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Terminbörsen, Futureskurse
und Preisbildung
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Während die Merkmale
jedes Futures-Produkts durch
Standardisierung in all ihren wesentlichen Ausprägungen dauerhaft
festliegen – diese sind in den börslichen
Kontraktspezifikationen
für jedermann offen einsehbar niedergeschrieben –, ist der
Marktpreis von Futures (der
Futureskurs) keine Konstante. Vielmehr ist Letzterer unter dem
Einfluss des beständigen Wandels der Marktmeinung einem ebenso steten
Wechsel unterworfen. Futureskurse werden von den Akteuren auf den verschiedenen
Produktmärkten börsentäglich zu den feststehenden Abhaltungszeiten fortlaufend
neu ausgehandelt* und auf geradem Wege von den Terminbörsen in
die Öffentlichkeit hinausgetragen. Neben den unverzichtbaren
ökonomischen Erfordernissen
für einen durchschaubaren, geregelten und ausgebildeten Marktverkehr
in Terminkontrakten ist die technische Voraussetzungsbasis eine zweckdienliche
Handelsplattform. Eine solche wird von Seite der Börse bereitgestellt
und nach bekannten, gleichmäßig gehandhabten Ordnungsregeln betrieben.
Dank rundum vereinheitlichten Kontraktmerkmalen der gelisteten Produktarten,
mit Inbegriff ihrer Notierungsweise, lässt sich im Verkehrsumlauf die
Kursentwicklung der einzelnen Terminmarktartikel vom Börsenpublikum
mit größtmöglicher Transparenz und Zuverlässigkeit nachvollziehen.
[* Die Feststellung
"fair" ausgehandelter Futureskurse ist hierbei an die Vorbedingung geknüpft,
dass gleichzeitig auch der Wert des Basisinstruments ("underlying")
unausgesetzt empirisch ermittelbar ist. Letzter muss frei sein von künstlicher
Beeinflussung, da der Kurs eines Futures maßgeblich von Preis seines
Basisobjekts bestimmt ("abgeleitet") wird. Dieser Satz gilt, wie leicht
begreiflich und an anderer Stelle dargelegt, in besonderem Maße für
den Zeitpunkt der Erfüllung.]
Jedes Verfahren, das
zur Festsetzung von Futureskursen an den weltweiten Terminbörsen zum
Einsatz gelangt (Kursermittlungsverfahren, Preisfeststellungsverfahren),
ruht auf einem spezifischen
Marktmodell.
Das jeweilige Marktmodell einer Börse legt die Gesamtheit an Regeln
und Richtlinien auf Dauer verbindlich fest, auf welchem Wege die einzelnen
Handelsaufträge (Orders) und
Quotationen im Marktprozess zusammenzuführen und wie die Preisermittlung
und Informationsvermittlung vorzunehmen sind mit dem Ziel, die Transaktionswünsche
der Markthändler in bestmöglicher Weise aufeinander abzustimmen. Ferner
unterliegt jedes Preisfeststellungsverfahren gleichmäßig geregelten
und ausgesprochen streng gehandhabten aufsichtsbehördlichen als auch
berufsständischen Rahmenbedingungen, die sich im Einzelnen zusammenstellen
aus einer Vielzahl an besonderen Gesetzen und einschlägigen Börsenvorschriften.
Eine durch feste Regeln vorgeschriebene Strenge ist allein deshalb notwendig,
um Kursmanipulationen und andere Unregelmäßigkeiten schon im Ansatz
nachhaltig zu unterbinden. Des Weiteren ist besondere Rücksicht zu nehmen
auf die gesellschaftlich-ökonomische Funktion der unter das Volk gebrachten
Terminpreise, die vor allem darin besteht, in steter Folge zuverlässige,
qualitativ hochwertige Schätzungen des zum Stichtag herrschenden Marktpreises
des betreffenden Wirtschaftsgutes vorzunehmen und abzuliefern. Stark
verfälschte Terminpreise bergen dahingegen eine doppelte Gefahr: die
Gefahr von sog. Fehlallokationen, also der Verschwendung von Geld- und
Sachwerten, und die der Überteuerung von Absicherungsgeschäften (Hedging).
– Die genannten Maßregeln für den Börsenterminhandel finden schließlich
noch durch genauestens einzuhaltende mannigfaltige Gebräuche und Gepflogenheiten
ihre praktische Ergänzung (sog. Handelsusancen).
Man unterscheidet aus
technisch-organisatorischer Sicht zweierlei Arten von Börsen:
Präsenzbörsen und
Computerbörsen.
An den Präsenzbörsen begegnen Handelspersonen ("floor broker"
und "floor trader"; Börsenbesucher) einander vor Ort auf einem
lokalen Börsenparkett ("floor") eines Börsensaals ("exchange
hall"), der ihnen als Versammlungsort dient, um hierselbst ihre
Börsengeschäfte durch Zuruf anzubahnen und abzuschließen ("Platzhandel").
Nach dieser Ausführungsart werden sämtliche der aus dem Handelsgeschehen
hervorgehenden Kurse eigens von Kursreportern (Kursberichterstatter,
"pit reporter", "pit recorder", "pit observer",
"price reporter"), die während der regulären Börsenzeiten ("regular
trading hours RTH") dem Handelsablauf auf dem Parkett von einem
Hochsitz aus pausenlos beiwohnen, lückenlos abgelauscht und zeitgenau
in das der Börse angeschlossene zentrale computergestützte Kursinformationssystem
("price reporting system", Kursveröffentlichungssystem) eingespeist.
Erst der Einsatz modernster Technologien macht es möglich, dass alle
soeben ausgemachten Kurse (nach kurzer interner Überprüfung der registrierten
Kurse durch die Börsentechnik) nur einen Augenblick später (als "data-stream")
an den großen Terminals und Anzeigetafeln im Börsensaal ("bulletin
board", "quotation board") angeschlagen und in Sekundenbruchteilen
parallel dazu auf den Bildschirmen der teilnehmenden externen Nachrichtendienste
und Kursdatenanbieter ("quote
vendors") für jedermann sichtbar dokumentiert werden. An reinen
Computerbörsen
dagegen, also im standortunabhängigen elektronischen Handel über Bildschirmterminals
("user devices", "screens"), vollzieht sich die Kursfindung
und Kursinformationsverbreitung naturgemäß und praktisch ohne Zeitverzögerung
durch die Börsentechnik netzwerkintern auf direktem Wege*. Um
nicht hinter den Vorsprüngen der Neuzeit zurückzubleiben, bedienen sich
heutigentags immer mehr Börsen des elektronisch geregelten Handelsverkehrs.
[* Hinweis:
Im Unterschied zu den
Over-the-Counter-Märkten
(OTC) werden an Computerbörsen Auftrags- und Handelsinformationen gleichwohl
an einer zentralen Stelle zusammengeführt und dort sachgerecht verarbeitet.]
Demgemäß lassen sich
die Börsenterminmärkte nach der Art ihrer Handelsplattform, wie oben
angedeutet, in zwei Teilmärkte scheiden: in Präsenzbörsen und
Computerbörsen ("electronic trading system"). Beide Plattformen
können durchaus unter dem Dach ein und derselben Terminbörse in Betrieb
stehen. Zwecks Ausweitung der zeitlichen Verfügbarkeit schließt sich
unter einheitlicher Leitung nach Maßgabe der Börsendirektive der Computerhandel
vielfach an einen traditionellen Rufhandel nahtlos an bzw. begleitet
diesen ("dualer Handel"). Ein jeder Händler kann nach eigenem Belieben
frei wählen, auf welchem derselben er seine Geschäfte vorzunehmen beabsichtigt.
Dies führt an den Börsen gelegentlich dazu, dass Präsenzhandel und Computerhandel
eines Zeitpunktes verschiedene Preise zu Tage fördern, was unter zutreffenden
Voraussetzungen sofortige
Arbitrage ermöglicht.
– Wohlgemerkt: Aufgrund der vordefinierten Qualitätsmerkmale typisierter
Güter wird für den Handel mit
Futures und das Zustandekommen von Futureskursen die physische Präsenz
der betreffenden Handelsgegenstände (Waren, Wertpapiere usw.) selbst,
auf die sich diese Kurse letztendlich beziehen, vor Ort an den Terminbörsen
vollkommen entbehrlich.

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Futureskurse lesen und verstehen
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Jeder gelistete Futures-Markt
(Produktmarkt, "contract market") umschließt eine gewisse Anzahl
von Monatsterminen,
nach denen die Kontrakte dieses Marktes sich zeitlich voneinander abheben
und äußerlich unterscheiden lassen.* Jeder einzelne Terminmarkt
innerhalb eines solchen Produktmarktes bildet nach außen einen eigenständigen
Markt, der im Handelsverkehr selbständig freie Kurse hervorbringt. Alle
festgestellten Futureskurse ("contract prices"; "futures price
quotations") werden von der Börse, getrennt nach den einzelnen Terminen,
erfasst und im Verein mit anderen wichtigen Informationen von ihr –
so auch nachfolgend über die Medien – kompakt in gestaffelter Form öffentlich
bekannt gegeben. Im Markt für
Rohöl
("light, sweet crude oil"; Produktkürzel, Produkt-ID, "product
code", "underlying symbol", "trading symbol", "futures
ticker": CL) der Terminbörse
New York Mercantile Exchange (NYMEX, eine Abteilung der
CME Group)
beispielsweise erscheinen Futureskurse im Betrachtungsmonat Mai eines
Jahres getrennt und der Reihe nach für die nächsten Erfüllungstermine
per Juni, Juli, August usw. (d.h.
gemäß Börsenregeln alle ausstehenden Monate des laufenden Jahres, plus
alle Terminmonate der nächsten fünf Jahre, sowie die Juni- und Dezember-Termine
der nächsten 9 Jahre).
[* Parallel mit ihrer Sonderung
werden diese sich wohl auch aufgrund ihrer verschiedenen Fälligkeiten
in ihrer Kursziffer durchgängig verschieden zeigen.]
An den Futuresmärkten
hat es sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit allgemein eingebürgert, das
Handelsgeschehen jeder soeben abgelaufenen Börsensitzung umfassend und
in allen Einzelheiten in Zahlen abzubilden. Seinen unmittelbaren Widerschein
findet es dabei auf Anzeigetafeln im Börsensaal, in Kursberichten und
Rubriken der einschlägigen Wirtschaftspresse sowie vornehmlich auf den
zahlreichen Bildschirmen, die soeben die
Marktinformationen eines
Marktdatenanbieters
("data vendor") oder einer der tausendfältigen Finanzseiten im
Internet wiedergeben. Gewöhnlich trifft man hierbei auf folgende Form
der Darstellung:
Auf den Namen des Futures,
also auf der als Etikette in Anspruch genommenen und dem Produkt beigelegten
Kontraktbezeichnung ("contract name") – entlehnt regelmäßig von
seinem Underlying, so z.B.:
"Gold", "Kupfer", "Rohöl", "Weizen" usf., gegebenenfalls zusammen mit
dem Produkt-Kürzel und der Benennung des Börsenhandelsplatzes ("venue"),
wie COMEX, NYMEX, CME etc. –, sowie den jeweils zugeordneten alternativen
Monatsterminen ("contract months"), folgen üblicherweise
für jeden derselben:
–
der offiziell ermittelte Eröffnungskurs (Anfangskurs, "open",
"opening call") des Handelstages,
–
der Tageshöchst- ("high") und Tagestiefstkurs ("low")
sowie
–
der offizielle Tagesschlusskurs
("closing price", "close", auch "settle" oder kurz:
"s").
–
Nebstdem erhält man regelmäßig Angaben zur (positiven oder negativen)
Kursänderung – absolut (Abk.: "abs") oder auch in Prozenten (%)
ausgedrückt – zum Vortagsschlusskurs ("change" oder "prev.
(previous)"),
–
den bis dato historischen Kontrakthöchst- ("life-of-contract
high") und Kontrakttiefststand ("life-of-contract low"),
–
den gesamten Umsatz ("volume")
an Kontrakten während der Abhaltungszeit sowie
–
das "Offene Interesse" (O.I., "open
interest").
LYNX Depot: Optionen und Futures ab 2,00 Euro handeln
Während des laufenden Handelsverkehrs der Haupthandelsphase
(Trading-Periode) tritt noch die Deklaration des jeweils präsenten
letztnotierten Kurses von den abgeschlossenen Geschäften ("last",
"last tick" oder "last traded price"; letzter Stand, "intraday-prices")
zusammen mit der dazugehörigen Uhrzeit (Zeitangabe, "time")
der Feststellung hinzu. Jeder erfassste "last traded price" ersetzt
den bisher herrschend gewesenen und gilt im fortlaufenden Handel bis
zum nächstfolgenden Handelsabschluss nun seinerseits als der letztfestgestellte
Marktpreis ("current price"). Der Zusatz "up", "down"
oder "unchanged" (bzw. ein entsprechendes
graphisches Symbol)
zeigt an, ob sich der zuletzt festgesetzte Kurs höher, tiefer oder auf
gleicher Höhe zum vorher notierten Kurs gestellt hat. Die Spanne zwischen
dem höchsten und dem tiefsten Kurs aller Futureskurse, die während eines
bestimmten betrachteten Zeitintervalls (Handelstag, Woche oder gesamte
Laufzeit eines Kontrakts) im Markt ausgehandelt wurden, wird gemeinhin
als "trading range" jener Periode bezeichnet. Dies sei
an der folgenden Tabellenaufstellung illustriert:
open |
high |
low |
settle |
chg. |
life.-high |
life.-low |
Vol. |
O.I. |
499,0 |
503,5 |
498,8 |
503,0 |
+2,2 |
505,0 |
455,3 |
137000 |
90710 |
Beispieltabelle: Futureskurse
("futures quotes", in US-$) eines April-Goldfutures am 18.07.20xx
("price listing")
Wie aus der vorstehenden
Tabelle zu ersehen, hat der Marktpreis des April-Gold-Futures am 18.
Juli um 2,20US-$ höher geschlossen
("chg.") als am voraufgegangenen Handelstag, ist dabei jedoch
unter seinem Tageshöchststand ("high") von 503,50US-$
geblieben. Die "trading range" für diesen Tag umfasst somit eine Spanne
von 4,70US-$, jene für die
bis dahin gesamte Laufzeit des Kontrakts ("lifetime") dagegen
beläuft sich auf 49,70US-$.
Alle vorgenannten Kursangaben lassen sich fallweise noch durch
Kurszusätze oder Hinweise
ergänzen, bspw. dahingehend, ob es sich beim betrachteten Kurs um einen
Geld- (b = "bid") oder einen Brief-Kurs (a
= "ask") handelt.* – Den derzeit aktuellen Schlusskurs des Gold-Futures
an der Terminbörse
COMEX der
CME Group finden Sie im Übrigen
hier.
[* Grundsätzlich
werden nur die variablen Preisinformationen in den Kursübersichten mitgeteilt.
Die fixen Preis- und Kontraktmerkmale, wie "tick"-Größen,
Lieferungstermine, tägliche Preislimits
usw., bleiben den Regelwerken und den Druckschriften zu den Kontraktspezifikationen
vorbehalten.]
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Die besondere Bedeutung des täglichen
(periodischen) Schlusskurses von Futures ("settle")
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Der
offizielle Tagesschlusskurs
eines Börsengeschäftstages bzw. der Schlusskurs einer in sich geschlossenen
Börsenhandelsphase ("daily settlement price"; angesichts des
heutzutage durchgehenden Handels besser "trading session settlement
price", täglicher Abrechnungspreis;
"settle" = Kurzform von "settlement price"), ermittelt
und verkündet jedes Mal nach Vollendung der Haupthandelszeit, hat im
Verkehr mit Futures die Besonderheit, dass er nicht notwendig mit dem
allerletzten durch einen regelrechten Geschäftsabschluss zustande gekommenen
Kurs im Markt des betreffenden Futures übereinzustimmen braucht. Vielmehr
wird der "daily settlement price" von Futures in aller Regel "gemacht",
d.h. er wird den Satzungen
der Terminbörse gemäß autoritativ in Gestalt eines einheitlichen Durchschnitts
aus den letztfestgestellten Kursen konstruiert. Für den
DAX®-Futures
beispielshalber verlautbaren die Börsenregeln der
Eurex,
dass als täglicher Abrechnungspreis des laufenden Fälligkeitsmonats
der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der
Minute vor 17:30 Uhr MEZ (dem Referenzzeitpunkt) heranzuziehen sei.
Ein Verfahren solcher Art wird nicht zuletzt aufgestellt in Verfolg
der Absicht, unlautere Handlungen, namentlich jede denkbare Form der
Kursbeeinflussung, in dem Augenblick eines für die Gewinn- und Verlustermittlung
entscheidenden letzten Handelsabschlusses zu durchkreuzen. Die Hauptaufgabe
einer solchen aus dem Bestand eines Durchschnitts einer Gesamtheit von
Kursen ausfindig gemachten amtlichen Tagesschlussnotiz besteht nach
außen darin, die tatsächlichen Marktverhältnisse zum Abschluss einer
Börsenhandelsphase als Zustandsbild für alle Marktbeteiligten gleichermaßen
möglichst getreu wiederzugeben. Damit kommt dem veröffentlichten Tagesschlusskurs
zweifellos eine bedeutende allgemeine Informationsfunktion im Hinblick
auf den alltäglichen Entwicklungsgang in einem Terminmarkt im Ganzen
zu.
Darüber hinaus dient
der "daily settlement price" eines Futures – an dessen Stelle bei durchgehendem
Handel ohne Schließzeit turnusmäßig mit gleicher Bestimmung der oben
erwähnte "trading session settlement price" tritt – wichtigen
institutionellen Zwecken. Insbesondere bildet er den festen rechnungsmäßigen
Stützpunkt für die börsentäglich durchgeführte Neubewertung von Terminpositionen
("periodical settlement"), auf der die sämtliche der offenen
Posten zum finanziellen Ausgleich bringende Abrechnung des "variation
margin" gründet – eine Verfahrensweise, die jeder einzelne Kontraktmarkt
handelstäglich immer von neuem durchläuft. Zuständig für die Durchführung
der Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Terminkontraktgeschäften
ist die jeder Börse angegliederte
Clearingstelle ("clearing
house"), die sich dieser obligatorischen Aufgabe im Rahmen des "marking
to market" annimmt. Eine faire Wertbeimessung von Futures durch
einen einheitlichen Marktpreis zu Börsenschluss jeder abgeschlossenen
Handelsperiode (Tagespreis) ist eine unverzichtbare Voraussetzung für
eine ordnungsmäßige Abwicklung und Aufrechnung aller Terminkontraktgeschäfte
durch Clearing und Settlement.
Ganz ausdrücklich bilden
die so bestimmten "settlement"-Preise die jedesmalige Berechnungs- und
Bezugsgrundlage für besondere administrative Preissetzungen, zumal für
die in einer Handelsphase zulässigen Kursober- und Kursuntergrenzen
("tägliche Preislimits", "daily
price limits"), wie sie in manchen Märkten (vor allem in den Warenterminmärkten)
Anwendung finden. Durch ein oberes und unteres Kurslimit wird ein Korridor
realisierbarer Preise für den laufenden Handel jedes Börsentages in
eindeutiger und allgemein verbindlicher Weise abgesteckt. Bei Erreichen
der Limite kommt es gewöhnlich für eine befristete Zeit zu einer Aussetzung
des Handels. Das Instrument eines täglichen Preislimits auf den Terminmärkten
wird von vielen Derivatebörsen als ein Gegenmittel zur Abwehr exzessiver
Preisausschläge eingesetzt.
Der periodische Abrechnungspreis
eines Futures ist in regelmäßiger Folge zum Ende jeder Haupthandelsphase
gemäß der wirklichen Marktlage amtlich festzusetzen. Sein Wertanschlag
richtet sich für gewöhnlich nach den innerhalb eines ganz bestimmten,
obrigkeitlich festgelegten Referenzzeitraums auf dem bezüglichen Kontraktmarkt
tatsächlich ausgehandelten Kursgrößen ("closing auction"). Als
Referenzzeiten werden hierfür häufig und gern die letzten 30 bis 60
oder auch 120 Sekunden bis zum Schluss einer Handelszeit ("closing
range", "closing periode") der betreffenden Börsensitzung
herangezogen. Die aus diesem Zeitintervall hergenommenen Kurse legt
der Settlement-Ausschuss der Terminbörsen ("settlement committee",
"pit committee") den Regeln gemäß der Taxation des täglichen
Abrechnungspreises eines Futures zugrunde.
Im regelmäßigen Verlauf
des Marktverkehrs, also unter den Verhältnissen eines liquiden und ausgewogenen
Marktes, steht der eben auf solchem festgestellte "daily settlement
price" auf gleichem Fuße mit dem letztausgemachten Terminkurs, der hervorgeht
aus einem zu Börsenschluss an diesem Platze wirklich vorgenommenen Futuresgeschäft.
In schwach besetzten, wenig belebten oder minder liquid gestellten Märkten
gleichwie überhaupt in hektischen Schlussauktionen gestaltet sich die
Ermittlung eines "daily settlement price" hingegen weitaus schwieriger.
Unter derartigen Marktgegebenheiten dienen entweder Unterschiedsbeträge
zu den festgestellten Kursen liquiderer Futures von den parallel abgehaltenen
Terminmärkten als Anhaltspunkt für eine treffende Kurstaxe, oder der
fragliche Schlusskurs stützt sich in wesentlichen Stücken auf das Ergebnis
wohl überlegter Kalküle (so etwa dem volumengewichteten Durchschnittspreise
VWAP) bzw. ist hergeholt von dem sachkundigen Beirat mehrerer unabhängig
voneinander arbeitender Stellen der Börse jenseits von erweislich vollbrachten
Abschlüssen ("Schlusskurs auf schiefer Basis"). Ein Gleiches kommt in
Abschnitten geschäftsstiller Zeiten zu seinem Recht, so zumal wenn bis
zum Schluss einer Börsenhandelsfrist wegen durchgängig geringem Aufkommens
des Umsatzverkehrs der Handel daniederliegt und kaum ein oder nicht
ein einziger Handelsabschluss zuwege gebracht werden konnte (was vorkommendenfalls
wohl zu allermeist in einem weit entlegenen Termin eines Futures auftreten
dürfte). Auch in diesem Fall ermitteln Kommissare eines Sachverständigenausschusses
der Terminbörse ("Settlement-Ausschuss") ersatzweise einen "settlement
price", der dem tatsächlichen, aber unbekannten Marktpreis des Futures
beim Ausläuten der Börsenzeit am ehesten gerecht wird. Auf der Grundlage
eines auf schiefe Weise beigelegten Preises sind die Werte der offenen
Posten in dem fraglichen Terminkontraktmarkt alsdann an diesem Tage
abschließend buchtechnisch festzusetzen und in der gewohnten Weise in
Geld abzurechnen. Den Schlussabrechnungspreis des letzten Handelstages
eines Futures zum Ende seiner Gesamtlaufzeit ist man als den
Liquidationskurs oder den börslichen
Schlussabrechnungspreis bei Fälligkeit
anzusprechen gewohnt ("final settlement price").

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