Wie die Wirtschaftsgeschichte lehrt, unterliegen
die Kurswerte von Währungen*
("foreign exchange rates") immer wieder jähen und zuweilen sogar
besonders heftigen Schwankungen (Valutaschwankungen). In echten Systemen
flexibler Wechselkurse sind Valutaschwankungen in ihrer Wiederkehr
dem Theoretiker wie dem Praktiker des Wirtschaftslebens ein sattsam
bekannter Erfahrungstatbestand geworden. Und so nimmt es niemand wunder,
wenn sich der Wunsch nach Schaffung wirksamer Instrumente zur Bewältigung
von Unsicherheitsursachen, die der ganzen Fülle von Geldverschiebungen
im zwischenstaatlichen Güter- und Finanzverkehr andauernd anhängen,
an den Märkten allenthalben Gehör verschaffen konnte. Unter allen bisher
vorgebrachten Vorrichtungen der Risikovorsorge gelang es den derivativen
Finanzinstrumenten von Anbeginn, ihre Tauglichkeit als Sicherungsinstrument
gegen Eventualitäten aus Wechselkursschwankungen in unstrittiger Weise
unter Beweis zu stellen. In schneller Folge vermochten sie darum die
Aufmerksamkeit selbst der mächtigsten weltweit operierenden Wirtschaftsgewalten
("global player"), so etwa die der kapitalen staatlichen Institutionen,
der privaten Großbanken, der multinationalen Unternehmungen und anderweitigen
Welthäuser, nachhaltig auf sich zu lenken.
[* Wechselkurse
spiegeln zwischenstaatliche Austauschverhältnisse (den objektiven Tauschwert
bzw. Preis) von Währungsgeld wider.]
In welchem Sinne stellt sich nun der Nutzen,
den der Einsatz von Finanzderivativen,
namentlich von Forwards,
Futures, Swaps und
Optionen u.dgl.
auf Devisen, vermittelt, nach außen dar? – Es tritt nun allgemein die
Erscheinung hervor, dass durch planmäßig vorbereitete, zweckgerichtete
Handlungsweisen auf dem Devisenterminmarkt unternehmerisch gegebene
Wechselkursrisiken, die gewöhnlich
einen guten Teil des gemeinen Geschäftsrisikos ausmachen, sich mit Hilfe
derivativer Instrumente außerordentlich gut überwachen und zuverlässig
beherrschen lassen. Der grenzüberschreitende Güter- und Kapitaltransfer*
lässt sich dank der diesen innewohnenden Versicherungsleistung um vieles
einfacher, bequemer und vor allem berechenbarer gestalten (Hedging von
Fremdwährungspositionen, Devisenkursabsicherungsgeschäfte).
[* Unsicherheitsursachen
aus grenzüberschreitendem Güter- und Kapitalverkehr kommen insbesondere
darin zum Ausdruck, dass Änderungen der bezüglichen Wechselkurse sich
nachteilig auf die Gestaltung der Zahlungsströme ("cash flows"),
damit auch auf Vermögenswerte ("assets") und Schulden ("liabilities")
in der Bilanz, und prospektiv letztlich auch belastend auf den Gesamterfolg
von Wirtschaftsbetrieben auswirken können.]
Seit dem Verfall des Abkommens von
Bretton
Woods über stufenflexible Wechselkurse zu Anfang der Siebzigerjahre
im vorausgehenden Jahrhundert kann nicht leicht ein Zweifel darüber
bestehen, dass die durch Inanspruchnahme der Terminmärkte zugängliche
Verfahrensweise, offene Posten in fremdem Landesgeld durch eine
erwünschte Zeitspanne hindurch mit Hilfe von Finanzderivaten gegen die
aus Verschiebungen bei den Währungsparitäten sich erhebenden Risiken
abzusichern, zu denjenigen gehört, die im geschichtswissenschaftlichen
Vergleich mit den sonstigen Verfahrensarten der Kurssicherung in ausgebreitetem
Umfang an Bedeutung hinzuzugewinnen vermochte. Die seitherige Entfaltung
der Zahlungsmittelmärkte hat allerdings nicht nur den OTC abgewickelten
Devisen-Forwards ("outright forward transactions"), Optionen
und Währungsswaps die Wege gebahnt, sondern hat im Großen wie im Kleinen
auch den börsengehandelten Devisen-Futures weltweit in der Anerkennung
und Wertschätzung zu einem ebenso raschen wie nachhaltigen Durchbruch
verholfen. Namentlich mittels
Währungs-Futures ("foreign currency futures", FX Futures)
als überaus liquide börsennotierte Handelsgegenstände hat der Kurssicherheit
Suchende es in seiner Hand, Preisunwägbarkeiten auf recht bequeme, vielseitige,
klare und durchsichtige und noch dazu kostensparende Weise (freilich
gegen Gewährung einer angemessenen Rendite-Erwartung) auf die Gruppe
der weniger risikoscheuen
Spekulanten beziehungsweise auf anderweitige Hedger, die jeweilig
zu gleichen Teilen die hierzu gegensätzlichen Positionen begehren, zu
überwälzen.
So greift vor allem die Gilde der Kaufmannschaft
größerer Händler, die nach dem Ausland Handel
treibt (Exporteure; Engroshandel), häufig und gerne auf Devisentermingeschäfte
("forwards"), Swaps, Futures und Optionen allerlei Spielart zurück
mit dem Plan, auf Fremdwährungen lautende Forderungen aus ihren Außenhandelsgeschäften
schon heute gegen eine mögliche Minderung des Außenwerts der betreffenden
Währung zu sichern, geradeso wie Einfuhrhändler (Importeure) jene Instrumente
bei der Wareneinbringung eifrig nutzen, um offene Fremdwährungsverbindlichkeiten
aus ihren Fernkäufen zu rechter Zeit gegen eine mögliche Aufwertung
im Kurse zu bewahren, zu "hedgen". Doch nicht nur Großkaufleute und
kapitalere Unternehmungen der Ein- und Ausfuhr, multinationale Organisationen
und Konzerne ("corporate hedger"), Banken und sonstige Gesellschaften
der Hochfinanz nehmen dank der damit möglich werdenden Planungssicherheit
für ihre Geschäftstätigkeit an auswärtigen Plätzen einen besonderen
Vorteil wahr; auch kleinere und mittelgroße Betriebe mit Auslandsbeziehungen
in die verschiedensten Währungsräume, ja selbst Unbemitteltere mit schmalerem
Haushalt wissen namentlich die Devisen-Futures als Sicherungsvorrichtung
allemal wohl zu schätzen. Angesichts der beträchtlich hohen Mindestsummen,
die zumal für die Durchführung von herkömmlichen Devisentermingeschäften
aufzubringen sind und die gar prohibitiv hoch für die Vornahme von Devisen-Swaps
anschlagen, ist dem Versicherer mit Devisen-Futures gerade der verhältnismäßig
kleinen Geldbeträge* wegen, worauf diese fußen ("notional
principal", "contract size"), ein ausnehmend vielseitiges
und gefügiges Werkzeug in die Hand gegeben, um auf Fremdwährungen lautende
Geldübertragungen, sei es im Privatleben sei es im überstaatlichen Geschäftsverkehr
(z.B. bei Auslandsreisen, im
Fremdenverkehr, Ein- und Verkäufen in ausheimische Währungsräume sowie
bei sonstigen Auslandszahlungen, ferner bei der Wertsicherung von Vermögensanlagen
und Auslandsguthaben, bei Fremdwährungskrediten auch geringeren Umfangs
usw.), zielentsprechend vorauszuplanen und zu verwirklichen.
[* Für den am
IMM zu Chicago (USA) notierten
E-mini
EUR/USD FX Futures beträgt der Kontraktumfang gerade einmal 62500
Euro, beim Micro EUR/USD Futures
beläuft sich der Mindestschluss sogar nur auf 12500
Euro. Überdies sind die Börsenspesen ("commisssion") für Futures-Geschäfte
im Allgemeinen erfreulicherweise verschwindend gering.]
Darüber hinaus erweisen sich Devisen-Futures
auch im Zusammenspiel mit auslandsbezogenen Kapitalmaßnahmen, wie beispielsweise
an fremden Plätzen vorzunehmende Aktientransaktionen oder Fremdwährungsemissionen
von Obligationen, vielfach als ein zweckdienliches Schutzmittel ersten
Ranges. So lassen sich Devisen-Futures in der Art sachgerecht einsetzen
beispielshalber zum Zwecke einer erwünschten Begrenzung oder Steuerung
von Währungsrisiken, die Investments an fremden Plätzen in Menge und
verschiedenster Form hervorrufen können, und dies je zu den der Weltmarktlage
angemessenen Preisen. Ein über die Landesgrenzen eines Währungsraums
hinweg wirtschaftender Investor vermag auf diese Weise etwa die sich
bietenden Gewinnaussichten aus den Kursverläufen, z.B.
an den weltweiten Aktienmärkten, wahrzunehmen oder ebenso gut in den
Genuss einer im Ausland höheren Zinsmarktrate zu kommen, ohne sich notwendig
in dieser Geschäftsbeziehung sogleich einem als heikel empfundenen Wechselkursrisiko
auszusetzen.
Das
Wechselkursrisiko (Preis- und Wertrisiko einer Währung,
Valutarisiko) sei im Folgenden begrifflich erfasst als Unsicherheit
über Eintritt und Ausmaß des Abweichens des sich einstellenden Wechselkurses
vom kalkulierten, erwarteten Wechselkurs, beginnend mit dem Zeitpunkt
des Geschäftsabschlusses* in einer fremden Währung und
endend mit dem effektiven Zahlungseingang. Wer etwa mit Bestimmtheit
voraussehen kann, dass eine zu einem bestimmten Kurs in Fremdwährung
gewechselte Summe Geldes sich zum eben demselben Kurs zurückstellen
lässt, den trifft kein Wechselkursrisiko. Ein Streuungsmaß, häufig und
gern mit der statistischen Standardabweichung vom Erwartungswert gleichgesetzt,
steht vielfach stellvertretend in Übung als Maß für das Wechselkursrisiko.
Das nach diesem Muster verwendete Begriffsverständnis von Preisrisiko
einer Währung schließt umgekehrt eine positive Abweichung von der erwarteten
Zielgröße logisch dazugehörend mit ein. Ein in Voranschlag genommener
(erwarteter) Wechselkurs kann dem Grundsatz nach auf eigens aufgestellten
Wechselkursprognosen beruhen oder – sofern von zumindest annäherungsweise
gleichgewichtigen Märkten auszugehen ist – auf billige Weise als Terminkurs
("forward rate") über diesen Zeitraum angesetzt werden.
[* Um ein Wechselkursrisiko
zu entfalten, ist demzufolge gar nichts anderes vonnöten, als ein verbindliches,
auf Fremdwährung lautendes Angebot zu stellen, das von der Gegenpartei
lediglich akzeptiert zu werden braucht.]
Nachfolgendes Beispiel, das die Wirkungsweise
von Hedging mit Devisen-Futures kurz umreißt, setzt voraus, dass 1.)
als Ergebnis vorgelagerter Planungsstufen risikokompensierende Maßnahmen
auf der Grundlage von Devisen-Futures einzuleiten sind und 2.) die offene
Risikoposition in Fremdwährung eindeutig identifiziert werden konnte.
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Beispiel:
Hedging von Wechselkursrisiken ("exchange-rate risks") mit
Futures
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Die Niederlassung eines
amerikanisches Handelshauses, das rege mit dem Ausland verkehrt, hat
Waren an einen in Deutschland ansässigen Importeur verkauft, die laut
Vertrag in Euro fakturiert werden sollen (Fremdwährungsfaktur). Der
in den Büchern ausgewiesene Rechnungsbetrag aus der (hier als sicher
geltenden) Forderung lautet auf 1 Mio.€,
fällig in 30 Tagen nach Lieferung ("Zielkauf"). Der vorgenannte Zielbetrag
in Höhe von 1 Mio.€ stellt
annahmegemäß zugleich die einzige gegenwärtig noch ungedeckte Risiko-Nettoposition
("net exposure"; "micro hedge") des Ausfuhrhändlers dar.
Die Leitung des amerikanischen
Geschäftshauses ist aufgrund einer gerade vorliegenden Verlaufsvoraussage
des Wechselkurses in Sorge über eine möglicherweise kurzfristig bevorstehende
Abwertung des Euros gegenüber ihrer Heimat- und Bezugswährung, dem US-Dollar.
Eine Abwertung (Devalvation) des Euros brächte es für die amerikanische
Unternehmung mit sich, dass mit Einziehung der Außenstände in einem
Monat ihr nach erfolgtem Zahlungseingang zum Zeitpunkt des Tausches
des in Euro vereinnahmten Betrages gegen Dollar ein erheblich geringerer
Dollargegenwert zuflösse als ursprünglich kalkuliert: Die Dollar-Gewinnmarge
als Unterschiedsbetrag zwischen Erlös und Kosten im Außenhandel würde
mithin geschmälert, vielleicht sogar einen Verlust eintragen. Der Finanzmanager
(Treasurer, "corporate treasurer") der Exportunternehmung fasst
deshalb den Beschluss, sich an der Terminbörse
CME mittels
Euro FX Futures
abzusichern, um auf diese Weise den Eurokurs auf dem gegenwärtigen Stand
gleichsam "einzufrieren". Bei Einrichtung des Hedgegeschäfts in t0
notiert der Euro per kassa mit 1,15US-$,
der in Betracht gezogene Euro FX Futures* mit 1,1450US-$.
Einen Monat später (in t1) bei Zahlungseingang aus dem Einzug
des Forderungsbetrags und nach Aufhebung des Hedge-Postens wird der
Euro an den Devisenmärkten zu 1,1250US-$
gehandelt, während die Kursnotiz des Euro FX Futures gleichzeitig auf
1,1195US-$ steht.
[*
Um ein verbleibendes Basisrisiko nach Möglichkeit einzudämmen, wird
aus Gründen der Zweckmäßigkeit, so vor allem aus Liquiditätsgründen,
im Futures jener Termin ausgewählt,
der sich als nächster dem Transaktionszeitpunkt t1 anschließt.]
Folgenden Fragen soll nun zur Behandlung
nachgegangen werden:
a.)
Kommt zwecks Kurssicherung in t0 ein "long"- oder ein "short-hedge"
zur Anwendung?
b.)
Wie viele Futures-Kontrakte werden benötigt, um das Wechselkursrisiko
möglichst vollkommen zu beseitigen?
c.)
Mit welchem Reinergebnis aus der Hedge-Position (netto) ist in t1
zu rechnen?
Auflösung der gestellten
Fragen:
zu a.)
Eine Unternehmung, die für die Zukunft eine Geldzahlung in einer ausländischen
Währung vereinbart, geht – insofern nicht anderweitig ausgeglichen –
ein Wechselkursrisiko ein. Hier in unserem Fallbeispiel wird ein Kursrückgang
des Euro befürchtet. Um die fragliche offene Währungsposition zu schließen
und um auf diese Weise die kalkulierte Gewinnmarge zweckerfüllend und
dabei möglichst kostendeckend abzusichern, werden Euro-Futures verkauft
(Sicherungsverkauf,
"short hedge");
zu b.)
Ein Euro FX Futures-Kontrakt der Terminbörse CME herkömmlicher Art deckt
standardmäßig 125000 Euro ab.
Somit sind zur Absicherung des Vertragswertes von 1 Mio. € insgesamt
8 Futures erforderlich (einfaches Nominalwertprinzip);
zu c.)
Die Zahlen in einer Lösungstabelle zusammengestellt, ergibt folgendes
Bild:
|
Kassakurs (K)
(long) |
Futures (F)
(short) |
Basis (B) |
t0 |
1,1500 |
1,1450 |
+ 0,0050 |
t1 |
1,1250 |
1,1195 |
+ 0,0055 |
Gewinn/Verlust
(+ /
–) |
− 0,0250 |
+ 0,0255 |
+ 0,0005 |
Wir erhalten im Ergebnis aus dem Wechselkurssicherungsgeschäft
demgemäß:
0,0005 US-$/1 € × 125000
€ × 8 Kontrakte = 500 US-$.
Zwar können die 1 Mio. € in t1
eben nur zu 1,125US-$ je Euro
eingetauscht werden, doch steht diesem Abbruch an Wert ein Gewinn am
Geschäft in den Devisen-Futures gegenüber (wovon allerdings bei der
Verwirklichung noch die üblichen Bank- bzw. Brokerspesen abzusetzen
wären). Außerdem kann der Hedger bereits während der Laufzeit des Hedge
über Teilbeträge des Zugewinns aus dem Futuresgeschäft verfügen, da
diese dem Margin-Konto mit dem
täglichen Buchungsschnitt ("marking
to market") jeweils gutgeschrieben werden. Andererseits ist
die Tatsache in Rücksicht zu ziehen, dass Futures-Geschäfte grundsätzlich
mit einem gewissen Liquiditätsrisiko einhergehen, weil bei einer ungünstigen
Marktentwicklung laufend Nachschüsse fällig werden können. Die Gesamtkosten
eines Hedgegeschäftes mit Devisen-Futures entsprechen im Durchschnitt
ungefähr der zwischen den einbezogenen Währungen herrschenden Zinsdifferenz.
Es liegt in der Natur eines jeden Hedgegeschäftes
mit Futures, dass im Falle von Kursgewinnen im Grundposten diesen Verluste
aus der Terminmarktposition gegenüberstehen, und umgekehrt. Da nun der
Einsatz von Futures beim Hedging weniger der Absicht einer Gewinnerzielung,
wie es bei der Vornahme einer
Spekulation stets der Fall ist, als weit eher dem Ziel der Kurssicherung
gegen die Gefahr unverhoffter oder ungünstiger Wechselkursentwicklungen
dient, ist auch bei sonst vorteilhafter Kursänderung im Kassamarkt aus
dieser Sicht das Hedgegeschäft nicht als Zweckverfehlung zu beklagen,
sondern man darf trotz anfallenden Opportunitätskosten getrost von einem
gelungenen Geschäft ausgehen.*
[* Wird die Unsicherheit
über die Kursentwicklung nicht wie üblich in einem statistischen Streuungsmaß,
wie z.B. in der
Standardabweichung
oder Varianz, sondern in einem anderen Risikomaß gemessen, so könnte
man indes argumentieren, dass Hedging mit Futures ebenso wie eine Spekulation
unsicherheitsbehaftet sei und bei Eintritt von Vermögenseinbußen sonach
von einer Fehlentscheidung sprechen. – Anmerkung: Werden zwar
schwankende Wechselkurse erwartet, wobei jedoch offen bleibt, in welcher
Richtung die Kurse endlich gehen, kämen dagegen Devisenoptionen
als Hedge-Instrument in Betracht. Hierbei wäre zu eruieren, inwieweit
die sofortige Zahlung einer Optionsprämie die Beibehaltung der Chance
auf Kursgewinne aufwiegt. Devisenoptionen kommen aufgrund ihres bedingten
Charakters darüber hinaus auch dann in die engere Wahl, wenn zum Entscheidungszeitpunkt
noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob eine geplante Risikoposition überhaupt
zur Entstehung kommen wird oder nicht.]
Statt eines Verlustes bei Verzicht auf
ein Hedgegeschäft lässt sich gemäß vorstehendem Beispiel aus dem Hedge
ein schmaler Gewinn verbuchen, der sich auf eine vorteilhafte Änderung
der Basis zurückführt.
Im strengen Sinne der Theorie handelt unser Beispiel aber dennoch nicht
von einem "perfect
hedge", auch wenn bei direkten Hedgegeschäften auf Devisen die statistische
Korrelation in der Mehrzahl der Fälle vergleichsweise hoch anzusetzen
ist (und diese erfahrungsmäßig daher mit einem vernachlässigbar unwesentlichen
Basisrisiko einherzugehen pflegen).
Andere Beispiele für einen Long-Hedge*
mit Devisen-Futures an der Terminbörse CME sind:
-
Ein US-amerikanischer Importeur, der
in US-Dollar rechnet, hat im kommenden Monat eine in Euro fakturierte
Eingangsrechnung zu bezahlen. Zum Schutze vor steigenden Währungsparitäten
kann er den zu zahlenden Euro-Betrag festschreiben, indem er bereits
jetzt Euro FX Futures kauft.
-
Ein deutscher Exporteur, der sich
vor einer Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro zu schützen
sucht, kauft Euro FX Futures.
[* Um in dieser
Frage den Zusammenhang in Erinnerung zu bringen: Long-Hedge heißt Kauf
von Futures zur Absicherung gegen
steigende Kurse.]
Da die Arbitrage-Verhältnisse an den Märkten
der "financial assets" im weitesten Umfang frei sind von angestammten
Ungleichartigkeiten und Willkürlichkeiten, schlägt das
Basisrisiko bei
der Kurssicherung von Finanzvermögen (wie Aktien, Anleihen, Devisen,
Gold usw.) mit Beihilfe von unbedingten Termingeschäften in aller Regel
unverkennbar klein an. Bei bestimmten Waren oder Rohstoffen indes, so
z.B. bei Weizen, Mais, Kaffee,
Baumwolle, Kupfer, Öl u.dgl.,
ist die Arbitrage-Beziehung
zwischen Terminmarkt und Spotmarkt oft weniger zwingend. So kann
das Basisrisiko bei der letztgenannten Klasse durchaus stärker zur Erscheinung
gelangen (volatiler werden), wenngleich es in aller Regel doch bedeutend
niedriger anschlagen wird als das ursprüngliche Preisrisiko im Falle
eines gänzlichen Verzichts auf Hedging. Als durchgreifendste Bestimmgründe
für das erhöhte Basisrisiko bei Geschäften mit Welthandelswaren im Vergleich
mit Finanzanlagen sind anzuführen hauptsächlich kurzfristige Verknappungen
bei den betreffenden Erzeugnissen, bspw. als Folge von Missernten oder
drohender Arbeitseinstellung wie Streik und Aussperrung. Aber auch erkannte
oder vorauszusehende Schwierigkeiten im Hinblick auf anstehende Lageraufstockungen,
beim Lagerumschlag bzw. bei der Logistik und den dadurch ausgelösten
Marktungleichgewichten zwischen Angebot und Nachfrage kommen als Gründe
hierfür infrage. Alle vorerwähnten Faktoren haben dagegen keinen unmittelbaren
Einfluss auf das Basisrisiko von Finanzvermögenswerten und Devisen.
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Risikomanagement von Fremdwährungsrisiken
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Zu den vordringlichsten Aufgaben des Währungsmanagements
von Unternehmungen gehört es zweifellos, Auswirkungen von Währungsrisiken
auf Zahlungsströme des operativen Geschäfts ("transaction risk"
und "operating exposure": das eigentliche Wechselkursrisiko durch
bestehende Verträge und bevorstehende Geschäfte), auf einzelne Bilanzpositionen
("translation risk") sowie langfristig auf die künftige Wertentwicklungen
der Unternehmung im Ganzen ("economic risk"; "operating, strategic
exposure") eindeutig zu diagnostizieren und diese unter Beobachtung
sämtlicher Interdependenzen zwischen den jeweiligen Preisrisiken auf
methodische und systematische Weise auszuwerten. Auf dem Ergebnis dieser
Untersuchung aufbauend lassen sich in der Folge die notwendigen (internen
und externen) risikopolitischen Maßnahmen zielbewusst einleiten.
Auf der ersten Stufe ist zu diesem Zwecke
gleich bei Beginn der Planungsfrist die zu schützende Risikoposition
("foreign exchange net-exposure", das ist der tatsächliche Umfang
des einem Wechselkursrisiko preisgegebenen Postens) in der fraglichen
Währung mit größtmöglicher Bestimmtheit zu ergründen. Im Zuge der Untersuchung
ist es von Wesenheit, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die
in Rede stehende Risikoposition in Wirklichkeit nicht unversehens durch
anderweitige Geschäfte der Unternehmung bereits ganz oder zum Teil geschlossen
ist. So könnte etwa eine offene Fremdwährungsforderung durch eine entsprechende
Fremdwährungsverbindlichkeit in demselben Verhältnis gedeckt sein, und
umgekehrt. Stellt sich nach der Untersuchung heraus, dass eine Ausgleichung
(Neutralisierung) der Einzelpositionen weder mittelbar noch unmittelbar
gegeben ist, so liegt erkennbar eine offene Nettofremdwährungsposition
vor. Auf der nächsten Stufe wäre also zu prüfen, ob und im bejahenden
Fall, zu welchem Zeitpunkt welche risikokompensierenden bzw. risikoüberwälzenden
Maßnahmen einzuleiten wären. Die Erkundungen schließen zweckmäßigerweise
die Frage ein, ob und im gegebenen Fall auf welche Weise vorteilhaftere
Handlungsmöglichkeiten gegenüber einem Hedgegeschäft mit Devisen-Futures
positiv mit in die Wahlentscheidung kommen. An möglichen Spielarten
zu den Devisen-Futures kämen, nebst der risikovermeidenden Fakturierung
nur in heimischer Währung und nebst der Möglichkeit spiegelbildlicher
operativer Geschäfte, u.a.
folgende Absicherungsformen in Betracht:
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die Vornahme eines herkömmlichen Devisentermingeschäfts
("forwards");
vorzugsweise dann, wenn und insofern es darum geht, einen auf die
persönlichen Geschäftsvorhaben der Vertragspartner zugepassten Posten
über ungefüge ("ungerade") Devisenbeträge oder über bestimmt gegebene
Laufzeiten abzusichern, der sich nicht oder nur unzulänglich mit
den allgemein vereinheitlichten (standardisierten) Volumina und
gestaffelten Fristen von Devisen-Futures abdecken lässt, etwa weil
er darüber hinaus fortdauert. Ferner:
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Währungsswaps ("currency swaps"),
die zumal in Fällen längerer Geltungsdauer, in denen Kurssicherungsmaßnahmen
über einen insgesamt verhältnismäßig langen Zeitraum greifen müssen,
häufig das bevorzugte Risiko-vermeidende bzw. -kompensierende Instrument
verkörpern (einschl. dem sog. "economic risk");
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Devisen-Optionen, zur Wahrung von
Gewinnaussichten auf mutmaßliche Wechselkursänderungen gegen Zahlung
einer Optionsprämie;
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bilaterale Verträge zur Vermeidung
bzw. Aufteilung von Währungsrisiken ("Kurssicherungsklauseln") und
Versicherungen;
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Kreditaufnahme oder Kreditgewährung
in Fremdwährungen (Cash-and-Carry Strategie);
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Export-Forfaitierung und Export-Factoring;
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Leasing auf internationaler Ebene.
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Darüber hinaus ist unter Umständen der
gänzliche Verzicht auf ein Währungsabsicherungsgeschäft (Unterlassungsalternative)
beziehungsweise eine eingeschränkte Absicherung als endlich noch die
Veräußerung des Risikopostens in den Bereich der Erwägungen zu ziehen.
Auf ein Hedgegeschäft zu verzichten und den Dingen ihren Lauf zu lassen
ist immer dann ins Kalkül zu ziehen, wenn mit einer vorteilhaften Wechselkursänderung
zu rechnen ist, hierbei aber die Gefahr einer Fehleinschätzung bewusst
getragen werden soll (Spekulationsmotiv). Werden die Erwartungen indes
getäuscht, und es kommt zu unerwünschten Schwankungen an den Devisenmärkten,
so muss der Disponierende womöglich entgegen seiner Planung eine deutlich
schmalere Gewinnspanne, wenn nicht einen mehr oder minder schmerzlichen
Verlust hinnehmen. Kurzum: Es bleibt abschließend festzuhalten, dass
Kurssicherungsgeschäfte auf den Devisenterminmärkten, richtig angebracht,
dem Entscheider in vielen praktischen Alltagsfällen zu einer spürbar
verbesserten Planbarkeit bei seinen Produktions- resp. Investitionsentscheidungen
auf internationalem Feld verhelfen können.
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