Die
Marktorder ("market order"; schriftl. Abkürzung:
"MKT") gehört neben der
Limitorder zur Sorte der
ebenso grundlegenden wie meistverwendeten Order-Typen überhaupt. Die
Marktorder als solche verkörpert an den Börsenmärkten eine überaus familiäre
Erscheinungsform, welche in der Terminmarktpraxis alle Tage für die
unterschiedlichsten Zwecke (Trading, Hedging, Arbitrage, "roll-over"
usw.) zum Einsatz gebracht wird und wegen ihrer äußersten Einfachheit
zweifellos zu den belangreichsten zählt. Im deutschen Sprachraum – zumal
im Wertpapierhandel (Effektenhandel) – hat sich schon frühzeitig die
Sitte ausgebildet, eine Marktorder im Falle eines Kaufauftrags durch
den Zusatz "billigst", im Falle eines Verkaufauftrags durch den
Zusatz "bestens" sprachlich verschieden zu kennzeichnen (engl.
"at best order"). Die beiden Zusätze (Order-Attribute) stehen
stellvertretend für das Bestreben, stets "zum günstigsten Kurse" abzuschließen.
Als erläuternde Beispiele für Marktorders bei Futures-Geschäften lassen
sich anführen:
"Sell 3 December24 Gold COMEX, at (the)
market". Dies ist eine Verkaufs-Marktorder ("sell market
order"), wie sie in derlei englischer Form an den Terminmärkten
weiteste Verbreitung findet. Mit der vorstehenden Order wird namentlich
der Auftrag gegeben, drei Dezember 2024
Gold-Futures an der
Terminbörse COMEX in New York (eine Abteilung der
CME
Group) mit der größtmöglichen Beschleunigung nach gegebener
Marktlage zu Gunsten und im Sinn des Auftraggebers "bestens" zu verkaufen.
"Buy 4 December24 Silver COMEX, at
(the) market"; bei nebenstehender Order handelt es sich unverkennbar
um eine Kauf-Marktorder ("buy market order"): Hiernach
sind genau vier Dezember 2024
Silber-Futures an
der genannten Terminbörse vom Fleck weg "billigst" zu kaufen, also soweit
der Markt dies hergibt. – Marktorders enthalten sichtbar nirgends eine
Preisangabe in sich, sie erscheinen somit immer als preislich unlimitierte
Orders ("Order ohne Limito") und nehmen von Haus aus zugleich
die Gestalt einer Tages-Order
an. Marktorders werden von den Derivatebörsen selbst nur zu deren Handelszeiten
entgegengenommen; außerhalb der Handelszeiten werden sie für gewöhnlich
zurückgewiesen, allenfalls für den nächsten Handelsabschnitt vorgemerkt.
Doch wird es sich empfehlen, bei der Wahl des Zeitpunktes der Einhändigung
besonders sorgfältig und achtsam zu sein: Denn einmal abgefasst und
weitergeleitet können "market orders" nicht mehr widerrufen werden;
sie gelangen im regelmäßigen Verkehrsverlauf an der Börse sofort
auf den ersten Wurf zur Ausführung!*
[* Es gilt dies
einschränkend freilich nur für diejenigen Marktorders, die während des
laufenden Handels eingereicht und dabei für einen ausreichend liquiden
Markt bestimmt sind. Ist die letztgenannte Bedingung nicht erfüllt,
so kann es durchaus eine gute Weile dauern, bis der Markt es endlich
zu einem Abschluss ("trade matching") bringt; denn auf unzulänglich
liquiden Märkten wird unter den mancherlei
Marktmodellen der Praxis
in aller Regel der Versuch unternommen, offene Marktorders erst mit
Hereinkommen der nächsten passenden Limitorder zusammenzuführen, was
mitunter zu längeren Verzögerungen bis zu ihrer Erledigung führen kann.]
Eine in Auftrag gegebene Marktorder des
Terminmarktes trägt dem Broker auf, eine festgelegte Anzahl von Termin-
bzw. Optionskontrakten der benannten Klasse für den Auftraggeber
mit dem höchsten Grade von Dringlichkeit und gleichzeitig für ihn so
vorteilhaft zu kaufen ("buy market") bzw. zu verkaufen ("sell market")
als es irgend angeht. D.h.
durch Erteilung einer Marktorder ersucht der Auftraggeber seinen Broker,
vom Zeitpunkt der Orderannahme an alles in seiner Macht Stehende zu
unternehmen, um die betreffende Order unter allen Umständen und
zugleich um den für den Kommittenten bestmöglichen Preis an der
Börse ohne Verzug zu besorgen: Es ist dies im Falle von Kauf-Marktorders
der auf dem Markt für den unmittelbaren Abschluss derzeit niedrigstmögliche
Kurs (der vorliegende Briefkurs, Angebotskurs, "ask-price",
"offered"), bei Verkaufs-Marktorders hingegen ist dies
umgekehrt der am bezeichneten Platz zu dieser Zeit höchstmögliche
Kurs (der vorliegende Geldkurs, Nachfragegebot, "bid-price").
Marktorders werden im laufenden Börsenhandel
grundsätzlich für jede Art singulärer Terminkontrakte und
Optionen zur Erledigung entgegengenommen.
Jede vom beauftragten Brokerhaus in Aussicht genommene Marktorder ist
selbstverständlich auf dem kürzesten Wege an die dafür vorgesehene Terminbörse
zu bringen bzw. an ein angeschlossenes "electronic communication
network, ECN" weiterzuleiten; eine unmittelbare Ausführung
abweichend hiervon durch das Brokerhaus als Gegenpartei (Selbsteintritt
des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist nach
der Regel unstatthaft und mitunter sogar strafwürdig.
Marktorders gehören aufgrund ihrer inneren
Wesensbeschaffenheit zur Gruppe derjenigen Orders, die gemäß dem Regelwerk
der Börse in jeder herrschenden Marktlage
vor allen übrigen Orderarten,
die sonst noch der Zusammenführung harren, zuerst auszuführen
sind. Sie genießen damit uneingeschränkte Bevorrechtigung. Dies gilt
unabhängig von der Wirkungsstätte, also sowohl für den Parketthandel
als auch für die elektronische Börsenhandelsform (Computerbörsen).
Der Gebrauch einer Marktorder sichert dem Händler während des gesamten
Ausführungsvorgangs die unbedingte Vorhand vor den anderweitigen Orderarten
(Marktorder = Orderart mit den höchsten Prioritätsrang). Lassen indes
die bestehenden Marktverhältnisse die Zusammenführung einer Marktorder
größeren Umfangs in einem Zug nicht zu, so kann sie – abhängig vom jeweils
geltenden Marktmodell der betreffenden Terminbörse – durchaus durch
mehrere aufeinander folgende
Teilausführungen
zur Vollendung gebracht werden. Wie leicht begreiflich, kann es als
(mitunter unerquickliche) Begleiterscheinung hierbei in manchen Fällen
sehr wohl zu unterschiedlichen Ausführungskursen kommen. (S. dazu unten:
MTL-Order.)
Mit Einreichung einer bloßen Marktorder
geht der Auftragerteilende (Kommittent) im Wesen der Sache keinerlei
Ausführungsrisiko
ein. Der besondere Vorzug einer "market order" liegt sonach darin, dass
– ein wirksamer und hinlänglich
liquider Markt vorausgesetzt
– der Aufgeber des Auftrags bei einer widmungsgemäßen Handhabung desselben
um eine Orderausführung ("a fill") niemals verlegen zu sein braucht.
Er kann zuverlässig auf schleunigste Erledigung des Börsenauftrags rechnen.*
Hingegen ist dem Einsatz einer "market order" der Umstand als Schwäche
anzurechnen, dass der fehlenden preislichen Limitation wegen der Marktorder
erteilende Händler es sich gefallen lassen muss, dass der sich tatsächlich
am Markt einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus seinem Börsengeschäft
sich mitunter höchst verschieden zeigen kann von dem Preis, den er im
Stillen vielleicht für sich zu lösen hoffte ("slippage"-Effekt**,
"execution-risk"; Preisrisiko), während er bis zum Erhalt einer
verbindlichen Ausführungsbestätigung durch seinen Broker über die genaue
Höhe des Abschlusspreises aus seinem Börsengeschäft im Unklaren gelassen
bleibt.*** Es wiegt dies umso schwerer, als ein Marktorder nutzender
Händler damit grundsätzlich die Verpflichtung übernimmt,
jeden ersten besten sich nachfolgend
einstellenden und ausführbaren Kurs anzunehmen, sofern ein solcher sich
mit Rücksicht auf die gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung
als zugänglich erwies, und zwar unbeschadet des vorweg festgestellten
Kursstandes im angehenden Terminmarkt. Gewisse Abweichungen davon bestehen
allerdings an der Terminbörse
Eurex wie auch an der
CME
Group: Hier werden zum Schutze insbesondere vor ruckartigen,
unvermittelten Kurssprüngen zulässige, feste größtmögliche Preisspannen
für Marktorders (sog. "market order matching range" MOMR, "protection
range") bereits durch die Börsenordnung verbindlich vorgegeben.
Überzählige Kontrakte einer vorliegenden umfangreicheren Order, die
sich innerhalb jenes Schutzbereiches nicht ausführen lassen, werden
in diesem Fall selbsttätig als gewöhnlich arbeitende Limitorder mit
einem auf die Grenze des Bereichs gezogenen Limitkurs ins Orderbuch
eingestellt. Unter dieser Vorsichtsmaßregel handelt es sich allerdings
nicht mehr um eine Marktorder in regelrechtestem Verstande, sondern
eher um eine Art weiter ausgeformte Marktorder, namentlich um eine sogenannte
"market with protection order" (s.u.).
[* Ein Ausnahmefall
liegt neben dem oben bereits erwähnten Umstand einer Marktilliquidität
dann vor, wenn der Markt sich gegenwärtig in einem "lock-limit"-Zustand
("limit-up"- bzw. "limit-down") befindet. In
Marktlimitsituationen können
also selbst Marktorders ihren vorgesehenen Dienst verfehlen und also
unausgeführt zurück bleiben.]
[** Unter einem
"slippage"-Effekt versteht man eine – meist unliebsame – Kursänderung
zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung einer Order und deren schlussendliche
Ausführung.]
[*** Dieser Satz
gilt nicht, wenn ohne Umweg Verbindung mit einem
Market-Maker aufgenommen
und dessen Quote vorbehaltlos gebilligt wird.]
Der Marktorder erteilende Händler geht
im Wesentlichen von der Erwartung aus, dass bei Formulierung der Order
die zurzeit gültige Markt-Quotierung (oder eine für ihn bessere) im
Augenblick der Ausführung noch weiterhin Bestand hat, obwohl zusätzliches
Angebot resp. zusätzliche Nachfrage diese jederzeit zu seinen Gunsten
oder Ungunsten verschieben kann. Mit Rücksicht auf eine mangelnde Kenntnis
der für die Gegenwart bedeutsamen Auftragslage im Zeitpunkt der Zusammenführung
("matching") gelingt die sichere Ausführung einer Marktorder
also nur um den "Preis" einer Unsicherheit über den erreichbaren Kurs.
Grundsätzlich aber lässt sich feststellen: Je
breiter und liquider ein Markt
sich darbietet, desto tauglicher scheint der laufende Marktpreis im
Zeitpunkt der Ordergabe einer "market order" als "Indikator" für den
bei Orderausführung tatsächlich erzielbaren Kurs zu sein ("indikativer
Preis").
Ein Beispiel:
Es sei angenommen, Termin-Gold (Ticker-Symbol: GC) wird im laufenden
Handel an der Börse
COMEX augenblicklich mit 1840,10
(US-$/Unze) "bid" zu 1840,20
(US-$/Unze) "ask" quotiert. Eine bei einem Broker (FCM) zeitgleich eintreffende
Marktorder eines privaten Händlers, der, sagen wir, nach einem vorausgegangenen
Beratungsgespräch mit einem Kundenbetreuer des Hauses einen Gold-Futures
in diesem Termin schleunigst
zu kaufen beabsichtigt ("buy at the market"), wird nun vom diesem
auf der kürzesten Linie mittels Standleitung geradewegs an die COMEX
der CME weitergeleitet und in die dortige Handelsvorrichtung
der Börse eingespeist. Sofern eine solche Marktorder in ähnlich gearteten
Fällen für das Parkett bestimmt ist, wird der zuständige "floor broker"
nichts Eiligeres zu tun haben, als die ihm zugetragene Order zum gestellten
"ask"-Preis am Markt zusammenzuführen. Im heute üblichen elektronischen
Handel der Globex® der CME übernimmt diese Aufgabe
bis zum Ende die Börsentechnik. Falls die genannte Quotation für den
Gold-Futures in den Büchern nach wie vor Bestand hat, wird die obige
Order freilich zu 1840,20 ausgeführt
werden. Da in den Zwischenaugenblicken ein Anstieg des
Goldpreises (womöglich auf
1841 "ask" oder gar darüber)
für den fraglichen Termin jedoch nicht auszuschließen ist, muss der
Händler unseres Beispiels allerdings auch auf höhere Kaufpreise für
seinen Gold-Futureskontrakt gefasst sein.
DirektDepot der Commerzbank
Wann und wo immer man sich einer Marktorder
bedient, ist die Möglichkeit unvermittelter und unerwünschter Kursbewegungen
in diesem Sinn gleichfalls mit in Rechnung zu setzen. Dies jedes Mal
zu berücksichtigen ist umso nötiger, als im nie ganz auszuschließenden
Fall eines sogenannten "fast
market" die Börsenkurse sich in hoher Schnelligkeit und mitunter
sogar sprunghaft ändern können. Nicht aus der Acht zu lassen ist andererseits
der Umstand, dass besonders in wenig belebten Märkten, die bezeichnenderweise
zugleich eine verhältnismäßig weite Marktspanne ("bid-ask
spread") vorführen, Marktorders mit vergleichsweise hohen
impliziten Handelskosten
einherzugehen pflegen. Von diesem Gesichtspunkt aus ist es ratsam, von
Marktorders allenfalls nur dann Gebrauch zu machen, wenn sehr triftige
Gründe vorliegen, sonstige Orderarten nicht zu verwenden. (Noch ein
weiteres Beispiel für Marktorders, dieses Mal in Bezug auf den Wertpapiermarkt,
findet der geneigte Leser a.a.O.
auf folgender Seite.)
Letztlich soll nicht unerwähnt bleiben,
dass nach der statistischen Häufigkeit ihres Verwendungszweckes Marktorders
vorzugsweise dafür eingesetzt werden, bereits eingeleitete, offene Termin-Posten
wieder zu schließen ("exit"), statt Positionen in Futures oder
in Optionen zum Marktpreis rasch neu aufzubauen ("entry").
Abwandlungen der Marktorder
Eine Abwandlung der
Marktorder bildet die weiter ausgestaltete "market-to-limit order"
("market-limit order", MTL-Order). Diese findet Verwendung hauptsächlich
im Falle von Orders größeren Umfangs. Sie gelangt zunächst als herkömmliche
Marktorder an den Markt. Sollte jedoch ein Teil derselben, wie es bei
umfangreichen Marktorders gewöhnlicher Art nicht selten geschieht, im
Verkehr nicht oder nicht sofort zur Ausführung gebracht werden können,
so geht dieser Teil diesmal in Gestalt einer Limitorder erneut an den
Markt. Ihren Limitpreis übernimmt sie dabei vom Ausführungskurs des
zuvor erledigten Teils der MTL-Order.
Eine zweite Sonderart der Marktorder,
die "market with protection order", zeichnet sich dadurch aus,
dass sie mit einem Schutz ausgerüstet ist, welcher die fragliche Order
– der "market-to-limit"-Order ähnlich – von sich aus mit einem Limit
versieht, sollte der Börsenterminpreis des Ausführungszeitpunktes außerhalb
des von der Börse dem Markt zugeschlagenen Schutzbereichs festestellt
werden. Sie steht insbesondere im elektronischen Handel an der amerikanischen
Terminbörse
Globex®
in Gebrauch. Ihre Wirkungsweise gleicht der der "market-to-limit order",
mit der einzigen Besonderheit, dass sie bei einer Teilausführung ihren
Limitpreis nicht von dem erledigten Teil der Marktorder, sondern unmittelbar
von der Börse gemäß den von dort verfügten allgemein bekannten Sätzen
zugeteilt bekommt.
Eine dritte Fassung der Marktorder verkörpert
die "market not held order", die uns auch unter dem Namen
DRT-Order ("disregard tape order") geläufig ist. Hierbei
erteilt der Auftraggeber dem "floor broker" eine
Handlungsvollmacht,
die einen Ermessensspielraum vorgibt, wann genau die betreffende
Marktorder auszuführen ist. Die Güte der Orderausführung ist damit unweigerlich
verknüpft mit der Fähigkeit des Brokers, den bestgelegenen Zeitpunkt
für die Ausführung der Order treffend einzuschätzen.
Nur im unmittelbaren fernmündlichen Austausch
mit dem Broker trifft man auf eine Marktorder in der Spielart der "quote
and deal order". Der Broker nennt zur laufenden Handelszeit einen
Marktpreis, zu dem der Kunde einen Abschluss herbeizuführen befugt ist.
Die Entscheidung muss binnen wenigen Sekunden erfolgen. Nach Ablauf
der Sekundenfrist verliert der quotierte Preis seine Gültigkeit. Eine
"quote and deal order" kommt darum ebenfalls regelrecht "sofort" zur
Ausführung, dann jedoch zu einem entsprechend fest zugesicherten Preis.
– Eine letzte Ummodelung der Market-Order besteht in der
MOC-Order ("market-on-close"-Order)
sowie in der MOO-Order ("market-on-opening"-Order),
die nur zum Handelsende einer Börsenzeit bzw. zum Handelsbeginn wirksam
wird.
Schlussergebnis und Beurteilung
der Marktorder: Die Zweckdienlichkeit
einer Marktorder hängt entschieden ab von der Mikrostruktur des Marktes
und des mit ihrem Einsatz verfolgten Handelsplans. Der Rückgriff auf
eine Marktorder vermeidet, dass die Kauf- bzw. Verkaufsabsicht ins Leere
zielt; denn sie drängt zu ihrer Ausführung. Das Börsengeschäft kommt,
wie es sich ermöglichen lässt, durch den Gebrauch dieser geläufigen
Order-Art "um jeden Preis" zustande. Ihr sofortiger Vollzug kann sonach
als gesichert gelten. Das erste Anliegen eines Händlers, der eine Marktorder
aufgibt, ist mithin die prompte Ausführung seiner Order. Welcher
vorkommende Kurs sich zu guter Letzt mit ihr verwirklichen lässt, darum
ist es ihm erst in zweiter Hinsicht zu tun. Eine Marktorder ist i.d.R.
immer dann am Orte, wenn ein Händler den Unannehmlichkeiten eines Den-Kursen-ständig-Hinterherhinkens
durch wiederholtes Nachziehen von Limiten – wie es häufig bei
Limitorders in auf- oder
absteigenden Märkten zu beobachten ist – entgehen will, und es vorzieht,
auf der Grundlage des gegenwärtig herrschenden Kursstandes sich eine
Erfolg versprechende Positionierung mit allergrößter Dringlichkeit zu
sichern. Ihre vorzüglichste Verwendung findet die Marktorder darum allenthalben
im Bereich des
Day-Tradings.
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