-Referenzrate in den Verkehr. Euribor® wird regelmäßig für einwöchige sowie für monatliche Laufzeiten, gestaffelt von einem Monat, über 3 und 6 Monate bis zu 12 Monaten, berechnet. Euribor® gibt den durchschnittlichen Geldmarkt-Referenzzinssatz wieder, zu dem nur große und geachtete Geschäftsbanken erster Bonität mit dem meisten Handelsverkehr auf dem Euro-Geldmarkt wechselseitig Geld (Termingeld) auf kurze Sicht ausleihen (Interbankrate). Der Euribor® wird vom European Money Market Institute (EMMI; ehemals von der European Banking Federation und der Financial Market Association) geschäftstäglich gegen 11:00 Uhr (MEZ) veröffentlicht, indem die Quotierungen der Brief-Zinssätze von 19 Bankhäusern von Weltruf, die als Euribor-Panel-Banken bezeichnet werden und die von einem Beratungsausschuss der Europäischen Bankenvereinigung ausgewählt wurden, zu einem ungewichteten (auf drei Nachkommastellen gerundeten) Durchschnittszinssatz (p.a; act/360-Methode) ausgewertet werden. Die Euribor-Sätze gelten als wichtigste Referenzzinssätze für den europäischen Geldmarkt.]

Alle Kontrakte der eben erwähnten Einordnung der Zins-Futures nehmen zur Abgeltung eines Vermögensvorteils aus Marktwertänderungen begreiflicherweise von vornherein einen Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages in sich auf. Gleichwie die altgeläufigen FRAs werden Letztere in ihren Fälligkeitszeitpunkten also, wie oben gestreift, in Wirklichkeit nicht durch Lieferung von Zinstiteln, sondern stellvertretend durch Zahlung eines Differenzbetrages erledigt ("cash settlement"). Die richtige Höhe einer Barausgleichszahlung regelt sich nach dem geltenden amtlichen Schlussabrechnungspreis (EDSP, "exchange delivery settlement price") im terminfälligen Kontrakt. Dem Eurodollar-Futures beispielsweise dient zu dessen Berechnung der von der British Bankers’ Association festgestellte Satz für den Dreimonats-U.S.-Dollar-LIBOR am letzten Handelstag als Maßstab. Vom Käufer und Halter eines solchen Geldmarkt-Futures (Long) wird am Fälligkeitstage verlangt, den in der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren Schlussabrechnungspreis bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen. Der Verkäufer eines solchen Geldmarkt-Futures (Short) wiederum muss der Verpflichtung genügen, den in dem Unterschied zwischen dem Einigungspreis und einem höheren Schlussabrechnungspreis aufgehenden Barbetrag der Gegenpartei auszugleichen. Sämtliche Geldbeträge ("settlement sum"), die nach Vornahme eines "cash settlement" in den vorstehend angezogenen Geldmarkt-Futures aufgrund von Marktwertänderungen zur Zahlung fällig werden, schreibt die Liquidationskasse der Börse ("clearing house") den betreffenden Verrechnungskonten i.d.R. am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag gut bzw. belastet sie entsprechend.

Die eben angesprochene abwicklungstechnische Sonderart der Regulierung eines Zins-Futures-Kontrakts auf Termineinlagen bei Fälligkeit ist ganz dem Leitbild des sogenannten "Differenzausgleichs" ("Barandienung", "Barausgleich", "cash settlement") verhaftet: Statt einer objektmäßigen Lieferung des Vertragsgegenstandes (hier: Kapitaldispositionen aus nicht marktfähigen Geldmarktfazilitäten) sehen die Börsenregeln vor, dass bei Endfälligkeit eines "short-term interest rate"-Futures, der auf Einlagengeschäften beruht, alle bis dahin noch nicht durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft glattgestellten und somit noch offen gebliebene Kontrakte ersatzweise durch eine letztmalige Barausgleichszahlung zu erfüllen sind. In zunehmendem Maße werden aber auch gangbare Zins-Futures, die kurzsichtige, auf diskontierter Berechnungsgrundlage emittierte Wertpapiere ("discount papers") zum Geschäftsgegenstand haben (wie beispielshalber neben anderen die seit 1976 an der Chicago Mercantile Exchange (CME) gehandelten, jetzt aber aus dem Gesichtskreis der Terminhändler geschwundenen US-T-Bill-Futures), der Einfachheit halber anstatt einer hier möglichen effektiven Andienung der Papiere durch Barausgleich erledigt (sog. "verdecktes Differenzgeschäft").

Die Abrechnungsstelle der Terminbörse (Clearingstelle) übernimmt nicht nur die Aufgabe der Durchführung und Abwickelung der Differenzregulierung endfälliger Kontrakte, sondern darüber hinaus auch die der täglichen Wertfortschreibung („marking to market“) der Zins-Futures. Im Verfolg dieser Tätigkeit führt die Clearingstelle für alle offen gehaltene Futures-Geschäfte separat zu rechnende Positionskonten. Im Rahmen des "marking to market" ermittelt sie für die korrespondierenden Verrechnungskonten börsentäglich die auflaufenden Gewinn- und Verlustsalden, die von den jeweils zum Vortage sich ändernden Schlusskursen (also dem Preisprozess des Futures an der Börse) herrühren. Unter Berücksichtigung der vorher bereits geleisteten Ein- und Nachschüsse veranlasst sie anschließend den zum Ausgleich nötigen buchtechnischen Verrechnungsverkehr zwischen den einzelnen Konten (tägliche "Settlement-Zahlungen"). Auf diese Weise finden sämtliche während der Laufzeit eines Geldmarkt-Futures anfallende Wertänderungen bei den offenen Positionen ihren entsprechenden zahlenmäßigen Niederschlag in den zugeordneten Geldverrechnungskonten. Die finanziellen Forderungen der einzelnen Anspruchsberechtigten gegenüber den zur Leistung rechtlich Verbundenen lassen sich nun auf Grundlage der durchgeführten Rechnung mit Hilfe der Giroübertragung des Clearing-Systems rasch und ohne Umstände zum Ausgleich bringen.

Die mangelnde Lieferungsmöglichkeit gegen einen endfälligen Zins-Futures ist hiernach keineswegs gleichbedeutend mit einem materiellen Nachteil für den Positionsinhaber. Ohnehin hat der weitaus überwiegende Teil der in den Zins-Futuresmärkten geschäftig Mitwirkenden weder die Absicht, eine Position in Geldmarkt-Futures-Kontrakten jedes Mal bis zu ihrem letzten Handelstag aufrechtzuerhalten noch die einem andienbaren "short-term interest rate"-Futures zugrunde liegenden Geldmarkpapiere tatsächlich urkundlich zu beziehen resp. liefern. Vielmehr gilt die vorrangige Aufmerksamkeit zu einem guten Teil der Spekulation (Trading) in den verschiedenen Geldmarktinstrumenten. Unter Einsatz dieser hochliquiden Instrumente lässt sich von den erkannten und wahrgenommenen Vorteilsgelegenheiten im Glücksfall aus erwarteten Zinsänderungen am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve* auf bequeme und einfache Weise Gewinn ziehen.

[* Eine Zinsstrukturkurve veranschaulicht den funktionellen Zusammenhang zwischen der Lage des Zinses und der Laufzeit von Schuldtiteln (Dauer der Zinsbindung). Werden wie in den Vereinigten Staaten gewohnt an Stelle einzelner "spot rates" Renditen aufgestellt, spricht man auch von einer "yield curve".]

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Noch weit vordringlicher als bei Rentenmarkt-Futures erlangt ein Beweggrund hochwichtige Bedeutung für die Teilnahme am Handelsverkehr mit kurzfristigen Zins-Futures, nämlich die Veranlassung, diese als Kompensationsgeschäfte zu Kurssicherungszwecken (Hedging) mit Rücksicht auf bereits im Gange befindliche oder erst noch in der Zukunft schwebende Kassa-Posten des Geldmarktes einzusetzen: So lässt sich beispielshalber ein an den EURIBOR gekoppelter Zinssatz ("spot rate"), der für eine beabsichtigte Kreditaufnahme maßgeblich ist, mit Hilfe von Geldmarkt-Futures in seiner Höhe schon heute verbindlich festschreiben. Vor allem Banken machen davon regen Gebrauch, zumal um aus ihren Verpflichtungen aus "forward rate agreements" (FRAs) vor Verlustgefahren bewahrt zu sein. Des Weiteren lassen sich die aus Swap-Transaktionen erwachsenden Zinsrisiken mithilfe von Geldmarkt-Futures höchst wirkungsvoll absichern. Dies erklärt und begründet im Übrigen den Beobachtungssachverhalt des gewaltigen Handelsumschlags ("volume") von SOFR Futures an der Terminbörse CME sowohl als auch den vergleichsweise besonders weit in die Zukunft reichenden Terminzyklus (bis zu 40 Quartale bzw. 10 Jahre) dieser Kontraktart. Das Kurssicherungsmotiv nimmt in den Zins-Futuresmärkten auf Geldmarktinstrumente damit unstreitig einen höheren Stellenwert ein als dies in den Märkten für Devisen-Futures der Fall ist, da in ersteren offenbar kein mit dem Devisenmarkt vergleichbarer liquider Interbankenmarkt besteht. Nicht zu vergessen, werden Geldmarkt-Futures außerdem vielfach zum Zweck der Ausnutzung von Preisungleichgewichten zwischen verschiedenen Teilabschnitten der Finanzmärkte (Arbitrage), fernerhin auch in weiten Bereichen des Liquiditätsmanagements eingesetzt. Überdies bieten sich "short-term interest rate futures" im Trading förmlich geradezu an für eine ganze Reihe von ausgeklügelten Spread-Strategien.

Die Ermöglichung der vorgenannten Ziele und Handelspläne setzt grundsätzlich voraus, dass der augenblickliche Inhaber einer noch nicht eingedeckten Nettoposition in Zins-Futures – gleichgültig, ob "long" oder "short" – durch das spätere Einnehmen einer kompensierenden Gegenposition, welche in vollem Umfang die gleiche Leistung in sich begreift, auch in der Lage ist, seinen vorher begründeten Zins-Futures-Kontrakt noch vor dessen Fälligkeit rasch und zu möglichst geringen Kosten wieder zu liquidieren (Reversibilität von Zins-Futures). Die Terminbörsen setzen genau an diesem Punkte an und räumen den Händlern an den Derivatebörsen über den Abschluss eines dementsprechenden Gegengeschäfts die Möglichkeit ein, sich auf denkbar einfachste Weise in vorstehendem Sinne nahezu jederzeit zu marktgerechten Preisen loszulösen vom Gebundensein an einem vorher eingeleiteten und bis dahin noch bestehenden Verpflichtungsgeschäft. Die vorfristige Aufhebung eines "forward rate agreement" mag im Gegensatz zu STIR Futures verhältnismäßig oft auf vermehrte Schwierigkeiten stoßen oder gar untunlich sein.

Endlich werfen wir noch einen Blick auf die Umsatzzahlen der STIR Futures an den Terminbörsen ("total volume"). Zu den weltweit am meisten umgesetzten Futures-Produkten des Geldmarktes zählten im Jahre 2023, von oben heruntergereiht: der B3 One-Day Interbank Deposit Futures Brasiliens mit rund 866,53 Mio. (Vorjahr: 656,64 Mio.) gehandelten Kontrakten, dicht gefolgt vom CME Three-Month SOFR Futures mit 809,16 Mio. (418,85 Mio.) Kontrakten, der den beständig unter den allermeist gehandelten Futures überhaupt, den CME 3-Month Eurodollar Futures*, mit knapp 394,60 Mio. Kontrakten im Jahr 2022 und täglich regelmäßig mehr als 2 Mio. umgeschlagenen Kontrakten lange Zeit klar die Nummer eins in der Welt, jetzt ersetzt hat; deutlich dahinter schließt sich an der ICE Futures Europe 3 Month Euribor Futures mit 297,15 Mio. (im Jahr zuvor etwa 282,75 Mio.) Kontrakten, ferner der 30 Day Fed Funds Futures des CBOT mit 110,50 Mio. Kontrakten, der ICE Futures Europe 3 Month SONIA Futures mit 97,90 Mio., der CME One-Month SOFR Futures mit 39,72 Mio., der ASX24 90 Day Bank Bill Futures Australiens mit 34,67 Mio., der 3 Month Canadian Bankers Acceptance (BAX) Futures der Montreal Exchange mit 18,24 Mio., weiter abwärts der Three-Month CORRA Futures der Montreal Exchange mit 8,35 Mio. Kontrakten, sowie der 3 Month Swiss Average Rate Overnight Futures der ICE Futures US mit 5,93 Mio. gehandelten Kontrakten. Erwähnenswert sind ansonsten noch der Mexder TIIE 28-Day Interbank Rate Futures sowie der TFX Euroyen Futures. Alle Geldmarkt-Futures werden heutzutage an den Terminbörsen ausschließlich über vollelektronische Handelsplattformen ("Computerbörsen") gehandelt und abgewickelt. Zudem bieten die Börsen regelmäßig Optionen auf Futures ("futures options") an, welche unmittelbar auf die damit bezeichneten "money market futures" (STIRs) abstellen. – Quelle: Futures Industry Association (FIA).

[* Anmerkung: Der Eurodollar Futures darf sich mit Blick auf seine langjährige Geschichte das Zeugnis ausstellen, der erste Futures seiner Art gewesen zu sein, der sich durch Barausgleich erfüllen ließ. Der Eurodollar Futures ist unterdessen dem ihm möglichst ähnlich gestalteten 3-Month SOFR Futures gewichen, in dem er einen stammhaltigen Nachfolger findet. Mit mehr als 1,28 Mrd. umgesetzten Futures- und Optionskontrakten am der CME im Jahr 2023 übertraf er bereits in kürzester Zeit den höchsten jemals verzeichneten Umsatz von Eurodollar Futures und Optionen. Der Handel in Eurodollar Futures wurde im Juni 2023 schlussendlich eingestellt.]

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Der Futureskurs von kurzfristigen Zins-Futures und ein Trading-Beispiel

 Aktienhandeln ohne Kommission

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Über "Futures-Broker"

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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Stand: 06. September 2024. Alle Rechte vorbehalten.