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    Börsengehandelte Optionen

 

Optionen werden an den Welt-Optionsbörsen grundsätzlich in gleicher Weise wie Aktien und andere Wertpapiere gehandelt: Sie werden am betreffenden Börsenplatz angekauft, verkauft und abgewickelt. Eine Option des Finanzmarktes Börse ("exchange-traded option", "listet option"; Optionskontrakt, "financial option") gibt, sofern es sich um eine Kaufoption (Call) dreht, ihrem Halter das Recht auf Bezug, im Falle einer Verkaufsoption (Put) auf Veräußerung des dem Optionsgeschäft zugrunde gelegten Gegenstandes ("underlying asset", "underlier"). Dieses Recht muss der Optionsinhaber jedoch nicht beanspruchen. Er wird es nur beanspruchen, falls ihm das einen geldwerten Vorteil einbringt. Dem Halter einer börsengehandelten Option steht ferner das Eigenrecht zu, sein Recht aus der Option nach Gutbefinden während bestimmter Tagesstunden, also zur Börsenzeit, zum laufenden Marktpreis durch Verkauf auf andere Marktteilnehmer weiter zu übertragen ("traded options"). Auf diese Weise lässt sich das bis dahin sicher erreichte finanzielle Ergebnis aus dem Optionsgeschäft unter den gegebenen Marktbedingungen geradewegs verwirklichen, soll es am Ende nicht ungenützt vergehen. Um beim Kauf und Verkauf von börsengehandelten Optionen allemal einen angemessenen und marktgerechten Optionspreis zu erlangen, bedarf es mit Notwendigkeit eines streng geregelten, möglichst flüssigen (liquiden) Börsenverkehrs in Optionen.

Ein wohl ausgebildeter Börsenhandel in Optionen von hoher Liquidität setzt eine zweckerfüllende Standardisierung (Normung) der Ausstattungsmerkmale von Optionen voraus. Eine vorgelagerte Normung der Optionskontrakte durch die Börse bewirkt, dass alle Optionen von gleicher Ausgestaltung ("option series") im Börsenverkehr fortan als untereinander vertretbar (fungibel) gelten, d.h. jeder einzelne Optionskontrakt aus einer bestimmten börslichen Optionsserie schließt stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie alle übrigen dieser Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung für Fungibilität von Optionen). Für den Händler von Optionen hat dies insbesondere den Bequemlichkeitsvorteil voraus, dass offene Posten in börsennotierten Optionen sich innerhalb der festgelegten Börsenzeiten auf Wunsch jederzeit mit leichter Mühe aufbauen und bei Geneigtheit wieder schließen lassen, ohne die betreffende Vertragsgegenseite erst um Erlaubnis ersuchen zu müssen. Die gesamte Bauart einer börsennotierten Option ist letzten Endes darauf angelegt, um der einfachen und bequemeren Handelbarkeit willen eine Entpersönlichung bis aufs Äußerste zu schaffen, wobei im Handelsverkehr selbst die Optionsbörse und das ihr angeschlossene Clearinghaus immerzu in der Mitte steht. Durch einen börsenmäßigen Handelsablauf wird nicht nur das Ziel der leichten und kostenersparenden Handelbarkeit erreicht, sondern er vereinfacht die Geschäfte außerordentlich und trägt überdies für die nötige Rechts- und Planungssicherheit Sorge.

Börsengehandelte Optionen sind, anders als etwa Optionsscheine, nicht durch Wertpapiere ("securities") verkörpert; sie sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen ("options exchanges") in Form von normierten Verträgen in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel, eine hohe Markttransparenz und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig möglichst niedrigen Transaktionskosten für Optionsgeschäfte zu erreichen, legen die Optionsbörsen die einzelnen Options-Kontraktspezifikationen, bis auf den Preis, endgültig mit allen Einzelheiten im Vorhinein haarklein fest: Art, Menge und Güte des zugrunde liegenden Vermögenswertes, Fälligkeit der Optionskontrakte, Ausübungsbedingungen und eine ganze Reihe anderer. Insoweit ist eine börsengehandelte Option mit einem zuvor festgelegten Standardvertrag vergleichbar, für den allein der Preis (die Optionsprämie) börslich selbständig auszuhandeln wäre. Er wird in derselben Weise fortlaufend festgestellt, wie es von den Kursen der Aktien her bekannt ist.

[* Optionsscheine  ("warrants") dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte, die in aller Regel auch an Börsen gehandelt werden. Aktienoptionen werden nicht von der betreffenden Aktiengesellschaft geschaffen und in Verkehr gebracht, sondern zwischen den Börsenteilnehmern je für sich an der Börse ausgehandelt.]

Neue Optionskontrakte entstehen schlicht und einfach durch Zusammenführung ("matching") von eingebrachten Kauf- und Verkaufsofferten der Börsenteilnehmer (Orders). Auf die gleiche Weise und ebenso leicht lassen sich umgekehrt bestehende Optionskontrakte durch entsprechende Kauf- oder Verkauforders wieder schließen. Börsengehandelte Call- und Put-Optionen ("traded options") werden an den Optionsbörsen mit ihrem Marktpreis (dem Börsenkurs; Optionspreis, Prämie, "premium") notiert. Börsenkurse für Optionen kommen also geradeso wie die Kurse aller anderer Marktgegenstände allein durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage an den Optionsbörsen zustande.

Darüber hinaus stellt eine i. d. R. rechtlich selbständige Körperschaft: die Abrechnungsstelle der Optionsbörse (Liquidationskasse, "clearing house"), wie z.B. die Options Clearing Corporation in den Vereinigten Staaten eine ist, unter Beachtung einschlägiger Hausregeln und Verordnungen (zu nennen sei insbesondere das sogenannte "marking-to-market" sowie das Margen-System, welches im Falle einer gewagten Stillhalterposition vorschriftsmäßig Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung aller Optionsverträge zu keiner Zeit infrage steht. Dies hat zum Erfolg, dass in jedem Einzelfall die betreffenden Marktpartner einer vorherigen Bonitätsprüfung überhoben werden, obwohl die miteinander Vertrag schließenden Parteien eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen persönlich bekannt sein werden ("Prinzip der Entpersonalisierung"). Gefahrenquellen, die in der Person des Marktpartners begründet sind, werden sonach durch strengstens einzuhaltende Regeln und Usancen zum Optionshandel zuverlässig trockengelegt.

In den Vereinigten Staaten zählen Kassaoptionen auf Aktien nach der Gesetzgebung zum Wertpapierhandel und unterstehen sohin der Leitung und Überwachung der dafür zuständigen Börsenaufsichtsbehörde SEC. Vereinheitlichte Call-Optionen auf Aktien wurden zum ersten Mal am 26. April 1973 in Amerika börslich gehandelt, so nämlich an der Chicago Board Options Exchange (CBOE), die auch noch heute als die größte und besuchteste Optionsbörse der Welt gilt. Als Basistitel dienten einst nicht mehr als 16 verschiedene Aktienwerte. Der Handel mit Put-Optionen folgte erst 4 Jahre später. In der Gegenwart werden an der CBOE mehrere tausend Aktien und Aktienindices aufgeführt. Optionen auf Waren ("commodity options") wurden hingegen schon sehr viel früher an verschiedenen Börsen der Vereinigten Staaten gehandelt. Noch weitere große Optionsbörsen sind die International Securities Exchange (ISE), der Chicago Board of Trade (CBOT, eine Abteilung der CME Group), die zur Intercontinental Exchange (ICE NYSE Group) gehörende London International Financial Futures & Options Exchange (LIFFE), die AMEX der NYSE und, nur mit Finanztiteln als Underlying, die zur Deutschen Börse AG und Schweizer Börse gehörende European Exchanges (Eurex). In Deutschland wurden mit der Gründung der Deutschen Terminbörse (DTB) die ersten Aktienoptionen aufgrund historischer Gegebenheiten vergleichsweise spät, nämlich erst vom 26. Januar 1990 an, auf 14 verschiedene Aktientitel börslich gehandelt.*

[* Anzumerken ist, dass ab Mitte der 1970er Jahre hierzulande bereits als gesondertes Segment des Amtlichen Handels der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien aufgenommen wurde.]

Neben weiteren größeren Optionsbörsen gibt es heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit überwiegend regionaler Bedeutung. Zweck aller Terminbörsen ist die zeitliche und örtliche (und in jüngster Zeit auch virtuelle) Zusammenziehung des Handels an einem allseits bekannten Ort, was zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit und der Marktliquidität führt, ferner eine Verringerung der Handelsspesen (Transaktionskosten) bewirkt sowie Schutz vor unlauterem Gebaren schafft. Darüber hinaus erzeugt die Publizität des Marktgeschehens eine spürbare Senkung der Informationskosten und trägt damit in beträchtlichem Maße zur Steigerung der sog. Effizienz von Kapitalallokationen insgesamt bei.

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Anfangs noch wurden an den fortschrittlichen, wohl organisierten Optionsbörsen Option allein auf Aktien gehandelt. Doch nach und nach traten immer neue Basisgegenstände hinzu. Die an den Welt-Optionsbörsen verhandelten Options-Produkte unserer Tage zeichnen sich demnach durch eine breite Vielfalt verschiedener Waren und Finanzierungstitel aus, die den dort umgesetzten Kontrakten zur Grundlage dienen. Sie reicht bei den Finanz-Optionskontrakten angefangen von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln des Kassamartes (Kassaoptionen), wie es Staatsanleihen oder kurzfristige Termineinlagen ("options on actuals") sind, bis hin zu zweifach derivativen Termingeschäften in Gestalt von Optionen auf Optionen ("compounded options") und Optionen auf Futures ("options on futures", "futures options").

Neben den an Börsen gelisteten Optionen, welche meist im Geschäftsstil einer Amerikanischen Option gehandelt werden, gibt es eine ganze Reihe von nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer options"), welche vor allem von Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären sowie von weltweit operierenden Konzernen an den Börsen vorbei in den sogenannten "Over-the-Counter-Märkten (OTC)" häufig auch als Europäische Optionen abgewickelt werden. Solche Optionsgeschäfte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie passgerecht auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen Vertragspartner zupräpariert sind. Weiteres hiervon noch später.

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Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759-1805), deutscher Dichter

 

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Stand: 27. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.