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Funktionsweise des Hedgegeschäfts und Basis

 

Zur Funktionsweise von Hedging mit Futures − die Bedeutung der Basis

Um sich die kennzeichnenden Eigenschaften und die Wirkungsweise von Hedgegeschäften unter Verwendung von Futures zu erschöpfendem Verständnis zu bringen, bedarf es einiger vertiefter Kenntnisse von grundlegenden Sachverhalten und Zusammenhängen. Von allerhöchster Bedeutung ist von diesem Gesichtspunkt aus folgende Beziehung, vorgetragen zunächst in Form einer Gleichung:

  •    Allgemeine Auslegung der Basis:

Die Basis B sei definiert als:  B = K F  .

 

In Worten ausgesprochen: Basis (B) ist gleich Kassapreis bzw. Spotmarktpreis (K) des abzusichernden Marktgegenstandes minus Futures-Preis (F) des zur Kurssicherung ausgewählten Terminkontrakts, bezogen und berechnet auf ein und denselben, grundsätzlich beliebigen, Feststellungszeitpunkt. Oder, um der sprachlichen Kürze willen:

Aufzählung

Basis gleich Cash-Kurs minus Futureskurs.*

Nun ist nichts gewöhnlicher als Barpreise und Futureskurse von ungleicher Höhe. Gesetzt den Fall, der Cash-Kurs K eines bestimmten Kaufgutes kann sich über dem hierauf bezüglichen Futureskurs F ein und desselben Feststellungszeitpunkts behaupten, so nimmt die Basis vor dem hier zugrunde gelegten Verständnis einen positiven Wert an; liegt umgekehrt der auf dem Spot- oder Kassamarkt bestehende Kurs K unter dem zeitgleich ausgehandelten Futureskurs F, so ist die Basis in ihrem ziffermäßigen Ausdruck definitionsgemäß negativ. Insoweit spiegelt sich in der Basis der Zu- bzw. Abschlag ("premium/discount") beim Spot- oder Kassakurs gegenüber dem Kurs eines Futures zu einem gegebenen Betrachtungszeitpunkt im Zahlenwert wider. Wer auf Termin kauft ("long") oder verkauft ("short"), tut dies also nicht zum Barpreis, sondern zu einem um die Basis erhöhten oder verminderten Barpreis.

[* Hinweis: In der auf dem Untersuchungsfeld des Hedging gängigen Fachliteratur, zumal in der über Hedging mit Financial Futures, stößt man bisweilen auch auf die entgegengesetzte Deutung: B = F − K. In ihr ist der Futures-Preis der Minuend, der Barpreis der Subtrahend. Am Prinzip der Basis selbst verschlägt diese Spielart aber nichts. (Anmerkung: Auch im Falle eines Cross-Hedge, der nachfolgend noch eingehend behandelt werden soll, bleibt die einmal gewählte Auslegung des Begriffs von der Basis aufrecht, ganz gleich, auf welche von beiden sie im einzelnen Anwendungsfall gewendet sei.)]

So mag beispielshalber der maßgebliche Preis für prompte Geschäfte (Spotmarktpreis) mit Rohöl der Sorte Brent gegenwärtig auf 90 US-$ je Barrel stehen, der betrachtete Rohöl-Futures-Kontrakt auf Brent (gewöhnlich wird der nächste oder übernächste Termin herangezogen; z.B. zu Anfang des November 2024 wird dies der Termin zur Auslieferung im Dezember 2024 oder Januar 2025 sein) an der Londoner Terminbörse ICE dagegen mag sich zeitgleich auf 92 US-$ behaupten. In dem vorliegenden Fall beläuft sich die Dezember-Basis auf 2 Dollar (gesprochen: "2 dollars under", "2 Dollar unter (Dezember)"; der Markt befindet sich demzufolge im Preiszustand eines sogenannten "contango". Im gerade umgekehrten Falle eines "backwardation"-Zustandes spricht man entsprechend von "2 dollars over".). Es ist nun eine naheliegende Sache, dass die Basis nicht nur nach dem Preis, sondern sich auch im Hinblick auf den Handelsplatz ("location basis") und die Beschaffenheit der bezeichneten Ware ("quality basis") abstufen kann und sich demgemäß sprachlich damit übereinstimmend benennen lässt (z.B.: "Brent, Basis loko Rotterdam"). Demnach kennt man zu jedem Zeitpunkt mindestens so viel Basen wie es a.) verschiedene Termine, b.) verschiedene Provenienzen und c.) verschiedene Qualitäten eines Handelsgegenstandes gibt.

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Wie leicht zu ermessen, verbliebe die Basis auf ihrem alten Stand, sofern Cash- und Futureskurs des betreffenden Gutes fortdauernd und regelmäßig gleichen Schritt hielten. Dann und nur dann nämlich würden bei jeder Veränderung des Kursstandes beiderlei Kursziffern sich immerzu um einen Betrag von rechnerisch absolut gleicher Höhe verschieben. Es liegt somit klar zutage, dass Preisschwankungen nur in ungleichen Beträgen die Basis in ihrem Wertstand zu verrücken vermögen. − Allein der Name "Basis" weist erkennbar darauf hin, dass der Terminkurs auf dem Spotmarktpreis "basiert", er demzufolge im markttechnischen Sinne in ganz bestimmter Weise an ihm gebunden sein muss und ergo sich von diesem nicht gänzlich losgerissen wird entwickeln können. Was dieser Beziehung im Einzelnen ihr Gepräge gibt, soll in den folgenden Textabschnitten bei Gelegenheit noch besonders untersucht werden.

 

Aufzählung

Der Basiseffekt

Die Spotmarktpreise der örtlichen Gütermärkte beziehungsweise Kassakurse der maßgebenden Wertpapierkassamärkte auf der einen und die ihnen gegenüberstehenden Futureskurse des zugeordneten Terminmarktes auf der anderen Seite werden im Allgemeinen zu jedem Zeitpunkt der Preisfeststellung zahlenmäßig auseinandergehen. In diesem auch empirisch wohl verbürgten Sachverhalt liegt insofern nichts Auffälliges oder Ungewöhnliches, als der Markt für umgehende Lieferungen geradeso wie der zugehörige Terminmarkt jeder an seinem Teil äußerlich einen eigenständigen Markt bilden, auf denen jeweils selbständig festgestellte Kurse zur Erscheinung kommen, sobald und insoweit diese vorrangig ihren eigenen marküblichen Kursdeterminanten unterworfen sind. Ebenso wird es ohne weitere Auseinandersetzung klar sein, dass schon allein wegen der Verschiedenheit der zeitlichen Verfügbarkeit ihrer Marktgegenstände beide Teilmärkte voneinander getrennt stehen, selbst wenn an Ort und Stelle der Sache nach leiblich vollkommen gleichartige (homogene) Güter umgesetzt werden. Im ursächlichen Zusammenhang betrachtet stehen beide Marktbereiche gleichwohl nicht vereinzelt da, sondern stehen in einer innigen ökonomischen Wechselbeziehung, welche sie an einer aparten Preissetzung beharrlich hindert. Eben diese nimmt ursächlichen Einfluss darauf, dass Barpreise und Futureskurse eines und desselben einheitlichen Marktgegenstandes für gewöhnlich (1.) in jeweilig gleicher Richtung einen weithin parallelen Gang nehmen und (2.), dass bis zum Laufzeitende eines Futures-Kontrakts diese sich – gemeinhin mit gewissen Schwankungen – ziffermäßig nach und nach immer mehr anzunähern trachten, um sich im Augenblick des Fälligwerdens des Kontrakts endlich ins richtige Ebenmaß zu stellen.

Zurückleiten lässt sich der Beobachtungssachverhalt der sich allmählich angleichenden Preise von Effektiv- und Termingut regelmäßig auf den Umstand der mit kürzer werdender Restlaufzeit abnehmenden Nettofinanzierungskosten, d.h. auf im Zeitablauf sinkende spezifische Haltekosten für das betreffende Gut, welches das Underlying bildet (vgl. hierüber ins Einzelne ausgeführt: der "cost of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Futures). Der Erfolg von Hedging mit Futures beruht nun seinerseits, wie zu zeigen ist, unmittelbar auf dem eben aufgeführten Mechanismus des Preisverbunds mit Konvergenz der Preise gegen einen zusammengehörenden gleichmäßigen Stand im Zeitpunkt der Terminfälligkeit des nämlichen Kontrakts. Fassen wir die geschilderten Verhältnisse schulmäßig in allgemeine Worte:

Ist der Marktgegenstand, der einem Futures zugrunde liegt (Basisinstrument, "underlying asset", wie etwa ganz bestimmte Finanztitel, Handelswaren usw.), von einerlei Art mit jenem des mit einem Hedgegeschäft zu sichernden ("identische Güter*"), werden der Barpreis am Erfüllungsort und der Börsenterminkurs desselben mit abnehmender Restlaufzeit des Kontrakts – obzwar unter Schwankungen – bei allgemein richtungsgleicher Entwicklung der Preise sich allmählich angleichen und im Fälligkeitszeitpunkt schlussendlich zusammenfallen.

[* Hedgegeschäfte, deren Elementarposten auf beiden Seiten "identische Güter" ausmachen, führen in der fachlichen Sprache den Namen "direct-hedge" oder auch "pure hedge". Im Rechnungswesen und im Bilanzsinne spricht man in diesem Fall, und hierbei immer auf eine gesonderte aktivische oder passivische Position der Unternehmungsbilanz gemünzt, auch von einem Mikro-Hedge ("micro-hedge"). Als Makro-Hedge ("macro-hedge") bezeichnet man dagegen unter diesem Blickwinkel die Absicherung eines bestimmten aggregierten Bestandes an Vermögenswerten (Portfolio), verkörpert etwa durch die Gesamtrisikoposition einer Unternehmung. Ein wirkungsvolles Hedging setzt als Oberstes voraus, die betreffende Risikoposition ("risk exposure") zweifelsfrei zu identifizieren.]

Der grundsätzliche Erfahrungstatbestand der numerischen Angleichung zwischen den Kursen des Spot- und Terminmarktes überträgt sich in seinen Auswirkungen geradewegs auf den Verlauf der Basis – der Differenz zwischen Cash- und Futureskurs –, deren Weg hierdurch ungeachtet des obwaltenden Kursstandes zwingend vorgezeichnet ist. Diesen Umstand kann der Absicherer, der ihn aufmerksamen Blicks verfolgt, im praktischen Anwendungsfall eines Hedge sich unmittelbar für seine Zwecke zunutze machen. Der Nutzwert liegt darin, dass die Basis sich in ihrer Zielrichtung planbar sicher vorausschätzen lässt. Sie schwächt sicht in dem Maße ab, als der Fälligkeitstermin näherrückt. Im Zeitlauf bis zum Erreichen des Fälligkeitstermins eines Futures konvergiert diese gegen null. Demgemäß steht bei Übereinstimmung von Kontraktlaufzeit und Preissicherungsfrist der Güter der Ziffernansatz der Basis bei Terminfälligkeit (= "maturity basis") bereits mit Einrichtung des Hedgegeschäfts zuverlässig fest; dieser wird sich am Ende der Frist auf den Richtstand von der Größe null stellen.*

[* Diese Aussage gilt allerdings nicht ganz ohne jede Einschränkung, wie im Folgenden noch ersichtlich werden wird.]

Für die Tendenzaussage zur markttechnischen Verknüpfung von Spot- und Terminpreisen, "mit abnehmender Restlaufzeit eines Futures konvergiert die Basis gegen den Nullpunkt", wurde in der englischen Fachsprache eigens der theoretische Begriff "delivery-date-convergence" (Basiseffekt bzw. Konvergenzeigenschaft, "convergence property") entwickelt. Logisch unanfechtbar erscheint der Effekt der Basiskonvergenz allein schon deshalb, weil Futures sich nicht nur nahezu jederzeit durch Glattstellung an einer Terminbörse, sondern im kurzen Zeitabschnitt ihrer Fälligkeitsperiode grundsätzlich auch durch physische Lieferung (resp. Barausgleich) des untergebenen Kontraktgegenstandes erfüllen lassen. Im Lieferungszeitpunkt des Futures liegen somit gleichsam sich deckende und darum für eins zu haltende Güter vor, die – ordentlich arbeitende Märkte vorausgesetzt – der inneren Notwendigkeit folgend entsprechend gleich geschätzt und die gleichen Preise aufweisen werden.

In symbolisch-mathematischer Schreibweise eingekleidet lässt sich der Basiseffekt folgendermaßen ausdrücken:

lim Ft = KT , mit t → T   ,*

bzw. unter Verwendung des oben umschriebenen Begriffs der Basis:

lim Bt = 0 , mit t → T   .

[* Die Abkürzung "lim" steht symbolhaft für lat. "Limes", »Grenzwert«, T kennzeichnet hier den Fälligkeitszeitpunkt des Futures (den "Termin"), und t steht für einen Betrachtungszeitpunkt innerhalb der Laufzeit.]

Sollten hingegen der Futureskurs und der Barpreis eines gleichartigen, der Gattung nach eindeutig bestimmten Marktgegenstandes im Zeitpunkt der bevorstehenden Terminfälligkeit sichtlich voneinander abstehen, so wären einsetzende Arbitragebewegungen zur Erwirtschaftung risikoloser Arbitrageprofite unter an und für sich gleichwertigen Wahlmöglichkeiten die im tatsächlichen Geschehen unmittelbar zu beobachtende Folge*. Eine einmal durch in Aussicht gestellte Überrenditen wachgerufene Arbitragebewegung dauerte solange an, bis – kraft ihrer Anpassungswirkung auf das Kursverhältnis – am Ende dieses meist kurzlebigen Vorgangs beide Marktabschnitte wieder Rückkehr zu einem einheitlichen Kursstand gefunden hätten, womit eine Weiterführung von Arbitragen sich fortan nicht mehr lohnte. Jede neuerliche Abweichung würde eine Wiederholung dieses Nivellierungsvorgangs als Folgeerscheinung nach sich ziehen. Die im Erfahrungszusammenhang zu verzeichnende Gegebenheit, dass eine Vielzahl aufmerksamer und überwiegend meist äußerst kapitalkräftiger Marktteilnehmer mit größtem Eifer allezeit danach trachtet, jede sich darbietende Gelegenheit zu einem risikolosen Arbitragegewinn unverzüglich abzuschöpfen, hindert also, dass eine "ungleichgewichtige" Marktlage – wenn überhaupt je – lange Bestand haben kann. Kurzum, es greift die allgemeine Regel Platz: Im Fälligkeitszeitpunkt eines Futures stimmen Cash-Kurs und Futureskurs überein, die Basis ist in ihrem Zahlenwert gleich null. – Vor dem Fälligkeitszeitpunkt eines Futures indes kann die Basis bald positiv, bald negativ, oder – allenfalls zufällig und ausnahmsweise – sich ebenso gut auf null ("al pari") stellen.

[* Hinweis: Allerdings ist die Wertgleichheit der Preise nicht immerzu felsenfest und unverrückbar, sondern mehr nur eine annähernde. Die durchgreifende Regelung, dass – sofern die Satzungen der Börsen mit Rücksicht darauf besondere Wahlrechte vorsehen und gewähren – es grundsätzlich dem Verkäufer eines Futures (Short) obliegt, den ihm erwünschten Zeitpunkt innerhalb der Lieferfrist, den Ort und ggf. auch die Güterqualität bei der beabsichtigten dinglichen Lieferung zu bestimmen ("delivery options"), kann nämlich dazu führen, dass angesichts der damit einhergehenden Ungewissheit, die sich der Käufer eines Terminkontraktes (Long) gefallen lassen muss, der Spotmarktpreis sich im letzten Zeitteilchen vor der Fälligkeit geringfügig oberhalb vom auslaufenden Terminpreis stellt ("cash premium"), ohne dass es hierdurch unmittelbar im gleichen Augenblick zu Arbitragehandlungen kommt.]

Die folgende Abbildung mag den geschilderten Zusammenhang versinnlichen.

Aufzählung

Beispiel: Negative Basis während der Laufzeit eines Futures und null bei Fälligkeit:

Basiskonvergenz

  Abb.: Basiseffekt von Futures

[Anmerkung: Andere Handelsobjekte weisen je nach Angebots- und Nachfragesituation auf ihren Märkten für sie typische Kursverläufe auf, die sich von dem in der obigen Figur vorgeführten unterscheiden mögen. So wird der Spotmarktpreis mancher Ware nicht selten auf die ganze Länge der Zeit oder auch nur zeitweilig über dem Futureskurs verlaufen; die Basis wäre in einem solchen Fall gemäß obiger Definition ziffermäßig positiv.]

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Aufzählung

Das Basisrisiko

Marktkräfte bewirken, dass sich frei bildende Kurse, mögen sie auch noch so vehementen Schwankungen unterliegen, in verflochtenen Märkten sich in aller Regel in eine ökonomisch sinnvolle Verbindung zueinander stellen. Trotz alledem wird der Lauf der Basis weit ebenmäßiger sein als es bei den Bar- und Terminpreisen selbst zu beobachten ist. Indessen lässt sich nicht ausschließen, dass bei der Preisfindung auf den Märkten sich hin und wieder Übersteigerungen geltend machen, die mitunter befähigt sind, die Stabilität der Relation erheblich zu erschüttern. Dies wiederum kann unbedarften Marktakteuren, die unbesehen auf die Beständigkeit der Basis vertrauen, empfindliche Vermögensverluste zufügen. Genau daran aber knüpft der Begriff des Basisrisikos an. Allgemein gefasst: Aus der stets präsenten Gefahr von unkalkulierbaren Preisdivergenzen in und zwischen verbundenen Märkten – einschließlich eines Abweichens des Futureskurses von seinem rechnerisch fairen Wert ("fair value") – bei nur begrenzter Befähigung des menschlichen Geistes zur Voraussicht von Kursentwicklungen erwächst das sogenannte Basisrisiko. Das Basisrisiko sei definiert als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß von Vermögenswertänderungen, die herrühren von einem nicht antizipierten Abrücken der sich einstellenden Basis von der kalkulierten, erwarteten Basis eines Hedge.*

[* Die vorstehende Auslegung des Begriffes des Basisrisikos steht auch bei der Vornahme von kombinierten Termingeschäften (sog. Spreads), etwa zum Zwecke der Differenzspekulation auf Verengerung oder Ausweitung der Spannen zwischen den Terminpreisen, ungeschmälert in Geltung.]

Gerade im Hinblick auf die zwecksetzende Ausgestaltung einer planmäßig vorzunehmenden Hedge-Strategie kommt im wirklichen Umgang mit Kurssicherungsgeschäften dem tatsächlichen, durch die Marktlage festgesetzten Ausmaß des Basisrisikos die entscheidende Bedeutung zu. Dabei ist Folgendes festzustellen: Stimmt auf der Grundlage einheitlicher Marktinstrumente eines Hedge ("direct hedge") die Restlaufzeit des Futures mit der beschlossenen Dauer der Absicherung der offenen Position zum Mindesten im Groben überein, so strebt das Basisrisiko in der Folge gegen null. Ihm unter dieser Voraussetzung nähere Beachtung zu schenken, ist sohin zu allermeist nicht weiter nötig. Andererseits aber gibt die Alltagserfahrung der Absicherungspraxis alle Tage Zeugnis davon, dass gerade jene Hedge-Positionen, deren Restlaufzeit des Hedge-Instruments einen Zeitraum durchmisst, der vom Sicherungshorizont des Grundgeschäfts (des Hedge-Objekts) deutlich mehr als um eine Kleinigkeit absteht, regelmäßig einem erhöhten, durchaus spürbaren Basisrisiko ausgesetzt sind. Eine solche Lockerung des verknüpfenden Bandes zwischen den Märkten hebt nicht nur bei Fristeninkongruenz vorstehender Art das Basisrisiko an, sondern hält es aufrecht auch bei gewissen Spielarten eines Hedge-Postens, zumal dann, wenn von Anbeginn an noch gänzlich Ungewissheit über seinen genauen Auflösungszeitpunkt herrscht oder ihm etwa recht verschiedenartige Güter unterliegen ("cross hedge"). Doch der Begriff "Basisrisiko" bedarf zunächst der weiteren Klarlegung.

Im Regelfall der Wirklichkeit schwanken Kurse und Marktpreise im Kalenderzeitablauf auf und nieder, ohne sich in ihrer Richtung und Stärke je mit beruhigender Gewissheit vorausbestimmen zu lassen. Sobald man aber in einem Gedankenspiel die Kurse eines Futures im Terminmarkt mit den Preisen seines Basisgegenstandes im Effektivmarkt auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes in jedem Augenblick richtungs- und betragsmäßig harmonisch in einem stets vollkommenen Parallelismus ohne Abweichung variieren lässt, so bliebe damit auch die Basis in ihrem Werte konstant. Als Beobachtungssachverhalt der Märkte träfe ein solches Verlaufsmuster haargenau die Vorstellung eines im Lehrbuchsinne "perfect hedge": Durch den Aufbau einer mit dem offenen Posten glatt zusammenstimmenden Gegenposition im Terminmarkt hätte das ursprünglich obwaltende Preisrisiko nun keine Stätte mehr, es ließe sich unter derart musterhaften Verhältnissen vollständig austilgen; denn Gewinne und Verluste aus beiden (gegenläufigen) Posten würden sich ja im Falle deckungsgleicher Kursbewegungen als Wirkungsresultante per saldo in jedem Augenblick ihres Bestehens in ihrem Betrage egalisieren. Jede Bewegung des Kurses im Effektivmarkt würde kurzum durch eine gleich starke Kursbewegung im Terminmarkt vollständig abgedeckt und damit exakt zum Ausgleich gebracht werden. Wegen ΔK = ΔF folgt:

ΔK – ΔF = ΔB = 0   .

[Δ : gr. Delta, vierter Buchstabe des griechischen Alphabets; hier: Symbol für die Veränderung einer Größe.]

Obgleich bei Vorliegen strukturell identischer Güter ("direct-hedge") nicht leicht ein Zweifel darüber bestehen kann, dass beide Teilmärkte durchweg aufs Engste miteinander Fühlung halten werden – was logisch schlüssig sich auch niederschlagen dürfte im statistischen Messergebnis einer besonders innigen (positiven) Korrelation zwischen den Preisen –, werden unter den in der tatsächlichen Erscheinungswelt auftretenden Bedingungen und Begleitumständen die Preisbewegungen der Basiswerte im Effektivmarkt und die Kursänderungen der Futures im zugeordneten Terminmarkt in Wahrheit weder zu jedem beliebigen Zeitpunkt noch gar über die gesamte Dauer richtungs- und betragsmäßig gänzlich synchron verlaufen. Vielmehr werden die Wertungen in den zusammenhängenden Marktabschnitten im Erfahrungszusammenhang in zwar ähnlicher, aber dennoch unterschiedlicher Weise geleitet von den gerade herrschenden Erwartungen der Mitwirkenden in Hinsicht auf die künftige Marktentwicklung. Hinzu tritt der Umstand, dass ein Futureskurs nicht selten, wenngleich infolge oben aufgezeigter Arbitragegründe nicht dauerhaft und dann auch nur in eng begrenztem Maße, aus seiner rechnerisch angemessenen Bandbreite zu seinem theoretisch fundierten Wert ("fair value")* auszuscheren pflegt. Und so fügt es sich, dass die Basis – zumal in den Warenterminmärkten und besonders bei längeren Fristigkeiten des Futures – im Verlauf der Zeit sich oftmals unstetig entwickelt und unter wechselnden Verhältnissen einen unterschiedlichen Wert behaupten kann. In ihrem Gange wird sie auch nichts daran hindern, ein oder selbst mehrere Male ihr Vorzeichen zu wechseln. Die Basis B wird hierdurch zu einer schwankenden, zufallsabhängigen (stochastischen) und somit im Gebrauch zu einer unbestimmten Größe, zu einem x, der Hedge zu einer Spekulation auf die Basis. In dem Letzteren liegt, dass das Wunschziel einer vollständigen Vernichtung des Preisrisikos, wie es eben am Beispiel eines "perfect hedge" dargelegt worden ist, sich im täglichen Geschäftsleben durch Hedging nur schwerlich bewerkstelligen lässt.

[* Es verdient an dieser Stelle bemerkt zu werden, dass auf das Rechnungsergebnis des "fair value" von Futures neben Marktunvollkommenheiten außerdem einen nennenswerten Einfluss nehmen das immerzu höchst persönliche finanzielle Umfeld des hinter der Position Stehenden sowie sein Informationsstand zusammen mit den darauf gründenden Erwartungen. Die beiden letztgenannten Nebenumstände pflegen von Person zu Person, und bei jeder Einzelperson wieder von Zeit zu Zeit, erfahrungsgemäß in nicht unbeträchtlichem Maße voneinander verschieden zu sein. Man darf also weder darauf bauen, dass ein "fair value" sich mit mathematisch zwingender Kraft immerzu stich- und hiebfest berechnen lässt noch dass ein empirisch festgestellter Futureskurs in jedem Augenblick der Beobachtung mit irgendeiner behaglichen algebraischen Formel in Harmonie steht.]

Förmlich messen und in Zahlen abbilden lässt sich das Basisrisiko eines Hedge durch ein geeignetes Streuungsmaß, wie es bspw. die statistische Varianz vorstellt. Demgemäß ist das Basisrisiko, üblicherweise ausgerichtet auf den Absicherungshorizont, statistisch definiert als Varianz der Basis B, abgekürzt: Var (B).

Auf umstehender Seite werden wir uns in Weiterführung der Überlegungen sorgfältiger mit den Bestimmungsgründen des Basisrisikos bekannt machen, wobei insbesondere dessen Auswirkung auf bestehende Werte und voraussichtlich erzielbare Erträge eine genauere Betrachtung erfahren soll.

 

 

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"Wo viel verloren wird, ist manches zu gewinnen."
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), dt. Dichter

 

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2024 Bert H. Deiters
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Stand: 23. September 2024. Alle Rechte vorbehalten.