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    Börsengehandelte Optionen

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Optionen des Finanzmarktes ("exchange-traded option", "listed option"; "financial option") werden an den Welt-Optionsbörsen grundsätzlich in gleicher Weise gehandelt wie es von börsengängigen Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.) bekannt ist: Sie werden an dem betreffenden Börsenplatzangekauft verkauft, auf Erfordern zudem durch die Clearing-Stelle ausgeübt, sonst am Ende durch sie abgewickelt. Zeitgemäß läuft der Markthandel mit Optionskontrakten nach heutigen Verhältnissen weit mehrheitlich auf elektronischem Wege über Computerbörsen ab. Sämtliche Optionen lassen sich nach ihrem Aufbau und Inhalt in zwei voneinander zu unterscheidende Grundformen ("option type") einteilen: in 1.) Kaufoptionen und 2.) Verkaufoptionen. Die Börsen stellen stets beide Formen für einen geregelten Handelsverkehr bereit. Die an den Börsen aufgeführten Kaufoptionen heißen Calls, die dort verfügbaren Verkaufoptionen werden dagegen als Puts angesprochen.

Aus einer an der Börse erworbenen Call-Option, z.B. an der Chicago Board Options Exchange Cboe, leitet deren Käufer und Halter die Berechtigung ab auf späteren Bezug, d.h. Einnahme einer Long-Position ("long market position"), des dem Optionsgeschäft zugrunde gelegten Gegenstandes ("underlying asset", "underlying security", "underlier"). Im Falle eines Puts steht ihm das Anrecht auf die seinerzeitige Veräußerung des Underlyings zu, wodurch er die Short-Position einnimmt ("short market position"). Dieses Recht muss der Optionsinhaber freilich nicht beanspruchen. Er wird es nur beanspruchen, falls ihm das einen geldwerten Vorteil einbringt, entweder schon während der Optionsfrist ("early exercise") oder spätestens bei Verfall, wenn das Recht am Ende der Optionsfrist nicht ungenützt vergehen soll. Sofern es sich jedoch nicht rechnet, das Optionsrecht geltend zu machen, verfällt die Option wertlos. Der Käufer erleidet dadurch einen Verlust in Höhe des Kaufpreises der Option, also der anfangs bezahlten Prämie, die, verglichen mit dem Kaufpreis des Optionsgegenstandes selbst, in aller Regel aber nur einen Bruchteil dessen ausmacht.

Überdies steht dem Halter einer jeden börsengehandelten Option insbesondere auch das Eigenrecht zu, sein Recht aus der Option nach Gutbefinden zu den Börsenzeiten zum laufenden Marktpreis durch Verkauf auf andere Marktteilnehmer weiter zu übertragen ("traded options"), geradeso wie dem Verkäufer und Stillhalter das Recht zukommt, sich nach bester Einsicht wieder einzudecken und sich so aus seiner Liefer- bezw. Leistungspflicht zu befreien. Auf diese Weise lässt sich das bis dahin sicher erreichte Ergebnis (Geschäftsgewinn/-verlust) aus dem Optionsgeschäft unter den gegebenen Bedingungen und Marktverhältnissen geradewegs verwirklichen. Um beim Kauf und Verkauf von börsengehandelten Optionen allemal einen angemessenen und marktgerechten Optionspreis zu erlangen, bedarf es mit Notwendigkeit eines streng geregelten, möglichst flüssigen (liquiden) Börsenverkehrs in Optionen. Für die notwendige Liquidität auf den Optionsmärkten sorgen besonders berufene Marktteilnehmer: die Market-Maker.

Wer mit einem alleinstehenden Eröffnungsgeschäft ("opening trade") einen Call- oder Put-Optionskontrakt kauft, besitzt eine Long-Position in dem bezeichneten Kontrakt ("long contract position"), wer dagegen mit einem solchen einen Call- oder Put-Optionskontrakt verkauft, nimmt eine Short-Position in dem Kontrakt ein ("short contract position"). Ein Options-Käufer und Trader ("outright buyer") betreibt den Optionshandel entschieden um des Gewinnes willen, der Options-Verkäufer und Trader auf der Gegenseite der Einkommenserzielung halber. An einer leibhaftigen Bindung an dem Gegenstand seiner Spekulation, dem jeweiligen Basisgut, von dessen Preiswechsel der Ausgang seiner Geschäfte im letzten Grunde abhängt, liegt dem einzelnen Optionshändler in aller Regel wenig oder nichts. Alles dreht sich ihm entweder um die Preisgestaltung ("directional trading") oder um den Grad der Preisschwankungen ("volatility-based trading"). Ebenso gut möglich ist eine Verwendung von Optionen zu Wertsicherungs- (Hedging) oder Arbitragezwecken, wie fernerhin eine Betätigung im Geschäft mit Optionen als Market-Maker. Aber auch zu sonstigen Zwecken lassen Optionen sich gefällig heranziehen, so z.B. zur Erzeugung einzigartiger Rendite- zu Risiko-Verhältnisse.

Ein wohl ausgebildeter Börsenhandel in Optionen von hoher Liquidität setzt eine zweckerfüllende Standardisierung (Normung) der Ausstattungsmerkmale von Optionen voraus. Eine vorgelagerte Vereinheitlichung der Optionskontrakte durch die Börse bewirkt, dass alle Optionen von gleicher Ausgestaltung ("option series") im Börsenverkehr fortan als untereinander vertretbar (fungibel) gelten, d.h. jeder einzelne Optionskontrakt aus einer bestimmten börslichen Optionsserie schließt stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie alle übrigen dieser Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung für Fungibilität von Optionen). Für den Händler von Optionen hat dies insbesondere den Bequemlichkeitsvorteil voraus, dass offene Posten in börsennotierten Optionen sich innerhalb der festgelegten Börsenzeiten jederzeit mit leichter Mühe aufbauen und bei Geneigtheit ebenso leicht wieder schließen lassen, ohne die betreffende Vertragsgegenseite erst um Erlaubnis ersuchen zu müssen. Die gesamte Bauart einer börsennotierten Option ist letzten Endes darauf angelegt, der einfachen und bequemeren Handelbarkeit wegen eine Entpersönlichung bis aufs Äußerste zu schaffen, während im Handelsverkehr selbst die Optionsbörse zusammen mit dem ihr angeschlossenen Clearinghaus immerzu in der Mitte stehen. Durch einen börsenmäßigen Handelsablauf wird nicht nur das Ziel der leichten und kostenersparenden Handelbarkeit erreicht, sondern er vereinfacht die Geschäfte außerordentlich und trägt außerdem für die nötige Rechts- und Planungssicherheit Sorge.

Börsengehandelte Optionen sind, anders als etwa Optionsscheine, nicht durch Wertpapiere ("securities") verkörpert; sie sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen ("options exchanges") in Form von normierten Verträgen in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel (Sekundärmarkt), eine hohe Markttransparenz und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig möglichst niedrigen Transaktionskosten für Optionsgeschäfte sicherzustellen, legen die Optionsbörsen die einzelnen Vertragsbedingungen von Optionen (Options-Kontraktspezifikationen), bis auf den Preis, mit allen Einzelheiten schon im Voraus endgültig fest: Art, Menge und Güte des zugrunde liegenden Vermögenswertes, Fälligkeit der Optionskontrakte, die Ausübungspreise und -bedingungen und eine ganze Reihe anderer wichtiger Erfordernisse. Insoweit ist jede börsengehandelte Option mit einem zuvor festgelegten Mustervertrag vergleichbar, für den allein der Kurs (die Optionsprämie) selbständig börslich auszuhandeln ist. Er wird im börsenmäßigen Wettbewerb in derselben Weise fortlaufend festgestellt, wie man es von den Kursen der Aktien und anderen Wertpapieren her gewohnt ist: durch Nachfrage ("bid") und Angebot ("offer").

[* Optionsscheine  ("warrants") dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte, die in aller Regel auch an Börsen gehandelt werden. Aktienoptionen werden nicht von der betreffenden Aktiengesellschaft geschaffen und in Verkehr gebracht, sondern zwischen den Börsenteilnehmern je für sich an der Börse ausgehandelt.]

Neue Optionskontrakte werden nicht wie Aktien ausgegeben (emittiert), sondern entstehen ohne Mengenbegrenzung schlicht durch Zusammenführung ("matching") von eingebrachten Kauf- und Verkaufsofferten der Börsenteilnehmer (Orders). Auf ganz die gleiche Weise lassen sich umgekehrt bestehende Optionskontrakte durch entsprechende Kauf- oder Verkauforders ebenso leicht wieder schließen. Dies hat besonders für den stillhaltenden Optionsverkäufer den Vorteil voraus, nicht mehr zwingend abwarten zu müssen, ob und wie sich sein Vertragspartner entscheidet, seine Option zu halten oder sie auszuüben. Er kann sich zu den Börsenstunden jederzeit durch Rückkauf der Option zum vorliegenden Marktpreis eindecken. Börsengehandelte Call- und Put-Optionen ("traded options") werden an den Optionsbörsen mit ihrem Börsenkurs (Optionspreis, Prämie, "premium") notiert, das ist der am Markt sich durch Angebot und Nachfrage frei bildende Preis. Börsenkurse für Optionen kommen an den Optionsbörsen also geradeso wie die Kurse aller anderer Marktgegenstände allein durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage zustande, wobei Letztere sich, neben anderen, immerfort an dem Wert des unterliegenden Marktgegenstandes anlehnen wird. Die Preisvermerk von Optionen wird an den Börsen heutzutage vorherrschend in Währungseinheiten und Untereinheiten (Dollar und Cent, Euro und Cent usw.) für je eine Einheit des Basisgegenstandes an einem Kontrakt ausgedrückt, wobei der Mindestschluss bei börslichen Optionsgeschäften stets je ein (1) Optionskontrakt beträgt.

Darüber hinaus stellt eine i. d. R. rechtlich selbständige Körperschaft: die Abrechnungsstelle der Optionsbörse (Liquidationskasse, "clearing house"), wie z.B. die Options Clearing Corporation in den Vereinigten Staaten eine ist, unter Beachtung einschlägiger Hausregeln und Verordnungen (zu nennen sei insbesondere das sogenannte "marking-to-market" sowie das Margen-System, welches im Falle einer gewagten Stillhalterposition vorschriftsmäßig Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung aller Optionsverträge zu keiner Zeit infrage steht. Dies hat zum Erfolg, dass in jedem Einzelfall die betreffenden Marktpartner einer vorherigen Bonitätsprüfung überhoben werden, obwohl die miteinander Vertrag schließenden Parteien eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen persönlich bekannt sein werden ("Prinzip der Entpersonalisierung"). Gefahrenquellen, die in der Person des Marktpartners begründet sind, werden sonach durch strengstens einzuhaltende Regeln und Gepflogenheiten (Usancen) im Optionshandel zuverlässig trockengelegt. Zu beachten ist, dass in Nordamerika der Kauf von Option mit einer Laufzeit von weniger als neun Monaten bis zum Verfall, gleichviel ob Optionen auf Aktien, Indizes, Devisen oder auf Futures ("futures options"), nach demselben Verfahren berechnet und abgewickelt wird, wie beim Ankauf von Aktien, namentlich nach dem sog. "stock-type settlement". D.h. die Optionsprämie ist sofort in voller Höhe zu bezahlen, die aus dem Optionsgeschäft nachher anfallenden Gewinne und Verluste werden erst bei Verkauf der Option zahlungswirksam.

In den Vereinigten Staaten zählen nach der Gesetzgebung alle Kassaoptionen auf Aktien ("stock options") und solche auf ETFs ebenso wie die Anteile selbst zum Bereich des Wertpapierhandels. Sie unterstehen nach den Bestimmungen des Börsengesetzes von 1934 ("Securities Act") insofern der Leitung und Überwachung der jetzt hierfür verantwortliche Börsenaufsichtsbehörde Security and Exchange Commission SEC. Die gleiche Zuständigkeit gilt für Index- und Devisenoptionen sowie von Optionen auf amerikanische Staatsanleihen. Dagegen werden sämtliche Optionsgeschäfte auf Terminkontrakte (Futures-Optionen) von der Commodity Futures Trading Commission CFTC beaufsichtigt. Vereinheitlichte Call-Optionen auf Aktien wurden zum ersten Mal am 26. April 1973 in Amerika börslich gehandelt, so nämlich an der Chicago Board Options Exchange (Cboe), die auch noch heute als die größte und besuchteste Optionsbörse der Welt gilt. Als Basistitel dienten einst nicht mehr als 16 verschiedene Aktienwerte für je drei verschiedene Fälligkeiten. Der Handel mit Put-Optionen folgte erst 4 Jahre später. In der Gegenwart werden an der Cboe mehrere tausend Aktien und Aktienindices aufgeführt. Optionen auf Waren ("commodity options") wurden hingegen schon sehr viel früher an verschiedenen Börsen der Vereinigten Staaten gehandelt. Noch weitere große Optionsbörsen in den Vereinigten Staaten sind die seit 2016 zur NASDAQ gehörende International Securities Exchange (Nasdaq ISE), an der gegenwärtig Optionen auf mehr als 3000 verschiedene Aktiengesellschaften, ETFs und Index-Produkten notiert werden, sowie selbstverständlich auch die New York Stock Exchange (NYSE), nebstdem für Optionen auf Derivate der Chicago Board of Trade (Cbot, eine Abteilung der CME Group), die AMEX der NYSE und, nur mit Finanztiteln als Underlying, in Europa die zur Intercontinental Exchange (ICE NYSE Group) gehörende London International Financial Futures & Options Exchange (LIFFE), die zur Deutschen Börse AG und Schweizer Börse gehörende European Exchanges (Eurex) sowie für Aktienoptionen endlich die Euronext. In Deutschland wurden mit der Gründung der Deutschen Terminbörse (DTB) die ersten Aktienoptionen aufgrund historischer Gegebenheiten vergleichsweise spät, nämlich erst vom 26. Januar 1990 ab, auf 14 verschiedene Aktientitel börslich gehandelt.*

[* Anzumerken ist, dass ab Mitte der 1970er Jahre hierzulande bereits als gesondertes Teilgebiet des Amtlichen Handels der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien aufgenommen wurde.]

Neben weiteren größeren Optionsbörsen gibt es heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit überwiegend regionaler Bedeutung. Oberster Zweck aller Terminbörsen ist die zeitliche und örtliche (mit der technischen Entwicklung jüngst auch virtuelle) Zusammenziehung des Handelsverkehrs an einem allbekannten Ort, was nicht nur zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit des Verkehrs und der Marktliquidität führt, sondern auch eine Verringerung der Handelsspesen (Transaktionskosten) bewirkt ebenso wie es Schutz vor unlauterem Gebaren schafft. Darüber hinaus erzeugt die Publizität des Marktgeschehens eine spürbare Senkung der Informationskosten und trägt damit in beträchtlichem Maße zur Steigerung der sog. Effizienz von Kapitalallokationen überhaupt bei.

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Anfangs noch wurden an den ersten vorkämpferischen Optionsbörsen Option allein auf Aktien gehandelt. Doch nach und nach traten immer neue Grundgegenstände hinzu. Anlass hierzu gaben die gehäuft auftretenden, unberechenbaren Preisschwankungen an den Marktplätzen, die den Ruf nach wirksamen Sicherungsvorkehrungen laut werden ließen. Die an den Welt-Optionsbörsen verhandelten Options-Produkte unserer Tage zeichnen sich durch eine breite Vielfalt verschiedener Waren und Finanzierungstitel aus, die den dort umgesetzten Kontrakten zur Grundlage dienen. Diese reicht bei den Finanz-Optionskontrakten angefangen von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln des Kassamarktes, wie es Staatsanleihen oder kurzfristige Termineinlagen sind (Kassaoptionen, "options on actuals"), bis hin zu zweifach derivativen Termingeschäften in Gestalt von Optionen auf Optionen ("compounded options") und Optionen auf Futures ("options on futures", "futures options").

Neben den an Börsen zugelassenen Aktien- und Indexoptionen, welche erstere meist im Geschäftsstil einer amerikanischen, letztere einer europäischen Option gehandelt werden, gibt es eine ganze Reihe von nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer options"), die vor allem von Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären sowie von den im weltweiten Handelsverkehr tätigen Unternehmungen an den Börsen vorbei in den sogenannten "Over-the-Counter-Märkten (OTC)" (dabei besonders häufig als europäische Optionen) abgewickelt werden. Optionsgeschäfte der letzterwähnten Art sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in allen wichtigen Punkten auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen Vertragspartner passgerecht zugerichtet sind. Viele Börsen bieten demgegenüber eigens sogenannte FLEX-Optionen ("FLEX options") an, die eine ähnliche Beschaffenheit wie OTC-Optionen aufweisen, in Verfolg der Absicht, dies Geschäftsfeld nicht allein den OTC-Märkten zu überlassen. Wieder andere Option derlei Art sind sogenannte Mid-Curve Optionen, die kürzerfristige Optionen auf langfristige Futureskontrakte darstellen, insbesondere auf die viel beliebten SOFR-Futures später Fälligkeit. Weiteres hiervon noch später. – Beispielhaft seien im Folgenden nun die Kontrakt-Bedingungen ("contract specifications", "product specifications") für Aktienoptionen angeführt, wie sie an den großen amerikanischen Optionsbörsen in Gebrauch stehen:

   Produkt-Spezifikationen für gewöhnliche börsengehandelte Optionen auf Aktien und ETFs:

Kürzel ("trading symbol", "ticker"):

Das abkürzende Symbol ("root symbol") von Aktienoptionen entspricht dem des zugrunde liegenden Wertpapiers.

Gegenstand des Option (Underlying):

Im Allgemeinen unterliegen herkömmlichen Aktienoptionen je 100 Stück ("unit of trading") des namentlich bezeichneten Wertpapiers.

Abstand der Ausübungspreise ("strike price intervals"):

Üblich sind 2 1/2 Punkte, sofern der Ausübungspreis zwischen $5 and $25 liegt, sonst 5 Punkte, falls der Ausübungspreis zwischen $25 and $200 liegt, und 10 Punkte, wenn der Ausübungspreis größer ist als $200. Die Ausübungspreise werden gegebenenfalls um Splits (selten auch um Dividendenausschüttungen) und um sonstige Kapitalmaßnahmen berichtigt.

Ausübungspreise ("strike prices", "exercise prices"):

Anfänglich werden Ausübungspreise nur für einige wenige im- und aus-dem-Geld liegende Preise sowie der am-Geld befindliche Ausübungspreis gelistet. Neue Serien werden grundsätzlich erst dann hinzugefügt, wenn das zugrunde liegende Wertpapier über dem bisher höchsten bzw. unter dem bisher tiefsten vorhandenen Ausübungspreis gehandelt wird.

Notierungsform der Optionsprämie (Premium):

Ausgedrückt in Dezimalzahlen. Ein (1) voller Punkt bei einem Multiplikator* von 100 ist gleich $100. Minimum tick für Optionen, die unter $3 gehandelt werden beträgt i.d.R. $0,05, für alle übrigen Serien $0,10.

Verfalltag ("expiration date"):

Der dritte Freitag im Verfallmonat.

Verfallmonate ("expiration nonths"):

Die zwei nächsten Kalendermonate, zuzüglich die zwei folgenden Monate aus einem der Viermonats-Zyklen "Januar", "Februar" oder "März". Langfristige Optionen (LEAPS) haben eine anfängliche Laufzeit von 39 Monaten.

Ausübungsverfahren ("exercise style"):

Amerikanisch ("American-style"), d.h. Optionen auf Aktien und ETFs können während ihrer Laufzeit an jedem Geschäftstag einschließlich ihres Verfallstages ("expiration date") ausgeübt werden.

Abwicklung der Optionsausübung ("settlement of option exercise"):

Alle Lieferanzeigen ("exercise notices"), die ordnungsgemäß und rechtzeitig bei der Abwicklungsstelle eingereicht werden, führen zu einer effektiven Belieferung der zugrunde liegenden Wertpapiere am zweiten Geschäftstag nach dem Tag der Ausübung. Noch nicht ausgeübte, im Geld befindliche Optionen werden bei Verfall für gewöhnlich durch die Börse selbstwirkend ausgeübt ("automatic excercise").

Margin:

Jeder Ankauf von Kauf- (Calls) und Verkaufoptionen (Puts) mit einer Laufzeit von weniger als neun Monaten bis zum Verfall muss stets vollständig sofort einbezahlt werden. Längerfristige Optionen können mit einem Margin-Satz von 25% des Wertes der Optionsprämie angekauft werden. Stillhalter ungedeckter Puts oder solcherlei Calls müssen Deckungsmittel in Höhe von 100% der zugekommenen Prämie plus 20% des Kontraktgesamtwertes (d.i. vorliegender Kurs des Wertpapiers x 100) bei der Clearingstelle hinterlegen, wobei aber Mindestsummen vorgegeben sind. Die jeweiligen Margin-Beträge werden dann nochmals je nach eingenommener Position nach ganz bestimmten Börsenregeln angepasst.

Letzter Handelstag ("last trading day"):

Der Handel in Aktienoptionen wird eingestellt zu Börsenschluss des Geschäftstages, an dem die Option zum Verfall bestimmt ist.

Börsenhandelszeiten ("trading hours"):

8:30 Uhr - 15:00 Uhr US Central Time (Chicago time CT).

[* Der Multiplikator von Optionen ("contract multiplier") bezeichnet die Zahl der in je einen Kontrakt einbezogenen Stücke, Einheiten oder Sachwerte.]

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"Das Spiel des Lebens sieht sich heiter an, Wenn man den sichern Schatz im Herzen trägt"
Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759-1805), deutscher Dichter

 

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Stand: 09. November 2024. Alle Rechte vorbehalten.