Zur Funktionsweise
von Hedging mit Futures − die Bedeutung
der Basis
Um sich die kennzeichnenden Eigenschaften
und die Wirkungsweise von Hedgegeschäften unter Verwendung von
Futures zu erschöpfendem Verständnis
zu bringen, bedarf es einiger vertiefter Kenntnisse von grundlegenden
Sachverhalten und Zusammenhängen. Von allerhöchster Bedeutung ist von
diesem Gesichtspunkt aus folgende Beziehung, vorgetragen zunächst in
Form einer Gleichung:
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Allgemeine
Auslegung der
Basis:
Die Basis B
sei definiert als:
B = K
− F . |
In Worten ausgesprochen:
Basis (B) ist gleich
Kassapreis bzw. Spotmarktpreis
(K) des abzusichernden Marktgegenstandes minus
Futures-Preis
(F) des zur Kurssicherung ausgewählten Terminkontrakts, bezogen und
berechnet auf ein und denselben, grundsätzlich beliebigen, Feststellungszeitpunkt.
Oder, um der sprachlichen Kürze willen:
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Basis gleich Cash-Kurs minus Futureskurs.*
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Nun ist nichts gewöhnlicher als Barpreise
und Futureskurse von ungleicher Höhe. Gesetzt den Fall, der Cash-Kurs
K eines bestimmten Kaufgutes kann sich über dem hierauf bezüglichen
Futureskurs F ein und desselben Feststellungszeitpunkts behaupten, so
nimmt die Basis vor dem hier zugrunde gelegten Verständnis einen
positiven Wert an; liegt umgekehrt der auf dem Spot- oder Kassamarkt
bestehende Kurs K unter dem zeitgleich ausgehandelten Futureskurs
F, so ist die Basis in ihrem ziffermäßigen Ausdruck definitionsgemäß
negativ. Insoweit spiegelt sich in der Basis der Zu- bzw. Abschlag
("premium/discount") beim Spot- oder Kassakurs gegenüber dem
Kurs eines Futures zu einem gegebenen Betrachtungszeitpunkt im Zahlenwert
wider. Wer auf Termin kauft ("long") oder verkauft ("short"),
tut dies also nicht zum Barpreis, sondern zu einem um die Basis erhöhten
oder verminderten Barpreis.
[* Hinweis:
In der auf dem Untersuchungsfeld des Hedging gängigen Fachliteratur,
zumal in der über Hedging mit
Financial Futures, stößt
man bisweilen auch auf die entgegengesetzte Deutung: B = F − K. In ihr
ist der Futures-Preis der Minuend, der Barpreis der Subtrahend. Am Prinzip
der Basis selbst verschlägt diese Spielart aber nichts. (Anmerkung:
Auch im Falle eines Cross-Hedge,
der nachfolgend noch eingehend behandelt werden soll, bleibt die einmal
gewählte Auslegung des Begriffs von der Basis aufrecht, ganz gleich,
auf welche von beiden sie im einzelnen Anwendungsfall gewendet sei.)]
So mag beispielshalber der maßgebliche
Preis für prompte Geschäfte (Spotmarktpreis) mit Rohöl der Sorte
Brent gegenwärtig auf 90 US-$ je
Barrel stehen, der betrachtete
Rohöl-Futures-Kontrakt auf Brent (gewöhnlich wird der nächste oder übernächste
Termin herangezogen;
z.B. zu Anfang des November
2024 wird dies der Termin zur Auslieferung im Dezember 2024 oder Januar
2025 sein) an der Londoner Terminbörse
ICE dagegen mag sich zeitgleich auf 92 US-$ behaupten. In dem vorliegenden
Fall beläuft sich die Dezember-Basis auf −2 Dollar (gesprochen:
"2 dollars under", "2 Dollar unter (Dezember)"; der Markt
befindet sich demzufolge im Preiszustand eines sogenannten "contango".
Im gerade umgekehrten Falle eines "backwardation"-Zustandes spricht
man entsprechend von "2 dollars over".). Es ist nun eine naheliegende
Sache, dass die Basis nicht nur nach dem Preis, sondern sich auch im
Hinblick auf den Handelsplatz ("location basis") und die Beschaffenheit
der bezeichneten Ware ("quality basis") abstufen kann und sich
demgemäß sprachlich damit übereinstimmend benennen lässt (z.B.:
"Brent, Basis loko Rotterdam"). Demnach kennt man zu jedem Zeitpunkt
mindestens so viel Basen wie es a.) verschiedene Termine, b.) verschiedene
Provenienzen und c.) verschiedene Qualitäten eines Handelsgegenstandes
gibt.
Wie leicht zu ermessen, verbliebe die
Basis auf ihrem alten Stand, sofern Cash- und Futureskurs des betreffenden
Gutes fortdauernd und regelmäßig gleichen Schritt hielten. Dann und
nur dann nämlich würden bei jeder Veränderung des Kursstandes beiderlei
Kursziffern sich immerzu um einen Betrag von rechnerisch absolut gleicher
Höhe verschieben. Es liegt somit klar zutage, dass Preisschwankungen
nur in ungleichen Beträgen die Basis in ihrem Wertstand zu verrücken
vermögen. − Allein der Name "Basis" weist erkennbar darauf hin, dass
der Terminkurs auf dem Spotmarktpreis "basiert", er demzufolge
im markttechnischen Sinne in ganz bestimmter Weise an ihm gebunden sein
muss und ergo sich von diesem nicht gänzlich losgerissen wird entwickeln
können. Was dieser Beziehung im Einzelnen ihr Gepräge gibt, soll in
den folgenden Textabschnitten bei Gelegenheit noch besonders untersucht
werden.
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Die Spotmarktpreise der örtlichen Gütermärkte
beziehungsweise Kassakurse der maßgebenden Wertpapierkassamärkte auf
der einen und die ihnen gegenüberstehenden Futureskurse des zugeordneten
Terminmarktes auf der anderen Seite werden im Allgemeinen zu jedem Zeitpunkt
der Preisfeststellung zahlenmäßig auseinandergehen. In diesem auch empirisch
wohl verbürgten Sachverhalt liegt insofern nichts Auffälliges oder Ungewöhnliches,
als der Markt für umgehende Lieferungen geradeso wie der zugehörige
Terminmarkt jeder an seinem Teil äußerlich einen eigenständigen Markt
bilden, auf denen jeweils selbständig festgestellte Kurse zur Erscheinung
kommen, sobald und insoweit diese vorrangig ihren eigenen marküblichen
Kursdeterminanten unterworfen sind. Ebenso wird es ohne weitere Auseinandersetzung
klar sein, dass schon allein wegen der Verschiedenheit der zeitlichen
Verfügbarkeit ihrer Marktgegenstände beide Teilmärkte voneinander getrennt
stehen, selbst wenn an Ort und Stelle der Sache nach leiblich vollkommen
gleichartige (homogene) Güter umgesetzt werden. Im ursächlichen Zusammenhang
betrachtet stehen beide Marktbereiche gleichwohl nicht vereinzelt da,
sondern stehen in einer innigen ökonomischen
Wechselbeziehung, welche sie an einer aparten Preissetzung beharrlich
hindert. Eben diese nimmt ursächlichen Einfluss darauf, dass Barpreise
und Futureskurse eines und desselben einheitlichen Marktgegenstandes
für gewöhnlich (1.) in jeweilig gleicher Richtung einen weithin parallelen
Gang nehmen und (2.), dass bis zum Laufzeitende eines Futures-Kontrakts
diese sich – gemeinhin mit gewissen Schwankungen – ziffermäßig nach
und nach immer mehr anzunähern trachten, um sich im Augenblick des Fälligwerdens
des Kontrakts endlich ins richtige Ebenmaß zu stellen.
Zurückleiten lässt sich der Beobachtungssachverhalt
der sich allmählich angleichenden Preise von Effektiv- und Termingut
regelmäßig auf den Umstand der mit kürzer werdender Restlaufzeit abnehmenden
Nettofinanzierungskosten, d.h.
auf im Zeitablauf sinkende spezifische
Haltekosten für das betreffende
Gut, welches das Underlying bildet (vgl. hierüber ins Einzelne ausgeführt:
der "cost of carry"-Ansatz
zur Preisbildung von Futures). Der Erfolg von Hedging mit Futures beruht
nun seinerseits, wie zu zeigen ist, unmittelbar auf dem eben aufgeführten
Mechanismus des Preisverbunds mit Konvergenz der Preise gegen einen
zusammengehörenden gleichmäßigen Stand im Zeitpunkt der Terminfälligkeit
des nämlichen Kontrakts. Fassen wir die geschilderten Verhältnisse schulmäßig
in allgemeine Worte:
Ist der Marktgegenstand,
der einem Futures zugrunde liegt (Basisinstrument, "underlying
asset", wie etwa ganz bestimmte Finanztitel, Handelswaren usw.),
von einerlei Art mit jenem des mit einem Hedgegeschäft zu sichernden
("identische Güter*"), werden der Barpreis am Erfüllungsort und
der Börsenterminkurs desselben mit abnehmender Restlaufzeit des Kontrakts
– obzwar unter Schwankungen – bei allgemein richtungsgleicher Entwicklung
der Preise sich allmählich angleichen und im Fälligkeitszeitpunkt schlussendlich
zusammenfallen.
[* Hedgegeschäfte,
deren Elementarposten auf beiden Seiten "identische Güter" ausmachen,
führen in der fachlichen Sprache den Namen "direct-hedge"
oder auch "pure hedge". Im Rechnungswesen und im Bilanzsinne
spricht man in diesem Fall, und hierbei
immer auf eine
gesonderte aktivische oder passivische Position der Unternehmungsbilanz
gemünzt, auch von einem Mikro-Hedge ("micro-hedge").
Als Makro-Hedge ("macro-hedge") bezeichnet man dagegen
unter diesem Blickwinkel die Absicherung eines bestimmten aggregierten
Bestandes an Vermögenswerten (Portfolio), verkörpert etwa durch die
Gesamtrisikoposition einer Unternehmung. Ein wirkungsvolles Hedging
setzt als Oberstes voraus, die betreffende Risikoposition ("risk
exposure") zweifelsfrei zu identifizieren.]
Der grundsätzliche Erfahrungstatbestand
der numerischen Angleichung zwischen den Kursen des Spot- und Terminmarktes
überträgt sich in seinen Auswirkungen geradewegs auf den Verlauf der
Basis – der Differenz zwischen Cash- und Futureskurs –, deren
Weg hierdurch ungeachtet des obwaltenden Kursstandes zwingend vorgezeichnet
ist. Diesen Umstand kann der Absicherer, der ihn aufmerksamen Blicks
verfolgt, im praktischen Anwendungsfall eines Hedge sich unmittelbar
für seine Zwecke zunutze machen. Der Nutzwert liegt darin, dass die
Basis sich in ihrer Zielrichtung planbar sicher vorausschätzen lässt.
Sie schwächt sicht in dem Maße ab, als der Fälligkeitstermin näherrückt.
Im Zeitlauf bis zum Erreichen des Fälligkeitstermins eines Futures konvergiert
diese gegen null. Demgemäß steht bei Übereinstimmung von Kontraktlaufzeit
und Preissicherungsfrist der Güter der Ziffernansatz der Basis bei Terminfälligkeit
(= "maturity basis")
bereits mit Einrichtung des Hedgegeschäfts zuverlässig fest; dieser
wird sich am Ende der Frist auf den Richtstand von der Größe
null stellen.*
[* Diese Aussage
gilt allerdings nicht ganz ohne jede
Einschränkung,
wie im Folgenden noch ersichtlich werden wird.]
Für die Tendenzaussage zur markttechnischen
Verknüpfung von Spot- und Terminpreisen, "mit abnehmender Restlaufzeit
eines Futures konvergiert die Basis gegen den Nullpunkt", wurde in der
englischen Fachsprache eigens der theoretische Begriff "delivery-date-convergence"
(Basiseffekt bzw. Konvergenzeigenschaft, "convergence property")
entwickelt. Logisch unanfechtbar erscheint der Effekt der Basiskonvergenz
allein schon deshalb, weil Futures sich nicht nur nahezu jederzeit durch
Glattstellung an einer Terminbörse, sondern
im kurzen Zeitabschnitt ihrer Fälligkeitsperiode grundsätzlich auch
durch physische Lieferung (resp.
Barausgleich)
des untergebenen Kontraktgegenstandes
erfüllen lassen.
Im Lieferungszeitpunkt des Futures liegen somit gleichsam sich deckende
und darum für eins zu haltende Güter vor, die – ordentlich arbeitende
Märkte vorausgesetzt – der inneren Notwendigkeit folgend entsprechend
gleich geschätzt und die gleichen Preise aufweisen werden.
In symbolisch-mathematischer Schreibweise
eingekleidet lässt sich der Basiseffekt folgendermaßen ausdrücken:
lim Ft
= KT
, mit t → T ,*
bzw. unter Verwendung des oben umschriebenen
Begriffs der Basis:
lim Bt
= 0 , mit t → T
.
[* Die Abkürzung
"lim" steht symbolhaft für lat. "Limes", »Grenzwert«, T kennzeichnet
hier den Fälligkeitszeitpunkt des Futures (den "Termin"), und t steht
für einen Betrachtungszeitpunkt innerhalb der Laufzeit.]
Sollten hingegen der Futureskurs und der
Barpreis eines gleichartigen, der Gattung nach eindeutig bestimmten
Marktgegenstandes im Zeitpunkt der bevorstehenden Terminfälligkeit sichtlich
voneinander abstehen, so wären einsetzende
Arbitragebewegungen
zur Erwirtschaftung risikoloser Arbitrageprofite unter an und für sich
gleichwertigen Wahlmöglichkeiten die im tatsächlichen Geschehen unmittelbar
zu beobachtende Folge*. Eine einmal durch in Aussicht gestellte
Überrenditen wachgerufene Arbitragebewegung dauerte solange an, bis
– kraft ihrer Anpassungswirkung auf das Kursverhältnis – am Ende dieses
meist kurzlebigen Vorgangs beide Marktabschnitte wieder Rückkehr zu
einem einheitlichen Kursstand gefunden hätten, womit eine Weiterführung
von Arbitragen sich fortan nicht mehr lohnte. Jede neuerliche Abweichung
würde eine Wiederholung dieses Nivellierungsvorgangs als Folgeerscheinung
nach sich ziehen. Die im Erfahrungszusammenhang zu verzeichnende Gegebenheit,
dass eine Vielzahl aufmerksamer und überwiegend meist äußerst kapitalkräftiger
Marktteilnehmer mit größtem Eifer allezeit danach trachtet, jede sich
darbietende Gelegenheit zu einem risikolosen Arbitragegewinn unverzüglich
abzuschöpfen, hindert also, dass eine "ungleichgewichtige" Marktlage
– wenn überhaupt je – lange Bestand haben kann. Kurzum, es greift die
allgemeine Regel Platz: Im Fälligkeitszeitpunkt eines Futures
stimmen Cash-Kurs und Futureskurs überein, die Basis ist in ihrem Zahlenwert
gleich null. – Vor
dem Fälligkeitszeitpunkt eines Futures indes kann die Basis bald positiv,
bald negativ, oder – allenfalls zufällig und ausnahmsweise – sich ebenso
gut auf null ("al pari") stellen.
[* Hinweis:
Allerdings ist die Wertgleichheit der Preise nicht immerzu felsenfest
und unverrückbar, sondern mehr nur eine annähernde. Die durchgreifende
Regelung, dass – sofern die Satzungen der Börsen mit Rücksicht darauf
besondere Wahlrechte vorsehen und gewähren – es grundsätzlich dem Verkäufer
eines Futures (Short) obliegt, den ihm erwünschten Zeitpunkt innerhalb
der Lieferfrist, den Ort und ggf. auch die Güterqualität bei der beabsichtigten
dinglichen Lieferung zu bestimmen ("delivery
options"), kann nämlich dazu führen, dass angesichts der damit
einhergehenden Ungewissheit, die sich der Käufer eines Terminkontraktes
(Long) gefallen lassen muss, der Spotmarktpreis sich im letzten Zeitteilchen
vor der Fälligkeit geringfügig oberhalb vom auslaufenden Terminpreis
stellt ("cash premium"), ohne dass es hierdurch unmittelbar im
gleichen Augenblick zu Arbitragehandlungen kommt.]
Die folgende Abbildung mag den geschilderten
Zusammenhang versinnlichen.
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Beispiel: Negative Basis während der Laufzeit eines Futures
und null bei Fälligkeit:
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Abb.: Basiseffekt
von Futures
[Anmerkung:
Andere Handelsobjekte weisen je nach Angebots- und Nachfragesituation
auf ihren Märkten für sie typische Kursverläufe auf, die sich von dem
in der obigen Figur vorgeführten unterscheiden mögen. So wird der Spotmarktpreis
mancher Ware nicht selten auf die ganze Länge der Zeit oder auch nur
zeitweilig über dem Futureskurs verlaufen; die Basis wäre in einem solchen
Fall gemäß obiger Definition ziffermäßig positiv.]
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Das Basisrisiko
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Marktkräfte
bewirken, dass sich frei bildende Kurse, mögen sie auch noch so vehementen
Schwankungen unterliegen, in verflochtenen Märkten sich in aller Regel
in eine ökonomisch sinnvolle Verbindung zueinander stellen. Trotz alledem
wird der Lauf der Basis weit ebenmäßiger sein als es bei den Bar- und
Terminpreisen selbst zu beobachten ist. Indessen lässt sich nicht ausschließen,
dass bei der Preisfindung auf den Märkten sich hin und wieder Übersteigerungen
geltend machen, die mitunter befähigt sind, die Stabilität der Relation
erheblich zu erschüttern. Dies wiederum kann unbedarften Marktakteuren,
die unbesehen auf die Beständigkeit der Basis vertrauen, empfindliche
Vermögensverluste zufügen. Genau daran aber knüpft der Begriff des Basisrisikos
an. Allgemein gefasst: Aus der stets präsenten Gefahr von unkalkulierbaren
Preisdivergenzen in und zwischen verbundenen Märkten – einschließlich
eines Abweichens des Futureskurses von seinem rechnerisch fairen Wert
("fair value") – bei nur begrenzter Befähigung des menschlichen
Geistes zur Voraussicht von Kursentwicklungen erwächst das sogenannte
Basisrisiko.
Das Basisrisiko sei definiert
als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß von Vermögenswertänderungen,
die herrühren von einem nicht antizipierten Abrücken der sich einstellenden
Basis von der kalkulierten, erwarteten Basis eines Hedge.*
[* Die vorstehende
Auslegung des Begriffes des Basisrisikos steht auch bei der Vornahme
von kombinierten Termingeschäften (sog.
Spreads), etwa zum Zwecke
der Differenzspekulation auf Verengerung oder Ausweitung der Spannen
zwischen den Terminpreisen, ungeschmälert in Geltung.]
Gerade im Hinblick auf die zwecksetzende
Ausgestaltung einer planmäßig vorzunehmenden Hedge-Strategie kommt im
wirklichen Umgang mit Kurssicherungsgeschäften dem tatsächlichen, durch
die Marktlage festgesetzten Ausmaß des Basisrisikos die entscheidende
Bedeutung zu. Dabei ist Folgendes festzustellen: Stimmt auf der Grundlage
einheitlicher Marktinstrumente eines Hedge ("direct hedge") die
Restlaufzeit des Futures mit der beschlossenen Dauer der Absicherung
der offenen Position zum Mindesten im Groben überein, so strebt das
Basisrisiko in der Folge gegen null. Ihm unter dieser Voraussetzung
nähere Beachtung zu schenken, ist sohin zu allermeist nicht weiter nötig.
Andererseits aber gibt die Alltagserfahrung der Absicherungspraxis alle
Tage Zeugnis davon, dass gerade jene Hedge-Positionen, deren Restlaufzeit
des Hedge-Instruments einen Zeitraum durchmisst, der vom Sicherungshorizont
des Grundgeschäfts (des Hedge-Objekts) deutlich mehr als um eine Kleinigkeit
absteht, regelmäßig einem erhöhten, durchaus spürbaren Basisrisiko ausgesetzt
sind. Eine solche Lockerung des verknüpfenden Bandes zwischen den Märkten
hebt nicht nur bei Fristeninkongruenz vorstehender Art das Basisrisiko
an, sondern hält es aufrecht auch bei gewissen Spielarten eines Hedge-Postens,
zumal dann, wenn von Anbeginn an noch gänzlich Ungewissheit über seinen
genauen Auflösungszeitpunkt herrscht oder ihm etwa recht verschiedenartige
Güter unterliegen ("cross hedge"). Doch der Begriff "Basisrisiko"
bedarf zunächst der weiteren Klarlegung.
Im Regelfall der Wirklichkeit schwanken
Kurse und Marktpreise im Kalenderzeitablauf
auf und nieder, ohne sich in ihrer Richtung und Stärke je mit beruhigender
Gewissheit vorausbestimmen zu lassen. Sobald man aber in einem Gedankenspiel
die Kurse eines Futures im Terminmarkt mit den Preisen seines Basisgegenstandes
im Effektivmarkt auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes in
jedem Augenblick richtungs- und betragsmäßig harmonisch in einem stets
vollkommenen Parallelismus ohne Abweichung variieren lässt, so bliebe
damit auch die Basis in ihrem Werte konstant. Als Beobachtungssachverhalt
der Märkte träfe ein solches Verlaufsmuster haargenau die Vorstellung
eines im Lehrbuchsinne "perfect hedge": Durch den Aufbau
einer mit dem offenen Posten glatt zusammenstimmenden Gegenposition
im Terminmarkt hätte das ursprünglich obwaltende Preisrisiko nun keine
Stätte mehr, es ließe sich unter derart musterhaften Verhältnissen vollständig
austilgen; denn Gewinne und Verluste aus beiden (gegenläufigen) Posten
würden sich ja im Falle deckungsgleicher Kursbewegungen als Wirkungsresultante
per saldo in jedem Augenblick ihres Bestehens in ihrem Betrage egalisieren.
Jede Bewegung des Kurses im Effektivmarkt würde kurzum durch eine gleich
starke Kursbewegung im Terminmarkt vollständig abgedeckt und damit exakt
zum Ausgleich gebracht werden. Wegen ΔK = ΔF
folgt:
ΔK – ΔF = ΔB = 0
.
[Δ : gr. Delta, vierter
Buchstabe des griechischen Alphabets; hier: Symbol für die Veränderung
einer Größe.]
Obgleich bei Vorliegen strukturell identischer
Güter ("direct-hedge") nicht leicht ein Zweifel darüber bestehen
kann, dass beide Teilmärkte durchweg aufs Engste miteinander
Fühlung halten werden – was logisch schlüssig sich auch niederschlagen
dürfte im statistischen Messergebnis einer besonders innigen (positiven)
Korrelation zwischen den Preisen –, werden unter den in der tatsächlichen
Erscheinungswelt auftretenden Bedingungen und Begleitumständen die Preisbewegungen
der Basiswerte im Effektivmarkt und die Kursänderungen der Futures im
zugeordneten Terminmarkt in Wahrheit weder zu jedem beliebigen Zeitpunkt
noch gar über die gesamte Dauer richtungs- und betragsmäßig gänzlich
synchron verlaufen. Vielmehr werden die Wertungen in den zusammenhängenden
Marktabschnitten im Erfahrungszusammenhang in zwar ähnlicher, aber dennoch
unterschiedlicher Weise geleitet von den gerade herrschenden Erwartungen
der Mitwirkenden in Hinsicht auf die künftige Marktentwicklung. Hinzu
tritt der Umstand, dass ein Futureskurs nicht selten, wenngleich infolge
oben aufgezeigter Arbitragegründe nicht dauerhaft und dann auch nur
in eng begrenztem Maße, aus seiner rechnerisch angemessenen Bandbreite
zu seinem theoretisch fundierten Wert ("fair
value")* auszuscheren pflegt. Und so fügt es sich, dass
die Basis – zumal in den Warenterminmärkten und besonders bei längeren
Fristigkeiten des Futures – im Verlauf der Zeit sich oftmals unstetig
entwickelt und unter wechselnden Verhältnissen einen unterschiedlichen
Wert behaupten kann. In ihrem Gange wird sie auch nichts daran hindern,
ein oder selbst mehrere Male ihr Vorzeichen zu wechseln. Die Basis B
wird hierdurch zu einer schwankenden, zufallsabhängigen (stochastischen)
und somit im Gebrauch zu einer unbestimmten Größe, zu einem x, der Hedge
zu einer Spekulation auf die Basis. In dem Letzteren liegt, dass das
Wunschziel einer vollständigen Vernichtung des Preisrisikos, wie es
eben am Beispiel eines "perfect hedge" dargelegt worden ist, sich im
täglichen Geschäftsleben durch Hedging nur schwerlich bewerkstelligen
lässt.
[* Es verdient
an dieser Stelle bemerkt zu werden, dass auf das Rechnungsergebnis des
"fair value" von Futures neben Marktunvollkommenheiten außerdem einen
nennenswerten Einfluss nehmen das immerzu höchst persönliche finanzielle
Umfeld des hinter der Position Stehenden sowie sein Informationsstand
zusammen mit den darauf gründenden Erwartungen. Die beiden letztgenannten
Nebenumstände pflegen von Person zu Person, und bei jeder Einzelperson
wieder von Zeit zu Zeit, erfahrungsgemäß in nicht unbeträchtlichem Maße
voneinander verschieden zu sein. Man darf also weder darauf bauen, dass
ein "fair value" sich mit mathematisch zwingender Kraft immerzu stich-
und hiebfest berechnen lässt noch dass ein empirisch festgestellter
Futureskurs in jedem Augenblick der Beobachtung mit irgendeiner behaglichen
algebraischen Formel in Harmonie steht.]
Förmlich messen und in Zahlen abbilden
lässt sich das Basisrisiko eines Hedge durch ein geeignetes Streuungsmaß,
wie es bspw. die statistische Varianz vorstellt. Demgemäß ist
das Basisrisiko, üblicherweise ausgerichtet auf den Absicherungshorizont,
statistisch definiert als Varianz
der Basis B, abgekürzt: Var (B).
Auf umstehender Seite werden wir uns in
Weiterführung der Überlegungen sorgfältiger mit den Bestimmungsgründen
des Basisrisikos bekannt machen, wobei insbesondere dessen Auswirkung
auf bestehende Werte und voraussichtlich erzielbare Erträge eine genauere
Betrachtung erfahren soll.
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