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Terminbörsen, Futureskurse
und Preisbildung
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Während die Merkmale jedes einzelnen Futures-Produkts
durch
Standardisierung in allen ihren wesentlichen Ausprägungen dauerhaft
festliegen – diese sind in den von der Börse festgesetzten Kontrakt-Ausgestaltungen
(den börslichen Kontraktspezifikationen)
für jedermann offen einsehbar niedergeschrieben –, ist der
Marktpreis von Futures (der
Futureskurs) keine Konstante. Vielmehr ist Letzterer unter dem
Einfluss des beständigen Wandels der herrschenden Marktmeinung einem
ebenso steten Wechsel unterworfen. Futureskurse werden von den Handeltreibenden
auf den verschiedenen Produktmärkten börsentäglich zu den feststehenden
Abhaltungszeiten fortlaufend neu ausgehandelt* und auf geradem
Wege von den Terminbörsen in die Öffentlichkeit hinausgetragen. Neben
den unverzichtbaren ökonomischen
Erfordernissen für einen durchschaubaren, geregelten und ausgebildeten
Marktverkehr in Terminkontrakten ist die technische Voraussetzungsbasis
eine zweckdienliche Handelsplattform. Eine solche wird von Seite der
Börse bereitgestellt und nach bekannten, gleichmäßig gehandhabten Ordnungsregeln
betrieben. Dank rundum vereinheitlichten Kontraktmerkmalen der aufgeführten
Produktarten, mit Inbegriff ihrer Notierungsweise, lässt sich im Verkehrsumlauf
die Kursentwicklung der einzelnen Terminmarktartikel vom Börsenpublikum
mit größtmöglicher Transparenz und Zuverlässigkeit nachvollziehen.
[* Die Feststellung
"fair" ausgehandelter Futureskurse ist hierbei an die Vorbedingung geknüpft,
dass gleichzeitig auch der Wert des Basisinstruments ("underlying")
unausgesetzt empirisch ermittelbar ist. Letzter muss frei sein von künstlicher
Beeinflussung, da der Kurs eines Futures maßgeblich von Preis seines
Basisobjekts bestimmt ("abgeleitet") wird. Dieser Satz gilt, wie leicht
begreiflich und an anderer Stelle dargelegt, in besonderem Maße für
den Zeitpunkt der Erfüllung.]
Jedes Verfahren, das zur Festsetzung von
Futureskursen an den weltweiten Terminbörsen zum Einsatz gelangt (Kursermittlungsverfahren,
Preisfeststellungsverfahren), ruht auf einem spezifischen
Marktmodell.
Das jeweilige Marktmodell einer Börse legt die Gesamtheit an Regeln
und Richtlinien auf Dauer verbindlich fest, auf welchem Wege die einzelnen
Handelsaufträge (Orders) und
Quotationen im Marktprozess zusammenzuführen und wie die Preisermittlung
und Informationsvermittlung vorzunehmen sind mit dem Ziel, die Transaktionswünsche
der Markthändler in bestmöglicher Weise aufeinander abzustimmen. Ferner
unterliegt jedes Preisfeststellungsverfahren gleichmäßig geregelten
und ausgesprochen streng gehandhabten Rahmenbedingungen der Aufsichtsbehörden
wie auch durch die Berufsstände, die sich im Einzelnen zusammenstellen
aus einer Vielzahl an besonderen Gesetzen und einschlägigen Börsenvorschriften.
Eine durch feste Regeln vorgeschriebene Strenge ist allein deshalb notwendig,
um Kursmanipulationen und andere Unregelmäßigkeiten schon im Ansatz
nachhaltig zu unterbinden. Des Weiteren ist besondere Rücksicht zu nehmen
auf die gesellschaftlich-ökonomische Funktion der unter das Volk gebrachten
Terminpreise, die vor allem darin besteht, in steter Folge zuverlässige,
qualitativ hochwertige Schätzungen des zum Stichtag herrschenden Marktpreises
des betreffenden Wirtschaftsgutes vorzunehmen und abzuliefern. Stark
verfälschte Terminpreise bergen dahingegen eine doppelte Gefahr: die
Gefahr von sog. Fehlallokationen, also der Verschwendung von Geld- und
Sachwerten, und die der Überteuerung von Absicherungsgeschäften (Hedging).
– Die genannten Maßregeln für den Börsenterminhandel finden schließlich
noch durch mannigfaltige, genauestens zu befolgende Gebräuche und Gepflogenheiten
ihre praktische Ergänzung (sog. Handelsusancen).
Man unterscheidet aus technisch-organisatorischer
Sicht zweierlei Arten von Börsen:
Präsenzbörsen und
Computerbörsen.
An den Präsenzbörsen begegnen Handelspersonen ("floor broker"
und "floor trader"; Börsenbesucher, "locals") einander
vor Ort auf einem Börsenparkett ("floor") eines für den Handel
dazu eigens bestimmten Börsensaals ("exchange hall"), der ihnen
als Versammlungsort dient, um hier ihre Börsengeschäfte durch Zuruf
anzubahnen und abzuschließen ("Platzhandel"). Nach dieser Ausführungsart
werden sämtliche der aus dem Handelsgeschehen hervorgehenden Kurse von
berufsmäßigen Kursberichterstattern (Kursreportern, "pit reporter",
"pit recorder", "pit observer", "price reporter"),
die während der abgehaltenen Börsenzeiten (Börsenstunden, "regular
trading hours RTH") dem Handelsablauf auf dem Parkett von einem
Hochsitz aus pausenlos beiwohnen, lückenlos abgelauscht und zeitgenau
in das der Börse angeschlossene zentrale computergestützte Kursinformationssystem
("price reporting system", Kursveröffentlichungsvorrichtung)
eingespeist. Erst der Einsatz modernster Technologien macht es möglich,
dass alle soeben ausgemachten Kurse – nach kurzer interner Überprüfung
der eingelaufenen Kurse durch die Börsentechnik – nur einen Augenblick
später (als "data-stream") auf den Anzeigetafeln und großen Wandanschlägen
im Börsensaal ("bulletin board", "quotation board") bekannt
gegeben und in Sekundenbruchteilen sogleich nebenher auf den Bildschirmen
der von außerhalb teilnehmenden Nachrichtendienste und Kursdatenanbieter
("quote vendors")
für jedermann sichtbar verbreitet werden. An reinen
Computerbörsen
dagegen, also im standortunabhängigen elektronischen Handel über Bildschirmterminals
("user devices", "screens"), vollzieht sich die Kursfindung
und Kursinformationsverbreitung der Natur der Sache nach praktisch ohne
Zeitverzögerung durch die Börsenvorrichtung im Netzwerk selbst auf dem
kürzesten Wege.* Um nicht hinter den Vorsprüngen der Neuzeit
zurückzubleiben, bedienen sich heutigentags so gut wie alle Börsen des
elektronisch geregelten Handelsverkehrs.
[* Hinweis:
Im Unterschied zu den
Over-the-Counter-Märkten
(OTC) werden an Computerbörsen Auftrags- und Handelsinformationen gleichwohl
an einer übergeordneten Stelle zusammengeführt und dort sachgerecht
verarbeitet.]
Demgemäß lassen sich die Börsenterminmärkte
nach der Art ihrer Handelsplattform, wie oben angedeutet, in zweierlei
Teilmärkte scheiden: in Präsenzbörsen und Computerbörsen
("electronic trading system"). Beide Plattformen können durchaus
unter dem Dach ein und derselben Terminbörse in Betrieb stehen. Zwecks
Ausweitung der zeitlichen Verfügbarkeit schließt sich unter einheitlicher
Leitung nach Maßgabe der Börsendirektive der Computerhandel vielfach
an einen traditionellen Rufhandel nahtlos an bzw. begleitet diesen ("dualer
Handel"). Ein jeder Händler kann nach eigenem Belieben frei wählen,
auf welchem derselben er seine Geschäfte vorzunehmen beabsichtigt. Dies
führt an den Börsen gelegentlich dazu, dass Präsenzhandel und Computerhandel
eines Zeitpunktes verschiedene Preise zu Tage fördern, was unter zutreffenden
Voraussetzungen sofortige
Arbitrage ermöglicht.
– Wohlgemerkt: Aufgrund der vorgeschriebenen Qualitätsmerkmale typisierter
Güter wird für den Handel mit
Futures und das Zustandekommen von Futureskursen die physische Präsenz
der betreffenden Handelsgegenstände (Waren, Wertpapiere usw.) selbst,
auf die sich diese Kurse letztendlich beziehen, vor Ort an den Terminbörsen
vollkommen entbehrlich.
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Futureskurse lesen
und verstehen
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Jeder gelistete Futures-Markt (Produktmarkt,
"contract market") umschließt eine gewisse Anzahl
Monatstermine, nach
denen die Kontrakte dieses Marktes sich zeitlich voneinander abheben
und äußerlich unterscheiden lassen.* Jeder einzelne Terminmarkt
innerhalb eines solchen Produktmarktes bildet nach außen einen eigenständigen
Markt, der im Handelsverkehr selbständig freie Kurse hervorbringt. Alle
festgestellten Futureskurse ("contract prices"; "futures price
quotations") werden von der Börse, getrennt nach den einzelnen Terminen,
erfasst und im Verein mit anderen wichtigen Erläuterungen von ihr –
so auch nachfolgend durch Presse und Rundfunk – einheitlich in gestaffelter
Form im Netz öffentlich bekannt gegeben. Im Markt für
Rohöl
("light, sweet crude oil"; Produktkürzel, Produkt-ID, "product
code", "underlying symbol", "trading symbol", "futures
ticker", "display code":
CL) der Terminbörse New
York Mercantile Exchange (NYMEX, eine Abteilung der
CME Group)
beispielsweise erscheinen Futureskurse im Betrachtungsmonat Mai eines
Jahres gesondert und der Reihe nach für die nächsten Erfüllungstermine
per Juni, Juli, August usw. (d.h.
gemäß Börsenregeln alle ausstehenden Monate des laufenden Jahres, hinzukommend
alle Terminmonate der nächsten fünf Jahre, sowie die Juni- und Dezember-Termine
der nächsten 9 Jahre).
[* Im Einklang mit ihrer Sonderung
werden diese sich wohl auch aufgrund ihrer verschiedenen Fälligkeiten
in ihrer Kursziffer durchgängig verschieden zeigen.]
An den Futuresmärkten hat es sich aus
Gründen der Zweckmäßigkeit allgemein eingebürgert, das Handelsgeschehen
jeder soeben abgelaufenen Börsensitzung umfassend und in allen Einzelheiten
in Zahlen abzubilden. Seinen unmittelbaren Widerschein findet es dabei
auf Anzeigetafeln im Börsensaal, in Kursberichten und Rubriken der einschlägigen
Wirtschaftspresse sowie vornehmlich auf den zahlreichen Bildschirmen,
die soeben die Marktinformationen
eines Marktdatenanbieters
("data vendor") oder einer der tausendfältigen Finanzseiten im
Internet wiedergeben. Gewöhnlich trifft man hierbei auf folgende Form
der Darstellung:
Auf den Namen des Futures, also
auf der als Etikette in Anspruch genommenen und dem Produkt beigelegten
Kontraktbezeichnung ("contract name") – entlehnt regelmäßig von
seinem Underlying, so z.B.:
"Gold", "Kupfer", "Rohöl", "Weizen" usf.,
gegebenenfalls zusammen mit dem Produkt-Kürzel und der Benennung des
Börsenhandelsplatzes ("trading venue"), wie COMEX, NYMEX, CME
etc. –, sowie den jeweils zur Wahl gestellten Monatsterminen
("contract months"), folgen in der üblichen Weise für jeden derselben:
–
der börslich ermittelte Eröffnungskurs (Anfangskurs, "open",
"opening call") des Handelstages,
–
der Tageshöchst- ("high") und Tagestiefstkurs ("low")
sowie
–
der offizielle Tagesschlusskurs
("closing price", "close", auch "settle" oder kurz:
"s").
–
Nebstdem erhält man regelmäßig Angaben zur (positiven oder negativen)
Kursänderung – absolut (Abk.: "abs") oder auch in Prozenten (%)
ausgedrückt – zum Vortagsschlusskurs ("change" oder "prev.
(previous)"),
–
den bis dahin historischen Kontrakthöchst- ("life-of-contract
high") und Kontrakttiefststand ("life-of-contract low"),
–
den gesamten Umsatz ("volume")
an Kontrakten während der Abhaltungszeit sowie
–
das "Offene Interesse" (O.I., "open
interest").
LYNX Depot: Optionen und Futures ab 2,00 Euro handeln
Während
des laufenden Handelsverkehrs der Haupthandelsphase (Trading-Periode)
tritt noch die Nennung des gegenwartsbezogenen letztnotierten Kurses
von den abgeschlossenen Geschäften ("last", "last tick"
oder "last traded price"; letzter Stand, "intraday-prices")
zusammen mit der dazugehörigen genauen Uhrzeit (Zeitangabe, "time")
der Feststellung hinzu. Jeder erfasste "last traded price" ersetzt den
bisher herrschend gewesenen und gilt im fortlaufenden Handel bis zum
nächstfolgenden Handelsabschluss nun seinerseits als der letztfestgestellte
Marktpreis ("current price"). Der Zusatz "up", "down"
oder "unchanged" (bzw. ein entsprechendes
graphisches Symbol)
zeigt an, ob der zuletzt festgesetzte Kurs sich höher, tiefer oder auf
gleicher Höhe zum vorher notierten Kurs gestellt hat. Die Spanne zwischen
dem höchsten und dem tiefsten Kurs aller Futureskurse, die während eines
bestimmten betrachteten Zeitintervalls (Handelstag, Woche oder gesamte
Laufzeit eines Kontrakts) im Markt ausgehandelt wurden, wird gemeinhin
als "trading range" jenes Zeitabschnitts bezeichnet. Es
sei dies an folgender Tabellenaufstellung veranschaulicht:
open |
high |
low |
settle |
chg. |
life.-high |
life.-low |
Vol. |
O.I. |
499,0 |
503,5 |
498,8 |
503,0 |
+2,2 |
505,0 |
455,3 |
137000 |
90710 |
Beispieltabelle:
Futureskurse ("futures quotes", in US-$) eines April-Goldfutures
am 18.07.20xx ("price listing")
Wie aus der vorstehenden Tabelle zu ersehen
ist, hat der Marktpreis des April-Gold-Futures am 18. Juli um 2,20US-$
höher geschlossen ("chg."), verglichen mit dem Stand am voraufgegangenen
Handelstag, ist dabei allerdings unter seinem Tageshöchststand ("high")
von 503,50US-$ geblieben. Die
"trading range" für diesen Tag umfasst somit eine Spanne von 4,70US-$,
jene für die bis dahin gesamte Laufzeit des Kontrakts ("lifetime")
dagegen beläuft sich auf 49,70US-$.
Alle vorgenannten Kursangaben lassen sich fallweise noch durch
Kurszusätze oder Hinweise
ergänzen, bspw. dahingehend erweitern, ob es sich beim betrachteten
Kurs um einen Geld- (b = "bid") oder einen Brief-Kurs
(a = "ask") handelt.* – Den gegenwärtig vorliegenden Schlusskurs
des Gold-Futures an der Terminbörse
COMEX der
CME Group finden der geneigte Leser im Übrigen
hier.
[* Grundsätzlich
werden nur die sich laufend ändernden Preisangaben in den Kursübersichten
mitgeteilt. Die festen Preis- und Kontraktmerkmale, wie "tick"-Größen,
Liefertermine, tägliche Preislimits
usw., bleiben den Regelwerken und den Druckschriften (Annexe) zu den
Kontraktspezifikationen vorbehalten.]
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Die besondere Bedeutung
des täglichen (periodischen) Schlusskurses von Futures ("settle")
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Der
offizielle Tagesschlusskurs eines Börsengeschäftstages bzw. der
Schlusskurs einer in sich geschlossenen Börsenhaupthandelsphase ("daily
settlement price"; angesichts des heutzutage durchgehenden Handelsverkehrs
besser "trading session settlement price", täglicher
Abrechnungspreis; "settle"
= Kurzform von "settlement price"), ermittelt und verkündet jedes
Mal nach Vollendung der Haupthandelszeit ("same day settlement"),
hat im Umgang mit Futures die Besonderheit, dass er nicht notwendig
mit dem allerletzten durch einen regelrechten Geschäftsabschluss zustande
gekommenen Kurs im Markt des betreffenden Futures übereinzustimmen braucht.
Vielmehr wird der "daily settlement price" von Futures in aller Regel
"gemacht", d.h. er wird den
Satzungen der Terminbörse gemäß autoritativ in Gestalt eines einheitlichen
Durchschnitts aus den letztfestgestellten Kursen allgemein nachvollziehbar
konstruiert. Für den
DAX®-Futures
beispielshalber verlautbaren die Börsenregeln der
Eurex, dass
als täglicher Abrechnungspreis des laufenden Fälligkeitsmonats der volumengewichtete
Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:30 Uhr
MEZ (dem Referenzzeitpunkt) heranzuziehen sei. Ein Verfahren solcher
Art wird nicht zuletzt aufgestellt in Verfolg der Absicht, unlautere
Handlungen, namentlich jede denkbare Form der Kursbeeinflussung, in
dem Augenblick eines für die Gewinn- und Verlustermittlung entscheidenden
letzten Handelsabschlusses zu durchkreuzen. Die Hauptaufgabe einer solchen
aus dem Bestand eines Durchschnitts einer Gesamtheit von Kursen ausfindig
gemachten amtlichen Tagesschlussnotiz besteht nach außen darin, die
tatsächlichen Marktverhältnisse zum Abschluss einer Börsenhandelsphase
als Zustandsbild für alle Marktbeteiligten gleichermaßen möglichst getreu
wiederzugeben. Damit kommt dem veröffentlichten Tagesschlusskurs zweifellos
eine bedeutende allgemeine Informationsfunktion im Hinblick auf den
alltäglichen Entwicklungsgang in einem Terminmarkt im Ganzen zu.
Darüber hinaus dient der "daily settlement
price" eines Futures – an dessen Stelle bei durchgehendem Handel ohne
Schließzeit turnusmäßig mit gleicher Bestimmung der oben erwähnte "trading
session settlement price" tritt – wichtigen institutionellen Zwecken.
Insbesondere bildet er den festen rechnungsmäßigen Stützpunkt für die
börsentäglich durchgeführte Neubewertung von Terminpositionen ("periodical
settlement"), auf der die sämtliche der offenen Posten zum finanziellen
Ausgleich bringende Abrechnung des "variation
margin" gründet – eine Verfahrensweise, die jeder einzelne Kontraktmarkt
handelstäglich immer von neuem durchläuft. Zuständig für die Durchführung
der Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Terminkontraktgeschäften
ist die jeder Börse angegliederte
Clearingstelle ("clearing
house"), die sich dieser obligatorischen Aufgabe im Rahmen des "marking
to market" annimmt. Eine verbürgte, den wirklichen Verhältnissen
entsprechende Wertbeimessung von Futures durch einen einheitlichen Marktpreis
zu Börsenschluss jeder abgeschlossenen Handelsperiode (Tagespreis) ist
eine unverzichtbare Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Abwicklung
und Aufrechnung aller Terminkontraktgeschäfte durch Clearing und Settlement.
Ganz ausdrücklich bilden die so bestimmten
"settlement"-Preise die jedesmalige Berechnungs- und Bezugsgrundlage
für besondere administrative Preissetzungen, zumal für die in einer
Handelsphase zulässigen Kursober- und Kursuntergrenzen ("tägliche
Preislimits", "daily price limits"), wie sie in manchen Märkten
(vor allem in den Warenterminmärkten) Anwendung finden. Durch ein oberes
und unteres Kurslimit wird eine Zone realisierbarer Preise für den laufenden
Handel jedes Börsentages in eindeutiger und allgemein verbindlicher
Weise abgesteckt. Bei Erreichen der Limite kommt es gewöhnlich für eine
befristete Zeit zu einer Aussetzung des Handels. Das Instrument eines
täglichen Preislimits auf den Terminmärkten wird von vielen Derivatebörsen
als ein Gegenmittel zur Abwehr übermäßiger Preisausschläge eingesetzt.
Der periodische Abrechnungspreis eines
Futures wird in regelmäßiger Folge zum Ende einer jeden Haupthandelsphase
gemäß der wirklichen Marktlage amtlicherseits festgesetzt. Sein Wertanschlag
richtet sich für gewöhnlich nach den innerhalb eines ganz bestimmten,
obrigkeitlich festgelegten Referenzzeitraums auf dem bezüglichen Kontraktmarkt
tatsächlich ausgehandelten Kursgrößen, einschließlich der zu dieser
Zeit verzeichneten "bid"- und "offer"-Quotes ("closing auction").
Als Referenzzeiten werden hierfür häufig und gern die letzten 30 bis
60 oder auch 120 Sekunden bis zum Schluss einer Handelszeit ("closing
range", "closing periode") der betreffenden Börsensitzung
herangezogen. Die aus dieser Zeitspanne hergenommenen Kurse legt der
Settlement-Ausschuss der Terminbörsen ("settlement committee",
"pit committee") den Regeln gemäß der Taxation des täglichen
Abrechnungspreises eines Futures zugrunde.
In einem ausgeglichenen, geordneten Verlauf
des Marktverkehrs, also unter den Verhältnissen eines flüssigen (liquiden)
und ausgewogenen Marktgangs, steht der eben auf einem solchen festgestellte
"daily settlement price" auf gleichem Fuße mit dem letztausgemachten
Terminkurs, der aus einem zu Börsenschluss an diesem Platze wirklich
vorgenommenen Futuresgeschäft hervorgegangen ist. In schwach besetzten,
wenig belebten oder minder liquid gestellten Märkten gleichwie umgekehrt
in schwunghaften Schlussauktionen gestaltet sich die Ermittlung eines
"daily settlement price" hingegen überhaupt weitaus schwieriger. Unter
unebenmäßigen Marktgegebenheiten vorangeführter Art dienen entweder
Unterschiedsbeträge zu den festgestellten Kursen mehr liquider Futures
von den parallel abgehaltenen Terminmärkten verwandter Natur als Anhaltspunkt
für eine treffende Kurstaxe, oder der fragliche Schlusskurs stützt sich
in wesentlichen Stücken auf das Ergebnis wohl überlegter Kalküle (so
etwa dem volumengewichteten Mittelpreise VWAP) bzw. ist hergeholt von
dem sachkundigen Beirat mehrerer unabhängig voneinander arbeitender
Stellen der Börse jenseits von erweislich vollbrachten Abschlüssen (=
"Schlusskurs auf schiefer Basis"). Ein Gleiches kommt in Abschnitten
geschäftsstiller Zeiten zu seinem Recht, so zumal wenn bis zum Schluss
einer Börsenhandelsfrist wegen durchgängig spärlichem Aufkommens des
Umsatzverkehrs, großer Lauheit oder Teilnahmslosigkeit der Handel daniederliegt,
sodass kaum ein oder nicht ein einziger Handelsabschluss zuwege gebracht
werden konnte ("dünner Markt", was vorkommendenfalls wohl zu allermeist
in einem weit entlegenen Termin eines Futures auftreten dürfte). Auch
in diesem Fall ermitteln Kommissare eines dazu berufenen Sachverständigenausschusses
der Terminbörse ("Settlement-Ausschuss") nach billigem Ermessen ersatzweise
einen errechneten "settlement price", welcher dem tatsächlichen, aber
unbekannten Marktpreis des Futures beim Ausläuten der Börsenzeit am
ehesten gerecht wird. Auf der Grundlage eines auf schiefe Weise beigelegten
Preises sind die Werte der offenen Posten in dem fraglichen Terminkontraktmarkt
alsdann an diesem Tage abschließend buchtechnisch festzusetzen und in
der üblichen Weise in Geld abzurechnen. Den Schlussabrechnungspreis
des letzten Handelstages eines Futures zum Ende seiner Gesamtlaufzeit
ist man als den Liquidationskurs
oder den börslichen Schlussabrechnungspreis
bei Fälligkeit anzusprechen gewohnt ("final settlement price").
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Zum Preisfindungsprozess
in den Futuresmärkten
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