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Besondere Börsenfragen

Jedermann ist Herr seiner
unternehmerischen Kräfte und dessen, was er mit deren tätiger Hilfe
zu gestalten gedenkt. Um mit günstigem Erfolg in geschäftsmännischer
Weise seine Tätigkeit frei zu entfalten – und um nichts anderes geht
es in der Ausübung beim lebendigen Umgang mit den Börsenmärkten – ist
der umsichtige Geldanleger gefordert, mit höchster Tatkraft und beharrlicher
Ausdauer sich unermüdlich mit dem Marktgeschehen zu befassen. So wird
er weitschweifenden Blickes Umschau halten ins rege Leben an den Märkten
und aus den dabei gewonnenen Anregungen nüchtern und unbefangen das
für sich gesteckte Anlageziel scharf ins Auge fassen. Unter dem Einfluss
dieser Erwägung wird er erneut überall hin ausspähen, um von den sich
auf den Märkten hin und wieder darbietenden Vorteilsgelegenheiten und
seltenen Glücksfällen rechtzeitig zu erfahren, die ihm einen Gewinn
neu in sein Vermögen zu erwirtschaften würdig sind. Im Streben nach
diesem Wunschziel sind die ihm eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die
ganze Arbeitskraft ebenso wie die Vergütung suchenden Geldmittel so
planvoll und geschickt als möglich daranzusetzen.

Jeder Verkehrsvorgang an
den Märkten will zuallererst wohl überlegt sein. Eilfertiges Handeln
könnte den Anlageerfolg schmälern oder ganz in Frage stellen. Vernünftige
Geldanlageentscheidungen setzen zunächst und vor allem voraus, sich
nicht nur über die eigenen Ziele der Geldanlage Rechenschaft zu geben,
sondern sich auch über den Gestaltungsspielraum seiner Vermögensverhältnisse
völlig im Klaren zu sein. In besonderem Maße sind hierbei folgende Gesichtspunkte
zu würdigen: 1.) der Anlagehorizont, also die Dauer der Geldveranlagung;
2.) die persönliche Liquiditätsvorliebe; und 3.) die Einstellung
zum zugehörigen Risiko, d.i.
zur Gefahr, unversehens in ein Verlustgeschäft gerissen zu werden. Gerade
dem zuletzt genannten Erfordernis ist allerwegen die ihm gebührende
Achtsamkeit zuzuwenden. Die einer jeden Geldveranlagung innewohnende
Gefahr von Verlusten ist gerades Wegs zurückzuführen auf mangelhafter
Kenntnis vom künftigen Marktverlauf, das ist bekannt. Angesichts dessen
tut der bedächtige Vermögensanleger gut daran, der Unsicherheit
über den künftigen Kursgang durch planvolles Vorgehen von Anfang bis
zu Ende entgegenzuwirken, indem er sich a.) börsentechnisches Fachwissen
anzueignen befleißigt, b.) verschiedene Auskunftsmittel gesammelt herbeizieht,
die aus anerkannt glaubwürdigen Quellen stammen und jene c.) an der
Hand gut bewährter wissenschaftlicher Einsichten sachkundig auszuwerten
versteht. Des Weiteren gehört in die Abteilung des unentbehrlichen Feinhandwerks
eines jeden Händlers, die eigenen Anlageentscheidungen in allen ihren
möglichen Ausgängen gründlich zu erkunden und vorauszubedenken, wozu
das aus feststehender Eigenerfahrung Erlernte bei den Überlegungen schicklich
mit zu verwerten ist. Endlich sind Vorbeugungsmaßregeln aufzustellen,
die tauglich anerkannt sind, hinreichend Vorsorge gegen den nie gänzlich
auszuschließenden Verlustfall zu treffen.
Bei allen Planungen, die
der Beurteilung der Nachhaltigkeit und Vorteilhaftigkeit einzelner infrage
kommender Kapitalauslagen vorausgehen, ist es entschieden anzuraten,
stets den Gesamtumfang und Aufbau in allen Stücken des in die Berechnung
einbegriffenen Portfolios
mit in Rücksicht zu ziehen. Dem Risikofreudigen, der ohne allzu große
Ängstlichkeit selbst ein Geschäft auf
Kredit nicht scheut,
sei angeraten, vorsorglich der Regel zu folgen, die Zahlungsfähigkeit
(Liquidität, s.o. Punkt 2.) und das geschäftliche
Ansehen (Bonität) unter allen Umständen zu wahren, um selbst nach einem
Fehlschlag nicht unverhofft zu Zwangsverkäufen (oder Zwangskäufen bei
Leergeschäften!; "short
squeeze") genötigt zu sein.

Was heißt
"spekulieren", wer ist "Spekulant"?
In der alltäglichen Anschauung – und durchaus
ein wenig sittlich angehaucht – wird unter
Spekulant (engl. »speculator,
trader«) häufig und gern ein habsüchtiger Mensch im Sinne eines
waghalsigen Glücksspielers verstanden, der sich kein Gewissen daraus
macht, sein Geld ohne alle Scheu und Bedenken selbst in die fragwürdigsten
und anrüchigsten Verwendungsgelegenheiten unterzubringen, alles das
in der kühnen Hoffnung auf schnelle Vermögensschaffung. Nach dem lateinischen
Wortstamm speculari, »spähen, beobachten« indes, worauf die ursprünglich
geltende Form und Bedeutung, das sog. Etymon, des Wortes Spekulant
zurückgeht, lässt sich ein Spekulant umschreiben als "ein Mann, welcher
von einem erhöhten Standpunkt aus in die Ferne späht", und weiter
"jemand, welcher neue und unbekannte Wege und Gegenden für das große
Heer der Handelstreibenden ausfindig macht und absucht".
(Jean Gustave Courcelle-Seneuil
(1813-1892), Professor der Nationalökonomie und französischer Staatsrat)
Ein
Spekulant lässt sich darum
begrifflich erklären als eine planmäßig handelnde, vom Gewinnstreben
beseelte Person, die auf Märkten nach gewinnbringenden, zumeist kurzfristig
ausgerichteten Gelegenheiten zur Geldanlage Ausschau hält und ihr Risikokapital
auf dem Grundstock der hierdurch angehäuften Wissensvorsprünge dem Vorhaben
gemäß zur Beschäftigung bringt. Demnach unterscheidet sich die dem Begriff
des Spekulanten unterlegte Deutung klar von der eines Spielers ("Zocker"):
Der Spekulant handelt mit verständigem Denken, indem er alle seine Anlageentschlüsse
nach jeder Richtung auf wirtschaftlich berechtigte Ursachen, im Besonderen
auf gut verbürgte Untersuchungen betreffend die vielnamigen Preiseinflussgrößen
stützt (z.B. durch die so benannte
Fundamentalanalyse oder das Ausnutzen von "Informationsineffizienzen"
in und zwischen den Märkten). Der Spieler hingegen handelt ohne Wahl
und Urteil schlechterdings aus dem Bauch heraus, indem er sich vorwiegend
seiner Spielwut und Gewinnsucht hingibt. – Alles Nähere dazu s. "Zum
Begriffsverständnis von Spekulation und Spekulant".

Welche
Fertigkeiten erfordert ein Erfolg versprechendes
Tätigwerden an den Börsen?
Ein von glücklichem Erfolg
gekröntes Geschäftstreiben an den Weltbörsen und Finanzplätzen bedarf
unverzichtbar eines treffsicheren Urteilsvermögens so gut wie einer
raschen Auffassungsgabe wie auch einem sicheren Feingefühl, vereint
mit völliger Sachkenntnis und einem gewissen Maß an Selbstzucht. Sind
die dafür unentbehrlichen Fertigkeiten im Wesentlichen gegeben, so lassen
sich bei aller Verschiedenheit im Einzelnen zwei voneinander abzusondernde
Wege einschlagen: Der eine Weg führt dahin, sich in dem für seine Börsengeschäfte
ausersehenen Zweig die nötige fachliche Bildung zu eigen zu machen.
Sie erst macht das Handwerkszeug aus, dessen vollkommenes Beherrschen
das Grunderfordernis für einträgliche Geschäfte an den Börsen darstellt.
Doch gar manch einem wird dieser Weg zu mühsam und aufopfernd sein.
Er wird also dem zuwider eher geneigt sein, die nacheiferungswerten
Einfälle und wohlgeglückten Vorgehensweisen erfolgreicher Börsenmenschen,
diese schlechtweg übernehmend, sich aus zweiter Hand zum Muster zu machen
(Social
Trading Plattform
,
"copy trading"). Obwohl einer dieserart nachgebrauchenden Handlungsweise
aus leicht begreiflichen Gründen enge Grenzen gezogen sind, ist nichts
dagegen zu sagen. Ein getreues Anbringen von vervielfältigtem Erfahrungswissen
anderer kann sich im Geschäftsleben durchaus bewähren. Allerdings liegt
hier wie in so vielen Fällen die Gefahr ganz nahe, durch blindes Nacheifern
dem besser Geschulten allerwegs bloß hinterherzulaufen, was den eigenen
Anlageerfolg nicht nur schmälern, sondern die gehegte Absicht am letzten
Ende sogar gänzlich durchkreuzen kann.
Gesicherte alltagstaugliche
Erfahrungswerte allein, so nützlich sie immer sein mögen, genügen für
den wiederholten glücklichen Griff im Allgemeinen noch nicht. Ein weiteres,
nicht weniger zulängliches Mittel, um seine Börsengeschäfte auch auf
Dauer mit breit und tief durchgreifendem Erfolg abzuschließen, besteht
– wie bei allem wirtschaftlichen Handeln – darin, findig zu sein und
sich die dazu berufenen Sonderkenntnisse mannigfachster Richtungen anzueignen.
Beizubringen ist einerseits ein gewisses Kunstgeschick in der Erkundung
der Auf- und Abbewegungen der Kurse so gut wie in den Schlussfolgerungen,
die man daraus zu ziehen weiß, wozu die grundlegenden Kunstfertigkeiten
in der Markt- und der sogenannten "Charttechnik"
ganz gut sind ("technische Analyse"). Andererseits ist es nicht von
Schaden, ein auf gediegener finanz- und börsentechnischer Gelehrsamkeit
beruhendes Sachwissen an den Tag legen zu können, so zumal eine ausgedehnte
Einzelkenntnis der auf den verschiedenen Börsenplätzen herrschenden
Marktverhältnisse mit Inbegriff der hauptsächlichsten Wesensarten ihrer
Handelsgegenstände ("Fundamentalanalyse"). Ferner tut man wohl daran,
kundig zu sein in der Anbringung der richtigen
Auftragsarten (Ordres) sowie
in den Feinheiten, mit denen sie versehen sind. Nebstdem sind achtbare
verhaltens(sozial)wissenschaftliche
Einsichten im Hinblick auf das Seelenleben im Börsenwesen ("Börsenpsychologie";
"financial behavior") in den allgemeinsten Zügen, aber auch rücksichtlich
der eigenen Denkweise und Einstellung, besonders im Hinblick auf die
innere Neigung, für die Aussicht auf irgendwelchen Kapitalertrag mögliche
Verlustgefahren selbst zu tragen und dafür einzustehen, unerlässlich
("Risikoaversion", "Risikovorliebe", "Risikoneutralität"). Dienlich
ist überdies ein gewisses Maß an wirtschaftspolitischem Verständnis
nicht minder als die Einübung grundlegender Kenntnis des Börsenrechts,
allenfalls endlich auch eine gewisse Belesenheit im Steuerrecht. Alles
dies in sich aufzunehmen ist entschieden nötig, um imstande zu sein,
die zuverlässigen von den unzuverlässigen Nachrichten so scharf wie
möglich voneinander zu trennen und mit Rücksicht auf deren Quellen sich
mit dem beinah unversieglichen Strom der dahineilenden Tagesneuigkeiten
und hereinflutenden Börsenberichten samt deren Auswirkung auf das Marktgeschehen
nachhaltig auseinanderzusetzen. Es ist leicht einzusehen, dass solcherlei
persönliche Befähigung kaum anders als durch Aufbietung unverdrossener
Zielstrebigkeit vereint mit eisernem Fleiße – perfer et obdura –, harter
Arbeit und zäher Beharrlichkeit zu erlangen ist. Mit einem derartigen
Rüstzeug versehen, unterstützt durch eine brauchbare technische Grundausstattung,
lassen sich alsdann gut untermauerte Wertschätzungen zum voraussichtlichen
Kursverlauf aufstellen, gut genug, um daraufhin vollbegründete Anlageentscheidungen
zu fassen und umzusetzen, die sich auch im Nachhinein frei von allem
Unbehagen mit urteilssicherem Anspruch rechtfertigen lassen. Die Frage
nach der Angemessenheit des eigenen Urteils wird sich schließlich und
endlich an dem hervorgebrachten Erfolg der Handelsgeschäfte erweisen.

Wie hilfreich
ist das Studium einschlägiger ökonomischer
Modelle der Wirtschaftswissenschaften bei der Geldanlageplanung?
Eine gehäufte Zahl gelehrter
Modelle der reinwissenschaftlichen Wirtschaftslehre hebt sehr wesentlich
von der Erfahrungswelt ab. Nicht wenige darunter gehen landläufig von
bestimmten apriori-Annahmen
aus, die bereits dem Eindruck des ersten Augenscheins nach im Widerstreit
mit der alltäglichen Anschauung stehen. Außerhalb der fachwissenschaftlich
hochgelehrsamen Kreise erwecken sie wegen ihrer Formelhaftigkeit die
Vorstellung einer in wirtschaftliche Begriffe gekleideten knochentrockenen
Mathematik. So trifft man in diesem Gebiete zu Dutzenden auf Theorien,
die mit einem verwickelten mathematisch-formalistischen Rüstzeug beschwert
sind, das namentlich durch symbolische Logik, allerlei "Abbreviaturen",
dem Nichtmathematiker und nicht im Gelehrtenleben Stehenden kaum den
halben Teil verstehbare Mathematisierung und durch Vektor-Schreibweise
zu bestechen weiß, während der Erklärungsgehalt von empirischen Zusammenhängen
oft recht kärglich ausfällt. Reichlich ebenso oft stößt man auf Gedankengänge,
eingehüllt in "abstrakt-hypothetische Kausalformeln", die zudem nicht
eben selten aus dem Zusammengesetzten gelöst sind, deren Nachvollziehen
sich dem Uneingeweihten und Fernerstehenden hierdurch außerordentlich
schwierig gestaltet, wenn nicht gänzlich dunkel und zweifelhaft bleibt.
Trotz alledem ist es von Wesenheit sich gegenwärtig zu halten, dass
der Umgang mit derartigen Modellen – nebst der Denkschulung – zum guten
Teil der didaktischen Vereinfachung dient, und das aus dem Wunsch, damit
sowohl die wesentlichen ökonomischen Größen selbst, die gar nicht selten
einer unmittelbaren Beobachtung entrückt sind, als auch deren mögliche
Abhängigkeiten untereinander von obenan mit Sauberkeit herauszuschälen.
Beispielsweise unterstellen so manche dieser Modelle – in Wahrheit jedoch
undenkbar –, es bestehe unter Einschluss aller Marktbeteiligter ein
"vollkommener Kapitalmarkt", "symmetrische Informationen" und zudem
"homogene Erwartungen" (so z.B.
beim CAPM). Das aber würde buchstäblich genommen
eine Gleichheit aller Menschen im Wirtschaftsleben von irdisch kaum
möglicher Vollkommenheit entstehen lassen, wobei jeder Einzelne aus
dem Kreise der Marktteilnehmer gleich einem unbestimmten Durchschnittsmensch
unterschiedslos über umfassende, völlig einheitliche Kenntnis von Tatsachen,
Theorien usw. verfügen würde (einheitlicher Wissensstand der Allwissenheit,
"Wissen über alle und alles, wobei alle wissen, dass alle alles wissen"),
was nicht ebenso von den gehegten Zukunftserwartungen gilt. Man merke
wohl: Allen auf bloße vereinfachende Annahmen sich stützende (und somit
noch nicht zu Ende gedachte!) wirtschaftliche Gesetze mangelt es an
erkenntnistheoretischer Deutung. In derselben Folgerichtigkeit ist es
ihnen versagt, ihre endgültige Bestätigung durch Tatsächlichkeiten der
lebendigen Wirklichkeit zu finden. Der vielfache Nutzen der durch mathematische
Denkformen dieser Art gewonnenen theoretischen Erkenntnisse ist trotz
allem nicht zu verkennen und soll auch durch das vorhin Bemerkte in
nichts geschmälert, hinabgesetzt oder gar geringschätzig in Abrede gestellt
werden. Diese Art des Vorgehens hat ihren tieferen, wohlberechtigten
Sinn. Sie dient vor allen Dingen als Hilfsmittel des Denkens; denn in
der Welt der Wirklichkeit lassen sich nur schwer zu durchschauende wirtschaftliche
Vorgänge und Ereignisse fast immer nur auf einem von ihr losgetrennten
Erkenntniswege einer Lösung zuführen. Indem man mit gutem Bedacht die
zu untersuchenden Erscheinungstatsachen ihres unendlich verwickelten
Formenreichtums entkleidet, lassen diese sich erst auf ihre einfachsten
der Beobachtung zugänglichen, festgeprägten Einzelerscheinungen vereinfachen,
um hernach unter dem Blickwinkel der Abstraktion gesetzmäßige Ursache-/Wirkungszusammenhänge
ableiten (deduzieren) zu können. Fürderhin hat es der wissenschaftlich
Forschende in seiner Macht, besondere Erwägungen, wie auch ausgewählte
Nebenumstände von Wesenheit schrittweise hinzuzunehmen, um die Modellaussagen
auf einen mit den Erfahrungssachverhalten mehr übereinstimmenden Boden
zu stellen. Die so gewonnenen Einsichten lassen sich daraufhin anhand
der Wirklichkeit erneut auf die Probe stellen, je nachdem empirisch
bekräftigen oder wieder verwerfen.

Für welchen
Anlagezeitraum soll ich mich entscheiden?
Obenan ist zwischen Handlungszeitraum
und Planungszeitraum zu unterscheiden. Den Ausgangspunkt der
Überlegungen bildet mit vernünftigem Grund der Handlungszeitraum, der
als solcher die gesamte Zeitspanne durchmisst, in welcher der Geschäftstreibende
Börsengeschäfte zu unternehmen gedenkt. Wie lang genau die Zeitspanne
des Handlungszeitraums in jedem Einzelfall währt, hängt ab allein von
den eigenen Handlungsabsichten und kann daher von Person zu Person ganz
unterschiedlich anschlagen. So kann sich dieser ebenso gut hinüber zu
einem fest vorgegeben künftigen Zeitpunkt erstrecken, beispielsweise
über die nächstfolgenden 25 oder 30 Geschäftsjahre, oder bis zum Erreichen
des Rentenalters dauern usw., als auch unbestimmt bleiben und sich damit
auf die gesamte (ungewisse) Lebzeit ausdehnen.
Der Planungszeitraum nimmt jene Zeitspanne
in sich auf, für welche ein vollständiger und klug überlegter Entschluss
über Einzelanlagen gefasst werden will. Mit ihm wird insofern die
Haltezeit einer geplanten Geldverwendung bestimmt. Handlungszeitraum
und Planungszeitraum sind im Regelfall jedoch nicht von gleicher zeitlicher
Andauer. Wegen der mit zunehmender Zeitdauer ansteigenden Ungewissheit
über die Zukunft und der damit wachsenden Kosten der Informationsbeschaffung
mag es sich beispielshalber nicht lohnen, den Planungszeitraum über
die Jahresfrist hinaus auszudehnen. Der Planungszeitraum ist mithin
meist von kürzerer Dauer als der Handlungszeitraum. Die Aufteilung
des Handlungszeitraums in einzelne Planungszeiträume bringt es mit sich,
dass jedes Mal zu Beginn eines neuen Planungszeitraums ausreichende
Finanzmittel bereitliegen müssen, um eine Fortführung der Geschäfte
in laufender Folge zu ermöglichen.
Auf welche Weise lässt sich nun die Länge
einer einzelnen Planperiode mit vernünftigem Grund bestimmen? – Der
Planungshorizont wird im Wesentlichen durch drei verschiedene Größen
bestimmt:
1.) durch den Handlungszeitraum;
dieser legt die obere Grenze des Planungszeitraums fest;
2.) durch die gegebene
Ausstattung des betreffenden Investitionsobjekts: Falls bspw. der Entscheider
sein Geld in Anleihen auf eine Laufzeit von sechs Monaten festgeschrieben
hat, so folgt hieraus, für sich betrachtet, eine Untergrenze des Planungszeitraums
von eben sechs Monaten. Bei anderweitigen Anlageformen wieder, besonders
im Falle marktgängiger Beteiligungstitel oder Finanzderivate, kann der
Planungszeitraum durchaus (z.B.
im Daytrading) auf einen einzigen Tag oder nur einem Bruchteil dessen
zusammenschmelzen.
Da es bei der Geldanlage
angezeigt erscheint, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in gewissen
Zeitabständen auf eine Reihe verschiedener Anlageformen planmäßig zu
verteilen, hat es durchaus Sinn, die Untergrenze der Planungsperiode
der Abrechnungsperiode gleichzusetzen. Die Abrechnungsperiode
stellt den Zeitraum dar, der durch zwei Zahlungszeitpunkte, einem Anfangs-
und einem Endpunkt, begrenzt wird (z.B.
Anschaffungsausgaben für einen Aktienkauf jetzt und Einnahmen aus deren
Verkauf später) und innerhalb eines solchen voraussetzungsgemäß keine
weiteren Zahlungen mehr anfallen.
3.) Durch die offenstehende
Möglichkeit der Beschaffung und Auswertung von Auskunftsmitteln in Beziehung
auf das Anlageinstrumentarium der Wahl. Verfügt der Entscheider etwa
über Wissensvorsprünge hinsichtlich einer ganz bestimmten Aktienanlage,
so wird die Dauer seines Planungszeitraums von der durch einen gewissen
Zeitraum hindurch erwarteten Rendite abhängen, auf den sich die ihm
zugänglichen Nachrichten stützen. Der vorteilhafteste Planungszeitraum
wird sonach bestimmt, zum Ersten durch Art und Ausgestaltung der infrage
kommenden Anlagemöglichkeiten, und zum Zweiten durch die zugänglichen
und herbeischaffbaren zweckdienlichen Auskunftsmittel.
Vom theoretisch Standpunkt
aus gesehen, müssten für optimale Investitionsentscheidungen die Preise
einer jeden Geldanlage von der gegenwärtigen Zeit an bis hin zum Planungshorizont
richtig und weitaussichtig vorausbestimmbar sein. Nun aber hat die Befristung
der Kapitalbindungsdauer der einzelnen Anlagen und das durch die Ungewissheit
über die Zukunft bedingte Informationsrisiko zur Folge, dass die Planungsdauer
von Zeitabschnitt zu Zeitabschnitt fast immer unterschiedlich lang anzusetzen
ist. Um das unliebsame Informationsrisiko aufs Möglichste zu begrenzen,
werden nach Ablauf einer jeden Planungsfrist die Erkenntnisse aus jener
Spanne Zeit unter Beobachtung der neuen Ausgangsbedingungen vollständig
in die Planung für den nächste Zeitabschnitt einbezogen. Diese fortgesetzte,
auch als "rollende" Planung bezeichnete, Vorgehensweise hat sich trefflich
bewährt und bildet den Stütz- und Angelpunkt für eine fachgemäße, wohl
überdachte Anlageplanung.

Worauf ist
bei der Anlageplanung besonders zu achten?
Um bei seinen Vermögensangelegenheiten
nicht unbesehen das Wagen vor das Wägen zu stellen, bedarf die Geldanlage
zu allem Anfang einer wohl durchdachten Planung. Bei Aufstellung eines
Plans dieses Inhalts ist besondere Behutsamkeit darauf zu richten, dass
Nachrichten und Auskunftsmittel von entscheidender Bedeutung für die
Erreichung des Planungsziels so vollständig als irgend angängig
zusammengetragen werden. Gleichzeitig ist Obacht darauf zu geben, sich
nur der zuverlässigen Nachrichtenquellen zu bedienen. Nichts anderes
als lauter solche Nachrichten, die vertrauenswürdigen Quellen entspringen,
können nachweisbar stichhaltig und zutreffend sein. Man
unterrichte sich darum vom Neuesten, bringe die gesammelten Auskunftsmittel
in einen vernunftgemäßen, schlüssigen Sachzusammenhang und werte über
alledem sein Erfahrungswissen aus. Man hüte sich bei der Untersuchung
der Zusammenhänge vor derben Schnitzern und logischen Denkfehlern. Eine
Vorsichtigkeitsregel besagt: Sobald der Hauch eines Zweifels an einer
Geldanlage aufkommt, lasse man die Hand davon. So hält man Fehlentscheidungen
nach menschlicher Möglichkeit im Zaume und vermeidet insbesondere ein
Handeln nach bloßem Wunschdenken.
Es dünkt allemal ratsam, bei der Anlageplanung
den Blick stets aufs Ganze zu richten. Man beziehe grundsätzlich
alle denkbaren Entwicklungen und Zukunftsaussichten mit in seine
Planung ein. Niemand will nachträglich eine missliebige Überraschung
erleben. Also kenne man seine Anlageziele und die zur Auswahl stehenden
Anlagemöglichkeiten. Nur die Märkte sollten aufgesucht werden, in die
man hineingeblickt hat, deren Zeichnen man zu lesen und deuten versteht
und deren Ablauf man begriffen hat. Man überdenke seine eigene Befähigung
zur Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen von bestimmten
Zukunftslagen und versuche nach Kraft und Vermögen zu "erlernen", nach
welcher Richtung sich der Markt bewegen werde. Auch lohnt es sich, Annahmen
über das Verhalten anderer Marktbeteiligter mit in Vorbedacht zu ziehen,
indem man wohlweislich die Folgen deren möglicher Einwirkung auf das
Geschehen vorwegbedenkt. Weder darf eine übermäßige Arbeitsbeanspruchung
noch die Gemächlichkeitsliebe, sei es bei der Beschaffung von Tagesneuigkeiten
oder hinterher bei der Auswertung der Ergebnisse, als Entschuldigung
für das Übersehen erkennbarer Vorgänge herhalten. Zum Schluss prüfe
man die Hauptgedanken seiner Planungsarbeit nochmals auf das gründlichste,
ehe man mit einem Handelsauftrag an den Markt tritt. Kommt es hernach
trotz alldem zu einem Versehen, so gestehe man sich den begangenen Irrtum
rückhaltlos ein; denn wer einen Fehler reißt und dessen Ursache nicht
umgehend abstellt, begeht bekanntermaßen einen zweiten Fehler gegen
die Richtigkeit. Voraussetzung ist hier wie in so vielen Fällen eine
aufmerksame Selbstbeobachtung.
Zu erwägen ist endlich
noch der Umstand, dass der Reinertrag einer jeden Geldanlageplanung
am Ende entscheidend abhängen wird sowohl von der Güte der eingebrachten
Untersuchungen zum voraussichtlichen Verlauf des Geschäfts (Prognoserechnungen)
als auch von der zutreffenden Beurteilung ihrer Folgen und gewiss nicht
an letzter Stelle auch von der Raschheit in der Umsetzung der Entschlüsse
in wirkliche Kaufaufträge und Verkaufaufträge (Orders).

Welchen Stellenwert
haben Börsennachrichten und Anlageempfehlungen
bei der Sammlung von Informationen zur Entscheidungsfindung?
Man tut gut, Kundgebungen
und Äußerungen, die als Neuigkeiten unter das Volk gebracht, mit nüchterner
Zurückhaltung zu behandeln. Was der eine als sicher zu wissen vermeint
und ausspricht, deckt sich häufig nicht mit dem, was ein anderer bei
genau demselben Sachverhalt eines und desselben Zeitpunktes als gesicherte
Tatsächlichkeit erklärt. Neuigkeiten, selbst solche, die man als urkundlich
erwiesen und unanfechtbar redlich verkauft, werden wieder und wieder
unbewusst verbreitet unter dem Blickwinkel persönlicher Erlebnisse und
Wertungen, wo nicht gar vermengt mit (zuweilen gefährlichem oder sogar
bewusst schwindelhaftem = "fake news", "framing") "Halbwissen".
In dieser Frage ist die Geistesgabe zur richtigen Beurteilung von vermeintlichen
Tatsachen gefordert – eine Fähigkeit, deren Wert nicht hoch genug in
Anschlag gebracht werden kann. Eine der gehaltvollsten Börsenregeln
lautet füglich: Das Nichthereinfallen auf fadenscheinige oder gar in
Täuschungsabsicht verbreitete "Anlageempfehlungen" aus zweifelhaften
Fundgruben gehört zu den glücklichsten Verfahrensweisen, Vermögensschädigungen
zu verhüten.
Andererseits reichen als
Tatsache verbürgte Sachverhalte allein oft nicht aus, um den möglichen
Gang künftiger Marktpreise mit wohlbegründeter Zuversicht gedanklich
vorwegzunehmen und bemeistern zu verstehen. Um dies leisten zu können,
bedarf es ferner eines ganzheitlichen Wissens über die wesentlichen
Sachverhalte so wie über erklärende Theorien, zudem Kenntnis von den
Erwartungen und Anschauungen der übrigen Marktteilnehmer.
In diesem Sinne sei die
Bedeutung für das Markthandeln herausgestellt, die sich darin ausspricht,
zu ergründen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen die
übrigen Markteilnehmer gegenwärtig verfügen; denn die meisten bilden
aus dem, was sie als Wirklichkeit annehmen, ihre Erwartungen, auf deren
Urgrund sie wieder ihre Entschlüsse über Kauf und Verkauf stützen. Im
Verfolg eines aussichtsreichen Vorgehens an den Märkten wenden Handelsspekulanten
ihre Bemühungen deshalb vorrangig daran, die Wertschätzungen der ganzen
Masse der Börsenteilnehmer vorwegzunehmen ("zu antizipieren"), um so
den Markt schärfer zu durchblicken, ehe sie greifbare Anlageentscheidung
treffen.

Ich bin
Unternehmer in einem börsenfremden Tätigkeitsbereich.
Soll ich mich dennoch selber um meine täglichen Geldanlageentscheidungen
kümmern?
Gewiss nicht! Man kann
allzu verschiedenem Erwerb, etwa dem als praktizierender Zahnarzt
und als Trader in derselben Person, nur sehr schwer gleichzeitig
nachgehen. Sich für Dinge zu begeistern, die an und für sich nicht in
jemandes Fach schlagen, gereicht bloß dazu, sich über kurz oder lang
an seinen recht ungleichen Aufgaben zu verzetteln. Es gilt dies nicht
zum wenigsten von einem Operieren an den Weltbörsen, sowie die Geschäfte
bei allem dem nicht schon von Berufs wegen betrieben werden. Man bündele
stattdessen sein Geschick und sein Schaffen auf solche Aufgaben, die
das Berufsleben gewöhnlich mit sich bringt, und überlasse das Tagesgeschäft
an den Börsen lieber handelstechnisch begabten, im täglichen Geschäft
eingebundenen Börsenhändlern seines Vertrauens. Die Dienste sachkundiger
Betreuer und wohlgeübter Fachkenner
solcher Bank- und Brokerhäuser, welche erwiesenermaßen einen großen
Ruf genießen, in Anspruch zu nehmen, empfiehlt sich allemal dann, solange
man anderweitig viel beschäftigt oder aus allerlei Gründen selbst zum
Handeln nicht genügend befähigt ist. Berufshändler und Fachgelehrte
verfügen – so steht immerhin zu hoffen – auf ihrem Arbeitsfeld sowohl
über die nötigen Wissensvorsprünge als für gewöhnlich auch über genügend
Erfahrenheit, was am Ende einem wohlverstandenen Eigennutz sehr zugute
kommen mag.

Durch
Kleinanzeigen, Telefonkontakte, Bemerkungen
in den Zeitungen und durch Mitteilungen in größeren Netzwerken des Internets
habe ich erfahren, dass an den Börsen unglaubliche Gewinne innerhalb
kürzester Zeit möglich sind. Ist derlei ernstzunehmen?
Von dem Gedanken geleitet,
andern Leuten Geld abzulocken und dabei selber Kasse zu machen, gaukeln
selbsternannte "Anlageberater" gern mit dem Gesichtsausdruck gewiegter
Beschlagenheit gutgläubigen Gemütern geradezu märchenhaft hohe
Renditen vor, die sich angeblich
mühelos mit allerlei (dubiosen) Steuersparmodellen, mit Versicherungen,
vor allem aber an der Börse mit "programm- und KI-gesteuerten Verfahren
des Börsenhandels", den exotischsten Aktien (Penny-Stocks, "Meme-Aktien",
Papiere des ungeregelten Freiverkehrs und anderlei Massenpapiere des
Kapitalmarktes), sowie Optionen auf Warentermingeschäfte, ferner mit
Kryptowährungen, so zumal Stablecoins,
fragwürdigen Zertifikaten oder mit sonstigen
zweifelhaften Verkehrswerten neusten Zuschnitts (SPACs, DeFi, NFTs und
vielen anderen ähnlichen Kunstwerten aus dem Wundergarten des sog.
web3 mehr) verdienen lassen. Zwar erwecken die darauf gewendeten
beredten Versprechungen (hie und da umgarnt mit Blendwerk gelegentlicher
Schmeicheleien, Afterweisheiten, Wortgesäusel und kernigen Sprüchen,
vielleicht auch im Verein mit dem Heraufbeschwören vermeintlicher Gefahren,
dem Besorgen des Verpassens von einmaligen Gelegenheiten – FOMO = "fear
of missing out" –, dem Abtun von Bedenken mit wenigen Worten unter
dem Anschein voller Vertrautheit mit der Sache: das alles aus Überzeugungswut
im hitzigen Eifer wohl gar zusammen mit dunklen Drohungen hervorgebracht)
oft zunächst den Eindruck von Glaubhaftigkeit und klingen unter der
Maske tiefer Überzeugung durchaus auch verheißungsvoll, stellen sich
im Nachhinein jedoch wiederholt als gewiefter Täuschungsversuch heraus.
Leider gibt es genug oft Unbesonnene, die in der Hoffnung auf das schnelle
Geld den windigen Verführungskünsten und Schöntuereien jener zwielichtigen
Gestalten aufsitzen und ihnen ihr Erspartes freimütig anvertrauen. Allein
gar mancher, der blindlings der Lockung gefolgt ist und sein Geld aufs
Spiel gesetzt hat, dessen Regeln er nicht ganz versteht, hat dadurch
in einem Nu ein Vermögen durchgebracht. Zwar sind Steuerausweichhandlungen
und Gewinnsucht nur allzu menschliche Neigungen; jedoch wird der, der
so blauäugig ist, solchen Vorgaukeleien – fast möchte man sagen Übertölplungsversuchen
– in die Falle zu gehen, nichts Böses ahnend ins nachhaltige wirtschaftliche
Verderben gelockt. Man tut wohl gut daran, angesichts eines derartig
heuchlerischen Gebarens sofort stutzig und zweifelhaft zu werden. Das
Klügste wäre es allemal, sich von der leutseligen Art, mit der sich
manch ein angeblicher Anlageberater spreizt, nicht betören zu lassen
und stattdessen ihren finsteren Ränken von vornherein vorsichtige Zurückhaltung
und kühles Misstrauen entgegenzusetzen.

Ich habe auf
der Börse Geld verloren ("mich verspekuliert").
– Wie kann ich mir aufhelfen?
Es ist eine allzu selbstverständliche
Erfahrungstatsache, dass das Vorgetane sich nachträglich nicht mehr
leicht abstreifen lässt. Die Auswirkungen eines verfehlten und durch
die Wirklichkeit getäuschten Anlageentschlusses einer früheren Zeit,
sobald einmal ins Werk gesetzt, lassen sich im Nachhinein – wenn überhaupt
je – nicht einfach wieder ungeschehen machen. Manch einer mag sich über
sein Unglück grämen und den unwiederbringlichen Verlust seiner Barschaft
kaum verwinden. Doch selbst wenn die ersten tastenden Anläufe an den
Börsen verfehlt oder wenig glücklich gewesen waren, sollte man, anstatt
darum übermäßig bekümmert sein, den Mut nicht sinken lassen und vor
allen Dingen seine Lehren daraus zu ziehen wissen. Erst die reine Erkenntnis
über Ursachen alles Zurückbleibens des Erreichten und Erhofften hinter
dem ursprünglich Erstrebten ermöglicht ein Lernen aus der täglichen
Lebenserfahrung. Aus dem traurigen Selbsterlebnis die richtige Lehre
zu ziehen hilft also vermeiden, abermals in den gleichen Fehler zu verfallen.
Solcherart Fehlschläge freilich, denen von niemand vermutete, völlig
unvorhersehbare Vorkommnisse ursächlich sind ("black swan", "wild
cards"), lassen sich trotz aller Sorgfalt im tätigen Handel nie
ganz fernhalten. Keiner kann in die Zukunft sehen. Vor Fehleinschätzung
der Zukunft ist niemand gefeit! Selbst die behendsten, besonnensten
und geübtesten Händler straucheln zuweilen oder tappen gar grob daneben.
Schlagen Geldanlagegeschäfte einmal unrettbar fehl, mag es hilfreich
sein, sich die bei deren Umsetzung gemachten und erkannten Missgriffe
unumwunden einzugestehen und sich auf den nicht zu überhörenden Mahnruf
zu besinnen »Sei wachsam!«. Diesen Leitsatz erhoben vor Augen verspricht
zum einen Abhilfe, die Wiederholung alter Fehlgriffe zu verhüten, zum
andern führt er doch zu der hoffnungsreichen Aussicht, Vorteilgelegenheiten,
die der Markt bisweilen bietet, in Zukunft zu rechter Zeit herauszulesen
und wahrzunehmen. Aus der Fülle nunmehr reiferer Eigenerfahrung durch
die hinzugewonnenen Erkenntnisse als unschätzbarem Gut lässt sich alsdann,
so ist immerhin zuversichtlich zu erhoffen, für künftige Geschäfte umso
trefflicher Nutzen ziehen.

Einen Geldanleger, der
es zu etwas bringen will, zeichnet vor allen Dingen aus, dass er die
richtungweisenden Zeichen des täglichen Marktgeschehens stets von neuem
treffend zu deuten und umzumünzen weiß. Noch dazu wird er immerzu anstellig
sein wie auch Scharfblick und einen gewissen Spürsinn an den Tag zu
legen wissen. Selbst auf den Eintritt nicht vorhergesehener oder nicht
vorhersehbarer Marktverläufe wird er ebenso geistesgegenwärtig wie angemessen
zu antworten verstehen. Zwar auch er ist nicht unfehlbar, doch er fehlt
niemals von Grund aus. Mit der dazu nötigen Geschicklichkeit bringt
mancher Händler das zuwege, was ihm sonst unmöglich gewesen wäre.
Was die Geldanlage als
solche angeht, stützt der geschäftskluge Kaufmann seine Entscheidungen
zweckmäßigerweise auf zweierlei Grundpfeiler: einerseits auf die Verwertung
allen bewährten Erfahrungswissens und anderseits auf Erkenntnisse erprobter,
bislang gut bestätigter gestaltender Denkmuster, zumal wirtschaftlicher
Art. Zu allem dem beruft er sich, wo nötig, oft und bald noch auf Lehren
anderweitiger Wissensgebiete, so am ehesten auf das der Psychologie,
der Verhaltenswissenschaften ("behavioral sciences") und der
sonstigen Sozialwissenschaften.
Die Anbringung bewährten
Erfahrungswissens kann durchaus vernunftwidrig sein in dem Sinne, dass
Entscheidungen über Geldanlagen ohne Gelegenheit zur vernünftigen Vorbereitung
aus dem Stegreif getroffen werden, sie gleichwohl den gewünschten äußeren
Erfolg zutage bringen. Gerade bei solchen Beschlüssen, die unter großem
Zeitdruck (bspw. in der Eile täglicher Geschäfte des "Daytrading") gefasst
werden müssen, kann selten das Für und Wider aller Vorkommnisse und
Einflussgrößen auf angemessene Weise gegeneinander abgewogen werden.
Das Markthandeln auch in Ermangelung begründeter Anhaltspunkte erfordert
ohne Zweifel die Aufbringung einer gewissen Geschicklichkeit, die sich
wohl selten anders als durch geduldig fortgesetzte Übung bei gesicherter
Kenntnis der Märkte gewinnen lässt. Wohlvermerkt: Auch ein noch so reiches
Erfahrungswissen macht das jedesmalige Ausarbeiten eines vernünftig
durchdachten Anlageplans nicht überflüssig!

Welche Hinweise
und Ratschläge sind sonst noch beherzigenswert?
"Vereinte Kraft Großes
schafft"! Man halte Ausschau nach Gleichstrebenden, die sich auf den
Handel an den Börsen gründlich verstehen. Mit ihnen ein Bündnis zu schmieden
verheißt, durch geschlossenes Vorgehen mit der ganzen Kraft vereinter
Tätigkeit hingebender Fachgenossen nach einheitlichem Willen das Beste
aus allem zu machen! Bringt bei der Geldanlage also eine Gruppe berufener
Fachkenner und Könner ihre Kenntnis nach einem gemeinschaftlich bestimmten,
klugen Plan zu einem Werk zusammen, so verspricht das Bündeln der Wissensvorsprünge
aller gar nicht selten die vorzüglichsten Anlageerfolge. Es hat dies
neben der rein verstandesmäßigen Nutzwirkung einer Wissensmehrung auch
einen wesentlichen finanztechnischen Vorzug: Setzt nämlich ein größerer
Personenkreis jedes Mal nur gewisse Teile seines Vermögensstocks aufs
Spiel, so ermöglicht eine solche Vorgangsweise eine weit größere Zahl
von Mischungen zwischen gewagten und weniger gewagten Kapitalanlagen,
im Vergleich mit der zugänglichen Vielfalt von Anlagen bei ganz alleinigem
Handeln. Letzten Endes wird dies die Verwirklichung jenes Ausmaßes an
Risikoübernahme und Renditeaussichten erleichtern, das mit der persönlichen
Neigung, für die in Erwartung stehenden Zugewinne in Ansehung unvermittelt
drohender Vermögenseinbußen im Gegenzug dafür gewisse Wagnisse einzugehen,
am weitesten übereinstimmend ist.


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allgemeine Börsenfragen

Alle Geldgeschäfte, die in Aktien, Anleihen,
ETFs und andern Fonds, Terminkontrakten, Optionen oder in den sonstigen
Marktinstrumenten aus freier Hand abgeschlossen werden, setzen ein Doppeltes
voraus: Einmal müssen die vertragschließenden Teile bei gegebenem Wissensstand
des Zeitpunktes der Einlassung in dem Geschäft einen gewissen Wirtschaftsnutzen
für sich sehen und zum andern müssen Käufer und Verkäufer unterschiedliche
bis gegensätzliche Erwartungen über den "wahren" inneren Wert*
des betreffenden Handelsgegenstandes hegen; bei Aktienanlagen auf längerer
Frist z.B. sind das Erwartungen
über künftig zu bekommende Dividenden und Wachstum, bei Veranlagung
der Mittel auf kurze Frist dagegen sind es vorzüglich solche über den
Belauf für den baldigen Veräußerungserlös, wobei hier wie da der Tag
des Verkaufs auf der gegenwärtigen Zeitstufe des Geschäftsabschlusses
meist noch unbekannt sein wird. Ungleiche Erwartungen auch bei gleichem
öffentlich zugänglichen Wissen haben ihren Ursprung in der unterschiedlichen
Auslegung dieses Wissens. So wird der Käufer eines kurshabenden Wertpapiers
entweder einen gegenüber dem Verkäufer recht gründlich verschiedenen
Wissensstand haben, oder, für den Fall nahezu gleicher Kenntnis, wird
jeder von beiden wegen ungleicher Auslegung zu andersdeutiger Marktbeurteilung
gelangen. Ein flüssiger, fortgesetzter Handelsverkehr an der Börse erfordert
somit nicht bloß verschiedene, sondern notwendig im Ablauf der Zeit
auch eine wechselhafte Erwartungshaltung.
[*
Dieser wird häufig mit dem Namen "intrinsic value" belegt. Hierbei
geht es um ein Denkkonstrukt, das vom Vorstellungsinhalt her dem (nicht
beobachtbaren) Ertragswert aus der Investitionstheorie entspricht.
Als Ertragswert bezeichnet man den in eine Summe zusammengefassten Wert
aller künftigen Nutzleistungen aus dem gedachten Marktgegenstand.]

Heißt das,
dass ich eine Aktie dann
kaufen sollte, wenn ihr Börsenkurs unter
meiner persönlichen Wertvorstellung liegt?
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.
Aktien werden wie alle übrigen marktgängigen Wertpapiere im Handelsverkehr
an den Börsen durchgehend der Wertschätzung durch die große Marktöffentlichkeit
unterzogen. Aktien und andere Anteilsscheine werden von allen denen
gekauft, die sie für unterwertig halten, wogegen sie von denen verkauft
werden, die sie für überwertig halten. Sinkt der Kursstand, so wird
verdeckte Nachfrage zur wirksamen Nachfrage; hebt sich der Kursstand
empor, so wird verdecktes Angebot zum wirksamen Angebot. Genauer gesprochen:
Wenn und soweit es einer sonstigen einträglichen Verwendung für das
Anlage suchende Geld ermangelt, ist es allemal ratsam, nach Maßgabe
der eigenen Wertbeurteilung eine fragliche Aktie dem Portefeuille beizufügen,
falls ihre technischen, fundamentalen und sonstigen in Betracht zu ziehenden
Zukunftsaussichten einen baldigen Kursanstieg für die Folgezeit wahrscheinlich
werden lassen und man über ihre Güte beruhigt ist. Die persönliche Preisgrenze
für eine infrage stehende Aktie wird theoretisch bestimmt durch
das Sicherheitsäquivalent der finanzmathematischen Barwerte aus dem
Zahlungsstrom aller künftigen Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem
Besitz der Aktie einspielen und sich in den einzelnen denkbaren Zukunftslagen
verwirklichen können (Discounted Cash Flow, DCF). Zu ihrer praktischen
Ausmittlung ist jedoch sowohl die Kenntnis der Wahrscheinlichkeitsverteilung
der Renditen der Aktie als auch die der persönlichen Nutzenfunktion
des Entscheiders vonnöten (sofern eine solche im Leben überhaupt vorkommt).
Zum Mindesten steht soviel fest: Auf Aktien, die streng genommen zu
hoch oder zu tief im Werte stehen, trifft man mit allgemeinster Gültigkeit
umso häufiger, je weniger von den an sich verfügbaren Handels- und Börsenberichten
vollständig und richtig im Kurs ihren Widerschein gefunden haben ("eskomptiert
sind"), was namentlich auf sogenannte informationsineffiziente Märkte
("perfect market") im Verstande der Theorie vermehrt Anwendung
finden wird.
[*
Weitere Verfahrensweisen zur Ausmittlung des angemessenen Wertes einer
Aktie ("fair value") sind: Dividend Discount Model,
Price-to-Earnings ratio (P/E), Price-to-Book ratio (P/B),
Price-to-Sales ratio (P/S), Residual Income Model,
Earnings Power Value, EBITDA Model, Cost of Capital Model.]

Börsenkurse sind samt und
sonders das ziffermäßige Schlussergebnis aus der Bündelung unabhängig
voneinander getroffener Entscheidungen der einzelnen kauflustigen und
verkaufslustigen Marktteilnehmer, mit Inbegriff der sich daraus erhebenden
Wechselbeziehungen, wodurch sich das Austauschverhältnis von Kaufgut
(Aktie, ETF, Zertifikat usw.) und Preisgut (Dollar, Euro usw.) verwirklicht.
Die Einzelentscheidungen, jede für sich genommen, werden angeregt von
äußeren wie auch inneren Antriebskräften, so besonders von der Kaufkraft,
aber auch von der Möglichkeit sonstiger Mittelverwendung, sowie ferner
von den brennenden Tagesfragen und den Zukunftserwartungen einzelner.
Die Zukunftserwartungen stützen sich ihres Teils gedanklich auf Verlaufsvoraussagen
(Prognosen), die zeigen, welche Wertebeurteilung andere Börsenteilnehmer
über den künftigen Kursgang des jeweiligen Marktgegenstandes hegen.
Sofern die Handelswelt in gedankenmäßiger Vorwegnahme der künftigen
Kursentwicklung einen vorliegenden Börsenkurs beispielsweise als Fehleinschätzung
des Marktes über den "wahren" ("fairen", angemessenen) Wert ("intrinsic
value") auffasst, so entsprießen hieraus wahrnehmbar Kauf- und Verkaufshandlungen,
insofern sie die Hoffnung für berechtigt halten, dass der Markt diese
vermeintlichen Fehlurteile in naher Zukunft berichtigen und den Händlern
dadurch einen Gewinn bescheren werde. Sämtliche der in dieser Erwartung
verwirklichten Anlageentscheidungen stellt das Marktwesen in der Folgezeit
anhand verbürgter Marktbegebenheiten auf die Probe, die ihm jede für
sich unbeirrt die Richtung weisen. Je nach dem tatsächlich eingeschlagenen
Gang der Preise wird der Händler entweder Kursgewinne oder Verluste
zu verbuchen haben. Gewinne und Verluste entstehen Geldanlegern demnach
geradewegs aus ihren jeweiligen Beurteilungen der gewesenen und vorliegenden
Marktlage, wobei die Wertansätze sich nach der Verwirklichung im Nachhinein
entweder als richtig oder unzutreffend erweisen wird. So gesehen ändert
sich der Zustand der Märkte fortlaufend, vergleichbar einer endlosen
Strömung von Wissensänderungen im unaufhörlichen Spiel und Widerspiel
fortwährender Erwartungsanpassungen und darauf aufbauender Anlageentscheidungen.
In diesem endlosen Fluss von Wissensänderungen ist – sobald einmal in
die Sprache des Marktes übertragen – die unversiegbare Quelle auszumachen,
aus der Investitionsgewinne oder ebensolche Verluste ihren Ursprung
nehmen.
Es sei nicht versäumt,
in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass in sogenannten "effizienten
Märkten" im Sinne der Theorie grundsätzlich nur für den Markt unverhoffte,
außerhalb des Gesichtsfeldes liegende, nicht im Voraus auszumachende
Geschehnisse eine spürbare Einwirkung auf den Lauf der Börsenkurse erkennen
lassen. Erwartete, schon im Voraus berücksichtigte Begebenheiten haben
sich mit regelmäßiger Sicherheit bereits in den vorliegenden Kursen
niedergeschlagen, sie sind darin "eingepreist" ("eskomptiert")! Wenigstens
ansatzweise gilt zudem der Erfahrungssatz: Mit steigender Unsicherheit
am Markt nimmt die Volatilität
(die Schwankungsanfälligkeit) der Kurse zu.
Nicht zuletzt lässt sich
durch die Veröffentlichung des Preisgeschehens an den Börsenplätzen
gleichsam ein richtungweisender Fingerzeig (Signal) ablesen, wo nur
irgend vorteilhafte Handelsmöglichkeiten unlängst bestanden haben und
allenfalls auch künftighin denkbar sind. In "effizienten" Märkten, so
lehrt uns eine Buchweisheit, werden große Geldmittel angelockt und dabei
im freien, offenen Wettbewerb stets auf die ergiebigsten Investitionsgelegenheiten
hingelenkt. Im gleichen Zuge werden sie, so die Lehrmeinung weiter,
das Preisgefüge festigen und hierdurch zu einer sinnvollen, da gemeinwohlfördernden
Umverteilung knapper wirtschaftlicher Ressourcen verhelfen.

Folgen Börsenkurse
einem Pfad, wie ihn der Zufall fügt ("Zufallpfad",
"Random Walk"*)?
Keineswegs. Eine wirklich regellose Ungebundenheit
der Marktverhältnisse abhängig vom Zufall kann bestenfalls dann geltend
gemacht werden, wenn zweifelsfrei keinerlei Ursache für eine
in Rede stehende Änderung im Kurse eines Marktinstruments nach dieser
oder jener Richtung zu ergründen ist. Es darf also nicht schon von einer
"zufälligen Kursbewegung" um deswillen gesprochen werden, als absehbare
ökonomische Ursachen benannt, diese aber in ihrem Zusammenwirken und
Einschlag auf den Kursbildungsfortgang nicht zu durchschauen verstanden
werden ("aleatorische Komponente"). Selbst dann, wenn die äußeren Gründe
für eine infrage stehende Kursbewegung ganz im Dunkel bleiben, ist es
mehr als wahrscheinlich, dass die nämliche nichts anderes als die Folge
der Wiederkehr gewisser innerer Gründe ist. So werden mit einiger Gewissheit
Begleitumstände des wirtschaftspolitischen Umfeldes, wie es beispielshalber
Wachstumsraten und Konjunkturverläufe, die Geldpolitik oder die Ausstattung
der Wirtschaft mit Geldmitteln sind, ferner auch tief verwurzelte seelisch-geistige
Vorgänge im Innersten des Menschenwesens – so wie der gemeine Marktmensch
womöglich auf Verbraucherpräferenzen hält, sind das bei Geld- und Börsenleuten
oft stille Hoffnungen und Befürchtungen, also die viel berufenen "Stimmungen
und Strömungen an den Börsenmärkten" –, sowie sonstige Fremdereignisse
zum gewissen Grade einen Einfluss auf die Bildung von Börsenkursen üben.
Ob beziehungsweise dass der zurückliegende Kursverlauf einer Aktie,
Währung, Ware usw. dem Augenschein nach einem pfadlosen Zufallslauf
gleicht (und womöglich auch in Zukunft gleichen wird), steht wiederum
auf einem ganz anderen Blatt. Diese Frage betrifft einen Forschungsgegenstand,
mit dem sich insbesondere die Theorie des Random Walk eingehend
auseinanderzusetzen liebt.
[*
Die Entstehungszeit der Random-Walk-Hypothese geht zurück auf das Jahr
1900; und zwar schreibt sie sich her von dem trefflichen Werk "Théorie de la Spéculation", welches
Louis Bacheliers zum verdienten Verfasser hat, worin er die Bewegung
der Kurse an der Pariser Börse untersucht. Aus finanzierungstheoretischer
Sicht versteht man heutigentags in Gelehrtenkreisen allgemein unter
"Random Walk", dass für jeden beliebigen Kurs der Gegenwart in Bezug
auf einen ganz bestimmten künftigen Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit
für einen Kursanstieg um einen beliebigen Prozentsatz sich immerfort
gleichstellt der Wahrscheinlichkeit für einen Kursrückgang in dem gleichen
Verhältnis. Aufeinander folgende Kursänderungen sind sonach, wie man
sagt, voneinander stochastisch unabhängig. Von den Abwandlungen des
Random-Walk-Modells in seiner strengen Form verdienen Erwähnung zum
Ersten das weniger restriktive "Martingale Modell", das keine
Annahme zur Wahrscheinlichkeitsverteilung unterstellt, und danach das
eingeschränktere Modell des Namens "Wiener Prozess" (benannt
nach dem Mathematiker Norbert Wiener), das vielfach auch als
"Brown'sches Modell" bezeichnet wird.]

Durch verwirklichte Börsenkurse
erfährt der Börsenkundige auf einen Blick, auf welchen gegenwärtigen
Verkehrswert die Marktteilnehmer eine Aktie, Anleihe, Währung und dergleichen
schätzen und veranschlagen. Börsenkurse als erfahrungsmäßige Markterscheinung,
die auf reibungslos arbeitenden ("effizienten") Märkten ausgehandelt
und festgestellt werden, legen Wissen offen und werten Erkenntnisse
aus, über die in deren Gesamtheit der einzelne Marktmensch ohne dem
unmöglich verfügen könnte. In musterhafter Weise, d.h.
nur im theoretischen Fall eines "Marktgleichgewichts" und unter, wie
man sich ausdrückt, Informationseffizienz, spiegelt der Börsenkurs eines
jeden Zeitpunktes den Kenntnisstand und die gesamten Erwartungen der
einzelnen Marktteilnehmer über die zukünftige Wertentwicklung des fraglichen
Marktgegenstandes treu und unmittelbar wider.
Ein heute an der Börse
verwirklichter Kurs lässt sich mitunter als Hinweiszeichen für den folgenden
Handel deuten, indem dieser zuletzt festgestellte Kurs ein sonst weit
verstreutes Wissen unmittelbar nutzbar macht. Zur Verdeutlichung, worauf
die so benannte Signalfunktion von Preisen anspielt, mag ein arg vereinfachtes
Schulbeispiel als Möglichkeit für die Bedeutungsentfaltung von Geld-
und Briefkursen ("bid"- und "ask-prices") angeführt sein: Die Beobachtung
etwa, dass soeben einer gewillt war, eine betrachtete Aktie oder einen
ETF-Anteil zu einem Preis von 20€
zu verkaufen, sich hierfür aber keine Gegenpartei eines Käufer fand,
festigt die Glaubhaftigkeit, daraufhin für 20€
oder zu billigeren Preisen kaufen zu können im Vergleich einer Marktlage,
wo das gesamte Angebot hätte auf den ersten Griff für 20€
das Stück umgesetzt werden können.
Schließlich sei der Hinweis ausgesprochen,
dass nicht notwendigerweise jeder einzelne Börsenkurs einen leidlich
zuverlässigen Fingerzeig (Signal) wird liefern können. So wird beispielsweise
auf wahrhaftigen, d.i. unvollkommenen,
von Unsicherheit und Unwägbarkeiten geprägten Märkten niemand befähigt
sein, den "wahren" inneren Wert einer Aktie mit zureichender Bestimmtheit
anzugeben.
[Anmerkung:
Ein laufender Börsenkurs spiegelt nur unter sehr engen Modellannahmen
den "wahren" inneren Wert eines in Untersuchung stehenden Wertpapiers
wieder, so nämlich unter dem Walten der aus der Fachwissenschaft bekannten
Informationseffizienz bei einheitlichem Wissensstand aller Marktteilnehmer,
"identischen Präferenzen" rücksichtlich des Anlagezeitraums, sowie unter
Risikoneutralität.]

Welche Bedeutung
kommt der Liquidität eines Marktes zu?
Unter
Liquidität wird im Marktzusammenhang
nicht die Zahlungsfähigkeit einzelner Wirtschafter (gleich Bonität),
sondern eigens der Tatbestand verstanden, dass bei alles in allem gerechnet
mäßigen Handelskosten jedes zusätzliche Angebot auf dem Markt laufend
und zur Gänze abgenommen so gut wie jede zusätzliche Nachfrage laufend
und zur Gänze befriedigt werden kann, ohne durch dieses Bestreben in
unabsehbarer Weise allzu sturmvolle Kursschwankungen hervorzurufen ("Sensitivität"
des Preises, Ausbleiben eines "market impact"). Durch die Beschaffenheit
eines liquide gestellten Marktes wird es – selbst bei sehr ausgiebigem
Geschäftsgang Einzelner – keinem einzigen Markthändler gelingen, einen
spürbaren Einfluss auf die Bewegungsrichtung des Marktpreises auszuüben
(Mengenanpasser, "price taker"). Ein liquider Sekundärmarkt (Zirkulationsmarkt)
geht im Allgemeinen einher mit einer vergleichsweise eng begrenzten
Kurs-Schwankungsbreite (Volatilität),
auch und gerade bei ausnehmend hohem Tauschverkehr ("volume").
Von vorangeführtem Liquiditätsbegriff,
der sich zugleich als Gütemaß eines Börsenplatzes begreifen lässt, ist
die absolute Liquidität (Liquidierbarkeit, Geldnähe) eines
Vermögensgegenstandes zu unterscheiden: Ein Vermögensgegenstand ("asset")
gilt in diesem Sinne gefasst für liquide, sofern es dem Halter und Geldgeber
möglich ist, das darin beschäftigte Geldkapital, wann immer es ihm ratsam
oder geboten erscheint, durch Übertragung des Besitzes in einer von
ihm erwünschten Frist zu einem angemessenen Preis wieder frei zu machen
("zu versilbern", "zu verflüssigen").
Der Liquiditätsgrad eines
Marktes hängt entschieden ab sowohl von der Zahl als auch der recht
gründlich verschiedenen Handelsabsichten seiner Teilnehmer (= Marktbreite):
Je größer die Kopfzahl ist, beziehungsweise je unterschiedlicher die
Beweggründe und Anlässe der Marktbeteiligten für die Aufnahme des Handelsverkehrs
mit dem infrage stehenden Marktgegenstand sind, desto enger werden die
einzelnen Geld- zu Brief-Kurse beieinander liegen, und umso schneller,
einfacher und zuverlässiger lassen sich i.d.R.
damit selbst umfangreichere Orders
gut annähernd zum letztgehandelten oder zu damit übereinstimmenden Kursen
ausführen (= Markttiefe). An manchen Börsenplätzen stärken sogenannte
"market-maker" die Liquidität eines
Marktes, indem sie während der Abhaltungszeit fortgesetzt Preise stellen,
zu welchen sie in Eigengeschäften jeweilig zu kaufen oder zu verkaufen
bereit sind. Ein gebräuchliches Maß für die Liquidität eines Marktes
stellt neben den tatsächlichen Umsatzzahlen ("volume") die
Marktspanne in Form einer Geld/Brief-Spanne ("bid-ask spread")
dar. Im Allgemeinen hebt sich der Liquiditätsgrad eines Marktes in dem
Maße, wie sich die auf ihm hervorgebrachten Geld- und Brief-Kurse enger
zueinander stellen. Dies ist wünschenswert, da sich allein auf liquiden
Märkten Anpassungsentscheidungen an wichtige, beachtenswerte Tagesneuigkeiten
durch darauf genau abgestimmte Käufe und Verkäufe blitzschnell und ohne
Reibungsverluste umsetzen lassen ("market immediacy").
Eine ganz wesentliche Bestimmungsgröße
für den Grad der Liquidität eines Marktes ist grundsätzlich in der Höhe
der Transaktionskosten belegen. Eine hinreichend hohe Marktliquidität
steht in regelrechtem Verlauf der Dinge gleichzeitig in einer strammen
Wechselbeziehung zu möglichst niedrigen Transaktionskosten. Knapp bemessene
Transaktionskosten leisten gehörige Beihilfe zur Hebung der Liquidität
eines Marktes, indem sie allseitig eine nachhaltige Triebfeder zu verstärktem
Zustrom vom Kapital abgeben und damit die Teilnahme am Marktgeschehen
noch weiter beleben, – das zum Nutzen für Geldanleger, Absicherer (Hedger)
und Arbitragehändler gleichermaßen. Die Liquiditätsverhältnisse an den
Bar- und Terminmärkten sind meistenteils recht unterschiedlich verteilt.
Die Liquidität in den Futures-Märkten etwa überragt zumeist die ihrer
Spotmärkte um ein Vielfaches.

Was im Einzelnen
zählt zu den Transaktionskosten (Was
sind "Kosten des Börsenhandels")?
Unter der Bezeichnung
Transaktionskosten versteht
man schlechthin die in eine Summe zusammengezogen Kosten eines Börsengeschäfts,
welche im großen Zusammenhang und im Ganzen mit den verschiedenen Verkehrsvorgängen
auf dem Finanzmarkt zur Entstehung kommen. Diese sollten aus leicht
begreiflichen Rücksichten von allen Seiten so gering gehalten werden
wie es irgend angeht. Diesem Gebot ist nicht allein für den einzelnen
Händler außerordentliche Wichtigkeit beizumessen, besonders für das
langfristige Gelingen seiner Geschäftstätigkeit, sondern, neben anderem,
ist es ferner eine der allernotwendigsten Voraussetzungen für einen
tüchtigen, ohne Störung arbeitenden, hinreichend liquiden Finanzmarkt
selbst. Unmittelbar einleuchtend erscheint dieses Erfordernis auch insofern,
als auflaufende Transaktionskosten die eingebrachten Gewinne schmälern
beziehungsweise die anfallenden Verluste vermehren. Um überhaupt einen
Gewinn zu machen, müssen die mit jedem Handel verbundenen Transaktionskosten
offenbar zunächst erst wieder eingebracht werden. Überdies wirken Kosten
des Markthandels störend insofern sie die für ein richtiges Arbeiten
der Märkte nötige ungesäumte Informationsverarbeitung verteuern. Wie
ohne weiteres einzusehen ist, können zudem allzu hohe Transaktionskosten
aus diesem Grunde auch der Durchschlagskraft des Marktmechanismus ganz
beträchtlich Abbruch tun.
Die Transaktionskosten
eines Marktes bilden einen wichtigen, beachtenswerten Maßstab seines
Organisationsgrades. Den Transaktionskosten zugehörig sind grundsätzlich
sämtliche der durch ein Handelsgeschäft auf der Börse verursachten Kosten.
Hierher zu rechnen sind im Einzelnen: Kosten für die Anbahnung und den
Marktzutritt (z.B. Informations-
und Telefonkosten, Online-Gebühren und Gebühren für Standleitungen,
"Kabelspesen", Kosten für den Zahlungsverkehr und solche bei längerer
Untätigkeit usw.). Vor allem aber zählen dazu Makler-, Börsen-, Clearingprovisionen
und Kommissionen sowie mittelbare Ausführungskosten in Gestalt von Geld-/Brief-Spannen
("bid-ask spreads"), ferner durch sog. "price-impacts"
hervorgerufene Kosten, die allesamt zu den Handelsgebühren im engeren
Sinne zählen, nebstdem Kosten für die Überwachung der offenen Posten
("monitoring costs"), dazu Verwaltungsgebühren, wie Depotgebühren
es sind. Hinzu kommen Opportunitätskosten aus entgangenen Zinseinnahmen,
im Falle von Wertpapierleergeschäften ggf. auch noch Kosten für eine
Wertpapierleihe und für "up-tick"-Regelungen,
zudem Andienungsgebühren bei Futures- bzw. Forwardgeschäften und nicht
zuletzt allgemeine Such-, Prüf- und Entscheidungsfindungskosten für
Börsengeschäfte. Kurz, in dem Grade, als die Transaktionskosten insgemein
sinken, steigt sowohl der Organisationsgrad als auch die Allokationseffizienz
des Marktes.
Die vorstehende Auflistung
deutet bereits darauf, dass die tatsächliche Zuordnung einzelner Kostenbestandteile
im Anwendungsfall der Verwirklichung eines Handelsgeschäfts auf allerlei
Schwierigkeiten stoßen kann. Durch eine zweckmäßige Scheidung der Transaktionskosten
in explizite und implizite Kosten lässt sich diese äußere
Erschwerung wenigstens zum Teil beheben: "Explizite Transaktionskosten"
pflegen solche Handelskosten genannt zu werden, die einem Geschäft
a priori auf gerader Linie zugerechnet werden können. "Implizite
Transaktionskosten" lassen sich dawider erst im Nachhinein und dann
häufig nur in Bausch und Bogen zuschlagen. Der auf den Kopf genaue Belauf
der gesamten (Ex-post-)Transaktionskosten
einer Markthandlung hängt hierbei nicht unwesentlich ab 1.) von der
Art und Beschaffenheit des jeweiligen Verkehrsgegenstandes; 2.) dem
Grad der sog. Markteffizienz als 3.) auch von der persönlichen Ausgangslage
und 4.) der Marktstellung und Macht des betreffenden Geldanlegers oder
Händlers.
Aller Mühseligkeiten ungedacht,
welche ihre möglichst bestimmte Ausmittlung je in einem einzelnen Fall
auflegen mögen, ist es dennoch tunlich, Transaktionskosten über die
Annahme durchschnittlicher Kostensätze antizipando in die Investitionsplanung
einfließen zu lassen. Die erwartete Rendite einer Investition ergibt
sich, nach Abrechnung der Transaktionskosten, alsdann im Ausdruck der
Nettorendite (Reinertrag).

Mit dem englischen Gesamtnamen
des Market-Makers ("maket
maker", "price maker", "dealer", auch "Designated
Sponsor" oder "Market Expert" genannt) werden im Bank- und Börsenwesen
besondere, an wohlgeordneten (organisierten) Umlaufmärkten (Sekundärmärkten)
anzutreffende, ständig ansprechbare Marktteilnehmer (Makler) belegt.
Den einzelnen Trägern dieser Benennung ist gemein, dass sie auf den
Märkten in erster Reihe als Mittelsperson in einer Ausgleichfunktion
zwischen Angebot und Nachfrage stehen. In ihrer Eigenschaft als
bestellte Kursmakler (Handelsmakler) an der Börse geben sie während
der Abhaltungszeiten für die ihnen zugewiesenen und von ihnen betreuten
Werte (Aktien, Obligationen, ETFs, Devisen u.dgl.m.)
von sich aus fortwährend oder nur auf Anfrage verbindlich gestellte
Kauf- (Geldkurs, "bid") bzw. Verkaufspreise (Briefkurs,
"ask", "offered"), entweder einseitig oder in Form zusammengepaarter
Kauf- und Verkaufgebote, öffentlich bekannt, sodass diese auf
Verlangen von anderen Marktteilnehmern – Kauf- und Verkaufslustige gleichermaßen
– geschäftsmäßig verwertet werden können. Der angerufene Market-Maker
nimmt alsdann für den Verkäufer die Stellung des Käufers gleichwie für
den Käufer die des Verkäufers ein, im Falle der beidseitigen Kursstellung
allerdings jedes Mal in der Ungewissheit, ob er bei dem Geschäft am
Ende als Käufer oder Verkäufer auftreten wird. Market-Maker erfüllen
ihren Daseinszweck ebenso wohl in einem herkömmlichen Auktionsmarkt
mit Rufhandel als inmitten eines elektronischen Netzes verlaufenden
Handelsverkehrs des Börsenbetriebs ("electronic communications network"
ECN, "electronic execution platform" EEC). Die von ihnen ausgehenden
Kursnennungen für ein benanntes Marktinstrument, die beide Seiten –
sowohl den "bid"- als auch den "ask"-Kurs – mit einschließen, werden
als Quotationen (Quotierungen, Kotierung, "quotes")
angesprochen. Der Kursmakler betätigt sich also gleichzeitig als Anbieter
und Nachfrager im Markt und wird in Ausübung dieser seiner Aufgabe als
"market-maker", "(broker)-dealer", an der New York
Stock Exchange (NYSE)
als "designated market maker" (vormals "specialist"),
im deutschen Sprachraum zudem als Skontroführer, zwanglos auch als "Betreuer"
oder "Marktmacher" bezeichnet.
Wann immer Market-Maker
ihre Quotationen stellen, fassen sie diese zunächst und vor allem andern
gemäß der dann gerade herrschenden Auftragslage ab. Darüber hinaus können
sich Quotationen, je nach Amt des Market-Makers und den Freiheitsgraden,
die er im Markt für sich beanspruchen kann, zum Teil auch auf seine
eigene Beurteilung über die künftige Preisentwicklung im betreffenden
Markt stützen. Zwar darf ein "market-maker" die von ihm aufgestellten
Quotes bei fortlaufender Notierung und fortlaufenden Abschlüssen an
und für sich nach Belieben ändern; er ist indes gemeinhin verpflichtet,
auf Anfordern anderer Marktteilnehmer ("quote request") – zumindest
in einem vorher festgesetzten Geschäftsumfang, üblichermaßen aber bezogen
nur auf einen vorgegebenen Höchstbetrag – über einen bestimmt festgelegten
Zeitraum ("Mindesthaltefrist") zu den genannten Preissätzen (den "quotes")
auf eigene Rechnung zu kaufen bezw. zu verkaufen (Kontrahierungszwang;
"quote driven market"). Seine Vergütung für die Leistungsabgabe
"jederzeitige Handelsbereitschaft ('immediacy')" und die durch
Schaffung offener Posten damit auf sich genommene Gefahr des Misslingens
sucht und findet der "market-maker" zum guten Teile darin, dass er von
einer Seite billig nimmt und nach anderer Seite teuer gibt, d.h.
in der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs ("Preisspreizung", "bid-ask
spread", "markup"). Dieser Gesichtspunkt hebt ihn von seinen
Berufsgenossen: den Brokern, ab, deren Hauptaufgabe wieder darin besteht,
zwischen den Marktparteien Geschäfte bloß zu vermitteln, wofür sie im
Gegenzug eine Vergütung in Form der Kommission in Anspruch nehmen dürfen
(Kommissionäre). Market-Makern werden nicht eben selten Vergünstigungen
und Anreize zur Übernahme einer Market-Maker-Funktion in Aussicht gestellt.
Diese bestehen i. d. R. in
einem Anspruch auf ermäßigte Börsenspesen, sowohl der völligen Erstattung
von Handelskosten oder auch nur eines teils der Kosten als auch in einem
umfassenderen Zugriff auf nützliche Besonderheiten der Handelseinrichtungen
einer Börse.
Darüber hinaus werden im
Maklerwesen einzelnen Market-Makern mitunter erweiterte Handlungsbefugnisse
eingeräumt: So werden ihnen unter verfügten Marktmodellen in bestimmten
Märkten mit Absicht auch Spekulationen in Eigenverantwortung ermöglicht
("Selbsteintritt"); ebenso wohl kann es sein, dass sie in einer Person
vereinigt sowohl in der Stellung des "market-maker" als fallweise auch
im Auftrage von außenstehenden Börsenhändlern als Broker tätig werden.
Market-Maker dieses Schlags werden als "broker-dealers"
angerufen oder, wenngleich seltener, auch mit dem Namen "dual capacity
traders" belegt.
Market-Maker üben nicht
nur einen ausgleichenden, sondern daneben auch einen ordnenden Einfluss
auf den Marktverkehr aus. Um dieses Zweckes willen richtet sich die
Hauptbestrebung eines jeden Market-Makers darauf, die
Liquidität des betreffenden Marktes in allen
Richtungen zu befördern sowie dessen Beständigkeit und Durchsichtigkeit
(Transparenz) aufzubessern, indem sie darauf hinwirken, als Vertragsgegner
(Konterpart) sonstiger Marktteilnehmer durch öffentliche, jederzeitige
Transaktionsbereitschaft einen ordentlichen, gefestigten Handel in dem
von ihnen betreuten Handelsgegenstand zu gewährleisten ("Marktpflege"
durch Betreuer; "qualified liquidity provider"). Da gemeinhin
die hierbei zur Entstehung gelangenden und daraufhin offen bleibenden
Posten notwendig einer alsbaldigen Deckung (Eindeckung, Hedging) bedürfen,
liegt es in der Natur der Sache, dass "market-maker" in erster Reihe
die Stellung eines Absicherers (Hedgers) oder eines Arbitragehändlers
versehen, denn die eines Spekulanten.

Trifft es
zu, dass durch Wahrnehmung von Arbitragegelegenheiten
sich risikolos Gewinne erwirtschaften lassen?
Längst nicht; Arbitragevorgänge
der Wirklichkeit sind vom Fluss der Zeit untrennbar und mit dessen Dasein
sind sie auch ganz von selbst unleugbar den Marktgefahren ausgesetzt
(Arbitragespekulation). Einmal entdeckt und eingeleitet, spielt sich
eine Arbitrage bei ihrer Verwirklichung untrüglich nicht bloß in einem
einzigen logischen Zeitpunkte ab – eine vollkommene Gleichzeitigkeit
gibt es ohnehin nicht –, sondern prägt sich in Wahrheit aus als eine
im Ablauf der Zeit beobachtbare (wenngleich, sobald durch eine Zeitlupe
betrachtet, getrennt gehaltene, aber in sich geschlossene) Handlungsabfolge.
Man pflegt diejenigen Marktteilnehmer, die sich darauf verlegt haben,
auf verschiedenen Märkten gleichzeitig Umschau zu halten nach bestehenden
Preisungleichmäßigkeiten ("Anomalien") zwischen den sich darbietenden
Kaufpreis-Obergrenzen und Verkaufpreis-Untergrenzen eines Marktinstruments
ein und derselben Gattung (Handlungsalternativen), von denen es lohnt,
sie zum Zwecke der Gewinnerzielung mit einem Schlag auszunützen (Differenzarbitrage),
als Arbitrageurs ("arbitragers")
zu benennen. Neben der nötigen Achtsamkeit und Sachkenntnis ist die
technische Voraussetzungsgrundlage für das zielsichere Aufdecken offenstehender
Arbitrage-Fenster samt deren unverzüglicher Ausnützung ein unmittelbarer,
ungestörter Marktzugang nah des Marktes auf kürzester Linie, verwirklicht
durch eine blitzschnelle, weitestgehend sich selbst steuernde technische
Handelseinrichtung.
Durchgängig jede gegebene
Umsetzung einer
Arbitrage erfordert im Handelsleben zum Mindesten zweierlei gesonderte
Geschäftsabschlüsse. Der Arbitrageur kauft (vorwiegend im großen Maßstab,
also vergleichsweise mit gar nicht unwesentlichen Handelsmengen) das
billigere Instrument womöglich bei zeitgleichem (d.i.
einem nur theoretisch denkbarem "simultanem", uno actu!) Verkauf
des teureren, und zwar ohne dass hernach rein unter dem Strich nennenswerte
Ausgaben auf seine Rechnung gehen. Verläuft alles dem Vorhaben gemäß,
erhält er als greifbaren Erfolg davon gleichsam ein sich selbst finanzierendes
Portfolio, das einen der Gewissheit ganz nahekommenden Reinertrag erwarten
lässt. Nebenumstände, sei es die persönliche Risikoneigung, seien es
sonstige aus der Finanzwirtschaft bekannte Hilfsgrößen, so etwa mathematische
Erwartungswerte der Renditen oder Zeitpräferenzen des Entscheiders,
sind für die den Arbitragehandlungen voraufgehenden Überlegungen schlechtweg
ganz ohne Belang. Die als Ausbeute aus einer musterhaft durchgeführten
Arbitrage eingeheimste Geldsumme beziffert sich allemal nach dem verwirklichten
Unterschied (Marge) im Preise beider Marktinstrumente, gewendet auf
den Aufhebungszeitpunkt des Geschäfts.
Sieht man genauer zu, so
klafft zwischen der Entschließung zur Durchführung der Arbitrage und
ihrer wahrhaftigen Umsetzung auf den Märkten eine zeitliche Lücke: Der
Arbitragist handelt, auch wenn die Handlungszeitpunkte noch so nahe
aneinandergerückt sind, nur fast
zur gleichen Zeit auf verschiedenen Marktplätzen (= interlokale und
intertemporale Preisausgleichung). Die Zeitspanne aber, die eine jede
Arbitrage notwendig ausfüllt, ist unabweisbar mit Zufallsereignissen
durchsetzt; folgerecht werden angestrebte (erwartete) Arbitragegewinne
stets auch unsichere sein. Überdies müssen bei jeder wirklichen Umsetzung
einer Arbitrage immerzu allfällige Handelsspesen eingerechnet und auch
erbracht werden (Arbitragekosten; Transaktionskosten), womit aus sich
heraus jeder in Aussicht genommene Arbitrageertrag von Anfang bis zu
Ende in Frage gestellt wird. Nach dem Gesagten ist das Eine sofort einleuchtend:
dass allein rein "akademische Arbitragen" gänzlich der Verlustgefahr
entzogen sein können.
Der Arbitrage wird im Allgemeinen
eine wichtige wirtschaftliche Aufgabe für die Herbeiführung "fairer"
und angemessener Preise zugeschrieben: So wird wiederholt die Anwesenheit
einer stattlichen Zahl von Arbitrageuren, die mit wachsamem Auge zur
Durchführung von Arbitragen immerzu bereit stehen und die aus ihren
höchst eigennützigen Bestrebungen das Marktgeschehen mit regem Eifer
pausenlos zu verfolgen wissen (wie es die unermüdlichen Handelsmannschaften
von Kapitalanlagegesellschaften, wie Hedge- und Investmentfonds, Banken
und Versicherungen usf., zu tun lieben), als eine unabdingbare Voraussetzung
genannt für die Verwirklichung einer erfahrungsmäßigen Grundausrichtung
hin zu einem arbitrage-freien Gleichgewicht ("fair value") zwischen
Termin- und Kassamarkt ("Zeitarbitrage"). Der durch eine einmal
erkannte Arbitragegelegenheit entfesselte Ausgleichungsablauf hin zu
einem Gleichgewicht vollzieht sich nun landläufig in der Weise, dass
jeder über den gleichgewichtigen genug weit emporsteigende Marktpreis
durch Abstrom von Finanzmitteln wieder auf das Richtmaß des vollkommenen
Ruhepunkts hinuntergedrückt, jeder unterhalb diesen genug weit abfallende
durch Zustrom von Finanzmitteln wieder darauf emporgehoben wird (Gesetz
der Gewinnausgleichung). Die vordem sich vorfindende Kluft zwischen
dem Marktpreis und seinem erkannten Richtstand ist keine Dauer beschieden,
sie wird durch die ausgleichende ("nivellierende") Kraft der Arbitrage
sogleich wieder getilgt.
Von der eben erörterten
zeitlichen und örtlichen Arbitrage mit aller Strenge zu sondern ist
der Begriff der Risikoarbitrage, die oft auch mit dem technischen
Namen der "merger arbitrage" benannt ist: Auf Risikoarbitrage
trifft man häufig und gern z.B.
im Zusammenhang mit Unternehmungsübernahmeversuchen, die durch Aufkäufe
von Anteilscheinen der angehenden Gesellschaft unternommen werden. Die
das Differenzspiel betreibenden Risiko-Arbitrageurs erwerben Aktien
der zu übernehmenden Wirtschaftseinheit, während sie (fast) gleichzeitig
Aktien der aufkaufenden Wirtschaftseinheit (leer-)verkaufen.
(Einen noch gänzlich
anderen Begriffsinhalt erfährt der Arbitragebegriff im deutschen Handelsrecht:
Darnach geht es um schlichtende Vereinbarung vor einem Schiedsgericht
("arbitration"). Die Mitglieder von Börsen sind übrigens gleich
den Brokern i. d. R. verpflichtet,
Streitigkeiten vor einem solchen Schiedsgericht auszutragen und beizulegen.)
Arbitrage (aus lateinischem
arbitrium, »die Entscheidung«, »das Gutachten«, wie auch aus
franz. arbitrer, »entscheiden«, »urteilen«, »Wert abschätzen«)
beruht im Gesamtzusammenhang auf dem großen "Gesetz
der Unterschiedslosigkeit der Preise" ("Law of One Price"),
das für wirtschaftlicherweise gleichwertige Handlungsmöglichkeiten Preise
von allenthalben gleicher Höhe behauptet. Eben dieser Richtsatz bildet
überdies eine Grundsäule der wirtschaftlichen Werttheorie. Lohnenswerte
Arbitragegelegenheiten setzen als ein wesenbestimmendes Merkmal die
Beobachtung von "Ungleichgewichtskursen" voraus, die ihresteils in aller
Regel wieder auf Uneinheitlichkeit des Wissenstandes unter den Marktteilnehmern
zurückzuführen sind. Allein auf wahrhaftigen Märkten sind solcherart
beständige Preisungleichgewichte von gesichertem Erfolg ("free lunch-Situationen")
offenbar keiner langen Dauer fähig, käme dies tatsächlich doch dem Dasein
einer Geldmaschine ("money machine") gleich. Anders gewendet:
Sowie sich überhaupt je die Möglichkeit einer Arbitrage darbietet, ist
sie von allein allen übrigen Anlagegelegenheiten haushoch überlegen;
denn sie verspricht den ungefährdeten Gewinn. Marktvorkommnisse einer
Gewinn verheißenden Arbitrage werden sich demnach in Wirklichkeit allenfalls
vereinzelt und nur vorübergehend einstellen. Dies aber lehrt, dass erfolgverheißende
Arbitragegelegenheiten letzten Endes immer nur auf und zwischen sogenannten
ineffizienten Märkten
im Sinne der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie bestehen können; denn
das Eine ist gewiss: Solange auf einem Markte noch Spielraum für gewinnträchtige
Arbitragemöglichkeiten verbleibt, wird er sich kaum je in einem Gleichgewichtszustand
befinden.

Ich bin ein
warmer Freund der "technischen Analyse" ("chart
analysis") und bevorzuge deshalb Charts als Grundlage für meine
Anlageentscheidungen. Lassen sich denn allein mit Hilfe der Charttechnik,
von Zufallstreffern absehend, auf längere Sicht überhaupt überdurchschnittliche
Gewinne erreichen?
Nein. Hinter sämtlichen
"Analysen und Methoden der Markt- und Charttechnik" mit ihren zahllosen
mathematisch-statistischen Kennzahlen steckt nichts mehr als allein
der Schein und Glaube, von Beobachtungen vermeintlicher Preisregelmäßigkeiten
der Vergangenheit voraussehend auf die Zukunft schließen zu können.
Ohne erkenntnistheoretischen Begründungszusammenhang als dem notwendigen
Mittelglied jedes in sich schlüssigen Erklärungsgangs ist dieser Glaube
doch gemessen an den Gesetzen der Denklehre Aberglaube und nichts bloß
Aberglaube. Das Genauere darüber siehe Thema
14: Kritik der Charttechnik.

Ist es ratsam,
EDV-gestützte Hilfsmittel, sog. Börsensoftware, als
Behelf bei der Planung von Geldanlagen zu verwenden?
Ja und nein. Den Rechner-gestützten
Börsenprogrammen ist immerhin zugute zu halten, im Geschäft der Geldanlageplanung
die äußere Wiedergabe vom Lauf der Börsenkurse kraft ihrer beigebrachten
bildlich darstellenden Hilfsmittel ansprechend und überschaubar zu
gestalten und sie überdies durch umfang- und inhaltreiche Zahlennachweise
zu ergänzen. So erleichtern sie zwar auf anschauliche Weise die Aufbereitung
des Börsengeschehens und erhöhen die Übersichtlichkeit bei den Börsenkursen,
vermögen am Ende aber nicht um ein Deut mehr zu leisten, als den vorliegenden
Datenbestand stilgerecht aufzubereiten, der ohnehin schon durch verwirklichte
(Ex-post-)Kurse greifbar vorhanden
ist. Im Übrigen verliert in Bezug auf die Verwendung einer die Anlageplanung
unterstützenden Börsensoftware das in nachstehender Abhandlung zur "Charttechnik"
Gesagte kein Jota an Geltung. Das Nähere darüber siehe meine Schrift
über die Verwendung EDV-gestützter Verfahrensweisen,
d.i. durch Gebrauch von Börsensoftware,
"Trading-Apps" u. ä. Anwendungen zur Geschäftsanlage.

Welchen Nutzen
könnten Termingeschäfte für mich haben?
Unter einem
Termingeschäft ("forward
contract") versteht man ein Zeitgeschäft schuldrechtlicher Natur,
das in der gegenwärtigen Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft
auf ein in einer künftigen Gegenwart vorzunehmendes Rechtsgeschäft begründet
(Vertrag über "Verträge" eines ferneren Tages). Ein solches zeigt sich
in seiner selbständigen Eigenart immerhin verschieden von den
Bargeschäften*, die
ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen in
der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden übereinstimmend alle diejenigen
Zeitgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel der Sachverhalt ist, dass Vertragsschluss
(= Verpflichtungsgeschäft) und Erfüllung durch Vollzug eines darauf
gerichteten Handelsgeschäftes – das ist i.
d. R. ein Kauf-, Tausch- oder Kreditgeschäft – in zwei oder mehr
wesentlich verschiedene Zeitschichten einzuweisen sind, unter dem technischen
Namen Termingeschäft zusammengefasst.
Der Schlüsselgedanke, der sich um alle Formen von Termingeschäften rankt,
ist mithin der, dass das zeitlich kausale Nacheinander von wechselseitiger
Einwilligung in die Vertragsverpflichtungen und Erfüllung derselben
zum angesetzten Termin um eine gewisse Spanne Zeit von gemeinhin mehreren
Tagen, meist aber um Wochen oder vielleicht sogar um Monate auseinandergelegen
ist.
[* Termingeschäfte
unterscheiden sich damit nicht nur streng von Bargeschäften, sondern
auch von gewöhnlichen Kreditgeschäften.
Bei den Bargeschäften vollzieht sich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses
der Leistungsaustausch gleichsam synchron. Bezeichnend für Letzte dagegen
ist, dass die Leistung der einen Partei, die des Gläubigers, in die
Gegenwart, die schuldige Gegenleistung(en) der anderen, des Schuldners,
in die Zukunft fällt (fallen).]
Termingeschäfte zeichnen sich im ökonomisch-technischen
Sinne erkennbar durch eine ungemein vielseitige Anwendungsfähigkeit
aus, als sie zweckbedacht in Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen
Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt werden können (=
Derivative Instrumente,
Derivativgeschäft; vom lateinischen
"derivare" = ableiten). Durch den sachgerechten Einsatz von Termingeschäften
in Gestalt von
Derivativen
Finanzinstrumenten* auf den Finanzmärkten erweitert sich
das Entscheidungsfeld des Disponierenden (als Ergebnis alternativer
Vertragsgestaltungen) um eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, grundlegende
ebenso wie bedarfsgerecht zusammengesetzte. Der besondere Vorzug der
derivativen Finanzmarktinstrumente liegt somit auf der Hand. Vermöge
ihrer ausgedehnten Variationsbreite lassen sie sich alle haarscharf
ausrichten auf die vorgefasste Markterwartung ihres Anwenders, mit Einschluss
seines geistig-seelischen Innenlebens. Das Letztgenannte umfasst, in
jeder Marktlage besonders, die persönliche Empfindlichkeit gegen wirtschaftliche
Unsicherheiten, d.i. die in
der Person des Entscheiders liegende Risikoneigung. Mehr über den Gegenstand
der Termingeschäfte siehe Thema
15: Was ist ein Termingeschäft?.

Was sind
Hedgegeschäfte, wer ist Hedger?
Hedger ("Absicherer") sind
von Natur aus risikoaverse Marktteilnehmer. Sie scheuen die Gefahr
abträglicher Preisausfälle. Sie heben sich durch ihr eher zaghaftes
Vorgehen zur Vorbeugung von Verlustgefahren in ihren auf dem Markt verfolgten
Endabsichten klar von der Zunft der Spekulanten ab. Zur Gruppe der Hedger
zählen diejenigen Personen und Organisationen, die ihre auf dem Kassa-
oder Terminmarkt vorgenommenen Geschäfte vor allem als Vorsorgehandlung
zur Preisrisikokompensation verstehen. Gewöhnlich stehen diese im Dienst
des Absicherungszwecks offener Posten ("risk exposure") gegen
Ertrags- und Vermögenswertverluste. Insoweithin sind ihre Finanzgeschäfte
nicht etwa Ausfluss von Glücksspielen, sondern mit Rücksicht auf den
gehegten Versicherungsgedanken stehen sie umgekehrt solchen schnurgerade
entgegen. Eingerichtet werden Hedgegeschäfte durch Aufbau von zusammenstimmenden
Positionen im Kassa- oder Terminmarkt, deren Preisunsicherheitsursachen
zwar voneinander abhängig sind, sich jedoch wertmäßig in gegenläufiger
Richtungen bewegen. Die Versicherungswirkung von Hedgegeschäften ist
freilich nicht kostenfrei zu erlangen, sondern ist grundsätzlich mit
einem Opfer belegt: dem Preis fürs Hedging. Dieser besteht entweder
in einer eigens auszulegenden Geldsumme bei Optionsgeschäften oder offenbart
sich beim Hedging mit unbedingten Termingeschäften (Futures, Forwards)
implizit in Opportunitätskosten, besonders in herabgeschraubten Renditeerwartungen.
Mit dem Namen Hedger werden demgemäß diejenigen Marktteilnehmer angesprochen,
die vor allen Dingen die Ungewissheit über zukünftige Marktpreise abgenommen
haben wollen und bereit sind, hierfür eine "Versicherungsprämie" zu
zahlen. Hedger werden mit Spekulanten insofern häufig in Beziehung gebracht,
als Spekulanten sich freiwillig dazu verstehen, den Hedgern das Kursrisiko
gegen ein angemessenes Entgelt in Form einer entsprechenden Renditeerwartung
abzunehmen. So gesehen wirken Hedgegeschäfte dahin – bewerkstelligt
bspw. durch Aufbau einer Gegenposition am Terminmarkt mithilfe derivater
Instrumente (risikokompensatorischer Akt) –, Preisunsicherheiten zu
verlagern, weg vom Hedger eine Instanz weiter zu jenen Marktteilnehmern,
die willens und in der Lage sind, diese zu schultern (Risikotransformationsfunktion
von Hedging). Das gute Gelingen eines jeden Kurssicherungsgeschäftes
beruht maßgeblich auf einer preisausgleichenden Wirkung der Kursbewegungen
des Grundgeschäftes durch die eines ergänzenden, aber entgegengerichteten
Finanzgeschäfts in Derivaten, kurzum auf Herbeiführung gegenläufiger
Zahlungsflüsse. Bei einer Parallelbewegung der Terminkurse zu den Kursen
am Spot- oder Kassamarkt eines abzusichernden Marktgegenstandes gleichen
sich die anfallenden Kursgewinne und Kursverluste idealerweise vollständig
aus. Hedger sind in Ausübung ihrer Tätigkeit zumeist vertreten durch
institutionelle Marktteilnehmer, wie Banken und ihre Einzelabteilungen,
Versicherungen, Pensionskassen, Investmentgesellschaften, Industrie-
und Handelsunternehmungen es sind, und also eher selten einzelne private
Wirtschafter.

Was ist der
Unterschied zwischen einem Termingeschäft
(= "Forward")
und einem Terminkontraktgeschäft (=
"Futures")?
Ein
Termingeschäft ("forward
commitment"; Forward-Kontrakt i.e.S.
oder kurz "Forward") in seiner ureigensten Form geht hervor aus
einer besonderen, auf rechtlich völlig freier Grundlage zuwege gebrachten
wechselseitig bindenden, also rechtswirksamen Übereinkunft zweier privater
Vertragsparteien: Ein ausdrücklich begründeter, unbedingt zu erfüllender
wirtschaftswertiger Vertrag zwischen einem "Käufer" (Long) und einem
"Verkäufer" (Short), durch den sie beiderseits Vorschriften treffen,
einen in seiner Beschaffenheit genau umrissenen Vertragsgegenstand (wie
es z.B. Waren genau bezeichneter
Beschaffenheit, ganz bestimmte Wertpapiere, Devisen, Zinsinstrumente
oder sonstige Verfügungsrechte sind) in einer ausbedungenen Menge (bzw.
im Geldeswert eines bezeichneten Finanztitels), auf eine festgesetzte
zukünftige Zeit (zum "Termin") gemäß dem bei Vertragsschluss abgemachten
festbestimmten Austauschverhältnis (Terminpreis, Terminkurs) zu vertauschen.
Das den Termingeschäften Eigentümliche ist demnach darin gelegen – der
Name deutet in sinnfälliger Weise darauf hin –, dass ihr Vollzug (bei
Handelswaren und Wertpapieren durch Lieferung, Übergabe, Empfangnahme
und Bezahlung derselben zum Einigungspreis) ungleich Bargeschäften auf
eine entlegenere Zukunft hinausgeschoben ist. – Näheres hierüber
s. Thema 16: Forward und Futures.

Immer wieder
ist im Zusammenhang mit Termingeschäften von einem "Hebeleffekt"
zu hören. Was versteht man eigentlich unter dem Begriff "Hebeleffekt"?
Mit Hilfe eines Hebels
von genügender Stärke lassen sich vergleichsweise schwere Gegenstände
mit verhältnismäßig wenig Kraftaufwand spielend leicht bewegen. Ein
ganz ähnliches Verhalten legen gehebelte Termingeschäfte an den Tag:
Mit leidlich kleinen Summen Geldes, die für den Einsatz oder Erwerb
von Derivaten aufzubringen sind, lassen sich kraft eines hinlänglichen
Hebels im Verhältnis dazu recht große Kapitalbeträge steuern – ein Mechanismus,
der bei zutreffender Voraussicht des Kursverlaufs die Aussicht auf einen
erhöhten Vermögenszuwachs verheißt. Derart verlockenden Gewinnaussichten
stehen indes am anderen Ende des Hebels unverbrüchlich nicht minder
hohe Verlustgefahren gegenüber. Als Erklärungsgrund für diese den Derivatemärkten
allbekannte Erscheinung gilt folgender: Wer auf ungedeckte, unbedingte
Termingeschäfte, wie etwa auf Futures-Kontrakte, eingeht, hat grundsätzlich
für den Gesamtwert des Kontraktumfangs geradezustehen, unbeschadet
des Umfangs der ursprünglich einzubringenden Deckungssumme (Margin)
– also selbst dann, wenn für den Abschluss eines Futuresgeschäfts gleich
zu eingangs, wie üblich, nur ein kleiner Bruchteil, etwa zwischen 5
und 20 Proz. des jeweiligen Kontraktgegenwerts genügen, als Einschuss
("initial margin")
zu hinterlegen ist. Aber eben weil der Mindesteinschuss für die Begründung
eines Futures (gleichwie der Erlangungsaufwand für allerhand andere
Derivate) nur einen solch kleinen Teil des jeweiligen Kontraktgegenwertes
ausmacht, kann der Einsatz dieser Instrumente vermöge ihrer zusätzlich
verstärkenden Wirkungsweise aus sich heraus einen dem entsprechend starken
oder gar überstarken Hebeleffekt in Bewegung setzen (auf Neudeutsch:
"Leverage-Effekt"; "risk-return-leverage"). Dieser Hebel ist
es, der zum Handel mit Derivaten außerordentlich verführerisch einlädt.
Im Hinblick auf den Wirkungsgrad des Hebels greift das einfache Gesetz
durch: je schwächer der prozentige Anteil des eingeschossenen Kapitals
am Gesamtwert des Derivats, desto kraftvoller kann, bei vorgegebener
Ausstattung des angesetzten Hebels, der Hebeleffekt seine Wirkung entfalten
(gleich Hebelwirkung verminderter
Ersteinschüsse auf die Eigenkapitalrentabilität, Margin-Rendite usw.).
Durch Kreditfinanzierung lässt sich seine Wirkung sogar noch um ein
Beträchtliches vervielfältigen.
Der Händler in Terminkontrakten
kann mithilfe eines Hebels mehr gewinnen oder verlieren als er erwirtschaften
würde, falls er bei gleichem Kapitaleinsatz den Hebel entbehren müsste.
Auf manch einem der Terminmärkte – zumal auf jenen, die immer wiederholt
heftigen Preisschwankungen unterworfen sind – vermag ein glücklich arbitrierender
Händler kraft der höchstbeträchtlichen Hebelwirkung, die (als solche
zwar kein wesenbestimmendes Requisit für die Klasse der Finanzderivate
überhaupt, aber) einer ganzen Reihe von Derivaten eigentümlich ist,
in kürzester Zeit auf das als Sicherheit bestellte Kapital ("initial
margin", oder ebenso auf eine Optionsprämie) bezogene Gewinne einzustreichen,
die mitunter Größenordnungen weit jenseits der 100%-Marke
belegen. Und so fügt sich, dass es dem einen oder andern, der eine beneidenswert
glückliche Hand beweist und den Hebel richtig anzusetzen weiß, beschieden
ist, im Nu ein glänzendes Vermögen aufzuhäufen. Dieser beachtlichen
Gewinnträchtigkeit hält im einen wie im andern Fall, wie angedeutet,
die Wertgefahr (Verlustrisiko, Gefährdung des Vermögens, Insolvenzrisiko)
allemal das Gegengewicht. Weil nämlich der Hebel nicht allein bei sich
erfüllender Markterwartung, sondern grundsätzlich in gleichem Maße,
nur mit umgekehrtem Vorzeichen, auch bei Misslingen der Handelsabsicht
seine potenzierende Kraft entfaltet, können am Ausgang eines gehebelten
Geschäfts leicht ebenso grelle Verluste stehen. Insofern ist jede vertragliche
Bindung an ein gehebeltes Finanzmarktprodukt wahrhaft als ein zweischneidiges
Schwert aufzufassen. Bei etlichen Formen von Termingeschäften, so etwa
bei Short-Futures, Short-Forwards und Short-Call-Optionen u.dgl.m.,
ist der Steigerungsgrad möglicher Verluste, namentlich bei gröblicher
Unachtsamkeit in der Anwendung, sogar ein über die Maßen hoher. Der
Belauf möglicher Geldvermögensverluste aus einem verfehlten Einsatz
vorstehend berührter Instrumente ist bezeichnenderweise nicht auf Ersteinlagen
oder ausgelegte Prämien beschränkt, sondern kann aufs alleräußerste
weit darüber hinausreichen, ja selbst bis auf eine unbestimmbare Grenze
buchstäblich ins Ungeheuerliche wachsen. Reinrechnerisch gedacht, sind
dem Verlust des Händlers dieser Instrumente bei steigenden Marktpreisen
also gar keine Schranken gesetzt. Füglich muss für das Eingehen spekulativ
angelegter Termingeschäfte die Klugheitsregel greifen, dass nur so viel
Wagniskapital aufs Spiel gesetzt werden sollte und darf, dass eine damit
geschulterte Verlustgefahr auf jeder Stufe tragbar bleibt. Dieser Vorsatz
schützt nicht nur gegen die Verdrießlichkeiten eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses,
sondern hilft 1.) ein Hineinrutschen in eine das wirtschaftliche und
bürgerliche Dasein gefährdende Lage als leidige Folge eines möglichen
Fehlschlags verhüten und leistet 2.) Gewähr dafür, dass das altgewohnte
Wohlleben und der standesgemäße Lebensfuß zwischenzeitlich nicht getrübt
und auch sonst das Auskommen in fernerer Zukunft nicht erschwert werde.
Ein Beispiel zur
Erläuterung des Hebeleffekts: Der Ersteinschuss für einen
Euro-Bobl-Futures
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FGBM) mag auf
1000€
angesetzt sein. Kauft ein Händler diesen Futures bei einem Börsenterminkurs
von, sagen wir, 105,00% ("long"),
so bewegen Kursänderungen des Futures, trotz vergleichsweise geringem
Einschussbetrag, immer den gesamten Wert der zugrunde liegenden Anleihe,
hier also einen von 105000€
(d.h. 105,00%
von 100000€
Nominalwert) im Ganzen genommen. Steigt der Futureskurs in der Folgezeit
beispielsweise auf 115,00%
empor, so gewinnt der Händler 10000€
hinzu. Bezogen auf seinen ursprünglich hinterlegten Einschuss von
1000€
– den, mitsamt dem Gewinn, unser Händler bei Glattstellung des Futures
selbstverständlich zurückerhält – errechnet sich eine
Margin-Rendite von (10000/1000)
× 100 =
1000
%.
Ergebnis:
Der Hebeleffekt von Finanzderivaten bewirkt, dass jede Kursänderung
beim derivativen Instrument, anteilig genommen, sich in einer auf ein
Mehrfaches gebrachte gesteigerte oder verminderte Margin-Rendite niederschlägt.
Nicht bloß die aufgebrachten
Brokerspesen, sondern auch die sog. indirekten
Ausführungskosten, die neben möglichenfalls entgangenen Zinseinnahmen
zusammen stets den Löwenanteil der für eine Teilnahme am Terminhandel
auflaufenden Kosten ausmachen, verändern den Hebeleffekt einseitig zu
Lasten des Derivate-Händlers; denn alle diese Kostengrößen müssen wenigstens
erst zurückverdient werden, sonst schmälern sie etwaige Gewinne bezw.
erhöhen anfallende Verluste.

Zertifikate
(lat., »Beglaubigungsschein«) des Finanzmarktes wie auch alle sonstigen
von Bankhäusern* ersonnenen künstlich umgestalteten Erzeugnisse
stammverwandter Natur ("strukturierte Produkte") stehen in ihrer äußeren
Schlussform bei genauerem Zusehen mit den Kernderivaten, verkörpert
durch Futures,
Forwards und
Optionen, in einer nichts
mehr als losen Verknüpfung zueinander. Allein der Einheitlichkeit ihres
Grundgedankens, der allen Derivaten gleichermaßen zur Folie dient –
so nämlich das Herleiten ihres Wertes von andern Werten –, ist es zu
danken, dass sie in ihren Marktergebnissen gewisse Entsprechungen hervorzubringen
tauglich sind. In allen anderweitigen Rücksichten aber geben sie, wie
im Folgenden auseinandergesetzt, eine tiefe innere Wesensverschiedenheit
zu erkennen. Derivative Finanzmarktinstrumente im ausgezeichneten Sinn
stellen herkömmlich Termingeschäfte
vor, deren Preise und Werte sich nach wohlbekannten Grundregeln in schlüssiger
Weise ableiten lassen voraussetzungsweise von mindestens einer der im
Marktverkehr allgemein verbreiteten Veränderlichen (d.i.
in fachlicher Sprache von einer "originären Variablen" abgelesen).
[*
Anmerkung: In der Verkehrssprache der Werbeträger von Banken steht für
die Klasse der kunstreich herausgeputzten Anlage- und Hebelprodukte
allein das Schlagwort "strukturierte Produkte" ("structured products")
in Übung. Meines Erachtens ist die erweiterte Aufschrift "umgestaltete
('umstrukturierte') Finanz-Erzeugnisse", wenngleich weniger schneidig,
sprachgemäßer. Sie ist umso mehr zu befürworten, als durch sie der Sachverhalt
weitaus treffender und bezeichnender zum Ausdruck kommt, dass derartige
Finanzmarkttitel nichts als einen Abglanz herkömmlicher Arten von Finanzinstrumenten
abgeben, denen jedes für sich noch besondere Zutaten angefügt wurden.
Als solcher tragen sie sich rein künstlich zusammen aus einem Mischmasch
mosaikartig ineinander geschobener Bausteine, in dessen Gerüst zumal
allerlei alteingeführte Derivate, so vornehmlich Futures und Optionen,
ihren Platz haben.]
Zertifikate jeglicher Spielart
("...-linked certificates of deposite") stellen sich rechtlich
genommen als Schuldverschreibung, also als verbriefte Anrechte aus übertragbaren
Kreditverhältnissen, dar. Im Unterschied zu herkömmlichen Schuldverschreibung
mangelt es Zertifikaten allerdings an dem Merkmal periodisch wiederkehrender
Zinszahlungen. Stattdessen wird ihr Auszahlungsprofil von der Wertentwicklung
eines hergenommenen, den Markbedingungen unterworfenen Vermögenswertes
abgelesen. Sie unterliegen damit nicht nur der Gefahr einer erhöhten
Schwankungsanfälligkeit des Marktpreises, sondern als urwüchsige Schuldverschreibung
füglich auch den gewöhnlichen Gefährdungen durch die Bonität des Emissionshauses
(d.i. des Ausstellers, also
der Bank, Sparkasse u.dgl.
als der Schuldner, der sie herausgibt), und nicht zum wenigsten dessen
Insolvenz- und Kreditrisiko (Emittentenrisiko). Der Käufer von Zertifikaten
nimmt, im Gegensatz etwa zu Fonds, die als solche stets ein geschütztes
Sondervermögen bilden, durch den Erwerb und Besitzstand derlei Papiere
die Stellung eines Gläubigers des ausgebenden Kreditinstituts
ein. Wie alle Welt weiß, können Banken gleich anderen schuldenden Einzelpersonen
in Zahlungsverlegenheiten geraten oder gar fallieren. Aus eben diesem
Grunde ist die Rückzahlung des ausgelegten Kapitales an den Inhaber
des Zertifikats nichts weniger als gesichert oder verbürgt – selbst
dann nicht, wenn es sich beim fraglichen Zertifikat um ein sogenanntes
"Garantiezertifikat" dreht oder, wie es gelegentlich vorkommen mag,
es vorher mit kaptivierenden Worten als zusätzlich besichert angepriesen,
von der glänzendsten Seite beworben oder das Schuldnerrisiko schlicht
wegeskamontiert wurde!
Zertifikate in ihrer reichen
Mannigfaltigkeit lassen sich allesamt mit den verbrieften derivativen
Finanzinstrumente in Reihe und Glied stellen. Sie sind von Haus aus,
ab ovo, so beschaffen, dass sie vorrangig den privaten Geldanleger
("retail client") apostrophieren. Wohl allein dem Gewerbefleiß
und der Neuerungssucht der mit unermüdlicher Schaffenskraft begabten
Potenzen der Emissionshäuser ist es zu schulden, dass gegenwärtig, zumal
auf deutschem Boden, ein schier unüberschaubarer Krautgarten von Zertifikaten
und ähnlich gearteten "um-strukturierten" Erzeugnissen verschiedenster
Färbung den Geldanleger beglückt. Die vergleichsweise geringen Kosten,
die für die erste Herausgabe der Papiere zu Buche schlagen, tragen wohl
ein Übriges zu ihrer überschäumenden Vermehrung bei. Mittlerweile zählen
sie nach vielen, vielen tausenden. Und so bleibt es nicht aus, dass
einer, der Geschmack an Papieren dieser Art findet und der sich auf
diesem Felde redlich um Überblick bemüht, schon nach einer ersten mehr
nur flüchtigen Sichtung des Produktenmarktes sich mit dem schier in
Unmasse sich darbietenden Angebot in vollem Schwalle überschüttet sieht.
Der eigentliche Nutzen
vom Gebrauch von Zertifikaten mag für den Geldanleger, der sich damit
abgibt, darin liegen, dass er dank der gegebenen Angebotsfülle an zupräparierten
Papieren ebenso wie von jeher durch Optionen und andere Finanzderivate
an der begehrten Marktentwicklung beinah jedes Vermögenswertes (jeder
Anlageklasse, "asset class") teilzuhaben vermag: sei es nun an
steigenden oder fallenden, sei es an gleichbleibenden oder selbst pfadlosen
Preisen eines solchen. Dem Grundsatz nach sind hierbei die unterschiedlichsten
Aufmachungen denkbar: ein proportionales oder gar überverhältnismäßiges
Beteiligungsversprechen an der Kursentwicklung ebenso wohl wie ein von
der Gestaltung gewisser Verhältnisse abhängig gemachtes ("financial
engineering"). Auch wenn in aller Strenge laufend marktgerechte
Kurse gestellt werden sollten, so zeigen die Dinge genommen wie sie
sind, dass der Handel in diesen Titeln bedauernswerterweise im ganz
überwiegenden Großteil darniederliegt. Und in Krisenzeiten, soviel hat
sich herausgestellt, erwiesen sich manche der Papiere bisweilen als
kaum oder als gar nicht mehr handelbar – eine jener Unfertigkeiten,
die einer gedeihlichen Entwicklung von Zertifikaten überaus hinderlich
sind.
Zertifikate werden sowohl
am Kassamarkt von gesonderten Börsenplätzen als auch im außerbörslichen
Bereich (OTC) umgesetzt. An Bezugsgegenständen von Zertifikaten kommt
grundsätzlich die gesamte Spannweite von Anlageklassen und Marktvariablen
sowie deren Mischungen in Betracht. Demzufolge strotzt es hier geradezu
von einem Benennungsmischmasch aus zum Teil bunten, hochklingenden und
abenteuerlichen Wortgefügen, wie Index-/Tracker-Zertifikate,
Basket-Zertifikate, Airbag-Zertifikate, Discount-Zertifikate,
Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Rohstoffzertifikate,
Hebel- und Knock-out-Zertifikate und so fort ins Uferlose, und
innerhalb jeder dieser Gattungen von Zertifikaten gibt es wieder eine
Unzahl einzelner aufgeputzter Spielarten. Die Laufzeit von Zertifikaten
(das Kreditverhältnis) kann auf eine ganz bestimmte Frist begrenzt ("closed
end") wie ebenso gut auch unbefristet ("open end") sein,
oder, was gleichfalls denkbar ist, der Herausgeber behält sich gar unter
gewissen für ihn vorteilhaften Ausgangsbedingungen schon im Begleitschreiben
(dem Emissionsprospekt) ein Aufkündigungsrecht unmissverständlich vor.
Zertifikate schienen bis
vor kurzem noch in der Gunst der Privatanleger weit obenan zu stehen.
Angelockt durch überverhältnismäßig hohe Gewinnsätze (Renditen) im Begebungsgeschäft
mit Zertifikaten sowohl als im Geschäft mit den ihnen nah verwandten
(Hebel-)Produkten fanden hierzulande
immer mehr Bankhäuser ein ausgebreitetes Betätigungsfeld vor, auf dem
ihre mathematisch wie künstlerisch ebenso begabten Hilfskräfte schöpferisch
zu walten und ihren Erfindungsgeist im großen Stile anzubringen verstanden.
Die jüngst zugewachsenen Einsichten der modernen Finanzierungsforschung
geben ja auch allen Stoff dafür her, die Geldanleger nun mit einer Unmenge
schmucker, doppelgleisiger Papiere zu beglücken. Das fand vor allem
bei wagemutigeren Sparern warmen Beifall, jedenfalls genug davon, um
der Versuchung zu erliegen, ihr Erspartes in die neu ausgesonnenen Kunstpapiere
hineinzustecken. Als unausbleibliche Folge davon schoss der Markt für
Zertifikate prächtig ins Kraut. So blühte er ein ganzes Weilchen üppig
wuchernd empor und konnte sich immer umfänglicher Boden erobern. Doch
mit dem Geschäftszusammenbruch der amerikanischen Investmentbank (Spekulationsbank)
Lehman Brothers Inc. im Jahre 2008 und den hierdurch entstandenen
herben Verlusten, die die davon betroffenen Halter der Zertifikate seitdem
zu verschmerzen hatten, geriet das Ansehen der Zertifikate jählings
in Erschütterung und begann allmählich zu ermatten. Angesichts des mit
einem Male wegbrechenden Umsatzes hat sich denn auch mittlerweile einige
Ernüchterung im Geschäftszweig der Zertifikate eingestellt, so nämlich,
dass selbst das Vertrauen in den Reihen ihrer glühendsten Anhänger wankend
geworden ist.
Im Hinblick auf die Gewinnmarge,
die den Banken aus der Begebung von Zertifikaten zufällt, ist es vielleicht
nicht unnötig zu bemerken, dass findige Köpfe, die am Finanzmarkt einen
gegebenen Einkommensstrom aus herkömmlichen Instrumenten (Aktien, Anleihen,
Futures und Optionen) unter Einsparung von Gebühren, jedoch zu annähernd
gleichen Bedingungen, in einen andersartigen, dazu äquivalenten umzugestalten
wissen, nicht gewillt sein werden, andere, die dies für sie tun, dafür
zu bezahlen.

Obige
kleine Sammlung von Fragen und Antworten zum Wissensstoff über Geld
und Börse wird in zwangloser Folge vermehrt und – wo für nötig erachtet
– noch verbessert und ergänzt.
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Auswahl von
Banken und Brokern mit deutschsprachigem Kundendienst

Vorstehende Überlegungen und Untersuchungen
geben samt und sonders den Stand sorgsamer Forschung des Verfassers
wider, zum Teil gehen sie auf sein persönliches Urteil und in mancher
Hinsicht auch auf seine eigene Anschauung zurück. Durch nichts erhebt
das hier Gebotene Anspruch auf Vollständigkeit noch auf erschöpfende
Behandlung in der Sache noch auf Freiheit von untergelaufenen Versehen,
noch gibt es eine Bürgschaft für sachliche Richtigkeit ab.
Diese Netzseite ist
mit voller Ausschließlichkeit auf die Vermittlung des Lehrstoffes
zum ausgesprochenen Zweck der Aufklärung über Kapitalmarktfragen
gerichtet; unbekümmert darum darf ihr Inhalt nicht im Geringsten
als Geldanlageempfehlung der Missdeutung ausgesetzt werden. Wiewohl
der Schreiber dieser Zeilen den gesamten Wortlaut nach Kräften und
mit größter Gewissenhaftigkeit einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen
und, wo nötig, bei ihrer Erstellung nur aus Erkenntnisquellen geschöpft
hat, die auf der Höhe wissenschaftlicher Forschung stehen und auf
die er pochen kann, übernimmt er keine Verantwortung für Schäden
oder Verluste, die unter Umständen auf unvollständige Aussagen,
unzutreffende Aussprüche oder andere Unebenheiten zurückzuführen
sind.