Der Ratenkredit
Unter einem
Kredit, entlehnt vom lateinischen
creditum, "das Geglaubte, das Anvertraute", versteht man
landläufig den freiwillig wie privat eingeräumten oder durch die
Natur der Sache bedingten Aufschub der Gegenleistung für die zeitweilige
Überlassung einer Leistung. Eine solche Leistung kann beim Kreditgeschäft
dem Grundsatz nach von jeder nur denkbaren Artbeschaffenheit sein,
falls nur der eine Teil jetzt leistet, der andere Teil seine Leistung
erst eines ferneren Tages erbringt. Der Kreditgeber heißt Gläubiger,
der Kreditnehmer Schuldner. Der Erste leistet sofort, während der
Zweite, der Schuldner, erst später – sei es nach Ablauf der vereinbarten
Kreditfrist, sei es auf Verlangen des Kreditgebers – das Kreditverhältnis
ausgleichende Werte an jenen zurückstellt. Allernotwendigste Voraussetzung
für die Einräumung eines Kredits ist das Vertrauen des Gläubigers
auf die Fähigkeit und Bereitschaft des Schuldners zur künftigen
Gegengabe. Sofern die hingegebene Leistung in einer Geldsumme oder
in vertretbaren Sachen verkörpert ist, verknüpft mit der Vereinbarung,
diese nach Ablauf einer verabredeten Frist zurückzustellen, spricht
man enger von einem Darlehn.
Demgemäß fallen alle auf den Austausch von Gabe und Gegengabe gerichteten
rechtsgeschäftlichen Verkehrsvorgänge, die nacheinander in verschiedene
Zeitschichten einzuweisen sind, unter den Begriff des Kreditgeschäftes.
Hergebrachtermaßen sind vor allem
die Banken die Quelle des Kredits, ganz gleich, ob dieser von privaten
oder geschäftlichen Kunden begehrt wird. Hiernach bezeichnet man
sämtliche kreditvermittelnde Geschäftsgesellschaften als
Banken. Private Kunden
bedürfen eines Kredits nicht selten zur konsumtiven Verwendung,
d.i. zur Anschaffung von
Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen des täglichen Bedarfs. Ein
Kredit dieser Art ist man häufig und gern als
Konsumentenkredit,
Konsumtivkredit oder mitunter
auch als Anschaffungsdarlehen
anzusprechen gewohnt. Eine besondere Form des Privatkredits stellt
der
Ratenkredit
dar. Dieser wird über einen bestimmten Geldbetrag erhoben und an
den Kreditnehmer ausgezahlt. Von ihm wird er alsdann abschläglich
in gleichbleibenden monatlichen Teilbeträgen, den sogenannten
Raten, an die Bank zurückgezahlt.
In den Raten einbegriffen sind die für die Kredittilgung vorgesehene
Summe, die vereinbarten Zinsen als vorkommendenfalls auch die an
das Bankhaus zu entrichtenden Gebühren. Die Laufzeit eines Ratenkredits
bewegt sich gewohnheitsmäßig zwischen 12 und 84 Monaten, die geschäftsübliche
Summe Geldes für einen Ratenkredit liegt meist zwischen
1000 und 75000
Euro. Nachstehend findet sich ein Vergleichsrechner zu dem für den
Kreditnehmer derzeit günstigsten Ratenkredit.
Siehe auch: