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Preislich limitierte Order ("limit order")

 

Aufzählung

Einfache Limitorder

Das Sinnen und Streben jedes auf den eigenen Vorteil bedachten Händlers geht darin auf, mit bester Aussicht auf einen guten Schnitt auf den Markt zu treten. So oft es bei der Überlegung einen höchsten Preis gibt, über den hinaus man vom Kauf lieber absieht, so oft gibt es einen billigsten Preis, unter dem hinab man sich einem Verkauf lieber verweigert. Unter diesem Blickwinkel ist dem Käufer beim Öffnen von Terminkontrakten (Long) vorrangig daran gelegen, zu annehmbar niedrigen Kursen billig abzuschließen, um seine Kontrakte zu gestiegenen Kursen alsbald wieder zum Verkauf zu stellen; der Verkäufer von Terminkontrakten (Short) sucht umgekehrt wieder möglichst hohe Kurse auszumachen, um zurückzukaufen, falls sich die Kurse nur genug ermäßigt haben. Ein Gleiches gilt sinngemäß für Glattstellungsgeschäfte. In dem Unterschied der Preise liegt hier wie dort sein Gewinn.

Eine anerkannt brauchbare wie bewährte Vorrichtung, die es in sichere Aussicht stellt, dass der auf dem Markt erlangte Kurs sich von einem vorher gebilligten Maß nicht entfernt, bietet die Aufstellung einer Limit-Order. Mit Rücksicht auf die Ausrichtung des beschlossenen Termingeschäfts unterscheidet man Kauf- und Verkaufs-Limitorders:

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Stellt der Auftraggeber mit Erteilung eines Börsenauftrags eine Preisziffer auf, bis zu deren Punkt auf der Preisskala herauf er im Höchstfall für einen Kauf zu bieten entschlossen, d.h. in der Nachfrage zu beharren bereit ist (im Inneren ist das die obere Preisgrenze der Beschaffung), so ist dies ein Merkzeichen für eine Kauf-Limitorder ("buy limit order").

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Benennt der Auftraggeber bei der Ordererteilung hingegen eine Preisziffer, bis zu deren Punkt auf der Preisskala herab er äußerstenfalls noch zu verkaufen geneigt, d.h. im Angebot zu bleiben bereit ist (vorgestellte untere Preisschranke der Veräußerung), so kennzeichnet dies eine Verkaufs-Limitorder ("sell limit order").

Eine Limitorder (limitierter Auftrag; Limit, aus lateinischem "limes", »Grenze«) zeichnet sich demzufolge dadurch aus, dass sie erkennbar einen Grenzpreis als Bedingung für ihre Ausführung in sich schließt. Der Händler gibt mit Einreichung einer Order dieser Gattung (die er bspw. als Kunde an ein Handelshaus, "Futures Commission Merchant" FCM, richtet) ausdrücklich einen Höchst- bzw. Mindestkurs (Limito-Preis; Reservationspreis) vor, bis zu dem hinauf er nötigenfalls zu kaufen bzw. hinab zu verkaufen gewillt ist. Mit dieserart Anleitung stellt er sicher, dass sich der in der Order prälimitierte Preis, zu dem er im äußersten Fall noch abzuschließen gedenkt, unter keinen Umständen zu seinem Nachteil über dem Marktpreis hebt bezw. unter diesen hinabsenkt. Nehmen wir dazu die folgenden Beispiele vor:

a.) Setzen wir den Fall, ein Händler reiche eine Order ein, Gold-Futures zu einem Kontrakt-Preis (Futureskurs) von 1920 (das ist seine überlegte Preisziffer, die sich äußerlich in US-$ je Feinunze versteht) zu kaufen (= Kauf-Limitorder), so gibt er damit seinen Willensentschluss offen kund, zu nicht mehr als 1920 eine Long-Position in Gold-Futures zu beziehen ("entry order") bzw., je nach Handelsabsicht, zum genannten oder, sofern es der Markt überhaupt zulässt, um einen für ihn vorteilhafteren Preis eine vorgehaltene Short-Position in diesem Kontrakt wieder einzudecken ("exit order"). Alle festgestellten Terminpreise von 1920 und weniger sind ihm hier wie auch sonst genehm und werden die Order bei entsprechenden Marktverhältnissen unmittelbar zur Ausführung bringen. Indessen, vorstehende Limitorder bleibt bis auf weiteres unausgeführt in den Orderbüchern der Börse zur Erledigung aufbewahrt ("unable"), solange der Futureskurs sich im Markt über der Marke von 1920US-$ bewegt – freilich in der geduldigen Erwartung, dass früher oder später eine Zusammenführung ("matching") nach Maßgabe des gesetzten Limits in den Bereich der Möglichkeit rückt.

b.) Gesetzt, der Kurs des Silber-Futures stehe auf 2380 (ausgedrückt in US-¢ je Feinunze). Ein Händler legt daraufhin eine preislich limitierte Order vor, einen Silber-Futures zu einem Kurs von, wie beispielhaft angenommen, 2390 zum Verkauf zu stellen (=Verkaufs-Limitorder), so gibt er damit nach außen die Absicht zu erkennen, bis zum bezeichneten Kurs hinab zu verkaufen, derweil er jedoch nicht gesonnen ist, zu irgendeinem unter 2390 zurückbleibenden Kurs abzuschließen. Das gilt in gleicher Weise, einerlei, ob er im Silber-Futures eine Short-Position zu beziehen oder eine vorgehaltene Long-Position nunmehr glattzustellen gedenkt. Selbige Limitorder bleibt in den Orderbüchern der Börse einstweilen unvollzogen zurück ("unable"), solange der laufende Kurs unter der Marke von 2390 verharrt, wieder in der Erwartung, dass in einem späteren Zeitpunkt bei einer sich ändernden Marktlage sich ein "matching" der vorgemerkten Order zu den gestellten Preisbedingungen erreichen lässt.

Wird eine Limitorder erstellt, so braucht der Zusatz "Limit" nicht wortdeutlich auf dem Orderschein eingeschrieben oder sonst wie eigens bezeichnet zu werden. Indem der Auftraggeber bei der Orderverfertigung für ein anstehendes Kauf- bzw. Verkaufsgeschäft ersichtlich eine Kursziffer in Ansatz bringt, wird seine Order auch ohne Angabe einer näheren Bestimmung allein durch Setzen der Ziffer von Haus aus unfehlbar als Limitorder ausgezeichnet. Zum Beispiel: "Buy 1 December24 (COMEX) Gold at 1920"; hierbei handelt es sich um eine Kauf-Limitorder dann und deshalb, wenn und weil sie erkennbar die Angabe eines Preissatzes einschließt. Selbstverständlich kann eine Limitorder wie in Folgendem zur äußerlichen Bekräftigung immer auch förmlich vollständig gefasst werden: "Buy 1 December24 COMEX Gold, US-$ 1920 on a limit".

Bei der Platzierung einer Limitorder ist vollkommene Klarsicht, wie und wo der Limitpreis im Verhältnis zum laufenden Börsenterminkurs gesetzt werden will, von ausschlaggebender Bedeutung für eine sachgerechte Anbringung der Order. Es gilt der allgemeine Merksatz: Limitkurse von Kauf-Limitorders werden – ganz dem Vorhaben gemäß – ein Stück weit unterhalb des herrschenden Marktpreises gesetzt. Limitkurse von Verkaufs-Limitorders werden dementgegen ein Stück weit oberhalb des vorliegenden Marktpreises festgemacht.*

[* Hier heißt es besonders achtsam sein; denn: Eine Kauf-Limitorder wird, einer Marktorder gleich, in aller Regel im Markt sofort ausgelöst, falls ihr Limitpreis den laufenden Marktpreis übertrifft. Eine Verkauf-Limitorder wird in aller Regel im Markt sofort ausgelöst, falls ihr Limitpreis den laufenden Marktpreis unterbietet!]

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Ein erläuterndes Beispiel: Gesetzt nun, die COMEX notiert Gold im nächsten verfügbaren Termin zurzeit mit 1850 (US-$ die Feinunze). Ein Händler, dem diese Kurshöhe behagt und der daraufhin schleunigst zu kaufen entschlossen ist, wird aus Zweckmäßigkeitserwägungen mutmaßlich von einer Marktorder ("market order") Gebrauch machen. Andererseits aber könnte er sich versucht fühlen, taktisch vorzugehen. So könnte er sich beispielsweise einer Kauf-Limitorder bedienen, deren Limitpreis er knapp unterhalb des vorliegenden Marktpreises, etwa auf 1849 setzt. Vielleicht macht er sich verstohlen Hoffnung auf eine nochmalige vorübergehende Kursschwäche, sagen wir, unser Händler rechnet auf einen Kursrückgang bis herab auf 1849 oder knapp darunter, und auf eine rasche Kurserholung im Anschluss daran. Ein Mehrgewinn also von 100 US-Dollar je Kontrakt, wenn es ihm gelingt. Die Gefahr einer weitblickenden Vorgehensweise solcherart liegt regelmäßig darin, sich einer an und für sich aussichtsreichen Ein- ("entry") oder Ausstiegsmöglichkeit ("exit") allein deshalb zu begeben, weil der Marktpreis an das vorher angepeilte Limit nicht ganz heranzukommen vermochte und die fragliche Limitorder darum unmöglich zur Ausführung gelangen konnte (Ausführungsrisiko der Limitorder!). Letztendlich hätte der Händler sich hierdurch eine gute Trading-Chance verscherzt oder, wenngleich nicht unwiederbringlich, eine günstige Realisationsgelegenheit verpasst. Zum Nachteil ausschlagen kann bei der ganzen Klügelei außerdem, falls der Marktpreis wider alles Erwarten urplötzlich durchsacken beziehungsweise emporschnellen sollte, wodurch sich unmittelbar Verluste entsprechenden Ausmaßes einspielen würden.

Es erhebt sich sonach die Frage: Wann und unter welchen Marktverhältnissen kommt eine Limitorder überhaupt zur Ausführung? – Grundsätzlich gilt von einer zur Erledigung übergebenen Limitorder der Satz: Eine Limitorder wird ausgelöst, falls der geforderte Limitpreis vom Markt bewilligt wird. Genauer ausgedrückt:

Eine Kauf-Limitorder wird vollzogen, sobald und gleich nachdem der Marktpreis auf oder unter den in der Order benannten Limitpreis herabsinkt.

Eine Verkaufs-Limitorder wird zur Ausführung gebracht, sobald und gleich nachdem der Marktpreis auf oder über den in der Order benannten Limitpreis emporsteigt.*

[* Für die Auslösung einer Kauf-Limitorder ist der Briefkurs ("ask-price") bestimmend, für eine Verkaufs-Limitorder hingegen ist der Geldkurs ("bit-price") maßgebend. Hinreichend liquide Märkte stets vorausgesetzt. Beide Teile einer Quotation selbst können sohin als Limit einer Limitorder aufgefasst werden.]

Des Weiteren ist folgender Tatsache Rechnung zu tragen: Geht der Umfang einer Limitorder über die Menge eines einzigen Futures- bzw. einzigen Optionskontrakts hinaus, so wird unter meist stillschweigend gemachten Voraussetzungen unterstellt, dass der ordernde Kunde mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden ist. Beim Vorkommnis einer Teilausführung lässt sich eine vorliegende Order größeren Umfangs nicht in einem alleinigen Abschlusse in ihrem vorgesehenen Gesamtumfange zusammenführen, wenn und insofern die Zahl an Gegenaufträgen gerade nicht zureichend ist. Ihre Ausführung erfolgt sonach abgeteilt Schritt für Schritt, sowie es die Marktverhältnisse zulassen. Die vollständige Ausführung einer Kauf-Limitorder über beispielsweise 25 COMEX-Kupfer-Futures kann demnach stufenweise zu verschiedenen Zeiten in Teilmengen von der Gesamtkontraktzahl und somit oft auch zu unterschiedlichen Kursen statthaben. Wer dies vermeiden will, sollte fallweise lieber eine FOK-Order an ihre Stelle setzen.

Überdies ist es von Wichtigkeit festzustellen, dass gewöhnliche Limitorders niemals und nirgends aus eigenem Antrieb zu Marktorders werden können (vgl. hierüber auch Stopp-Orders), selbst dann nicht, wenn der laufende Marktpreis den Limitkurs punktgenau zu erreichen vermag. Um auf diesen Sachverhalt sprachlichen Nachdruck zu legen, werden Limitorders mitunter als "resting orders" benannt.

Dreht es sich bei einer in Frage stehenden Order indes um eine Limit-or-Market-on-Close-Order (dies ist eine Abwandlung der gewöhnlichen Limitorder, welche sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass sie mit einer MOC-Order zu einer gebrauchsfertigen Einheit verbunden wird), so liegt die Sache indessen anders: Ist es dem Broker bis Handelsschluss nicht möglich gewesen, eine Limit-or-Market-on-Close-Order zu den gesetzten Bedingungen zu effektuieren, so wandelt diese sich innerhalb der letzten Handelssekunden selbständig in eine Marktorder und wird dementsprechend zum nächstbesten Kurs Erledigung finden.

Nun liegt es nach dem Gesagten wohl klar am Tag, dass einer jeden Limitorder grundsätzlich ein gewisses Ausführungsrisiko ("nonexecution risk") innewohnend ist. Letzteres ergibt sich für den sich einer Limitorder bedienenden Händler geradewegs aus der Unbestimmtheit, ob er pünktlich zum bewilligten Limitkurs überhaupt, womöglich sogar zu einem für ihn besseren Kurs, zum Zuge kommt oder eben gar nicht; denn eine Limitorder kann immer nur dann im Markt Ausführung beanspruchen, wenn der auf ihm hervorgebrachte Preis das gesetzte Limit hinlänglich zu erreichen oder endlich zu durchkreuzen vermochte. Sonst unterbleibt die Ausführung des Auftrags einstweilen, oder der Abschluss scheitert fristgerecht nicht selten auch endgültig ("missing the market"). Selbst mit pünktlichem Erreichen des vorfindlichen Limitkurses durch den laufenden Marktpreis ist dem Händler keine Zusicherung auf Ausführung ("a fill") seiner Order gegeben. Manchmal erreicht der Marktpreis sogar mehrere Male nacheinander punktgenau den Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es je zu der erhofften Orderausführung ("matching" und "fill") käme ("touched unable") – und ohne dass man gegen den Broker oder gegen sonst wem den mindesten Vorwurf erheben könnte. Limitorders besitzen nämlich, neben anderen, den niedrigsten Prioritätsrang unter allen Orderarten, das heißt, sie kommen gemäß Prioritätssteuerung der gängigsten Marktmodelle der Börsen erst dann an die Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden Markt-, Stopp- und MIT-Orders usw. zuvor gehörig bedient werden konnten. In den meisten Fällen (Ausnahme: "fast market") darf der Händler also erst dann auf Ausführung seines limitierten Auftrags rechnen, wenn der Marktpreis die durch das Limit gesetzte Linie in ihrer ganzen Höhe zu über- (bei Verkaufs-Limitorders) bzw. zu unterschreiten vermochte (bei Kauf-Limitorders). Als zweite Schwäche anzurechnen ist der Limitorder obendrein, dass es im Nachhinein vielleicht zu einer unerwünschten Ausführung kommen könnte, noch ehe der Terminhändler Gelegenheit hatte, das Feld zu räumen, sollte sich der Wissensstand inzwischen unverhofft grundlegend geändert haben ("ex-post regret risk").

Doch welche Erwägungen bestimmen nach den vorausgegangenen Überlegungen nun die Höhe der Preisauszeichnung einer in Rede stehenden Limitorder? – Grundsätzlich, soviel steht fest, wird der Händler im Zeitpunkt der Entschließung zwar einen wie von ihm beansprucht verlangten, gleichwohl für angemessen und marktgerecht erachteten Preis ansetzen. Dieser soll und wird, vor allem bei längerfristigen Posten, zugleich seine persönliche Preisunter- bzw. Preisobergrenze (d.i. seine innerwirtschaftliche Wertschätzung und Erwartung gegenüber dem betreffenden Handelsgegenstand jetzt und zum Termin) widerspiegeln, bis zu der er mitzubieten geneigt und imstande ist. Es geschieht dies regelmäßig mit Rücksicht auf die im jeweiligen Marktumfeld vorwaltende Marktvolatilität, nicht zuletzt in dem Bestreben, ihre Ausführung wahrscheinlich zu machen. Sicherlich kann der Händler den Limitpreis auf einer ihm beliebigen Stufe auf der Preisleiter ansetzen. Gleichwohl wird er ihn, will er beizeiten zum Zuge kommen, in erreichbare Nähe der Zone um die herrschende Kurslage setzen. Fiele es ihm allerdings ein, entgegen dem Stand des Marktes ihn allzu hoch oder allzu niedrig zu greifen, so liefe er Gefahr, zu teuer zu kaufen, zu billig abzulassen oder schlichtweg leer auszugehen oder gar schlechterdings auf seinen in Verlust geratenen offenen Posten sitzen zu bleiben. Denn nirgends und niemals wird ein Geschäftskundiger sich dazu verstehen, zu einem abstehend gesetzten Limitkurs aus freier Hand abzuschließen, andererseits aber wird er überraschend vorteilhafte Preise mit der größten Bereitwilligkeit ohne Zaudern annehmen. Unter diesem Blickpunkt rückt eine Limit-Order zweifellos in den Rang einer Option von gewissem Wert ein, die der Auftraggeber der Marktöffentlichkeit gleichsam wegschenkt. Gerade in schwungvollen (volatilen) Märkten, zumal bei eng limitierten Preisen, erfährt eine solche Option offenkundig einen besonders großen Wert.

Zu beantworten ist die eingangs gestellte Frage somit letzten Endes nur nach der Beschaffenheit der Umstände im vorliegenden Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Marktlage wie auch von den gegebenen persönlichen Verhältnissen des Händlers, der eine Limitorder aufträgt.

Besondere Hervorhebung verdient aus technischer Sicht, dass namentlich bei der Zeit beanspruchenden fernmündlichen Ordererteilung die Preise für das Limit um eine bestimmte Mindestanzahl von "ticks" vom letztgehandelten Futureskurs entfernt liegen sollten, um von den einzelnen Handelshäusern anstandslos als Limitorders angenommen und bei ihrem Eintreffen zügig vollführt zu werden. Die genaue Anzahl der erforderlichen "ticks" (meist nur einige wenige) schwankt gewöhnlich von Terminkontrakt zu Terminkontrakt. Die nötigen Einzelheiten hierzu erhält der Terminhändler erforderlichenfalls von seinem Broker oder von der betreffenden Terminbörse.*

[* Bei einem zu weit vom waltenden Marktpreis abstehenden Limitpreis einer Limitorder wird dieselbe, bspw. an der Terminbörse Eurex, nicht geradewegs weitergeleitet, sondern zunächst erst auf ihre Richtigkeit hin geprüft und muss hiernach nötigenfalls aufs Neue bestätigt werden (Limitplausibilitätsprüfung, "price reasonability check"), was offenbar alles Zeit kostet. Die genauen Spannen hiezu sind unmittelbar an der Eurex zu erfragen.]

Limitorders bleiben regelmäßig im Orderbuch der Börse vermerkt, bis eine Ausführung möglich wird. Lässt es der Händler bei der Orderfertigung einer Limitorder an Angaben zu deren Gültigkeitsdauer fehlen, so erstreckt sie sich von selbst auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Tages, an dem die Order aufgetragen worden ist. Eine Limitorder erlischt, 1.) wenn sie im gewöhnlichen Handelsverkehr ausgeführt werden konnte, ferner 2.) wenn sie nach Einreichung als Tagesorder innerhalb der Abhaltungszeit nicht erledigt werden konnte, ansonsten 3.) wenn ihr beigelegter Gültigkeitszeitraum überschritten worden ist, 4.) wenn das Laufzeitende des zu ordernden Kontrakts erreicht ist oder endlich 5.) wenn sie durch den Auftraggeber widerrufen wurde.

Der statistischen Häufigkeit nach werden Limitorders statt zum Schließen vorher eingeleiteter Positionen vorzugsweise zum Aufbau neuer Posten eingesetzt, bei Geschäften mit Futures ebenso wie mit Optionen. Zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten ("stop loss") als auch zur Absicherung von Gewinnen ("take profit") aus gehaltenen Positionen haben sich im Gebrauch dagegen weniger Limit- als vielmehr Stopp-Orders ganz gut bewährt.

 

 

 

Siehe auch:

Andere preislich limitierte Orders: Spread-Limitorder, IOC- und FOK-Order

Orderarten an den Wertpapierbörsen

Die Marktorder im Terminhandel

Die Stopp-Order im Terminhandel

Zulässige Order-Typen an den US-amerikanischen Terminbörsen

Besonderheiten bei der Ordererteilung für Optionen

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Stand: 26. Februar 2024. Alle Rechte vorbehalten.