-
Währungssysteme
und internationales Währungsrecht
Der Welthandel zieht seit alters immer weitere Kreise.
Doch gerade in der jüngsten Vergangenheit blühte mit ihm das Handelsaufkommen
von Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsströmen außerordentlich
auf. So liegt es in der Natur der Sache, dass mit gestiegenem Gewerbefleiß
zugleich auch die Zahl der Gefahrenquellen für eine lebhafte Wirtschaft
insgemein zu steigen trachtet.
Grenzüberschreitende wirtschaftliche Tauschhandlungen
setzen unabdingbar den weltweiten Zahlungs- und Kapitalverkehr voraus.
Und so wird es niemand in Erstaunen setzen, dass mit einem zunehmenden
Tauschverkehr auch dem internationalen Währungsrecht eine immer größere
Bedeutung zuteil wird.
Bedeutung des Internationale
Währungsrechts
Im
internationalen Privatrecht regelt das Währungsrecht, nach welcher Rechtsordnung
eines Landes oder Wirtschaftsraums sich die geldrechtlichen Bestandteile
eines Schuldverhältnisses zu richten haben. Dabei ist in jedem einzelnen
Falle zu prüfen, ob und wie weit ausländisches Währungsrecht Berücksichtigung
findet. Sowie und wo nur immer auf der Welt Finanzströme Währungsräume
wechseln, gilt zum Mindesten für einen Vertragsteil, dass die ausbedungene
Zahlung nicht in der heimischen, sondern in einer fremden Währung zu
leisten ist. Hierbei entsteht in Systemen flexibler Wechselkurse aus
sich heraus ein
Wechselkursrisiko,
d.h. der in die heimische Währung
umgewandelte Geldbetrag kann von dem zuvor kalkulierten Betrag in nicht
vorhersehbarer Weise mitunter beträchtlich abweichen. Grundsätzlich
kann hierbei das Wechselkursrisiko zwischen den einzelnen Währungspaaren
in verschiedenen Graden und Ausprägungen zur Erscheinung gelangen:
Im
Falle eines sogenannten Währungsverbunds, wie er z.B.
ehedem zwischen dem luxemburgischem und dem belgischem Franc bestand,
bleibt aus naheliegenden Gründen ein unmittelbares Wechselkursrisiko
aus, es sei denn, der Währungsverbund zerfällt ganz unverhofft (wie
geschehen beim Pfund Sterling und dem irischen Pfund). Andere Währungen
wiederum weisen aufgrund lebhafter Außenwirtschaftsbeziehungen zwischen
einander einen über weite Strecken parallelen Verlauf auf (wie beispielsweise
zwischen US-Dollar und Kanada-Dollar). Zum dritten können Währungen
auch in besonderen Wechselkurssystemen fest eingebunden sein (wie z.B.
Bretton Woods oder dem früheren
EWS).

Bei
allen internationalen Kreditvergaben ist stets und notwendig auch das
internationales Währungsrecht zu beachten. Kennzeichnend für das grenzüberschreitende
Kreditgeschäft ist, dass monetäre Mittel zunächst ins Ausland fließen
in der Erwartung, die Mittel einschließlich der Zinsen zu einem späteren
Zeitpunkt wieder zurückbezahlt zu erhalten. Die Gefahr jeder Kreditbeziehung
liegt zweifellos darin, dass Zahlungen entweder ganz oder teilweise
ausfallen oder auch nur in Verzug geraten könnten. Fernerhin kann unverhofft
ein Länderrisiko schlagend werden, nämlich dann, wenn ein souveräner
Staat seinen monetären Verpflichtungen – Tilgungs- und/oder Zinszahlungen
– nicht mehr nachkommen kann oder will.
Darüber hinaus erheischt
das internationale Währungsrecht Beachtung, wenn es um die Übertragung
finanzieller Mittel (Geldtransfer) oder deren Umtausch in eine andere
Währung geht (Konversion). Zu Beispiel mögen hier konzerninterne Kapitalbewegungen
multinationaler Unternehmungen dienen, die tagtäglich nicht nur die
Grenzen von Währungs-, Steuer- und Finanzsystemen, sondern auch
unterschiedliche Rechtsordnungen überwinden müssen. Dabei stehen einem
ungehinderten Kapitaltransfer (z.B. dem Transfer von Gewinnen) nicht
selten äußerst strenge Geld- und Kapitalverkehrskontrollen entgegen.
Das Maßregelbündel reicht hierbei angefangen von finanziellen Belastungen
bei grenzüberschreitenden Kapitaltransaktionen über Beschränkungen,
die von einer Meldepflicht herrühren, bis hin zu Kontingentierungen
bzw. dem Erlass eines gänzlichen Verbots solcher Geschäfte. Die größten
Besorgnisse bereiten dem weltweiten Handel im Binnenmarkt außerhalb
des Euro-Währungsraums heute jedoch die wüsten und kaum zu prognostizierenden
Schwankungen der Wechselkurse von
Währungen wichtiger Handelsnationen.
Jähe Änderungen von Währungsparitäten können, wie man weiß, entscheidenden
Einfluss nehmen auf die Wettbewerbsbedingungen der in den betreffenden
Ländern ansässigen Unternehmungen.
Internationale Währungssysteme
Die
Bestimmung eines internationalen Währungssystems ist aus sich heraus,
die verschiedenen nationalen Währungsordnungen auf möglichst vorteilhafte
und harmonische Weise in Verbindung zu setzen, sie also auf zwischenstaatlicher
Ebene kompatibel zu gestalten und dabei deren jeweilige Ziele weitestmöglich
zu unterstützen suchen.
Die
ersten Ziele aller Währungssysteme einzelner Länder, die sich als solche
regelmäßig von den Zielen der nationalen Wirtschaftspolitik herschreiben,
gehen darin auf, die Geldwertstabilität zu sichern und das außenwirtschaftliche
Gleichgewicht aufrecht zu erhalten. Sofern diese Ziele von allen Staaten
in hinreichendem Maße erfüllt werden können, fördert und unterstützt
ein darauf aufsetzendes internationales Währungssystem die reibungslose
Abwicklung des grenzüberschreitenden Güteraustausches und Kapitalverkehrs.
Für
die Regelung der zwischenstaatlichen Währungsbeziehungen finden zwei
Grundmodelle weite Beachtung: die freie Konvertibilität der Währungen
einerseits und die Devisenbewirtschaftung andererseits.
In
einem System freier Konvertibilität der Währungen ist es statthaft,
die heimische oder eine beliebige fremde konvertible Währung ohne jede
Beschränkungen jederzeit gegen andere Devisen umzutauschen. Diese Freiheit
wird entscheidend geprägt durch einzelstaatliche Anordnungen und aufsichtliche
Vorschriften, die auch das Ausmaß staatlichen Einflusses auf die Verwendung
und den Umtausch von Devisen festlegen. Vergleichsweise wenige, dafür
jedoch die bedeutendsten Währungen – zumal der US-Dollar, der Euro,
das Britische Pfund und der Schweizer Franken – sind aufgrund des Ausbleibens
jeglicher devisenrechtlicher Einschränkungen vollkommen frei konvertibel.
Die Abstufungen bei der Konvertibilität reichen hierbei von der Beschränkung
auf bestimmte Transaktionsarten, über bestimmte Länder bis zu bestimmten
Personen bzw. Institutionen. Einhergehend mit dem Zerfall des Blocks
der sozialistischen Staatshandelsländer beschleunigte sich auch der
weltweite Umdenkungsprozess hin zu einer Reduzierung der staatlichen
Beeinflussung des Devisenverkehrs.
Die
wesentlichen außenwirtschaftlichen Vorschriften Deutschlands finden
sich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in den Verordnungen zur Durchsetzung
des AWG (AWV von 1961, das Prinzip des freien Außenwirtschaftsverkehrs
ist hier verankert).
Im Rahmen des freien Tauschverkehrs
in Devisen (freie Konvertibilität) ist ein Unterschied zu ziehen zwischen
Währungssystemen mit streng fixierten Wechselkursen (z.B.
Goldwährung), solchen mit grundsätzlich festen, aber von Fall zu Fall
änderbaren (stufenflexiblen) Wechselkursen, ferner den flexiblen Wechselkursen
mit der Möglichkeit einer Intervention der Zentralbanken ("managed
floating") und endlich den völlig frei flexiblen Wechselkursen.
Besonders bei stufenflexiblen Wechselkursen können
Spekulanten gegen die schwächere
Währung Abwertungsdruck ausüben, indem an den Devisenmärkten entsprechend
umfangreiche Verkäufe in dieser Währung eingeleitet werden. Das Spekulationsrisiko
ist dabei meist überschaubar. Abwertungen fallen dann zuweilen kräftig
aus, um die Wiederholung eines solchen Schrittes in absehbarer Zukunft
nach Möglichkeit zu vermeiden. Demgegenüber reagieren frei flexible
Wechselkurse in aller Regel sofort auf die aktuelle Marktentwicklung.
Mithin können durch plötzliche Ausschläge des Wechselkurses knapp kalkulierte
Gewinnspannen im Außenhandel sehr rasch mehr als aufgezehrt werden.
Zwar gibt es bestimmte Verfahrungsweisen und Instrumente, um dem Wechselkursänderungsrisiko
(z.B. durch
Hedging) nachhaltig zu steuern;
allerdings muss dies jedes Mal bei jedem Einsatz erst mit Kosten verschiedenster
Art erkauft werden.
Vorteile flexibler
Wechselkurse:
-
Flexible Wechselkurse
gestatten eine weitgehend störungsfreie und schnelle Anpassung an
sogenannte externe Schocks. Auch gegen eine Ausweitung unerwünschter
inflationärer bzw. deflationärer Tendenzen kann hiermit wirksam
angekämpft werden.
-
Die
Zentralbanken werden zudem von der Verpflichtung entbunden, umfangreiche
Währungsreserven halten zu müssen, um ihre vorgenommenen Wechselkursziele
zu verteidigen. Damit verlieren sie kein Geld bei ihren Bemühungen,
vermeintlich unangemessenen Wechselkursen auch über längere Zeiträume
hinweg durch Interventionen entgegenzuwirken.
-
Staaten
können eine unabhängigere Geld- und Fiskalpolitik betreiben, ohne
sich übermäßig um den Wechselkurs sorgen zu müssen.
-
Devisenterminmärkte
bieten eine billige, wirksame und nachhaltige Versicherungsmöglichkeit
gegen Wechselkursrisiken (Hedging).
Nachteile flexibler Wechselkurse:
-
Steigende
Volatilitäten unter flexiblen
Wechselkursen erhöhen vor allem die Preisunsicherheit. Dies könnte
isoliert betrachtet zu einem Rückgang des internationalen Handelsvolumens
und damit einhergehend zu einem geringeren internationalen Lebensstandard
führen.
-
Flexible
Wechselkurse können zu destabilisierenden spekulativen Positionen
verleiten. Ungleichgewichtige Wechselkurse können Fehlallokationen
der Ressourcen bewirken, was zu Arbeitslosigkeit, verschwendeten
Produktionskapazitäten und zu Protektionismus führen kann.
In einer Ordnung der Devisenbewirtschaftung
(wie es sie in den Ländern des früheren Ostblocks gab) sind der Währungsumtausch
und der Devisenbesitz in ihrem Umfang stark eingeschränkt. Unter einem
derartigen System werden die Inlandsguthaben von fremden Währungen durch
Zuteilungs- und Ablieferungspflichten reglementiert. In der Devisenbewirtschaftung
liegt ein gewaltiges Hindernis für den Welthandel.
Um
die Vorteile flexibler Wechselkurssysteme nutzbar zu machen, zugleich
aber deren Unzukömmlichkeiten zu umgehen, sind nach dem Zweiten Weltkrieg
verschiedene Formen von "Mischwährungssystemen" entstanden. Weitreichende
Bedeutung erlangte dabei das nach der kleinen nordamerikanischen Stadt
Bretton Woods (New Hampshire, USA) benannte Abkommen von Bretton
Woods: ein stufenflexibles Wechselkurssystem, das dort am 23. Juli
1944 von 47 Nationen im Rahmen dieses Übereinkommens über den
Internationalen
Währungsfonds (IWF, engl.: "International Monetary Fund,
IMF") und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
("Weltbank") beschlossenen wurde ("Bretton Woods Accord").
Kernpunkte
des Bretton Woods Abkommens waren zum einen die Aufrechterhaltung fester
Wechselkurse und zum anderen die Wiederherstellung der freien Konvertibilität
der Währungen (Devisenkonvertibilität). Dies hielt man gerade vor dem
Hintergrund der unliebsamen Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise
und der den Welthandel beschränkenden Devisenbewirtschaftung in der
Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg für dringend notwendig. Weitere Punkte
des Abkommens waren die Aufstellung von Anpassungsregeln im Falle von
Zahlungsbilanzungleichgewichten sowie die Gründung des Internationalen
Währungsfonds (1946) mit Sitz in Washington, D.C.,
dessen erstes Amt es sein sollte, den rechtlichen und institutionellen
Rahmen der neuen Währungsvereinbarung sicherzustellen.
Eine
höchst belangreiche Obliegenheit eines jeden IWF-Mitgliedslands bestand
in der Verpflichtung, die Parität seiner Währung zum Dollar als Leitwährung
– und über die "cross rates" damit auch die Paritäten untereinander
– eindeutig festzulegen. Allein der amerikanische Dollar war an den
Wertmaßstab von Gold (0,88671g Gold für einen US-Dollar bzw. 35 US-$
je Feinunze Gold) und nicht
an den einer anderen Währung gebunden. Dabei verpflichteten sich die
Vereinigten Staaten von Amerika, auf Erfordern ausländischer Währungsbehörden
US-Dollar gegen Gold (bzw. umgekehrt) einzutauschen. Um kleinere Schwankungen
der Wechselkurse zuzulassen, wurde eine eng bemessene Bandbreite (±1%)
zur Dollarparität festgeschrieben ("adjustable peg system").
Drohten Wechselkurse diese Bandbreite zu verlassen, mussten die Zentralnotenbanken
an den jeweiligen oberen bzw. unteren Interventionspunkten die nachgefragte
Devisenmenge anbieten bzw. die angebotene aufnehmen. Dazu mussten bei
den einzelnen Notenbanken genügend Währungsreserven vorhanden sein.
Einzig die Vereinigten Staaten unterlagen wegen der gewährleisteten
Gold-Konvertibilität des Dollars keiner derartigen Interventionspflicht.
Geriet
nun ein Land in eine derart einschneidende Zahlungsbilanzverschlechterung,
dass eine Verteidigung der Dollarparität aussichtslos schien, so durfte
es mit erklärter Zustimmung des IWF seinen Wechselkurs neu festsetzen
(stufenflexible Wechselkurse). Länder mit negativer Devisenbilanz,
deren Währungsreserven sich nach und nach aufzehrten, mussten entweder
ihre Wirtschaftspolitik den geänderten Verhältnissen anbequemen oder
neue Kredite aufnehmen. Eine noch heute wichtige Aufgabe des IWF ist
es, Ländern mit Fehlbeträgen die nötigen Kredite zu gewähren. Zur Finanzierung
dieser ihrer Aufgabe sind sämtliche der Mitgliedsländer aufgefordert,
Beiträge an den Fonds zahlen.
Das
Währungssystem von Bretton Woods sicherte über lange Zeit die Stabilität
der Währungen unter den Mitgliedsstaaten. Infolge unterschiedlicher
Geld- und Fiskalpolitik und rücksichtlich eines weit über die Goldvorräte
hinaus expandierenden Dollarvolumens (die Vereinigten Staaten konnten
hierbei ihre Zahlungsbilanzdefizite freilich mit ihrer eigenen Währung
bezahlen) ließ sich das stufenflexible Wechselkurssystem nicht mehr
länger aufrechterhalten. Auf Anordnung des damaligen Präsidenten
Richard Nixon lösten sich die USA am 15. August des Jahres 1971
einseitig von der Pflicht, Dollarguthaben ausländischer Zentralbanken
unbeschränkt in Gold umzutauschen, nicht zuletzt, weil ausländische
Dollarguthaben mittlerweile ein Vielfaches der US-Goldbestände ausmachten.
Das sogenannte Smithsonian Agreement von Dezember 1971, das eine
Erweiterung der Bandbreiten zulässiger Wechselkursschwankungen und eine
gleichzeitige Abwertung des Dollars um
8 % vorsah, vermochte den
Verfall des Bretton-Woods-Systems indes nicht aufzuhalten. Als im März
1973 nach starken währungspolitischen Turbulenzen und nach einer 14-tägigen
weltweiten Schließung der
Devisenmärkte diese wieder öffneten, waren die festen Wechselkurse
von Bretton Woods praktisch suspendiert. An ihre Stelle traten zunächst
pro forma flexible Wechselkurse (die Vorreiterrolle übernahm zu jener
Zeit das Britische Pfund, das bereits seit Sommer 1972 frei schwanken
durfte).
Auf
der Rechtsebene wurden die Wechselkurse im Jahre 1976 durch eine Änderung
des IWF-Vertrages jetzt auch de jure freigegeben. Dabei bestand
ein erheblicher Gestaltungsspielraum in der Wahl des jeweiligen Wechselkurssystems,
das der IWF zu überwachen hatte. Das IWF-Abkommen verpflichtet die Mitglieder
nach dessen Änderung vom Jahr 1976 zu einer "geordneten Wirtschafts-
und Finanzpolitik bei geordnetem Wirtschaftswachstum und bei angemessener
Preisstabilität ein Währungssystem ohne drastische Störungen zu schaffen,
sowie Manipulationen der Wechselkurse zu vermeiden" (Art. IV Abschnitt
1 des IWF-Abkommens).
DAB Bank Depot dauerhaft Kostenlos! 0 ? Ausgabeaufschlag auf über 10.000
Fonds sowie weitere Kapitalanlagen zu Discount-Konditionen entdecken!
|