Der Ratenkredit
Unter einem
Kredit, entlehnt vom lateinischen
»creditum«, "das Geglaubte, das Anvertraute", versteht man
landläufig den freiwillig wie privat eingeräumten oder durch die
Natur der Sache bedingten Aufschub der schuldigen Gegenleistung
für die zeitweilige Überlassung einer ganz bestimmten Leistung.
Letztere kann beim Kreditgeschäft dem Grundsatz nach von jeder nur
denkbaren Artbeschaffenheit sein, falls nur der eine Teil jetzt
leistet, der andere Teil seine Leistung erst eines ferneren Tages
erbringt. Der Kreditgeber heißt
Gläubiger, der Kreditnehmer
Schuldner. Der Erste leistet
sofort, während der Zweite, der Schuldner, erst später – sei es
nach Ablauf der vereinbarten Kreditfrist, sei es auf Verlangen des
Kreditgebers – das Kreditverhältnis ausgleichende Werte an jenen
zurückstellt. Allernotwendigste Voraussetzung für die Einräumung
eines Kredits ist das Vertrauen des Gläubigers auf die Fähigkeit
und Bereitschaft des Schuldners zur künftigen Gegengabe. Sofern
die hingegebene Leistung in einer Geldsumme oder in vertretbaren
Sachen verkörpert ist, verknüpft mit der Vereinbarung, diese nach
Ablauf einer verabredeten Frist zurückzustellen, spricht man enger
von einem Darlehn. Demgemäß
fallen alle auf den Austausch von Gabe und Gegengabe gerichteten
rechtsgeschäftlichen Verkehrsvorgänge, die nacheinander in verschiedene
Zeitschichten einzuweisen sind, unter den Begriff des Kreditgeschäftes.
Hergebrachtermaßen sind vor allem
die Banken die Quelle des Kredits, ganz gleich, ob dieser von privaten
oder geschäftlichen Kunden begehrt wird. Hiernach bezeichnet man
sämtliche kreditvermittelnde Geschäftsgesellschaften als
Banken. Private Kunden
bedürfen eines Kredits nicht selten zur konsumtiven Verwendung,
d.i. zur Anschaffung von
Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen des täglichen Bedarfs. Ein
Kredit dieser Art ist man häufig und gern als
Konsumentenkredit,
Konsumtivkredit oder mitunter
auch als Anschaffungsdarlehen
anzusprechen gewohnt. Eine besondere Form des Privatkredits stellt
der
Ratenkredit
dar. Dieser wird über einen bestimmten Geldbetrag erhoben und an
den Kreditnehmer ausgezahlt. Von ihm wird er alsdann abschläglich
in gleichbleibenden monatlichen Teilbeträgen, den sogenannten
Raten, an die Bank zurückgezahlt.
In den Raten einbegriffen sind die für die Kredittilgung vorgesehene
Summe, die vereinbarten Zinsen wie vorkommendenfalls auch die an
das Bankhaus zu entrichtenden Gebühren. Die Laufzeit eines Ratenkredits
bewegt sich gewohnheitsmäßig zwischen 12 und 84 Monaten, die geschäftsübliche
Summe Geldes für einen Ratenkredit liegt bei uns meist zwischen
1000 und 75000
Euro. – Nachstehend findet sich ein Vergleichsrechner zu dem für
den Kreditnehmer derzeit günstigsten Ratenkredit.
Siehe auch: