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Das Margen-System und der tägliche Gewinn-
und Verlustausgleich ("marking to market")
Vermögensgewinne und Vermögensverluste
aus Börsentermingeschäften, die bei einem durch einen mehrtägigen Zeitraum
offen gehaltenen Posten auflaufen, werden nicht etwa erst bei dessen
Auflösung ermittelt und gleich darauf mit einem Male zur Wertstellung
fällig, sondern praktisch vorweggenommen, indem diese schon während
der Haltezeit, und zwar börsentäglich, durch die dazu berufene Zentralstelle
aufgerechnet und den betreffenden Konten gutgeschrieben oder belastet
werden (Zentralabrechnungsmechanismus). Nach der Regel ist noch vor
Beginn jeder neuen Handelszeit jedes der am Terminhandel teilhabenden
Konten in diesem Sinne ordnungsgemäß abzurechnen und finanziell zum
Ausgleich zu bringen (Skontration). Als natürlicher Erfolg der regelmäßigen
Aufrechnung verengert sich die Verweildauer eines denkbaren Bonitätsrisikos
um ein merkliches, nämlich immerzu hinab auf eine Zeitspanne nur von
einem Tag. Der dahinterstehende Leitgedanke der periodischen Ergebnisermittlung
im Verein mit der besonderen Art und Weise der Verbuchung, deren Wesen
darin besteht, die jeweilige Höhe der auf den berührten Verrechnungskonten
zu verbuchenden Geldsummen herzuleiten von den voraufgehenden Verschiebungen
der auf den zugehörigen Terminkontrakt- und Optionsmärkten hervorgebrachten
Schlusskurse (Werte), heißt "mark to market" (Prinzip
der fortlaufenden Regulierung, "periodical settlement"). Ein
so gefasstes Verfahren vereinfacht die Abrechnung von Terminkontrakten
und leistet überhaupt zuverlässig Gewähr für einen vermehrten und gesicherten
Marktverlauf im Börsenterminhandel.
Zur
Veranschaulichung des "mark to market"-Prinzips sei das
Beispiel der Seite "Wie
entstehen Futures?" an dieser Stelle wieder aufgegriffen und fortgeführt:
Unser Händler aus Berlin – nennen wir ihn Herrn
B. – ist Käufer eines
Kaffee-Futures ("long"),
sein Kontrahent aus San Francisco – nennen wir ihn Mr. S. –
Verkäufer ("short") eines Kaffee-Futures gleicher Serie.
Der Futureskurs, den die
mit der Orderausführung betrauten "floor broker" im Auftrage beider
Parteien auf dem Parkett* der Terminbörse NYBOT in New
York – eine Abteilung der
ICE
Futures U.S. – soeben ausgehandelt haben, möge sich auf 60 US-Cent
pro pound (lb) Kaffee
belaufen.
[*
Hinweis: Der Präsenzhandel mit Kaffee-Futures wurde von der ICE
zum 3. März 2008 eingestellt. Seitdem werden ihre Produkte ausschließlich
auf elektronischem Wege umgesetzt.]
Es sei ferner angenommen, beide Vertragschließenden,
Herr B. als auch Mr. S., haben mit Ordererteilung den zur Eröffnung
ihrer Position in Kaffee-Futures angeschlagenen Ersteinschuss ("initial
margin") in der hierfür erforderlichen Höhe von jeweils
1680US-$
vorab ordnungsgemäß auf ihre fertig eingerichteten Verrechnungskonten
("Margin-Konten") eingezahlt.

Nehmen wir des Weiteren an, bis zum Schluss des
Parketthandels in New York, und noch am gleichen Börsentag, das ist
um 11:45 Uhr Ortszeit (EST),
sei der Kurs des Kaffee-Futures auf 61 US-Cent/lb gestiegen (= "daily
settlement price"). Damit hat Mr. S. 375US-$
von seinem Einsatz verloren, während Herr B. 375 US-$ hinzugewonnen
hat; denn 1 Kontrakt des Kaffee-Futures am NYBOT umfasst standardmäßig
37500 lbs an Kaffee, und der
Kaffee-Futures, den Mr. S. zu einem Kurs von vordem nur 60 US-Cent verkauft
hat, ist schließlich nicht mehr zu diesem Preis zu haben, sondern es
würden beim vorliegenden Kursstand nunmehr 61 US-Cent für seinen Kauf
bzw. Verkauf zu Buche schlagen. Somit ergibt sich 37500
× 0,01 US-$ = 375 US-$.
Infolge davon reduziert sich Mr. S. Guthaben ("credit
balance") auf seinem Futures-Konto um einen Buchverlust von 375
US-$ auf einen neuen Stand seines "equity" von jetzt nur noch 1680 US-$
– 375 US-$ = 1305 US-$. Auf
der anderen Seite wird Herrn B. über das Clearinghaus der Börse, das
die Abwickelung des Zahlungsverkehrs ja täglich durchführt, 375 US-$
auf seinem Margin-Konto zugute gerechnet, das nunmehr einen Saldo von
2055 US-$ aufweist. – Kurzum,
nach Ablauf jeder Börsenperiode wird Bilanz gezogen: Gewinne werden
den beteiligten Verrechnungskonten börsentäglich gutgeschrieben, Verluste
börsentäglich zur Last geschrieben, basierend auf dem maßgeblichen Futures-Tagesschlusskurs
("daily settlement price") der betreffenden Börsenhandelsperiode.
Das
Eigenkapital ("equity") auf einem Margin-Konto entspricht
demnach stets der Summe aus a.) dem "initial margin" und b.) der Summe
aller täglichen Gewinne minus der Summe aller täglichen Verluste über
alle gehaltenen offenen Positionen.
Die Berechnungs- und Bezugsgröße, auf
deren Grundlage der monetäre Wert offener Terminpositionen festgesetzt
wird und gegen die bereits aufgebrachten Einschüsse finanziell abgerechnet
werden (tägliche Wertstellung, "daily cash settlement"; Zahlungsbemessungsfunktion
des Margensystems), bildet in wiederkehrender Folge der von der zuständigen
Terminbörse am Ende jedes Handelstages eigens ermittelte offizielle
Tagesschlusskurs: der sogenannte Abrechnungspreis, oder engl.
"daily settlement price". Der Abrechnungspreis als solcher ist
ein regelmäßig nach Vollendung eines Handelsabschnitts festgestellter,
öffentlicher und amtlicher Referenzkurs, der laut Satzungen der Börsen
von einem Gremium gemäß einem eindeutig festgelegten Kalkulationsverfahren
zu ermitteln ist. Der "daily settlement price" wird bei diesem Hergang
auf rechnerischem Wege ausgemittelt, nämlich in Gestalt eines eigenen
Durchschnittskurses, der auf der während der letzten Handelssekunden
des betreffenden Börsentages sich entfaltenden Handelsspanne fußt. Infolgedessen
ist der tägliche Abrechnungspreis bei Futures nicht notwendigerweise
gleichzusetzen mit dem tatsächlichen letztausgehandelten Kurs am Ende
der fraglichen Börsenhandelszeit.
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Variation margin
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Die
am vorstehenden Beispiel erläuterte Verfahrungsart einer börsentäglich
sich wiederholenden Berechnung der notwendigen Margendeckung, deren
Maßstab jeweils die gegenüber des voraufgehenden Handelsabschnitts geänderten
Schlusskurse abgeben, zusammen mit einer ergebnisabhängigen Abstimmung
derjenigen internen Verrechnungskonten, denen offene Terminpositionen
in den Futures- und/oder Optionsmärkten gegenüberstehen, mittels Ab-
und Zuschreibens der auf eben jenen Marktwertänderungen gründenden Unterschiedsbeträge:
diese Verfahrensweise ist man bündig als "marking to market"
zu bezeichnen gewohnt.
Der
sich daran knüpfende (variable) Differenzbetrag selbst, dessen Zweck
es ist, die börsentäglich festgestellten Vermögenswertänderungen (Soll-
und Habensalden) auf den einzelnen Geldverrechnungskonten pflichtgemäß
gegen bar zum Ausgleich zu bringen, wird gemeinhin als "variation
margin" bezeichnet. Anders gewendet: Als "variation margin"
wird die aus der Differenz zwischen dem täglichen Abrechnungspreis eines
Futures zum Börsenvortag (bzw. seines heutigen Einstandspreises) und
dem täglichen Abrechnungspreis desselben Futures zum gegenwärtigen Börsentag
berechnete Ausgleichszahlung benannt, die zum Zwecke des Wertausgleichs
den Konten für im Wert gefallene Positionen abzubuchen und den korrespondierenden
Konten für im Wert gestiegene Positionen gutzuschreiben ist ("tägliche
Settlement-Zahlung"). Das Wesen eines "variation margin" darf sonach
mitnichten in die Bedeutung einer vorherigen Sicherheitstellung gesetzt
werden. Wohl aber verkörpert es der Sache nach eine ergebnisabhängige,
im Nachhinein zu erbringende Ausgleichszahlung. Die ihm hierbei zugerechneten
Geldbeträge gelangen grundsätzlich in jener Währung zur Auszahlung,
in der auch das Grundinstrument des Terminkontrakts denominiert ist.
Die Aufgabe der zahlungstechnisch-organisatorischen Abwicklung eines
"marking to market" fällt regelmäßig der Clearingstelle der Börse zu.
Zur
Vereinfachung der Abwicklung der Handelsgeschäfte legen die
Terminbörsen i.
d. R. eine Grenze nach unten fest, bis zu der herab ein "Nachschießen"
an Barmitteln weder Not tut denn eingefordert wird.* Den Börsenregeln
gemäß muss jedem offenen Posten in Futures auf dem Margenkonto ein Mindestguthaben
bleibend gegenüberstehen, dessen Höhe sich – je nach Futures-Markt –
ungefähr auf 65 bis 80 Prozent des gegenwärtig für diesen Markt angesetzten
"initial margin"-Satzes beläuft. Zwar wird für jedes laufende Engagement
in Futures, bei dem sich eine Marktwertminderung einstellt, die innerhalb
der von "initial margin" und Marginmindestdeckung begrenzten Bandbreite
liegt, das zugehörige Geldverrechnungskonto mit Vollzug des täglichen
Buchungsschnitts um ebensoviel debitiert: Nachschüsse werden hierdurch
jedoch nicht verursacht. Wird indessen auf einem Konto das untere Ende
dieser Spanne erreicht bzw. durchschritten, so erfolgt postwendend ein
"variation margin call", d.h.
die Einforderung des nunmehr fälligen Margin in Geldgestalt
durch die Liquidationskasse der Terminbörse (vgl. hiezu ausführlich:
"maintenance
margin"). Dem gestellten Verlangen einer Mittelaufstockung ist
ohne formelle Fristsetzung binnen kürzester Zeit ungesäumt nachzukommen.
Bei Nichtleistung muss der säumige Halter der Position befürchten, in
ganz kurzem unfreiwillig aus dem Engagement geworfen zu werden. Da offenkundig
das Ausmaß denkbarer Vermögenseinbußen aus Termingeschäften in Futures,
bewirkt durch den anhängenden
Hebeleffekt, von
vornherein so wenig auf den Ersteinschuss wie auf das "maintenance margin"
beschränkt ist, geht mit jedem singulären Verpflichtungsgeschäft in
Terminkontrakten gleichzeitig die stets gegenwärtige Gefahr unkalkulierbarer,
ja bisweilen schmerzhafter Vermögenseinbußen einher.
[* Ausnahme: die
Terminbörse
Eurex.
Hier sind Vermögensgewinne und Vermögensverluste nach dem System des
Risk-Based-Margining (RBM) börsentäglich bar zu begleichen.]
Jeder
ausstehende, von seinem Inhaber offen belassene Posten in Terminmarktkontrakten
(gleichwie in "exchange traded
options") wird zum ersten Mal am Ende derjenigen Handelszeit, in
der dieser zum Abschluss gekommen ist ("trade date"), buchhalterisch
an den für diesen Tag festgesetzten "settlement price" angepasst. Zuständig
für diese Obliegenheit ist die Clearingstelle der Terminbörse, die dabei
nach dem oben aufgeführten Skontrierungsverfahren vorzugehen pflegt.
Nach Erledigung dieser ihrer täglichen Aufgaben sind alle fraglichen
Positionen in ihrem Wert nun egalisiert. Die auf diese Weise berichtigten
Positionen werden im Anschluss dann für die nächste Abhaltungszeit auf
neue Rechnung vorgetragen. Dieser Vorgang der ergebnisabhängigen monetären
Neuberechnung eines Margenkontos in Anlehnung an Kurs- und Marktwertänderungen
zwischen den Handelszeiten wird fortan tagtäglich weitergeführt, so
lange, bis die betreffende unvollzogene Position durch ein deckungsgleiches
Gegengeschäft geschlossen
oder wahlweise durch Andienung
oder Barausgleich erfüllt worden ist.
Die Organisationsform
des Clearing-Systems
Der einer
Terminbörse angegliederten
Clearingstelle
(Liquidationskasse, Zahlstelle, Verrechnungsstelle,
"clearing house") – eine i.d.R.
selbständige privatrechtliche Einrichtung – fällt das Amt der zentralen
Regulierung und der ordnungsgemäßen Abwicklung von Börsentermingeschäften
zu. Zu diesem Zweck bedient sie sich eines organisatorisch und technologisch
ausgewachsenen, integrierten Clearingsystems, auf dessen Grundlage
sie alle während einer Handelsphase stattfindenden Transaktionen fortwährend
überwacht, erfasst und verwaltet. Zu ihrem ersten Aufgabengebiet gehört
es, regelmäßig bei Börsenschluss jedes Geschäftstages die auf Markteinflüsse
beruhenden Wertänderungen sämtlicher schwebender, bis dato noch nicht
durch ein Gegengeschäft aufgehobener (Netto-)
Positionen der ihr mittelbar und unmittelbar angeschlossenen
Bank- und Brokerhäuser (der sogenannten "clearing member firms")
zu ermitteln, finanziell abzurechnen und nachprüfbar zu dokumentieren.
Überdies leistet sie in ihrer Funktion des unmittelbaren und zentralen
Vertragspartners den Teilhabern des Handelverkehrs Garantie für die
schließliche Erfüllung und Regulierung aller begründeten Termingeschäfte,
solange sie noch unvollzogen sind (Kontrahentenfunktion der Clearingorganisation).
Gerade dieser durch die Einrichtung der Clearing-Organisation vermittelten
Garantiefunktion kommt letzten Endes eine entscheidende Bedeutung zu
für die Integrität der Terminmärkte im Ganzen.
Vom
technischen Standpunkt betrachtet schließt die
Clearingstelle der Terminbörse im Zuge des "marking to market" am Schluss
jeder Handelsphase sämtliche der von den Handelsteilnehmern eingeleiteten,
bis zu diesem Zeitpunkt beibehaltenen Futures-Positionen und ersetzt
diese gleichzeitig durch neue
offene Kontrakte derselben Art* zu ihrem bestehenden Marktreferenzpreis.
Im gleichen Zuge rücken alle aufrecht gebliebenen Kontrakte von ihren
historischen Einstandskursen ab, und werden
auf die entsprechenden Abrechnungskurse
("daily settlement prices") der durch die soeben abgelaufene Handelsperiode
hervorgebrachten Marktpreise gesetzt.
Fortan stehen alle Futures-Kontrakte
mit ihren jeweiligen Neubewertungen**
erneut als offene Posten zu Buche, Long-Positionen mit ihren neu ermittelten
Kauf-, Short-Poitionen mit ihren neu ermittelten Verkaufspreisen.
Der vorstehend skizzierte Prozess des "marking to market"
wird am Schluss jeder börslichen Handelsphase für jedes separat zu rechnende
Konto, das offene Posten enthält, von ihr mit wiederkehrender Novationswirkung
von neuem durchgeführt (Skontration, "daily clearing"). Nach
erfolgtem Selbsteintritt in das Börsentermingeschäft bleibt die Clearingstelle
jeweils bis zu dessen Auflösung für jeden der beiden ursprünglichen
Teilhaber die unmittelbare zentrale Vertragspartnerin.
[* Aus dem Gesichtskreis
der Clearingstelle betrachtet wird jeder Futures demzufolge grundsätzlich
mit einer Frist von einem auf den nächsten Börsentag abgeschlossen,
um, bis zur schlussendlichen Aufhebung der schwebenden Position durch
ihren letzten Inhaber, mit dauernder Wiederkehr spätestens mit Ablauf
eines Börsentages von ihr zum Settlement-Preis erneuert zu werden. Am
Ende jedes Abrechnungstages stehen sämtliche der offengehaltenen Terminpositionen
finanziell ausgeglichen da, das Kreditrisiko ist hiernach aus dem Markt.
Das Ausfallrisiko wird durch diese fortlaufend vermittelte Vorgangsweise
der Zentralabrechnungsstelle in seinem Ausmaß beträchtlich gemindert,
ja beinahe gänzlich vernichtet. Demnach handelt es sich bei Futures
rechtstechnisch um einen bis zur veranlassten Aufhebung, längstens jedoch
bis zum letzten Handelstag von selbst sich wiederholenden Vertrag von
börsentäglicher Laufdauer, der beide Teile gleichermaßen verpflichtet,
die durch Marktwertminderungen ausgelösten Differenzzahlungen an die
Clearingstelle zu leisten, und sie berechtigt, die durch Marktwertzuwächse
ausgelösten Differenzzahlungen von der Clearingstelle zu empfangen.
– Im Lichte einer finanzierungstheoretischen Betrachtung stellt sich
diese eigentümliche Natur von Futures dar als ein Bündel (ein "Portfolio")
an Kontrakten, gleich der in eine Kette eingebrachten Glieder, bestehend
aus mehreren gleichartigen hintereinander geschalteten und über die
Laufzeit wiederholungsfähigen Termingeschäften (Forwards), welche jeweils
nur eine befristete Dauer bis zum nächsten Börsentag haben. Infolgedessen
lässt sich jeder Futures leicht durch eine Zahlungsreihe börsentäglicher
Ein- und Auszahlungen beschreiben (siehe hierüber
Gewinn und
Verlust aus Transaktionen in Futures).]
[** Der Kontraktwert
eines Futures-Kontrakts, berechnet auf den Zeitpunkt einer "Settlement-Zahlung",
dem Buchungsschnitt, beträgt damit jedes Mal genau null.]
Diese
auf den ersten flüchtigen Blick wohl seltsam berührende und umständlich
anmutende Verfahrungsart in der Abwicklung von Futuresgeschäften bringt
einen entscheidenden Vorteil ein: Sie trägt zur Erfüllungssicherheit
von Futures insofern bei, als im denkbar ungünstigsten Fall das rechnerisch
maximale Ausfallrisiko der Clearingstelle im Ganzen sich nachhaltig
reduzieren lässt auf (um "initial margin"-Beträge korrigierte) Verluste,
die immer nur auf Rechnung eines einzigen Handelstages zurückgehen.
Dies hilft zum guten Teil die Gefahr einer Akkumulation von Verlusten
größeren Ausmaßes abwenden. Namentlich Bonitäts-, Rekontrahierungs-
und nicht zum wenigsten Insolvenzrisiken werden hierdurch im Handelsverkehr
mit Futures praktisch vollständig beseitigt. Für den Terminhandel selbst
hat das "marking to market"-Verfahren den besonderen Vorzug, dass einzelne
Anlageentscheidungen und Strategien sich an den Derivatebörsen losgelöst
von vorgenannten Risiken bequem umsetzen lassen.
Da das
Clearinghaus den oben aufgezeigten Buchungsschnitt für jede teilhabende
Kontoverbindung an jedem Börsentag erneut durchführt, überrascht nicht,
dass das "equity" (Eigenkapital) auf den einbezogenen Einschusskonten
im Laufe der Zeit erheblichen Fluktuationen unterliegen kann: Vorteilhafte
Kursbewegungen schlagen sich unmittelbar in einer Gutschrift auf den
korrespondierenden Margin-Konten nieder mit dem Erfolg einer entsprechenden
Erhöhung ihrer Zahlungssalden, nachteilige in einer sofortigen Belastung
der beteiligten Margin-Konten mit der Folge einer entsprechenden Verringerung
derselben. In der Verfahrungsart ist ein Margin-Konto damit dem aus
dem Bankwesen allgemein bekannten Kontokorrentkonto ähnlich.
[* Ein weiterer
unmittelbarer Vorteil des "marking to market"-Verfahrens findet in der
Gradlinigkeit der Ergebnisermittlung seinen Ausdruck: Der Kauf eines
WTI Rohöl-Futures
(NYMEX) zu beispielhaft 95,20 US-$ und ein daran sich schließender Verkauf
etwa zu 96,10 US-$ ergibt einen Differenzgewinn (vor Spesen) von 0,90
US-$ x 1000 = 900 US-$.]
Sobald
nun auf einem Margenkonto sich durch Gewinnhäufung eine ausreichende
Wertsteigerung in Höhe von mindestens einer "initial margin" angesammelt
hat, kann der Kontoinhaber das überschüssige Geld durchaus dazu verwenden,
eine neue Futures-Position zu öffnen, ohne dass hierzu abermals
finanzielle Mittel bar einzuzahlen wären. Ein durch Marktwertsteigerungen
aus einem Futuresgeschäft zufallendes zusätzliches Eigenkapital ist
also grundsätzlich offen und disponibel auch für weitere Geschäftsabschlüsse
in den Terminmärkten ("open trade equity", OTE). Der Halter einer
mit Margin überreichlich abgedeckten Position in Futures hat es ebenso
wenig nötig, diese erst zu liquidieren, um über einen damit hinzugewonnenen
Geldbetrag in bar verfügen zu können.
Das
Verfahren des Hinzufügens zusätzlicher Posten in abnehmendem Umfange,
die ihrerseits auf präsent gewordene Buchgewinne bei den bestehenden
Posten beruhen, heißt in der Fachsprache des Terminhandels "Pyramidieren".
Ein Trader, der auf eine Strategie solcher Art setzt, gerät hierdurch
allerdings zwangsläufig in die stets gegenwärtige Gefährdung, dass der
ganze Bau ins Wanken gerät und am Ende zu Fall kommt. Eine unverhofft
eintretende ungünstige Kursbewegung kann seine "Pyramide" gewissermaßen
auf einen Wurf zum Einsturz bringen mit der natürlichen Konsequenz an
ihn adressierter erheblicher Nachschussforderungen, die zur Deckung
des zusammengestürzten Geflechts aus Terminpositionen nunmehr umgehend
und unumgänglich fällig werden. Und daher rührt es, dass ein einst so
stattliches Eigenkapital sich flugs zur Gänze aufzehrt, oder mehr als
dieses, wenn es dazu kommt, dass unser Trader nun mit einem Male hoch
verschuldet vor bergehohen Verlusten steht. Gar mancher hat durch fehlgeschlagene
Differenzspekulationen derlei Art unversehens Haus und Hof verloren
oder sah bereits die Bankrotterklärung über sich schweben. Die Strategie
des Pyramidierens sollte daher, wenn überhaupt, nur mit feinem Bedacht,
peinlichster Vorsicht und der dafür nötigen Umsicht eingeschlagen werden.
Im Grunde sollte sie ausschließend dem durch reichliche Erfahrung kundigen,
mit entsprechender Risikotragfähigkeit gerüsteten Börsenspekulanten
(Trader – und wahren Baumeister) vorbehalten
bleiben.
Der
Kunde eines Brokerhauses kann sein Verrechnungskonto elastisch halten,
indem er es an seine ureigensten persönlichen Erfordernisse angleicht
und es dazu passend geldlich ausstattet. Während des Handels beiläufig
frei werdende Überschüsse, also jene Geldsummen, die über ein festgesetztes
"initial margin" hinzuwachsen, kann er entweder für dringlichere Zwecke
jederzeit beheben oder diese nach Gelegenheit zwischenzeitlich anderwärts
zinsgünstig anlegen, oder er kann diese müßigen Gelder auch ganz nach
eigener Konvenienz als Rücklage im Kontokorrent disponibel haben, um
dadurch bei künftig sich abzeichnenden verheißungsvollen MDeiFin
- Margin-System: Mindesteinsatz Margin und Clearing-Marginarktentwicklungen
auf Anhieb handlungsfähig zu sein. Nebstdem hat er selbstverständlich
auch immer die Möglichkeit, auf Wunsch vorsorglich weitere Einzahlungen
auf sein Margenkonto zu leisten.
Die
Verrechnungsstelle einer Terminbörse wacht mit peinlicher Sorgfalt darüber,
dass alle Einschusskonten, denen offene Terminkontrakte (bzw. Short-Positionen
in Optionen) gegenüberstehen, die vorzuhaltenden finanziellen Reserven
in der als notwendig erachteten Höhe in jedem Augenblick auch tatsächlich
ausweisen. Widrigenfalls ist nachzuschießen. Um überdies die höchst
konkrete Gefahr eines Erfüllungsausfalls ("default risk"; "performance
risk", "credit risk"), welche im Falle einer Ansammlung von
Auszahlungsüberhängen in größerem Maßstabe als Restrisiko im Handelsverkehr
mit Futures schlagend werden würde, in Schach zu halten, wurde das Gefüge
aus "initial margin" und "marking to market" um ein Doppeltes erweitert:
nämlich um die Vorsichtsmaßregeln "maintenance margin"
in Verbindung mit "variation margin", worauf
im Folgenden nun näher einzugehen ist.

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Das Margin-System und "maintenance margin"
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