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   Die Marktorder ("market order")

 

Die Marktorder ("market order"; schriftl. Abkürzung: "MKT") gehört neben der Limitorder zur Sorte der ebenso grundlegenden wie meistverwendeten Order-Typen überhaupt. Die Marktorder als solche verkörpert an den Börsenmärkten eine überaus familiäre Erscheinungsform, welche in der Terminmarktpraxis alle Tage für die unterschiedlichsten Zwecke (Trading, Hedging, Arbitrage, "roll-over" usw.) zum Einsatz gebracht wird und wegen ihrer äußersten Einfachheit zweifellos zu den belangreichsten zählt. Im deutschen Sprachraum – zumal im Wertpapierhandel (Effektenhandel) – hat sich schon frühzeitig die Sitte ausgebildet, eine Marktorder im Falle eines Kaufauftrags durch den Zusatz "billigst", im Falle eines Verkaufauftrags durch den Zusatz "bestens" sprachlich verschieden zu kennzeichnen (engl. "at best order"). Die beiden Zusätze (Order-Attribute) stehen stellvertretend für das Bestreben, stets "zum günstigsten Kurse" abzuschließen. Als erläuternde Beispiele für Marktorders bei Futures-Geschäften lassen sich anführen:

"Sell 3 December24 Gold COMEX, at (the) market". Dies ist eine Verkaufs-Marktorder ("sell market order"), wie sie in derlei englischer Form an den Terminmärkten weiteste Verbreitung findet. Mit der vorstehenden Order wird namentlich der Auftrag gegeben, drei Dezember 2024 Gold-Futures an der Terminbörse COMEX in New York (eine Abteilung der CME Group) mit der größtmöglichen Beschleunigung nach gegebener Marktlage zu Gunsten und im Sinn des Auftraggebers "bestens" zu verkaufen.

"Buy 4 December24 Silver COMEX, at (the) market"; bei nebenstehender Order handelt es sich unverkennbar um eine Kauf-Marktorder ("buy market order"): Hiernach sind genau vier Dezember 2024 Silber-Futures an der genannten Terminbörse vom Fleck weg "billigst" zu kaufen, also soweit der Markt dies hergibt. – Marktorders enthalten sichtbar nirgends eine Preisangabe in sich, sie erscheinen somit immer als preislich unlimitierte Orders ("Order ohne Limito") und nehmen von Haus aus zugleich die Gestalt einer Tages-Order an. Marktorders werden von den Derivatebörsen selbst nur zu deren Handelszeiten entgegengenommen; außerhalb der Handelszeiten werden sie für gewöhnlich zurückgewiesen, allenfalls für den nächsten Handelsabschnitt vorgemerkt. Doch wird es sich empfehlen, bei der Wahl des Zeitpunktes der Einhändigung besonders sorgfältig und achtsam zu sein: Denn einmal abgefasst und weitergeleitet können "market orders" nicht mehr widerrufen werden; sie gelangen im regelmäßigen Verkehrsverlauf an der Börse sofort auf den ersten Wurf zur Ausführung!*

[* Es gilt dies einschränkend freilich nur für diejenigen Marktorders, die während des laufenden Handels eingereicht und dabei für einen ausreichend liquiden Markt bestimmt sind. Ist die letztgenannte Bedingung nicht erfüllt, so kann es durchaus eine gute Weile dauern, bis der Markt es endlich zu einem Abschluss ("trade matching") bringt; denn auf unzulänglich liquiden Märkten wird unter den mancherlei Marktmodellen der Praxis in aller Regel der Versuch unternommen, offene Marktorders erst mit Hereinkommen der nächsten passenden Limitorder zusammenzuführen, was mitunter zu längeren Verzögerungen bis zu ihrer Erledigung führen kann.]

Eine in Auftrag gegebene Marktorder des Terminmarktes trägt dem Broker auf, eine festgelegte Anzahl von Termin- bzw. Optionskontrakten der benannten Klasse für den Auftraggeber mit dem höchsten Grade von Dringlichkeit und gleichzeitig für ihn so vorteilhaft zu kaufen ("buy market") bzw. zu verkaufen ("sell market") als es irgend angeht. D.h. durch Erteilung einer Marktorder ersucht der Auftraggeber seinen Broker, vom Zeitpunkt der Orderannahme an alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um die betreffende Order unter allen Umständen und zugleich um den für den Kommittenten bestmöglichen Preis an der Börse ohne Verzug zu besorgen: Es ist dies im Falle von Kauf-Marktorders der auf dem Markt für den unmittelbaren Abschluss derzeit niedrigstmögliche Kurs (der vorliegende Briefkurs, Angebotskurs, "ask-price", "offered"), bei Verkaufs-Marktorders hingegen ist dies umgekehrt der am bezeichneten Platz zu dieser Zeit höchstmögliche Kurs (der vorliegende Geldkurs, Nachfragegebot, "bid-price").

Marktorders werden im laufenden Börsenhandel grundsätzlich für jede Art singulärer Terminkontrakte und Optionen zur Erledigung entgegengenommen. Jede vom beauftragten Brokerhaus in Aussicht genommene Marktorder ist selbstverständlich auf dem kürzesten Wege an die dafür vorgesehene Terminbörse zu bringen bzw. an ein angeschlossenes "electronic communication network, ECN" weiterzuleiten; eine unmittelbare Ausführung abweichend hiervon durch das Brokerhaus als Gegenpartei (Selbsteintritt des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist nach der Regel unstatthaft und mitunter sogar strafwürdig.

Marktorders gehören aufgrund ihrer inneren Wesensbeschaffenheit zur Gruppe derjenigen Orders, die gemäß dem Regelwerk der Börse in jeder herrschenden Marktlage vor allen übrigen Orderarten, die sonst noch der Zusammenführung harren, zuerst auszuführen sind. Sie genießen damit uneingeschränkte Bevorrechtigung. Dies gilt unabhängig von der Wirkungsstätte, also sowohl für den Parketthandel als auch für die elektronische Börsenhandelsform (Computerbörsen). Der Gebrauch einer Marktorder sichert dem Händler während des gesamten Ausführungsvorgangs die unbedingte Vorhand vor den anderweitigen Orderarten (Marktorder = Orderart mit den höchsten Prioritätsrang). Lassen indes die bestehenden Marktverhältnisse die Zusammenführung einer Marktorder größeren Umfangs in einem Zug nicht zu, so kann sie – abhängig vom jeweils geltenden Marktmodell der betreffenden Terminbörse – durchaus durch mehrere aufeinander folgende Teilausführungen zur Vollendung gebracht werden. Wie leicht begreiflich, kann es als (mitunter unerquickliche) Begleiterscheinung hierbei in manchen Fällen sehr wohl zu unterschiedlichen Ausführungskursen kommen. (S. dazu unten: MTL-Order.)

 

 

 

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Mit Einreichung einer bloßen Marktorder geht der Auftragerteilende (Kommittent) im Wesen der Sache keinerlei Ausführungsrisiko ein. Der besondere Vorzug einer "market order" liegt sonach darin, dass – ein wirksamer und hinlänglich liquider Markt vorausgesetzt – der Aufgeber des Auftrags bei einer widmungsgemäßen Handhabung desselben um eine Orderausführung ("a fill") niemals verlegen zu sein braucht. Er kann zuverlässig auf schleunigste Erledigung des Börsenauftrags rechnen.* Hingegen ist dem Einsatz einer "market order" der Umstand als Schwäche anzurechnen, dass der fehlenden preislichen Limitation wegen der Marktorder erteilende Händler es sich gefallen lassen muss, dass der sich tatsächlich am Markt einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus seinem Börsengeschäft sich mitunter höchst verschieden zeigen kann von dem Preis, den er im Stillen vielleicht für sich zu lösen hoffte ("slippage"-Effekt**, "execution-risk"; Preisrisiko), während er bis zum Erhalt einer verbindlichen Ausführungsbestätigung durch seinen Broker über die genaue Höhe des Abschlusspreises aus seinem Börsengeschäft im Unklaren gelassen bleibt.*** Es wiegt dies umso schwerer, als ein Marktorder nutzender Händler damit grundsätzlich die Verpflichtung übernimmt, jeden ersten besten sich nachfolgend einstellenden und ausführbaren Kurs anzunehmen, sofern ein solcher sich mit Rücksicht auf die gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung als zugänglich erwies, und zwar unbeschadet des vorweg festgestellten Kursstandes im angehenden Terminmarkt. Gewisse Abweichungen davon bestehen allerdings an der Terminbörse Eurex wie auch an der CME Group: Hier werden zum Schutze insbesondere vor ruckartigen, unvermittelten Kurssprüngen zulässige, feste größtmögliche Preisspannen für Marktorders (sog. "market order matching range" MOMR, "protection range") bereits durch die Börsenordnung verbindlich vorgegeben. Überzählige Kontrakte einer vorliegenden umfangreicheren Order, die sich innerhalb jenes Schutzbereiches nicht ausführen lassen, werden in diesem Fall selbsttätig als gewöhnlich arbeitende Limitorder mit einem auf die Grenze des Bereichs gezogenen Limitkurs ins Orderbuch eingestellt. Unter dieser Vorsichtsmaßregel handelt es sich allerdings nicht mehr um eine Marktorder in regelrechtestem Verstande, sondern eher um eine Art weiter ausgeformte Marktorder, namentlich um eine sogenannte "market with protection order" (s.u.).

[* Ein Ausnahmefall liegt neben dem oben bereits erwähnten Umstand einer Marktilliquidität dann vor, wenn der Markt sich gegenwärtig in einem "lock-limit"-Zustand ("limit-up"- bzw. "limit-down") befindet. In Marktlimitsituationen können also selbst Marktorders ihren vorgesehenen Dienst verfehlen und also unausgeführt zurück bleiben.]

[** Unter einem "slippage"-Effekt versteht man eine – meist unliebsame – Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung einer Order und deren schlussendliche Ausführung.]

[*** Dieser Satz gilt nicht, wenn ohne Umweg Verbindung mit einem Market-Maker aufgenommen und dessen Quote vorbehaltlos gebilligt wird.]

Der Marktorder erteilende Händler geht im Wesentlichen von der Erwartung aus, dass bei Formulierung der Order die zurzeit gültige Markt-Quotierung (oder eine für ihn bessere) im Augenblick der Ausführung noch weiterhin Bestand hat, obwohl zusätzliches Angebot resp. zusätzliche Nachfrage diese jederzeit zu seinen Gunsten oder Ungunsten verschieben kann. Mit Rücksicht auf eine mangelnde Kenntnis der für die Gegenwart bedeutsamen Auftragslage im Zeitpunkt der Zusammenführung ("matching") gelingt die sichere Ausführung einer Marktorder also nur um den "Preis" einer Unsicherheit über den erreichbaren Kurs. Grundsätzlich aber lässt sich feststellen: Je breiter und liquider ein Markt sich darbietet, desto tauglicher scheint der laufende Marktpreis im Zeitpunkt der Ordergabe einer "market order" als "Indikator" für den bei Orderausführung tatsächlich erzielbaren Kurs zu sein ("indikativer Preis").

Ein Beispiel: Es sei angenommen, Termin-Gold (Ticker-Symbol: GC) wird im laufenden Handel an der Börse COMEX augenblicklich mit 1840,10 (US-$/Unze) "bid" zu 1840,20 (US-$/Unze) "ask" quotiert. Eine bei einem Broker (FCM) zeitgleich eintreffende Marktorder eines privaten Händlers, der, sagen wir, nach einem vorausgegangenen Beratungsgespräch mit einem Kundenbetreuer des Hauses einen Gold-Futures in diesem Termin schleunigst zu kaufen beabsichtigt ("buy at the market"), wird nun vom diesem auf der kürzesten Linie mittels Standleitung geradewegs an die COMEX der CME weitergeleitet und in die dortige Handelsvorrichtung der Börse eingespeist. Sofern eine solche Marktorder in ähnlich gearteten Fällen für das Parkett bestimmt ist, wird der zuständige "floor broker" nichts Eiligeres zu tun haben, als die ihm zugetragene Order zum gestellten "ask"-Preis am Markt zusammenzuführen. Im heute üblichen elektronischen Handel der Globex® der CME übernimmt diese Aufgabe bis zum Ende die Börsentechnik. Falls die genannte Quotation für den Gold-Futures in den Büchern nach wie vor Bestand hat, wird die obige Order freilich zu 1840,20 ausgeführt werden. Da in den Zwischenaugenblicken ein Anstieg des Goldpreises (womöglich auf 1841 "ask" oder gar darüber) für den fraglichen Termin jedoch nicht auszuschließen ist, muss der Händler unseres Beispiels allerdings auch auf höhere Kaufpreise für seinen Gold-Futureskontrakt gefasst sein.

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Wann und wo immer man sich einer Marktorder bedient, ist die Möglichkeit unvermittelter und unerwünschter Kursbewegungen in diesem Sinn gleichfalls mit in Rechnung zu setzen. Dies jedes Mal zu berücksichtigen ist umso nötiger, als im nie ganz auszuschließenden Fall eines sogenannten "fast market" die Börsenkurse sich in hoher Schnelligkeit und mitunter sogar sprunghaft ändern können. Nicht aus der Acht zu lassen ist andererseits der Umstand, dass besonders in wenig belebten Märkten, die bezeichnenderweise zugleich eine verhältnismäßig weite Marktspanne ("bid-ask spread") vorführen, Marktorders mit vergleichsweise hohen impliziten Handelskosten einherzugehen pflegen. Von diesem Gesichtspunkt aus ist es ratsam, von Marktorders allenfalls nur dann Gebrauch zu machen, wenn sehr triftige Gründe vorliegen, sonstige Orderarten nicht zu verwenden. (Noch ein weiteres Beispiel für Marktorders, dieses Mal in Bezug auf den Wertpapiermarkt, findet der geneigte Leser a.a.O. auf folgender Seite.)

Letztlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass nach der statistischen Häufigkeit ihres Verwendungszweckes Marktorders vorzugsweise dafür eingesetzt werden, bereits eingeleitete, offene Termin-Posten wieder zu schließen ("exit"), statt Positionen in Futures oder in Optionen zum Marktpreis rasch neu aufzubauen ("entry").

   Abwandlungen der Marktorder

Eine Abwandlung der Marktorder bildet die weiter ausgestaltete "market-to-limit order" ("market-limit order", MTL-Order). Diese findet Verwendung hauptsächlich im Falle von Orders größeren Umfangs. Sie gelangt zunächst als herkömmliche Marktorder an den Markt. Sollte jedoch ein Teil derselben, wie es bei umfangreichen Marktorders gewöhnlicher Art nicht selten geschieht, im Verkehr nicht oder nicht sofort zur Ausführung gebracht werden können, so geht dieser Teil diesmal in Gestalt einer Limitorder erneut an den Markt. Ihren Limitpreis übernimmt sie dabei vom Ausführungskurs des zuvor erledigten Teils der MTL-Order.

Eine zweite Sonderart der Marktorder, die "market with protection order", zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einem Schutz ausgerüstet ist, welcher die fragliche Order – der "market-to-limit"-Order ähnlich – von sich aus mit einem Limit versieht, sollte der Börsenterminpreis des Ausführungszeitpunktes außerhalb des von der Börse dem Markt zugeschlagenen Schutzbereichs festestellt werden. Sie steht insbesondere im elektronischen Handel an der amerikanischen Terminbörse Globex® in Gebrauch. Ihre Wirkungsweise gleicht der der "market-to-limit order", mit der einzigen Besonderheit, dass sie bei einer Teilausführung ihren Limitpreis nicht von dem erledigten Teil der Marktorder, sondern unmittelbar von der Börse gemäß den von dort verfügten allgemein bekannten Sätzen zugeteilt bekommt.

Eine dritte Fassung der Marktorder verkörpert die "market not held order", die uns auch unter dem Namen DRT-Order ("disregard tape order") geläufig ist. Hierbei erteilt der Auftraggeber dem "floor broker" eine Handlungsvollmacht, die einen Ermessensspielraum vorgibt, wann genau die betreffende Marktorder auszuführen ist. Die Güte der Orderausführung ist damit unweigerlich verknüpft mit der Fähigkeit des Brokers, den bestgelegenen Zeitpunkt für die Ausführung der Order treffend einzuschätzen.

Nur im unmittelbaren fernmündlichen Austausch mit dem Broker trifft man auf eine Marktorder in der Spielart der "quote and deal order". Der Broker nennt zur laufenden Handelszeit einen Marktpreis, zu dem der Kunde einen Abschluss herbeizuführen befugt ist. Die Entscheidung muss binnen wenigen Sekunden erfolgen. Nach Ablauf der Sekundenfrist verliert der quotierte Preis seine Gültigkeit. Eine "quote and deal order" kommt darum ebenfalls regelrecht "sofort" zur Ausführung, dann jedoch zu einem entsprechend fest zugesicherten Preis. – Eine letzte Ummodelung der Market-Order besteht in der MOC-Order ("market-on-close"-Order) sowie in der MOO-Order ("market-on-opening"-Order), die nur zum Handelsende einer Börsenzeit bzw. zum Handelsbeginn wirksam wird.

Schlussergebnis und Beurteilung der Marktorder: Die Zweckdienlichkeit einer Marktorder hängt entschieden ab von der Mikrostruktur des Marktes und des mit ihrem Einsatz verfolgten Handelsplans. Der Rückgriff auf eine Marktorder vermeidet, dass die Kauf- bzw. Verkaufsabsicht ins Leere zielt; denn sie drängt zu ihrer Ausführung. Das Börsengeschäft kommt, wie es sich ermöglichen lässt, durch den Gebrauch dieser geläufigen Order-Art "um jeden Preis" zustande. Ihr sofortiger Vollzug kann sonach als gesichert gelten. Das erste Anliegen eines Händlers, der eine Marktorder aufgibt, ist mithin die prompte Ausführung seiner Order. Welcher vorkommende Kurs sich zu guter Letzt mit ihr verwirklichen lässt, darum ist es ihm erst in zweiter Hinsicht zu tun. Eine Marktorder ist i.d.R. immer dann am Orte, wenn ein Händler den Unannehmlichkeiten eines Den-Kursen-ständig-Hinterherhinkens durch wiederholtes Nachziehen von Limiten – wie es häufig bei Limitorders in auf- oder absteigenden Märkten zu beobachten ist – entgehen will, und es vorzieht, auf der Grundlage des gegenwärtig herrschenden Kursstandes sich eine Erfolg versprechende Positionierung mit allergrößter Dringlichkeit zu sichern. Ihre vorzüglichste Verwendung findet die Marktorder darum allenthalben im Bereich des Day-Tradings.

 

 

Siehe auch:

Orderarten an den Wertpapierbörsen

Preislich limitierte Orders des Terminmarktes

Die Stopp-Order

Zulässige Order-Typen an den US-amerikanischen Terminbörsen

Besonderheiten bei der Ordererteilung für Optionen

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"Bis dat, qui cito dat."

 

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Stand: 05. September 2024. Alle Rechte vorbehalten.