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Verbindliche Preisabstufungen im Börsenhandel: die Mindestkursvariation
("tick")
Das Erfordernis der Vereinheitlichung
(Standardisierung, Normierung)
von Terminmarktartikeln an den Derivatebörsen, zumal von
Futures und gelisteten
Optionen, erfüllt eine unverzichtbare
Vorbedingung für die Entfaltung eines geregelten und auf größtmögliche
Liquidität hinwirkenden Börsenterminhandels in diesen Instrumenten.
So weisen die Terminbörsen schon ganz am
Anfang gleich bei der Anfertigung von Finanzderivaten neben anderem
auch der im Handelsverkehr gebräuchlichen geringstmöglichen Preisbewegung
(Mindestpreisvariation, Notierungssprung, "minimum
tick-size", "minimum fluctuation", "minimum price movement",
"minimal price change") jeder einzelnen Produktart einen festen,
eindeutigen, dauerhaften Wert an.
Die kleinstzulässige Schrittweite auf
der Stufenleiter zulässiger Börsenterminkurse, also die Kursänderungseinheit
einer geringstmöglichen Preisbewegung im laufenden Handel, wird in der
Fachsprache des Terminhandels gemeinhin bündig mit dem Terminus "tick"*
bezeichnet. Der "tick" als solcher trennt den Abstand zwischen zwei
aufeinander folgenden Stufensprossen auf der Skala der möglichen Börsenterminpreise.
Nach seiner Maßregel kann die Börse für die an ihr notierten Derivate
notwendig nur fertig abgestufte Kurse hervorbringen, die je um sprunghafte
Strecken von fixem Werte voneinander abstehen ("price gradations").
Die im Börsenhandel mit Finanzderivaten in Anwendung gebrachten Abstufungen
auf der Preisleiter sind mit Rücksicht auf praktische Erfordernisse
zum Besten aller Marktteilnehmer stets außerordentlich fein gegriffen.
Darüber hinaus haben die Börsen jeder festgesetzten kleinsten Preisabstufung,
und damit wieder jeder Änderung des Kontraktpreises um eine Grundeinheit,
eine feststehende monetäre Werteinheit beigelegt. Um dies auch im Namen
auseinanderzuhalten, belegt man Letztere mit der Bezeichnung "Tickwert"
("tick value").
[* Geschichtlich
geht das klangnachahmende Wort "tick" (von engl. "tick", »Bewegungsmoment«)
auf die Verbreitung von Kursinformationen auf Papierstreifen durch Telegrafenapparate
zurück; das war zu einer Zeit, als die Technik des Austausches von Texten,
Sprache, Bildern und Daten noch in den Kinderschuhen steckte.]
Ein Beispiel: Angenommen,
der Kursstand des betrachteten
DAX®-Futures
(Produkt-ID: FDAX) betrage gegenwärtig
15600,0 Punkte ("last"),
dann sind im Falle einer geringsten möglichen Kursänderung im Folgehandel
allein 15600,5 ("up-tick")
und 15599,5 Punkte ("down-tick")
gültige Kursziffern; denn die kleinste Schrittweite bei einer Kursänderung
("tick-size"; an der
Eurex® auch als "Basispunkt" bezeichnet)
im DAX®-Futures wurde von der Terminbörse Eurex®
im Vorhinein auf genau 0,5 Index-Punkte bleibend festgesetzt und kann
somit im fortlaufenden Handel unter keinen Umständen in ihrem Werte
unterschritten werden.
Selbstverständlich aber kann sich der
DAX®-Futureskurs von einer Kursnotiz zur nächsten um ein
glattes rundes Vielfaches eines "tick" ändern, sagen wir, um drei "ticks"
("Basispunkte") steigen, etwa von
15600,0 auf 15601,5
oder z.B. um zwei "ticks" fallen
auf 15599. Desgleichen sind
im fortlaufenden Handel mit Futures und börsennotierten Optionen Abschlüsse
zu nacheinander gleichbleibenden Kursen jederzeit unumschränkt möglich.
Auf die Zahlen des vorstehenden Beispiels gemünzt wäre demnach für einen
DAX®-Händler ein nächster, übernächster usf. eingereichter
Auftrag auch zu unverändert 15600,0
Punkten handelstechnisch ohne weiteres ausführbar. Ausgeschlossen ist
damit freilich ein von 15600,0
ausgehender Folgehandel zu bspw. 15600,1
oder 15600,2 bzw.
15599,9 oder
15599,8 Indexpunkten usw.;
denn die vorangeführten Notizen fallen offenkundig zwischen zwei zulässige
Nummern hinein. – Dies führt zu der Begleiterscheinung, dass bei der
Aufstellung von börslichen Handelsaufträgen (Ordererteilung)
unter Verwendung preislicher Limits (Limitorders)
bestehende Vorschriften zur Mindestkursfluktuation geflissentlich mit
zu berücksichtigen sind: Nach dem Vorstehenden wäre es nämlich unstatthaft,
einen DAX®-Futures zu einem prälimitierten Kurs von beispielsweise
genau 15600,562 Index-Punkten
zu ordern.

Da aber nicht nur
die Standardvorgaben zu den
Preisabstufungen für jeden einzelnen Terminmarkt von den Börsen im Voraus
festgeschrieben werden, sondern zugleich auch der Kontraktumfang jedes
Futures (das "Kontraktvolumen") bindend feststeht, lässt sich jedem
"tick", wie auch der Kontraktsumme im Ganzen, allemal ein entsprechender
Geldwert beimessen. So stuft z.B.
die europäische Terminbörse Eurex einen vollen
Index-Punkt des
DAX®-Futures einheitlich mit einem Gegenwert von 25€
ein. Folglich ist einer kleinstmöglichen Preisänderungseinheit von 0,5
Indexpunkten in diesem Kontrakt ein "tick"-Wert ("tick value")
von festgelegt 12,50€ je Futures-Kontrakt
zuzurechnen. Infolgedessen variiert mit jeder "tick"-Änderung im Futures
stets auch der gesamte Kontraktgegenwert (die Kontraktsumme) in einem
festgesetzten geraden Verhältnis. Bei einem angenommenen Kursstand von
beispielshalber 15600,0 Indexpunkten
verkörpert der DAX®-Futures einen vorgestellten Gegenwert
von 390000 € je Kontrakt. Steigt der Futureskurs hiernach um einen "tick"
(also von 15600,0 auf
15600,5), so mehrt sich damit
gleichzeitig auch der Kontraktgegenwert zum Termin, nämlich genau um
12,50 € auf nunmehr 390012,50
€.
Anders gestaltete Futures-Kontrakte, deren
unterliegende Bezugsgrößen ("underlyings") nicht wie im DAX®,
im S&P 500 oder in den übrigen Indices auf Index-Punkten, sondern auf
bestimmten Maß- oder Gewichtseinheiten
geeicht sind, lassen sich in ganz ähnlicher Weise einem genauen Werturteil
unterziehen. So umfasst z.B.
jeder Kontrakt in COMEX
Gold-Futures (Produktkürzel: GC) durchweg ein Quantum von 100 Feinunzen
gediegenen Goldes, wobei die Kursnotierung hier nicht in Index-Punkten,
sondern in US-Dollar und US-Cent je Feinunze Gold erscheint. Bei einem
börsenseitig fest vorgegebenen Schrittmaß von 0,10US-$
für die Feinunze erhält man folgerichtig einen "tick"-Wert von 10 US-$
je Gold-Futures. Ein Futureskurs von, sagen wir,
1830 (US-$ je Feinunze Gold),
geht demgemäß mit einem Kontraktgegenwert von insgesamt 183000
US-$ zum Termin einher.
Andere Futures-Kontrakte wieder, so nämlich
die Devisen-Futures, beruhen
statt auf Index-Punkten bzw. Maß- oder Gewichtseinheiten allesamt auf
Auslandswährungseinheiten. Beim
Euro-FX-Devisen-Futures
der Terminbörse Chicago Mercantile Exchange (CME,
Produktkürzel: EC) beispielsweise erfolgt die Kursnotierung in US-Dollar
je Euro, wobei die Mindestkursvariation sich hier im zehntausendstel
Stellenbereich bewegt: Und zwar beträgt sie getreulich 0,00005 US-$
je € (= 6,25 US-$/Kontrakt; denn ein Euro-FX-Futures-Kontrakt umfasst
standardmäßig 125000 Euro).
Eine Übersicht über die wichtigsten Futures mit den ihnen jeweils zugeordneten
"tick"-Werten gewährt eine tabellarische Zusammenstellung, die der Leser
hier einsehen kann.
Die genaue Kenntnis der einzelnen punktweisen
Mindestkursänderungen in den verschiedenen Futuresmärkten vereinfacht
die Berechnung von Wertänderungen (Gewinn/Verlust) im Handel
um ein beträchtliches und gehört somit ohne allen Zweifel zu den Grundfertigkeiten
eines jeden Derivatehändlers. Die Wertänderung eines Futures errechnet
sich demgemäß allgemein nach folgendem formalen Ausdruck:
Wertänderung
= Anzahl der "ticks" × "tick"-Wert
d.h.
die Wertänderung eines Futures kommt gleich der festgestellten gewichteten
Kursdifferenz zwischen zwei beliebigen Zeitpunkten, beispielsweise zwischen
dem Kauf- und Verkaufszeitpunkt, ausgedrückt in der Anzahl an "ticks"
multipliziert mit dem standardisierten Wert eines "tick". Ein Händler,
der etwa in einem
Euro-BUND-Futures
12 "ticks" zu seinen Gunsten zu verwirklichen vermochte, kann hiernach
einen Bruttogewinn von 12 × 0,01 Prozent von 100000€
(dies entspricht 12 × 10€)
= 120€ einstreichen,
was – aufgrund des symmetrischen
Gewinn-/Verlust-Profils von Futures – übrigens zugleich den Verlust
der Gegenpartei verrät, der sich damit auf ebensoviel beläuft. Gleichgerichtet
mit jedem Kursanstieg eines Futures erhebt sich ferner sein Kontrakt-Gesamtwert,
wie umgekehrt bei einem Kursrückgang. Geht der Preis um eben erwähnte
12 "ticks" (à 10€) in die Höhe,
so steigert sich der Wert des kontraktierten Volumens eines Euro-BUND-Futures
um die Summe von 120 €, und umgekert. Infolge preislicher Standardisierung
der kleinsten Schrittweite von Futures (wie auch von börsengehandelten
Optionen) lässt sich mit den "tick"-Größen jener Produkte weidlich rechnen.
So lassen sich einzelne "ticks" beispielsweise im Rahmen anspruchsvollerer
Handelstechniken sinnvoll zusammenzählen oder voneinander abziehen,
um daraus ergebnisbezogene Wertänderungsaussagen abzuleiten.
Weiter ist dem Umstand Erwähnung zu geschehen,
dass bei der Kursstellung (Quotation) die
Geld-Brief-Spannen ("bid-/ask-prices"),
in absoluten Beträgen ausgedrückt, immer nur ganz bestimmte, punktweise
abgestufte (diskrete) Werte annehmen können, wobei der Umfang einer
vorliegenden Spanne, auf das mindeste Maß gebracht, niemals unter dem
repräsentierten Wert eines "tick" zurückbleiben kann. Insofern unterliegen
Änderungen in der Spanne zwischen "bid" und "ask" für gestellte Futureskurse
unmittelbar und ungeschmälert den börsenseitigen Regelungen zur Mindestpreisvariation.
Geringer ausgemessene "tick sizes" bedeuten gemeinhin niedriger bemessene
indirekte Transaktionskosten,
da ein sofortiger Abschluss im Markt immer nur durch Über- bzw. Unterbieten
der gegenwärtig im Markt bestehenden Geld-Brief-Spanne möglich wird.
Eng bemessene Transaktionskosten wiederum erhöhen die Zugkraft eines
Marktes auf billige Weise. Leider zeigt sich hier wie in so vielen Fällen
immer wieder, dass administrierte Spannen oft von erheblich größerem
Ausmaß sind, als sie bei freier Entfaltung der Marktkräfte zutage zu
treten pflegten.
Verschiedentlich wird die Maßgröße "tick"
auch als leitender Gesichtspunkt zur Einschätzung der
Liquidität eines betrachteten
Futures-Marktes herangezogen: Beträgt die Geld- zu Brief-Spanne z.B.
nur einige wenige "ticks", so kann im Regelfall auf eine vorteilhafte
Markttiefe und eine entsprechend
hohe Liquidität geschlossen werden. Im Allgemeinen liegen Geld-Brief-Spannen
in zureichend liquiden Futuresmärkten ungefähr zwischen 3 – 5 "ticks",
je nach Futures-Markt und Terminmonat.
Äußerst liquide Futures weisen durchweg Geld- zu Brief-Spannen von lediglich
je 1, höchstens 2 "ticks" auf.
Wie die vorstehenden Betrachtungen zu
den Preisabstufungen im Terminkontrakthandel zu erkennen geben, kann
die Kursnotiz eines Futures sich auf der Kursachse nicht nach freiem
Belieben (nicht kontinuierlich) festsetzen. Sie wird von einem Abschluss
zum nächsten entweder sich ändern müssen, sei es allermindestens um
einen "tick", sei es um ein ganzzahliges Vielfaches hiervon, oder doch
auf dem alten Stand bleiben müssen. Futureskurse zwischen den Inkrementen
scheiden in jeder Richtung positiv aus. Ferner lässt ein Blick auf die
Marktgegebenheiten einsehen, dass die
verschiedenartigen Futures-Produkte
mit ihren unterschiedlichen Grundinstrumenten ("underlyings"),
gehandelt an zahlreichen Plätzen der Welt, von den einzelnen Börsen
mit normierten "tick"-Größen in ebenso unterschiedlicher Höhe ausgestattet
werden. Je nach den eigentümlichen Normvorschriften einer Produktart
nimmt die Aufeinanderfolge der "ticks" diesen gemäß eine verschiedene
Abstufung ein. Die amtliche Festlegung der einzelnen Schrittgrößen erfolgt
dabei stets unter dem Gesichtspunkt, den eigentümlichen Interessen und
Anforderungen der breiten Marktöffentlichkeit jeweils bestmöglich zu
genügen. Hierbei ist nicht zu verkennen, dass im Gefolge des Fortschritts
auf dem Gebiet der Informationstechnologie, die durch ihre hochgradige
Computerisierung dem vorgeschrittenen Börsenhandel unserer Zeit unleugbar
ihr Gepräge verleiht, besonders elektronisch gehandelte Derivate sichtlich
zu einer Verringerung im Werte ihrer Mindestpreisvariationen hinneigen.
Futureskurse
rücken im laufenden Handel ("intraday") stufenweise vor und zurück.
Dies ist eine der Terminhandelswelt allbekannte Sache. Die Schrittweite
der kleinstmöglichen Stufe, d.i.
die im Marktablauf kleinstmögliche Kursänderungseinheit ("tick size"),
liegt für jeden Futures, ebenso wie ihre übrigen Ausstattungsmerkmale,
dauerhaft fest. Gleichzeitig ist, wie oben angeführt, dem "tick" jedes
Futures-Produkts von Seite der Börse ein fester Preis sesshaft zugeordnet.
Für jeden Teilmarkt eines Futures-Produktes, den seine einzelnen Termine
bilden, ist der "tick" grundsätzlich ein Gemeinsames von gleicher Größe.
Vergleicht man dagegen die den "ticks" in den verschiedenen Produktmärkten
zugewiesenen festen Wertegrößen ("tick sizes") untereinander,
so stufen diese sich üblicherweise nach verschieden gegriffenen Einheiten
ab, wodurch sich wieder unterschiedlich hohe monetäre "tick"-Werte ("tick
value") in diesen und jenen Futures-Produkten einzustellen pflegen.
Da nun die vorgezeichneten Preisabstufungen je Einheit in den einzelnen
Produktarten in ihrem Gegenwert häufig nur einen geringen Bruchteil
eines Cent ausmachen, und es bei der Masse von Berechnungen in gedrängter
Kürze des laufenden Handelsverkehrs, wie man weiß, leicht zu einem Schnitzer
kommen kann, hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, jeden genormten
Notierungssprung nochmals aufzuschlüsseln und ihm zusätzlich eine Grundeinheit
fertig beizulegen. Letztere wird mit dem Namen "Punkt"
("point") sprachlich hervorgehoben (nicht zu verwechseln weder
mit einem vollen Index-Punkt von
Aktienindices noch etwa mit
Prozent- bzw. Basispunkten von
Zins-Futures), wobei jedem "point" wiederum in gleicher Weise ein
ganz bestimmter Geldwert zugeordnet werden kann ("price value of
a basis point", PVBP). Nehmen wir ein Beispiel an:
Die kleinstzulässige
Preisveränderung des
Baumwollen-Futures
("cotton no. 2") an der Terminbörse
ICE Futures U.S. beispielsweise beträgt laut Kontraktausgestaltung
bei Futureskursen unter 95 US-Cent/lb ein Hundertstel eines US-Cent
und bei höheren Kursen fünf Hundertstel US-Cent. Für Kurse des Baumwollen-Futures
von 95 US-Cent pro pound (lb) und darüber bedeutet dies nun im Hinblick
auf die Sprachregelung zu Punkten ("points"), dass ein "tick"
genau fünf "points" ausmacht, wobei der "point"-Wert hierbei mit 5 US-$
beziffert wird. Übertragen auf den Mindestschluss von 50000
lbs
Baumwolle eines Futureskontrakts auf diesen Webstoff errechnet sich
bei Kursen über 95 US-Cent/lb ein "tick"-Wert von 25 US-$ (denn 5 "points"
multipliziert mit 5 US-$ ergibt 25 US-$), bei niedrigeren Kursen dagegen
nur von 5 US-$/lb je Futures-Kontrakt.
Zum Schlusse
sei noch der sogenannte "up-tick", "down-tick" sowie der
"zero-plus-tick" näher erläutert. Als Beispiel hierfür möge folgende
Entwicklungsreihe einer mitgeteilten Handelsabfolge im DAX®-Futures
dienen:
15900,0 –
15899,5 –
15901,0 –
15901,0 –
15900,5
.
Betrachten wir zunächst den Stand des
an zweiter Stelle verzeichneten Handelsabschlusses ("trade"):
Die Indexziffer 15899,5 trägt
erkennbar die Eigenheit eines Minusticks ("down-tick") an sich,
und das in der Größenordnung der standardisierten Mindestkursvariation,
was gegenüber dem erstgenannten Stand von 15900,0
der Abschlag von 0,5 Indexpunkten zu erkennen gibt. Der dritte Abschluss
verkörpert einen Plustick ("up-tick") und der vierte Trade zum
gleichen Kurse gibt sich in einem sog. "zero-plus-tick" kund. Demnach
stellt ein "zero-plus-tick" einen gleichbleibenden Kurs dar, der auf
einen "up-tick" folgt. Folgten gleich hiernach noch weitere Abschlüsse
zu stationären Kursen, so zählten diese ebenfalls zu den "zero-plus-ticks".
Beim fünften Abschluss endlich handelt es sich wieder um einen "down-tick".*
[* Hinweis: Anders
als einstmals an den amerikanischen Aktienmärkten, wo bei der Einleitung
eines Leerverkaufs ("short sale") eine
"uptick"-Regel
griff, steht auf den Terminmärkten dem öffnenden Verkauf von Futures
(Short) selbst bei fallenden Kursen eine prohibitive "uptick"-Regel
nirgends entgegen.]
In der Darstellungsweise von elektronischen
Bildschirmhandelssystemen wird ein "up-tick" häufig durch das
+
Symbol oder durch einen ↑-Pfeil,
der "down-tick" entsprechend durch das
–
Symbol oder einen ↓-Pfeil
und ein "zero-plus-tick" durch das
0+
Zeichen neben dem letztfestgestellten Kurs graphisch kenntlich gemacht.
Der zuletzt angezeigte Kurs wird als "last
tick" (oder auch durch "last traded price" oder kurz
"last", letzter Stand) bezeichnet und kennzeichnet damit den
letzten ausgehandelten, gültigen Kurs. Eben jener "last traded price"
gilt bis zu einem nachfolgenden Handelsabschluss überdies allgemein
als der für die betreffende Zeit herrschende, rechtmäßig bestehende
Marktpreis ("current price").
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Die täglich
maximal zulässige Kursbewegung ("daily price limit")

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