Über das Angebot an einfachen limitierten
und illimitierten Orderarten hinaus halten fast alle Terminbörsen auch
noch ganz bestimmte strategisch ausgerichtete kombinierte Auftragsarten
("strategy orders") zur Verwendung verfügbar. Strategisch
kombinierte Orders sind von einem besonderen Zuschnitt, der einzelne
elementare Orders so fest zusammenkoppelt, dass sie im Zuge der Orderabwicklung
wie ein unteilbares Ganzes behandelt werden. Orders dieser Beschaffenheit
tragen zur Erhöhung der Planungssicherheit dadurch bei, dass sämtliche
der Teil-Orders, aus denen sie sich zusammensetzen, sich in sinnvoller
Weise dem Vorhaben gemäß aufeinander abstimmen lassen.
Die
OCO-Order ("one cancels other order", "order cancels
order", auch "alternative order") setzt sich als solche zusammen
aus zwei gesonderten Orders von grundsätzlich beliebiger Art, die jedoch
beide auf einem Orderticket vermerkt und als Orderbestandteile einer
OCO-Order fortan auch wie eine innere Einheit gehandhabt werden. Durch
eine derart aufeinander abgestimmte Order wird der Broker angewiesen,
in dem Augenblick, wo eine der beiden Teilorders im Markt Erledigung
finden konnte, die andere, übrig gebliebene Order im gleichen Zuge selbsttätig
zu stornieren. In elektronischen Börsenhandelssystemen sorgt die Börsentechnik
für die Aufhebung der erübrigenden Order. Jede von ihnen kann somit
immer nur alternativ, sie jedoch nie kumulativ ausgeführt werden.
Beide
Arten von Teilorders als Elemente einer OCO-Order sind grundsätzlich
völlig frei gestaltbar und insofern formal unabhängig voneinander. Es
spielt demgemäß keine Rolle, ob es sich hierbei um eine Kombination
von Kauf-, Verkaufs- bzw. Limit-, Stopp- oder anderer Orderarten handelt.
In der Praxis verkörpert jedoch eine der Teilorders regelmäßig eine
Limitorder, die
andere dagegen eine Stopp-Order
oder eine ihrer Varianten.
Auch
beim Einsatz kombinierter Orderarten ist wiederum dem Erfordernis Rechnung
zu tragen, dass der Stopp einer Kauf-Stopp-Order über
dem gerade vorliegenden Marktpreis, der Limit-Kurs der Kauf-Limitorder
unter dem herrschenden Marktpreis liegen muss. Mit umgekehrten
Vorzeichen gilt: Der Stopp-Kurs der Verkaufs-Stopp-Order liegt
unter dem derzeitigen Marktpreis und der Limit-Kurs der Verkaufs-Limitorder
über dem augenblicklichen Marktpreis. Es sei hierzu ein Beispiel
für eine Hausse-Spekulation unter Verwendung einer OCO-Order angeführt:
Setzen
wir den Fall, der Kurs des Oktober2021-Gold-Futures werde in einem angenommen
"flauen", d.i. kaum schwankenden
Markt, mit derzeit 1980 (US-$ je Feinunze) notiert. Ein Händler, der
die Marktbewegungen nun schon seit geraumer Zeit verfolgt, erwartet
zwar, dass der Gold-Futures kurzfristig noch etwas nachgeben, auf längere
Sicht jedoch im Kurs stark steigen wird. Unser Trader könnte jetzt einfach
hergehen und eine Limitorder erteilen, ausgestattet mit einem Limitpreis
von vielleicht knapp unter 1980. Dies birgt indes die Gefahr, dass der
Gold-Futures anzuziehen beginnt, ohne dass der Limitkurs vorher noch
einmal vom laufenden Kurs erreicht wird, womit unser Händler erst gar
nicht am erhofften Kursaufschwung teilzuhaben vermag. Um eben auch in
Lagen von solcher Undurchsichtigkeit und Unbestimmtheit angemessen disponieren
zu können, kommt die OCO-Order in Betracht. Der Händler könnte nun folgende
OCO-Order formulieren: "Either Buy 5 October21 Gold at 1979 or Buy
5 October21 Gold at 1982, Stop".

Fällt
daraufhin der Oktober-Gold-Futures auf 1979 oder unter diese Marke,
so gelangt die Limitorder zur Ausführung und die dazugehörige Stopp-Order
wird im gleichen Zuge wunsch- und vorschriftsmäßig gestrichen. Der Händler
besäße hernach eine Long-Position in Oktober-Gold-Futures zu einem Einstandskurs
von 1979. Steigt hingegen der Oktober-Gold-Futures, ohne dabei vorher
noch einmal zurückzufallen, auf 1982 oder darüber, so kommt es zur Ausführung
der Stopp-Order und die Limitorder wird automatisch gelöscht. Der Trader
hätte damit zu 1982 eine Long-Position in Oktober-Gold-Futures in einem
hier annahmegemäß steigenden Markt.
Eine
OCO-Order kommt dem Prinzip nach immer dann zum Zuge, wenn es zweckmäßig
ist, zwei zwar in enger Beziehung zueinander stehende, sich aber gegenseitig
in ihrer Realisierbarkeit ausschließende Orders zu formulieren. Durch
eine ordnungsgemäße Ordererteilung einer OCO-Order, die vom Broker korrekt
gehandhabt wird, schließen Sie die Möglichkeit einer gleichzeitigen
Ausführung beider Orderbestandteile der OCO-Order zuverlässig aus. Unter
diesem Blickwinkel sind OCO-Orders in ihrer Form voneinander abhängige
Orders, die sich anwendungstechnisch selbständig zu koordinieren wissen.
Achtung:
Wie es im Handelsverkehr auf den Derivatemärkten bei der Abwicklung
von Limitorders gängige Praxis ist, wird stillschweigend unterstellt,
dass der Auftraggeber mit einer
Teilausführung
seiner Limitorder einverstanden ist! Was von Limitorders selbst, gilt
auch von Limitorders als Bestandteil von OCO-Orders. Sowie es beim Auftragsvollzug
der Sache nach zu einer Teilausführung der Limitorder als Bestandteil
einer OCO-Order kommt, wird jedes Mal der Stopp-Order-Teil automatisch
um die Anzahl der bereits georderten Futures-Kontrakte herabgesetzt.
Zu erwägen ist letztlich
noch, dass ebenso wie bei einzelnen Limitorders die Limitkurse eine
gewisse Mindestanzahl von "ticks"
(meist nur einige wenige) vom letztgehandelten Futureskurs entfernt
sein sollten, um von allen Terminbörsen stets sofort und vorbehaltlos
als Limitorders akzeptiert zu werden. Detaillierte Informationen hierzu
erhalten Sie von Ihrem Broker oder von der jeweiligen Terminbörsen.
Eine Spielart der OCO-Order
verkörpert die OCA-Order ("one cancels all-order"). Letztere
schließt zwei oder als umfänglicherer Order gleich mehr als zwei Teilorders
in sich und löscht bei Ausführung einer derselben alle übrigen selbsttätig.
-
Basis Order ("contingent order" und
"contingent multiple orders")
Bei einer
Basis-Order, oder auch "contingent order" oder "If-done-order
Next-order" genannt, handelt es sich ebenso wie bei der
OCO-Order konzeptionell um zwei gedanklich
voneinander gesonderte Orders, die tatsächlich aber in sich vereint
der Reihe nach als Einheit auf einem gemeinsamen Order-Ticket vermerkt
werden. Mit Verwendung einer Basis-Order ersucht der Terminhändler seinen
Broker darum, jene Teil-Order, die den zweiten Bestandteil bildet, erst
dann zu besorgen, wenn zuvor die erste Teil-Order hinlänglich ausgeführt
werden konnte. M. a. W. die
Berücksichtigung des zweiten Orderteils ist abhängig von der Ausführung
des ersten Teils. Hierzu ein Beispiel: "First Sell 3 December21 Gold
COMEX at 1970 Stop - Contingent - Buy 3 December21 Gold COMEX at 1969".
Erst wenn die erste Order tatsächlich im Markt ausgeführt
werden konnte, wird die zweite von ihr abhängige Order dadurch aktiviert.
Die zweite, abhängige Order wird somit auch bei Erreichen ihres Limit-
bzw. Stopp-Kurses nicht ausgeführt werden, solange die erste Order unausgeführt
bleibt.
Die "contingent
order" ist ein Spezialfall der CMO-Order ("contingent multiple
orders" oder "combination orders"), einer Sequenz mehrerer
voneinander abhängiger Orders, die der Reihe nach auszuführen sind.
Ist eine der Orders in der Kette nicht ausführbar, werden alle nachfolgenden,
abhängigen Orders selbsttätig storniert.
Eine
AON-Order ("All-or-None-Orders") ist dadurch charakterisiert,
dass diese stets in einem Anlauf, zu einem einheitlichen Preis und dabei
in ihrer Gesamtheit und in vollem Umfange auszuführen ist; andernfalls
hebt sich die AON-Order sofort von selbst auf. Der
FOK-Order ähnlich
ist die AON-Order insofern als sie grundsätzlich keine Teilausführungen
erlaubt.
Der Unterschied
zur FOK-Order liegt dabei in dem Zeitbestandteil: AON-Orders werden
nicht von selbst storniert, wenn keine unverzügliche und vollständige
Orderausführung erzielbar ist. Der Anleger vermeidet somit, dass seine
Order zu verschiedenen Zeitpunkten und damit einhergehend oftmals zu
unterschiedlichen Kursen ausgeführt wird, ohne sich dabei auf einen
genauen Zeitpunkt festlegen zu müssen.
Der
einer AON-Order anhaftende Nachteil besteht darin, dass dieser Orderart
börsenseitig gewöhnlich nur ein sehr geringer Prioritätsrang beigezählt
wird. Sie steht somit erst dann zur Ausführung an, nachdem alle vorrangigen
Orders, insbesondere also Markt- und Limitorders, zum laufenden Marktpreis
bedient werden konnten.
Soll
eine Order zwar nur in einem einzigen Handelsakt, aber nicht unbedingt
in ihrem vollen Umfang, sondern lediglich zu einem Mindestvolumen ausgeführt
werden, so käme vorzugsweise die sog.
MV-Order ("minimum volume order")
zur Anwendung.
Mit Einhändigung
einer "discretionary order" überträgt der Auftraggeber (Vollmachtgeber)
zeitweilig oder mitunter auf unbestimmte Dauer Handelsvollmacht
fremder Hand. Durch Vergabe einer Handelsvollmacht an einen Kontenbetreuer
("account executive") des beauftragten Handelshauses erhält dieser
freie Hand, Börsenaufträge auf Rechnung des Kunden stellvertretend vorzunehmen.
Die Vergabe einer Vertretungsbefugnis an den Broker durch Ausstellung
und Einreichung einer Handelsvollmacht mag sich für den Kunden allemal
dann bezahlt machen, wenn dieser aus allerlei Gründen nicht geneigt
ist oder sich außerstande sieht, sich selbst um seine Börsengeschäfte
zu kümmern, während er in den Sachverstand und in die Handelsfähigkeiten
des bevollmächtigten Bediensteten des Kommissionshandelshauses sein
vollständiges Vertrauen zu setzen gewillt ist ("trading on behalf").
Der Anlass für einen solchen Schritt mag durch die persönlichen Verhältnisse
bestimmt sein, z.B. durch Arbeitsüberhäufung
oder Handelsmüdigkeit nach des Tages sonstiger Lasten, er mag bald in
Geschäftsunlust oder wachsender Ungeduld, bald in Mangel an Entschlusskraft
liegen, oder sonst durchgreifen, solange der Kunde wegen karg zugemessener
Zeit vorübergehend selbst zu handeln verhindert, er wegen Urlaubs, Krankheit
usf. für eine gewisse Zeit nicht anzutreffen ist, während er sich auf
die Sorgfalt des Brokers in der Kunst der Auftragsausführung ohne Bedenken
verlassen kann.
Bei
"discretionary orders" unterscheidet man üblicherweise zwischen "full
discretionary orders", nach deren Vorlage das Brokerhaus vollständige
Handelsvollmacht über ein Kundenkonto erhält (Generalvollmacht mit Verwaltungsfunktion,
"carte blanche"), und "limited discretionary orders",
die das Brokerhaus lediglich mit eingeschränkter Handelsvollmacht versieht,
z.B. die Übertragung einer
Spezialvollmacht nur auf der Ausführungsebene. Letztere Form kann beispielsweise
Bezug nehmen auf vorher getroffene besondere Vereinbarungen rücksichtlich
ganz bestimmter Orderbestandteile, wie etwa darauf, dass lediglich der
Kurs eines Terminkontraktgeschäfts noch festzulegen ist oder dass das
"timing" von Orders – also die Zeitwahl des günstigsten Augenblicks
der Orderplatzierung – in der Schwebe steht.
Andererseits
können "limited discretionary orders" auf der Grundlage spezieller Konten,
namentlich sog. "limited dicretionary accounts" (auch "controlled
accounts" oder "managed accounts" genannt), kundiger Hand
erteilt werden. "Limited dicretionary accounts" sind dadurch charakterisiert,
dass der Kundenbetreuer des beauftragten Brokerhauses zwar uneingeschränkte
Handelsvollmacht besitzt, jedoch keine Befugnis hat, Geld vom Kundenkonto
abzuheben oder Zahlungen anzuweisen.
Eine
gänzlich andere Art von Handelsvollmacht vertritt die "market not
held order" (die hie und da auch als "open order", "worked
order", "best efforts", DRT-Order, "disregard tape-order"
benannt wird). Hierdurch erhält der "floor broker" vom Kunden unter
Wahrung seiner legitimen Interessen vollständige Handlungsvollmacht,
die verbunden ist mit einem Ermessensspielraum, der sich sowohl auf
den anzusetzenden Kurs als auch auf den Zeitpunkt der Ausführung einer
in Frage stehenden Order erstreckt. Die Qualität der Orderausführung
ist damit unweigerlich an die Fähigkeit des Brokers geknüpft, unter
den obwaltenden Marktverhältnissen den richtigen Zeitpunkt für die Ausführung
zuverlässig einzuschätzen. Ein Beispiel mag dies erläutern:
"Sell
2 December21 Euro FX Futures at 1,1910, not held". Mit vorstehender
Order ist der bevollmächtigte Broker berechtigt, auf der Grundlage seiner
persönlichen Einschätzung der Marktlage auf bessere Marktpreise (d.h.
hier: auf höhere Euro-FX-Futureskurse) zu warten, um erst dann die Orderausführung
herbeizuführen. Sollte der Euro-FX-Futureskurs allerdings wider Erwarten
nachhaltig unter die Marke 1,19 (US-$ je Euro) fallen, ohne dass es
dem Broker vorher gelungen war, die fragliche Order im Markt auszuführen,
so kann er dafür nachher nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Eine
weitere, weniger weit reichende Art von Handelsvollmacht liegt dem folgenden
Beispiel zugrunde: "Buy 3 December21 Heating Oil at 1,9950
with 2 points discretion". Der Broker wird hierdurch ermächtigt,
den Kauf von drei Dezember 2021 Heizöl Futures-Kontrakten nötigenfalls
auch zu 1,9952 US-$ je Gallone zu besorgen, sofern dies seiner Einschätzung
nach in einem entscheidenden Zeitpunkt für eine vorteilhafte Orderausführung
erforderlich werden sollte.
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CXL-Order ("straight cancel"-Order, Stornierungs-Order)
Gesetzt
den Fall, ein Händler beabsichtigt eine zuvor erteilte Order außer Wirkung
zu setzen, also sie ersatzlos zu widerrufen ("pull"), so käme
dafür zweckmäßigerweise die CXL-Order zum Zuge. Die CXL-Order
ist eine "Gegenorder" (Contreorder). Sie weist den Broker an, eine bereits
bestehende und der Ausführung harrende ("working") Order umgehend
zurückzuziehen. Ist dies abschließend geschehen, erhält der Auftraggeber
hiernach zwei Bestätigungen von seinem Kundenbetreuer zurück: Die erste
betrifft die ursprünglich zu streichende Order nebst ihrer Ordernummer,
die zweite die Stornierungsbestätigung. Ein Beispiel: "This is account
no. 13579 ... Straight cancel: Buy 3 November21 Crude-Oil at 44".
Hierdurch wird eine vorher erteilte Kauf-Limitorder, drei November 2021
Crude-Oil-Futures
zu 44 US-$ je Barrel zu kaufen, ersatzlos wieder aus dem Markt genommen.
CXL-Orders
kommen im wirklichen Geschehen überwiegend in schnellen Märkten ("fast
market") bei größerem Orderumfang zum Einsatz, vor allem um das
Marktverhalten einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Auch gegen Börsenschluss
lassen sie sich recht wohl nutzbar machen, wenn die Wahrscheinlichkeit
einer Orderausführung nur noch gering ist bzw. der jetzt vorliegende
Marktpreis aufgrund der Marktentwicklung nunmehr unvorteilhaft erscheint.
Die
CFO-Order ist das Mittel zum Zweck, eine zuvor für das Parkett
erteilte Order geradewegs zu widerrufen und in einem Zuge diese Letztere
durch eine andere Order zu ersetzen. Ein Beispiel: "Sell 5 September21
Coffee at 135,25 CFO 136,15". Durch sie wird der Broker hier in
diesem Fall angewiesen, eine zuvor erteilte, aber noch nicht ausgeführte
Order, nämlich fünf September21-Kaffee-Futures zu 136,15 US-¢/lb zu
verkaufen, auszutauschen gegen eine neu erstellte Verkaufs-Limitorder,
so dass hernach fünf September Kaffee-Futures zu nunmehr 135,25 US-¢/lb
zum Verkauf anstehen. Selbstverständlich hätte hier auch zunächst eine
CXL-Order formuliert und daraufhin die berichtigte
Verkaufs-Limitorder erteilt werden können.
Gelegentlich
erreicht die ersetzende Order die Börse nicht mehr rechtzeitig, um ihren
Zweck zu erfüllen, weil die zu ersetzende Order kurz zuvor bereits ausgeführt
werden konnte. In diesem Falle erhält der Auftraggeber eine Ausführungsbestätigung
über seine ursprünglich geltende Order mit dem Zusatz: "Too late
to cancel" (TLTC) zurück. Parallel damit wird die ersetzende Order
selbsttätig gelöscht.
CFO-Orders
werden besonders von professionellen Marktteilnehmern mit Vorliebe eingesetzt,
da dieser Ordertyp generell eine schnellere Abwicklung verspricht und
sich erfahrungsgemäß auch auf ein in sich geschlossenes Trading-Konzept
zurückführen lässt.
EFP-Orders, die
auch als "ex-pit"-, "against actual"- oder "versus
cash-orders" bezeichnet werden, umfassen bilaterale Vereinbarungen
zweier Parteien über den Austausch von Futures-Kontrakten gegen die
jeweils zugrunde liegenden physischen Marktgegenstände, und zwar noch
vor Fälligkeit der einzelnen Kontrakte. Hierbei werden sämtliche Vertragseckpunkte,
wie bspw. der Preis oder die besonderen Lieferungsbedingungen, in privaten
Unterhandlungen ausgehandelt. Im Anschluss an eine rechtsgültige Verständigung
über alle wesentlichen Vertragspunkte werden sodann sämtliche der börsenrelevanten
Vertragsbestandteile der Terminbörse zu Clearing- und Abwicklungszwecken
mitgeteilt und von dort aus auch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Die eigentliche Abwicklung der gesamten Transaktion findet im Gange
einer EFP-Orders außerhalb des Einflussbereichs der Terminbörse statt
("off exchange").
Nur ein
Beispiel: "Sell 5 November21 Crude, EFP to ABCD-Corporation".

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