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Börsenfragen

Jedermann ist Herr seiner unternehmerischen Kräfte und
dessen, was er mit deren tätiger Hilfe zu gestalten gedenkt. Um mit
günstigem Erfolg geschäftsmännisch tätig zu werden – und um nichts anderes
geht es im Geschäftsalltag an den Börsenmärkten – ist der umsichtige
Geldanleger gefordert, mit nie ermüdender Tatkraft und ausdauernder
Beharrlichkeit sich mit dem Marktgeschehen zu befassen. So wird er aufmerksamen
Blickes um sich schauen ins rege Leben an den Märkten, und dabei nüchtern
und unbefangen das für sich gesteckte Anlageziel scharf ins Auge fassen.
Er wird überall hin ausspähen mit dem Ansinnen, von den sich auf den
Märkten darbietenden Vorteilsgelegenheiten, besonders den gelegentlichen
Glücksfällen, rechtzeitig zu erfahren, um sie geschickt für seine Zwecke
auszunützen. Im Streben nach diesem Wunschziel sind die ihm eigenen
Kenntnisse und Fähigkeiten, die ganze Arbeitskraft ebenso wie das Vergütung
suchende Kapital so planvoll und wohl überlegt als möglich daranzusetzen.

Jeder Verkehrsvorgang an den Märkten will zuallererst
wohl überlegt sein. Eilfertiges Handeln könnte den Anlageerfolg schmälern
oder ganz in Frage stellen. Vernünftige Geldanlageentscheidungen setzen
zunächst und vor allem voraus, sich sowohl über die eigenen Investitionsziele
als auch über die Gestaltungsspielräume seiner Vermögensverhältnisse
völlig im Klaren zu sein. In besonderem Maße zu würdigen sind hierbei
folgende Gesichtspunkte: 1.) der Anlagehorizont, also die Dauer der
Geldveranlagung; 2.) die persönliche Liquiditätsvorliebe; und 3.) die
Einstellung zum zugehörigen "Risiko". Gerade dem letztgenannten Erfordernis
ist allerwegen die ihm gebührende Achtsamkeit zuzuwenden. Das einer
jeden Geldveranlagung innewohnende Risiko ist in gerader Linie zurückzuführen
auf mangelhafter Kenntnis vom künftigen Marktverlauf, das ist bekannt.
Der bedächtige Vermögensanleger tut darum gut daran, der Unsicherheit
über den künftigen Kursgang durch planvolles Vorgehen von Anfang bis
zu Ende entgegenzuwirken, indem er sich a.) börsentechnisches Fachwissen
anzueignen befleißigt, b.) gesammelte Auskunftsmittel heranzieht, die
aus verschiedenen anerkannt zuverlässigen Quellen stammen und jene c.)
an der Hand gut bewährter wissenschaftlicher Einsichten sachkundig auszuwerten
versteht. Des Weiteren gehört in die Abteilung des unentbehrlichen Feinhandwerks
eines Händlers, die eigenen Kapitalanlageentscheidungen in allen ihren
möglichen Ausgängen gründlich zu erkunden und vorauszubedenken, wozu
das aus feststehende Eigenerfahrung Erlernte bei den Überlegungen schicklich
mit zu verwerten ist. Endlich sind Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen,
die tauglich anerkannt sind, Vorsorge gegen den nie gänzlich auszuschließenden
Verlustfall zu treffen.
Bei allen Planungen, die der Beurteilung der nachhaltigen
Vorteilhaftigkeit einzelner infrage kommender Kapitalauslagen vorausgehen,
ist es entschieden anzuraten, stets den Gesamtumfang und Aufbau in allen
Stücken des in die Berechnung einbegriffenen
Portfolios mit in Vorbedacht
zu ziehen. Dem Risikofreudigen, der selbst ein Handelsgeschäft auf
Kredit nicht scheut,
sei angeraten, vorsorglich der Regel zu folgen, unter allen Umständen
die Zahlungsfähigkeit (Liquidität, s.o. Punkt
2.) und das geschäftliche Ansehen (Bonität) zu wahren, um selbst nach
einem Fehlschlag nicht unversehens zu Zwangsverkäufen (oder Zwangskäufen
bei Leergeschäften) genötigt
zu sein.

Was heißt "spekulieren",
wer ist "Spekulant"?
Der alltäglichen Anschauung
nach – und dabei freilich ein wenig ethisch angehaucht – wird unter
Spekulant (engl. »speculator,
trader«) häufig und gern ein Mensch im Sinne eines waghalsigen
Glücksspielers verstanden, so zumal einer, der sein Geld ohne alle Scheu
und Gewissensbedenken selbst in die sittlich anrüchigsten Verwendungsgelegenheiten
unterbringt, alles in der kühnen Hoffnung auf schnelle Vermögensschaffung.
Nach dem lateinischen Wortstamm speculari, »spähen, beobachten«
indes, worauf die ursprünglich geltende Form und Bedeutung, das sog.
Etymon, des Wortes Spekulant zurückgeht, lässt sich ein Spekulant
deuten als "ein Mann, welcher von einem erhöhten Standpunkt aus in
die Ferne späht", und weiter "jemand, welcher neue und unbekannte
Wege und Gegenden für das große Heer der Handelstreibenden ausfindig
macht und absucht".
(Jean Gustave Courcelle-Seneuil
(1813-1892), Professor der Nationalökonomie und französischer Staatsrat)
Ein Spekulant lässt sich darum umschreiben als eine planmäßig
handelnde, vom Gewinnstreben beseelte Person, die auf Märkten nach gewinnbringenden,
zumeist kurzfristig ausgerichteten Investitionsgelegenheiten Ausschau
hält und ihr Risikokapital auf dem Boden der dabei angehäuften Wissensvorsprünge
dem Vorhaben gemäß zur Beschäftigung bringt. Demnach unterscheidet sich
die dem Begriff des Spekulanten unterlegte Deutung klar von der eines
Spielers ("Zocker"): Der Spekulant handelt wohlüberlegt, indem er alle
seine Anlageentschlüsse nach jeder Richtung auf wirtschaftliche Ursachen,
insbesondere aber auf eine gut verbürgte Untersuchung von Preiseinflussgrößen
stützt (so z.B. durch die sog.
Fundamentalanalyse oder durch das Ausnutzen von "Informationsineffizienzen"
in und zwischen den Märkten). Der Spieler hingegen handelt ohne Wahl
und Urteil, schlechterdings "aus dem Bauch heraus", indem er vorwiegend
seine Spielwut und Spekuliersucht zu befriedigen sucht.

Welche
Fertigkeiten erfordert ein Erfolg versprechendes
Tätigwerden an den Börsen?
Ein von Erfolg gekröntes Geschäftstreiben an den Weltbörsen
und Finanzplätzen bedarf unverzichtbar eines treffsicheren Urteilsvermögens
ebenso wie einer raschen Auffassungsgabe und einem sicheren Feingefühl
vereint mit völliger Sachkenntnis und einem gewissen Maß an Selbstzucht.
Sind die dafür unentbehrlichen Fertigkeiten im Wesentlichen gegeben,
so lassen sich bei aller Verschiedenheit im Einzelnen zwei voneinander
zu sondernde Wege einschlagen: Der eine Weg geht dahin, sich für Handelsgeschäfte
der ausersehenen Art die nötige fachliche Bildung zu eigen zu machen.
Sie erst macht das Handwerkszeug aus, dessen vollkommenes Beherrschen
die Voraussetzung für einträgliche Börsengeschäfte ist. Gar manch einer
wird dem zuwider geneigt sein, als Ausweichmöglichkeit sich vielversprechende
Einfälle und gut geglückte Vorgehensweisen anderer erfolgreicher Börsenstrategen
übernehmend schlechtweg zum Muster zu machen (Social
Trading Plattform ,
"copy trading"). Obwohl einer solchen nachgebrauchenden Handlungsweise
aus leicht begreiflichen Gründen enge Grenzen gezogen sind, ist nichts
dagegen zu sagen. Ein getreues Anbringen von vervielfältigtem Erfahrungswissen
anderer kann sich im Geschäftsleben durchaus bewähren. Hierbei liegt
die Gefahr allerdings ganz nahe, dem besser Geschulten allerwegs bloß
nachzulaufen, was den eigenen Anlageerfolg nicht nur mindern, sondern
die eigentliche Absicht am letzten Ende sogar gänzlich durchkreuzen
kann.
Gesicherte alltagstaugliche Erfahrungen allein, so nützlich
sie immer sein mögen, reichen im Allgemeinen nicht aus. Ein weiteres,
nicht minder zulängliches Mittel, mit seinen Börsengeschäften nachhaltig
und auf Dauer erfolgreich zu sein, besteht – wie bei allem wirtschaftlichen
Handeln – darin, findig zu sein und sich dazu gehörige Sonderkenntnisse
mannigfachster Richtungen anzueignen. Beizubringen ist einerseits ein
gewisses Geschick in der Erkundung der Auf- und Abbewegungen der Kurse
so gut wie in den Schlussfolgerungen, die man daraus zieht, wozu die
grundlegenden Kunstfertigkeiten der Markt- und der sog. "Charttechnik"
ganz gut sind ("technische Analyse"), andererseits ist es von Vorteil,
ein gediegenes finanz- und börsentechnisches Sachwissen an den Tag zu
legen, so zumal eine breitere Kenntnis der auf den verschiedenen Börsenplätzen
herrschenden Marktverhältnisse mit Inbegriff ihrer vielnamigen Handelsgegenstände
("Fundamentalanalyse"). Ferner tut man wohl daran, kundig zu sein in
der Anbringung der richtigen
Auftragsarten (Ordres) so gut wie in den Feinheiten, mit denen sie
versehen sind. Nebstdem sind gediegene sozial(verhaltens)wissenschaftliche
Einsichten im Hinblick auf das Seelenleben der Börsen ("Börsenpsychologie";
"financial behavior") in der allgemeinsten Weise, aber auch rücksichtlich
der eigenen Denkweise und Einstellung, besonders der persönlichen Risikoneigung,
unerlässlich. Gewiss hilfreich ist überdies ein gewisses Maß an wirtschaftspolitischem
Verständnis, als endlich nicht minder die Einübung grundlegender Kenntnisse
des Börsenrechts, allenfalls auch die des Steuerrechts. Alles dies in
sich aufzunehmen ist entschieden nötig, um imstande zu sein, die zuverlässigen
von den unzuverlässigen Nachrichten zu trennen, d.i.
mit Rücksicht auf deren Quellen sich nachhaltig mit dem unerschöpflichen
Strom täglicher Börsenberichte und deren Auswirkungen auf das Marktgeschehen
auseinanderzusetzen. Es ist leicht einzusehen, dass derlei persönliche
Befähigungen kaum anders als durch Aufbietung von anhaltender Zielstrebigkeit
vereint mit hingebungsvollem Fleiße zu erlangen sind. Mit einem solchen
Rüstzeug versehen, unterstützt durch eine geeignete technische Grundausstattung,
lassen sich gut untermauerte Kursvoraussagen und Anlageentscheidungen
herleiten und umsetzen, die sich nicht zuletzt selbst im Nachhinein
frei von allem Unbehagen mit urteilssicherem Anspruch rechtfertigen
lassen. Die Frage nach der endgültigen Richtigkeit des eigenen Urteils
wird sich letztendlich am hervorgebrachten Erfolg der Handelsgeschäfte
erproben.

Wie hilfreich ist das Studium
einschlägiger ökonomischer Modelle
der Wirtschaftswissenschaften bei der Geldanlageplanung?
Eine gehäufte Zahl gelehrter Modelle der reinwissenschaftlichen
Wirtschaftslehre hebt sehr wesentlich von der Erfahrungswelt ab. Nicht
wenige darunter gehen landläufig von bestimmten
apriori-Annahmen aus, die
bereits dem Eindruck des ersten Augenscheins nach im Widerstreit mit
der alltäglichen Anschauung stehen. Außerhalb der fachwissenschaftlich
hochgelehrten Kreise erwecken sie nicht selten die Vorstellung wirtschaftliche
Begriffe verwendender Mathematik. So trifft man in diesem Gebiet zu
Dutzenden auf Theorien, die mit einem verwickelten mathematisch-formalistischen
Rüstzeug beschwert sind, das vor allem durch symbolische Logik, allerlei
"Abbreviaturen", dem Nicht-Mathematiker und Unkundigen kaum den halben
Teil verstehbare Mathematisierung und durch Vektor-Schreibweise zu bestechen
weiß, während der Erklärungsgehalt von empirischen Zusammenhängen oft
überaus kärglich ausfällt. Reichlich ebenso oft stößt man auf Gedankengänge,
eingehüllt in abstrakt-hypothetische Kausalformeln, die zudem in vielem
aus dem Zusammengesetzten gelöst sind, deren Nachvollziehen sich dem
Uneingeweihten und Fernerstehenden dadurch außerordentlich schwierig
gestaltet, wenn nicht gänzlich dunkel und zweifelhaft bleibt. Trotz
alledem ist es von Wesenheit sich bewusst zu machen, dass der Umgang
mit derartigen Modellen, nebst der Denkschulung, zum guten Teil der
didaktischen Vereinfachung dient, um damit die wesentlichen ökonomischen
Größen selbst, die gar nicht selten einer unmittelbaren Beobachtung
entrückt sind, als auch deren mögliche Abhängigkeiten untereinander,
von obenan säuberlich herauszukehren. Beispielsweise unterstellen so
manche dieser Modelle – in Wahrheit jedoch undenkbar –, es bestehe unter
Einschluss aller Marktbeteiligter ein "vollkommener Kapitalmarkt", "symmetrische
Informationen" und zudem "homogene Erwartungen" (so z.B.
beim CAPM). Das aber würde buchstäblich genommen
eine Gleichheit aller Menschen im Wirtschaftsleben entstehen lassen,
wobei jeder Einzelne aus dem Kreis der Marktteilnehmer gleich einem
unbestimmten Durchschnittsmensch unterschiedslos über umfassende, völlig
einheitliche Kenntnisse von Tatsachen, Theorien usw. verfügen würde
(einheitlicher Wissensstand der Allwissenheit, "Wissen über alle und
alles, wobei alle wissen, dass alle alles wissen"), was nicht minder
von den gehegten Zukunftserwartungen gilt. Man merke wohl: Allen auf
bloße vereinfachende Annahmen sich stützende (und somit noch nicht zu
Ende gedachte!) wirtschaftliche Gesetze mangelt es an erkenntnistheoretischer
Deutung. In derselben Folgerichtigkeit ist es ihnen versagt, ihre endgültige
Bestätigung durch die lebendige Wirklichkeit zu finden. Der positive
Nutzen der durch mathematische Denkformen dieser Art gewonnenen theoretischen
Erkenntnisse soll indes durch das vorhin Bemerkte in nichts geschmälert,
hinabgesetzt oder gar geringschätzig in Abrede gestellt werden. Die
Vorgangsweise hat ihren tiefen, wohlberechtigten Sinn. Sie dient zuerst
als Hilfsmittel des Denkens; denn verwickelte wirtschaftliche Erscheinungen
in der Welt der Wirklichkeit lassen sich gar nicht selten nur auf einem
von ihr losgetrennten Erkenntniswege einer Lösung zuführen. Indem man
mit gutem Bedacht die zu untersuchenden Phänomene ihres unendlich verwickelten
Formenreichtums entkleidet, lassen diese sich erst auf ihre einfachsten
der Beobachtung zugänglichen, festgeprägten Einzelerscheinungen vereinfachen,
um hernach unter dem Blickwinkel der Abstraktion gesetzmäßige Ursache-/Wirkungszusammenhänge
ableiten (deduzieren) zu können. Fürderhin hat es der Forschende in
seiner Macht, besondere Erwägungen, als auch ausgewählte Nebenumstände
von Wesenheit schrittweise hinzuzunehmen, um die Modellaussagen auf
einen mit den Erfahrungssachverhalten möglichst übereinstimmenden Boden
zu wenden. Die hiernach gewonnenen Kenntnisse lassen sich daraufhin
anhand der Wirklichkeit erneut auf die Probe stellen, empirisch bekräftigen
oder wieder verwerfen.

Für welchen
Anlagezeitraum soll ich mich entscheiden?
Obenan ist zwischen Handlungszeitraum
und Planungszeitraum zu unterscheiden. Den Ausgangspunkt der
Überlegungen bildet mit vernünftigem Grund der Handlungszeitraum, der
als solcher die gesamte Zeitspanne durchmisst, in der ein Geschäftstreibender
Börsengeschäfte zu unternehmen gedenkt. Welche Zeitspanne der Handlungszeitraum
in jedem Einzelfall genau währt, hängt ab allein von den persönlichen
Handlungsabsichten und kann daher von Person zu Person ganz unterschiedlich
anschlagen: Dieser kann sich geradeso gut hinüber zu einem fest vorgegeben
künftigen Zeitpunkt erstrecken, beispielsweise über die nächstfolgenden
25 oder 30 Jahre, oder bis zum Erreichen des Rentenalters dauern usw.,
als auch unbestimmt bleiben und sich damit auf die gesamte (ungewisse)
Lebzeit ausdehnen.
Der Planungszeitraum nimmt
die Zeitspanne jeweils in sich auf, für die ein klug überlegter und
vollständiger Beschluss über Einzelanlagen gefasst werden soll.
Er bestimmt damit die Haltezeit einer geplanten Geldverwendung. Handlungszeitraum
und Planungszeitraum sind im Regelfall jedoch nicht von gleicher zeitlicher
Andauer. Wegen der mit zunehmender Zeitdauer ansteigenden Ungewissheit
über die Zukunft und der damit steigenden Kosten der Informationsbeschaffung
mag es sich beispielshalber nicht lohnen, den Planungszeitraum über
die Jahresfrist hinaus auszudehnen. Der Planungszeitraum ist mithin
meist von kürzerer Dauer als der Handlungszeitraum. Die Aufteilung
des Handlungszeitraums in einzelne Planungszeiträume bringt es mit sich,
dass jeweils zu Beginn eines neuen Planungszeitraums ausreichende Finanzmittel
parat stehen müssen, die eine Fortführung der Geschäfte in laufender
Folge ermöglichen.
Wie lässt sich nun die Länge
einer einzelnen Planperiode mit vernünftigem Grund bestimmen? – Der
Planungshorizont wird im Wesentlichen durch drei verschiedene Größen
bestimmt:
1.) durch den Handlungszeitraum; dieser legt die obere
Grenze des Planungszeitraums fest;
2.) durch die gegebene Ausstattung des betreffenden Investitionsobjekts:
Falls bspw. der Disponierende sein Geld in Anleihen auf eine Laufzeit
von sechs Monaten festgeschrieben hat, so folgt daraus, für sich betrachtet,
eine Untergrenze des Planungszeitraums von eben sechs Monaten. Bei anderen
Anlageformen wieder, so etwa im Falle von Aktien oder Finanzderivaten,
kann der Planungszeitraum durchaus (z.B.
im Daytrading) auf einen einzigen Tag oder einem Bruchteil davon zusammenschmelzen.
Da es bei der Geldanlage angezeigt erscheint, die zur
Verfügung stehenden Finanzmittel in gewissen Zeitabständen auf eine
Reihe verschiedener Anlageformen planmäßig zu verteilen, hat es durchaus
Sinn, die Untergrenze der Planungsperiode der Abrechnungsperiode
gleichzusetzen. Die Abrechnungsperiode stellt den Zeitraum dar, der
durch zwei Zahlungszeitpunkte, einem Anfangs- und einem Endpunkt, begrenzt
wird (z.B. Anschaffungsausgaben
für einen Aktienkauf jetzt und Einnahmen aus deren Verkauf später) und
innerhalb eines solchen voraussetzungsgemäß keine weiteren Zahlungen
mehr anfallen.
3.) Durch die offenstehende Möglichkeit der Beschaffung
und Auswertung von Auskunftsmitteln in Beziehung auf das Anlageinstrumentarium
der Wahl. Besitzt der Entscheider etwa Wissensvorsprünge hinsichtlich
einer ganz bestimmten Aktienanlage, so wird die Dauer seines Planungszeitraums
von der durch einen gewissen Zeitraum hindurch erwarteten Rendite abhängen,
auf den sich die ihm zugänglichen Nachrichten stützen. Der vorteilhafteste
Planungszeitraum wird sonach bestimmt, zum Ersten durch Art und Ausgestaltung
der persönlichen Anlagemöglichkeiten, und zum Zweiten durch die verfügbaren
und beschaffbaren zweckdienlichen Auskunftsmittel.
Vom theoretisch Standpunkt aus gesehen, müssten für optimale
Investitionsentscheidungen die Preise einer jeden Geldanlage von heute
an bis hin zum Planungshorizont richtig und weitaussichtig vorausbestimmbar
sein. Nun aber hat die Befristung der Kapitalbindungsdauer der einzelnen
Anlagen und das durch die Ungewissheit über die Zukunft bedingte Informationsrisiko
zur Folge, dass die Planungsdauer von Zeitperiode zu Zeitperiode fast
immer unterschiedlich lang anzusetzen ist. Um das Informationsrisiko
nach Möglichkeit zu begrenzen, werden nach Ablauf einer Planungsfrist
die Erkenntnisse aus einer jeden Spanne Zeit unter Beobachtung der neuen
Ausgangsbedingungen allesamt in die Planung für den nächste Zeitabschnitt
einbezogen. Diese fortgesetzte, auch als "rollende" Planung bezeichnete,
Vorgehensweise hat sich trefflich bewährt und bildet den Stütz- und
Angelpunkt für eine fachgemäße, wohl überdachte Anlagestrategie.

Worauf ist bei der
Anlageplanung besonders zu achten?
Um bei der Kapitalinvestierung
nicht unbesehen das Wagen vor das Wägen zu stellen, bedarf die Geldanlage
zu allem Anfang einer wohl durchdachten Planung. Bei der Aufstellung
eines Plans dieses Inhalts ist besondere Acht darauf zu geben, dass
Nachrichten und Auskunftsmittel von entscheidender Bedeutung für die
Erreichung des Planungsziels so vollständig als irgend möglich
zusammengetragen werden. Nur lauter solche Nachrichten, die zuverlässigen
Quellen entspringen, können unzweifelhaft stichhaltig und
zutreffend sein. Man unterrichte sich darum vom Neuesten, bringe
die gesammelten Auskunftsmittel in einen vernunftgemäßen, schlüssigen
Sachzusammenhang und werte über alledem sein Erfahrungswissen aus. Man
hüte sich bei der Untersuchung der Zusammenhänge vor logischen Denkfehlern
und derben Schnitzern. Eine Vorsichtigkeitsregel besagt: Sobald der
Hauch eines Zweifels aufkommt, lasse man die Hand davon. So hält man
Fehlentscheidungen nach menschlicher Möglichkeit im Zaume und vermeidet
insbesondere ein Handeln nach bloßem Wunschdenken.
Bei der Anlageplanung erscheint
es allemal ratsam, den Blick stets aufs Ganze zu richten. Man beziehe
grundsätzlich alle denkbaren Entwicklungen und Zukunftsaussichten
mit in die Planung ein. Niemand will nachträglich eine missliebige Überraschung
erleben. Also kenne man seine Anlageziele und die zur Auswahl stehenden
Anlageinstrumente. Nur die Märkte sollten aufgesucht werden, in die
man hineingeblickt hat, deren Zeichnen man zu lesen versteht und deren
Ablauf man verstanden hat. Man überdenke seine persönlichen Fähigkeiten
zur Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen von bestimmten
Zukunftslagen und versuche nach Kraft und Vermögen zu "erlernen", nach
welcher Richtung sich der Markt bewegen werde. Auch lohnt es sich, Annahmen
über das Verhalten anderer Marktbeteiligter wohlweislich mit in den
Kalkül einzubeziehen, indem man deren mögliche Einwirkung auf das Geschehen
vorwegbedenkt. Weder darf eine übermäßige Arbeitsbeanspruchung noch
die Gemächlichkeitsliebe, sei es bei der Beschaffung von Neuigkeiten
oder hinterher, bei der Auswertung der Ergebnisse als Entschuldigung
für das Übersehen erkennbarer Vorgänge herhalten. Man prüfe zum Schluss
die Hauptgedanken seiner Planungsarbeit nochmals auf das gründlichste,
ehe man mit einem Handelsauftrag an den Markt tritt. Kommt es hernach
trotz alldem zu einem Versehen, so gestehe man sich dies rückhaltlos
ein; denn wer in einen Fehler verfällt und seine Ursachen nicht umgehend
abstellt, begeht bekanntermaßen einen zweiten Fehler. Voraussetzung
hierfür ist bei alledem eine aufmerksame Selbstbeobachtung.
Zu erwägen ist endlich noch der Umstand, dass der finanzielle
Erfolg einer jeden Anlageplanung entscheidend abhängen wird sowohl von
der Güte der eingebrachten Prognosen, als auch von der zutreffenden
Beurteilung ihrer Folgen, und bestimmt nicht an letzter Stelle auch
von der Raschheit in der Umsetzung der Entschlüsse in wirkliche Kauf-
und Verkaufaufträge.

Welchen Stellenwert haben
Börsennachrichten und Anlageempfehlungen
bei der Sammlung von Informationen zur Entscheidungsfindung?
Man tut gut, Kundgebungen und Äußerungen, die als Neuigkeiten
unter das Volk gebracht, mit nüchterner Zurückhaltung zu behandeln.
Was der eine als sicher zu wissen vermeint und ausspricht, deckt sich
häufig nicht mit dem, was ein anderer bei genau demselben Sachverhalt
eines und desselben Zeitpunktes als gesicherte Tatsächlichkeit erklärt.
Neuigkeiten, selbst solche, die man als urkundlich erwiesen redlich
verkauft, werden wieder und wieder unbewusst verbreitet unter dem Blickwinkel
persönlicher Erfahrungen und Wertungen, wo nicht gar vermengt mit (zuweilen
gefährlichem und lügenhaftem) "Halbwissen". In dieser Frage ist die
Geistesgabe zur richtigen Einschätzung von vermeintlichen Tatsachen
gefordert – eine Fähigkeit, deren Wert nicht hoch genug in Anschlag
gebracht werden kann. Eine der gehaltvollsten Börsenregeln lautet füglich:
Das Nichthereinfallen auf fadenscheinige oder gar in Täuschungsabsicht
verbreitete "Anlageempfehlungen" aus zweifelhaften Quellen gehört zu
den glücklichsten Verfahrensweisen, Vermögensschädigungen zu verhüten.
Andererseits reichen als Tatsache gesicherte Sachverhalte
allein nicht aus, den möglichen Gang künftiger Kurse mit wohlbegründeter
Zuversicht gedanklich vorwegnehmen und bemeistern zu können. Um dies
leisten zu können, bedarf es ferner eines ganzheitlichen Wissens über
Tatsachen so wie über erklärende Theorien, zudem Kenntnisse von den
Erwartungen und Anschauungen anderer Marktteilnehmer.
In diesem Zusammenhang sei die Bedeutung für das Markthandeln
herausgestellt, die sich darin ausspricht zu ergründen, über welche
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen andere Markteilnehmer gegenwärtig
verfügen; denn andere bilden aus dem, was sie als Wirklichkeit annehmen,
ihre Erwartungen, und auf dieser Grundlage stützen sie wieder ihre Kauf-
und Verkaufsentscheidungen. Im Verfolg eines aussichtsreichen Vorgehens
an den Märkten wenden Handelsspekulanten ihre Bemühungen deshalb vorrangig
daran, die Einschätzungen anderer vorwegzunehmen ("zu antizipieren"),
um so den Markt schärfer zu durchblicken, ehe sie greifbare Anlageentscheidung
treffen.

Ich bin
Unternehmer in einem börsenfremden Tätigkeitsbereich.
Soll ich mich dennoch selber um meine täglichen Geldanlageentscheidungen
kümmern?
Wohl schwerlich. Man kann allzu verschiedenem Erwerb,
etwa dem als praktizierender Zahnarzt und als Trader in derselben
Person, nicht gleichzeitig nachgehen. Sich für Dinge zu begeistern,
die an und für sich nicht in jemandes Fach schlagen, führt über kurz
oder lang nur dazu, sich an seinen recht ungleichen Aufgaben zu verzetteln.
Es gilt dies nicht zum wenigsten von einem Operieren an den Weltbörsen,
sowie die Geschäfte nicht von Berufs wegen betrieben werden. Man bündele
stattdessen sein Geschick und Schaffen auf solche Aufgaben, die das
Berufsleben gewöhnlich mit sich bringt, und überlasse das Tagesgeschäft
an den Börsen lieber handelstechnisch begabten, im täglichen Geschäft
eingebundenen Börsenhändlern seines Vertrauens. Die Inanspruchnahme
der Dienste von sachkundigen Betreuern der Bank- und Brokerhäuser wie
auch von anderen wohlgeübten Fachkennern empfiehlt sich allemal dann,
solange man anderweitig viel beschäftigt oder aus allerlei Gründen selbst
nicht zum Handeln genügend befähigt ist. Berufshändler und Fachgelehrte
verfügen – so steht immerhin zu hoffen – über die nötigen Wissensvorsprünge
als für gewöhnlich auch über genügend Geschick, was am Ende einem wohlverstandenen
Eigennutz sehr zugute kommen mag.

Durch
Kleinanzeigen, Telefonkontakte und durch
Mitteilungen in Netzwerken des Internet habe ich erfahren, dass an den
Börsen unglaubliche Gewinne innerhalb kürzester Zeit möglich sind. Ist
derlei ernstzunehmen?
Aus der Absicht, anderen Leuten Geld abzulocken und dabei
selber Kasse zu machen, gaukeln selbsternannte "Anlageberater" gern
mit der Miene der Überlegenheit gutgläubigen Gemütern gerade recht märchenhaft
hohe Renditen vor, die sich angeblich mühelos mit allerlei (dubiosen)
Steuersparmodellen, mit Versicherungen, "programmgesteuerten Verfahren
des Börsenhandels", Warentermingeschäften, den exotischsten Aktien (Pennystocks
und anderlei Papiere des ungeregelten Freiverkehrs), obskuren
Zertifikaten oder mit sonstigen zweifelhaften
Papieren verdienen lassen. Zwar erscheinen die darauf gewendeten beredten
Versprechungen (hie und da umgarnt mit Blendwerk gelegentlicher Schmeicheleien
und kernigen Sprüchen, vielleicht auch im Verein mit dem Heraufbeschwören
von vermeintlichen Gefahren, dem Besorgen des Verpassens von einmaligen
Gelegenheiten, wohl gar im hitzigen Eifer mit Überzeugungswut und dunklen
Drohungen hervorgebracht) oft zunächst glaubhaft und verheißungsvoll,
stellen sich im Nachhinein jedoch wiederholt als raffinierte Täuschungsmanöver
heraus. Leider gibt es genug oft Unbesonnene, die in der Hoffnung auf
das schnelle Geld den windigen Verführungskünsten und Schöntuereien
jener zwielichtigen Gestalten aufsitzen und ihnen ihr Erspartes freimütig
anvertrauen. Allein gar mancher, der blindlings der Lockung gefolgt
und sein Geld aufs Spiel gesetzt hat, dessen Regeln er nicht ganz versteht,
hat dadurch alsbald ein Vermögen durchgebracht. Zwar sind Steuerausweichhandlungen
und Gewinnsucht nur allzu menschliche Neigungen; jedoch wird der, der
so blauäugig ist, solchen Vorgaukeleien – fast möchte man sagen Übertölplungsversuchen
– in die Falle zu gehen, nichts ahnend ins nachhaltige finanzielle Verderben
gelockt. Man tut wohl gut daran, angesichts eines derartigen Gebarens
sofort stutzig und zweifelhaft zu werden. Das Klügste wäre allemal,
sich von der leutseligen Art, mit der sich manch ein angeblicher Anlageberater
spreizt, nicht betören zu lassen und stattdessen ihren finsteren Ränken
von vornherein vorsichtige Zurückhaltung und kühles Misstrauen entgegenzusetzen.

Ich habe auf der Börse
Geld verloren ("mich verspekuliert"). –
Wie kann ich mir aufhelfen?
Es ist allzu selbstverständlich, dass das Vorgetane sich
nachträglich – wenn überhaupt – nicht leicht mehr aus der Welt schaffen
lässt. Die Auswirkungen eines verfehlten und durch die Wirklichkeit
getäuschten Anlageentschlusses einer früheren Zeit, sobald einmal ins
Werk gesetzt, lassen sich im Nachhinein nicht einfach wieder ungeschehen
machen. Manch einer mag sich darüber grämen und den unwiederbringlichen
Verlust seiner Barschaft kaum verwinden. Doch selbst wenn die ersten
Anläufe an den Börsen verfehlt oder wenig glücklich gewesen waren, sollte
man, anstatt darum übermäßig bekümmert sein, den Mut nicht sinken lassen
und vor allem seine Lehren daraus zu ziehen wissen. Erst die reine Erkenntnis
über Ursachen alles Zurückbleibens des Erreichten hinter dem ursprünglich
Erstrebten ermöglicht ein Lernen aus der täglichen Lebenserfahrung.
Sich die traurige Erfahrung zur Lehre dienen lassen hilft also vermeiden,
abermals in den gleichen Fehler zu verfallen. Solcherart Fehlschläge
dagegen, denen von niemand vermutete, völlig unvorhersehbare Vorkommnisse
ursächlich sind, lassen sich im tätigen Handel freilich nie ganz fernhalten.
Keiner kann in die Zukunft sehen. Vor Fehleinschätzung der Zukunft ist
keiner gefeit! Selbst die behendsten, besonnensten und geübtesten Händler
straucheln zuweilen oder tappen daneben. Schlagen Geldanlagegeschäfte
wahrhaft fehl, mag es hilfreich sein, sich die bei deren Umsetzung einmal
gemachten und erkannten Missgriffe frank und frei einzugestehen und
sich auf den nicht zu überhörenden Mahnruf zu besinnen »Sei wachsam!«.
Es schafft dies Abhilfe und führt zu der hoffnungsreichen Aussicht,
Vorteilgelegenheiten, die der Markt mitunter bietet, in Zukunft zu rechter
Zeit zu erkennen und wahrzunehmen. Aus dem Ganzen der reiferen Eigenerfahrung
und der gewonnenen Erkenntnisse als unveräußerlichem Eigentum lässt
sich alsdann, so ist zum Mindesten zu hoffen, für künftige Geschäfte
umso trefflicher Nutzen ziehen.

Ein erfolgreicher Geldanleger zeichnet sich vor allen
Dingen dadurch aus, dass er die überaus mannigfaltigen Zeichen des Marktgeschehens
richtig zu deuten und umzumünzen weiß. Noch dazu wird er immerzu anstellig
und findig sein. Selbst auf den Eintritt nicht vorhergesehener oder
nicht vorhersehbarer Marktverläufe wird er ebenso geistesgegenwärtig
wie angemessen zu antworten verstehen. Zwar auch er ist nicht unfehlbar,
doch er fehlt niemals von Grund aus. Was die Geldanlage als solche angeht,
stützt er seine Entscheidungen zweckmäßigerweise auf zweierlei Grundpfeiler:
einerseits auf die Verwertung allen bewährten Erfahrungswissens und
anderseits auf Erkenntnisse erprobter, bislang gut bestätigter gestaltender
Denkmuster, zumal wirtschaftlicher Art. Zu allem dem noch beruft er
sich oft und bald auf Lehren anderweitiger Wissensgebiete, wie die der
Psychologie und der sonstigen Sozialwissenschaften.
Das bewährte Erfahrungswissen kann durchaus vernunftwidrig
sein in dem Sinne, dass Entscheidungen über Geldanlagen ohne Gelegenheit
zur vernünftigen Vorbereitung aus dem Stegreif getroffen werden, sie
gleichwohl den gewünschten Erfolg zutage bringen. Gerade bei solchen
Beschlüssen, die unter großem Zeitdruck (bspw. in der Eile täglicher
Geschäfte des "Daytrading") gefasst werden müssen, kann selten das Für
und Wider aller Vorkommnisse auf angemessene Weise gegeneinander abgewogen
werden. Es erfordert dies ohne Zweifel die Aufbringung eines gewissen
Geschicks, das sich wohl selten anders als durch geduldig fortgesetzte
Übung und gesicherte Kenntnisse der Märkte gewinnen lässt. Wohlvermerkt:
Auch ein noch so reiches Erfahrungswissen erübrigt das Ausarbeiten eines
vernünftig durchdachten Anlageplans nicht!

Welche Hinweise und
Ratschläge sind sonst noch beherzigenswert?
"Vereinte Kraft Großes schafft". Man halte Ausschau nach
Mitstreitern, die sich auf den Handel an den Börsen gründlich verstehen.
Mit ihnen ein Bündnis zu schmieden verheißt, mit vereinten Kräften und
gemeinschaftlicher Tätigkeit das Beste aus allem zu machen! Bringt bei
der Geldanlage also eine Gruppe berufener Fachkenner und Könner ihre
Kenntnis nach einem gemeinsam bestimmten klugen Plan zu einem Werk zusammen,
so verspricht das Bündeln der Wissensvorsprünge aller gar nicht selten
die vorzüglichsten Anlageerfolge. Es hat dies neben der rein verstandesmäßigen
Nutzwirkung einer Wissensmehrung auch einen wesentlichen finanztechnischen
Vorzug: Setzt nämlich ein größerer Personenkreis jeweils immer nur gewisse
Teile seines Vermögensstocks aufs Spiel, so ermöglicht eine solche Vorgangsweise
eine weit größere Zahl an Mischungen zwischen risikoärmeren und risikoreicheren
Kapitalanlagen, im Vergleich zu der zugänglichen Anlagevielfalt bei
ganz alleinigem Handeln. Letzten Endes wird dies die Verwirklichung
jenes Ausmaßes an Risikoübernahme und Renditeaussichten erleichtern,
das mit der persönlichen Risikoneigung am weitesten übereinstimmend
ist.


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allgemeine
Börsenfragen

Alle Geldgeschäfte, die in
Aktien, Anleihen, Terminkontrakten, Optionen oder in den sonstigen Marktinstrumenten
aus freier Hand abgeschlossen werden, setzen ein Doppeltes voraus: Einmal
müssen die vertragschließenden Teile bei gegebenem Wissensstand des
Zeitpunktes der Einlassung in dem Geschäft einen Vorteil für sich sehen
und zum anderen müssen Käufer und Verkäufer unterschiedliche bis gegensätzliche
Erwartungen über den "wahren" inneren Wert* des betreffenden
Handelsgegenstandes hegen; bei Aktienanlagen auf längerer Frist z.B.
sind das Erwartungen über künftig zu bekommende Dividenden, bei Veranlagung
auf kurze Frist vor allem solche über den baldigen Veräußerungserlös,
wobei hier wie da der Tag des Verkaufs heute meist noch unbekannt sein
wird. Ungleiche Erwartungen auch bei gleichem öffentlich zugänglichen
Wissen haben ihren Ursprung in der unterschiedlichen Auslegung dieses
Wissens. So wird der Käufer einer Aktie entweder einen anderen Wissensstand
haben als der Verkäufer, oder, für den Fall nahezu gleichen Wissens,
wird jeder von beiden wegen ungleicher Auslegung zu anderer Markteinschätzung
gelangen. Ein flüssiger, fortgesetzter Handel an der Börse erfordert
somit nicht bloß verschiedene, sondern notwendig im Ablauf der Zeit
auch veränderliche Erwartungen.
[*
Dieser wird häufig mit dem Namen "intrinsic value" belegt. Hierbei
geht es um ein Denkkonstrukt, das vom Vorstellungsinhalt her dem (nicht
beobachtbaren) Ertragswert aus der Investitionstheorie entspricht.
Als Ertragswert bezeichnet man den in eine Summe zusammengefassten Wert
aller künftigen Nutzleistungen aus dem fraglichen Marktgegenstand.]

Heißt das, dass ich eine
Aktie dann kaufen
sollte, wenn ihr Börsenkurs unter meiner persönlichen Wertvorstellung
liegt?
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen. Aktien werden
im Handel an den Börsen durchgehend der Werteinschätzung durch die große
Marktöffentlichkeit unterzogen. Aktien werden von allen denen gekauft,
die sie für unterwertig halten, wogegen sie von denen verkauft werden,
die sie für überwertig halten. Sinkt der Kursstand, so wird verdeckte
Nachfrage zur wirksamen Nachfrage; hebt sich der Kursstand empor, so
wird verdecktes Angebot zum wirksamen Angebot. Genauer gesprochen: Wenn
und soweit es an einer sonstigen einträglichen Verwendung für das Anlage
suchende Geld mangelt, ist es allemal ratsam, nach Maßgabe der persönlichen
Werteinschätzung eine Aktie dem Portefeuille beizufügen, falls ihre
technischen, fundamentalen und anderen in Betracht zu ziehenden Zukunftsaussichten
einen baldigen Kursanstieg wahrscheinlich werden lassen. Die persönliche
Preisgrenze für eine infrage stehende Aktie wird theoretisch
bestimmt durch das Sicherheitsäquivalent der finanzmathematischen Barwerte
aus dem Zahlungsstrom aller künftigen Einnahmen und Ausgaben, die sich
aus dem Besitz der Aktie einspielen und in sich den einzelnen denkbaren
Zukunftslagen verwirklichen können. Zu ihrer praktischen Ausmittlung
ist jedoch sowohl die Kenntnis der Wahrscheinlichkeitsverteilung der
Renditen der Aktie als auch die der persönlichen Nutzenfunktion des
Entscheiders vonnöten (sofern eine solche im Leben überhaupt vorkommt).
Zum Mindesten steht soviel fest: Auf Aktien, die streng genommen zu
hoch oder zu tief im Werte stehen, trifft man mit allgemeingültiger
Tendenz umso häufiger, je weniger der an sich verfügbaren Handelsnachrichten
vollständig und richtig im Kurs ihren Widerschein gefunden haben ("eskomptiert
sind"), was namentlich auf sogenannte informationsineffiziente Märkte
im Verstande der Theorie Anwendung finden wird.

Alle Börsenkurse sind das Ergebnis der Bündelung einzelner,
unabhängiger Entscheidungen von Kauf- und Verkaufslustigen und den sich
daraus ergebenen Wechselbeziehungen, wodurch sich das Austauschverhältnis
von Marktgegenstand (Kaufgut) und Preisgut verwirklicht. Die Einzelentscheidungen,
jede für sich genommen, werden angeregt von äußeren und inneren Kraftquellen,
so vor allem von der Kaufkraft, den Zukunftserwartungen, sowie ferner
von der Möglichkeit einer sonstigen Mittelverwendung. Die Zukunftserwartungen
stützen sich ihres Teils gedanklich auf Zukunftsbilder (Prognosen),
die zeigen, welche Einschätzungen andere Börsenteilnehmer über den künftigen
Kursgang des jeweiligen Marktgegenstandes hegen. Sofern die Handelswelt
in gedankenmäßiger Vorwegnahme der künftigen Kursentwicklung einen vorliegenden
Börsenkurs beispielsweise als Fehleinschätzung des Marktes über den
"wahren" ("fairen", angemessenen) Wert ("intrinsic value") auffasst,
so entsprießen hieraus wahrnehmbar Kauf- und Verkaufshandlungen, verknüpft
mit der Hoffnung, dass der Markt diese vermeintlichen Fehleinschätzung
in naher Zukunft berichtigen und den Händlern dadurch einen Gewinn bescheren
werde. Sämtliche der in dieser Hoffnung verwirklichten Anlageentscheidungen
stellt der Markt in der Folge anhand von verbürgten Begebenheiten auf
die Probe, die ihm unbeirrt die Richtung weisen. Je nach dem tatsächlich
eingeschlagenen Gang der Preise wird der Händler Gewinne oder Verluste
zu verbuchen haben. Gewinne und Verluste entstehen Geldanlegern demnach
geradewegs aus ihren jeweiligen Einschätzungen der gewesenen und vorliegenden
Marktlage, wobei die Einschätzungen sich nach ihrer Verwirklichung im
Nachhinein entweder als richtig oder unzutreffend erweisen wird. So
gesehen ändert sich der Zustand der Märkte fortlaufend, vergleichbar
einer endlosen Strömung von Wissensänderungen im unaufhörlichen Spiel
und Widerspiel fortwährender Erwartungsanpassungen und darauf aufbauender
Anlageentscheidungen. In diesem endlosen Fluss von Wissensänderungen
ist – sobald einmal in die Sprache des Marktes übertragen – die unversiegbare
Quelle auszumachen, aus der Investitionsgewinne oder -verluste ihren
Ursprung nehmen.
Es sei nicht versäumt, in diesem Zusammenhang darauf
hinzuweisen, dass in sog. "effizienten Märkten" im Sinne der Theorie
grundsätzlich nur für den Markt unverhoffte, außerhalb des Gesichtsfeldes
belegene, nicht im Voraus zu erkennende Geschehnisse eine spürbare Einwirkung
auf den Lauf der Börsenkurse zu erkennen geben. Erwartete Begebenheiten
haben sich mit regelmäßiger Sicherheit bereits in den vorliegenden Kursen
niedergeschlagen, sie sind darin "eingepreist". Tendenziell gilt zudem
der Satz: Mit steigender Unsicherheit am Markt nimmt die
Volatilität (das Schwankungspotenzial)
der Kurse zu.
Nicht zuletzt lässt sich an der Publizität des Preisgeschehens
durch die Börsen gleichsam ein Signal ablesen, wo vorteilhafte Handelsmöglichkeiten
einst bestanden haben oder künftighin denkbar sind. In "effizienten"
Märkten, so lehrt es die Theorie ferner, wird das hierdurch angelockte
Kapital im freien, offenen Wettbewerb stets in die ergiebigsten Investitionsgelegenheiten
fließen, im gleichen Zug das Preisgefüge festigen und so zu einer sinnvollen,
da gemeinwohlfördernden Umverteilung knapper wirtschaftlicher Ressourcen
beitragen.

Folgen Börsenkurse einem
Pfad, wie ihn der Zufall fügt ("Zufallpfad",
"Random Walk"*)?
Keineswegs. Eine wirklich
regellose Abhängigkeit der Marktverhältnisse vom Zufall kann bestenfalls
dann geltend gemacht werden, wenn zweifelsfrei keinerlei Ursache
für eine in Rede stehende Änderung im Kurse eines Marktinstruments nach
dieser oder jener Richtung zu ergründen ist. Es darf also nicht schon
von einer "zufälligen Kursbewegung" um deswillen gesprochen werden,
als erkennbare ökonomische Ursachen benannt, diese aber in ihrem Zusammenwirken
und Einschlag auf den Kursbildungsfortgang nicht zu durchschauen verstanden
werden ("aleatorische Komponente"). Selbst dann, wenn die äußeren Gründe
für eine infrage stehende Kursbewegung ganz im Dunkel bleiben, ist es
mehr als wahrscheinlich, dass die nämliche nichts anderes als die Folge
der Wiederkehr gewisser innerer Gründe ist. So werden mit einiger Gewissheit
Begleitumstände des wirtschaftspolitischen Umfeldes, wie es beispielshalber
Wachstumsraten und Konjunkturzyklen, die Geldpolitik oder die Ausstattung
der Wirtschaft mit Geldmitteln sind, ferner tief verwurzelte seelisch-geistige
Vorgänge im Innersten des Menschenwesens – so wie der gemeine Marktmensch
womöglich auf Verbraucherpräferenzen hält, sind das bei Geld- und Börsenleuten
oft stille Hoffnungen und Befürchtungen an den Märkten, also die "Stimmungen
und Strömungen an der Börse" –, sowie sonstige Fremdereignisse zum gewissen
Grade einen Einfluss auf die Bildung von Börsenkursen ausüben. Ob beziehungsweise
dass der zurückliegende Kursverlauf einer Aktie, Währung, Ware usw.
dem Augenschein nach einem pfadlosen Zufallslauf gleicht (und womöglich
auch in Zukunft gleichen wird), steht wiederum auf einem ganz anderen
Blatt. Diese Frage betrifft einen Forschungsgegenstand, mit dem sich
insbesondere die Theorie des Random Walk eingehend auseinanderzusetzen
liebt.
[*
Die Entstehungszeit der Random Walk-Hypothese lässt sich zurückführen
auf das Jahr 1900; und zwar geht sie auf das Werk ihres Urhebers
Louis Bacheliers "Théorie de la Spéculation" zurück,
worin er die Bewegung der Kurse an der Pariser Börse untersuchte. Aus
finanzierungstheoretischer Sicht versteht man in Gelehrtenkreisen heutigentags
allgemein unter "Random Walk", und zwar stets in Bezug auf einen ganz
bestimmten künftigen Zeitpunkt, dass für jeden beliebigen Kurs der Gegenwart
die Wahrscheinlichkeit für einen Kursanstieg um einen beliebigen Prozentsatz
sich immerfort gleichstellt der Wahrscheinlichkeit für einen Kursrückgang
in dem gleichen Verhältnis. Aufeinander folgende Kursänderungen sind
sonach, wie man sagt, voneinander stochastisch unabhängig. Von den Varianten
des "Random Walk-Modells in seiner strengen Form verdienen Erwähnung
zum Ersten das weniger restriktive "Martingale-Modell", das keine
Annahme zur Wahrscheinlichkeitsverteilung unterstellt, und danach das
restriktivere Modell eines "Wiener Prozess" (benannt nach dem
Mathematiker Norbert Wiener), das vielfach auch als "Brown'sches
Modell" bezeichnet wird.]

Durch verwirklichte Börsenkurse erfährt der Börsenkundige
auf einen Blick, auf welchen gegenwärtigen Verkehrswert die Marktteilnehmer
eine Aktie, Anleihe, Währung und dergleichen schätzen und veranschlagen.
Börsenkurse als erfahrungsmäßige Markterscheinung, die auf reibungslos
arbeitenden ("effizienten") Märkten ausgehandelt und festgestellt werden,
legen Wissen offen und werten Erkenntnisse aus, über die in deren Gesamtheit
der einzelne Marktmensch ohne dem unmöglich verfügen könnte. In musterhafter
Weise, d.h. nur im theoretischen
Fall eines "Marktgleichgewichts" und unter, wie man sich ausdrückt,
Informationseffizienz, spiegelt der Börsenkurs eines jeden Zeitpunktes
den Kenntnisstand und die gesamten Erwartungen der einzelnen Marktteilnehmer
über die zukünftige Wertentwicklung des fraglichen Marktgegenstandes
treu und unmittelbar wider.
Ein heute an der Börse verwirklichter Kurs lässt sich
mitunter als Signal für den folgenden Handel deuten, indem der heute
registrierte Kurs ein sonst weit verstreutes Wissen nutzbar macht. Zur
Verdeutlichung, worauf die Signalfunktion von Preisen anspielt, mag
ein arg vereinfachtes Schulbeispiel für eine Möglichkeit der Bedeutungsentfaltung
von Geld- und Briefkursen ("bid"- und "ask-prices") angeführt sein:
Die Beobachtung etwa, dass einer soeben gewillt war, eine Aktie oder
einen ETF-Anteil zu einem Preis von 20€
zu verkaufen, sich hierfür aber keine Gegenpartei eines Käufer fand,
erhöht die Glaubhaftigkeit, daraufhin für 20€
oder zu billigeren Preisen kaufen zu können im Vergleich mit einer Marktlage,
wo das gesamte Angebot hätte schnellstens für 20€
das Stück umgesetzt werden können.
Schließlich sei der Hinweis
ausgesprochen, dass nicht notwendigerweise jeder einzelne Börsenkurs
ein leidlich zuverlässiges Signal wird liefern können. So wird beispielsweise
auf wahrhaftigen, d.i. unvollkommenen,
von Unsicherheit geprägten Märkten niemand befähigt sein, den "wahren"
inneren Wert einer Aktie mit hinreichender Bestimmtheit anzugeben.
[Anmerkung:
Ein laufender Börsenkurs spiegelt nur unter sehr engen Modellannahmen
den "wahren" inneren Wert eines in Untersuchung stehenden Wertpapiers
wieder, so nämlich unter sog. Informationseffizienz, bei einheitlichem
Wissensstand aller Marktteilnehmer, identischen Präferenzen rücksichtlich
des Anlagezeitraums sowie unter Risikoneutralität.]

Welche Bedeutung kommt der
Liquidität eines Marktes zu?
Unter Liquidität
wird im Marktzusammenhang nicht die Zahlungsfähigkeit einzelner Wirtschafter
(= Bonität), sondern eigens
der Tatbestand verstanden, dass bei eins ins andere gerechnet mäßigen
Handelskosten jedes zusätzliche Angebot auf dem Markt laufend und zur
Gänze abgenommen geradeso wie jede zusätzliche Nachfrage laufend und
zur Gänze befriedigt werden kann, ohne bei dem allem in unabsehbarer
Weise allzu stürmische Kursschwankungen hervorzurufen ("Sensitivität"
des Preises, Ausbleiben eines "market impact"). Durch die Beschaffenheit
eines liquide gestellten Marktes wird es – selbst bei sehr umfangreichem
Geschäftsgang Einzelner – keinem einzigen Markthändler gelingen, einen
spürbaren Einfluss auf die Bewegungsrichtung des Marktpreises auszuüben
(Mengenanpasser, "price taker"). Ein liquider Markt geht im Allgemeinen
einher mit einer vergleichsweise eng begrenzten Kurs-Schwankungsbreite
(Volatilität), auch
und gerade bei ausnehmend hohem Tauschverkehr ("volume").
Von vorstehendem Liquiditätsbegriff, der sich zugleich
als Qualitätsmaßstab eines Börsenplatzes begreifen lässt, ist die
absolute Liquidität (Liquidierbarkeit, Geldnähe) eines Vermögensgegenstandes
zu unterscheiden: Ein Vermögensgegenstand ("asset") gilt in diesem
Sinne für liquide, sofern es dem Investor möglich ist, das darin beschäftigte
Geldkapital, wann immer er möchte, in einer von ihm erwünschten Frist
zu einem fairen Preis wieder frei zu machen ("zu versilbern", "zu verflüssigen").
Der Liquiditätsgrad eines Marktes hängt entschieden ab
sowohl von der Zahl als auch der recht gründlich verschiedenen Handelsabsichten
seiner Teilnehmer (= Marktbreite): Je größer die Kopfzahl ist,
beziehungsweise je unterschiedlicher die Beweggründe und Anlässe der
Marktbeteiligten für die Aufnahme des Handelsverkehrs mit dem infrage
stehenden Marktgegenstand sind, desto enger werden die einzelnen Geld-
zu Brief-Kurse beieinander liegen, und umso schneller, einfacher und
zuverlässiger lassen sich i.d.R.
damit selbst umfangreichere Orders
gut annähernd zum letztgehandelten oder zu damit übereinstimmenden Kursen
ausführen (= Markttiefe). An manchen Börsenplätzen stärken sogenannte
"market-maker" die Liquidität eines
Marktes, indem sie während der Abhaltungszeit laufend Preise stellen,
zu denen sie in Eigengeschäften jeweils zu kaufen oder zu verkaufen
bereit sind. Ein gebräuchliches Maß für die Liquidität eines Marktes
stellt neben den tatsächlichen Umsatzzahlen ("volume") die
Marktspanne in Form einer Geld/Brief-Spanne ("bid/ask spread")
dar. Im Allgemeinen erhöht sich der Liquiditätsgrad eines Marktes in
dem Maße, wie sich die auf ihm hervorgebrachten Geld- und Brief-Kurse
enger stellen. Nur auf liquiden Märkten lassen sich Anpassungsentscheidungen
an wichtigen, beachtenswerten Tagesneuigkeiten durch darauf abgestimmte
Käufe und Verkäufe blitzschnell und ohne Reibungsverluste umsetzen ("market
immediacy").
Eine ganz wesentliche Bestimmungsgröße für einen liquiden
Markt ist grundsätzlich in der Höhe der Transaktionskosten belegen.
Eine hohe Marktliquidität steht im regelmäßigen Verlauf der Dinge in
einer strammen Wechselbeziehung zu niedrigen Transaktionskosten. Möglichst
knapp bemessene Transaktionskosten leisten durch erhöhten Zustrom vom
Kapital in gerader Linie wirksame Beihilfe zur Hebung der Liquidität
eines Marktes – und zwar zum Nutzen für Geldanleger, Absicherer (Hedger)
und Arbitragehändler gleichermaßen. Die Liquiditätsverhältnisse an den
Bar- und Terminmärkten sind meistenteils unterschiedlich verteilt. Die
Liquidität in den Futures-Märkten etwa überragt zumeist die ihrer Spotmärkte
um ein Vielfaches.

Was im Einzelnen zählt
zu den Transaktionskosten (Was sind
"Kosten des Börsenhandels")?
Unter der Bezeichnung Transaktionskosten versteht man
schlechthin die in eine Summe zusammengezogen Kosten eines Börsengeschäfts,
die im großen Zusammenhang und im Ganzen mit den verschiedenen Verkehrsvorgängen
auf dem Finanzmarkt zur Entstehung kommen. Diese sollten aus leicht
begreiflichen Rücksichten von allen Seiten so gering gehalten werden
wie es irgend angeht. Dies Gebot ist nicht allein für den einzelnen
Händler von außerordentlicher Wichtigkeit für den langfristigen Erfolg
seiner Geschäftstätigkeit, sondern, neben anderem, auch eine der allernotwendigsten
Voraussetzungen für einen funktionstüchtigen, liquiden Finanzmarkt selbst.
Unmittelbar einleuchtend erscheint dieses Erfordernis auch insofern,
als auflaufende Transaktionskosten die eingebrachten Gewinne schmälern
beziehungsweise die anfallenden Verluste vermehren. Um überhaupt einen
Gewinn zu machen, müssen die mit jedem Handel verbundenen Transaktionskosten
offenbar zunächst erst wieder eingebracht werden. Überdies wirken Kosten
des Markthandels störend insofern sie die für ein richtiges Arbeiten
der Märkte nötige ungesäumte Informationsverarbeitung verteuern. Wie
ohne weiteres einzusehen, können allzu hohe Transaktionskosten der Durchschlagskraft
des Marktmechanismus daher ganz beträchtlich Abbruch tun.
Die Transaktionskosten eines Marktes bilden einen wichtigen
Maßstab seines Organisationsgrades. Den Transaktionskosten zugehörig
sind grundsätzlich sämtliche der durch ein Handelsgeschäft auf der Börse
verursachten Kosten. Hierher zu rechnen sind im Einzelnen: Kosten für
die Anbahnung und den Marktzutritt (z.B.
Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren für Standleitungen
usw.), Kosten für die Überwachung der offenen Posten ("monitoring
costs"), Makler-, Börsen- und Clearingprovisionen, Kommissionen,
Depotgebühren sowie Ausführungskosten in Form von Geld-/Brief-Spannen
("bid-/ask-spreads") und ferner durch sog. "price-impacts"
verursachte Kosten, Opportunitätskosten aus entgangenen Zinseinnahmen,
ggf. noch Kosten für eine Wertpapierleihe,
"up-tick"-Regelungen bei Wertpapierleergeschäften, zudem Andienungsgebühren
bei Futures- bzw. Forwardgeschäften und nicht zuletzt allgemeine Such-,
Prüf- und Entscheidungsfindungskosten für Börsengeschäfte. In dem Grade,
als die Transaktionskosten insgemein sinken, steigt der Organisationsgrad
als auch die Allokationseffizienz des Marktes.
Die vorstehende Auflistung deutet bereits darauf, dass
die tatsächliche Zuordnung einzelner Kostenbestandteile im Anwendungsfall
bei der Verwirklichung eines Handelsgeschäfts auf allerlei Schwierigkeiten
stoßen kann. Durch eine zweckmäßige Scheidung der Transaktionskosten
in explizite und implizite Kosten lässt sich diese äußere
Erschwerung wenigstens zum Teil beheben: "Explizite Transaktionskosten"
pflegen solche Handelskosten genannt zu werden, die einem Geschäft
a priori auf gerader Linie zugerechnet werden können. "Implizite
Transaktionskosten" lassen sich dawider erst im Nachhinein und dann
häufig nur in Bausch und Bogen zuschlagen. Der auf den Kopf genaue Belauf
der gesamten (Ex-post-)Transaktionskosten
einer Markthandlung hängt hierbei nicht unwesentlich ab 1.) von der
Art und Beschaffenheit des jeweiligen Verkehrsgegenstandes; 2.) dem
Grad der sog. Markteffizienz als 3.) auch von der Ausgangslage und 4.)
der Marktstellung und Macht des betreffenden Geldanlegers oder Händlers.
Aller Mühseligkeiten zum Trotz, die ihre möglichst bestimmte
Ausmittlung je in einem einzelnen Fall auflegen mögen, ist es dennoch
tunlich, Transaktionskosten über die Annahme durchschnittlicher Kostensätze
antizipando in die Investitionsplanung einfließen zu lassen.
Die erwartete Rendite einer Investition ergibt sich, nach Abrechnung
der Transaktionskosten, alsdann im Ausdruck der Nettorendite
(Reinertrag).

Mit dem englischen Gesamtnamen des
Market-Maker ("maket maker",
"price maker", auch "Designated Sponsor" oder "Market Expert"
genannt) werden im Bank- und Börsenwesen besondere, an wohlgeordneten
(organisierten) Sekundärmärkten anzutreffende ständig ansprechbare Marktteilnehmer
(Makler) belegt. Den Trägern dieser Benennung ist gemein, dass sie auf
den Märkten in erster Reihe in einer Ausgleichfunktion zwischen Angebot
und Nachfrage stehen. In der Stellung eines Kursmaklers (Handelsmakler)
an der Börse geben sie während der Abhaltungszeiten für die ihnen zugewiesenen
und von ihnen betreuten Werte (Aktien, Obligationen, Devisen u.dgl.m.)
von sich aus fortwährend oder nur auf Anfrage verbindlich gestellte
Kauf- (Geldkurs, "bid") bzw. Verkaufspreise (Briefkurs,
"ask", "offered"), entweder einseitig oder in Form zusammengepaarter
Kauf- und Verkaufgebote, öffentlich bekannt, sodass diese auf
Verlangen von anderen Marktteilnehmern – Kauf- und Verkaufslustige gleichermaßen
– geschäftsmäßig verwertet werden können. Der angerufene Market-Maker
nimmt sodann für den Verkäufer die Stellung des Käufers gleichwie für
den Käufer die des Verkäufers ein, allerdings im Falle der beidseitigen
Kursstellung jedes Mal in der Ungewissheit, ob er bei dem Geschäft als
Käufer oder Verkäufer auftreten wird. Market-Maker erfüllen ihren Daseinszweck
ebenso wohl in einem herkömmlichen Auktionsmarkt mit Rufhandel als inmitten
eines elektronischen Netzes verlaufenden Handelsverkehrs des Börsenbetriebs.
Die von ihnen ausgehenden Kursnennungen für ein benanntes Marktinstrument,
die beide Seiten – sowohl den "bid"- als auch den "ask"-Kurs – mit einschließen,
werden als Quotationen (Quotierungen, Kotierung, "quotes")
bezeichnet. Der Kursmakler betätigt sich also gleichzeitig als Anbieter
und Nachfrager im Markt und wird in Ausübung dieser seiner Aufgabe als
"market-maker", "(broker)-dealer", an der
NYSE als "specialist",
im deutschen Sprachraum auch als "Betreuer", oder salopp als
"Marktmacher" bezeichnet.
Wann immer Market-Maker ihre Quotationen stellen, fassen
sie diese zunächst und vor allem nach der dann gerade herrschenden Auftragslage
ab. Darüber hinaus können sich Quotationen, je nach Amt des Market-Maker
und nach den Freiheitsgraden, die er im Markt für sich beanspruchen
kann, zum Teil auch auf seine eigene Beurteilung über die künftige Preisentwicklung
im betreffenden Markt stützen. Zwar darf ein "market-maker" die von
ihm aufgestellten Quotes bei fortlaufender Notierung und fortlaufenden
Abschlüssen an sich nach Belieben ändern; er ist indes gemeinhin verpflichtet,
auf Anfordern anderer Marktteilnehmer ("quote request") – zumindest
in einem vorher festgesetzten Geschäftsumfang, üblichermaßen aber nur
bezogen auf einen vorgegebenen Höchstbetrag – über einen bestimmt festgelegten
Zeitraum ("Mindesthaltefrist") zu den genannten Preissätzen (den "quotes")
auf eigene Rechnung zu kaufen bezw. zu verkaufen (Kontrahierungszwang;
"quote driven market"). Seine Vergütung für die Leistungsabgabe
"jederzeitige Handelsbereitschaft ('immediacy')" und das durch
Schaffung offener Posten damit auf sich genommene Risiko sucht und findet
der "market-maker" zum guten Teile darin, dass er von einer Seite billig
nimmt und nach anderer Seite teuer gibt, d.h.
in der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs ("Preisspreizung", "bid-/ask-spread",
"markup"). Dieser Gesichtspunkt hebt ihn von seinen Berufsgenossen:
den Brokern, ab, deren Hauptaufgabe wieder darin besteht, zwischen den
Marktparteien Geschäfte bloß zu vermitteln, wofür sie im Gegenzug eine
Vergütung in Form der Kommission in Anspruch nehmen dürfen. Market-Makern
werden nicht selten Vergünstigungen und Anreize zur Übernahme einer
Market-Maker-Funktion in Aussicht gestellt. Diese bestehen i.
d. R. in einem Anspruch auf ermäßigte Börsenspesen, der völligen
Erstattung von Handelskosten oder auch nur eines teils der Kosten als
auch in einem umfassenderen Zugriff auf nützliche Besonderheiten der
Handelseinrichtungen einer Börse.
Außerdem werden im Maklerwesen den Market-Makern mitunter
erweiterte Handlungsmöglichkeiten eingeräumt: So werden ihnen unter
verfügten Marktmodellen in bestimmten Märkten mit Absicht Spekulationen
in Eigenverantwortung ermöglicht ("Selbsteintritt"); ebenso wohl kann
es sein, dass sie sowohl als "market-maker" als auch fallweise im Auftrage
von Kunden als Broker tätig werden. Market-Maker dieses Schlags werden
"broker-dealers" oder, seltener, auch "dual capacity traders"
genannt.
Die Hauptbestrebung eines jeden Market-Makers richtet
sich darauf, die Liquidität des betreffenden
Marktes zu befördern sowie dessen Transparenz aufzubessern, indem er
darauf hinwirkt, als Konterpart anderer Marktteilnehmer durch öffentliche,
jederzeitige Transaktionsbereitschaft einen ordentlichen, beständigen
Handel in dem Handelsinstrument zu gewährleisten, dessen er sich angenommen
hat ("Marktpflege"; "qualified liquidity provider"). Da gemeinhin
die hierbei notwendig zur Entstehung gelangenden und daraufhin offen
bleibenden Posten einer alsbaldigen Deckung (Eindeckung, Hedging) bedürfen,
liegt es in der Natur der Sache, dass "market-maker" in erster Reihe
die Stellung eines Hedgers oder eines Arbitragehändlers versehen, denn
die eines Spekulanten.

Stimmt es, dass durch
Arbitragegelegenheiten sich risikolos Gewinne
erwirtschaften lassen?
Längst nicht; denn Arbitragevorgänge der Wirklichkeit
sind vom Fluss der Zeit untrennbar und mit dessen Dasein sind sie unzweifelhaft
ganz von selbst dem Risiko ausgesetzt (Arbitragespekulation). Einmal
entdeckt und eingeleitet, spielt sich eine Arbitrage bei der Verwirklichung
untrüglich nicht bloß in einem einzigen logischen Zeitpunkte ab – eine
vollkommene Gleichzeitigkeit gibt es ohnehin nicht –, sondern prägt
sich in Wahrheit aus als eine im Ablauf der Zeit beobachtbare, in sich
geschlossene Handlungsabfolge. Man pflegt diejenigen Marktteilnehmer,
die sich darauf verlegt haben, auf verschiedenen Märkten gleichzeitig
Umschau zu halten nach bestehenden Preisungleichmäßigkeiten ("Anomalien")
zwischen den sich darbietenden Kaufpreis-Obergrenzen und Verkaufspreis-Untergrenzen
eines Marktinstruments ein und derselben Gattung (Handlungsalternativen),
von denen es lohnt, sie zum Zwecke der Gewinnerzielung mit einem Schlag
auszunützen (Differenzarbitrage), als
Arbitrageurs ("arbitragers")
zu benennen. Neben der nötigen Achtsamkeit und Sachkenntnis ist die
technische Voraussetzungsgrundlage für ein zielsicheres Aufdecken von
offenstehenden Arbitragefenstern samt deren unverzüglicher Ausnützung
ein unmittelbarer, ungestörter Marktzugang nah des Marktes auf kürzester
Linie, verwirklicht durch eine blitzschnelle, sich selbst steuernde
Handelseinrichtung.
Die
Umsetzung einer
Arbitrage erfordert im Handelsleben zum Mindesten zwei gesonderte
Geschäftsabschlüsse. Der Arbitrageur kauft (vorwiegend im großen Maßstab
von vergleichsweise nominell hohen Handelsvolumina) das billigere Instrument
womöglich bei zeitgleichem (nur theoretisch denkbarem simultanem,
uno actu!) Verkauf des teureren, und zwar ohne dass hernach in der
Gesamtbilanz nennenswerte Ausgaben rein auf seine Rechnung gehen. Verläuft
alles dem Vorhaben gemäß, erhält er davon als Resultierendes gleichsam
ein sich selbst finanzierendes Portfolio, das einen der Gewissheit ganz
nahekommenden Reinertrag erwarten lässt. Nebenumstände, wie persönliche
Risikoneigungen, mathematische Erwartungswerte der Renditen oder Zeitpräferenzen
des Entscheiders, sind für die den Arbitragehandlungen voraufgehenden
Überlegungen beinahe immer ganz ohne Belang. Die eingeheimste Summe,
die sich als finanzielles Ergebnis aus einer musterhaft durchgeführten
Arbitrage ergibt, beziffert sich allemal nach dem verwirklichten Unterschied
(Marge) im Preise beider Instrumente, gewendet auf den Aufhebungszeitpunkt
des Geschäfts.
Sieht man indes genauer zu, so klafft zwischen der Entschließung
zur Durchführung der Arbitrage und ihrer wahrhaftigen Umsetzung auf
den Märkten eine zeitliche Lücke: Der Arbitragist handelt, auch wenn
die Handlungszeitpunkte noch so nahe aneinandergerückt sind, nur
fast zur gleichen Zeit
auf verschiedenen Marktplätzen (= interlokale und intertemporale
Preisausgleichung). Die Zeitspanne aber, die eine jede Arbitrage notwendig
ausfüllt, ist unabweisbar mit Zufallsereignissen durchsetzt; folgerecht
werden angestrebte (erwartete) Arbitragegewinne stets auch unsichere
sein. Überdies müssen bei jeder wirklichen Umsetzung einer Arbitrage
immerzu allfällige Handelsspesen eingerechnet und auch getragen werden
(Arbitragekosten; Transaktionskosten), womit aus sich heraus jeder in
Aussicht genommene Arbitrageertrag von Anfang bis zu Ende in Frage
gestellt wird.
Nach dem Gesagten ist das Eine sofort einleuchtend: dass allein rein
"akademische Arbitragen" gänzlich der Verlustgefahr
entzogen sein können.
Der Arbitrage wird im Allgemeinen eine wichtige
wirtschaftliche
Aufgabe bei der Herbeiführung "fairer" und angemessener Preise zugeschrieben:
So wird wiederholt die Anwesenheit einer stattlichen Zahl von Arbitrageuren,
die mit wachsamem Auge zur Durchführung von Arbitragen immerzu bereit
stehen und die aus ihren höchst eigennützigen Bestrebungen das Marktgeschehen
mit regem Eifer pausenlos zu verfolgen wissen (wie es die unermüdlichen
Handelsmannschaften von Hedge- und Investmentfonds, Banken und Versicherungen
usf. zu tun lieben), als eine unabdingbare Voraussetzung genannt für
die Verwirklichung einer erfahrungsgemäßen Grundausrichtung zu einem
arbitrage-freien Gleichgewicht ("fair value") zwischen Termin-
und Kassamarkt ("Zeitarbitrage"). Der durch eine einmal erkannte
Arbitragegelegenheit ausgelöste Ausgleichungsablauf hin zu einem Gleichgewicht
vollzieht sich nun landläufig in der Weise, dass jeder über den gleichgewichtigen
genug weit emporsteigende Marktpreis durch Abstrom von Finanzmitteln
wieder auf das Richtmaß des vollkommenen Ruhepunkts hinuntergedrückt,
jeder unterhalb diesen genug weit abfallende durch Zustrom von Finanzmitteln
wieder darauf emporgehoben wird (Gesetz der Gewinnausgleichung). Die
vordem sich vorfindende Kluft zwischen dem Marktpreis und seinem erkannten
Richtstand ist keine Dauer beschieden, sie wird durch die ausgleichende
("nivellierende") Kraft der Arbitrage sogleich wieder getilgt.
Von der eben erörterten zeitlichen und örtlichen Arbitrage
mit aller Strenge zu sondern ist der Begriff der "Risikoarbitrage",
die oft auch mit dem technischen Namen der "merger arbitrage"
benannt ist: Auf Risikoarbitrage trifft man häufig und gern z.B.
im Zusammenhang mit Unternehmungsübernahmeversuchen, die durch Aufkäufe
von Anteilscheinen der angehenden Gesellschaft unternommen werden. Die
das Differenzspiel betreibenden Risiko-Arbitrageurs erwerben Aktien
der zu übernehmenden Unternehmung, während sie (fast) gleichzeitig Aktien
der aufkaufenden Unternehmung (leer-)verkaufen.
(Einen noch gänzlich anderen
Begriffsinhalt erfährt der Arbitragebegriff im deutschen Handelsrecht:
Darnach geht es um Vereinbarungen vor einem Schiedsgericht ("arbitration").
Die Mitglieder von Börsen sind übrigens ebenso wie Broker i.
d. R. verpflichtet, Streitigkeiten vor einem solchen Schiedsgericht
auszutragen und beizulegen.)
Arbitrage (aus lateinischem arbitrium, »die Entscheidung«,
»das Gutachten«, wie auch aus franz. arbitrer, »entscheiden«,
»urteilen«, »Wert abschätzen«) beruht im Gesamtzusammenhang auf dem
großen "Gesetz der Unterschiedslosigkeit
der Preise" ("Law of One Price"), das für wirtschaftlicherweise
gleichwertige Handlungsmöglichkeiten Preise von allenthalben gleicher
Höhe behauptet. Eben dieser Richtsatz bildet überdies eine Grundsäule
der wirtschaftlichen Werttheorie. Lohnenswerte Arbitragegelegenheiten
setzen als ein wesenbestimmendes Merkmal die Beobachtung von "Ungleichgewichtskursen"
voraus, die ihresteils in aller Regel wieder auf Uneinheitlichkeit des
Wissenstandes unter den Marktteilnehmern zurückgehen. Allein auf wahrhaftigen
Märkten sind solcherart beständige Preisungleichgewichte von gesichertem
Erfolg ("free lunch-Situationen") offenbar keiner langen Dauer fähig,
käme dies tatsächlich doch dem Dasein einer Geldmaschine ("money
machine") gleich. Marktvorkommnisse einer Gewinn verheißenden Arbitrage
dürften sich demnach in Wirklichkeit allenfalls vereinzelt und vorübergehend
einstellen. Dies aber lehrt, dass erfolgverheißende Arbitragegelegenheiten
letzten Endes immer nur auf und zwischen sogenannten
"ineffizienten Märkten"
im Sinne der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie möglich sein können;
denn das Eine ist gewiss: Solange auf einem Markte noch Spielraum für
gewinnträchtige Arbitragemöglichkeiten verbleibt, wird er sich kaum
je in einem Gleichgewichtszustand befinden.

Ich bin ein warmer Freund
der "technischen Analyse" ("chart analysis")
und bevorzuge deshalb Charts als Grundlage für meine Anlageentscheidungen.
Lassen sich denn allein mit Hilfe der Charttechnik, von Zufallstreffern
abgesehen, auf längere Sicht überhaupt überdurchschnittliche Gewinne
erreichen?
Nein. Hinter sämtlichen "Analysen und Methoden der Markt-
und Charttechnik" mit ihren zahllosen mathematisch-statistischen Kennzahlen
steckt nichts mehr als allein der Schein und Glaube, von Beobachtungen
vermeintlicher Preisregelmäßigkeiten der Vergangenheit voraussehend
auf die Zukunft schließen zu können. Ohne erkenntnistheoretischen Begründungszusammenhang
ist dieser Glaube doch noch immer nichts als bloßer Aberglaube. Das
Genauere darüber siehe Thema 14: Kritik der Charttechnik.

Ist die Verwendung
EDV-gestützter Börsensoftware zur Anlageplanung zu
empfehlen?
Rechner-gestützte Anweisungen zur börslichen Anlageplanung
erleichtern zwar die anschauliche Darstellung und die Übersichtlichkeit
von Börsenkursen, vermögen letztlich aber nicht um ein Deut mehr zu
leisten, als den bereits vorliegenden Datenbestand stilgerecht aufzubereiten,
der ohnehin schon durch verwirklichte (Ex-post-)Kurse
greifbar vorhanden ist. Im Übrigen verliert in Bezug auf die Verwendung
einer Anlageplanung unterstützende Börsensoftware das nachstehend zur
"Charttechnik" Gesagte kein Jota an Geltung. Das Nähere darüber siehe
Thema 14: Kritik der Charttechnik.

Welchen Nutzen könnten
Termingeschäfte für mich haben?
Unter einem
Termingeschäft ("forward
contract") versteht man ein Zeitgeschäft schuldrechtlicher Natur,
das in der gegenwärtigen Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft
auf ein in einer künftigen Gegenwart vorzunehmendes Rechtsgeschäft begründet
(Vertrag über "Verträge" eines ferneren Tages). Ein solches zeigt sich
in seiner Art immerhin verschieden von den
Bargeschäften*, die
ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen in
der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden übereinstimmend alle diejenigen
Zeitgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel der Sachverhalt ist, dass Vertragsschluss
(= Verpflichtungsgeschäft) und Erfüllung durch Vollzug eines darauf
gerichteten Handelsgeschäftes – das ist i.
d. R. ein Kauf-, Tausch- oder Kreditgeschäft – in zwei oder mehr
wesentlich verschiedene Zeitschichten einzuweisen sind, unter dem technischen
Namen Termingeschäft zusammengefasst.
Der Schlüsselgedanke, der sich um alle Formen von Termingeschäften rankt,
ist mithin der, dass das zeitlich kausale Nacheinander von wechselseitiger
Einwilligung in die Vertragsverpflichtungen und Erfüllung derselben
zum anvisierten Termin um eine gewisse Spanne Zeit von gemeinhin mehreren
Tagen, meist aber um Wochen oder vielleicht sogar um Monate auseinandergelegen
ist.
[* Termingeschäfte
unterscheiden sich damit nicht nur streng von Bargeschäften, sondern
auch von gewöhnlichen Kreditgeschäften. Bei den Bargeschäften vollzieht
sich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses der Leistungsaustausch gleichsam
synchron. Bezeichnend für Letzte dagegen ist, dass die Leistung der
einen Partei, die des Gläubigers, in die Gegenwart, die Gegenleistung(en)
der anderen, des Schuldners, in die Zukunft fällt (fallen).]
Termingeschäfte zeichnen sich
im ökonomisch-technischen Sinne erkennbar durch eine ungemeine Vielseitigkeit
aus, als sie zweckbedacht in Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen
Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt werden können (=
Derivative Instrumente,
Derivativgeschäft; vom lateinischen
"derivare" = ableiten). Durch den sachgerechten Einsatz von Termingeschäften
in Gestalt von
Derivativen
Finanzinstrumenten* auf den Finanzmärkten erweitert sich
das Entscheidungsfeld des Disponierenden (als Ergebnis alternativer
Vertragsgestaltungen) um eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, grundlegende
ebenso wie bedarfsgerecht zusammengesetzte. Der besondere Vorzug der
derivativen Finanzmarktinstrumente liegt damit auf der Hand. Vermöge
ihrer ausgedehnten Variationsbreite lassen sich alle diese haarscharf
ausrichten auf die bestehende Markterwartung ihres Anwenders nicht minder
als auf sein geistig-seelisches Innenleben. Das Letztgenannte umfasst
in jeder Marktlage besonders das persönliche Verhältnis zu wirtschaftlichen
Unsicherheiten, d.i. die in
der Person des Entscheiders liegende Risikoneigung. Mehr über den Gegenstand
der Termingeschäfte siehe Thema
15: Was ist ein Termingeschäft?.

Was sind
Hedgegeschäfte, wer ist Hedger?
Hedger ("Absicherer") sind von Natur aus "risikoaverse"
Marktteilnehmer. Sie scheuen die Gefahr abträglicher Preisausfälle.
Sie heben sich damit in ihren auf dem Markt verfolgten Endabsichten
klar von der Zunft der Spekulanten ab. Zur Gruppe der Hedger zählen
diejenigen Personen und Organisationen, die ihre auf dem Kassa- oder
Terminmarkt vorgenommenen Geschäfte vor allem als Vorsorgehandlung zur
Preisrisikokompensation verstehen. Gewöhnlich dienen diese dem Zweck
der Absicherung offener Posten ("risk exposure") gegen Ertrags-
und Vermögenswertverluste. Insoweithin sind ihre Finanzgeschäfte nicht
etwa Ausfluss von Glücksspielen, sondern mit Rücksicht auf den gehegten
Versicherungsgedanken stehen sie solchen geradezu entgegen. Eingerichtet
werden Hedgegeschäfte durch Aufbau von korrespondierenden Positionen
im Kassa- oder Terminmarkt, deren Preisunsicherheitsursachen zwar voneinander
abhängig sind, sich jedoch in gegenläufiger Richtungen bewegen. Die
Versicherungswirkung von Hedgegeschäften ist freilich nicht kostenfrei
zu erlangen, sondern ist grundsätzlich mit einem Opfer belegt: dem Preis
fürs Hedging. Dieser besteht entweder in einer eigens auszulegenden
Geldsumme oder manifestiert sich beim Hedging mit unbedingten Termingeschäften
(Futures, Forwards) implizit in Opportunitätskosten, zumal in herabgeschraubten
Renditeerwartungen. Mit dem Namen Hedger werden demgemäß diejenigen
Marktteilnehmer angesprochen, die vor allem andern die Ungewissheit
über zukünftige Marktpreise abgenommen haben wollen und bereit sind,
dafür eine "Versicherungsprämie" zu zahlen. Hedger werden mit Spekulanten
insofern häufig in Beziehung gesetzt, als Spekulanten es sind, die Hedgern
das Kursrisiko gegen ein angemessenes Entgelt in Form einer entsprechenden
Renditeerwartung abzunehmen bereit sind. So gesehen bewirken Hedgegeschäfte,
beispielsweise durch Aufbau einer Gegenposition im Terminmarkt mithilfe
derivater Instrumente (risikokompensatorischer Akt), eine Verlagerung
von Preisunsicherheiten weg vom Hedger eine Instanz weiter zu anderen
Marktteilnehmern, die in der Lage und willens sind, diese zu schultern
(Risikotransformationsfunktion von Hedging). Das gute Gelingen eines
jeden Kurssicherungsgeschäftes beruht maßgeblich
auf einer preisausgleichenden Wirkung der Kursbewegungen des Grundgeschäftes
durch die eines ergänzenden, aber entgegengerichteten Finanzgeschäfts
in Derivaten, kurzum auf Herbeiführung gegenläufiger Zahlungsflüsse.
Bei einer Parallelbewegung der Terminkurse zu den Kursen am Spot- oder
Kassamarkt eines abzusichernden Marktgegenstandes gleichen sich die
anfallenden Kursgewinne und Kursverluste idealerweise vollständig aus.
Hedger sind in Ausübung ihrer Tätigkeit zumeist institutionelle Akteure,
wie Banken und ihre Vertreter, Versicherungen, Pensionskassen, Investmentgesellschaften,
Industrie- und Handelsunternehmungen, und eher selten einzelne private
Wirtschafter.

Was ist der
Unterschied zwischen einem Termingeschäft
(= "Forward")
und einem Terminkontraktgeschäft (=
"Futures")?
Ein Termingeschäft
("forward commitment"; Forward-Kontrakt i.e.S.
oder kurz "Forward") in seiner Grundform geht hervor aus einer
besonderen, auf rechtlich völlig freier Grundlage zuwege gebrachten
wechselseitig bindenden, also rechtswirksamen Übereinkunft zweier privater
Vertragsparteien: Ein ausdrücklich begründeter, unbedingt zu erfüllender
wirtschaftswertiger Vertrag zwischen einem "Käufer" (Long) und einem
"Verkäufer" (Short), durch den sie beiderseits Vorschriften treffen,
einen in seiner Beschaffenheit genau umrissenen Vertragsgegenstand (wie
es z.B. Waren genau bestimmter
Beschaffenheit, ganz bestimmte Wertpapiere, Devisen, Zinsinstrumente
oder sonstige Verfügungsrechte sind) in einer ausbedungenen Menge (bzw.
im Geldeswert eines bezeichneten Finanztitels), auf eine festgesetzte
zukünftige Zeit (zum "Termin") gemäß dem bei Vertragsschluss abgemachten
festbestimmten Austauschverhältnis (Terminpreis, Terminkurs) zu vertauschen.
Das den Termingeschäften Eigentümliche ist demnach darin gelegen – der
Name deutet in sinnfälliger Weise darauf hin –, dass ihr Vollzug (bei
Handelswaren und Wertpapieren durch Lieferung, Übergabe, Empfangnahme
und Bezahlung derselben zum Einigungspreis) ungleich Bargeschäften auf
eine entlegenere Zukunft hinausgeschoben ist. – Das Genauere hierüber
s. Thema 16: Forward und Futures.

Immer wieder ist im Zusammenhang
mit Termingeschäften von einem "Hebeleffekt"
zu hören. Was versteht man eigentlich unter dem Begriff "Hebeleffekt"?
Mit Hilfe eines Hebels von genügender Stärke lassen sich
vergleichsweise schwere Gegenstände mit vergleichsweise wenig Kraftaufwand
spielend leicht bewegen. Ein ganz ähnliches Verhalten legen gehebelte
Termingeschäfte an den Tag: Mit verhältnismäßig kleinen Summen Geldes,
die für den Einsatz oder Erwerb von Derivaten aufzubringen sind, lassen
sich kraft eines hinlänglichen Hebels verhältnismäßig große Kapitalbeträge
steuern – ein Mechanismus, der bei zutreffender Voraussicht des Kursverlaufs
die Aussicht auf erhöhte Vermögensgewinne verheißt. Derart verlockenden
Gewinnaussichten stehen indes am anderen Ende des Hebels unverbrüchlich
nicht minder hohe Verlustrisiken gegenüber. Als Erklärungsgrund für
diese den Derivatemärkten überaus familiäre Erscheinung gilt folgender:
Wer auf ungedeckte, unbedingte Termingeschäfte, wie etwa auf Futures-Kontrakte,
eingeht, hat grundsätzlich für den Gesamtwert des Kontraktumfangs
geradezustehen, unbeschadet des Umfangs der ursprünglich einzubringenden
Deckungssumme (Margin) – also selbst dann, wenn für den Abschluss eines
Futuresgeschäfts gleich zu eingangs, wie üblich, nur ein kleiner Bruchteil,
etwa zwischen 5 und 20 Proz. des jeweiligen Kontraktgegenwerts, als
Einschuss ("initial
margin") zu hinterlegen ist. Aber eben weil der Mindesteinschuss
für die Begründung eines Futures (gleichwie der Erlangungsaufwand für
allerhand andere Derivate) nur einen solch kleinen Teil des jeweiligen
Kontraktgegenwertes ausmacht, kann der Einsatz dieser Instrumente vermöge
ihrer Konstruktionsweise aus sich heraus einen dem entsprechend starken
oder gar überstarken Hebeleffekt in Bewegung setzen (auf Neudeutsch:
"Leverage-Effekt"; "risk-return-leverage"). Dieser Hebel ist
es, der zum Handel mit Derivaten außerordentlich verführerisch einlädt.
Im Hinblick auf die Wirkungsweise des Hebels greift das einfache Gesetz
durch: je schwächer der prozentige Anteil des eingeschossenen Kapitals
am Gesamtwert, desto kraftvoller kann, bei vorgegebener Ausstattung
des gehebelten Derivats, der Hebeleffekt seine Wirkung entfalten
(= Hebelwirkung sinkender Ersteinschüsse
auf die Eigenkapitalrentabilität, Margin-Rendite usw.). Durch Kreditfinanzierung
lässt sich seine Wirkung sogar noch um ein Beträchtliches vervielfältigen.
Der Händler in Terminkontrakten kann mithilfe eines Hebels
mehr gewinnen oder verlieren als er erwirtschaften würde, falls er bei
gleichem Kapitaleinsatz den Hebel entbehren müsste. Auf manch einem
der Terminmärkte – zumal auf jenen, die immer wiederholt heftigen Preisschwankungen
unterworfen sind – vermag ein glücklich arbitrierender Händler kraft
der beträchtlichen Hebelwirkung, die (als solche zwar kein wesenbestimmendes
Requisit für die Klasse der Finanzderivate überhaupt, aber) einer ganzen
Reihe von Derivaten eigentümlich ist, in kürzester Zeit auf das als
Sicherheit bestellte Kapital ("initial margin", oder ebenso auf eine
Optionsprämie) bezogene Gewinne einzustreichen, die mitunter Größenordnungen
weit jenseits der 100%-Marke
belegen. Und so fügt sich, dass es dem einen oder dem anderen, der eine
beneidenswert glückliche Hand beweist, beschieden ist, im Nu ein glänzendes
Vermögen aufzuhäufen. Diesen beachtlichen Gewinnaussichten hält im einen
wie im andern Fall, wie soeben angedeutet, die Wertgefahr (Verlustrisiko,
Gefährdung des Vermögens, Insolvenzrisiko) allemal das Gegengewicht.
Da nämlich der Hebel nicht allein bei sich erfüllender Markterwartung,
sondern grundsätzlich in gleichem Maße, nur mit umgekehrtem Vorzeichen,
auch bei Misslingen der Handelsabsicht seine potenzierende Kraft entfaltet,
können am Ausgang eines gehebelten Geschäfts leicht ebenso grelle Verluste
stehen. Insofern ist jede vertragliche Bindung an ein gehebeltes Finanzmarktprodukt
wahrhaft als ein zweischneidiges Schwert zu betrachten. Bei etlichen
Formen von Termingeschäften, so etwa bei Short-Futures, Short-Forwards
und Short-Call-Optionen u.
dgl. m., ist der Steigerungsgrad
möglicher Verluste, namentlich bei gröblicher Unachtsamkeit in der Anwendung,
sogar ein überaus hoher. Der Belauf möglicher Geldvermögensverluste
aus einem verfehlten Einsatz vorstehend berührter Instrumente ist bezeichnenderweise
nicht auf Ersteinlagen oder ausgelegte Prämien beschränkt, sondern kann
aufs alleräußerste weit darüber hinausreichen, ja selbst bis auf eine
unbestimmbare Grenze buchstäblich ins Ungeheuerliche wachsen. Reinrechnerisch
gedacht, sind dem Verlust des Händlers dieser Instrumente bei steigenden
Marktpreisen also gar keine Schranken gesetzt. Füglich muss für das
Eingehen spekulativ angelegter Termingeschäfte die Klugheitsregel greifen,
dass nur so viel Wagniskapital aufs Spiel gesetzt werden sollte und
darf, dass ein damit geschultertes Risiko auf jeder Stufe tragbar bleibt.
Dieser Vorsatz schützt nicht nur gegen die Verdrießlichkeiten eines
kurzfristigen Liquiditätsengpasses, sondern hilft 1.) ein Hineinmanövrieren
in eine die wirtschaftliche und bürgerliche Existenz gefährdende Lage
als Folgeerscheinung eines möglichen Fehlschlags vermeiden und leistet
2.) Gewähr dafür, dass der gewohnte standesgemäße Lebensfuß zwischenzeitlich
nicht getrübt als auch sonst das Auskommen in fernerer Zukunft nicht
erschwert werde.
Ein Beispiel zum Hebeleffekt: Der Ersteinschuss
für einen Euro-Bobl-Futures
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FGBM) mag
1000€
betragen. Kauft ein Händler diesen Futures bei einem Börsenterminkurs
von, sagen wir, 105,00%, so
bewegen Kursänderungen des Futures, trotz vergleichsweise geringem Einschussbetrag,
immer den gesamten Wert der zugrunde liegenden Anleihe, hier also einen
von 105000€
(d.h. 105,00%
von 100000€
Nominalwert) insgesamt. Steigt der Futureskurs in der Folgezeit beispielsweise
auf 115,00%, so gewinnt der
Händler 10000€
hinzu. Bezogen auf seinen ursprünglich hinterlegten Einschuss von
1000€
– den unser Händler, zusammen mit dem Gewinn, bei Glattstellung des
Futures selbstverständlich zurückerhält – errechnet sich eine
Margin-Rendite von (10000/1000)
× 100 =
1000
%.
Ergebnis: Der Hebeleffekt von Finanzderivaten
bewirkt, dass jede Kursänderung beim derivativen Instrument, anteilig
genommen, sich in eine auf ein Mehrfaches gebrachte gesteigerte oder
verminderte Margin-Rendite niederschlägt.
Nicht bloß Brokerspesen, sondern auch die sog.
indirekten Ausführungskosten, die neben möglichenfalls
entgangenen Zinseinnahmen zusammen den Löwenanteil der für eine Teilnahme
am Terminhandel auflaufenden Kosten ausmachen, verändern den Hebeleffekt
einseitig zu Lasten des Derivate-Händlers; denn alle diese Kostengrößen
müssen wenigstens erst zurückverdient werden, sonst schmälern sie etwaige
Gewinne bezw. erhöhen anfallende Verluste.

Zertifikate
(lat. »Beglaubigungsschein«)
des Finanzmarktes wie auch alle sonstigen von Bankhäusern* erschaffenen
künstlich umgestalteten Erzeugnisse stammverwandter Natur ("strukturierte
Produkte") stehen in ihrer äußeren Schlussform bei genauerem Zusehen
mit den Kernderivaten, verkörpert durch
Futures,
Forwards und
Optionen, in einer nichts
mehr als losen Verknüpfung zueinander. Allein der Einheitlichkeit ihres
Grundgedankens, der allen Derivaten gleichermaßen zur Folie dient –
so nämlich das Herleiten ihres Wertes von andern Werten –, ist es zu
danken, dass sie in ihren Marktergebnissen gewisse Entsprechungen hervorzubringen
geeignet sind. In allen anderweitigen Rücksichten aber geben sie, wie
im Folgenden auseinandergesetzt, eine tiefe innere Verschiedenheit zu
erkennen. Derivative Finanzmarktinstrumente im ausgezeichneten Sinn
stellen herkömmlich Termingeschäfte
vor, deren Preise und Werte sich nach wohlbekannten Grundregeln in schlüssiger
Weise ableiten lassen voraussetzungsweise von mindestens einer im Marktverkehr
allgemein verbreiteten Veränderlichen (d.i.
in fachlicher Sprache von einer "originären Variablen").
[*
In der Verkehrssprache der Werbestrategen der Banken steht für die Klasse
der kunstreich aufgepropften Anlage- und Hebelprodukte allein das Schlagwort
"strukturierte Produkte" ("structured products") in Übung. Meines
Erachtens ist die erweiterte Aufschrift "umgestaltete ('umstrukturierte')
Finanzprodukte", wenngleich weniger schneidig, umso eher zu befürworten,
als durch sie der Sachverhalt weitaus trefflicher und bezeichnender
zum Ausdruck kommt, dass derartige Finanzmarkttitel nichts als einen
schwachen Abglanz herkömmlicher Arten von Finanzinstrumenten abgeben.
Als solcher tragen sie sich künstlich zusammen aus einem Mischmasch
von mosaikartig ineinander gepassten Bausteinen, in dessen Gerüst zumal
allerlei alteingeführte Derivate, so vornehmlich Futures und Optionen,
ihren Platz haben.]
Zertifikate jeglicher Spielart ("...-linked certificates
of deposite") stellen sich rechtlich genommen als Schuldverschreibung,
also als verbriefte Anrechte aus übertragbaren Kreditverhältnissen,
dar. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schuldverschreibung mangelt es Zertifikaten
allerdings an dem Merkmal periodisch wiederkehrender Zinszahlungen.
Stattdessen wird ihr Auszahlungsprofil abgelesen von der Wertentwicklung
eines hergenommenen, dem Marktrisiko unterworfenen Vermögenswertes.
Sie unterliegen damit nicht nur einem erhöhten Marktpreisrisiko, sondern
als urwüchsige Schuldverschreibung füglich auch den gewöhnlichen Bonitätsrisiken
des Emissionshauses (also der Bank, Sparkasse o.dgl.
als der Schuldner, der sie herausgibt), und nicht zum wenigsten dessen
Insolvenz- und Kreditrisiko (Emittentenrisiko). Der Käufer von Zertifikaten
nimmt, im Gegensatz etwa zu Fonds, die als solche stets ein geschütztes
Sondervermögen bilden, durch den Erwerb derlei Papiere die Stellung
eines Gläubigers des ausgebenden Kreditinstituts ein. Wie alle
Welt weiß, können Banken gleich anderen schuldenden Personen in Zahlungsverlegenheiten
geraten oder gar fallieren. Aus eben diesem Grunde ist die Rückzahlung
des ausgelegten Kapitales an den Inhaber des Zertifikats nichts weniger
als gesichert oder verbürgt – selbst dann nicht, wenn es sich beim fraglichen
Zertifikat um ein sogenanntes "Garantiezertifikat" dreht oder, wie es
gelegentlich vorkommen mag, es vorher mit kaptivierenden Worten als
zusätzlich besichert angepriesen, von der glänzendsten Seite beworben
oder das Schuldnerrisiko schlicht wegeskamontiert wurde!
Zertifikate in ihrer reichen Mannigfaltigkeit lassen
sich allesamt mit den verbrieften derivativen Finanzinstrumente in Reihe
und Glied stellen. Sie sind von Haus aus, ab ovo, so beschaffen,
dass sie vorrangig den privaten Geldanleger ("retail client")
apostrophieren. Wohl allein der Geschäftstüchtigkeit der mit unermüdlicher
Schaffenskraft begabten Potenzen der Emissionshäuser ist es zu schulden,
dass gegenwärtig, zumal auf deutschem Boden, ein schier unüberschaubarer
Krautgarten von Zertifikaten und ähnlichen umstrukturierten Produkten
verschiedenster Färbung den Geldanleger beglückt. Die vergleichsweise
geringen Kosten, die für die erste Herausgabe der Papiere zu Buche schlagen,
tragen wohl ein Übriges zu ihrer überschäumenden Vermehrung bei. Mittlerweile
zählen sie nach vielen, vielen tausenden. Und so bleibt es nicht aus,
dass einer, der Geschmack an Papieren dieser Art findet und der sich
auf diesem Felde redlich um Überblick bemüht, schon nach einer ersten
mehr nur flüchtigen Sichtung des Produktenmarktes sich mit dem schier
in Unmasse sich darbietenden Angebot in vollem Schwalle überschüttet
sieht.
Der eigentliche Nutzen vom Gebrauch von Zertifikaten
mag für den Geldanleger, der sich damit abgibt, darin liegen, dass er
dank der gegebenen Angebotsfülle an zupräparierten Papieren, ebenso
wie von jeher durch Optionen und andere Finanzderivate, an der begehrten
Marktentwicklung beinah jedes Vermögenswertes (jeder "asset class")
teilzuhaben vermag: sei es nun an steigenden oder fallenden, sei es
an gleichbleibenden oder pfadlosen Preisen eines solchen. Dem Grundsatz
nach sind hierbei die unterschiedlichsten Aufmachungen denkbar: ein
proportionales oder gar überverhältnismäßiges Beteiligungsversprechen
an der Kursentwicklung ebenso gut wie ein von der Gestaltung gewisser
Verhältnisse abhängig gemachtes ("financial engineering"). Auch
wenn in aller Strenge laufend marktgerechte Kurse gestellt werden sollten,
so zeigt sich, dass bedauernswerterweise im ganz überwiegenden Großteil
der Handel in diesen Titeln darniederliegt. Und in Krisenzeiten, soviel
hat sich herausgestellt, erwiesen sich manche der Papiere bisweilen
als kaum oder als gar nicht mehr handelbar – eine jener Unfertigkeiten,
die einer gedeihlichen Entwicklung von Zertifikaten überaus hinderlich
sind.
Zertifikate werden sowohl am Kassamarkt von gesonderten
Börsenplätzen als auch im außerbörslichen Bereich (OTC) umgesetzt. An
Basisgegenständen von Zertifikaten kommt grundsätzlich die gesamte Spannweite
von Anlageinstrumenten und Marktvariablen sowie deren Mischungen in
Betracht. Demgemäß strotzt es hier von einem Benennungsmischmasch bunter
und abenteuerlicher Namen, wie Index-/Tracker-Zertifikate,
Rohstoffzertifikate, Basket-Zertifikate, Airbag-Zertifikate,
Discount-Zertifikate, Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate,
Hebel- und Knock-out-Zertifikate und so fort ins Uferlose, und
innerhalb jeder dieser Gattungen von Zertifikaten gibt es wieder eine
Unzahl einzelner Spielarten. Die Laufzeit von Zertifikaten (das Kreditverhältnis)
kann auf eine ganz bestimmte Frist begrenzt ("closed end") oder
ebenso gut unbegrenzt ("open end") sein, oder, was gleichfalls
denkbar ist, der Herausgeber behält sich gar unter gewissen für ihn
vorteilhaften Ausgangsbedingungen im Emissionsprospekt ein Aufkündigungsrecht
unmissverständlich vor.
Zertifikate schienen bis vor kurzem in einem fort auf
der Beliebtheitsskala von Privatanlegern obenan zu stehen. Angelockt
durch überverhältnismäßig hohe Gewinnsätze sowohl im Emissionsgeschäft
mit Zertifikaten wie im Geschäft mit den ihnen nah verwandten (Hebel-)Produkten
fanden hierzulande immer mehr Bankhäuser ein ausgebreitetes Betätigungsfeld
vor, auf dem ihre ebenso künstlerisch wie mathematisch begabten Hilfskräfte
schöpferisch zu walten und ihren Erfindungsgeist im großen Stile anzubringen
verstanden. Die jüngst zugewachsenen Einsichten der modernen Finanzierungsforschung
gaben ihnen allen Stoff hierfür. Das fand bei vielen Sparern allgemeinen
Beifall, wohl genug, um der Versuchung zu erliegen, ihr Erspartes in
die neu ausgesonnenen Kunstpapiere hineinzustecken. Als Folgeerscheinung
schoss der Markt für Zertifikate prächtig ins Kraut. Er blühte üppig
empor und konnte sich immer umfänglicher Boden erobern. Doch mit dem
Geschäftszusammenbruch der amerikanischen Investmentbank (Spekulationsbank)
Lehman Brothers Inc. im Jahre 2008 und den hierdurch entstandenen
herben Verlusten, die die davon betroffenen Halter der Zertifikate seitdem
zu verschmerzen hatten, geriet das Ansehen der Zertifikate in Erschütterung,
ja begann allmählich zu ermatten. Angesichts des mit einem Male wegbrechenden
Umsatzes hat sich denn auch mittlerweile einige Ernüchterung in der
Zertifikatebranche eingestellt, so nämlich, dass selbst das Vertrauen
in den Reihen ihrer glühendsten Anhänger wankend geworden ist.
Im Hinblick auf die Gewinnmarge, die den Banken aus der
Begebung von Zertifikaten zufällt, ist es vielleicht nicht unnötig zu
bemerken, dass diejenigen, die am Finanzmarkt einen gegebenen Einkommensstrom
aus herkömmlichen Instrumenten (Aktien, Anleihen, Futures und Optionen)
unter Einsparung von Gebühren in einen andersartigen, dazu äquivalenten
umzugestalten wissen, nicht gewillt sind, andere, die dies für sie tun,
dafür zu bezahlen.

Diese Sammlung von Fragen und Antworten zum Wissensstoff über Geld
und Börse wird in zwangloser Folge vermehrt und – wo für nötig erachtet
– noch verbessert und ergänzt.
Siehe auch:

Börsenwissen und nützliche Winke zum Thema
Trading
Die vorstehenden Überlegungen
und Untersuchungen geben allesamt den Stand sorgsamer Forschung des
Verfassers wider, zum Teil gehen sie auf sein persönliches Urteil oder
seine eigenen Anschauungen zurück. Wohl aber erhebt das hier Gebotene
weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf erschöpfende Behandlung
in der Sache noch auf Freiheit von untergelaufenen Versehen noch gibt
es eine Bürgschaft für sachliche Richtigkeit ab.
Der ausgesprochene
Zweck dieser Webseite ist mit voller Ausschließlichkeit auf die Vermittlung
des Lehrstoffes gerichtet; ihr Inhalt darf nicht im Geringsten als Geldanlageempfehlung
der Missdeutung ausgesetzt werden. Wiewohl der Schreiber dieser Zeilen
den gesamten Wortlaut nach Kräften und mit größter Gewissenhaftigkeit
einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen und, wo nötig, bei ihrer Erstellung
nur aus Erkenntnisquellen geschöpft hat, auf die er pochen kann, übernimmt
er keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die unter Umständen
auf unvollständige Aussagen, unzutreffende Aussprüche oder andere Unebenheiten
zurückzuführen sind.
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