Wie die Wirtschaftsgeschichte lehrt, unterliegen
die Kurswerte von Währungen*
("foreign exchange rates") immer wieder jähen und zuweilen sogar
besonders heftigen Schwankungen (Valutaschwankungen). In echten Systemen
flexibler Wechselkurse sind Valutaschwankungen in ihrer Wiederkehr
dem Theoretiker wie dem Praktiker des Wirtschaftslebens ein sattsam
bekannter Erfahrungstatbestand geworden. Und so nimmt es niemand wunder,
wenn sich der Wunsch nach Schaffung wirksamer Instrumente zur Bewältigung
von Unsicherheitsursachen, die der ganzen Fülle von Geldverschiebungen
im zwischenstaatlichen Güter- und Finanzverkehr andauernd anhängen,
an den Märkten allenthalben Gehör verschaffen konnte. Unter allen bisher
vorgebrachten Vorrichtungen der Risikovorsorge gelang es den derivativen
Finanzinstrumenten von Anbeginn, ihre Tauglichkeit als Sicherungsinstrument
gegen Eventualitäten aus Wechselkursschwankungen in unstrittiger Weise
unter Beweis zu stellen. In schneller Folge vermochten sie darum die
Aufmerksamkeit selbst der mächtigsten weltweit operierenden Wirtschaftsgewalten
("global player"), so etwa die der kapitalen staatlichen Institutionen,
der privaten Großbanken, der multinationalen Unternehmungen und anderweitigen
Welthäuser, nachhaltig auf sich zu lenken.
[* Wechselkurse
spiegeln zwischenstaatliche Austauschverhältnisse (den objektiven Tauschwert
bzw. Preis) von Währungsgeld wider.]
Wie stellt
sich nun der Nutzen, den der Einsatz von
Finanzderivativen, namentlich
von Forwards,
Futures, Swaps und
Optionen u.dgl.
auf Devisen, vermittelt, nach außen dar? – Es zeigt sich in allgemeinster
Weise, dass durch zweckgerichtete Handlungsweisen auf dem Devisenterminmarkt
unternehmerisch gegebene Wechselkursrisiken,
die gewöhnlich einen guten Teil des gemeinen Geschäftsrisikos ausmachen,
sich mit Hilfe derivativer Instrumente außerordentlich gut und verlässlich
unter Kontrolle halten lassen. Der grenzüberschreitende Güter- und Kapitaltransfer*
lässt sich dank der diesen innewohnenden Versicherungsleistung um vieles
einfacher, bequemer und vor allem berechenbarer gestalten (Hedging von
Fremdwährungspositionen, Devisenkursabsicherungsgeschäfte).
[* Unsicherheitsursachen
aus grenzüberschreitendem Güter- und Kapitalverkehr kommen insbesondere
darin zum Ausdruck, dass Änderungen der bezüglichen Wechselkurse sich
nachteilig auf die Gestaltung der Zahlungsströme ("cash flows"),
damit auch auf Vermögenswerte ("assets") und Schulden ("liabilities")
in der Bilanz, und prospektiv letztlich auch belastend auf den Gesamterfolg
von Unternehmungen auswirken können.]
Seit dem
Verfall des Abkommens von
Bretton
Woods über stufenflexible Wechselkurse zu Anfang der Siebzigerjahre
des letzten Jahrhunderts kann nicht leicht ein Zweifel darüber bestehen,
dass die durch Inanspruchnahme der Terminmärkte zugängliche Verfahrensweise,
offene Posten in fremdem Landesgeld durch eine erwünschte Zeitspanne
hindurch mit Hilfe von Finanzderivaten gegen die aus Verschiebungen
bei den Währungsparitäten sich erhebenden Risiken abzusichern, zu denjenigen
gehört, die im geschichtswissenschaftlichen Vergleich mit den sonstigen
Verfahrensarten der Kurssicherung in ausgebreitetem Umfang an Bedeutung
hinzugewinnen konnte. Die seitherige Entfaltung der Zahlungsmittelmärkte
hat allerdings nicht nur den OTC abgewickelten Devisen-Forwards ("outright
forward transactions"), Optionen und Währungs-Swaps den Weg geebnet,
sondern hat im Großen wie im Kleinen auch den börsengehandelten Devisen-Futures
weltweit in der Anerkennung und Wertschätzung zu einem ebenso raschen
wie nachhaltigen Durchbruch verholfen. Namentlich mittels
Währungs-Futures ("foreign
currency futures", FX Futures) als überaus liquide börsennotierte
Produkte hat der Kurssicherheit Suchende es in seiner Hand, Preisrisiken
auf recht bequeme, transparente, flexible und zudem kostensparende Weise
(freilich gegen Gewährung einer angemessenen Renditeerwartung) auf die
Gruppe der weniger risikoscheuen
Spekulanten beziehungsweise auf anderweitige Hedger, die zu jeweils
gleichen Teilen dazu konträre Positionen begehren, zu überwälzen.
So greift
vor allem der Kreis der Kaufmannschaft größerer Händler, der nach dem
Ausland Handel treibt (Exporteure), häufig
und gerne auf Devisentermingeschäfte ("forwards"), Swaps, Futures
und Optionen allerlei Spielart zurück mit dem Plan, auf Fremdwährungen
lautende Forderungen aus ihren Außenhandelsgeschäften schon heute gegen
eine mögliche Minderung des Außenwerts der betreffenden Währung zu sichern,
geradeso wie Einfuhrhändler (Importeure) jene Instrumente bei der Wareneinbringung
eifrig nutzen, um offene Fremdwährungsverbindlichkeiten aus ihren Fernkäufen
zu rechter Zeit gegen eine mögliche Aufwertung im Kurse zu sichern,
zu "hedgen". Doch nicht nur kapitalere Unternehmungen der Ein- und Ausfuhr,
multinationale Organisationen und Konzerne ("corporate hedger"),
Banken und sonstige Gesellschaften der Hochfinanz nehmen dank der damit
möglich werdenden Planungssicherheit für ihre Geschäftstätigkeit an
auswärtigen Plätzen einen besonderen Vorteil wahr; auch kleinere und
mittelgroße Unternehmungen mit Auslandsbeziehungen in die verschiedensten
Währungsräume, ja selbst Privatpersonen mit schmalerem Budget wissen
namentlich die Devisen-Futures als Sicherungsvehikel allemal wohl zu
schätzen. Angesichts der beträchtlich hohen Mindestsummen, die zumal
für die Durchführung von herkömmlichen Devisentermingeschäften aufzubringen
sind und die gar prohibitiv hoch für die Vornahme von Devisen-Swaps
anschlagen, ist dem Versicherer mit Devisen-Futures gerade der verhältnismäßig
kleinen Volumina* wegen, worauf diese fußen, ein ausnehmend vielseitiges
Instrument in die Hand gegeben, auf Fremdwährungen lautende Geldübertragungen,
sei es im Privatleben sei es im überstaatlichen Geschäftsverkehr (z.B.
Auslandsreisen, Ein- und Verkäufe in ausheimische Währungsräume sowie
sonstige Auslandszahlungen, Wertsicherung von Vermögensanlagen und Auslandsguthaben,
Fremdwährungskredite auch geringeren Umfangs usw.), zielentsprechend
vorauszuplanen und zu verwirklichen.
[* Für den am
IMM zu Chicago (USA) notierten
E-mini
EUR/USD FX Futures beträgt der Kontraktumfang gerade mal 62500
Euro, beim E-micro EUR/USD Futures beläuft sich der Mindestschluss sogar
nur auf 12500 Euro. Überdies
sind die Börsenspesen ("commisssion") im Allgemeinen für Futures-Geschäfte
erfreulicherweise verschwindend gering.]

Darüber
hinaus erweisen sich Devisen-Futures vielfach auch im Zusammenspiel
mit auslandsbezogenen Kapitalmaßnahmen, wie beispielsweise an fremden
Plätzen vorzunehmende Aktientransaktionen oder Fremdwährungsemissionen
von Obligationen, als ein zweckdienliches Instrumentarium ersten Ranges.
So lassen sich Devisen-Futures hierbei zielgerecht einsetzen zum Zwecke
einer erwünschten Begrenzung resp. Steuerung von Währungsrisiken, die
Investments an fremden Plätzen zahlreich hervorrufen können, und zwar
zu den der Weltmarktlage angemessenen Preisen. Ein über die Landesgrenzen
eines Währungsraums hinweg operierender Investor vermag auf diese Weise
etwa die sich bietenden Chancen aus den Kursverläufen, z.B.
an den weltweiten Aktienmärkten, wahrzunehmen oder ebenso gut in den
Genuss eines im Ausland höheren Zinsniveaus zu kommen, ohne sich sogleich
hierbei notwendig einem als kritisch empfundenen Wechselkursrisiko auszusetzen.
Das
Wechselkursrisiko (Preis-
und Wertrisiko einer Währung, Valutarisiko) sei im Folgenden begrifflich
erfasst als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß des Abweichens
des sich einstellenden Wechselkurses vom kalkulierten, erwarteten Wechselkurs,
beginnend mit dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses*
in einer fremden Währung und endend mit dem effektiven Zahlungseingang.
Wer etwa mit Bestimmtheit voraussehen kann, dass eine zu einem bestimmten
Kurs in Fremdwährung gewechselte Summe Geldes sich zum eben demselben
Kurs zurückstellen lässt, den trifft kein Wechselkursrisiko. Ein Streuungsmaß,
häufig und gern mit der statistischen Standardabweichung vom Erwartungswert
gleichgesetzt, steht vielfach stellvertretend in Übung als Maß für das
Wechselkursrisiko. Das nach diesem Muster verwendete Begriffsverständnis
von Preisrisiko einer Währung schließt umgekehrt eine positive Abweichung
von der erwarteten Zielgröße logisch dazugehörend mit ein. Ein in Voranschlag
genommener (erwarteter) Wechselkurs kann dem Konzept gemäß auf spezifischen
Wechselkursprognosen beruhen oder aber – sofern von zumindest annäherungsweise
gleichgewichtigen Märkten auszugehen ist – einfach als Terminkurs ("forward
rate") über diesen Zeitraum angesetzt werden.
[* Um ein Wechselkursrisiko
zu entfalten, ist demzufolge gar nichts anderes vonnöten, als ein verbindliches,
auf Fremdwährung lautendes Angebot zu stellen, das von der Gegenpartei
lediglich akzeptiert zu werden braucht.]
Das folgende
Beispiel, das die Wirkungsweise von Hedging mit Devisen-Futures kurz
skizziert, setzt voraus, dass 1.) als Ergebnis vorgelagerter Planungsstufen
risikokompensierende Maßnahmen auf der Grundlage von Devisen-Futures
einzuleiten sind und 2.) die offene Risikoposition in Fremdwährung eindeutig
identifiziert werden konnte.
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Beispiel: Hedging von Wechselkursrisiken
("exchange-rate risks") mit Futures
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Die Niederlassung eines amerikanisches Exporthauses
hat Waren an einen deutschen Importeur verkauft, die laut Vertrag in
Euro fakturiert werden sollen (Fremdwährungsfaktur). Der in den Büchern
ausgewiesene Rechnungsbetrag aus der (hier als sicher geltenden) Forderung
lautet auf 1 Mio.€, fällig
in 30 Tagen nach Lieferung ("Zielkauf"). Der vorgenannte Zielbetrag
in Höhe von 1 Mio.€ stellt
annahmegemäß zugleich die einzige gegenwärtig noch ungedeckte Risiko-Nettoposition
("net exposure"; "micro hedge") des Ausfuhrhändlers dar.
Das Management des amerikanischen Handelshauses
ist aufgrund einer gerade vorliegenden Wechselkursprognose in Sorge
über eine möglicherweise kurzfristig bevorstehende Abwertung des Euro
gegenüber ihrer Referenzwährung, dem US-Dollar. Eine Abwertung (Devalvation)
des Euro bedeutete für die amerikanische Unternehmung, dass mit Einziehung
der Außenstände in einem Monat ihr nach erfolgtem Zahlungseingang zum
Zeitpunkt des Tausches des in Euro vereinnahmten Betrages gegen Dollar
ein erheblich geringerer Dollargegenwert zuflösse als ursprünglich kalkuliert:
Die Dollar-Gewinnmarge als Differenz zwischen Exporterlös und Kosten
würde mithin geschmälert, vielleicht sogar einen Verlust eintragen.
Der Finanzmanager (Treasurer) der Exportunternehmung fasst deshalb den
Beschluss, sich an der Terminbörse
CME mittels
Euro FX Futures
abzusichern, um auf diese Weise den Eurokurs auf dem gegenwärtigen Stand
gleichsam "einzufrieren". Bei Einrichtung des Hedgegeschäfts in t0
notiert der Euro per kassa mit 1,15US-$,
der in Betracht gezogene Euro FX Futures* mit 1,1450US-$.
Einen Monat später (in t1) bei Zahlungseingang aus dem Einzug
des Forderungsbetrags und nach Aufhebung des Hedge-Postens wird der
Euro an den Devisenmärkten zu 1,1250US-$
gehandelt, während die Kursnotiz des Euro FX Futures gleichzeitig auf
1,1195US-$ steht.
[*
Um ein verbleibendes Basisrisiko nach Möglichkeit einzudämmen, wird
aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Futures jener
Termin ausgewählt, der sich
als nächster dem Transaktionszeitpunkt t1 anschließt.]
Folgenden
Fragen soll nun nachgegangen werden:
a.)
Kommt zwecks Kurssicherung in t0 ein "long"- oder ein "short
hedge" zur Anwendung?
b.)
Wie viele Futures-Kontrakte werden benötigt, um das Wechselkursrisiko
möglichst vollkommen auszuschalten?
c.) Wie hoch ist das Nettoergebnis aus der Hedge-Position in
t1 insgesamt?
Auflösung:
ad
a.) Eine Unternehmung, die eine Geldzahlung in einer ausländischen
Währung vereinbart, geht (sofern nicht anderweitig ausgeglichen) ein
Wechselkursrisiko ein. Hier im Fallbeispiel wird ein Kursrückgang des
Euro befürchtet. Um die offene Währungsposition zu schließen und um
auf diese Weise die kalkulierte Gewinnmarge zielstrebig und möglichst
kostensparend zu sichern, werden Euro-Futures verkauft (Sicherungsverkauf,
"short hedge");
ad
b.) Ein Euro FX Futures-Kontrakt der Terminbörse CME deckt standardmäßig
125000 Euro ab. Somit sind
zur Absicherung des Vertragswertes von 1 Mio. € insgesamt 8 Futures
erforderlich (einfaches Nominalwertprinzip);
ad c.) In eine Lösungstabelle zusammengestellt, zeigt sich folgendes
Bild:
|
Kassakurs (K)
(long) |
Futures (F)
(short) |
Basis (B) |
t0 |
1,1500 |
1,1450 |
+ 0,0050 |
t1 |
1,1250 |
1,1195 |
+ 0,0055 |
Gewinn/Verlust
(+ /
–) |
− 0,0250 |
+ 0,0255 |
+ 0,0005 |
Wir erhalten
im Ergebnis aus dem Wechselkurssicherungsgeschäft demgemäß:
0,0005 US-$/1 € × 125000 €
× 8 Kontrakte = 500 US-$.
Zwar können die 1 Mio. € in t1 eben nur zu 1,125US-$
je Euro eingetauscht werden, doch steht diesem Abbruch an Wert ein Gewinn
am Geschäft in den Devisen-Futures gegenüber (wovon in praxi allerdings
noch die üblichen Bank- bzw. Brokerspesen abzusetzen wären). Außerdem
kann der Hedger bereits während der Laufzeit des Hedge über Teilbeträge
des Zugewinns aus dem Futuresgeschäft verfügen, da diese dem
Margin-Konto mit dem täglichen
Buchungsschnitt ("marking
to market") jeweils gutgeschrieben werden. Andererseits ist
die Tatsache in Rücksicht zu ziehen, dass Futures-Geschäfte grundsätzlich
mit einem gewissen Liquiditätsrisiko einhergehen, weil bei einer ungünstigen
Marktentwicklung laufend Nachschüsse fällig werden können. Die Gesamtkosten
eines Hedgegeschäftes mit Devisen-Futures entsprechen im Durchschnitt
ungefähr der zwischen den einbezogenen Währungen herrschenden Zinsdifferenz.
Es liegt
in der Natur aller Hedgegeschäfte mit Futures, dass im Falle von Kursgewinnen
im Grundposten diesen Verluste aus der Terminmarktposition gegenüberstehen,
und umgekehrt. Da aber der Einsatz von Futures beim Hedging weniger
der Absicht einer Gewinnerzielung, wie es bei der Vornahme einer
Spekulation stets der Fall
ist, als weit eher dem Ziel der Kurssicherung gegen die Gefahr unverhoffter
oder ungünstiger Wechselkursentwicklungen dient, ist auch bei sonst
vorteilhafter Kursänderung im Kassamarkt aus dieser Sicht das Hedgegeschäft
nicht als Zweckverfehlung zu beklagen, sondern man darf trotz anfallenden
Opportunitätskosten getrost von einem gelungenen Geschäft ausgehen.*
[* Wird die Unsicherheit
über die Kursentwicklung nicht wie üblich in einem statistischen Streuungsmaß,
wie z.B. in der
Standardabweichung
oder Varianz, sondern in einem anderen Risikomaß gemessen, so könnte
man indes argumentieren, dass Hedging mit Futures ebenso wie eine Spekulation
unsicherheitsbehaftet sei und bei Eintritt von Vermögenseinbußen sonach
von einer Fehlentscheidung sprechen. – Anmerkung: Werden zwar
schwankende Wechselkurse erwartet, wobei jedoch offen bleibt, in welcher
Richtung die Kurse endlich gehen, kämen dagegen Devisenoptionen
als Hedge-Instrument in Betracht. Hierbei wäre zu eruieren, inwieweit
die sofortige Zahlung einer Optionsprämie die Beibehaltung der Chance
auf Kursgewinne aufwiegt. Devisenoptionen kommen aufgrund ihres bedingten
Charakters darüber hinaus auch dann in die engere Wahl, wenn zum Entscheidungszeitpunkt
noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob eine geplante Risikoposition überhaupt
zur Entstehung kommen wird oder nicht.]
Statt
eines Verlustes bei Verzicht auf ein Hedgegeschäft lässt sich gemäß
vorstehendem Beispiel aus dem Hedge ein schmaler Gewinn verbuchen, der
sich auf eine vorteilhafte Änderung der
Basis zurückführt.
Im strengen Sinne der Theorie handelt unser Beispiel aber dennoch nicht
von einem "perfect
hedge", auch wenn bei direkten Hedgegeschäften auf Devisen die statistische
Korrelation in der Mehrzahl der Fälle relativ hoch anzusetzen ist (und
diese erfahrungsmäßig auch mit einem vernachlässigbar geringen Basisrisiko
einherzugehen pflegen).
Andere
Beispiele für einen Long-Hedge* mit Devisen-Futures an
der Terminbörse CME sind:
-
Ein
US-amerikanischer Importeur, der in US-Dollar rechnet, hat im kommenden
Monat eine in Euro fakturierte Eingangsrechnung zu bezahlen. Zum
Schutze vor steigenden Währungsparitäten kann er den zu zahlenden
Euro-Betrag festschreiben, indem er bereits jetzt Euro FX Futures
kauft.
-
Ein
deutscher Exporteur, der sich gegen eine Abwertung des US-Dollar
gegenüber dem Euro zu schützen sucht, kauft Euro FX Futures.
[* Um in dieser
Frage den Zusammenhang in Erinnerung zu bringen: Long-Hedge heißt Kauf
von Futures zur Absicherung gegen
steigende Kurse.]
Da die
Arbitrage-Verhältnisse in den Märkten der "financial assets" im weitesten
Umfang frei sind von subjektiven Ungenauigkeiten und Willkürlichkeiten,
schlägt das Basisrisiko
bei der Kurssicherung von Finanzvermögen (wie Aktien, Anleihen, Devisen,
Gold etc.) mit Beihilfe von unbedingten Termingeschäften in aller Regel
unverkennbar klein an. Bei bestimmten Waren oder Rohstoffen indes, wie
z.B. bei Weizen, Mais, Kaffee,
Baumwolle, Kupfer, Öl usw., ist die
Arbitrage-Beziehung
zwischen Terminmarkt und Spotmarkt oft weniger stringent. So kann
das Basisrisiko bei den letztgenannten durchaus stärker zur Erscheinung
kommen (volatiler werden), wenngleich es im Normalfall doch signifikant
niedriger anzuschlagen ist als das ursprüngliche Preisrisiko im Falle
eines gänzlichen Verzichts auf Hedging. Als die durchgreifendsten Bestimmgründe
für das erhöhte Basisrisiko bei Geschäften mit Welthandelswaren im Vergleich
zu Finanzanlagen sind anzuführen hauptsächlich kurzfristige Verknappungen
bei den betreffenden Produkten, bspw. als Folge von Missernten oder
von drohenden Streiks. Aber auch erkannte oder vorauszusehende Schwierigkeiten
im Hinblick auf anstehende Lageraufstockungen, beim Lagerumschlag bzw.
bei der Logistik und den dadurch ausgelösten Marktungleichgewichten
zwischen Angebot und Nachfrage kommen als Gründe hierfür infrage. Alle
vorerwähnten Faktoren haben dagegen keinen unmittelbaren Einfluss auf
das Basisrisiko von Finanzvermögenswerten und Devisen.
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Risikomanagement von Fremdwährungsrisiken
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Zu den
vordringlichsten Aufgaben des Währungsmanagements von Unternehmungen
gehört es zweifellos, Auswirkungen von Währungsrisiken auf Zahlungsströme
des operativen Geschäfts ("transaction risk" und "operating
exposure": das eigentliche Wechselkursrisiko durch bestehende Verträge
und bevorstehende Geschäfte), auf einzelne Bilanzpositionen ("translation
risk") sowie langfristig auf die künftige Wertentwicklungen der
Unternehmung im Ganzen ("economic risk"; "operating, strategic
exposure") eindeutig zu diagnostizieren und diese unter Beobachtung
sämtlicher Interdependenzen zwischen den jeweiligen Preisrisiken auf
methodische und systematische Weise auszuwerten. Auf dem Ergebnis dieser
Untersuchung aufbauend lassen sich in der Folge die notwendigen (internen
und externen) risikopolitischen Maßnahmen zielbewusst einleiten.
Auf
der ersten Stufe ist zu diesem Zwecke gleich zu Beginn der Planungsperiode
die zu sichernde Risikoposition ("foreign exchange net-exposure",
das ist der tatsächliche Umfang der einem Wechselkursrisiko preisgegebenen
Position) in der fraglichen Währung mit größtmöglicher Bestimmtheit
zu identifizieren. Bei der Untersuchung ist es von Wesenheit sich Gewissheit
zu verschaffen, ob die in Diskussion stehende Risikoposition in Wirklichkeit
nicht unversehens durch anderweitige Geschäfte der Unternehmung bereits
ganz oder zum Teil geschlossen ist. So könnte etwa eine offene Fremdwährungsforderung
durch eine entsprechende Fremdwährungsverbindlichkeit in demselben Verhältnis
gedeckt sein und umgekehrt. Stellt sich nach der Untersuchung heraus,
dass eine Neutralisierung der Einzelpositionen weder direkt noch indirekt
gegeben ist, so liegt erkennbar eine offene Nettofremdwährungsposition
vor. Auf der nächsten Stufe wäre dann zu prüfen, ob und im bejahenden
Fall, zu welchem Zeitpunkt welche risikokompensierenden bzw. risikoüberwälzenden
Maßnahmen einzuleiten wären. Die Analyse schließt zweckmäßigerweise
die Frage ein, ob im gegebenen Fall vorteilhaftere Handlungsmöglichkeiten
gegenüber einem Hedgegeschäft mit Devisen-Futures positiv in die Alternative
kommen. Als mögliche Varianten zu Devisen-Futures kämen, nebst der risikovermeidenden
Fakturierung in heimischer Währung und nebst der Möglichkeit spiegelbildlicher
operativer Geschäfte, u.a.
folgende Absicherungsformen in Betracht:
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die Vornahme eines
herkömmlichen Devisentermingeschäfts ("forwards");
vorzugsweise dann, wenn und insofern es darum geht, einen auf die
persönlichen Geschäftsvorhaben der Vertragspartner zugepassten Posten
über ungefüge ("ungerade") Devisenbeträge oder über bestimmt gegebene
Laufzeiten abzusichern, der sich nicht oder nur unzureichend mit
den standardisierten Volumina und gestaffelten Fristen von Devisen-Futures
abdecken lässt, etwa weil er darüber hinaus fortdauert. Ferner:
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Währungs-Swaps ("currency
swaps"), die zumal in Fällen längerer Geltungsdauer, in denen
Kurssicherungsmaßnahmen über einen insgesamt verhältnismäßig langen
Zeitraum greifen müssen, häufig das bevorzugte risikovermeidende
bzw. -kompensierende Instrument verkörpern (einschl. dem sog. "economic
risk");
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Devisen-Optionen, zur
Wahrung von Gewinnchancen aus Wechselkursänderungen gegen Zahlung
einer Optionsprämie;
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bilaterale Verträge
zur Vermeidung bzw. Aufteilung von Währungsrisiken ("Kurssicherungsklauseln")
und Versicherungen;
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Kreditaufnahme oder
Kreditgewährung in Fremdwährungen (Cash-and-Carry Strategie);
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Export-Forfaitierung
und Export-Factoring;
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Leasing auf internationaler
Ebene.
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Darüber
hinaus ist unter Umständen der gänzliche Verzicht auf ein Währungsabsicherungsgeschäft
(Unterlassungsalternative) respektive eine eingeschränkte Absicherung
als endlich noch die Veräußerung des Risikopostens in den Bereich der
Erwägungen zu ziehen. Auf ein Hedgegeschäft zu verzichten und den Dingen
ihren Lauf zu lassen ist immer dann ins Kalkül zu ziehen, wenn mit einer
vorteilhaften Wechselkursänderung zu rechnen ist, hierbei aber das Risiko
einer Fehleinschätzung bewusst getragen werden soll (Spekulationsmotiv).
Werden die Erwartungen indes getäuscht, und es kommt zu unerwünschten
Schwankungen an den Devisenmärkten, so muss der Disponierende womöglich
eine entgegen seiner Planung deutlich niedrigere Gewinnspanne, wenn
nicht einen mehr oder minder schmerzlichen Verlust hinnehmen. Kurzum:
Es bleibt abschließend festzuhalten, dass Kurssicherungsgeschäfte auf
den Devisenterminmärkten, richtig angebracht, dem Entscheider in vielen
praktischen Alltagsfällen zu einer spürbar verbesserten Planbarkeit
bei seinen Produktions- resp. Investitionsentscheidungen auf internationalem
Feld verhelfen können.

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