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Einfache Limitorder
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Das Sinnen und Streben jedes auf den eigenen
Vorteil bedachten Händlers geht darin auf, mit bester Aussicht auf einen
guten Schnitt auf den Markt zu treten. So oft es bei der Überlegung
einen höchsten Preis gibt, über den hinaus man vom Kauf lieber absieht,
so oft gibt es einen niedrigsten Preis, unter dem hinab man sich einem
Verkauf lieber verweigert. Unter diesem Blickwinkel ist dem Käufer
von Terminkontrakten (Long) vorrangig daran gelegen, zu annehmbar
niedrigen Kursen billig abzuschließen, um seine Kontrakte zu
gestiegenen Kursen alsbald wieder zum Verkauf zu stellen; der Verkäufer
von Terminkontrakten (Short) sucht wieder möglichst hohe
Kurse auszumachen, um zurückzukaufen, falls sich die Kurse nur genug
ermäßigt haben. In dem Unterschied der Preise liegt hier wie dort sein
Gewinn.
Eine anerkannt brauchbare wie bewährte
Vorrichtung, die zuverlässig Gewähr dafür leistet, dass der auf dem
Markt erlangte Kurs sich von einem gebilligten Maß nicht entfernt, bietet
die Aufstellung einer Limit-Order.
Mit Rücksicht auf die Ausrichtung der beschlossenen Handelsstrategie
unterscheidet man
Kauf- und
Verkaufs-Limitorders:
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Stellt der Auftraggeber mit Erteilung
eines Börsenauftrags eine Preisziffer auf, bis zu deren Punkt auf
der Preisskala herauf er im Höchstfall für einen Kauf zu bieten
entschlossen, d.h. in der
Nachfrage zu beharren bereit ist (obere ideelle Preisgrenze
der Beschaffung), so ist dies ein Merkzeichen für eine Kauf-Limitorder
("buy limit order").
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Benennt der Auftraggeber bei der Ordererteilung
hingegen eine Preisziffer, bis zu deren Punkt auf der Preisskala
herab er äußerstenfalls noch zu verkaufen geneigt, d.h.
im Angebot zu bleiben bereit ist (untere ideelle Preisschranke
der Veräußerung), so kennzeichnet dies eine Verkaufs-Limitorder
("sell limit order").
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Eine
Limitorder (limitierter Auftrag; Limit, aus lateinischem
"limes", »Grenze«) zeichnet sich demzufolge dadurch aus, dass
sie erkennbar einen Grenzpreis als Bedingung für ihre Ausführung in
sich schließt. Der Händler gibt mit Einreichung seiner Order (die er
bspw. als Kunde an ein Handelshaus,
"Futures Commission Merchant" FCM, richtet) ausdrücklich einen
Höchst- bzw. Mindestkurs (Limito-Preis; Reservationspreis) vor, bis
zu dem hinauf er nötigenfalls zu kaufen bzw. hinab zu verkaufen gewillt
ist. Mit dieserart Anleitung stellt er sicher, dass sich der in der
Order prälimitierte Preis, zu dem er im äußersten Fall noch abzuschließen
gedenkt, unter keinen Umständen zu seinem Nachteil über dem Marktpreis
hebt bezw. unter diesen hinabsenkt. Nehmen wir dazu die folgenden
Beispiele vor:
a.) Setzen wir den Fall, ein Händler reiche
eine Order ein, Gold-Futures zu einem Kontrakt-Preis (Futureskurs)
von 1520 (das ist seine gesetzte Preisziffer, die sich äußerlich in
US-$ je Feinunze versteht) zu kaufen
(= Kauf-Limitorder), so gibt
er damit seinen Willensentschluss offen kund, zu nicht mehr als 1520
eine Long-Position
in Gold-Futures zu beziehen ("entry order") bzw., je nach Handelsabsicht,
zum genannten oder, sofern es der Markt überhaupt zulässt, um einen
für ihn vorteilhafteren Preis eine vorgehaltene Short-Position in diesem
Kontrakt wieder einzudecken
("exit order"). Alle festgestellten Terminpreise von 1520 und
weniger sind ihm hier wie auch sonst genehm und werden die Order bei
entsprechenden Marktverhältnissen unmittelbar zur Ausführung bringen.
Indessen, vorstehende Limitorder bleibt bis auf weiteres unausgeführt
in den Orderbüchern der Börse zur Erledigung aufbewahrt ("unable"),
solange der Futureskurs sich im Markt über der Marke von 1520US-$
bewegt – freilich in der geduldigen Erwartung, dass früher oder später
eine Zusammenführung ("matching") nach Maßgabe des gesetzten
Limits in den Bereich der Möglichkeit rückt.
b.) Angenommen, ein Händler legt eine
Order vor, einen Silber-Futures zu einem Kurs (ausgedrückt in US-¢ je
Feinunze) von, wie beispielhaft angenommen sei, 2390 zu verkaufen
(=Verkaufs-Limitorder),
so gibt er damit nach außen die Absicht zu erkennen, bis zum bezeichneten
Kurs hinab zu verkaufen, derweil er jedoch nicht gesonnen ist, zu irgendeinem
unter 2390 zurückbleibenden Kurs abzuschließen. Das gilt in gleicher
Weise, einerlei, ob er im Silber-Futures eine
Short-Position
zu beziehen oder eine vorgehaltene Long-Position nunmehr glattzustellen
gedenkt. Selbige Limitorder bleibt in den Orderbüchern der Börse vorerst
unvollzogen zurück ("unable"), solange der laufende Kurs unter
der Marke von 2390 verharrt, wieder in der Erwartung, dass in einem
späteren Zeitpunkt bei einer sich ändernden Marktlage sich ein "matching"
der vorgemerkten Order zu den gestellten Preisbedingungen erreichen
lässt.
Wird eine Limitorder erstellt, so braucht
der Zusatz "Limit" nicht wortdeutlich auf dem Orderschein eingeschrieben
oder sonst wie eigens bezeichnet zu werden. Indem der Auftraggeber bei
der Orderverfertigung für ein anstehendes Kauf- bzw. Verkaufsgeschäft
ersichtlich eine Kursziffer in Ansatz bringt, wird seine Order auch
ohne Angabe einer näheren Bestimmung allein durch die Kursziffer von
Haus aus unfehlbar als Limitorder ausgezeichnet. Zum Beispiel:
"Buy 1 December20 (COMEX) Gold at 1520"; hierbei handelt es sich
um eine Kauf-Limitorder dann und deshalb, wenn und weil sie erkennbar
die Angabe eines Preissatzes einschließt. Selbstverständlich kann eine
Limitorder wie in Folgendem zur Bekräftigung immer auch förmlich vollständig
gefasst werden: "Buy 1 December20 COMEX Gold, US-$ 1520 on a limit".
Bei der Platzierung einer Limitorder ist
vollkommene Klarsicht, wie und wo der Limitkurs im Verhältnis
zum laufenden Börsenkurs gesetzt werden will, von ausschlaggebender
Bedeutung für eine sachgerechte Anbringung der Order. Es gilt der allgemeine
Merksatz: Limitkurse von Kauf-Limitorders werden – ganz dem
Vorhaben gemäß – ein Stück weit unterhalb des herrschenden Marktpreises
gesetzt. Limitkurse von Verkaufs-Limitorders werden dementgegen
ein Stück weit oberhalb des vorliegenden Marktpreises fixiert.*
[* Hier heißt
es besonders achtsam sein; denn: Eine Kauf-Limitorder wird, einer Marktorder
gleich, in aller Regel im Markt sofort ausgelöst, falls ihr Limitkurs
den laufenden Marktpreis übertrifft. Eine Verkauf-Limitorder wird in
aller Regel im Markt sofort ausgelöst, falls ihr Limitkurs den
laufenden Marktpreis unterbietet!]

Ein erläuterndes Beispiel: Gesetzt
nun, COMEX-Gold notiert im nächsten verfügbaren Termin derzeit mit 1550
(US-$ pro Feinunze). Ein Händler, dem dieses Kursniveau behagt und der
schleunigst zu kaufen gewillt ist, wird jetzt zweckmäßigerweise mutmaßlich
von einer Marktorder ("market
order") Gebrauch machen. Andererseits aber könnte er sich versucht
fühlen, taktisch vorzugehen. So könnte er sich beispielsweise einer
Kauf-Limitorder bedienen, deren Limit-Preis er knapp unterhalb des vorliegenden
Marktpreises, etwa auf 1549 setzt. Vielleicht macht er sich verstohlen
Hoffnung auf eine nochmalige vorübergehende Kursschwäche, sagen wir,
der Händler rechnet auf einen Kursrückgang bis herab auf 1549 oder knapp
darunter, und auf eine rasche Kurserholung im Anschluss daran. Ein Mehrgewinn
also von vielleicht 100 US-Dollar je Kontrakt, wenn es ihm gelingt.
Die Gefahr einer vereinzelten Vorgehensweise solcherart liegt regelmäßig
darin, sich einer an sich aussichtsreichen Ein- ("entry") oder
Ausstiegsmöglichkeit ("exit") allein deshalb zu begeben, weil
der Marktpreis an das vorher anvisierte Limit nicht ganz heranzukommen
vermochte und die fragliche Limitorder darum nie zur Ausführung gelangen
konnte (Ausführungsrisiko der Limitorder!).
Letztendlich hat der Händler sich hierdurch eine gute Trading-Chance
verscherzt oder, wenngleich nicht unwiederbringlich, eine günstige Realisationsgelegenheit
verpasst. Zum Nachteil ausschlagen kann bei der ganzen Klügelei außerdem,
falls der Marktpreis wider alles Erwarten urplötzlich durchsacken beziehungsweise
emporschnellen sollte, wodurch sich unmittelbar Verluste einspielen
würden.
Es stellt sich sonach die Frage: Wann
und unter welchen Umständen kommt eine Limitorder überhaupt zur Ausführung?
– Grundsätzlich gilt von einer in Verwendung stehenden Limitorder der
Satz: Eine Limitorder wird ausgelöst,
falls der geforderte Limitpreis vom Markt bewilligt wird. Genauer
ausgedrückt:
Eine
Kauf-Limitorder wird
ausgelöst, sobald der Marktpreis
auf oder unter den in der Order benannten Limitpreis herabsinkt.
Eine
Verkaufs-Limitorder
wird ausgelöst, sobald
der Marktpreis auf oder über den in der Order benannten Limitpreis
emporsteigt.*
[* Für die
Auslösung einer Kauf-Limitorder ist der
Briefkurs ("ask-price")
bestimmend, für eine Verkaufs-Limitorder hingegen ist der Geldkurs ("bit-price")
maßgebend. Hinreichend liquide Märkte vorausgesetzt. Beide Teile einer
Quotation selbst können sohin als Limit einer Limitorder aufgefasst
werden.]
Des Weiteren ist folgender Tatsache Rechnung
zu tragen: Geht der Umfang einer Limitorder über die Menge eines einzigen
Futures- bzw. einzigen Optionskontrakts hinaus, so wird unter meist
stillschweigend gemachten Voraussetzungen unterstellt, dass der ordernde
Kunde mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden
ist. Beim Vorkommnis einer Teilausführung lässt sich eine vorliegende
Order größeren Umfangs nicht in einem einzigen Abschlusse in ihrem vorgesehenen
Gesamtumfange zusammenführen, weil die Zahl an Gegenaufträgen nicht
zureichend ist. Ihre Ausführung erfolgt alsdann stufenweise, sowie es
die Marktverhältnisse zulassen. Die vollständige Ausführung einer Kauf-Limitorder
über beispielsweise 25
COMEX-Kupfer-Futures kann demnach in Etappen zu verschiedenen Zeiten
in verschiedener Kontraktzahl und somit oft auch zu unterschiedlichen
Kursen statthaben. Wer dies vermeiden will, sollte fallweise lieber
eine FOK-Order an ihre Stelle setzen.
Überdies ist es von Wichtigkeit festzustellen,
dass gewöhnliche Limitorders niemals und nirgends aus eigenem
Antrieb zu Marktorders werden können (vgl. hierüber auch
Stopp-Orders), selbst dann
nicht, wenn der laufende Marktpreis den Limitkurs punktgenau zu erreichen
vermag. Um auf diesen Sachverhalt sprachlichen Nachdruck zu legen, werden
Limitorders mitunter als "resting orders" benannt.
Dreht es sich bei einer in Frage stehenden
Order indes um eine Limit-or-Market-on-Close-Order (dies ist
eine Variante der gewöhnlichen Limitorder, welche sich speziell dadurch
auszeichnet, dass sie mit einer MOC-Order
zu einer Einheit kombiniert wird), so liegt die Sache anders: Ist es
dem Broker bis Handelsschluss nicht möglich gewesen, eine Limit-or-Market-on-Close-Order
zu den gesetzten Konditionen zu effektuieren, so wandelt diese sich
innerhalb der letzten Handelssekunden automatisch in eine Marktorder
und wird dementsprechend zum nächstbesten Kurs Erledigung finden.
Nun liegt es nach dem Gesagten wohl klar
am Tag, dass jeder Limitorder grundsätzlich ein gewisses
Ausführungsrisiko
("nonexecution risk") innewohnend ist. Letzteres ergibt sich
für den sich einer Limitorder bedienenden Händler geradewegs aus der
Unbestimmtheit, ob er pünktlich zum bewilligten Limitkurs überhaupt,
womöglich sogar zu einem für ihn besseren Kurs, zum Zuge kommt oder
eben gar nicht; denn eine Limitorder kann immer nur dann im Markt
Ausführung beanspruchen, wenn der auf ihm hervorgebrachte Preis das
gesetzte Limit hinlänglich zu erreichen oder endlich zu durchkreuzen
vermochte. Sonst unterbleibt die Ausführung des Auftrags einstweilen,
oder der Abschluss scheitert fristgerecht nicht selten auch endgültig
("missing the market"). Selbst mit pünktlichem Erreichen des
vorfindlichen Limitkurses durch den laufenden Marktpreis ist dem Ordernden
keine Garantie auf Ausführung ("a fill") seiner Order
gegeben. Manchmal erreicht der Marktpreis sogar mehrere Male hintereinander
punktgenau den Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es je zur erhofften
Orderausführung ("matching" und "fill") kam ("touched
unable") – und ohne dass man dem Broker oder sonstwem daraus den
mindesten Vorwurf machen könnte. Limitorders besitzen nämlich neben
anderen den niedrigsten Prioritätsrang unter allen Orderarten,
das heißt, sie kommen gemäß Prioritätssteuerung der gängigsten
Marktmodelle der Börsen erst
dann an die Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden Markt-,
Stopp- und MIT-Orders
usw. zuvor gehörig in Rücksicht gezogen werden konnten. In den meisten
Fällen (Ausnahme: "fast market") darf der Händler also erst dann auf
Ausführung seines limitierten Auftrags rechnen, wenn der Marktpreis
die durch den Limitkurs gesetzte Linie in ihrer ganzen Höhe zu über-
(bei Verkaufs-Limitorders) bzw. zu unterschreiten vermochte (bei
Kauf-Limitorders). Als zweite Schwäche anzurechnen ist der Limitorder
noch, dass es im Nachhinein vielleicht zu einer unerwünschten Ausführung
kommen könnte, sollte sich der Informationsstand inzwischen grundlegend
geändert haben ("ex-post regret risk").
Doch welche Erwägungen bestimmen nach
den vorausgegangenen Überlegungen nun die Höhe der Preisauszeichnung
einer in Rede stehenden Limitorder? – Grundsätzlich, soviel steht fest,
wird der Händler im Zeitpunkt der Entschließung einen präferierten,
gleichwohl für angemessen und marktgerecht erachteten Preis ansetzen.
Dieser soll und wird, vor allem bei längerfristigen Posten, zugleich
seine persönliche Preisunter- bzw. Preisobergrenze (d.i.
seine innerwirtschaftliche Wertschätzung und Erwartung gegenüber dem
betreffenden Handelsobjekt jetzt und zum Termin) widerspiegeln, bis
zu der er mitzubieten gewillt und imstande ist. Es geschieht dies regelmäßig
mit Rücksicht auf die vorwaltende
Marktvolatilität im jeweiligen
Marktumfeld, nicht zuletzt in dem Bestreben, ihre Ausführung wahrscheinlich
zu machen. Sicherlich kann der Händler den Limitkurs auf einer ihm beliebigen
Stufe auf der Preisleiter ansetzen. Gleichwohl wird er ihn, will er
beizeiten zum Zuge kommen, in erreichbare Nähe der Zone um die herrschende
Kurslage setzen. Fiele es ihm allerdings ein, entgegen dem Stand des
Marktes ihn allzu hoch oder allzu niedrig zu greifen, so liefe er Gefahr,
zu teuer zu kaufen, zu billig abzulassen oder schlichtweg leer auszugehen
oder schlechterdings auf seinen offenen Posten sitzen zu bleiben. Denn
nirgends und niemals wird sich ein vernünftiger Kontrahent dazu verstehen,
zu einem abstehend gesetzten Limitkurs aus freier Hand abzuschließen,
andererseits aber überraschend vorteilhafte Preise ohne Zaudern mit
Hand und Kuss anzunehmen. Unter diesem Blickwinkel rückt eine Limit-Order
zweifellos in den Rang einer Option von gewissem Wert ein, die der Auftraggeber
dem Marktpublikum gleichsam wegschenkt. Gerade in schwungvollen (volatilen)
Märkten, zumal bei eng limitierten Preisen, erfährt eine solche Option
offenkundig einen besonders großen Wert.
Zu beantworten ist die eingangs gestellte
Frage somit letzten Endes nur nach der Beschaffenheit der Umstände im
vorliegenden Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Marktlage wie auch
von den gegebenen persönlichen Verhältnissen des Händlers, der eine
Limitorder aufträgt.
Hervorzuheben ist bei der Gelegenheit
aus technischer Sicht noch, dass zumal bei der fernmündlichen Ordererteilung
Limitkurse um eine bestimmte Mindestanzahl von "ticks"
vom letztgehandelten Futureskurs entfernt liegen sollten, um von den
einzelnen Handelshäusern anstandslos als Limitorders akzeptiert und
bei ihrem Eintreffen zügig vollführt zu werden. Die genaue Anzahl der
erforderlichen "ticks" (meist nur einige wenige) variiert gewöhnlich
von Terminkontrakt zu Terminkontrakt. Detaillierte Informationen hierzu
erhält der Terminhändler erforderlichenfalls von seinem Broker oder
von der betreffenden Terminbörse.*
[* Bei einem zu
weit vom waltenden Marktpreis abstehenden Limitpreis einer Limitorder
wird dieselbe, bspw. an der Terminbörse
Eurex,
nicht geradewegs weitergeleitet, sondern zunächst erst auf ihre Richtigkeit
hin geprüft und muss hiernach nötigenfalls aufs Neue bestätigt werden
(Limitplausibilitätsprüfung, "price reasonability check"), was
offenbar alles Zeit kostet. Die konkreten Spannen hiezu sind direkt
an der Eurex zu erfragen.]
Lässt es der Händler bei der Orderfertigung
einer Limitorder an Angaben zu deren Gültigkeitsdauer fehlen, so erstreckt
sie sich von selbst auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Tages,
an dem die Order aufgetragen worden ist. Eine Limitorder erlischt, 1.)
wenn sie regulär ausgeführt werden konnte, 2.) wenn sie nach Einreichung
als Tagesorder innerhalb der Abhaltungszeit nicht erledigt werden konnte,
ansonsten 3.) wenn ihr beigelegter Gültigkeitszeitraum überschritten
worden ist, 4.) wenn das Laufzeitende des zu ordernden Kontrakts erreicht
ist oder endlich 5.) wenn sie durch den Auftraggeber widerrufen wurde.
Der statistischen Häufigkeit nach werden
Limitorders statt zum Schließen vorher eingeleiteter Positionen vorzugsweise
zum Aufbau neuer Positionen eingesetzt, in Futures ebenso wie in Optionen.
Zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten ("stop loss") oder Absicherung
von Gewinnen ("take profit") aus gehaltenen Positionen haben
sich im Gebrauch dagegen weniger Limit- als vielmehr Stopp-Orders ganz
gut bewährt.

Orders, die speziell der Einrichtung von
Spreads zu dienen bestimmt
sind, bilden eine eigene Kategorie von Orders. Diese fallen in die Rubrik
der strategisch kombinierten
Orders ("Kombinationsorders", "combination orders"). An vielen
Terminbörsen stehen Orders für ausgesuchte Spread in einer vorab normierten
Form extra zur Verfügung, sofern sie anerkannte Strategietypen verkörpern.
Wenn und weil Spread aus handelstechnischer Sicht auf breitester Basis
auf einen einheitlichen Zweck hinwirken – bei Spreads in Futures und
bei mancherlei Optionen ist dies die Ausnützung von Preisdifferenzen
verschiedener Märkte und seiner Segmente –, werden nach solchem Muster
präparierte Orders von den meisten Börsen wie selbstverständlich als
legitime Einzelorder ("unit") gehandhabt. Mit ihrer Hilfe lässt
eine Spread-Position sich wie aus einem Guss aufbauen, und ebenso leicht
wieder schließen. Allerdings lässt sich angesichts der schier unübersehbaren
Zahl an Kombinationsmöglichkeiten, welche die verschiedenen Futures-Artikel
zur Bildung von Spreads erlauben, nicht jeder beliebige Spread durch
eine an den Börsen hingestellte Spread-Order aufbauen. Die aus dem Rahmen
fallenden Spreads müssen dann notgedrungen durch Einzelorders eingeleitet
werden ("legging in"). Die anerkannten Spread-Orders werden aus
inneren organisatorischen Gründen an den Börsen einem separaten Orderbuch
zugeteilt, dem sog. Kombinationsorderbuch. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass durch eine Spread-Order der Tat nach stets beide
Seiten des betreffenden Spreads zur Entstehung gelangen bzw. geschlossen
werden, oder aber gar keine.
Das Augenmerk richtet sich im Falle von
Spreads in Futures, wie schon oben angedeutet ist, grundsätzlich auf
erwartete Änderungen in der Preisdifferenz (im Falle von Spreads
mit Optionen: in der Differenz in den Optionsprämien) der Seiten eines
Spreads, und zwar weitestgehend unabhängig vom gerade herrschenden Kursstand
sowohl als von der allgemeinen Richtung der sich schließlich einspielenden
Kursentwicklung in den betreffenden Marktabschnitten. Unter dem Gesichtspunkt
der größtmöglichen Ausführungssicherheit hat es sich im Zuge des Aufbaus
von Spread-Positionen als nützlich erwiesen, von einer Einzellimitierung
der absoluten Preisziffern abzusehen, was an sich ebenso wohl möglich
wäre ("legging into a spread"), und stattdessen mittels Spread-Limitorder
allein die jeweilige Preisdifferenz zu limitieren. Der Rückgriff auf
das von den Terminbörsen eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Orderinstrumentarium
vermeidet damit insonderheit die Unbequemlichkeiten, die sich bei der
Verwendung von Einzelorders ergeben können, etwa solche, die dann schlagend
werden, wenn es just im Augenblick des Transaktionsschlusses der einzelnen
Orders unverhofft zu einer sprunghaften Verschiebung in der Kursverhältnissen
kommt ("execution-risk"). Insofern tragen Spread-Limitorders
ohne Zweifel zur Erhöhung der Planungssicherheit im Trading sinnvoll
miteinander verbundener Einzelpositionen bei.
Spread-Orders können grundsätzlich entweder
limitiert oder – praktisch seltener – darüber hinaus auch als Marktorder
aufgegeben werden (Eurex
nur limitiert). Stopp-Orders für Spreads sind indessen allenfalls in
Ausnahmefällen anzutreffen. Spread-Marktorders sind leicht zu handhaben
und werden nach dem Muster einfacher Marktorders abgewickelt. Der Limitorder
kommt für das Spread-Trading indessen eine besondere Bedeutung zu. Da
die Volatilität von Preisdifferenzen
im Regelfall erheblich geringer ausfällt als jene von Futureskursen
einzelner (singulärer) Positionen, können (und sollten) Spreads allgemein
und ungeteilt ohne Nachteil limitiert geordert werden. Zu beachten ist
hierbei, dass das Limitum von Spread-Limitorders sich immer richtet
auf die Preisdifferenz im maßgeblichen "bid"- und "ask"-Kurs
zwischen zwei in Frage stehenden Terminkontraktarten.
Spreads werden eingeleitet, indem eine
Kontraktart gekauft (long) und daneben eine andere Kontraktart von verwandter
Natur in der dazu jeweils zweckmäßigen Zahl verkauft (short) wird. Zur
Einrichtung eines Spreads sind folglich stets mindestens zwei Märkte
nebeneinander zu betreten. Bei der Ordererteilung für Spreads in Futures
und Optionen wird der Terminmonat
des zu kaufenden Kontrakts üblicherweise vor jenem des zu verkaufenden
Kontrakts angeführt. Ein hierbei benanntes Preislimit bezeichnet stets
eine Prämie (Aufgeld). Ein
Beispiel für eine Spread-Limitorder in Futures: "Spread, Buy
2 October21 Cotton and Sell 2 December21 Cotton, 1 Cent above the December
Sell-Side". Dieser Spread kommt nur dann zustande, wenn Dezember-Baumwolle
wenigstens um 1 US-Cent höher notiert als Juli-Baumwolle. M.
a. W. die Preisdifferenz zwischen beiden Kontrakten wird mindestens
auf 1 US-Cent (je pound (lb))
des Spreads begrenzt. – Ein weiteres Beispiel für ein Produkt-Spread
in Futures: "Spread, Buy 4 November21 Heating Oil Crack, product
$ 3 premium".
Alle Spread-Orders gelangen an den Börsen
sachlich in der Weise zur Ausführung, dass im Marktprozess beide Einzelpositionen
eines eingebrachten Spreads ("beide Beine des Spreads"), und dabei zahlenmäßig
im gleichgewichtigen bzw. vorbestimmten Umfange, nach Möglichkeit gleichzeitig
zusammengeführt werden.
Um unliebsamen Missverständnissen vorzubauen,
sollte bei der Order-Formulierung, wie gesagt, der Name des zu kaufenden
Futures (long) als Teil eines Spreads grundsätzlich vorweg genannt werden.
Darüber hinaus sollte eine Spread-Order durchweg auch als solche eindeutig
bezeichnet werden. Indem Sie eine Order unmissverständlich mit dem einleitenden
Wort "Spread" als Spread-Order deklarieren, vereinfachen Sie
die weitere Abwicklung und sichern sich gleichzeitig die an vielen Terminbörsen
ermäßigten Margin-Erfordernisse
für Spread-Positionen. Hinzuweisen ist zu guter Letzt noch darauf, dass
die allermeisten der Kommissionshäuser Inter-Markt-Spreads lediglich
interessewahrend unter Vorbehalt akzeptieren ("not held"), wonach
weder Anspruch noch Gewähr auf Ausführung besteht.
Ein Händler, der sich mit dem Plan trägt,
an seiner Position in einem nahen Termin eines Futures noch bis unmittelbar
vor dessen Fälligkeit festzuhalten, um möglichst gleich zur Zeit der
Glattzustellung desselben eine neue, ansonsten identische Position im
nachfolgenden Termin aufzubauen (ein Verfahren, das unter dem Namen
"roll-over" oder "switching" bekannt ist), wird zur Umsetzung seines
Vorhabens zweckmäßigerweise auf eine Switch-Order zurückgreifen
wollen. Switch-Orders können, dank einer im Allgemeinen hinter der von
Preisdifferenzen zurückbleibenden Volatilität, ebenso gut wie Spread-Orders
jederzeit ohne Nachteil in Form einer limitierten Order ausgezeichnet
werden. Bei der Ordererteilung für Switches in Futures wird analog zu
Spread-Orders der gekaufte Terminmonat gängigerweise vor
dem verkauften Terminmonat gestellt, wobei das Preislimit immer
eine Prämie bezeichnet.
Hierzu ein Beispiel:
Ein "position-trader"
ist gegen Ende Mai 2021 bei herrschender inverser Zinsstruktur "long"
in drei Juni21 T-Bonds, plant indes, seine spekulative Position in diesem
Kontraktmarkt noch über den Termin hinaus aufrechtzuerhalten. Er instruiert
seinen Broker: "Switch - Please Buy 3 September21 T-Bonds, Sell 3
June21 T-Bonds at 12/32 over". Hiernach werden nur dann drei Juni21
T-Bonds verkauft und dazu gleichzeitig drei September21 T-Bonds gekauft,
wenn die Kursdifferenz zwischen beiden Terminmonaten des T-Bond-Futures
12/32 nicht überschreitet (Hinweis: Der Kurs des
T-Bond-Futures am CBOT der
CME Group
wird in Zweiunddreißigstel eines vollen Prozentpunktes festgestellt).
Um der Gefahr leidiger Missdeutungen auszuweichen,
empfiehlt es sich, wie soeben erwähnt, den Namen des zu kaufenden Futures
als Teil eines Switch stets zuerst anzuführen. Darüber hinaus sollte
eine Switch-Order durchweg auch als solche eindeutig benannt werden,
indem der Trader fernmündlich erteilte Switch-Orders förmlich mit dem
Wort "Switch" einleitet.
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Im Zuge der Ausführung einer Limitorder
wird der Broker seine Bemühungen verstärkt daran wenden, den vom Kunden
genannten, oder, wenn es irgend angeht, einen für ihn besseren Kurs
("or better") vom Markt einzuholen. Die Klausel "besser" ist
im Falle von Kauf-Limitorders gleichbedeutend mit einem niedriger bemessenen,
im Falle von Verkaufs-Limitorders mit einem höher bemessenen Ausführungskurs
als der vom Auftraggeber vorformulierte Limitpreis.
Zur Erteilung einer vollgültigen Limitorder
bedarf es im Allgemeinen der Ergänzung "or better" ausdrücklich nicht
(denn durch die Beifügung "or better" wird der Broker fürderhin schlicht
nicht härter arbeiten; vollelektronische Handelseinrichtungen sehen
von diesem Zusatz wieder gänzlich ab). Eine gelegentliche Ausnahme hiervon
beschreibt allerdings der folgende Beispielsfall: Der auf dem Parkett
festgestellte Kurs für April-COMEX-Gold notiert augenblicklich
1490,00 (US-$ pro Feinunze).
Ein privater Händler, der diesen Kursstand für den Augenblick für überzogen
hält, erteilt daraufhin eine Limitorder, einen April-Gold-Futures zu
1488 "or better" zu verkaufen. Der beauftragte Broker ist hiernach
aufgefordert (nachdem er sich vergewissern konnte, dass es sich tatsächlich
um eine Limitorder handelt), den Markt vorher auf bessere Kurse (hier:
höhere Kurse) als den festgelegten Limitkurs zu prüfen.
Der gewandte Händler macht von dem Vermerk
"or better" also erst dann Gebrauch, wenn der Markt auch wirklich besser
ist, da es sonst zu Klärungsbedarf kommen könnte, ob es sich bei der
infrage stehenden Order in Wahrheit nicht doch um eine
Stopp-Order handelt, sodass
durch die dadurch entstandene Verzögerung der richtige Zeitpunkt für
eine prompte Ausführung ohne Not ungenutzt verstreicht.
Bei der Auftragsart einer Fill-or-Kill-Order
(FOK-Order, "quick order") handelt es sich um eine gewöhnliche
Markt- oder Limitorder, die eine Einschränkung dahingehend enthält,
dass sie an der Börse direkt im ersten Anlauf und zudem kumulativ
in vollem Umfange auszuführen ist. Wird eine FOK-Order mit einem
Preislimit (Limitorder) versehen, so wird
diese nur dann im Markt ausgeführt werden, wenn dies im verlangten Umfang
zum genannten Limitkurs oder einem für den Auftraggeber günstigeren
Kurs möglich ist. Kann der Markt diese Bedingungen nicht erfüllen, so
wird die "Fill-or-Kill"-Order auf der Stelle gelöscht. Eine FOK-Order
kann aus eben diesem Grunde zu keinem Zeitpunkt Eingang in das Orderbuch
einer Börse finden.
Der Limitkurs einer FOK-Order wird sich
– wie bei allen Limitorders so hier – aus Gründen der Zweckmäßigkeit
an den herrschenden Marktpreis anlehnen. Ein Beispiel: "Sell 5 December20
Silver COMEX at 1550, fill-or-kill",
dies bei einem beispielsweisen Kurs des Silber-Futures von derzeit
1549 (US-¢ pro Feinunze). Im
Rufhandel wird der "floor broker" nach Entgegennahme der FOK-Order i.
d. R. drei Mal direkt hintereinander – aber in einer Aktion –
die Order zum gesetzten Limit (oder besser) auszuführen suchen. In automatisierten
Handelssystemen (Computerbörsen)
übernimmt demgegenüber die interne Software-Steuerung des Börsensystems
diese Aufgabe. Sollte eine Zusammenführung nicht auf Anhieb gelingen,
wird, wie soeben erwähnt, die FOK-Order umgehend und vollumfänglich
gecancelt. Dabei ist es belanglos, ob gleich nachher oder später
ein Handel zum FOK-Order-Limitkurs möglich werden sollte oder nicht.
Die Abwicklung einer FOK-Order selbst
erfolgt insgesamt sehr rasch, so dass es sich bei telefonischer Ordererteilung
für den Händler lohnen mag, während der Orderausführung am Telefon auf
eine Ausführungsbestätigung ("a fill") zu warten.
Eine FOK-Order erweist sich häufig dann
als sinnvoll, wenn der Kauf bzw. Verkauf einer ganz bestimmten, vorgegebenen
Anzahl von Terminkontrakten bezweckt wird, aufgrund der gerade gegebenen
Markverhältnisse indessen eine Ausführung zum gesetzten Preis lediglich
in einer unliebsamen, da geringeren Zahl vorauszusehen ist. Mit Erteilung
einer FOK-Order können Teilausführungen und die hierdurch oftmals verursachten
zusätzlichen Handelskosten leicht vermieden werden.
Teilausführungen sind nach dem Vorstehenden
bei der Erledigung von FOK-Orders grundsätzlich nicht erlaubt
und damit unzulässig. Doch leider schenken nicht immer alle Regelwerke
der Börsen resp. nicht jedes Brokerhaus diesem Leitgedanken der FOK-Order
die gebührende Beachtung. Daher empfiehlt es sich in hohem Maße, vor
Gebrauch des FOK-Orderzusatzes zuverlässige Informationen hierüber einzuholen.
– In Rücksicht auf das obige Fallbeispiel wird sich der Broker im Regelfall
jedoch beeifern, alle fünf Silber-Futures gleichzeitig in einem Handlungsstrang
zu verkaufen. Gelingt ihm dies nicht, wird die fragliche Order wegen
ihres FOK-Zusatzes sofort aufgehoben.

Gleich der "Fill-or-Kill"-Order
ist die IOC-Order ("Immediate-or-Cancel"-Order, auch:
"Immediate and Cancel"-Order, oder kurz IC-Order genannt)
ihrem Wesen nach als eine eingeschränkte Limitorder einzustufen. Der
Orderzusatz IOC verlangt eine sofortige Orderausführung zu den
gesetzten Bedingungen, und zwar nach Möglichkeit vollständig, sonst
nur soweit immer möglich. Ein nach Zusammenführung der Order allenfalls
verbliebener unausgeführter Teil wird von der Börse sofort gelöscht.
Der konzeptionelle Unterschied zur "Fill-or-Kill"-Order besteht mithin
darin, dass die IOC-Order Teilausführungen mit Absicht zulässt.
In der Terminmarktpraxis ist die Möglichkeit einer Teilausführung der
Order daher notwendig ins Kalkül mit einzubeziehen.
Ein Beispiel:
Ein Investor beauftragt seinen Broker, 10 April-Gold-Futures mit einem
Limitkurs von 1490 US-$ zu verkaufen, und zwar mit dem Zusatz "Immediate-or-Cancel".
Die Order gelangt nur wenige Augenblicke später auf das Parkett der
Terminbörse COMEX.
Es kommt ein Handel über lediglich 8 April-Gold-Futures zum Limit-Preis
von 1490 US-$ zustande, dann fällt der Kurs auf 1489,80 US-$ zurück.
Der verbleibende Teil der Order (also 2 Kontrakte) wird nun augenblicklich
fallen gelassen, und der Anleger erhält eine Ausführungsbestätigung
über den Verkauf von 8 April-Gold-Futures zu einem Marktpreis von 1490
US-$. Auch bei der "Immediate-and-Cancel-Order" ist es nebensächlich,
ob im Anschluss hieran nochmals ein Handel zum IOC-Order-Limitkurs von
1490 US-$ oder zu einem besseren Kurs möglich gewesen wäre oder nicht.
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Eine Melange aus
Marktorder und einfacher
Limitorder verkörpert die Market-to-Limit-Order. Der Zweck einer
MTL-Order ist in vorderster Linie darauf gerichtet, sich den gegenwärtig
herrschenden Marktpreis als Ausführungspreis ("execution price")
im Tatsächlichen zu sichern. Eine MTL-Order entfaltet ihr volles Wirkungsvermögen
erst in rege gehandelten, hochliquiden Märkten. Durch Erteilung einer
MTL-Order hält der Händler sich frei von unliebsamen Überraschungen
durch unvermittelt einsetzende Kursausschläge, die er andernfalls unter
Verwendung einer gewöhnlichen Marktorder etwa bei größerem Orderaufkommen
in volatilen Märkten wohl zwangsläufig zu berücksichtigen hätte. So
kann es geschehen, dass durch Eintreffen einer größeren Verkaufsorder
am Markt der sich neu einstellende Marktpreis weit unter den vorher
festgestellten hinabgedrückt wird. Bei der Abfassung einer Market-to-Limit-Order-Order
braucht der Auftraggeber keinen Limitpreis zu benennen. Der Limitpreis
einer MTL-Order leitet sich selbsttätig her von dem im Zeitpunkt der
Ausführung der gegenwärtigen Marktlage entnommenen vorfindlichen besten
Angebotspreis ("ask") bzw. vom besten Nachfragegebot ("bid"),
wie der folgende Illustrationsfall verdeutlicht:
Der augenblicklich beste Angebotspreis
("offer") für den betrachteten
Euro FX
Futures beträgt im laufenden Handel, sagen wir, 1,2450. Eine Investor,
der zu diesem Kurs 15 Kontrakte abzuschließen wünscht, erteilt umgehend
folgende Order: "Buy 15 Euro FX Futures, market to limit". –
Zwei Fälle sind nun voneinander zu unterscheiden: 1.) Lautet das dem
quotierten Preis von 1,2450 zugeordnete Angebot über 15 Kontrakte oder
mehr, wird die Order sehr wahrscheinlich zum vorliegenden Angebotskurs
von 1,2450 im Markt ausgeführt werden. Ist dagegen 2.) das zugeordnete
Volumen kleiner als 15 Kontrakte, etwa 10 Kontrakte, kann der Investor
wohl mit einer Ausführung von 10 Kontrakten zum quotierten Preis von
1,2450 rechnen. Die übrig bleibenden fünf Kontrakte werden automatisch
mit einem Limitkurs zum maßgeblichen Teilausführungspreis von
hier 1,2450 in das Orderbuch zur späteren Ausführung eingestellt. Sollte
sich jedoch kein Angebot zum Limitpreis mehr bilden, bleibt die Restzahl
an Kontrakten unausgeführt zurück.
Als weitere
Varianten
zählt die Limitorder noch in ihren Reihen 1.) die CV-Order
("complete volume order"), d.
i. eine Markt- resp. Limitorder, die nur bei genügend hoher Marktliquidität
an der Börse ausgeführt werden darf, sodass eine Teilausführung so gut
wie unmöglich wird, und 2.) die zumeist für größere Orders gern verwendete
MV-Order ("minimum volume order"), welche die Angabe eines
Mindestvolumens erfordert, welches im Falle von Teilausführungen nicht
unterschritten werden darf. Der bei Teilausführung nicht berücksichtigte
Rest einer MV-Order bleibt als herkömmliche offene Limitorder weiterhin
im Orderbuch vermerkt. Beispiel: "Buy 300 September T-Bonds at
115, minimum volume 200". Diese Order wird erst dann ausgeführt,
wenn bei einer Teilausführung noch mindestens 200 Kontrakte gekauft
werden können. Falls aber das Mindestvolumen unerreichbar sein sollte,
wird die MV-Order automatisch gecancelt.
Schlussergebnis
zu den Limitorders: Limitorders
gibt es, weil zum Zeitpunkt der Auftragerteilung der sich wahrhaftig
einstellende Marktpreis noch unbekannt ist. Besonders in sehr beweglichen
(volatilen) Märkten, aber auch in solchen, die sich nur in wenig ausgefahrenen
Geleisen bewegen, bietet die Limitorder dem Händler einen sichernden
Schutz vor ungewollten Abschlusspreisen, sei es vor ungewollt hohen
bei Kauf-Orders, sei es vor ungewollt niedrigen bei Verkaufs-Orders.
Der Limito-Preis bildet stets die Grenzmarke der möglichen Ausführungskurse.
Eine Limitorder kann daher als Maßnahme zur Beschneidung der Eintrittswahrscheinlichkeit
sich unverhofft einstellender, missliebiger Ausführungskurse (Preisrisiko)
betrachtet werden. Eine Limitorder ist vorzugsweise dann am Platze,
wenn äußerstenfalls zu dem darin spezifizierten, lieber aber zu einem
vorteilhafteren Preis ge- bzw. verkauft werden soll. Im Gegensatz zu
einer Marktorder kann der Auftraggeber bei Erteilung einer Limitorder
indes nicht genug sicher sein, dass seine Order im Marktverkehr zu dem
von ihm beanspruchten Kurs Berücksichtigung findet. Er läuft somit Gefahr,
leer auszugehen resp. auf seinen Beständen sitzen zu bleiben. So gesehen
tauscht der Händler die Hoffnung auf einen besseren Ausführungskurs
gegen die Ungewissheit darüber, ob er überhaupt zum Zuge kommt oder
eben nicht. Falls dem Händler allerdings alles an der sofortigen Ausführung
seiner Order zum herrschenden Kursstand liegt, wird er fast immer zu
einer Market-Order Zuflucht nehmen wollen; denn der Einsatz von Limitorders
ist, wie in diesem Beitrag darauf hingewiesen, zuweilen mit einem nicht
gering anzuschlagenden Ausführungsrisiko ("nonexecution risk")
behaftet.

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