Börsengehandelte Optionen
Optionen
werden an den Optionsbörsen in gleicher Weise wie Aktien gehandelt:
Sie werden gekauft und verkauft. Eine
Option des Finanzmarktes
Börse ("exchange-traded option", "listet option"; Optionskontrakt,
"financial option"), sofern es sich um eine Kaufoption (Call)
dreht, gibt ihrem Halter das Recht auf Bezug, im Falle einer Verkaufsoption
(Put) auf Veräußerung des dem Optionsgeschäft zugrunde gelegten Gegenstandes
("underlying asset", "underlier"). Dieses Recht muss der
Optionsinhaber jedoch nicht beanspruchen. Er wird es nur dann beanspruchen,
falls ihm das einen Vorteil einbringt. Dem Halter einer börsengehandelten
Option steht ferner das Eigenrecht zu, nach Gutbefinden sein Recht aus
der Option während bestimmter Tagesstunden zur Börsenzeit zum laufenden
Marktpreis auf andere weiter zu übertragen, soll es am Ende nicht ungenützt
vergehen. Auf diese Weise lässt sich das bis dahin erreichte finanzielle
Ergebnis aus dem Optionsgeschäft unter den gegebenen Marktbedingungen
geradewegs verwirklichen. Um beim Kauf und Verkauf von börsengehandelten
Optionen allemal einen angemessenen Optionspreis zu erlangen, bedarf
es mit Notwendigkeit eines streng geregelten, möglichst flüssigen (liquiden)
Börsenverkehrs in Optionen.
Ein
wohl ausgebildeter Börsenhandel in Optionen von hoher
Liquidität setzt
eine zweckerfüllende Standardisierung (Normung) der Ausstattungsmerkmale
von Optionen voraus. Eine vorgelagerte Normung der Optionskontrakte
durch die Börse bewirkt, dass alle Optionen von gleicher Ausgestaltung
("option series") im Börsenverkehr fortan als untereinander vertretbar
(fungibel) gelten, d.h. jeder
einzelne Optionskontrakt aus einer bestimmten börslichen Optionsserie
schließt stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie
alle übrigen dieser Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung
für Fungibilität von Optionen). Für den Händler von Optionen hat
dies insbesondere den Bequemlichkeitsvorteil, dass offene Posten in
börsennotierten Optionen sich innerhalb der festgelegten Börsenzeiten
auf Wunsch jederzeit mit leichter Mühe aufbauen und bei Geneigtheit
wieder schließen lassen, ohne die betreffende Gegenpartei erst um Erlaubnis
ersuchen zu müssen. Die gesamte Bauart einer börsennotierten Option
ist letztlich darauf angelegt, um der einfachen und bequemeren Handelbarkeit
willen eine Entpersönlichung bis aufs Äußerste zu schaffen, wobei im
Handelsverkehr die Optionsbörse und das ihr angeschlossene Clearinghaus
in der Mitte steht. Durch einen börsenmäßigen Handelsablauf wird nicht
nur das Ziel der leichten und kostenersparenden Handelbarkeit erreicht,
sondern er vereinfacht die Geschäfte außerordentlich und trägt überdies
für die nötige Rechts- und Planungssicherheit Sorge.
Börsengehandelte
Optionen sind, anders als etwa Optionsscheine, nicht durch Wertpapiere
("securities") verkörpert; sie sind zertifikatlos*. Sie
treten an den Optionsbörsen ("options exchanges") in Form von
normierten Verträgen in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen
Börsenhandel, eine hohe Markttransparenz und einen leichten Marktzugang
bei gleichzeitig möglichst niedrigen
Transaktionskosten
für Optionsgeschäfte zu erreichen, legen die Optionsbörsen die einzelnen
Options-Kontraktspezifikationen, bis auf den Preis, endgültig mit allen
Einzelheiten im Vorhinein haarklein fest: Art, Menge und Güte des zugrunde
liegenden Vermögenswertes, Fälligkeit der Optionskontrakte, Ausübungsbedingungen
und eine Menge andere. Insoweit ist eine börsengehandelte Option mit
einem zuvor festgelegten Standardvertrag vergleichbar, für den allein
der Preis (die Optionsprämie) fortlaufend börslich ausgehandelt wird.
Er wird selbständig in derselben Weise festgestellt, wie es von Aktienkursen
her bekannt ist.
[*
Optionsscheine ("warrants")
dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte, die in aller Regel
auch an Börsen gehandelt werden. Aktienoptionen werden nicht von der
betreffenden Aktiengesellschaft geschaffen und herausgegeben, sondern
zwischen den Börsenteilnehmern individuell an der Börse ausgehandelt.]
Neue
Optionskontrakte entstehen schlicht und einfach durch Zusammenführung
("matching") von eingebrachten Kauf- und Verkaufsofferten des
Börsenpublikums (Orders). Ebenso leicht lassen sich bestehende Optionskontrakte
durch entsprechende Kauf- oder Verkauforders wieder schließen. Börsengehandelte
Call- und Put-Optionen ("traded options") werden an den Optionsbörsen
mit ihrem Marktpreis (dem Börsenkurs; Optionspreis, Prämie,
"premium") notiert. Börsenkurse für Optionen kommen ebenso
wie die Kurse aller anderer Marktgegenstände allein durch Zusammenwirken
von Angebot und Nachfrage an den Optionsbörsen zustande.
Darüber
hinaus stellt eine i. d. R.
rechtlich selbständige Körperschaft: die
Abrechnungsstelle der Optionsbörse
(Liquidationskasse,
"clearing house"), wie z.B.
die
Options Clearing Corporation in den Vereinigten Staaten eine
ist, unter Beachtung einschlägiger Hausregeln und Verordnungen (zu nennen
sei insbesondere das sogenannte "marking-to-market" sowie das
Margen-System, welches im Falle einer gewagten Stillhalterposition
vorschriftsmäßig Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung
aller Optionsverträge zu keiner Zeit infrage steht. Dies hat zum Erfolg,
dass in jedem Einzelfall die betreffenden Marktpartner einer vorherigen
Bonitätsprüfung überhoben werden, obwohl die kontrahierenden Parteien
eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen persönlich
bekannt sein dürften ("Prinzip der Entpersonalisierung"). Risiken, die
in der Person des Marktpartners begründet sind, werden sonach durch
strengstens einzuhaltende Regeln und Usancen zum Optionshandel zuverlässig
ausgeschaltet.
Vereinheitlichte
Call-Optionen auf Aktien wurden zum ersten Mal am 26. April 1973 in
den Vereinigten Staaten von Amerika börslich gehandelt, so nämlich an
der Chicago Board Options Exchange (CBOE),
die auch heute noch als die größte Optionsbörse der Welt gilt. Als Basistitel
dienten einst nicht mehr als 16 verschiedene Aktienwerte. Der Handel
mit Put-Optionen folgte erst 4 Jahre später. Optionen auf Waren ("commodity
options") wurde hingegen schon sehr viel früher an verschiedenen
Börsen der Vereinigten Staaten gehandelt. Noch weitere große Optionsbörsen
sind die International Securities Exchange (ISE),
der Chicago Board of Trade (CBOT, eine Abteilung der
CME Group),
die zur Intercontinental Exchange (ICE NYSE Group) gehörende
London International Financial Futures & Options Exchange (LIFFE),
die
AMEX der NYSE und, nur mit Finanztiteln als Underlying,
die zur Deutschen Börse AG und Schweizer Börse gehörende
European
Exchanges (Eurex).
In Deutschland wurden mit der Öffnung der Deutschen Terminbörse
(DTB) die ersten Aktienoptionen aufgrund historischer Gegebenheiten
vergleichsweise spät vom 26. Januar 1990 an auf 14 verschiedene Aktienwerte
börslich gehandelt.*
[* Ab Mitte der
1970er Jahre wurden in Deutschland zuvor bereits als gesondertes Segment
des Amtlichen Handels der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien
aufgenommen.]
Neben weiteren größeren Optionsbörsen gibt es heute
zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit überwiegend regionaler Bedeutung.
Zweck aller Terminbörsen ist die zeitliche und örtliche (und in jüngster
Zeit auch virtuelle) Konzentration des Handels an einem allseits
bekannten Ort, was zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit und der Marktliquidität
führt, eine Verringerung der Handelsspesen (Transaktionskosten) bewirkt
sowie Schutz vor unlauterem Gebaren schafft. Darüber hinaus bewirkt
die Publizität des Marktgeschehens eine spürbare Senkung der Informationskosten
und trägt damit in beträchtlichem Maße zur Erhöhung der sog. Effizienz
von Kapitalallokationen insgesamt bei.
Mit einem Depot über LYNX handeln Sie Optionen ab 2,00 Euro! Jetzt Depot
beim Optionen-Broker LYNX eröffnen
Anfangs noch wurden an den modernen, wohl organisierten
Optionsbörsen Option allein auf Aktien gehandelt. Doch nach und nach
traten immer neue Basisgegenstände hinzu. Die an den Welt-Optionsbörsen
verhandelten Options-Produkte unserer Tage zeichnen sich durch eine
breite Vielfalt verschiedener Waren und Finanzierungstitel aus, die
den dort umgesetzten Kontrakten zur Grundlage dienen. Sie reicht bei
den Finanz-Optionskontrakten angefangen von Aktien, Indizes, Devisen,
Zinstiteln, wie es Staatsanleihen oder kurzfristige Termineinlagen ("options
on actuals") sind, bis hin zu zweifach derivativen Termingeschäften
in Gestalt von Optionen auf Optionen ("compounded options") und
Optionen auf Futures ("options on futures", "futures options").
Neben den an Börsen gelisteten Optionen gibt es eine
ganze Reihe von nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer
options"), welche vor allem von Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären
sowie von weltweit operierenden Konzernen an den Börsen vorbei in den
sogenannten "Over-the-Counter-Märkten (OTC)"
abgewickelt werden. Solche Optionsgeschäfte sind dadurch gekennzeichnet,
dass sie passgerecht auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen
Vertragspartner zupräpariert sind. Weiteres hiervon noch später.
|