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Sonstige preislich limitierte Orders

 

Orders, die im Besonderen der Einrichtung von Spreads zu dienen bestimmt sind, bilden im Terminverkehr eine eigene Klasse börslicher Auftragsformen. Diese fallen sämtlich in die Abteilung der "strategisch kombinierten Orders" ("Kombinationsorders", "combination orders"). Viele Terminbörsen stellen den Börsenteilnehmern für ausgesuchte Spreads ganz bestimmte Limitorders in einer vorab festgelegten Form eigens zur Verfügung, sofern sie dort anerkannte Strategietypen verkörpern. Dadurch dass Spreads aus handelstechnischer Sicht weitgreifend und ins Breite auf einen einheitlichen Zweck hinwirken – bei Spreads in Futures wie auch bei mancherlei Optionen ist dies die Ausnützung von Preisabweichungen in und zwischen verschiedenen Märkten und deren Teilabschnitten –, werden alle nach dieserart Muster vorgefertigte Orders von den meisten Börsen wie selbstverständlich als rechtmäßige Einzelorder ("unit") gehandhabt. Mit ihrer Hilfe lässt sich eine Spread-Position wie aus einem Guss erst aufbauen und ebenso leicht wieder schließen. Allerdings lässt sich angesichts der schier unübersehbaren Zahl an Verbindungsmöglichkeiten, welche der Artenreichtum von Futures zur Bildung von Spreads erlaubt, nicht jeder beliebige Spread durch eine an den Börsen hingestellte Spread-Order wie verlangt aufrichten. Die aus dem Rahmen fallenden Spreads müssen sodann notgedrungen durch Einzelorders eingeleitet werden ("legging in"). Die allgemein anerkannten Spread-Orders werden aus inneren organisatorischen Rücksichten an den Börsen einem gesonderten Orderbuch zugeteilt, dem sogenannten Kombinationsorderbuch. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass durch eine Spread-Order der Tat nach stets beide Seiten des betreffenden Spreads zur Entstehung gelangen bzw. geschlossen werden, sonst gar keine.

Das Augenmerk richtet sich im Falle von Spreads in Futures, wie eingangs angedeutet wurde, grundsätzlich auf erwartete Änderungen in der Preisdifferenz der Seiten eines Spreads (bezüglich Spreads mit Optionen: in dem Unterschied zwischen den Optionsprämien), und zwar weitestgehend unabhängig vom gerade herrschenden Kursstand sowohl als von der allgemeinen Richtung der sich schließlich einspielenden Kursentwicklung in den betreffenden Marktabschnitten. Unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Ausführungssicherheit hat es sich im Zuge des Aufbaus von Spread-Positionen nützlich erwiesen, von einer Einzellimitierung der absoluten Preisziffern abzusehen, was an sich ebenso wohl möglich wäre ("legging into a spread"), und stattdessen mittels Spread-Limitorder allein die jeweilige Preisdifferenz zu limitieren. Der Rückgriff auf das von den Terminbörsen eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Orderinstrumentarium vermeidet damit insonderheit die Unbequemlichkeiten, die sich bei der Verwendung von Einzelorders ergeben können, etwa solche, die dann schlagend werden, wenn es just im Augenblick des Geschäftsschlusses der einzelnen Orders unverhofft zu einer sprunghaften Verschiebung in der Kursverhältnissen kommt ("execution-risk"). Insofern tragen Spread-Limitorders ohne Zweifel zur Erhöhung der Planungssicherheit im Trading sinnvoll miteinander verbundener Einzelpositionen bei.

 

Spread-Orders können grundsätzlich entweder limitiert oder – wenngleich praktisch seltener – auch als Marktorder aufgegeben werden (Eurex nur limitiert). Stopp-Orders für Spreads indessen sind an den Plätzen allenfalls in Ausnahmefällen anzutreffen. Spread-Marktorders sind leicht zu handhaben und werden nach dem Vorbild einfacher Marktorders abgewickelt. Der Limitorder kommt für das Spread-Trading indessen eine besondere Bedeutung zu. Da die Volatilität von Preisdifferenzen im Regelfall erheblich geringer ausfällt als jene von Futureskursen einzelner (singulärer) Positionen, können (und sollten) Spreads allgemein und ungeteilt ohne Nachteil limitiert geordert werden. Zu beachten ist hierbei, dass das Limitum von Spread-Limitorders sich immer richtet auf die Preisdifferenz im maßgeblichen "bid"- und "ask"-Kurs zwischen zwei in Frage stehenden Terminkontraktarten.

Spreads werden eingeleitet, indem ein Kontrakt einer Art gekauft (long) und daneben eine andersartiger Kontrakt verwandter Natur in der dazu jeweils zweckmäßigen Zahl verkauft (short) wird. Zur Einrichtung eines Spreads sind folglich stets mindestens zwei Märkte nebeneinander zu betreten. Bei der Ordererteilung für Spreads in Futures und in Optionen wird der Terminmonat des zu kaufenden Kontrakts üblicherweise vor jenem des zu verkaufenden Kontrakts angeführt. Ein hierbei benanntes Preislimit bezeichnet stets eine Prämie (Aufgeld). Ein Beispiel für eine Spread-Limitorder in Futures: "Spread, Buy 3 October24 Cotton and Sell 3 December24 Cotton, 1 Cent above the December Sell-Side". Dieser Spread kommt nur dann zustande, wenn Dezember-Baumwolle wenigstens um 1 US-Cent höher notiert als Juli-Baumwolle. M. a. W. die Preisdifferenz zwischen beiden Kontrakten wird mindestens auf 1 US-Cent (je pound (lb)) des Spreads begrenzt. – Ein weiteres Beispiel für ein Produkt-Spread in Futures: "Spread, Buy 4 November24 Heating Oil Crack, product $ 3 premium".

Alle Spread-Orders gelangen an den Börsen sachlich in der Weise zur Ausführung, dass im Marktverlauf beide Einzelpositionen eines eingebrachten Spreads ("beide Beine des Spreads"), und hierbei bezüglich der Zahl im gleichgewichtigen bzw. vorbestimmten Umfange, nach Möglichkeit und Tunlichkeit auf einmal zusammengeführt werden.

Um unliebsamen Missverständnissen vorzubauen, sollte bei der Ausformulierung der Order, wie gesagt, der Name des zu kaufenden Futures (long) als Teil eines Spreads grundsätzlich vorweg genannt werden. Darüber hinaus sollte eine Spread-Order durchweg auch als solche eindeutig bezeichnet werden. Indem der Terminhändler eine Order unmissverständlich mit dem einleitenden Wort "Spread" als Spread-Order auszeichnet, vereinfacht er die weitere Abwicklung und sichert sich gleichzeitig die an vielen Terminbörsen für Spread-Positionen ermäßigten Margin-Erfordernisse. Hinzuweisen ist zu guter Letzt noch darauf, dass die allermeisten der Kommissionshäuser Inter-Markt-Spreads lediglich interessewahrend unter Vorbehalt akzeptieren ("not held"), wonach weder Anspruch noch Gewähr auf Ausführung besteht.

 

Ein Händler, der sich mit dem Plan trägt, an seiner Position in einem nahen Termin eines Futures noch bis unmittelbar vor dessen Fälligkeit festzuhalten, um möglichst gleich zur Zeit der Glattzustellung desselben eine neue, ansonsten identische Position im nachfolgenden Termin aufzubauen (ein Verfahren, das unter dem Namen "roll-over" oder "switching" bekannt ist), wird zur Umsetzung seines Vorhabens zweckmäßigerweise auf eine Switch-Order zurückgreifen wollen. Switch-Orders können, dank einer im Allgemeinen hinter der von Preisdifferenzen zurückbleibenden Volatilität, ebenso gut wie Spread-Orders jederzeit ohne Nachteil in Form einer limitierten Order ausgezeichnet werden. Bei der Ordererteilung für Switches in Futures wird in Anlehnung an Spread-Orders der gekaufte Terminmonat gängigerweise vor dem verkauften Terminmonat gestellt, wobei das Preislimit immer eine Prämie bezeichnet.

Hierzu ein Beispiel: Ein "position-trader" ist gegen Ende Mai 2024 bei herrschender inverser Zinsstruktur "long" in drei Juni24 T-Bonds, plant indes, seine spekulative Position in diesem Kontraktmarkt noch über den Termin hinaus aufrechtzuerhalten. Er weist seinen Broker an: "Switch - Please Buy 3 September24 T-Bonds, Sell 3 June24 T-Bonds at 12/32 over". Hiernach werden nur dann drei Juni24 T-Bonds verkauft und dazu gleichzeitig drei September24 T-Bonds gekauft, wenn die Kursdifferenz zwischen beiden Terminmonaten des T-Bond-Futures 12/32 nicht überschreitet (Hinweis: Der Kurs des T-Bond-Futures am CBOT der CME Group wird in Zweiunddreißigstel eines vollen Prozentpunktes festgestellt).

Um der Gefahr leidiger Missdeutungen auszuweichen, empfiehlt es sich, wie soeben erwähnt, den Namen des zu kaufenden Futures als Teil eines Switch stets zuerst anzuführen. Darüber hinaus sollte eine Switch-Order durchweg auch als solche eindeutig benannt werden, indem der Trader fernmündlich erteilte Switch-Orders förmlich mit dem Wort "Switch" einleitet.

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Im Zuge der Ausführung einer gewöhnlichen Limitorder, welche zur Weiterleitung auf das Parkett einer altherkömmlichen Terminbörse bestimmt ist, wird der vor Ort tätige Floor-Broker seine Bemühungen verstärkt daran wenden, den vom Kunden genannten Kurs, oder, sofern es irgend angeht, einen für ihn besseren Preis ("or better") vom Markt einzuholen. Die Klausel "or better" (= oder besser) ist im Falle von Kauf-Limitorders gleichbedeutend mit einem niedriger bemessenen, im Falle von Verkaufs-Limitorders mit einem höher bemessenen Ausführungskurs als der vom Auftraggeber angesetzte Limitpreis.

Zur Verstärkung einer vollgültigen Limitorder bedarf es im Allgemeinen der Ergänzung "or better" ausdrücklich nicht – denn durch die stumme Bitte in der Beifügung des Flickworts "or better" wird ein wackerer Broker schlicht nicht härter arbeiten wollen als er ohnehin dazu nach eigenem Vermögen fähig und verpflichtet ist. Vollelektronische Handelsvorrichtungen, wo der inneren Technik der Börsenvorrichtung diese Aufgabe übertragen ist, sehen im Übrigen von diesem Zusatz gänzlich ab, da überhaupt kein Grund vorliegt. Eine gelegentliche Ausnahme hiervon beschreibt folgender Beispielsfall, der allerdings der Vergangenheit angehört: Der auf dem Parkett festgestellte Kurs für den September20-S&P500 beträgt soeben 4690,00 (Indexpunkte). Ein privater Händler, der diesen Kursstand für den Augenblick für überzogen hält, erteilt daraufhin eine Limitorder, einen September20-S&P500-Futures zu 4688 "or better" zu verkaufen. Der beauftragte Broker ist hiernach aufgefordert – nachdem er sich vergewissern konnte, dass es sich tatsächlich um eine Limitorder handelt –, den Markt vorher auf bessere Kurse (hier: höhere Kurse) als den festgelegten Limitkurs zu prüfen.

Der gewandte Händler macht im Platzhandel von dem Vermerk "or better" also einzig dann Gebrauch, wenn der Markt auch wirklich besser ist, da es sonst zu Klärungsbedarf kommen könnte, ob es sich bei der infrage stehenden Order in Wahrheit nicht doch um eine Stopp-Order handelt, sodass durch die mit dem hinhaltenden Zusatz "or better" entstandene Verzögerung der richtige Zeitpunkt für eine rasche Ausführung ohne Not ungenutzt verstreicht.

 

Bei der Auftragsart einer Fill-or-Kill-Order (FOK-Order, "quick order") handelt es sich um eine gewöhnliche Markt- oder Limitorder, die eine einschränkende Ausführungsbedingung dahingehend enthält, dass sie an der Börse unmittelbar im ersten Anlauf und zudem kumulativ in vollem Umfange auszuführen ist. Wird eine FOK-Order mit einem Preislimit (Limitorder) versehen, so wird diese nur dann im Markt ausgeführt werden, wenn dies im verlangten Umfang zum genannten Limitkurs oder einem für den Auftraggeber günstigeren Kurs möglich ist. Kann der Markt diese Bedingungen nicht erfüllen, so wird die "Fill-or-Kill"-Order auf der Stelle gelöscht. Eine FOK-Order kann aus eben diesem Grunde zu keinem Zeitpunkt Eingang in das Orderbuch einer Börse finden.

Der Limitkurs einer FOK-Order wird sich – wie bei allen Limitorders so hier – aus Gründen der Zweckmäßigkeit an den herrschenden Marktpreis anlehnen. Ein Beispiel: "Sell 5 December24 Silver COMEX at 2550, fill-or-kill", dies bei einem beispielsweisen Kurs des Silber-Futures von zurzeit 2549 (US-¢ pro Feinunze). Im Rufhandel würde der "floor broker" nach Entgegennahme der FOK-Order i. d. R. drei Mal kurz hintereinander – aber in einem Handlungsstrang –  die fragliche Order zum gesetzten Limit (oder besser) auszuführen suchen. In automatisierten Handelssystemen (Computerbörsen) übernimmt demgegenüber die einbezogene Software-Steuerung des Börsensystems diese Aufgabe. Sollte eine Zusammenführung nicht auf Anhieb gelingen, wird, wie schon angedeutet, die FOK-Order umgehend und vollumfänglich fallen gelassen. Dabei ist es belanglos, ob gleich nachher oder später ein Handel zum FOK-Order-Limitkurs möglich werden sollte oder nicht.

Die Abwicklung einer FOK-Order selbst erfolgt insgesamt sehr rasch, so dass es sich bei telefonischer Ordererteilung für den Händler lohnen mag, während der Orderausführung am Telefon auf eine Ausführungsbestätigung ("a fill") zu warten.

Eine FOK-Order erweist sich häufig dann als sinnvoll, wenn der Kauf bzw. Verkauf einer ganz bestimmten, vorgegebenen Anzahl von Terminkontrakten bezweckt wird, aufgrund der gerade gegebenen Markverhältnisse indessen eine Ausführung zum gesetzten Preis lediglich in einer unliebsamen, da geringeren Zahl vorauszusehen ist. Mit Erteilung einer FOK-Order können Teilausführungen und die hierdurch oftmals verursachten zusätzlichen Handelskosten leicht vermieden werden.

Teilausführungen sind nach dem Vorstehenden im Zuge der Erledigung von FOK-Orders grundsätzlich nicht statthaft und scheiden damit als unzulässig aus. Doch leider schenken nicht immer alle Regelwerke der Börsen resp. nicht jedes Brokerhaus diesem Leitgedanken der FOK-Order die gebührende Beachtung. Daher empfiehlt es sich in hohem Maße, vor Gebrauch des FOK-Orderzusatzes zuverlässige Auskunft hierüber einzuholen. – In Rücksicht auf das obige Fallbeispiel wird sich der Broker im Regelfall jedoch beeifern, alle fünf Silber-Futures gleichzeitig in einem Handlungsgang abzulassen. Gelingt ihm dies nicht, wird die fragliche Order wegen ihres FOK-Zusatzes sofort aufgehoben.

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Gleich der "Fill-or-Kill"-Order ist die IOC-Order ("Immediate-or-Cancel"-Order, auch: "Immediate-and-Cancel"-Order, oder kurz IC-Order genannt) ihrem Wesen nach als eine eingeschränkte Limitorder einzustufen. Der Orderzusatz IOC gebietet eine sofortige Orderausführung zu den gesetzten Bedingungen, und zwar so vollständig als es irgend angeht, sonst ausführbar nur soweit immer möglich. Ein nach Zusammenführung der Order allenfalls verbliebener unausgeführter Teil wird von der Börse sofort gelöscht. Der wesenhafte Unterschied zur "Fill-or-Kill"-Order besteht mithin darin, dass die IOC-Order Teilausführungen mit Absicht zulässt. In der Terminmarktpraxis ist die Möglichkeit einer Teilausführung der Order daher notwendig mit in Vorbedacht zu ziehen.

Ein Beispiel: Ein Terminhändler beauftragt seinen Broker, 10 April-Gold-Futures limitiert mit einem Kurs von 1890 US-$ zu verkaufen, und zwar mit dem in der Order gegebenen Zusatz "Immediate-or-Cancel". Die Order gelangt nur wenige Augenblicke später an die Handelplattform Globex® ("matching engine") der Terminbörse COMEX. Es kommt ein Handel über lediglich 8 April-Gold-Futures genau zum Limit-Preis von 1890 US-$ zustande, dann fällt der Kurs auf 1889,80 US-$ zurück. Der verbleibende Teil der Order (also 2 Kontrakte) wird nun augenblicklich fallen gelassen, und der Auftraggeber erhält eine Ausführungsbestätigung über den Verkauf von 8 April-Gold-Futures zu einem Marktpreis von 1890 US-$ zurück. Auch bei der "Immediate-and-Cancel-Order" ist es nebensächlich, ob im Anschluss hieran nochmals ein Handel zum IOC-Order-Limitkurs von 1890 US-$ oder zu einem besseren Kurs möglich gewesen wäre oder nicht.

 

Aufzählung

MTL-Order (Market-to-Limit-Order)

Eine Melange aus Marktorder und einfacher Limitorder verkörpert die Market-to-Limit-Order. Der Zweck einer MTL-Order ist in vorderster Linie darauf gerichtet, sich den gegenwärtig herrschenden Marktpreis als Ausführungspreis ("execution price") im Tatsächlichen zu sichern. Eine MTL-Order entfaltet ihr volles Wirkungsvermögen erst in rege gehandelten, hochliquiden Märkten. Durch Erteilung einer MTL-Order hält der Händler sich frei von unliebsamen Überraschungen durch unvermittelt einsetzende Kursausschläge, die er andernfalls unter Verwendung einer gewöhnlichen Marktorder etwa bei größerem Orderaufkommen in volatilen Märkten wohl zwangsläufig zu berücksichtigen hätte. So kann es geschehen, dass durch Eintreffen einer größeren Verkaufsorder am Markt der sich neu einstellende Marktpreis weit unter den vorher festgestellten hinabgedrückt wird. Bei der Abfassung einer Market-to-Limit-Order-Order braucht der Auftraggeber keinen Limitpreis zu benennen. Der Limitpreis einer MTL-Order leitet sich selbsttätig her von dem im Zeitpunkt der Ausführung der gegenwärtigen Marktlage entnommenen vorfindlichen besten Angebotspreis ("ask") bzw. vom besten Nachfragegebot ("bid"), wie der folgende Illustrationsfall verdeutlicht:

Der gegenwärtig beste Angebotspreis ("offer") für den betrachteten Euro FX Futures beträgt im laufenden Handel, sagen wir, 1,1450. Eine Investor, der zu diesem Kurs 15 Kontrakte abzuschließen wünscht, erteilt umgehend folgende Order: "Buy 15 Euro FX Futures, market to limit". – Zwei Fälle sind nun voneinander zu unterscheiden: 1.) Lautet das dem quotierten Preis von 1,1450 zugeordnete Angebot über 15 Kontrakte oder mehr, wird die Order sehr wahrscheinlich zum vorliegenden Angebotskurs von 1,1450 im Markt ausgeführt werden. Ist dagegen 2.) das zugeordnete Volumen kleiner als 15 Kontrakte, etwa 10 Kontrakte, kann der Anleger wohl mit einer Ausführung von 10 Kontrakten zum quotierten Preis von 1,1450 rechnen. Die übrig bleibenden fünf Kontrakte werden automatisch mit einem Limitkurs zum maßgeblichen Teilausführungspreis von hier 1,1450 in das Orderbuch zur späteren Ausführung eingestellt. Sollte sich nachher jedoch kein Angebot zum Limitpreis mehr bilden, bleibt die Restzahl an Kontrakten unausgeführt zurück.

 

Als weitere Varianten zählt die Limitorder noch in ihren Reihen 1.) die CV-Order ("complete volume order"), d. i. eine Markt- resp. Limitorder, die nur bei genügend hoher Marktliquidität an der Börse ausgeführt werden darf, sodass eine Teilausführung so gut wie unmöglich wird, und 2.) die zumeist für größere Orders gern verwendete MV-Order ("minimum volume order"), welche die Angabe eines Mindesthandelsvolumens erfordert, das im Falle von Teilausführungen nicht unterschritten werden darf. Der bei Teilausführung nicht berücksichtigte Rest einer MV-Order bleibt als herkömmliche offene Limitorder weiterhin im Orderbuch vermerkt. Beispiel: "Buy 300 September T-Bonds at 115, minimum volume 200". Diese Order wird erst dann ausgeführt, wenn im Falle einer Teilausführung noch mindestens 200 Kontrakte angekauft werden können. Wenn und insofern das Mindestvolumen aber unerreichbar sein sollte, wird die MV-Order aus sich selbst heraus gestrichen.

Schlussergebnis zu der Gattung von Limitorders: Limitorders gibt es, weil zum Zeitpunkt der Auftragerteilung der sich wahrhaftig einstellende Marktpreis noch unbekannt ist. Besonders in sehr beweglichen (volatilen) Märkten, aber auch in solchen, die sich nur in wenig ausgefahrenen Geleisen bewegen, bietet die Limitorder dem Händler einen sichernden Schutz vor ungewollten Abschlusspreisen, sei es vor abträglich hohen bei Kauf-Orders, sei es vor unerwünscht niedrigen bei Verkaufs-Orders. Der Limito-Preis bildet nach jeder Seite stets die Grenzmarke der möglichen Ausführungskurse. Eine Limitorder kann daher als Maßnahme zur Beschneidung der Eintrittswahrscheinlichkeit sich unverhofft einstellender, missliebiger Ausführungskurse (Preisrisiko) betrachtet werden. Eine Limitorder ist vorzugsweise dann am Platze, wenn äußerstenfalls zu dem darin festgelegten, lieber aber zu einem vorteilhafteren Preis ge- bzw. verkauft werden soll. Im Gegensatz zu einer Marktorder kann der Auftraggeber bei Erteilung einer Limitorder bei weitem nicht sicher sein, dass seine Order im Marktverkehr zu dem von ihm beanspruchten Kurs schlussendlich Berücksichtigung findet. Er läuft somit Gefahr, leer auszugehen resp. auf seinen Beständen sitzen zu bleiben. So gesehen tauscht der Händler die Hoffnung auf einen besseren Ausführungskurs gegen die Ungewissheit darüber, ob er überhaupt zum Zuge kommt oder eben nicht. Falls dem Händler allerdings alles an der sofortigen Ausführung seiner Order zum herrschenden Kursstand liegt, wird er fast immer zu einer Market-Order Zuflucht nehmen wollen; denn der Einsatz von Limitorders ist, wie in diesem Beitrag darauf hingewiesen, zuweilen mit einem nicht gering anzuschlagenden Ausführungsrisiko ("nonexecution risk") behaftet.

 

 

Siehe auch:

Orderarten an den Wertpapierbörsen

Die Marktorder im Terminhandel

Die Stopp-Order im Terminhandel

Zulässige Order-Typen an den US-amerikanischen Terminbörsen

Besonderheiten bei der Ordererteilung für Optionen

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2024 Bert H. Deiters
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Stand: 23. April 2024. Alle Rechte vorbehalten.