Börsengehandelte Optionen
Optionen des
Finanzmarktes ("exchange-traded option", "listed option";
"financial option") werden an den Welt-Optionsbörsen grundsätzlich
in gleicher Weise gehandelt wie es von börsengängigen Wertpapiere (Aktien,
Anleihen usw.) bekannt ist: Sie werden an dem betreffenden Börsenplatzangekauft
verkauft, auf Erfordern zudem durch die Clearing-Stelle ausgeübt, sonst
am Ende durch sie abgewickelt. Zeitgemäß läuft der Markthandel mit Optionskontrakten
nach heutigen Verhältnissen weit mehrheitlich auf elektronischem Wege
über Computerbörsen ab. Sämtliche Optionen lassen sich nach ihrem Aufbau
und Inhalt in zwei voneinander zu unterscheidende Grundformen ("option
type") einteilen: in 1.) Kaufoptionen und 2.) Verkaufoptionen.
Die Börsen stellen stets beide Formen für einen geregelten Handelsverkehr
bereit. Die an den Börsen aufgeführten Kaufoptionen heißen
Calls, die dort verfügbaren
Verkaufoptionen werden dagegen als
Puts angesprochen.
Aus einer an der Börse erworbenen Call-Option,
z.B. an der Chicago Board
Options Exchange Cboe,
leitet deren Käufer und Halter die Berechtigung ab auf späteren Bezug,
d.h. Einnahme einer Long-Position ("long market position"), des
dem Optionsgeschäft zugrunde gelegten Gegenstandes ("underlying asset",
"underlying security", "underlier"). Im Falle eines Puts
steht ihm das Anrecht auf die seinerzeitige Veräußerung des Underlyings
zu, wodurch er die Short-Position einnimmt ("short market position").
Dieses Recht muss der Optionsinhaber freilich nicht beanspruchen. Er
wird es nur beanspruchen, falls ihm das einen geldwerten Vorteil einbringt,
entweder schon während der Optionsfrist ("early exercise") oder
spätestens bei Verfall, wenn das Recht am Ende der Optionsfrist nicht
ungenützt vergehen soll. Sofern es sich jedoch nicht rechnet, das Optionsrecht
geltend zu machen, verfällt die Option wertlos. Der Käufer erleidet
dadurch einen Verlust in Höhe des Kaufpreises der Option, also der anfangs
bezahlten Prämie, die, verglichen mit dem Kaufpreis des Optionsgegenstandes
selbst, in aller Regel aber nur einen Bruchteil dessen ausmacht.
Überdies steht dem Halter einer jeden
börsengehandelten Option insbesondere auch das Eigenrecht zu, sein Recht
aus der Option nach Gutbefinden zu den Börsenzeiten zum laufenden Marktpreis
durch Verkauf auf andere Marktteilnehmer weiter zu übertragen ("traded
options"), geradeso wie dem Verkäufer und Stillhalter das Recht
zukommt, sich nach bester Einsicht wieder einzudecken und sich so aus
seiner Liefer- bezw. Leistungspflicht zu befreien. Auf diese Weise lässt
sich das bis dahin sicher erreichte Ergebnis (Geschäftsgewinn/-verlust)
aus dem Optionsgeschäft unter den gegebenen Bedingungen und Marktverhältnissen
geradewegs verwirklichen. Um beim Kauf und Verkauf von börsengehandelten
Optionen allemal einen angemessenen und marktgerechten Optionspreis
zu erlangen, bedarf es mit Notwendigkeit eines streng geregelten, möglichst
flüssigen (liquiden) Börsenverkehrs in Optionen. Für die notwendige
Liquidität auf den Optionsmärkten sorgen besonders berufene Marktteilnehmer:
die Market-Maker.
Wer mit einem alleinstehenden Eröffnungsgeschäft
("opening trade") einen Call- oder Put-Optionskontrakt kauft,
besitzt eine Long-Position in dem bezeichneten Kontrakt ("long contract
position"), wer dagegen mit einem solchen einen Call- oder Put-Optionskontrakt
verkauft, nimmt eine Short-Position in dem Kontrakt ein ("short contract
position"). Ein Options-Käufer und
Trader ("outright
buyer") betreibt den Optionshandel entschieden um des Gewinnes willen,
der Options-Verkäufer und Trader auf der Gegenseite der Einkommenserzielung
halber. An einer leibhaftigen Bindung an dem Gegenstand seiner Spekulation,
dem jeweiligen Basisgut, von dessen Preiswechsel der Ausgang seiner
Geschäfte im letzten Grunde abhängt, liegt dem einzelnen Optionshändler
in aller Regel wenig oder nichts. Alles dreht sich ihm entweder um die
Preisgestaltung ("directional trading") oder um den Grad der
Preisschwankungen ("volatility-based trading"). Ebenso gut möglich
ist eine Verwendung von Optionen zu Wertsicherungs- (Hedging)
oder Arbitragezwecken,
wie fernerhin eine Betätigung im Geschäft mit Optionen als
Market-Maker. Aber auch zu sonstigen
Zwecken lassen Optionen sich gefällig heranziehen, so z.B.
zur Erzeugung einzigartiger Rendite- zu Risiko-Verhältnisse.
Ein wohl ausgebildeter Börsenhandel in
Optionen von hoher Liquidität
setzt eine zweckerfüllende Standardisierung (Normung) der Ausstattungsmerkmale
von Optionen voraus. Eine vorgelagerte Vereinheitlichung der Optionskontrakte
durch die Börse bewirkt, dass alle Optionen von gleicher Ausgestaltung
("option series") im Börsenverkehr fortan als untereinander vertretbar
(fungibel) gelten, d.h. jeder
einzelne Optionskontrakt aus einer bestimmten börslichen
Optionsserie schließt stets
auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie alle übrigen dieser
Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung für Fungibilität
von Optionen). Für den Händler von Optionen hat dies insbesondere den
Bequemlichkeitsvorteil voraus, dass offene Posten in börsennotierten
Optionen sich innerhalb der festgelegten Börsenzeiten jederzeit mit
leichter Mühe aufbauen und bei Geneigtheit ebenso leicht wieder schließen
lassen, ohne die betreffende Vertragsgegenseite erst um Erlaubnis ersuchen
zu müssen. Die gesamte Bauart einer börsennotierten Option ist letzten
Endes darauf angelegt, der einfachen und bequemeren Handelbarkeit wegen
eine Entpersönlichung bis aufs Äußerste zu schaffen, während im Handelsverkehr
selbst die Optionsbörse zusammen mit dem ihr angeschlossenen Clearinghaus
immerzu in der Mitte stehen. Durch einen börsenmäßigen Handelsablauf
wird nicht nur das Ziel der leichten und kostenersparenden Handelbarkeit
erreicht, sondern er vereinfacht die Geschäfte außerordentlich und trägt
außerdem für die nötige Rechts- und Planungssicherheit Sorge.
Börsengehandelte Optionen sind, anders
als etwa Optionsscheine, nicht durch Wertpapiere ("securities")
verkörpert; sie sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen
("options exchanges") in Form von normierten Verträgen
in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel (Sekundärmarkt),
eine hohe Markttransparenz und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig
möglichst niedrigen
Transaktionskosten
für Optionsgeschäfte sicherzustellen, legen die Optionsbörsen die einzelnen
Vertragsbedingungen von Optionen (Options-Kontraktspezifikationen),
bis auf den Preis, mit allen Einzelheiten schon im Voraus endgültig
fest: Art, Menge und Güte des zugrunde liegenden Vermögenswertes, Fälligkeit
der Optionskontrakte, die Ausübungspreise und -bedingungen und eine
ganze Reihe anderer wichtiger Erfordernisse. Insoweit ist jede börsengehandelte
Option mit einem zuvor festgelegten Mustervertrag vergleichbar, für
den allein der Kurs (die Optionsprämie) selbständig börslich auszuhandeln
ist. Er wird im börsenmäßigen Wettbewerb in derselben Weise fortlaufend
festgestellt, wie man es von den Kursen der Aktien und anderen Wertpapieren
her gewohnt ist: durch Nachfrage ("bid") und Angebot ("offer").
[*
Optionsscheine ("warrants")
dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte, die in aller Regel
auch an Börsen gehandelt werden. Aktienoptionen werden nicht von der
betreffenden Aktiengesellschaft geschaffen und in Verkehr gebracht,
sondern zwischen den Börsenteilnehmern je für sich an der Börse ausgehandelt.]
Neue Optionskontrakte werden nicht wie
Aktien ausgegeben (emittiert), sondern entstehen ohne Mengenbegrenzung
schlicht durch Zusammenführung ("matching") von eingebrachten
Kauf- und Verkaufsofferten der Börsenteilnehmer (Orders).
Auf ganz die gleiche Weise lassen sich umgekehrt bestehende Optionskontrakte
durch entsprechende Kauf- oder Verkauforders ebenso leicht wieder schließen.
Dies hat besonders für den stillhaltenden Optionsverkäufer den Vorteil
voraus, nicht mehr zwingend abwarten zu müssen, ob und wie sich sein
Vertragspartner entscheidet, seine Option zu halten oder sie auszuüben.
Er kann sich zu den Börsenstunden jederzeit durch Rückkauf der Option
zum vorliegenden Marktpreis eindecken. Börsengehandelte Call- und Put-Optionen
("traded options") werden an den Optionsbörsen mit ihrem Börsenkurs
(Optionspreis, Prämie, "premium") notiert, das ist der
am Markt sich durch Angebot und Nachfrage frei bildende Preis. Börsenkurse
für Optionen kommen an den Optionsbörsen also geradeso wie die Kurse
aller anderer Marktgegenstände allein durch das Zusammenspiel von Angebot
und Nachfrage zustande, wobei Letztere sich, neben anderen, immerfort
an dem Wert des unterliegenden Marktgegenstandes anlehnen wird. Die
Preisvermerk von Optionen wird an den Börsen heutzutage vorherrschend
in Währungseinheiten und Untereinheiten
(Dollar und Cent, Euro und Cent usw.) für je eine Einheit des Basisgegenstandes
an einem Kontrakt ausgedrückt, wobei der Mindestschluss bei börslichen
Optionsgeschäften stets je ein (1) Optionskontrakt beträgt.
Darüber hinaus stellt eine i.
d. R. rechtlich selbständige Körperschaft: die
Abrechnungsstelle der Optionsbörse
(Liquidationskasse,
"clearing house"), wie z.B.
die
Options Clearing Corporation in den Vereinigten Staaten eine
ist, unter Beachtung einschlägiger Hausregeln und Verordnungen (zu nennen
sei insbesondere das sogenannte "marking-to-market" sowie das
Margen-System, welches im Falle einer gewagten Stillhalterposition
vorschriftsmäßig Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung
aller Optionsverträge zu keiner Zeit infrage steht. Dies hat zum Erfolg,
dass in jedem Einzelfall die betreffenden Marktpartner einer vorherigen
Bonitätsprüfung überhoben werden, obwohl die miteinander Vertrag schließenden
Parteien eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen
persönlich bekannt sein werden ("Prinzip der Entpersonalisierung").
Gefahrenquellen, die in der Person des Marktpartners begründet sind,
werden sonach durch strengstens einzuhaltende Regeln und Gepflogenheiten
(Usancen) im Optionshandel zuverlässig trockengelegt. Zu beachten ist,
dass in Nordamerika der Kauf von Option mit einer Laufzeit von weniger
als neun Monaten bis zum Verfall, gleichviel ob Optionen auf Aktien,
Indizes, Devisen oder auf Futures ("futures options"), nach demselben
Verfahren berechnet und abgewickelt wird, wie beim Ankauf von Aktien,
namentlich nach dem sog. "stock-type settlement". D.h.
die Optionsprämie ist sofort in voller Höhe zu bezahlen, die aus dem
Optionsgeschäft nachher anfallenden Gewinne und Verluste werden erst
bei Verkauf der Option zahlungswirksam.
In den Vereinigten Staaten zählen nach
der Gesetzgebung alle Kassaoptionen auf Aktien ("stock options")
und solche auf ETFs ebenso wie die Anteile selbst zum Bereich des Wertpapierhandels.
Sie unterstehen nach den Bestimmungen des
Börsengesetzes von
1934 ("Securities Act") insofern der Leitung und Überwachung
der jetzt hierfür verantwortliche Börsenaufsichtsbehörde Security
and Exchange Commission
SEC. Die gleiche
Zuständigkeit gilt für Index- und Devisenoptionen sowie von Optionen
auf amerikanische Staatsanleihen. Dagegen werden sämtliche Optionsgeschäfte
auf Terminkontrakte (Futures-Optionen) von
der Commodity Futures Trading Commission
CFTC beaufsichtigt. Vereinheitlichte Call-Optionen auf Aktien
wurden zum ersten Mal am 26. April 1973 in Amerika börslich gehandelt,
so nämlich an der Chicago Board Options Exchange (Cboe),
die auch noch heute als die größte und besuchteste Optionsbörse der
Welt gilt. Als Basistitel dienten einst nicht mehr als 16 verschiedene
Aktienwerte für je drei verschiedene Fälligkeiten. Der Handel mit Put-Optionen
folgte erst 4 Jahre später. In der Gegenwart werden an der Cboe
mehrere tausend Aktien und Aktienindices aufgeführt. Optionen auf Waren
("commodity options") wurden hingegen schon sehr viel früher
an verschiedenen Börsen der Vereinigten Staaten gehandelt. Noch weitere
große Optionsbörsen in den Vereinigten Staaten sind die seit 2016 zur
NASDAQ gehörende International Securities Exchange (Nasdaq
ISE), an der gegenwärtig Optionen auf mehr als
3000 verschiedene Aktiengesellschaften,
ETFs und Index-Produkten notiert werden, sowie selbstverständlich auch
die New York Stock Exchange (NYSE),
nebstdem für Optionen auf Derivate der Chicago Board of Trade
(Cbot, eine Abteilung der
CME Group),
die
AMEX der NYSE und, nur mit Finanztiteln als Underlying,
in Europa die zur Intercontinental Exchange (ICE NYSE Group)
gehörende London International Financial Futures & Options Exchange
(LIFFE),
die zur Deutschen Börse AG und Schweizer Börse gehörende
European
Exchanges (Eurex)
sowie für Aktienoptionen endlich die
Euronext. In Deutschland wurden mit der Gründung der Deutschen
Terminbörse (DTB) die ersten Aktienoptionen aufgrund historischer
Gegebenheiten vergleichsweise spät, nämlich erst vom 26. Januar 1990
ab, auf 14 verschiedene Aktientitel börslich gehandelt.*
[* Anzumerken ist,
dass ab Mitte der 1970er Jahre hierzulande bereits als gesondertes Teilgebiet
des Amtlichen Handels der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien
aufgenommen wurde.]
Neben weiteren größeren
Optionsbörsen gibt es heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit
überwiegend regionaler Bedeutung. Oberster Zweck aller Terminbörsen
ist die zeitliche und örtliche (mit der technischen Entwicklung jüngst
auch virtuelle) Zusammenziehung des Handelsverkehrs an einem
allbekannten Ort, was nicht nur zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit
des Verkehrs und der Marktliquidität führt, sondern auch eine Verringerung
der Handelsspesen (Transaktionskosten) bewirkt ebenso wie es Schutz
vor unlauterem Gebaren schafft. Darüber hinaus erzeugt die Publizität
des Marktgeschehens eine spürbare Senkung der Informationskosten und
trägt damit in beträchtlichem Maße zur Steigerung der sog. Effizienz
von Kapitalallokationen überhaupt bei.
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Anfangs noch wurden
an den ersten vorkämpferischen Optionsbörsen Option allein auf Aktien
gehandelt. Doch nach und nach traten immer neue Grundgegenstände hinzu.
Anlass hierzu gaben die gehäuft auftretenden, unberechenbaren Preisschwankungen
an den Marktplätzen, die den Ruf nach wirksamen Sicherungsvorkehrungen
laut werden ließen. Die an den Welt-Optionsbörsen verhandelten Options-Produkte
unserer Tage zeichnen sich durch eine breite Vielfalt verschiedener
Waren und Finanzierungstitel aus, die den dort umgesetzten Kontrakten
zur Grundlage dienen. Diese reicht bei den Finanz-Optionskontrakten
angefangen von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln des Kassamarktes,
wie es Staatsanleihen oder kurzfristige Termineinlagen sind (Kassaoptionen,
"options on actuals"), bis hin zu zweifach derivativen Termingeschäften
in Gestalt von Optionen auf Optionen ("compounded options") und
Optionen auf Futures ("options on futures", "futures options").
Neben den an Börsen zugelassenen Aktien-
und Indexoptionen, welche erstere meist im Geschäftsstil einer amerikanischen,
letztere einer europäischen Option gehandelt werden, gibt es eine ganze
Reihe von nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer
options"), die vor allem von Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären
sowie von den im weltweiten Handelsverkehr tätigen Unternehmungen an
den Börsen vorbei in den sogenannten "Over-the-Counter-Märkten
(OTC)" (dabei besonders häufig als europäische Optionen) abgewickelt
werden. Optionsgeschäfte der letzterwähnten Art sind dadurch gekennzeichnet,
dass sie in allen wichtigen Punkten auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse
der einzelnen Vertragspartner passgerecht zugerichtet sind. Viele Börsen
bieten demgegenüber eigens sogenannte FLEX-Optionen ("FLEX options")
an, die eine ähnliche Beschaffenheit wie OTC-Optionen aufweisen, in
Verfolg der Absicht, dies Geschäftsfeld nicht allein den OTC-Märkten
zu überlassen. Wieder andere Option derlei Art sind sogenannte Mid-Curve
Optionen, die kürzerfristige Optionen auf langfristige Futureskontrakte
darstellen, insbesondere auf die viel beliebten SOFR-Futures später
Fälligkeit. Weiteres hiervon noch später. – Beispielhaft seien im Folgenden
nun die Kontrakt-Bedingungen ("contract specifications", "product
specifications") für Aktienoptionen angeführt, wie sie an den großen
amerikanischen Optionsbörsen in Gebrauch stehen:
Produkt-Spezifikationen für gewöhnliche börsengehandelte Optionen auf
Aktien und ETFs:
Kürzel ("trading symbol", "ticker"):
Das abkürzende Symbol ("root symbol")
von Aktienoptionen entspricht dem des zugrunde liegenden Wertpapiers.
Gegenstand des Option
(Underlying):
Im Allgemeinen unterliegen herkömmlichen
Aktienoptionen je 100 Stück ("unit of trading") des namentlich
bezeichneten Wertpapiers.
Abstand der Ausübungspreise
("strike price intervals"):
Üblich sind 2 1/2 Punkte, sofern der Ausübungspreis
zwischen $5 and
$25 liegt, sonst 5 Punkte,
falls der Ausübungspreis zwischen
$25 and $200 liegt,
und 10 Punkte, wenn der Ausübungspreis größer ist als
$200. Die Ausübungspreise werden
gegebenenfalls um Splits (selten auch um Dividendenausschüttungen) und
um sonstige Kapitalmaßnahmen berichtigt.
Ausübungspreise ("strike
prices", "exercise prices"):
Anfänglich werden Ausübungspreise nur
für einige wenige im- und aus-dem-Geld liegende Preise sowie der am-Geld
befindliche Ausübungspreis gelistet. Neue
Serien werden grundsätzlich
erst dann hinzugefügt, wenn das zugrunde liegende Wertpapier über dem
bisher höchsten bzw. unter dem bisher tiefsten vorhandenen Ausübungspreis
gehandelt wird.
Notierungsform der Optionsprämie
(Premium):
Ausgedrückt in Dezimalzahlen. Ein (1)
voller Punkt bei einem Multiplikator* von 100 ist gleich $100.
Minimum tick für Optionen, die unter
$3 gehandelt werden beträgt
i.d.R.
$0,05, für alle übrigen Serien
$0,10.
Verfalltag ("expiration
date"):
Der dritte Freitag im Verfallmonat.
Verfallmonate ("expiration
nonths"):
Die zwei nächsten Kalendermonate, zuzüglich
die zwei folgenden Monate aus einem der Viermonats-Zyklen
"Januar", "Februar" oder "März". Langfristige Optionen (LEAPS) haben
eine anfängliche Laufzeit von 39 Monaten.
Ausübungsverfahren ("exercise
style"):
Amerikanisch ("American-style"),
d.h. Optionen auf Aktien und
ETFs können während ihrer Laufzeit an jedem Geschäftstag einschließlich
ihres Verfallstages ("expiration date") ausgeübt werden.
Abwicklung der Optionsausübung
("settlement of option exercise"):
Alle Lieferanzeigen ("exercise notices"),
die ordnungsgemäß und rechtzeitig bei der Abwicklungsstelle eingereicht
werden, führen zu einer effektiven Belieferung der zugrunde liegenden
Wertpapiere am zweiten Geschäftstag nach dem Tag der Ausübung. Noch
nicht ausgeübte, im Geld befindliche Optionen werden bei Verfall für
gewöhnlich durch die Börse selbstwirkend ausgeübt ("automatic excercise").
Margin:
Jeder Ankauf von Kauf- (Calls) und Verkaufoptionen
(Puts) mit einer Laufzeit von weniger als neun Monaten bis zum Verfall
muss stets vollständig sofort einbezahlt werden. Längerfristige Optionen
können mit einem Margin-Satz von 25%
des Wertes der Optionsprämie angekauft werden. Stillhalter ungedeckter
Puts oder solcherlei Calls müssen Deckungsmittel in Höhe von 100%
der zugekommenen Prämie plus 20%
des Kontraktgesamtwertes (d.i.
vorliegender Kurs des Wertpapiers x 100) bei der Clearingstelle hinterlegen,
wobei aber Mindestsummen vorgegeben sind. Die jeweiligen Margin-Beträge
werden dann nochmals je nach eingenommener Position nach ganz bestimmten
Börsenregeln angepasst.
Letzter Handelstag ("last
trading day"):
Der Handel in Aktienoptionen wird eingestellt
zu Börsenschluss des Geschäftstages, an dem die Option zum Verfall bestimmt
ist.
Börsenhandelszeiten
("trading hours"):
8:30 Uhr - 15:00 Uhr US
Central Time (Chicago time CT).
[* Der Multiplikator
von Optionen ("contract multiplier") bezeichnet die Zahl der
in je einen Kontrakt einbezogenen Stücke, Einheiten oder Sachwerte.]
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