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Börsenfragen

Jedermann ist Herr seiner unternehmerischen Kräfte und
dessen, was er mit deren tätiger Hilfe zu gestalten gedenkt. Um mit
günstigem Erfolg in geschäftsmännischer Weise tätig zu werden – und
um nichts anderes geht es im Geschäftsalltag an den Börsenmärkten –
ist der umsichtige Geldanleger gefordert, mit unermüdlicher Tatkraft
und beharrlicher Ausdauer sich mit dem Marktgeschehen zu befassen. So
wird er aufmerksamen Blickes Umschau halten ins rege Leben an den Märkten,
und dabei nüchtern und unbefangen das für sich gesteckte Anlageziel
scharf ins Auge fassen. Er wird überall hin ausspähen, und das mit dem
Ansinnen, von den sich auf den Märkten darbietenden Vorteilsgelegenheiten,
besonders den gelegentlichen Glücksfällen, rechtzeitig zu erfahren,
um sie geschickt für seine Zwecke auszunützen. Im Streben nach diesem
Wunschziel sind die ihm eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die ganze
Arbeitskraft ebenso wie die Vergütung suchenden Geldmittel so planvoll
und wohl überlegt als möglich daranzusetzen.

Jeder Verkehrsvorgang an den Märkten will zuallererst
wohl überlegt sein. Eilfertiges Handeln könnte den Anlageerfolg schmälern
oder ganz in Frage stellen. Vernünftige Geldanlageentscheidungen setzen
zunächst und vor allem voraus, sich über die eigenen Ziele der Geldanlage
Rechenschaft zu geben sowohl als sich über die Gestaltungsspielräume
seiner Vermögensverhältnisse völlig im Klaren zu sein. In besonderem
Maße sind hierbei folgende Gesichtspunkte zu würdigen: 1.) der Anlagehorizont,
also die Dauer der Geldveranlagung; 2.) die persönliche Liquiditätsvorliebe;
und 3.) die Einstellung zum zugehörigen "Risiko", d.i.
zur Gefahr, unversehens in ein Verlustgeschäft gerissen zu werden. Gerade
dem letztgenannten Erfordernis ist allerwegen die ihm gebührende Achtsamkeit
zuzuwenden. Die einer jeden Geldveranlagung innewohnende Gefahr von
Verlusten ist in gerader Linie zurückzuführen auf mangelhafter Kenntnis
vom künftigen Marktverlauf, das ist bekannt. Der bedächtige Vermögensanleger
tut darum gut daran, der Unsicherheit über den künftigen Kursgang durch
planvolles Vorgehen von Anfang bis zu Ende entgegenzuarbeiten, indem
er sich a.) börsentechnisches Fachwissen anzueignen befleißigt, b.)
verschiedene Auskunftsmittel gesammelt heranzieht, die aus anerkannt
glaubwürdigen Quellen stammen und jene c.) an der Hand gut bewährter
wissenschaftlicher Einsichten sachkundig auszuwerten versteht. Des Weiteren
gehört in die Abteilung des unentbehrlichen Feinhandwerks eines Händlers,
die eigenen Anlageentscheidungen in allen ihren möglichen Ausgängen
gründlich zu erkunden und vorauszubedenken, wozu das aus feststehende
Eigenerfahrung Erlernte bei den Überlegungen schicklich mit zu verwerten
ist. Endlich sind Vorbeugungsmaßregeln aufzustellen, die tauglich anerkannt
sind, hinreichend Vorsorge gegen den nie gänzlich auszuschließenden
Verlustfall zu treffen.
Bei allen Planungen, die der Beurteilung der Nachhaltigkeit
und Vorteilhaftigkeit einzelner infrage kommender Kapitalauslagen vorausgehen,
ist es entschieden anzuraten, stets den Gesamtumfang und Aufbau in allen
Stücken des in die Berechnung einbegriffenen
Portfolios mit in Vorbedacht
zu ziehen. Dem Risikofreudigen, der ohne allzu große Ängstlichkeit selbst
ein Geschäft auf Kredit
nicht scheut, sei angeraten, vorsorglich der Regel zu folgen, die Zahlungsfähigkeit
(Liquidität, s.o. Punkt 2.) und das geschäftliche
Ansehen (Bonität) unter allen Umständen zu wahren, um selbst nach einem
Fehlschlag nicht unverhofft zu Zwangsverkäufen (oder Zwangskäufen bei
Leergeschäften!; "short
squeeze") genötigt zu sein.

Was heißt "spekulieren", wer ist "Spekulant"?
In der alltäglichen Anschauung
– und dabei freilich ein wenig sittlich angehaucht – wird unter
Spekulant (engl. »speculator,
trader«) häufig und gern ein habsüchtiger Mensch im Sinne eines
waghalsigen Glücksspielers verstanden, der sich kein Gewissen daraus
macht, sein Geld ohne alle Scheu und Bedenken selbst in die fragwürdigsten
und anrüchigsten Verwendungsgelegenheiten unterzubringen, alles in der
kühnen Hoffnung auf schnelle Vermögensschaffung. Nach dem lateinischen
Wortstamm speculari, »spähen, beobachten« indes, worauf die ursprünglich
geltende Form und Bedeutung, das sog. Etymon, des Wortes Spekulant
zurückgeht, lässt sich ein Spekulant umschreiben als "ein Mann, welcher
von einem erhöhten Standpunkt aus in die Ferne späht", und weiter
"jemand, welcher neue und unbekannte Wege und Gegenden für das große
Heer der Handelstreibenden ausfindig macht und absucht".
(Jean Gustave Courcelle-Seneuil
(1813-1892), Professor der Nationalökonomie und französischer Staatsrat)
Ein Spekulant
lässt sich darum begrifflich erklären als eine planmäßig handelnde,
vom Gewinnstreben beseelte Person, die auf Märkten nach gewinnbringenden,
zumeist kurzfristig ausgerichteten Gelegenheiten zur Geldanlage Ausschau
hält und ihr Risikokapital auf dem Grundstock der hierdurch angehäuften
Wissensvorsprünge dem Vorhaben gemäß zur Beschäftigung bringt. Demnach
unterscheidet sich die dem Begriff des Spekulanten unterlegte Deutung
klar von der eines Spielers ("Zocker"): Der Spekulant handelt wohlüberlegt,
indem er alle seine Anlageentschlüsse nach jeder Richtung auf wirtschaftliche
Ursachen, insbesondere auf eine gut verbürgte Untersuchung der vielnamigen
Preiseinflussgrößen stützt (z.B.
durch die so benannte Fundamentalanalyse oder durch das Ausnutzen
von "Informationsineffizienzen" in und zwischen den Märkten). Der Spieler
hingegen handelt ohne Wahl und Urteil, schlechterdings aus dem Bauch
heraus, indem er sich vorwiegend seiner Spielwut und Gewinnsucht hingibt.

Welche Fertigkeiten
erfordert ein Erfolg versprechendes Tätigwerden an den Börsen?
Ein von Erfolg gekröntes Geschäftstreiben an den Weltbörsen
und Finanzplätzen bedarf unverzichtbar eines treffsicheren Urteilsvermögens
so gut wie einer raschen Auffassungsgabe wie auch einem sicheren Feingefühl,
vereint mit völliger Sachkenntnis und einem gewissen Maß an Selbstzucht.
Sind die dafür unentbehrlichen Fertigkeiten im Wesentlichen gegeben,
so lassen sich bei aller Verschiedenheit im Einzelnen zwei voneinander
abzusondernde Wege einschlagen: Der eine Weg geht dahin, sich in dem
für Börsengeschäfte ausersehenen Zweig die nötige fachliche Bildung
zu eigen zu machen. Sie erst macht das Handwerkszeug aus, dessen vollkommenes
Beherrschen die Voraussetzung für einträgliche Geschäfte an den Börsen
ist. Doch gar manch einem wird dieser Weg zu mühsam und aufopfernd sein.
Er wird also dem zuwider eher geneigt sein, die nacheiferungswerten
Einfälle und wohlgeglückten Vorgehensweisen anderer erfolgreicher Börsenmenschen,
diese schlechtweg übernehmend, sich aus zweiter Hand zum Muster zu machen
(Social
Trading Plattform
,
"copy trading"). Obwohl einer dieserart nachgebrauchenden Handlungsweise
aus leicht begreiflichen Gründen enge Grenzen gezogen sind, ist nichts
dagegen zu sagen. Ein getreues Anbringen von vervielfältigtem Erfahrungswissen
anderer kann sich im Geschäftsleben durchaus bewähren. Hierbei liegt
allerdings die Gefahr ganz nahe, dem besser Geschulten allerwegs bloß
nachzulaufen, was den eigenen Anlageerfolg nicht nur schmälern, sondern
die gehegte Absicht am letzten Ende sogar gänzlich durchkreuzen kann.
Gesicherte alltagstaugliche Erfahrungen allein, so nützlich
sie immer sein mögen, reichen im Allgemeinen für den wiederholten glücklichen
Griff nicht aus. Ein weiteres, nicht minder zulängliches Mittel, um
mit seinen Börsengeschäften auf Dauer breit und tief erfolgreich zu
sein, besteht – wie bei allem wirtschaftlichen Handeln – darin, findig
zu sein und sich die dazu berufenen Sonderkenntnisse mannigfachster
Richtungen anzueignen. Beizubringen ist einerseits ein gewisses Kunstgeschick
in der Erkundung der Auf- und Abbewegungen der Kurse so gut wie in den
Schlussfolgerungen, die man daraus zu ziehen weiß, wozu die grundlegenden
Kunstfertigkeiten der Markt- und der sogenannten "Charttechnik"
ganz gut sind ("technische Analyse"); andererseits ist es von Vorteil,
ein auf gediegener finanz- und börsentechnischer Gelehrsamkeit beruhendes
Sachwissen an den Tag zu legen, so zumal eine breitere Kenntnis der
auf den verschiedenen Börsenplätzen herrschenden Marktverhältnisse mit
Inbegriff der haupsächlichsten Wesensarten ihrer Handelsgegenstände
("Fundamentalanalyse"). Ferner tut man wohl daran, kundig zu sein in
der Anbringung der richtigen
Auftragsarten (Ordres) wie in den Feinheiten, mit denen sie versehen
sind. Nebstdem sind achtbare sozial(verhaltens)wissenschaftliche
Einsichten im Hinblick auf das Seelenleben im Börsenwesen ("Börsenpsychologie";
"financial behavior") in der allgemeinsten Weise, aber auch rücksichtlich
der eigenen Denkweise und Einstellung, besonders im Hinblick auf die
persönliche Neigung, für die Aussicht auf einen Kapitalertrag mögliche
Verlustgefahren selbst zu tragen ("Risikoaversion", "Risikovorliebe",
"Risikoneutralität"), unerlässlich. Dienlich ist überdies ein gewisses
Maß an wirtschaftspolitischem Verständnis, als nicht minder die Einübung
grundlegender Kenntnis des Börsenrechts, allenfalls endlich auch eine
Belesenheit im Steuerrecht. Alles dies in sich aufzunehmen ist entschieden
nötig, um imstande zu sein, die zuverlässigen von den unzuverlässigen
Nachrichten so scharf wie möglich voneinander zu trennen und mit Rücksicht
auf deren Quellen sich mit dem beinah unerschöpflichen Strom von Tagesneuigkeiten
und Börsenberichten samt deren Auswirkung auf das Marktgeschehen nachhaltig
auseinanderzusetzen. Es ist leicht einzusehen, dass derlei persönliche
Befähigung kaum anders als durch Aufbietung anhaltender Zielstrebigkeit
vereint mit eisernem Fleiße und Beharrlichkeit zu erlangen sind. Mit
einem solchen Rüstzeug versehen, unterstützt durch eine geeignete technische
Grundausstattung, lassen sich alsdann gut untermauerte Einschätzungen
zum voraussichtlichen Kursverlauf aufstellen, gut genug, um darauf wohlbegründete
Anlageentscheidungen zu fassen und umzusetzen, die sich auch im Nachhinein
frei von allem Unbehagen mit urteilssicherem Anspruch rechtfertigen
lassen. Die Frage nach der Angemessenheit des eigenen Urteils wird sich
schließlich und endlich am hervorgebrachten Ergebnis der Handelsgeschäfte
erproben.

Wie hilfreich ist das Studium einschlägiger
ökonomischer Modelle der Wirtschaftswissenschaften
bei der Geldanlageplanung?
Eine gehäufte Zahl gelehrter Modelle der reinwissenschaftlichen
Wirtschaftslehre hebt sehr wesentlich von der Erfahrungswelt ab. Nicht
wenige darunter gehen landläufig von bestimmten
apriori-Annahmen aus, die
bereits dem Eindruck des ersten Augenscheins nach im Widerstreit mit
der alltäglichen Anschauung stehen. Außerhalb der fachwissenschaftlich
hochgelehrsamen Kreise erwecken sie in vielem die Vorstellung wirtschaftliche
Begriffe verwendender Mathematik. So trifft man in diesem Gebiet zu
Dutzenden auf Theorien, die mit einem verwickelten mathematisch-formalistischen
Rüstzeug beschwert sind, das namentlich durch symbolische Logik, allerlei
"Abbreviaturen", dem Nichtmathematiker und Unkundigen kaum den halben
Teil verstehbare Mathematisierung und durch Vektor-Schreibweise zu bestechen
weiß, während der Erklärungsgehalt von empirischen Zusammenhängen oft
recht kärglich ausfällt. Reichlich ebenso oft stößt man auf Gedankengänge,
eingehüllt in "abstrakt-hypothetische Kausalformeln", die zudem nicht
eben selten aus dem Zusammengesetzten gelöst sind, deren Nachvollziehen
sich dem Uneingeweihten und Fernerstehenden dadurch außerordentlich
schwierig gestaltet, wenn nicht gänzlich dunkel und zweifelhaft bleibt.
Trotz alledem ist es von Wesenheit sich gegenwärtig zu halten, dass
der Umgang mit derartigen Modellen – nebst der Denkschulung – zum guten
Teil der didaktischen Vereinfachung dient, um damit sowohl die wesentlichen
ökonomischen Größen selbst, die gar nicht selten einer unmittelbaren
Beobachtung entrückt sind, als auch deren mögliche Abhängigkeiten untereinander,
von obenan säuberlich herauszuschälen. Beispielsweise unterstellen so
manche dieser Modelle – in Wahrheit jedoch undenkbar –, es bestehe unter
Einschluss aller Marktbeteiligter ein "vollkommener Kapitalmarkt", "symmetrische
Informationen" und zudem "homogene Erwartungen" (so z.B.
beim CAPM). Das aber würde buchstäblich genommen
eine Gleichheit aller Menschen im Wirtschaftsleben von irdisch kaum
möglicher Vollkommenheit entstehen lassen, wobei jeder Einzelne aus
dem Kreise der Marktteilnehmer gleich einem unbestimmten Durchschnittsmensch
unterschiedslos über umfassende, völlig einheitliche Kenntnis von Tatsachen,
Theorien usw. verfügen würde (einheitlicher Wissensstand der Allwissenheit,
"Wissen über alle und alles, wobei alle wissen, dass alle alles wissen"),
was nicht minder von den gehegten Zukunftserwartungen gilt. Man merke
wohl: Allen auf bloße vereinfachende Annahmen sich stützende (und somit
noch nicht zu Ende gedachte!) wirtschaftliche Gesetze mangelt es an
erkenntnistheoretischer Deutung. In derselben Folgerichtigkeit ist es
ihnen versagt, ihre endgültige Bestätigung durch Tatsächlichkeiten der
lebendigen Wirklichkeit zu finden. Der vielfache Nutzen der durch mathematische
Denkformen dieser Art gewonnenen theoretischen Erkenntnisse soll indes
durch das vorhin Bemerkte in nichts geschmälert, hinabgesetzt oder gar
geringschätzig in Abrede gestellt werden. Diese Art des Vorgehens hat
ihren tieferen, wohlberechtigten Sinn. Sie dient vor allen Dingen als
Hilfsmittel des Denkens; denn in der Welt der Wirklichkeit lassen sich
verwickelte wirtschaftliche Erscheinungen fast immer nur auf einem von
ihr losgetrennten Erkenntniswege einer Lösung zuführen. Indem man mit
gutem Bedacht die zu untersuchenden Phänomene ihres unendlich verwickelten
Formenreichtums entkleidet, lassen diese sich erst auf ihre einfachsten
der Beobachtung zugänglichen, festgeprägten Einzelerscheinungen vereinfachen,
um hernach unter dem Blickwinkel der Abstraktion gesetzmäßige Ursache-/Wirkungszusammenhänge
ableiten (deduzieren) zu können. Fürderhin hat es der Forschende in
seiner Macht, besondere Erwägungen, wie auch ausgewählte Nebenumstände
von Wesenheit schrittweise hinzuzunehmen, um die Modellaussagen auf
einen mit den Erfahrungssachverhalten mehr übereinstimmenden Boden zu
wenden. Die so gewonnenen Einsichten lassen sich daraufhin anhand der
Wirklichkeit erneut auf die Probe stellen, je nachdem empirisch bekräftigen
oder wieder verwerfen.

Für welchen Anlagezeitraum
soll ich mich entscheiden?
Obenan ist zwischen Handlungszeitraum
und Planungszeitraum zu unterscheiden. Den Ausgangspunkt der
Überlegungen bildet mit vernünftigem Grund der Handlungszeitraum, der
als solcher die gesamte Zeitspanne durchmisst, in der ein Geschäftstreibender
Börsengeschäfte zu unternehmen gedenkt. Welche Zeitspanne der Handlungszeitraum
in jedem Einzelfall genau währt, hängt ab allein von den persönlichen
Handlungsabsichten und kann daher von Person zu Person ganz unterschiedlich
anschlagen. So kann sich dieser geradeso gut hinüber zu einem fest vorgegeben
künftigen Zeitpunkt erstrecken, beispielsweise über die nächstfolgenden
25 oder 30 Geschäftsjahre, oder bis zum Erreichen des Rentenalters dauern
usw., als auch unbestimmt bleiben und sich damit auf die gesamte (ungewisse)
Lebzeit ausdehnen.
Der Planungszeitraum nimmt
jene Zeitspanne in sich auf, für welche ein vollständiger und klug
überlegter Entschluss über Einzelanlagen gefasst werden will. Mit
ihm wird insofern die Haltezeit einer geplanten Geldverwendung bestimmt.
Handlungszeitraum und Planungszeitraum sind im Regelfall jedoch nicht
von gleicher zeitlicher Andauer. Wegen der mit zunehmender Zeitdauer
ansteigenden Ungewissheit über die Zukunft und der damit steigenden
Kosten der Informationsbeschaffung mag es sich beispielshalber nicht
lohnen, den Planungszeitraum über die Jahresfrist hinaus auszudehnen.
Der Planungszeitraum ist mithin meist von kürzerer Dauer als
der Handlungszeitraum. Die Aufteilung des Handlungszeitraums in einzelne
Planungszeiträume bringt es mit sich, dass jeweils zu Beginn eines neuen
Planungszeitraums ausreichende Finanzmittel bereitstehen müssen, die
eine Fortführung der Geschäfte in laufender Folge ermöglichen.
Wie lässt sich nun die Länge
einer einzelnen Planperiode mit vernünftigem Grund bestimmen? – Der
Planungshorizont wird im Wesentlichen durch drei verschiedene Größen
bestimmt:
1.) durch den Handlungszeitraum; dieser legt die obere
Grenze des Planungszeitraums fest;
2.) durch die gegebene Ausstattung des betreffenden Investitionsobjekts:
Falls bspw. der Entscheider sein Geld in Anleihen auf eine Laufzeit
von sechs Monaten festgeschrieben hat, so folgt hieraus, für sich betrachtet,
eine Untergrenze des Planungszeitraums von eben sechs Monaten. Bei anderweitigen
Anlageformen wieder, besonders im Falle marktgängiger Beteiligungstitel
oder Finanzderivate, kann der Planungszeitraum durchaus (z.B.
im Daytrading) auf einen einzigen Tag oder nur einem Bruchteil davon
zusammenschmelzen.
Da es bei der Geldanlage angezeigt erscheint, die zur
Verfügung stehenden Finanzmittel in gewissen Zeitabständen auf eine
Reihe verschiedener Anlageformen planmäßig zu verteilen, hat es durchaus
Sinn, die Untergrenze der Planungsperiode der Abrechnungsperiode
gleichzusetzen. Die Abrechnungsperiode stellt den Zeitraum dar, der
durch zwei Zahlungszeitpunkte, einem Anfangs- und einem Endpunkt, begrenzt
wird (z.B. Anschaffungsausgaben
für einen Aktienkauf jetzt und Einnahmen aus deren Verkauf später) und
innerhalb eines solchen voraussetzungsgemäß keine weiteren Zahlungen
mehr anfallen.
3.) Durch die offenstehende Möglichkeit der Beschaffung
und Auswertung von Auskunftsmitteln in Beziehung auf das Anlageinstrumentarium
der Wahl. Verfügt der Entscheider etwa über Wissensvorsprünge hinsichtlich
einer ganz bestimmten Aktienanlage, so wird die Dauer seines Planungszeitraums
von der durch einen gewissen Zeitraum hindurch erwarteten Rendite abhängen,
auf den sich die ihm zugänglichen Nachrichten stützen. Der vorteilhafteste
Planungszeitraum wird sonach bestimmt, zum Ersten durch Art und Ausgestaltung
der persönlichen Anlagemöglichkeiten, und zum Zweiten durch die zugänglichen
und herbeischaffbaren zweckdienlichen Auskunftsmittel.
Vom theoretisch Standpunkt aus gesehen, müssten für optimale
Investitionsentscheidungen die Preise einer jeden Geldanlage von der
gegenwärtigen Zeit an bis hin zum Planungshorizont richtig und weitaussichtig
vorausbestimmbar sein. Nun aber hat die Befristung der Kapitalbindungsdauer
der einzelnen Anlagen und das durch die Ungewissheit über die Zukunft
bedingte Informationsrisiko zur Folge, dass die Planungsdauer von Zeitabschnitt
zu Zeitabschnitt fast immer unterschiedlich lang anzusetzen ist. Um
das unliebsame Informationsrisiko nach Möglichkeit zu begrenzen, werden
nach Ablauf einer jeden Planungsfrist die Erkenntnisse aus jener Spanne
Zeit unter Beobachtung der neuen Ausgangsbedingungen vollständig in
die Planung für den nächste Zeitabschnitt einbezogen. Diese fortgesetzte,
auch als "rollende" Planung bezeichnete, Vorgehensweise hat sich trefflich
bewährt und bildet den Stütz- und Angelpunkt für eine fachgemäße, wohl
überdachte Anlageplanung.

Worauf ist bei der
Anlageplanung besonders zu achten?
Um bei seinen Vermögensangelegenheiten
nicht unbesehen das Wagen vor das Wägen zu stellen, bedarf die Geldanlage
zu allem Anfang einer wohl durchdachten Planung. Bei Aufstellung eines
Plans dieses Inhalts ist besondere Behutsamkeit darauf zu richten, dass
Nachrichten und Auskunftsmittel von entscheidender Bedeutung für die
Erreichung des Planungsziels so vollständig als irgend angängig
zusammengetragen werden. Gleichzeitig ist Obacht darauf zu geben, sich
nur der zuverlässigen Nachrichtenquellen zu bedienen. Nichts anderes
als lauter solche Nachrichten, die vertrauenswürdigen Quellen entspringen,
können unzweifelhaft stichhaltig und zutreffend sein.
Man unterrichte sich darum vom Neuesten, bringe die gesammelten Auskunftsmittel
in einen vernunftgemäßen, schlüssigen Sachzusammenhang und werte über
alledem sein Erfahrungswissen aus. Man hüte sich bei der Untersuchung
der Zusammenhänge vor derben Schnitzern und logischen Denkfehlern. Eine
Vorsichtigkeitsregel besagt: Sobald der Hauch eines Zweifels an einer
Geldanlage aufkommt, lasse man die Hand davon. So hält man Fehlentscheidungen
nach menschlicher Möglichkeit im Zaume und vermeidet insbesondere ein
Handeln nach bloßem Wunschdenken.
Es erscheint allemal ratsam,
den Blick bei der Anlageplanung stets aufs Ganze zu richten. Man beziehe
grundsätzlich alle denkbaren Entwicklungen und Zukunftsaussichten
mit in seine Planung ein. Niemand will nachträglich eine missliebige
Überraschung erleben. Also kenne man seine Anlageziele und die zur Auswahl
stehenden Anlagemöglichkeiten. Nur die Märkte sollten aufgesucht werden,
in die man hineingeblickt hat, deren Zeichnen man zu lesen versteht
und deren Ablauf man begriffen hat. Man überdenke seine persönliche
Fähigkeit zur Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen
von bestimmten Zukunftslagen und versuche nach Kraft und Vermögen zu
"erlernen", nach welcher Richtung sich der Markt bewegen werde. Auch
lohnt es sich, Annahmen über das Verhalten anderer Marktbeteiligter
mit in Vorbedacht zu ziehen, indem man wohlweislich deren mögliche Einwirkung
auf das Geschehen vorwegbedenkt. Weder darf eine übermäßige Arbeitsbeanspruchung
noch die Gemächlichkeitsliebe, sei es bei der Beschaffung von Neuigkeiten
oder hinterher bei der Auswertung der Ergebnisse, als Entschuldigung
für das Übersehen erkennbarer Vorgänge herhalten. Man prüfe zum Schluss
die Hauptgedanken seiner Planungsarbeit nochmals auf das gründlichste,
ehe man mit einem Handelsauftrag an den Markt tritt. Kommt es hernach
trotz alldem zu einem Versehen, so gestehe man sich dies rückhaltlos
ein; denn wer einen Fehler reißt und dessen Ursache nicht umgehend abstellt,
begeht bekanntermaßen einen zweiten Fehler. Voraussetzung ist hier wie
in so vielen Fällen eine aufmerksame Selbstbeobachtung.
Zu erwägen ist endlich noch der Umstand, dass der geldliche
Erfolg einer jeden Anlageplanung entscheidend abhängen wird sowohl von
der Güte der eingebrachten Untersuchungen zum voraussichtlichen Verlauf
des Geschäfts (Prognoserechnungen), als auch von der zutreffenden Beurteilung
ihrer Folgen, und gewiss nicht an letzter Stelle auch von der Raschheit
in der Umsetzung der Entschlüsse in wirkliche Kaufaufträge und Verkaufaufträge
(Orders).

Welchen Stellenwert haben
Börsennachrichten und Anlageempfehlungen
bei der Sammlung von Informationen zur Entscheidungsfindung?
Man tut gut, Kundgebungen und Äußerungen, die als Neuigkeiten
unter das Volk gebracht, mit nüchterner Zurückhaltung zu behandeln.
Was der eine als sicher zu wissen vermeint und ausspricht, deckt sich
häufig nicht mit dem, was ein anderer bei genau demselben Sachverhalt
eines und desselben Zeitpunktes als gesicherte Tatsächlichkeit erklärt.
Neuigkeiten, selbst solche, die man als urkundlich erwiesen redlich
verkauft, werden wieder und wieder unbewusst verbreitet unter dem Blickwinkel
persönlicher Erfahrungen und Wertungen, wo nicht gar vermengt mit (zuweilen
sogar gefährlichem oder lügenhaftem) "Halbwissen". In dieser Frage ist
die Geistesgabe zur richtigen Einschätzung von vermeintlichen Tatsachen
gefordert – eine Fähigkeit, deren Wert nicht hoch genug in Anschlag
gebracht werden kann. Eine der gehaltvollsten Börsenregeln lautet füglich:
Das Nichthereinfallen auf fadenscheinige oder gar in Täuschungsabsicht
verbreitete "Anlageempfehlungen" aus zweifelhaften Fundgruben gehört
zu den glücklichsten Verfahrensweisen, Vermögensschädigungen zu verhüten.
Andererseits reichen als Tatsache verbürgte Sachverhalte
allein nicht aus, den möglichen Gang künftiger Kurse mit wohlbegründeter
Zuversicht gedanklich vorwegnehmen und bemeistern zu können. Um dies
leisten zu können, bedarf es ferner eines ganzheitlichen Wissens über
Tatsachen so wie über erklärende Theorien, zudem Kenntnis von den Erwartungen
und Anschauungen anderer Marktteilnehmer.
In diesem Zusammenhang sei die Bedeutung für das Markthandeln
herausgestellt, die sich darin ausspricht zu ergründen, über welche
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen andere Markteilnehmer gegenwärtig
verfügen; denn andere bilden aus dem, was sie als Wirklichkeit annehmen,
ihre Erwartungen, und auf dieser Grundlage stützen sie wieder ihre Entschlüsse
über Kauf und Verkauf. Im Verfolg eines aussichtsreichen Vorgehens an
den Märkten wenden Handelsspekulanten ihre Bemühungen deshalb vorrangig
daran, die Einschätzungen anderer vorwegzunehmen ("zu antizipieren"),
um so den Markt schärfer zu durchblicken, ehe sie greifbare Anlageentscheidung
treffen.

Ich bin Unternehmer
in einem börsenfremden Tätigkeitsbereich. Soll ich mich dennoch selber
um meine täglichen Geldanlageentscheidungen kümmern?
Wohl kaum. Man kann allzu verschiedenem Erwerb, etwa
dem als praktizierender Zahnarzt und als Trader in derselben
Person, nur sehr schwer gleichzeitig nachgehen. Sich für Dinge zu begeistern,
die an und für sich nicht in jemandes Fach schlagen, führt über kurz
oder lang nur dazu, sich an seinen recht ungleichen Aufgaben zu verzetteln.
Es gilt dies nicht zum wenigsten von einem Operieren an den Weltbörsen,
sowie die Geschäfte hier nicht von Berufs wegen betrieben werden. Man
bündele stattdessen sein Geschick und Schaffen auf solche Aufgaben,
die das Berufsleben gewöhnlich mit sich bringt, und überlasse das Tagesgeschäft
an den Börsen lieber handelstechnisch begabten, im täglichen Geschäft
eingebundenen Börsenhändlern seines Vertrauens. Die Inanspruchnahme
der Dienste von sachkundigen Betreuern der Bank- und Brokerhäuser wie
auch von anderen wohlgeübten Fachkennern
empfiehlt sich allemal dann, solange man anderweitig viel beschäftigt
oder aus allerlei Gründen selbst nicht zum Handeln genügend befähigt
ist. Berufshändler und Fachgelehrte verfügen – so steht immerhin zu
hoffen – sowohl über die nötigen Wissensvorsprünge als für gewöhnlich
auch über genügend Erfahrenheit, was am Ende einem wohlverstandenen
Eigennutz sehr zugute kommen mag.

Durch Kleinanzeigen,
Telefonkontakte und durch Mitteilungen in größeren Netzwerken des Internets
habe ich erfahren, dass an den Börsen unglaubliche Gewinne innerhalb
kürzester Zeit möglich sind. Ist derlei ernstzunehmen?
Aus der Absicht, anderen Leuten Geld abzulocken und dabei
selber Kasse zu machen, gaukeln selbsternannte "Anlageberater" gern
mit der Miene der Überlegenheit gutgläubigen Gemütern geradezu märchenhaft
hohe Renditen vor, die sich angeblich mühelos mit allerlei (dubiosen)
Steuersparmodellen, mit Versicherungen, "programmgesteuerten Verfahren
des Börsenhandels", Optionen auf Warentermingeschäfte, den exotischsten
Aktien (Pennystocks und anderlei Papiere des ungeregelten Freiverkehrs),
Kryptowährungen, wie Stablecoins, obskuren
Zertifikaten oder mit sonstigen zweifelhaften
Papieren (SPACs, NFTs und viele andere ähnliche Kunstwerte mehr) verdienen
lassen. Zwar erscheinen die darauf gewendeten beredten Versprechungen
(hie und da umgarnt mit Blendwerk gelegentlicher Schmeicheleien und
kernigen Sprüchen, vielleicht auch im Verein mit dem Heraufbeschwören
von vermeintlichen Gefahren, dem Besorgen des Verpassens von einmaligen
Gelegenheiten, wohl gar im hitzigen Eifer durch dunkle Drohungen aus
Überzeugungswut hervorgebracht) unter der Maske tiefer Überzeugung oft
zunächst glaubhaft und verheißungsvoll, stellen sich im Nachhinein jedoch
wiederholt als gewiefte Täuschungsmanöver heraus. Leider gibt es genug
oft Unbesonnene, die in der Hoffnung auf das schnelle Geld den windigen
Verführungskünsten und Schöntuereien jener zwielichtigen Gestalten aufsitzen
und ihnen ihr Erspartes freimütig anvertrauen. Allein gar mancher, der
blindlings der Lockung gefolgt und sein Geld aufs Spiel gesetzt hat,
dessen Regeln er nicht ganz versteht, hat dadurch alsbald ein Vermögen
durchgebracht. Zwar sind Steuerausweichhandlungen und Gewinnsucht nur
allzu menschliche Neigungen; jedoch wird der, der so blauäugig ist,
solchen Vorgaukeleien – fast möchte man sagen Übertölplungsversuchen
– in die Falle zu gehen, nichts Böses ahnend ins nachhaltige finanzielle
Verderben gelockt. Man tut wohl gut daran, angesichts eines derartigen
Gebarens sofort stutzig und zweifelhaft zu werden. Das Klügste wäre
es allemal, sich von der leutseligen Art, mit der sich manch ein angeblicher
Anlageberater spreizt, nicht betören zu lassen und stattdessen ihren
finsteren Ränken von vornherein vorsichtige Zurückhaltung und kühles
Misstrauen entgegenzusetzen.

Ich habe auf der Börse
Geld verloren ("mich verspekuliert"). –
Wie kann ich mir aufhelfen?
Es ist allzu selbstverständlich, dass das Vorgetane sich
nachträglich – wenn überhaupt je – nicht leicht mehr aus der Welt schaffen
lässt. Die Auswirkungen eines verfehlten und durch die Wirklichkeit
getäuschten Anlageentschlusses einer früheren Zeit, sobald einmal ins
Werk gesetzt, lassen sich im Nachhinein nicht einfach wieder ungeschehen
machen. Manch einer mag sich darüber grämen und den unwiederbringlichen
Verlust seiner Barschaft kaum verwinden. Doch selbst wenn die ersten
Anläufe an den Börsen verfehlt oder wenig glücklich gewesen waren, sollte
man, anstatt darum übermäßig bekümmert sein, den Mut nicht sinken lassen
und vor allen Dingen seine Lehren daraus zu ziehen wissen. Erst die
reine Erkenntnis über Ursachen alles Zurückbleibens des Erreichten hinter
dem ursprünglich Erstrebten ermöglicht ein Lernen aus der täglichen
Lebenserfahrung. Sich die traurige Erfahrung zur Lehre dienen lassen
hilft also vermeiden, abermals in den gleichen Fehler zu verfallen.
Solcherart Fehlschläge freilich, denen von niemand vermutete, völlig
unvorhersehbare Vorkommnisse ursächlich sind, lassen sich trotz aller
Sorgfalt im tätigen Handel nie ganz fernhalten. Keiner kann in die Zukunft
sehen. Vor Fehleinschätzung der Zukunft ist niemand gefeit! Selbst die
behendsten, besonnensten und geübtesten Händler straucheln zuweilen
oder tappen grob daneben. Schlagen Geldanlagegeschäfte einmal wahrhaft
fehl, mag es hilfreich sein, sich die bei deren Umsetzung gemachten
und erkannten Missgriffe unumwunden einzugestehen und sich auf den nicht
zu überhörenden Mahnruf zu besinnen »Sei wachsam!«. Es schafft dies
Abhilfe und führt zu der hoffnungsreichen Aussicht, Vorteilgelegenheiten,
die der Markt bisweilen bietet, in Zukunft zu rechter Zeit herauszulesen
und wahrzunehmen. Aus der Fülle reiferer Eigenerfahrung und hinzugewonnener
Erkenntnisse als unveräußerlichem Eigentum lässt sich alsdann, so ist
zum Mindesten zu hoffen, für künftige Geschäfte umso trefflicher Nutzen
ziehen.

Einen erfolgreichen Geldanleger zeichnet vor allen Dingen
aus, dass er die richtungweisenden Zeichen des täglichen Marktgeschehens
stets von neuem treffend zu deuten und umzumünzen weiß. Noch dazu wird
er immerzu anstellig sein wie auch ein gewisses Erfindungsvermögen an
den Tag legen. Selbst auf den Eintritt nicht vorhergesehener oder nicht
vorhersehbarer Marktverläufe wird er ebenso geistesgegenwärtig wie angemessen
zu antworten verstehen. Zwar auch er ist nicht unfehlbar, doch er fehlt
niemals von Grund aus. Was die Geldanlage als solche angeht, stützt
der geschäftskluge Kaufmann seine Entscheidungen zweckmäßigerweise auf
zweierlei Grundpfeiler: einerseits auf die Verwertung allen bewährten
Erfahrungswissens und anderseits auf Erkenntnisse erprobter, bislang
gut bestätigter gestaltender Denkmuster, zumal wirtschaftlicher Art.
Zu allem dem noch beruft er sich, wo nötig, oft und bald auf Lehren
anderweitiger Wissensgebiete, wie die der Psychologie und der sonstigen
Sozialwissenschaften.
Die Anbringung bewährten Erfahrungswissens kann durchaus
vernunftwidrig sein in dem Sinne, dass Entscheidungen über Geldanlagen
ohne Gelegenheit zur vernünftigen Vorbereitung aus dem Stegreif getroffen
werden, sie gleichwohl den gewünschten Erfolg zutage bringen. Gerade
bei solchen Beschlüssen, die unter großem Zeitdruck (bspw. in der Eile
täglicher Geschäfte des "Daytrading") gefasst werden müssen, kann selten
das Für und Wider aller Vorkommnisse und Einflussgrößen auf angemessene
Weise gegeneinander abgewogen werden. Das Markthandeln auch in Ermangelung
begründeter Anhaltspunkte erfordert ohne Zweifel die Aufbringung einer
gewissen Geschicklichkeit, die sich wohl selten anders als durch geduldig
fortgesetzte Übung bei gesicherter Kenntnis der Märkte gewinnen lässt.
Wohlvermerkt: Auch ein noch so reiches Erfahrungswissen erübrigt das
jedesmalige Ausarbeiten eines vernünftig durchdachten Anlageplans nicht!

Welche Hinweise und Ratschläge
sind sonst noch beherzigenswert?
"Vereinte Kraft Großes schafft!" Man halte Ausschau nach
Mitstreitern, die sich auf den Handel an den Börsen gründlich verstehen.
Mit ihnen ein Bündnis zu schmieden verheißt, mit gemeinschaftlichen
Kräften durch vereinte Tätigkeit von Fachgenossen nach einheitlichem
Willen das Beste aus allem zu machen! Bringt bei der Geldanlage also
eine Gruppe berufener Fachkenner und Könner ihre Kenntnis nach einem
gemeinschaftlich bestimmten, klugen Plan zu einem Werk zusammen, so
verspricht das Bündeln der Wissensvorsprünge aller gar nicht selten
die vorzüglichsten Anlageerfolge. Es hat dies neben der rein verstandesmäßigen
Nutzwirkung einer Wissensmehrung auch einen wesentlichen finanztechnischen
Vorzug: Setzt nämlich ein größerer Personenkreis immer nur jeweils gewisse
Teile seines Vermögensstocks aufs Spiel, so ermöglicht eine solche Vorgangsweise
eine weit größere Zahl an Mischungen zwischen gewagten und weniger gewagten
Kapitalanlagen, im Vergleich zu der zugänglichen Vielfalt von Anlagen
bei ganz alleinigem Handeln. Letzten Endes wird dies die Verwirklichung
jenes Ausmaßes an Risikoübernahme und Renditeaussichten erleichtern,
das mit der persönlichen Neigung, für die in Aussicht stehenden Zugewinne
mit Rücksicht auf unvermittelt drohende Vermögenseinbußen gewisse Wagnisse
einzugehen, am weitesten übereinstimmend ist.


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allgemeine
Börsenfragen

Alle Geldgeschäfte, die in
Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs, Terminkontrakten, Optionen oder in
den sonstigen Marktinstrumenten aus freier Hand abgeschlossen werden,
setzen ein Doppeltes voraus: Einmal müssen die vertragschließenden Teile
bei gegebenem Wissensstand des Zeitpunktes der Einlassung in dem Geschäft
einen Vorteil für sich sehen und zum anderen müssen Käufer und Verkäufer
unterschiedliche bis gegensätzliche Erwartungen über den "wahren" inneren
Wert* des betreffenden Handelsgegenstandes hegen; bei Aktienanlagen
auf längerer Frist z.B. sind
das Erwartungen über künftig zu bekommende Dividenden, bei Veranlagung
der Mittel auf kurze Frist dagegen sind es vorzüglich solche über den
baldigen Veräußerungserlös, wobei hier wie da der Tag des Verkaufs auf
der gegenwärtigen Zeitstufe des Geschäftsabschlusses meist noch unbekannt
sein wird. Ungleiche Erwartungen auch bei gleichem öffentlich zugänglichen
Wissen haben ihren Ursprung in der unterschiedlichen Auslegung dieses
Wissens. So wird der Käufer eines kurshabenden Wertpapiers entweder
einen anderen Wissensstand haben als der Verkäufer, oder, für den Fall
nahezu gleicher Kenntnis, wird jeder von beiden wegen ungleicher Auslegung
zu anderer Markteinschätzung gelangen. Ein flüssiger, fortgesetzter
Handelsverkehr an der Börse erfordert somit nicht bloß verschiedene,
sondern notwendig im Ablauf der Zeit auch veränderliche Erwartungen.
[*
Dieser wird häufig mit dem Namen "intrinsic value" belegt. Hierbei
geht es um ein Denkkonstrukt, das vom Vorstellungsinhalt her dem (nicht
beobachtbaren) Ertragswert aus der Investitionstheorie entspricht.
Als Ertragswert bezeichnet man den in eine Summe zusammengefassten Wert
aller künftigen Nutzleistungen aus dem fraglichen Marktgegenstand.]

Heißt das, dass ich eine
Aktie dann kaufen
sollte, wenn ihr Börsenkurs unter meiner persönlichen Wertvorstellung
liegt?
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen. Aktien werden
wie alle anderen marktgängigen Wertpapiere im Handel an den Börsen durchgehend
der Werteinschätzung durch die große Marktöffentlichkeit unterzogen.
Aktien werden von allen denen gekauft, die sie für unterwertig halten,
wogegen sie von denen verkauft werden, die sie für überwertig halten.
Sinkt der Kursstand, so wird verdeckte Nachfrage zur wirksamen Nachfrage;
hebt sich der Kursstand empor, so wird verdecktes Angebot zum wirksamen
Angebot. Genauer gesprochen: Wenn und soweit es an einer sonstigen einträglichen
Verwendung für das Anlage suchende Geld mangelt, ist es allemal ratsam,
nach Maßgabe der persönlichen Werteinschätzung eine Aktie dem Portefeuille
beizufügen, falls ihre technischen, fundamentalen und anderen in Betracht
zu ziehenden Zukunftsaussichten einen baldigen Kursanstieg für die Folgezeit
wahrscheinlich werden lassen. Die persönliche Preisgrenze für eine infrage
stehende Aktie wird theoretisch bestimmt durch das Sicherheitsäquivalent
der finanzmathematischen Barwerte aus dem Zahlungsstrom aller künftigen
Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem Besitz der Aktie einspielen
und in sich den einzelnen denkbaren Zukunftslagen verwirklichen können.
Zu ihrer praktischen Ausmittlung ist jedoch sowohl die Kenntnis der
Wahrscheinlichkeitsverteilung der Renditen der Aktie als auch die der
persönlichen Nutzenfunktion des Entscheiders vonnöten (sofern eine solche
im Leben überhaupt vorkommt). Zum Mindesten steht soviel fest: Auf Aktien,
die streng genommen zu hoch oder zu tief im Werte stehen, trifft man
mit allgemeinster Gültigkeit umso häufiger, je weniger der an sich verfügbaren
Handelsnachrichten vollständig und richtig im Kurs ihren Widerschein
gefunden haben ("eskomptiert sind"), was namentlich auf sogenannte
informationsineffiziente Märkte im Verstande der Theorie Anwendung
finden wird.

Börsenkurse sind samt und sonders das Ergebnis der Bündelung
unabhängig voneinander getroffener Entscheidungen einzelner Kauflustiger
und Verkaufslustiger mit Inbegriff der sich daraus ergebenen Wechselbeziehungen,
wodurch sich das Austauschverhältnis von Marktgegenstand (Kaufgut) und
Preisgut verwirklicht. Die Einzelentscheidungen, jede für sich genommen,
werden angeregt von äußeren wie auch inneren Kraftquellen, so besonders
von der Kaufkraft, den Zukunftserwartungen, sowie ferner von der Möglichkeit
sonstiger Mittelverwendung. Die Zukunftserwartungen stützen sich ihres
Teils gedanklich auf Zukunftsbilder (Prognosen), die zeigen, welche
Einschätzungen andere Börsenteilnehmer über den künftigen Kursgang des
jeweiligen Marktgegenstandes hegen. Sofern die Handelswelt in gedankenmäßiger
Vorwegnahme der künftigen Kursentwicklung beispielsweise einen vorliegenden
Börsenkurs als Fehleinschätzung des Marktes über den "wahren" ("fairen",
angemessenen) Wert ("intrinsic value") auffasst, so entsprießen
hieraus wahrnehmbar Kauf- und Verkaufshandlungen, insofern sie die Hoffnung
für berechtigt halten, dass der Markt diese vermeintlichen Fehleinschätzung
in naher Zukunft berichtigen und den Händlern dadurch einen Gewinn bescheren
werde. Sämtliche der in dieser Hoffnung verwirklichten Anlageentscheidungen
stellt das Marktwesen in der Folge anhand verbürgter Marktbegebenheiten
auf die Probe, die ihm jede für sich unbeirrt die Richtung weisen. Je
nach dem tatsächlich eingeschlagenen Gang der Preise wird der Händler
Kursgewinne oder Verluste zu verbuchen haben. Gewinne und Verluste entstehen
Geldanlegern demnach geradewegs aus ihren jeweiligen Einschätzungen
der gewesenen und vorliegenden Marktlage, wobei die Einschätzungen sich
nach ihrer Verwirklichung im Nachhinein entweder als richtig oder unzutreffend
erweisen wird. So gesehen ändert sich der Zustand der Märkte fortlaufend,
vergleichbar einer endlosen Strömung von Wissensänderungen im unaufhörlichen
Spiel und Widerspiel fortwährender Erwartungsanpassungen und darauf
aufbauender Anlageentscheidungen. In diesem endlosen Fluss von Wissensänderungen
ist – sobald einmal in die Sprache des Marktes übertragen – die unversiegbare
Quelle auszumachen, aus der Investitionsgewinne oder ebensolche Verluste
ihren Ursprung nehmen.
Es sei nicht versäumt, in diesem Zusammenhang darauf
hinzuweisen, dass in sogenannten "effizienten Märkten" im Sinne der
Theorie grundsätzlich nur für den Markt unverhoffte, außerhalb des Gesichtsfeldes
liegende, nicht im Voraus auszumachende Geschehnisse eine spürbare Einwirkung
auf den Lauf der Börsenkurse zu erkennen geben. Erwartete, schon im
Voraus berücksichtigte Begebenheiten haben sich mit regelmäßiger Sicherheit
bereits in den vorliegenden Kursen niedergeschlagen, sie sind darin
"eingepreist" ("eskomptiert"). Wenigstens ansatzweise gilt zudem der
Erfahrungssatz: Mit steigender Unsicherheit am Markt nimmt die
Volatilität (die Schwankungsanfälligkeit)
der Kurse zu.
Nicht zuletzt lässt sich durch die Veröffentlichung des
Preisgeschehens an den Börsenplätzen gleichsam ein richtungweisender
Fingerzeig (Signal) ablesen, wo vorteilhafte Handelsmöglichkeiten einst
bestanden haben oder künftighin denkbar sind. In "effizienten" Märkten,
so lehrt es die Theorie ferner, wird das hierdurch angelockte Kapital
im freien, offenen Wettbewerb stets in die ergiebigsten Investitionsgelegenheiten
fließen, im gleichen Zug das Preisgefüge festigen und so zu einer sinnvollen,
da gemeinwohlfördernden Umverteilung knapper wirtschaftlicher Ressourcen
beitragen.

Folgen Börsenkurse einem Pfad, wie ihn
der Zufall fügt ("Zufallpfad", "Random Walk"*)?
Keineswegs. Eine wirklich
regellose Ungebundenheit der Marktverhältnisse abhängig vom Zufall kann
bestenfalls dann geltend gemacht werden, wenn zweifelsfrei keinerlei
Ursache für eine in Rede stehende Änderung im Kurse eines Marktinstruments
nach dieser oder jener Richtung zu ergründen ist. Es darf also nicht
schon von einer "zufälligen Kursbewegung" um deswillen gesprochen werden,
als erkennbare ökonomische Ursachen benannt, diese aber in ihrem Zusammenwirken
und Einschlag auf den Kursbildungsfortgang nicht zu durchschauen verstanden
werden ("aleatorische Komponente"). Selbst dann, wenn die äußeren Gründe
für eine infrage stehende Kursbewegung ganz im Dunkel bleiben, ist es
mehr als wahrscheinlich, dass die nämliche nichts anderes als die Folge
der Wiederkehr gewisser innerer Gründe ist. So werden mit einiger Gewissheit
Begleitumstände des wirtschaftspolitischen Umfeldes, wie es beispielshalber
Wachstumsraten und Konjunkturverläufe, die Geldpolitik oder die Ausstattung
der Wirtschaft mit Geldmitteln sind, ferner tief verwurzelte seelisch-geistige
Vorgänge im Innersten des Menschenwesens – so wie der gemeine Marktmensch
womöglich auf Verbraucherpräferenzen hält, sind das bei Geld- und Börsenleuten
oft stille Hoffnungen und Befürchtungen, also die viel berufenen "Stimmungen
und Strömungen an den Börsenmärkten" –, sowie sonstige Fremdereignisse
zum gewissen Grade einen Einfluss auf die Bildung von Börsenkursen üben.
Ob beziehungsweise dass der zurückliegende Kursverlauf einer Aktie,
Währung, Ware usw. dem Augenschein nach einem pfadlosen Zufallslauf
gleicht (und womöglich auch in Zukunft gleichen wird), steht wiederum
auf einem ganz anderen Blatt. Diese Frage betrifft einen Forschungsgegenstand,
mit dem sich insbesondere die Theorie des Random Walk eingehend
auseinanderzusetzen liebt.
[*
Die Entstehungszeit der Random-Walk-Hypothese lässt sich zurückführen
auf das Jahr 1900; und zwar geht sie auf das Werk ihres Urhebers
Louis Bacheliers "Théorie de la Spéculation" zurück,
worin er die Bewegung der Kurse an der Pariser Börse untersuchte. Aus
finanzierungstheoretischer Sicht versteht man heutigentags in Gelehrtenkreisen
allgemein unter "Random Walk", und zwar stets in Bezug auf einen ganz
bestimmten künftigen Zeitpunkt, dass für jeden beliebigen Kurs der Gegenwart
die Wahrscheinlichkeit für einen Kursanstieg um einen beliebigen Prozentsatz
sich immerfort gleichstellt der Wahrscheinlichkeit für einen Kursrückgang
in dem gleichen Verhältnis. Aufeinander folgende Kursänderungen sind
sonach, wie man sagt, voneinander stochastisch unabhängig. Von den Abwandlungen
des Random-Walk-Modells in seiner strengen Form verdienen Erwähnung
zum Ersten das weniger restriktive "Martingale Modell", das keine
Annahme zur Wahrscheinlichkeitsverteilung unterstellt, und danach das
restriktivere Modell eines "Wiener Prozess" (benannt nach dem
Mathematiker Norbert Wiener), das vielfach auch als "Brown'sches
Modell" bezeichnet wird.]

Durch verwirklichte Börsenkurse erfährt der Börsenkundige
auf einen Blick, auf welchen gegenwärtigen Verkehrswert die Marktteilnehmer
eine Aktie, Anleihe, Währung und dergleichen schätzen und veranschlagen.
Börsenkurse als erfahrungsmäßige Markterscheinung, die auf reibungslos
arbeitenden ("effizienten") Märkten ausgehandelt und festgestellt werden,
legen Wissen offen und werten Erkenntnisse aus, über die in deren Gesamtheit
der einzelne Marktmensch ohne dem unmöglich verfügen könnte. In musterhafter
Weise, d.h. nur im theoretischen
Fall eines "Marktgleichgewichts" und unter, wie man sich ausdrückt,
Informationseffizienz, spiegelt der Börsenkurs eines jeden Zeitpunktes
den Kenntnisstand und die gesamten Erwartungen der einzelnen Marktteilnehmer
über die zukünftige Wertentwicklung des fraglichen Marktgegenstandes
treu und unmittelbar wider.
Ein heute an der Börse verwirklichter Kurs lässt sich
mitunter als Hinweiszeichen für den folgenden Handel deuten, indem dieser
zuletzt festgestellte Kurs ein sonst weit verstreutes Wissen unmittelbar
nutzbar macht. Zur Verdeutlichung, worauf die so benannte Signalfunktion
von Preisen anspielt, mag ein arg vereinfachtes Schulbeispiel als Möglichkeit
für die Bedeutungsentfaltung von Geld- und Briefkursen ("bid"- und "ask-prices")
angeführt sein: Die Beobachtung etwa, dass einer soeben gewillt war,
eine Aktie oder einen ETF-Anteil zu einem Preis von 20€
zu verkaufen, sich hierfür aber keine Gegenpartei eines Käufer fand,
erhöht die Glaubhaftigkeit, daraufhin für 20€
oder zu billigeren Preisen kaufen zu können im Vergleich einer Marktlage,
wo das gesamte Angebot hätte auf den ersten Griff für 20€
das Stück umgesetzt werden können.
Schließlich sei der Hinweis
ausgesprochen, dass nicht notwendigerweise jeder einzelne Börsenkurs
einen leidlich zuverlässigen Fingerzeig (Signal) wird liefern können.
So wird beispielsweise auf wahrhaftigen, d.i.
unvollkommenen, von Unsicherheit und Unwägbarkeiten geprägten Märkten
niemand befähigt sein, den "wahren" inneren Wert einer Aktie mit zureichender
Bestimmtheit anzugeben.
[Anmerkung:
Ein laufender Börsenkurs spiegelt nur unter sehr engen Modellannahmen
den "wahren" inneren Wert eines in Untersuchung stehenden Wertpapiers
wieder, so nämlich unter dem Walten der aus der Fachwissenschaft bekannten
Informationseffizienz bei einheitlichem Wissensstand aller Marktteilnehmer,
"identischen Präferenzen" rücksichtlich des Anlagezeitraums, sowie unter
Risikoneutralität.]

Welche Bedeutung kommt der
Liquidität eines Marktes zu?
Unter Liquidität
wird im Marktzusammenhang nicht die Zahlungsfähigkeit einzelner Wirtschafter
(= Bonität), sondern eigens
der Tatbestand verstanden, dass bei eins ins andere gerechnet mäßigen
Handelskosten jedes zusätzliche Angebot auf dem Markt laufend und zur
Gänze abgenommen ebenso wie jede zusätzliche Nachfrage laufend und zur
Gänze befriedigt werden kann, ohne bei dem allem in unabsehbarer Weise
allzu stürmische Kursschwankungen hervorzurufen ("Sensitivität" des
Preises, Ausbleiben eines "market impact"). Durch die Beschaffenheit
eines liquide gestellten Marktes wird es – selbst bei sehr umfangreichem
Geschäftsgang Einzelner – keinem einzigen Markthändler gelingen, einen
spürbaren Einfluss auf die Bewegungsrichtung des Marktpreises auszuüben
(Mengenanpasser, "price taker"). Ein liquider Markt geht im Allgemeinen
einher mit einer vergleichsweise eng begrenzten Kurs-Schwankungsbreite
(Volatilität), auch
und gerade bei ausnehmend hohem Tauschverkehr ("volume").
Von vorstehendem Liquiditätsbegriff, der sich zugleich
als Gütemaß eines Börsenplatzes begreifen lässt, ist die absolute
Liquidität (Liquidierbarkeit, Geldnähe) eines Vermögensgegenstandes
zu unterscheiden: Ein Vermögensgegenstand ("asset") gilt in diesem
Sinne für liquide, sofern es dem Halter und Geldgeber möglich ist, das
darin beschäftigte Geldkapital, wann immer er möchte, in einer von ihm
erwünschten Frist zu einem angemessenen Preis wieder frei zu machen
("zu versilbern", "zu verflüssigen").
Der Liquiditätsgrad eines Marktes hängt entschieden ab
sowohl von der Zahl als auch der recht gründlich verschiedenen Handelsabsichten
seiner Teilnehmer (= Marktbreite): Je größer die Kopfzahl ist,
beziehungsweise je unterschiedlicher die Beweggründe und Anlässe der
Marktbeteiligten für die Aufnahme des Handelsverkehrs mit dem infrage
stehenden Marktgegenstand sind, desto enger werden die einzelnen Geld-
zu Brief-Kurse beieinander liegen, und umso schneller, einfacher und
zuverlässiger lassen sich i.d.R.
damit selbst umfangreichere Orders
gut annähernd zum letztgehandelten oder zu damit übereinstimmenden Kursen
ausführen (= Markttiefe). An manchen Börsenplätzen stärken sogenannte
"market-maker" die Liquidität eines
Marktes, indem sie während der Abhaltungszeit laufend Preise stellen,
zu denen sie in Eigengeschäften jeweils zu kaufen oder zu verkaufen
bereit sind. Ein gebräuchliches Maß für die Liquidität eines Marktes
stellt neben den tatsächlichen Umsatzzahlen ("volume") die
Marktspanne in Form einer Geld/Brief-Spanne ("bid-ask spread")
dar. Im Allgemeinen erhöht sich der Liquiditätsgrad eines Marktes in
dem Maße, wie sich die auf ihm hervorgebrachten Geld- und Brief-Kurse
enger zueinander stellen. Nur auf liquiden Märkten lassen sich Anpassungsentscheidungen
an wichtigen, beachtenswerten Tagesneuigkeiten durch darauf abgestimmte
Käufe und Verkäufe blitzschnell und ohne Reibungsverluste umsetzen ("market
immediacy").
Eine ganz wesentliche Bestimmungsgröße für einen liquiden
Markt ist grundsätzlich in der Höhe der Transaktionskosten belegen.
Eine hohe Marktliquidität steht im regelmäßigen Verlauf der Dinge in
einer strammen Wechselbeziehung zu niedrigen Transaktionskosten. Möglichst
knapp bemessene Transaktionskosten leisten durch erhöhten Zustrom vom
Kapital in gerader Linie wirksame Beihilfe zur Hebung der Liquidität
eines Marktes – und zwar zum Nutzen für Geldanleger, Absicherer (Hedger)
und Arbitragehändler gleichermaßen. Die Liquiditätsverhältnisse an den
Bar- und Terminmärkten sind meistenteils unterschiedlich verteilt. Die
Liquidität in den Futures-Märkten etwa überragt zumeist die ihrer Spotmärkte
um ein Vielfaches.

Was im Einzelnen zählt zu den
Transaktionskosten (Was sind "Kosten
des Börsenhandels")?
Unter der Bezeichnung
Transaktionskosten versteht
man schlechthin die in eine Summe zusammengezogen Kosten eines Börsengeschäfts,
die im großen Zusammenhang und im Ganzen mit den verschiedenen Verkehrsvorgängen
auf dem Finanzmarkt zur Entstehung kommen. Diese sollten aus leicht
begreiflichen Rücksichten von allen Seiten so gering gehalten werden
wie es irgend angeht. Dies Gebot ist nicht allein für den einzelnen
Händler von außerordentlicher Wichtigkeit, besonders für das langfristige
Gelingen seiner Geschäftstätigkeit, sondern, neben anderem, auch eine
der allernotwendigsten Voraussetzungen für einen tüchtigen, ohne Störung
arbeitenden, hinreichend liquiden Finanzmarkt selbst. Unmittelbar einleuchtend
erscheint dieses Erfordernis auch insofern, als auflaufende Transaktionskosten
die eingebrachten Gewinne schmälern beziehungsweise die anfallenden
Verluste vermehren. Um überhaupt einen Gewinn zu machen, müssen die
mit jedem Handel verbundenen Transaktionskosten offenbar zunächst erst
wieder eingebracht werden. Überdies wirken Kosten des Markthandels störend
insofern sie die für ein richtiges Arbeiten der Märkte nötige ungesäumte
Informationsverarbeitung verteuern. Wie ohne weiteres einzusehen ist,
können allzu hohe Transaktionskosten daher der Durchschlagskraft des
Marktmechanismus ganz beträchtlich Abbruch tun.
Die Transaktionskosten eines Marktes bilden einen wichtigen
und beachtenswerten Maßstab seines Organisationsgrades. Den Transaktionskosten
zugehörig sind grundsätzlich sämtliche der durch ein Handelsgeschäft
auf der Börse verursachten Kosten. Hierher zu rechnen sind im Einzelnen:
Kosten für die Anbahnung und den Marktzutritt (z.B.
Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren für Standleitungen,
"Kabelspesen" usw.), Kosten für die Überwachung der offenen Posten ("monitoring
costs"), Makler-, Börsen- und Clearingprovisionen, Kommissionen,
Depotgebühren sowie Ausführungskosten in Gestalt von Geld-/Brief-Spannen
("bid-ask spreads") und ferner durch sog. "price-impacts"
hervorgerufene Kosten, Opportunitätskosten aus entgangenen Zinseinnahmen,
ggf. auch noch Kosten für eine Wertpapierleihe,
"up-tick"-Regelungen bei Wertpapierleergeschäften, zudem Andienungsgebühren
bei Futures- bzw. Forwardgeschäften und nicht zuletzt allgemeine Such-,
Prüf- und Entscheidungsfindungskosten für Börsengeschäfte. In dem Grade,
als die Transaktionskosten insgemein sinken, steigt sowohl der Organisationsgrad
als auch die Allokationseffizienz des Marktes.
Die vorstehende Auflistung deutet bereits darauf, dass
die tatsächliche Zuordnung einzelner Kostenbestandteile im Anwendungsfall
der Verwirklichung eines Handelsgeschäfts auf allerlei Schwierigkeiten
stoßen kann. Durch eine zweckmäßige Scheidung der Transaktionskosten
in explizite und implizite Kosten lässt sich diese äußere
Erschwerung wenigstens zum Teil beheben: "Explizite Transaktionskosten"
pflegen solche Handelskosten genannt zu werden, die einem Geschäft
a priori auf gerader Linie zugerechnet werden können. "Implizite
Transaktionskosten" lassen sich dawider erst im Nachhinein und dann
häufig nur in Bausch und Bogen zuschlagen. Der auf den Kopf genaue Belauf
der gesamten (Ex-post-)Transaktionskosten
einer Markthandlung hängt hierbei nicht unwesentlich ab 1.) von der
Art und Beschaffenheit des jeweiligen Verkehrsgegenstandes; 2.) dem
Grad der sog. Markteffizienz als 3.) auch von der Ausgangslage und 4.)
der Marktstellung und Macht des betreffenden Geldanlegers oder Händlers.
Aller Mühseligkeiten zum Trotz, die ihre möglichst bestimmte
Ausmittlung je in einem einzelnen Fall auflegen mögen, ist es dennoch
tunlich, Transaktionskosten über die Annahme durchschnittlicher Kostensätze
antizipando in die Investitionsplanung einfließen zu lassen.
Die erwartete Rendite einer Investition ergibt sich, nach Abrechnung
der Transaktionskosten, alsdann im Ausdruck der Nettorendite
(Reinertrag).

Mit dem englischen Gesamtnamen des
Market-Maker ("maket maker",
"price maker", auch "Designated Sponsor" oder "Market Expert"
genannt) werden im Bank- und Börsenwesen besondere, an wohlgeordneten
(organisierten) Sekundärmärkten anzutreffende ständig ansprechbare Marktteilnehmer
(Makler) belegt. Den Trägern dieser Benennung ist gemein, dass sie auf
den Märkten in erster Reihe als Mittelsperson in einer Ausgleichfunktion
zwischen Angebot und Nachfrage stehen. In ihrer Eigenschaft als
bestellte Kursmakler (Handelsmakler) an der Börse geben sie während
der Abhaltungszeiten für die ihnen zugewiesenen und von ihnen betreuten
Werte (Aktien, Obligationen, ETFs, Devisen u.dgl.m.)
von sich aus fortwährend oder nur auf Anfrage verbindlich gestellte
Kauf- (Geldkurs, "bid") bzw. Verkaufspreise (Briefkurs,
"ask", "offered"), entweder einseitig oder in Form zusammengepaarter
Kauf- und Verkaufgebote, öffentlich bekannt, sodass diese auf
Verlangen von anderen Marktteilnehmern – Kauf- und Verkaufslustige gleichermaßen
– geschäftsmäßig verwertet werden können. Der angerufene Market-Maker
nimmt sodann für den Verkäufer die Stellung des Käufers gleichwie für
den Käufer die des Verkäufers ein, allerdings im Falle der beidseitigen
Kursstellung jedes Mal in der Ungewissheit, ob er bei dem Geschäft als
Käufer oder Verkäufer auftreten wird. Market-Maker erfüllen ihren Daseinszweck
ebenso wohl in einem herkömmlichen Auktionsmarkt mit Rufhandel als inmitten
eines elektronischen Netzes verlaufenden Handelsverkehrs des Börsenbetriebs
("electronic communications network" ECN, "electronic execution
platform" EEC). Die von ihnen ausgehenden Kursnennungen für ein
benanntes Marktinstrument, die beide Seiten – sowohl den "bid"- als
auch den "ask"-Kurs – mit einschließen, werden als Quotationen
(Quotierungen, Kotierung, "quotes") bezeichnet. Der Kursmakler
betätigt sich also gleichzeitig als Anbieter und Nachfrager im Markt
und wird in Ausübung dieser seiner Aufgabe als "market-maker",
"(broker)-dealer", an der New York Stock Exchange (NYSE)
als "specialist", im deutschen Sprachraum auch als "Betreuer",
oder zwanglos als "Marktmacher" bezeichnet.
Wann immer Market-Maker ihre Quotationen stellen, fassen
sie diese zunächst und vor allem andern gemäß der dann gerade herrschenden
Auftragslage ab. Darüber hinaus können sich Quotationen, je nach Amt
des Market-Makers und den Freiheitsgraden, die er im Markt für sich
beanspruchen kann, zum Teil auch auf seine eigene Beurteilung über die
künftige Preisentwicklung im betreffenden Markt stützen. Zwar darf ein
"market-maker" die von ihm aufgestellten Quotes bei fortlaufender Notierung
und fortlaufenden Abschlüssen an und für sich nach Belieben ändern;
er ist indes gemeinhin verpflichtet, auf Anfordern anderer Marktteilnehmer
("quote request") – zumindest in einem vorher festgesetzten Geschäftsumfang,
üblichermaßen aber nur bezogen auf einen vorgegebenen Höchstbetrag –
über einen bestimmt festgelegten Zeitraum ("Mindesthaltefrist") zu den
genannten Preissätzen (den "quotes") auf eigene Rechnung zu kaufen
bezw. zu verkaufen (Kontrahierungszwang; "quote driven market").
Seine Vergütung für die Leistungsabgabe "jederzeitige Handelsbereitschaft
('immediacy')" und das durch Schaffung offener Posten damit auf
sich genommene Risiko sucht und findet der "market-maker" zum guten
Teile darin, dass er von einer Seite billig nimmt und nach anderer Seite
teuer gibt, d.h. in der Spanne
zwischen Geld- und Briefkurs ("Preisspreizung", "bid-ask spread",
"markup"). Dieser Gesichtspunkt hebt ihn von seinen Berufsgenossen:
den Brokern, ab, deren Hauptaufgabe wieder darin besteht, zwischen den
Marktparteien Geschäfte bloß zu vermitteln, wofür sie im Gegenzug eine
Vergütung in Form der Kommission in Anspruch nehmen dürfen (Kommissionäre).
Market-Makern werden nicht eben selten Vergünstigungen und Anreize zur
Übernahme einer Market-Maker-Funktion in Aussicht gestellt. Diese bestehen
i. d. R. in einem Anspruch
auf ermäßigte Börsenspesen, sowohl der völligen Erstattung von Handelskosten
oder auch nur eines teils der Kosten als auch in einem umfassenderen
Zugriff auf nützliche Besonderheiten der Handelseinrichtungen einer
Börse.
Außerdem werden im Maklerwesen den Market-Makern mitunter
erweiterte Handlungsmöglichkeiten eingeräumt: So werden ihnen unter
verfügten Marktmodellen in bestimmten Märkten mit Absicht Spekulationen
in Eigenverantwortung ermöglicht ("Selbsteintritt"); ebenso wohl kann
es sein, dass sie sowohl als "market-maker" als fallweise auch im Auftrage
von Kunden als Broker tätig werden. Market-Maker dieses Schlags werden
"broker-dealers" oder, seltener, auch "dual capacity traders"
genannt.
Die Hauptbestrebung eines jeden Market-Makers richtet
sich darauf, die Liquidität des betreffenden
Marktes in allen Richtungen zu befördern sowie dessen Beständigkeit
und Durchsichtigkeit (Transparenz) aufzubessern, indem er darauf hinwirkt,
als Konterpart anderer Marktteilnehmer durch öffentliche, jederzeitige
Transaktionsbereitschaft einen ordentlichen, gefestigten Handel in dem
Handelsgegenstand zu gewährleisten, dessen er sich angenommen hat ("Marktpflege";
"qualified liquidity provider"). Da gemeinhin die hierbei notwendig
zur Entstehung gelangenden und daraufhin offen bleibenden Posten einer
alsbaldigen Deckung (Eindeckung, Hedging) bedürfen, liegt es in der
Natur der Sache, dass "market-maker" in erster Reihe die Stellung eines
Hedgers oder eines Arbitragehändlers versehen, denn die eines Spekulanten.

Trifft es zu, dass durch Wahrnehmung von
Arbitragegelegenheiten sich risikolos Gewinne
erwirtschaften lassen?
Längst nicht; Arbitragevorgänge der Wirklichkeit sind
vom Fluss der Zeit untrennbar und mit dessen Dasein sind sie auch ganz
von selbst unleugbar den Marktgefahren ausgesetzt (Arbitragespekulation).
Einmal entdeckt und eingeleitet, spielt sich eine Arbitrage bei ihrer
Verwirklichung untrüglich nicht bloß in einem einzigen logischen Zeitpunkte
ab – eine vollkommene Gleichzeitigkeit gibt es ohnehin nicht –, sondern
prägt sich in Wahrheit als eine im Ablauf der Zeit beobachtbare, also
wie durch eine Zeitlupe getrennte, aber in sich geschlossene Handlungsabfolge
aus. Man pflegt diejenigen Marktteilnehmer, die sich darauf verlegt
haben, auf verschiedenen Märkten gleichzeitig Umschau zu halten nach
bestehenden Preisungleichmäßigkeiten ("Anomalien") zwischen den sich
darbietenden Kaufpreis-Obergrenzen und Verkaufpreis-Untergrenzen eines
Marktinstruments ein und derselben Gattung (Handlungsalternativen),
von denen es lohnt, sie zum Zwecke der Gewinnerzielung mit einem Schlag
auszunützen (Differenzarbitrage), als
Arbitrageurs ("arbitragers")
zu benennen. Neben der nötigen Achtsamkeit und Sachkenntnis ist die
technische Voraussetzungsgrundlage für ein zielsicheres Aufdecken von
offenstehenden Arbitragefenstern samt deren unverzüglicher Ausnützung
ein unmittelbarer, ungestörter Marktzugang nah des Marktes auf kürzester
Linie, verwirklicht durch eine blitzschnelle, sich weitestgehend selbst
steuernde Handelseinrichtung.
Jede
Umsetzung einer
Arbitrage erfordert im Handelsleben zum Mindesten zwei gesonderte
Geschäftsabschlüsse. Der Arbitrageur kauft (vorwiegend im großen Maßstab
mit vergleichsweise gar nicht geringen Handelsmengen) das billigere
Instrument womöglich bei zeitgleichem (d.i.
einem nur theoretisch denkbarem "simultanem", uno actu!) Verkauf
des teureren, und zwar ohne dass hernach rein unter dem Strich nennenswerte
Ausgaben auf seine Rechnung gehen. Verläuft alles dem Vorhaben gemäß,
erhält er als greifbaren Erfolg davon gleichsam ein sich selbst finanzierendes
Portfolio, das einen der Gewissheit ganz nahekommenden Reinertrag erwarten
lasse. Nebenumstände, wie persönliche Risikoneigungen oder andere aus
der Finanzwirtschaft bekannte Hilfsgrößen, so etwa mathematische Erwartungswerte
der Renditen oder Zeitpräferenzen des Entscheiders, sind für die den
Arbitragehandlungen voraufgehenden Überlegungen schlechtweg ganz ohne
Belang. Die als Ausbeute aus einer musterhaft durchgeführten Arbitrage
eingeheimste Geldsumme beziffert sich allemal nach dem verwirklichten
Unterschied (Marge) im Preise beider Instrumente, gewendet auf den Aufhebungszeitpunkt
des Geschäfts.
Sieht man genauer zu, so klafft zwischen der Entschließung
zur Durchführung der Arbitrage und ihrer wahrhaftigen Umsetzung auf
den Märkten eine zeitliche Lücke: Der Arbitragist handelt, auch wenn
die Handlungszeitpunkte noch so nahe aneinandergerückt sind, nur
fast zur gleichen Zeit
auf verschiedenen Marktplätzen (= interlokale und intertemporale
Preisausgleichung). Die Zeitspanne aber, die eine jede Arbitrage notwendig
ausfüllt, ist unabweisbar mit Zufallsereignissen durchsetzt; folgerecht
werden angestrebte (erwartete) Arbitragegewinne stets auch unsichere
sein. Überdies müssen bei jeder wirklichen Umsetzung einer Arbitrage
immerzu allfällige Handelsspesen eingerechnet und auch getragen werden
(Arbitragekosten; Transaktionskosten), womit aus sich heraus jeder in
Aussicht genommene Arbitrageertrag von Anfang bis zu Ende in Frage gestellt
wird. Nach dem Gesagten ist das Eine sofort einleuchtend: dass allein
rein "akademische Arbitragen" gänzlich der Verlustgefahr entzogen sein
können.
Der Arbitrage wird im Allgemeinen eine wichtige wirtschaftliche
Aufgabe für die Herbeiführung "fairer" und angemessener Preise zugeschrieben:
So wird wiederholt die Anwesenheit einer stattlichen Zahl von Arbitrageuren,
die mit wachsamem Auge zur Durchführung von Arbitragen immerzu bereit
stehen und die aus ihren höchst eigennützigen Bestrebungen das Marktgeschehen
mit regem Eifer pausenlos zu verfolgen wissen (wie es die unermüdlichen
Handelsmannschaften von Kapitalanlagegesellschaften, wie Hedge- und
Investmentfonds, Banken und Versicherungen usf., zu tun lieben), als
eine unabdingbare Voraussetzung genannt für die Verwirklichung einer
erfahrungsmäßigen Grundausrichtung hin zu einem arbitrage-freien Gleichgewicht
("fair value") zwischen Termin- und Kassamarkt ("Zeitarbitrage").
Der durch eine einmal erkannte Arbitragegelegenheit ausgelöste Ausgleichungsablauf
hin zu einem Gleichgewicht vollzieht sich nun landläufig in der Weise,
dass jeder über den gleichgewichtigen genug weit emporsteigende Marktpreis
durch Abstrom von Finanzmitteln wieder auf das Richtmaß des vollkommenen
Ruhepunkts hinuntergedrückt, jeder unterhalb diesen genug weit abfallende
durch Zustrom von Finanzmitteln wieder darauf emporgehoben wird (Gesetz
der Gewinnausgleichung). Die vordem sich vorfindende Kluft zwischen
dem Marktpreis und seinem erkannten Richtstand ist keine Dauer beschieden,
sie wird durch die ausgleichende ("nivellierende") Kraft der Arbitrage
sogleich wieder getilgt.
Von der eben erörterten zeitlichen und örtlichen Arbitrage
mit aller Strenge zu sondern ist der Begriff der "Risikoarbitrage",
die oft auch mit dem technischen Namen der "merger arbitrage"
benannt ist: Auf Risikoarbitrage trifft man häufig und gern z.B.
im Zusammenhang mit Unternehmungsübernahmeversuchen, die durch Aufkäufe
von Anteilscheinen der angehenden Gesellschaft unternommen werden. Die
das Differenzspiel betreibenden Risiko-Arbitrageurs erwerben Aktien
der zu übernehmenden Unternehmung, während sie (fast) gleichzeitig Aktien
der aufkaufenden Unternehmung (leer-)verkaufen.
(Einen noch gänzlich anderen
Begriffsinhalt erfährt der Arbitragebegriff im deutschen Handelsrecht:
Darnach geht es um Vereinbarungen vor einem Schiedsgericht ("arbitration").
Die Mitglieder von Börsen sind übrigens gleich den Brokern i.
d. R. verpflichtet, Streitigkeiten vor einem solchen Schiedsgericht
auszutragen und beizulegen.)
Arbitrage (aus lateinischem arbitrium, »die Entscheidung«,
»das Gutachten«, wie auch aus franz. arbitrer, »entscheiden«,
»urteilen«, »Wert abschätzen«) beruht im Gesamtzusammenhang auf dem
großen "Gesetz der Unterschiedslosigkeit
der Preise" ("Law of One Price"), das für wirtschaftlicherweise
gleichwertige Handlungsmöglichkeiten Preise von allenthalben gleicher
Höhe behauptet. Eben dieser Richtsatz bildet überdies eine Grundsäule
der wirtschaftlichen Werttheorie. Lohnenswerte Arbitragegelegenheiten
setzen als ein wesenbestimmendes Merkmal die Beobachtung von "Ungleichgewichtskursen"
voraus, die ihresteils in aller Regel wieder auf Uneinheitlichkeit des
Wissenstandes unter den Marktteilnehmern zurückgehen. Allein auf wahrhaftigen
Märkten sind solcherart beständige Preisungleichgewichte von gesichertem
Erfolg ("free lunch-Situationen") offenbar keiner langen Dauer fähig,
käme dies tatsächlich doch dem Dasein einer Geldmaschine ("money
machine") gleich. Marktvorkommnisse einer Gewinn verheißenden Arbitrage
werden sich demnach in Wirklichkeit allenfalls vereinzelt und vorübergehend
einstellen. Dies aber lehrt, dass erfolgverheißende Arbitragegelegenheiten
letzten Endes immer nur auf und zwischen sogenannten
ineffizienten Märkten
im Sinne der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie bestehen können; denn
das Eine ist gewiss: Solange auf einem Markte noch Spielraum für gewinnträchtige
Arbitragemöglichkeiten verbleibt, wird er sich kaum je in einem Gleichgewichtszustand
befinden.

Ich bin ein warmer Freund der "technischen
Analyse" ("chart analysis") und bevorzuge
deshalb Charts als Grundlage für meine Anlageentscheidungen. Lassen
sich denn allein mit Hilfe der Charttechnik, von Zufallstreffern abgesehen,
auf längere Sicht überhaupt überdurchschnittliche Gewinne erreichen?
Nein. Hinter sämtlichen "Analysen und Methoden der Markt-
und Charttechnik" mit ihren zahllosen mathematisch-statistischen Kennzahlen
steckt nichts mehr als allein der Schein und Glaube, von Beobachtungen
vermeintlicher Preisregelmäßigkeiten der Vergangenheit voraussehend
auf die Zukunft schließen zu können. Ohne erkenntnistheoretischen Begründungszusammenhang
als dem notwendigen Mittelglied jedes in sich schlüssigen Erklärungsgangs
ist dieser Glaube doch noch immer nichts als bloßer Aberglaube. Das
Genauere darüber siehe Thema 14: Kritik der Charttechnik.

Ist es ratsam, EDV-gestützte
Börsensoftware als Hilfe bei der Planung von Geldanlagen zu verwenden?
Ja und nein. Rechner-gestützten Börsenprogrammen ist
zugute zu halten, im Geschäft der Geldanlageplanung die äußere Darstellung
vom Lauf der Börsenkurse kraft ihrer beigefügten graphischen Hilfsmittel
ansprechend und überschaubar zu gestalten und sie überdies durch umfangreiche
Statistiken zu ergänzen. So erleichtern sie zwar die anschauliche Darstellung
und erhöhen die Übersichtlichkeit von Börsenkursen, vermögen letztlich
aber nicht um ein Deut mehr zu leisten, als den bereits vorliegenden
Datenbestand stilgerecht aufzubereiten, der ohnehin schon durch verwirklichte
(Ex-post-)Kurse greifbar vorhanden
ist. Im Übrigen verliert in Bezug auf die Verwendung einer Anlageplanung
unterstützende Börsensoftware das nachstehend zur "Charttechnik" Gesagte
ganz entsprechend kein Jota an Geltung. Das Nähere darüber siehe meine
Schrift über die Verwendung EDV-gestützter
Verfahrensweisen, also Börsensoftware, "Trading-Apps" u. a. Anwendungen,
zur Anlageplanung.

Welchen Nutzen könnten
Termingeschäfte für mich haben?
Unter einem
Termingeschäft ("forward
contract") versteht man ein Zeitgeschäft schuldrechtlicher Natur,
das in der gegenwärtigen Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft
auf ein in einer künftigen Gegenwart vorzunehmendes Rechtsgeschäft begründet
(Vertrag über "Verträge" eines ferneren Tages). Ein solches zeigt sich
in seiner Art immerhin verschieden von den
Bargeschäften*, die
ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen in
der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden übereinstimmend alle diejenigen
Zeitgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel der Sachverhalt ist, dass Vertragsschluss
(= Verpflichtungsgeschäft) und Erfüllung durch Vollzug eines darauf
gerichteten Handelsgeschäftes – das ist i.
d. R. ein Kauf-, Tausch- oder Kreditgeschäft – in zwei oder mehr
wesentlich verschiedene Zeitschichten einzuweisen sind, unter dem technischen
Namen Termingeschäft zusammengefasst.
Der Schlüsselgedanke, der sich um alle Formen von Termingeschäften rankt,
ist mithin der, dass das zeitlich kausale Nacheinander von wechselseitiger
Einwilligung in die Vertragsverpflichtungen und Erfüllung derselben
zum angesetzten Termin um eine gewisse Spanne Zeit von gemeinhin mehreren
Tagen, meist aber um Wochen oder vielleicht sogar um Monate auseinandergelegen
ist.
[* Termingeschäfte
unterscheiden sich damit nicht nur streng von Bargeschäften, sondern
auch von gewöhnlichen Kreditgeschäften. Bei den Bargeschäften vollzieht
sich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses der Leistungsaustausch gleichsam
synchron. Bezeichnend für Letzte dagegen ist, dass die Leistung der
einen Partei, die des Gläubigers, in die Gegenwart, die Gegenleistung(en)
der anderen, des Schuldners, in die Zukunft fällt (fallen).]
Termingeschäfte zeichnen sich
im ökonomisch-technischen Sinne erkennbar durch eine ungemeine Vielseitigkeit
aus, als sie zweckbedacht in Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen
Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt werden können (=
Derivative Instrumente,
Derivativgeschäft; vom lateinischen
"derivare" = ableiten). Durch den sachgerechten Einsatz von Termingeschäften
in Gestalt von
Derivativen
Finanzinstrumenten* auf den Finanzmärkten erweitert sich
das Entscheidungsfeld des Disponierenden (als Ergebnis alternativer
Vertragsgestaltungen) um eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, grundlegende
ebenso wie bedarfsgerecht zusammengesetzte. Der besondere Vorzug der
derivativen Finanzmarktinstrumente liegt damit auf der Hand. Vermöge
ihrer ausgedehnten Variationsbreite lassen sich alle diese haarscharf
ausrichten auf die bestehende Markterwartung ihres Anwenders nicht minder
als auf sein geistig-seelisches Innenleben. Das Letztgenannte umfasst,
in jeder Marktlage besonders, die persönliche Empfindlichkeit gegen
wirtschaftliche Unsicherheiten, d.i.
die in der Person des Entscheiders liegende Risikoneigung. Mehr über
den Gegenstand der Termingeschäfte siehe
Thema 15: Was ist ein Termingeschäft?.

Was sind Hedgegeschäfte,
wer ist Hedger?
Hedger ("Absicherer") sind von Natur aus "risikoaverse"
Marktteilnehmer. Sie scheuen die Gefahr abträglicher Preisausfälle.
Sie heben sich damit in ihren auf dem Markt verfolgten Endabsichten
klar von der Zunft der Spekulanten ab. Zur Gruppe der Hedger zählen
diejenigen Personen und Organisationen, die ihre auf dem Kassa- oder
Terminmarkt vorgenommenen Geschäfte vor allem als Vorsorgehandlung zur
Preisrisikokompensation verstehen. Gewöhnlich dienen diese dem Zweck
der Absicherung offener Posten ("risk exposure") gegen Ertrags-
und Vermögenswertverluste. Insoweithin sind ihre Finanzgeschäfte nicht
etwa Ausfluss von Glücksspielen, sondern mit Rücksicht auf den gehegten
Versicherungsgedanken stehen sie solchen schnurgerade entgegen. Eingerichtet
werden Hedgegeschäfte durch Aufbau von korrespondierenden Positionen
im Kassa- oder Terminmarkt, deren Preisunsicherheitsursachen zwar voneinander
abhängig sind, sich jedoch wertmäßig in gegenläufiger Richtungen bewegen.
Die Versicherungswirkung von Hedgegeschäften ist freilich nicht kostenfrei
zu erlangen, sondern ist grundsätzlich mit einem Opfer belegt: dem Preis
fürs Hedging. Dieser besteht entweder in einer eigens auszulegenden
Geldsumme oder manifestiert sich beim Hedging mit unbedingten Termingeschäften
(Futures, Forwards) implizit in Opportunitätskosten, besonders in herabgeschraubten
Renditeerwartungen. Mit dem Namen Hedger werden demgemäß diejenigen
Marktteilnehmer angesprochen, die vor allem andern die Ungewissheit
über zukünftige Marktpreise abgenommen haben wollen und bereit sind,
dafür eine "Versicherungsprämie" zu zahlen. Hedger werden mit Spekulanten
insofern häufig in Beziehung gesetzt, als Spekulanten es sind, die Hedgern
das Kursrisiko gegen ein angemessenes Entgelt in Form einer entsprechenden
Renditeerwartung abzunehmen bereit sind. So gesehen wirken Hedgegeschäfte
dahin – bewerkstelligt bspw. durch Aufbau einer Gegenposition am Terminmarkt
mithilfe derivater Instrumente (risikokompensatorischer Akt) –, Preisunsicherheiten
zu verlagern, weg vom Hedger eine Instanz weiter zu jenen Marktteilnehmern,
die willens und in der Lage sind, diese zu schultern (Risikotransformationsfunktion
von Hedging). Das gute Gelingen eines jeden Kurssicherungsgeschäftes
beruht maßgeblich auf einer preisausgleichenden Wirkung der Kursbewegungen
des Grundgeschäftes durch die eines ergänzenden, aber entgegengerichteten
Finanzgeschäfts in Derivaten, kurzum auf Herbeiführung gegenläufiger
Zahlungsflüsse. Bei einer Parallelbewegung der Terminkurse zu den Kursen
am Spot- oder Kassamarkt eines abzusichernden Marktgegenstandes gleichen
sich die anfallenden Kursgewinne und Kursverluste idealerweise vollständig
aus. Hedger sind in Ausübung ihrer Tätigkeit zumeist vertreten durch
institutionelle Marktteilnehmer, wie Banken und ihre Einzelabteilungen,
Versicherungen, Pensionskassen, Investmentgesellschaften, Industrie-
und Handelsunternehmungen, und eher selten einzelne private Wirtschafter.

Was ist der Unterschied
zwischen einem Termingeschäft (=
"Forward") und einem Terminkontraktgeschäft
(= "Futures")?
Ein Termingeschäft
("forward commitment"; Forward-Kontrakt i.e.S.
oder kurz "Forward") in seiner Grundform geht hervor aus einer
besonderen, auf rechtlich völlig freier Grundlage zuwege gebrachten
wechselseitig bindenden, also rechtswirksamen Übereinkunft zweier privater
Vertragsparteien: Ein ausdrücklich begründeter, unbedingt zu erfüllender
wirtschaftswertiger Vertrag zwischen einem "Käufer" (Long) und einem
"Verkäufer" (Short), durch den sie beiderseits Vorschriften treffen,
einen in seiner Beschaffenheit genau umrissenen Vertragsgegenstand (wie
es z.B. Waren genau bestimmter
Beschaffenheit, ganz bestimmte Wertpapiere, Devisen, Zinsinstrumente
oder sonstige Verfügungsrechte sind) in einer ausbedungenen Menge (bzw.
im Geldeswert eines bezeichneten Finanztitels), auf eine festgesetzte
zukünftige Zeit (zum "Termin") gemäß dem bei Vertragsschluss abgemachten
festbestimmten Austauschverhältnis (Terminpreis, Terminkurs) zu vertauschen.
Das den Termingeschäften Eigentümliche ist demnach darin gelegen – der
Name deutet in sinnfälliger Weise darauf hin –, dass ihr Vollzug (bei
Handelswaren und Wertpapieren durch Lieferung, Übergabe, Empfangnahme
und Bezahlung derselben zum Einigungspreis) ungleich Bargeschäften auf
eine entlegenere Zukunft hinausgeschoben ist. – Näheres hierüber
s. Thema 16: Forward und Futures.

Immer wieder ist im Zusammenhang mit Termingeschäften
von einem "Hebeleffekt" zu hören. Was versteht
man eigentlich unter dem Begriff "Hebeleffekt"?
Mit Hilfe eines Hebels von genügender Stärke lassen sich
vergleichsweise schwere Gegenstände mit verhältnismäßig wenig Kraftaufwand
spielend leicht bewegen. Ein ganz ähnliches Verhalten legen gehebelte
Termingeschäfte an den Tag: Mit leidlich kleinen Summen Geldes, die
für den Einsatz oder Erwerb von Derivaten aufzubringen sind, lassen
sich kraft eines hinlänglichen Hebels im Verhältnis dazu recht große
Kapitalbeträge steuern – ein Mechanismus, der bei zutreffender Voraussicht
des Kursverlaufs die Aussicht auf erhöhte Vermögensgewinne verheißt.
Derart verlockenden Gewinnaussichten stehen indes am anderen Ende des
Hebels unverbrüchlich nicht minder hohe Verlustgefahren gegenüber. Als
Erklärungsgrund für diese den Derivatemärkten allbekannte Erscheinung
gilt folgender: Wer auf ungedeckte, unbedingte Termingeschäfte, wie
etwa auf Futures-Kontrakte, eingeht, hat grundsätzlich für den Gesamtwert
des Kontraktumfangs geradezustehen, unbeschadet des Umfangs der
ursprünglich einzubringenden Deckungssumme (Margin) – also selbst dann,
wenn für den Abschluss eines Futuresgeschäfts gleich zu eingangs, wie
üblich, nur ein kleiner Bruchteil, etwa zwischen 5 und 20 Proz. des
jeweiligen Kontraktgegenwerts genügen, als Einschuss ("initial
margin") zu hinterlegen ist. Aber eben weil der Mindesteinschuss
für die Begründung eines Futures (gleichwie der Erlangungsaufwand für
allerhand andere Derivate) nur einen solch kleinen Teil des jeweiligen
Kontraktgegenwertes ausmacht, kann der Einsatz dieser Instrumente vermöge
ihrer zusätzlich verstärkenden Wirkungsweise aus sich heraus einen dem
entsprechend starken oder gar überstarken Hebeleffekt in Bewegung setzen
(auf Neudeutsch: "Leverage-Effekt"; "risk-return-leverage").
Dieser Hebel ist es, der zum Handel mit Derivaten außerordentlich verführerisch
einlädt. Im Hinblick auf den Wirkungsgrad des Hebels greift das einfache
Gesetz durch: je schwächer der prozentige Anteil des eingeschossenen
Kapitals am Gesamtwert, desto kraftvoller kann, bei vorgegebener Ausstattung
des gehebelten Derivats, der Hebeleffekt seine Wirkung entfalten
(= Hebelwirkung verminderter
Ersteinschüsse auf die Eigenkapitalrentabilität, Margin-Rendite usw.).
Durch Kreditfinanzierung lässt sich seine Wirkung sogar noch um ein
Beträchtliches vervielfältigen.
Der Händler in Terminkontrakten kann mithilfe eines Hebels
mehr gewinnen oder verlieren als er erwirtschaften würde, falls er bei
gleichem Kapitaleinsatz den Hebel entbehren müsste. Auf manch einem
der Terminmärkte – zumal auf jenen, die immer wiederholt heftigen Preisschwankungen
unterworfen sind – vermag ein glücklich arbitrierender Händler kraft
der höchstbeträchtlichen Hebelwirkung, die (als solche zwar kein wesenbestimmendes
Requisit für die Klasse der Finanzderivate überhaupt, aber) einer ganzen
Reihe von Derivaten eigentümlich ist, in kürzester Zeit auf das als
Sicherheit bestellte Kapital ("initial margin", oder ebenso auf
eine Optionsprämie) bezogene Gewinne einzustreichen, die mitunter Größenordnungen
weit jenseits der 100%-Marke
belegen. Und so fügt sich, dass es dem einen oder dem anderen, der eine
beneidenswert glückliche Hand beweist, beschieden ist, im Nu ein glänzendes
Vermögen aufzuhäufen. Diesen beachtlichen Gewinnaussichten hält im einen
wie im andern Fall, wie soeben angedeutet, die Wertgefahr (Verlustrisiko,
Gefährdung des Vermögens, Insolvenzrisiko) allemal das Gegengewicht.
Weil nämlich der Hebel nicht allein bei sich erfüllender Markterwartung,
sondern grundsätzlich in gleichem Maße, nur mit umgekehrtem Vorzeichen,
auch bei Misslingen der Handelsabsicht seine potenzierende Kraft entfaltet,
können am Ausgang eines gehebelten Geschäfts leicht ebenso grelle Verluste
stehen. Insofern ist jede vertragliche Bindung an ein gehebeltes Finanzmarktprodukt
wahrhaft als ein zweischneidiges Schwert aufzufassen. Bei etlichen Formen
von Termingeschäften, so etwa bei Short-Futures, Short-Forwards und
Short-Call-Optionen u.dgl.m.,
ist der Steigerungsgrad möglicher Verluste, namentlich bei gröblicher
Unachtsamkeit in der Anwendung, sogar ein über die Maßen hoher. Der
Belauf möglicher Geldvermögensverluste aus einem verfehlten Einsatz
vorstehend berührter Instrumente ist bezeichnenderweise nicht auf Ersteinlagen
oder ausgelegte Prämien beschränkt, sondern kann aufs alleräußerste
weit darüber hinausreichen, ja selbst bis auf eine unbestimmbare Grenze
buchstäblich ins Ungeheuerliche wachsen. Reinrechnerisch gedacht, sind
dem Verlust des Händlers dieser Instrumente bei steigenden Marktpreisen
also gar keine Schranken gesetzt. Füglich muss für das Eingehen spekulativ
angelegter Termingeschäfte die Klugheitsregel greifen, dass nur so viel
Wagniskapital aufs Spiel gesetzt werden sollte und darf, dass eine damit
geschulterte Verlustgefahr auf jeder Stufe tragbar bleibt. Dieser Vorsatz
schützt nicht nur gegen die Verdrießlichkeiten eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses,
sondern hilft 1.) ein Hineinrutschen in eine das wirtschaftliche und
bürgerliche Dasein gefährdende Lage als leidige Folge eines möglichen
Fehlschlags vermeiden und leistet 2.) Gewähr dafür, dass sowohl der
altgewohnte standesgemäße Lebensfuß zwischenzeitlich nicht getrübt als
auch sonst das Auskommen in fernerer Zukunft nicht erschwert werde.
Ein Beispiel zur Erläuterung des Hebeleffekts:
Der Ersteinschuss für einen
Euro-Bobl-Futures
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FGBM) mag
1000€
betragen. Kauft ein Händler diesen Futures bei einem Börsenterminkurs
von, sagen wir, 105,00% ("long"),
so bewegen Kursänderungen des Futures, trotz vergleichsweise geringem
Einschussbetrag, immer den gesamten Wert der zugrunde liegenden Anleihe,
hier also einen von 105000€
(d.h. 105,00%
von 100000€
Nominalwert) im Ganzen genommen. Steigt der Futureskurs in der Folgezeit
beispielsweise auf 115,00%,
so gewinnt der Händler 10000€
hinzu. Bezogen auf seinen ursprünglich hinterlegten Einschuss von
1000€
– den unser Händler, zusammen mit dem Gewinn, bei Glattstellung des
Futures selbstverständlich zurückerhält – errechnet sich eine
Margin-Rendite von (10000/1000)
× 100 =
1000
%.
Ergebnis: Der Hebeleffekt von Finanzderivaten
bewirkt, dass jede Kursänderung beim derivativen Instrument, anteilig
genommen, sich in eine auf ein Mehrfaches gebrachte gesteigerte oder
verminderte Margin-Rendite niederschlägt.
Nicht bloß die aufgebrachten Brokerspesen, sondern auch
die sog. indirekten Ausführungskosten, die
neben möglichenfalls entgangenen Zinseinnahmen zusammen den Löwenanteil
der für eine Teilnahme am Terminhandel auflaufenden Kosten ausmachen,
verändern den Hebeleffekt einseitig zu Lasten des Derivate-Händlers;
denn alle diese Kostengrößen müssen wenigstens erst zurückverdient werden,
sonst schmälern sie etwaige Gewinne bezw. erhöhen anfallende Verluste.

Zertifikate
(lat. »Beglaubigungsschein«)
des Finanzmarktes wie auch alle sonstigen von Bankhäusern* erschaffenen
künstlich umgestalteten Erzeugnisse stammverwandter Natur ("strukturierte
Produkte") stehen in ihrer äußeren Schlussform bei genauerem Zusehen
mit den Kernderivaten, verkörpert durch
Futures,
Forwards und
Optionen, in einer nichts
mehr als losen Verknüpfung zueinander. Allein der Einheitlichkeit ihres
Grundgedankens, der allen Derivaten gleichermaßen zur Folie dient –
so nämlich das Herleiten ihres Wertes von andern Werten –, ist es zu
danken, dass sie in ihren Marktergebnissen gewisse Entsprechungen hervorzubringen
geeignet sind. In allen anderweitigen Rücksichten aber geben sie, wie
im Folgenden auseinandergesetzt, eine tiefe innere Wesensverschiedenheit
zu erkennen. Derivative Finanzmarktinstrumente im ausgezeichneten Sinn
stellen herkömmlich Termingeschäfte
vor, deren Preise und Werte sich nach wohlbekannten Grundregeln in schlüssiger
Weise ableiten lassen voraussetzungsweise von mindestens einer im Marktverkehr
allgemein verbreiteten Veränderlichen (d.i.
in fachlicher Sprache von einer "originären Variablen").
[*
In der Verkehrssprache der Werbeträger der Banken steht für die Klasse
der kunstreich herausgeputzten Anlage- und Hebelprodukte allein das
Schlagwort "strukturierte Produkte" ("structured products") in
Übung. Meines Erachtens ist die erweiterte Aufschrift "umgestaltete
('umstrukturierte') Finanz-Erzeugnisse", wenngleich weniger schneidig,
sprachgemäßer. Sie ist umso mehr zu befürworten, als durch sie der Sachverhalt
weitaus treffender und bezeichnender zum Ausdruck kommt, dass derartige
Finanzmarkttitel nichts als einen Abglanz herkömmlicher Arten von Finanzinstrumenten
abgeben, denen noch besondere Zutaten angefügt werden. Als solcher tragen
sie sich rein künstlich zusammen aus einem Mischmasch mosaikartig ineinander
geschobener Bausteine, in dessen Gerüst zumal allerlei alteingeführte
Derivate, so vornehmlich Futures und Optionen, ihren Platz haben.]
Zertifikate jeglicher Spielart ("...-linked certificates
of deposite") stellen sich rechtlich genommen als Schuldverschreibung,
also als verbriefte Anrechte aus übertragbaren Kreditverhältnissen,
dar. Im Unterschied zu herkömmlichen Schuldverschreibung mangelt es
Zertifikaten allerdings an dem Merkmal periodisch wiederkehrender Zinszahlungen.
Stattdessen wird ihr Auszahlungsprofil abgelesen von der Wertentwicklung
eines hergenommenen, den Markbedingungen unterworfenen Vermögenswertes.
Sie unterliegen damit nicht nur der Gefahr einer erhöhten Schwankungsanfälligkeit
des Marktpreises, sondern als urwüchsige Schuldverschreibung füglich
auch den gewöhnlichen Gefährdungen durch die Bonität des Emissionshauses
(d.i. des Ausstellers, also
der Bank, Sparkasse u.dgl.
als der Schuldner, der sie herausgibt), und nicht zum wenigsten dessen
Insolvenz- und Kreditrisiko (Emittentenrisiko). Der Käufer von Zertifikaten
nimmt, im Gegensatz etwa zu Fonds, die als solche stets ein geschütztes
Sondervermögen bilden, durch den Erwerb derlei Papiere die Stellung
eines Gläubigers des ausgebenden Kreditinstituts ein. Wie alle
Welt weiß, können Banken gleich anderen schuldenden Personen in Zahlungsverlegenheiten
geraten oder gar fallieren. Aus eben diesem Grunde ist die Rückzahlung
des ausgelegten Kapitales an den Inhaber des Zertifikats nichts weniger
als gesichert oder verbürgt – selbst dann nicht, wenn es sich beim fraglichen
Zertifikat um ein sogenanntes "Garantiezertifikat" dreht oder, wie es
gelegentlich vorkommen mag, es vorher mit kaptivierenden Worten als
zusätzlich besichert angepriesen, von der glänzendsten Seite beworben
oder das Schuldnerrisiko schlicht wegeskamontiert wurde!
Zertifikate in ihrer reichen Mannigfaltigkeit lassen
sich allesamt mit den verbrieften derivativen Finanzinstrumente in Reihe
und Glied stellen. Sie sind von Haus aus, ab ovo, so beschaffen,
dass sie vorrangig den privaten Geldanleger ("retail client")
apostrophieren. Wohl allein der Geschäftstüchtigkeit der mit unermüdlicher
Schaffenskraft begabten Potenzen der Emissionshäuser ist es zu schulden,
dass gegenwärtig, zumal auf deutschem Boden, ein schier unüberschaubarer
Krautgarten von Zertifikaten und ähnlichen "umstrukturierten" Erzeugnissen
verschiedenster Färbung den Geldanleger beglückt. Die vergleichsweise
geringen Kosten, die für die erste Herausgabe der Papiere zu Buche schlagen,
tragen wohl ein Übriges zu ihrer überschäumenden Vermehrung bei. Mittlerweile
zählen sie nach vielen, vielen tausenden. Und so bleibt es nicht aus,
dass einer, der Geschmack an Papieren dieser Art findet und der sich
auf diesem Felde redlich um Überblick bemüht, schon nach einer ersten
mehr nur flüchtigen Sichtung des Produktenmarktes sich mit dem schier
in Unmasse sich darbietenden Angebot in vollem Schwalle überschüttet
sieht.
Der eigentliche Nutzen vom Gebrauch von Zertifikaten
mag für den Geldanleger, der sich damit abgibt, darin liegen, dass er
dank der gegebenen Angebotsfülle an zupräparierten Papieren ebenso wie
von jeher durch Optionen und andere Finanzderivate an der begehrten
Marktentwicklung beinah jedes Vermögenswertes (jeder Anlageklasse, "asset
class") teilzuhaben vermag: sei es nun an steigenden oder fallenden,
sei es an gleichbleibenden oder selbst pfadlosen Preisen eines solchen.
Dem Grundsatz nach sind hierbei die unterschiedlichsten Aufmachungen
denkbar: ein proportionales oder gar überverhältnismäßiges Beteiligungsversprechen
an der Kursentwicklung ebenso gut wie ein von der Gestaltung gewisser
Verhältnisse abhängig gemachtes ("financial engineering"). Auch
wenn in aller Strenge laufend marktgerechte Kurse gestellt werden sollten,
so zeigen die Dinge genommen wie sie sind, dass der Handel in diesen
Titeln bedauernswerterweise im ganz überwiegenden Großteil darniederliegt.
Und in Krisenzeiten, soviel hat sich herausgestellt, erwiesen sich manche
der Papiere bisweilen als kaum oder als gar nicht mehr handelbar – eine
jener Unfertigkeiten, die einer gedeihlichen Entwicklung von Zertifikaten
überaus hinderlich sind.
Zertifikate werden sowohl am Kassamarkt von gesonderten
Börsenplätzen als auch im außerbörslichen Bereich (OTC) umgesetzt. An
Bezugsgegenständen von Zertifikaten kommt grundsätzlich die gesamte
Spannweite von Anlageklassen und Marktvariablen sowie von deren Mischungen
in Betracht. Demzufolge strotzt es hier geradezu von einem Benennungsmischmasch
aus bunten und abenteuerlichen Namen, wie Index-/Tracker-Zertifikate,
Rohstoffzertifikate, Basket-Zertifikate, Airbag-Zertifikate,
Discount-Zertifikate, Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate,
Hebel- und Knock-out-Zertifikate und so fort ins Uferlose, und
innerhalb jeder dieser Gattungen von Zertifikaten gibt es wieder eine
Unzahl einzelner Spielarten. Die Laufzeit von Zertifikaten (das Kreditverhältnis)
kann auf eine ganz bestimmte Frist begrenzt ("closed end") oder
ebenso gut unbegrenzt ("open end") sein, oder, was gleichfalls
denkbar ist, der Herausgeber behält sich gar unter gewissen für ihn
vorteilhaften Ausgangsbedingungen schon im Begleitschreiben (dem Emissionsprospekt)
ein Aufkündigungsrecht unmissverständlich vor.
Zertifikate schienen bis vor kurzem noch in der Gunst
der Privatanleger in einem fort obenan zu stehen. Angelockt durch überverhältnismäßig
hohe Gewinnsätze (Renditen) sowohl im Emissionsgeschäft mit Zertifikaten
wie im Geschäft mit den ihnen nah verwandten (Hebel-)Produkten
fanden hierzulande immer mehr Bankhäuser ein ausgebreitetes Betätigungsfeld
vor, auf dem ihre ebenso künstlerisch wie mathematisch begabten Hilfskräfte
schöpferisch zu walten und ihren Erfindungsgeist im großen Stile anzubringen
verstanden. Die jüngst zugewachsenen Einsichten der modernen Finanzierungsforschung
gaben ihnen allen Stoff dafür, die Geldanleger mit einer Unmenge doppelgleisiger
Papiere zu beglücken. Das fand vor allem bei wagemutigeren Sparern warmen
Beifall, genug, um der Versuchung zu erliegen, ihr Erspartes in die
neu ausgesonnenen Kunstpapiere hineinzustecken. Als Folgeerscheinung
schoss der Markt für Zertifikate prächtig ins Kraut. So blühte er wuchernd
üppig empor und konnte sich immer umfänglicher Boden erobern. Doch mit
dem Geschäftszusammenbruch der amerikanischen Investmentbank (Spekulationsbank)
Lehman Brothers Inc. im Jahre 2008 und den hierdurch entstandenen
herben Verlusten, die die davon betroffenen Halter der Zertifikate seitdem
zu verschmerzen hatten, geriet das Ansehen der Zertifikate in Erschütterung,
ja begann allmählich zu ermatten. Angesichts des mit einem Male wegbrechenden
Umsatzes hat sich denn auch mittlerweile einige Ernüchterung im Geschäftszweig
der Zertifikate eingestellt, so nämlich, dass selbst das Vertrauen in
den Reihen ihrer glühendsten Anhänger wankend geworden ist.
Im Hinblick auf die Gewinnmarge, die den Banken aus der
Begebung von Zertifikaten zufällt, ist es vielleicht nicht unnötig zu
bemerken, dass diejenigen, die am Finanzmarkt einen gegebenen Einkommensstrom
aus herkömmlichen Instrumenten (Aktien, Anleihen, Futures und Optionen)
unter Einsparung von Gebühren, jedoch zu annähernd gleichen Bedingungen
in einen andersartigen, dazu äquivalenten umzugestalten wissen, nicht
gewillt sind, andere, die dies für sie tun, dafür zu bezahlen.

Diese kleine Sammlung von Fragen und Antworten zum Wissensstoff über
Geld und Börse wird in zwangloser Folge vermehrt und – wo für nötig
erachtet – noch verbessert und ergänzt.
Geschäftsanzeige:

Auswahl von Banken und Brokern mit deutschsprachigem
Kundendienst

Die vorstehenden Überlegungen
und Untersuchungen geben samt und sonders den Stand sorgsamer Forschung
des Verfassers wider, zum Teil gehen sie auf sein persönliches Urteil
oder seine eigenen Anschauungen zurück. Durch nichts erhebt das
hier Gebotene Anspruch auf Vollständigkeit noch auf erschöpfende
Behandlung in der Sache noch auf Freiheit von untergelaufenen Versehen,
noch gibt es eine Bürgschaft für sachliche Richtigkeit ab.
Der
ausgesprochene Zweck dieser Netzseite ist mit voller Ausschließlichkeit
auf die Vermittlung des Lehrstoffes gerichtet; ihr Inhalt darf nicht
im Geringsten als Geldanlageempfehlung der Missdeutung ausgesetzt
werden. Wiewohl der Schreiber dieser Zeilen den gesamten Wortlaut
nach Kräften und mit größter Gewissenhaftigkeit einer inhaltlichen
Überprüfung unterzogen und, wo nötig, bei ihrer Erstellung nur aus
Erkenntnisquellen geschöpft hat, die auf der Höhe wissenschaftlicher
Forschung stehen und auf die er pochen kann, übernimmt er keine
Verantwortung für Schäden oder Verluste, die unter Umständen auf
unvollständige Aussagen, unzutreffende Aussprüche oder andere Unebenheiten
zurückzuführen sind.