Zusätzlich qualifizierte Orders
Im Zuge der Erledigung einer gewöhnlichen
Limitorder, welche zur Weiterleitung
an eine altherkömmliche Präsenzbörse bestimmt ist, wird der Broker vor
Ort sich zu Gunsten des Auftraggebers beeifern, zum Mindesten zum vorgegeben
Kurs abzuschließen, wo es irgend angeht aber einen besseren ("or
better") für ihn auszuhandeln suchen. Ein Gleiches gilt sinngemäß,
wie leicht begreiflich, auch für die Orderabwicklung über die vollelektronischen
Handelsplattformen und multilateralen Handelssysteme (Computerbörsen)
der Neuzeit, wo der inneren Technik der Börsenvorrichtung diese Aufgabe
übertragen ist - was wieder zur Folge hat, dass der Zusatz "or better"
heutzutage ungebräuchlich und entbehrlich geworden ist. – "Besser" heißt
im Falle von Kauf-Limitorders einen tieferen, im Falle von
Verkauf-Limitorders einen höheren Ausführungskurs als der in der
betreffenden Order vom Auftraggeber als Limitpreis benannte.
Zur Erteilung einer gültigen Limitorder
bedarf es im Allgemeinen des ausdrücklich nachgeschobenen Erweiterung
"or better" nicht (allein durch die mündliche oder schriftliche Beifügung
"or better" wird der Broker vor Ort nicht härter arbeiten!). Eine gelegentliche
Ausnahme davon zeigt nachstehend angeführter Beispielsfall auf: Es sei
angenommen, der Kurs der YZA-Aktie notiert gegenwärtig 30,50US-$.
Ein Kunde eines Wertpapierhandelshauses, der eben diesen Kursstand für
den Augenblick für überzogen hoch hält, gibt daraufhin eine Limitorder
auf, die YZA-Aktie zu 30US-$
"or better", also möglichenfalls auch klar unter dem herrschenden Marktpreis
zu verkaufen. Der Broker, der den Auftrag zu verrichten sucht,
ist nach Erhalt der Order dennoch gefordert, den Markt zunächst auf
bessere Kurse als den vom Kunden festgelegten Limitkurs zu prüfen und
diese erst dann anschließend im Markt zusammenzuführen.
Man mache von der Ergänzung "or better"
lieber nur in solchen Fällen Gebrauch, wo der Markt wirklich "besser"
ist, weil es ansonsten zu Klärungsbedarf darüber kommen kann, ob es
sich bei dem bezeichneten Auftrag in Wahrheit nicht doch um eine
Stopp-Order handelt, wodurch
sich am Ende die Ausführung der Order ohne Not verzögern könnte.
Bei so gefassten Markt- oder Limitorders,
die eigens mit der Orderbeschränkung "Fill-or-Kill" (FOK-Order,
"quick order") ausgezeichnet werden, handelt es sich um eine
Abwandlung der bezeichneten Orderart, deren Bestimmung darin liegt,
an der Börse unverzüglich und zugleich in vollem Umfange ausgeführt
zu werden. Wird eine Preislimitorder mit dem Beigabe FOK-Order versehen,
so ist sie also in ihrem gesamten Umfange zum benannten Limitkurs oder,
wo angängig, zu einem für den Auftraggeber vorteilhafteren Kurs an der
Börse zusammenzuführen. Gelingt dies im ersten Anlauf nicht, wird die
betreffende "Fill-or-Kill"-Order auf der Stelle von selbst heraus wieder
gelöscht. Eine FOK-Order kann daher auch niemals Eingang in das Orderbuch
einer Börse finden.
Das Preislimit bei einer FOK-Order wird
sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit an dem vorliegenden Marktpreis des
Zeitpunktes der Ordergabe ausrichten, wie an nachstehendem Beispiel
klar gemacht: "Sell 500 CDE-Shares at 50, fill-or-kill.", eingereicht
bei einem hier angenommenen Kursstand von 49,90 US-$ für die CDE-Aktie.
Sofern es im elektronischen Handelsverkehr nicht gelingen sollte, die
FOK-Order auf Anhieb zur Ausführung zu bringen, wird sie von selbst
sogleich und zur Gänze gestrichen. Dabei ist es belanglos, ob
kurz darauf oder später ein Handelsumsatz zu dem angegebenen Order-Limitkurs
doch noch möglich gewesen wäre oder nicht.
Anmerkung: An Präsenzbörsen würde der
Broker auf dem Börsenparkett nach Entgegennahme der Order i.
d. R. drei Mal hintereinander – aber in einem Handlungsgang –
die FOK-Order zum gesetzten Limit (oder besser) auszuführen suchen.
Die Abfertigung der FOK-Order erfolgt insgesamt sehr rasch, so dass
es sich bei fernmündlicher Ordererteilung für den Börsenhändler durchaus
lohnen mag, während die Order durch den Broker zur Ausführung gebracht
wird in der Leitung zu bleiben, um eine Ausführungsbestätigung ("a
fill") abzuwarten.
Eine FOK-Order erweist sich oftmals dann
als zweckvoll, wenn der Kauf oder Verkauf einer ganz bestimmten, vorgegebenen
Zahl von Wertpapieren beziehungsweise Fondanteilen beabsichtigt wird,
indes aufgrund der gerade gegebenen Markverhältnisse schon im Voraus
zu übersehen oder zu vermuten ist, dass eine Ausführung zum angesetzten
Kurs nur in einer womöglich unerwünschten, geringeren Stückanzahl zustande
kommen wird als beansprucht. Durch den Gebrauch einer FOK-Order können
Teilausführungen
ebenso wie die meistenteils hierdurch verursachten zusätzlichen Handelskosten
in Grenzen gehalten, vielleicht sogar ganz vermieden werden.
Eine Teilausführung ist bei der Erledigung
einer FOK-Order in diesem Sinne also grundsätzlich nicht
zulässig. Auf obiges Beispiel münzend wird der Broker im Regelfall der
Praxis seine Mühe daran wenden, alle 500 CDE-Aktien zusammen auf einen
Schlag zu verkaufen. Sollte ihm dies trotz aller Mühewaltung misslingen,
wird die fragliche Order auf der Stelle gestrichen. Das eben Gesagte
steht natürlich bei aller Verschiedenheit im Einzelnen auch für sämtliche
an den Computerbörsen abgewickelten Aufträge in Geltung.
Leider findet dieser Leitgedanke einer
FOK-Order nicht durchweg bei allen Wertschriftenbörsen oder bei jedem
Brokerhaus seine rückhaltlose Beachtung. So geschieht es, dass Orders
an manchen Börsenplätzen trotz der Verwendung des Zusatzes "fill or
kill" zur teilweisen Ausführung gebracht werden. Dies kann daran liegen,
dass die Liquidität auf der Börse
recht dürftig ist und nicht ausreicht, um die Order in ihrem Gesamtumfang
sofort auszurichten. In diesem Fall würde die Börse nur den Anteil der
in der Order aufgegebenen Stückzahl vollziehen, für den ausreichend
Liquidität vorhanden ist und der übriggebliebene Teil würde zurückgenommen.
Es empfiehlt sich daher in hohem Maße, vor Gebrauch des FOK-Orderzusatzes
erst eine zuverlässige Auskunft über deren Handhabung im lebendigen
Verlauf des Marktverkehrs einzuholen.
Die IOC-Order ("Immediate or
Cancel Order", auch "Immediate and Cancel Order" oder um
der Kürze willen "IC-Order" genannt) wird meist in Begleitung
mit den Limitorders verwendet und beansprucht ebenso wie die "Fill-or-Kill"-Order
eine sofortige Orderausführung, aber im Umfang nur soweit immer möglich
ist. Ein unausgeführter Teil wird daraufhin sogleich von der Börse
wieder fallen gelassen. Der Unterschied zu einer "Fill-or-Kill"-Order
besteht mithin darin, dass die IOC-Order Teilausführungen durchaus
ermöglicht. Was ihre Bestimmung angeht, so findet die IOC-Order gehäuft
bei Kauf- und Verkaufaufträgen von "round
lots" in größerer Zahl Verwendung.
Ein Beispiel hierzu:
Ein Geldanleger ordert 800 DEF-Aktien zu 19 US-$ das Stück, "Immediate-or-Cancel".
Die betreffende Order gelangt nur wenige Augenblicke später über den
Broker an die Börse. Es kommt ein Handel über bloß 400 DEF-Aktien zu
19US-$ zustande, weil gerade
nicht mehr davon zum Verkauf angeboten werden; dann steigt der Kurs
auf 19,20US-$. Der als Rest
verbliebene Teil der Order wird daraufhin umgehend gestrichen, und der
Auftraggeber erhält nun eine Ausführungsbestätigung über 400 DEF-Aktien
zu 19US-$ die Aktie. Auch bei
der IOC-Order ist es wieder unerheblich, ob im Anschluss daran ein Handel
zum Order-Limitkurs von 19 US-$ nochmals möglich gewesen wäre oder nicht.
AON-Orders
("All-or-None-Orders") zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihrem
Zweck gemäß stets in einem Handlungsstrang und dabei in vollem Umfange
im Marktverkehr zusammenzuführen sind; lässt sich dies unter den gegebenen
Angebots- und Nachfrageverhältnissen an der Börse nicht auf den ersten
Wurf und in dem vorher festgelegten Maße einrichten, so bleibt die fragliche
Order im Orderbuch vermerkt ("pending"), gegebenenfalls so lange,
bis eine Zusammenführung ("matching") zu einer späteren Zeit
möglich wird. Ähnlichkeit mit einer FOK-Order findet die AON-Order insofern
als auch sie Teilausführungen keinesfalls zulässt. Der Unterschied zur
FOK-Order liegt indessen in der Zeitdauer: AON-Order werden gewohnheitsmäßig
nicht gestrichen, sofern sich eine vollumfängliche Orderausführung
nicht sogleich und unmittelbar erzielen lässt. Durch den Einsatz einer
AON-Order vermeidet der Börsenhändler, dass seine Order zu verschiedenen
Zeitpunkten, und damit einhergehend gar nicht selten zu unterschiedlichen
Kursen, zu seinem Nachteil ausgeführt wird.
Die eigentliche Schwäche, die dem Gebrauch
einer AON-Order anhaftet, ist darin auszumachen, dass sie gewöhnlich
nur einen sehr niedrigen Prioritätsrang aufweist. Sie steht nämlich
erst dann zur Ausführung an, nachdem alle sonstigen Orderarten, vorrangig
sind das Markt- und Limitorders, im vorgehenden Marktverlauf vollständig
bedient werden konnten. Außerdem werden nicht selten Mindesthandelsmengen
von drei "round lots" (i. d.
R. = 300 Stück Aktien) für ihre Verwendung vorausgesetzt.
Im Börsenalltag finden AON-Orders vorwiegend
an den nordamerikanischen Börsenplätzen Anwendung, vor allem im Zusammenhang
mit der Vergabe größerer Limitorders, die über mehrere "round lots"
lauten. Solche Marktorders währenddessen, die mit dem Zusatz "AON" versehen
worden sind, werden von den Börsen regelmäßig zurückgewiesen.
Noch weitere darüber hinausgehende
Sonderfälle sind: a) die sogenannte
Scale Order und b.) die Eisberg-Order ("iceberg order").
Eine Scale Order legt bestimmte Preisabschnitte fest und ordnet
diesen jeweils bestimmte Mengen an Wertpapieren zu, die zu den verschieden
abgestuften Preisen ge- bzw. verkauft werden sollen; Eisberg-Orders
(auch "hidden-size order" genannt) dagegen werden häufig von
institutionellen Marktteilnehmern zum Kauf wie auch zum Verkauf größerer
Stückzahlen verwendet. Um unliebsame Einflüsse auf den Gang der Kurse
durch selbstgemachte Handelsvorgänge ("price impact") zu vermeiden,
falls eine übergroße Order auf einmal an den Markt gelangen sollte,
wird das ins Auge gefasste Gesamtvolumen nicht in einem Gusse am Markt
untergebracht, sondern mithilfe der Eisberg-Order zuerst in einzelne,
entzweite Abschnitte heruntergebrochen, die anschließend nun als Teilorders
verpackt stufenweise zur Ausführung gebracht werden. Eine Eisberg-Order
als solche bleibt im Markt aufrecht, bis das von ihr umschlossene zusammengezogene
Transaktionsvolumen vollständig abgewickelt werden konnte. Für Dritte
erkennbar wird dabei in der Regel immer nur der Umfang der für den Augenblick
gerade zur Ausführung anstehenden Teiltransaktion ("die Spitze des Eisberges"),
nicht jedoch der Gesamtumfang der Eisberg-Order.
Eine sogenannte
Alternativ-Order ("alternative order",
häufig auch OCO-Order, "one cancels other order" genannt)
besteht zwar förmlich aus zwei eigenständigen Teil-Orders, die aber
zusammen auf einem einzigen Orderticket vermerkt und damit an der Börse
auch als ungeteilte Einheit gehandhabt werden. Durch Einhändigung einer
Alternativ-Order wird der Broker angewiesen, sobald einer der beiden
Aufträge als Teil einer OCO-Order am Markt Erledigung finden konnte,
den übrig gebliebenen Teil auf der Stelle zu löschen. "One cancels other
orders" zählen zu den strategisch miteinander verknüpften Börsenaufträgen
("strategy orders"), die zwar nicht an allen, doch an vielen
Wertpapierbörsen ausdrücklich statthaft sind. Derartig zusammengestellte
Börsenaufträge tragen zur Erhöhung der Planungssicherheit bei, indem
sich sämtliche ihrer Teil-Orders zielgerichtet aufeinander zupassen
lassen.
Wiewohl grundsätzlich alle möglichen Arten
von Orders miteinander verkettet werden können, handelt es sich bei
der einen Teil-Order einer Alternativ-Order bezeichnenderweise um eine
Limitorder, bei der anderen
regelmäßig um eine Stopp-Order.
In Erwartung steigender Kurse ("bullish strategy") liegt, wie
im Falle einzelner Orders, so auch hier, der Stopp-Kurs der Kauf-Stopp-Order
über dem laufenden Marktpreis, während der Limitkurs der Kauf-Limitorder
unter dem laufenden Marktpreis gesetzt wird. Für eine Spekulation
auf fallende Kurse ("bearish strategy") gilt umgekehrt: Der Stopp-Kurs
der Verkauf-Stopp-Order liegt unter dem laufenden Marktpreis
und der Limitkurs der Verkauf-Limitorder über dem herrschenden
Marktpreis.
Ein Beispiel einer
Spekulation à la Hausse ("bullish"):
Die CDE-Aktie notiert 25US-$.
Ein Kapitalanleger erwartet, dass die CDE-Aktie zwar kurzfristig im
Kurse noch in etwas nachgeben, auf lange Sicht jedoch nachhaltig anziehen
werde. Unser Anleger könnte nun sehr einfach eine Limitorder einreichen,
ausgestattet mit einem Limitkurs von knapp unter 25US-$.
Allerdings birgt dies die Gefahr, dass die CDE-Aktie zu steigen beginnt,
ohne dass der Limitkurs vorher nochmals erreicht werden würde. Um dieser
Möglichkeit entgegenzubauen, kommt eine OCO-Order in Betracht. Entsprechend
könnte unser Börsenhändler folgende OCO-Order erteilen: "Either Buy
500 CDE-Shares at 24,50 or Buy 500 CDE-Shares at 26,50, Stop". Auf
diese Weise gelingt es ihm zuverlässig, auch im Falle unmittelbar steigender
Kurse Position zu beziehen.
Zur Erläuterung: Fällt nun im Anschluss
daran die CDE-Aktie im Kurse auf 24,50 US-$ oder noch darunter, so gelangt
hierdurch die Limitorder zur Ausführung; gleichzeitig aber wird
die dazugehörige Stopp-Order gestrichen. Steigt hingegen die CDE-Aktie,
ohne vorher nochmals im Kurs auf 24 US-$ zurückzufallen, über 26,50
US-$, so führt dies zur Ausführung der Stopp-Order und die Limitorder
wird im gleichen Zuge gestrichen.
Doch Achtung: Gerade so wie es bei Limitorders
gängige Praxis ist, so wird auch hier stillschweigend unterstellt, dass
der Anleger sich zugleich zu einer Teilausführung seiner Limitorder
versteht! Was von Limitorders selbst, gilt freilich also auch von Limitorders
als Bestandteil von OCO-Orders. Kommt es nun tatsächlich zu einer Teilausführung
der Limitorder, die Teil einer OCO-Order ist, so wird gewöhnlich ihr
Stopp-Order-Teil gleichzeitig um die Anzahl der bereits georderten Wertpapiere
selbsttätig herabgesetzt.
Der Einsatz einer OCO-Order ist im Allgemeinen
dann zweckmäßig, wenn zwei zwar in enger Beziehung zueinander stehende,
sich aber in ihrer Umsetzbarkeit gegenseitig ausschließende Orders erteilt
werden sollen, wie es besonders bei herkömmlichen richtungsgebundenen
Börsengeschäften üblich ist. Eine ordnungsgemäße Ordergabe einer OCO-Order,
die vom Broker vorschriftsmäßig gehandhabt wird, bietet beste Gewähr
dafür, dass beide Orders nicht ungewollt gleichzeitig auf dem Markt
ausgeführt werden.
DNR-Orders
("do-not-reduce orders") sind besondere Order-Anweisungen an
den Designated Maket Maker (ehedem "specialist") der
NYSE, am Ex-Dividende-Tag
Verkaufs-Stopp- bzw. Kauf-Limit-Kurse nicht, wie sonst üblich, eigenmächtig
um den Dividendenbetrag zu kürzen.

Mit Einreichung einer "discretionary
order" überträgt der Kunde, sowie er sich dazu entschlossen hat,
vorübergehend oder auf Dauer verbindlich Handelsvollmacht auf seinen
Kontenbetreuer. Das mag z.B.
dann am Orte sein, wenn der Kunde für irgendeine Zeit nicht willens
oder außerstande ist, sich selbst seiner Börsengeschäfte anzunehmen
(etwa wegen Urlaub, Krankheit usw.), während er rückhaltlos Vertrauen
in die gründlichen und umfassenden Handelsfähigkeiten der ausführenden
Mitarbeiter seines Brokerhauses setzen kann.
Bei den "discretionary orders" unterscheidet
man "full discretionary orders", auf deren Grundlage der Bevollmächtigte
vollständige Handelsvollmacht über das Kundenkonto erhält, und "limited
discretionary orders", welche mit lediglich eingeschränkter Handelsvollmacht
versehen sind. Letztere Unterart wieder kann sich beziehen auf eine
persönliche Einzelvereinbarung mit dem bevollmächtigten Broker unterschiedlichsten
Inhalts, z.B. auf die Menge
("volume") der zu handelnden Wertpapiere, oder darauf, ob einzig
gekauft ("buy order") oder verkauft ("sell order") werden
soll. Befindet der Kunde selbst über sämtliche Punkte in der Ausgestaltung
seiner Order bis auf den Preis bzw. die Preisspanne sowie die Zeitwahl
("timing" – also den vorteilhaftesten Zeitpunkt der Orderplatzierung),
so handelt es sich nach den NYSE- und NASD-Regeln allerdings nicht
mehr um "discretionary orders".
Andererseits können "limited discretionary
orders" auf der Unterlage besonderer Konti, sog. "limited dicretionary
accounts", vorgelegt werden. "Limited dicretionary accounts"
charakterisieren sich dadurch, dass der Kundenbetreuer des beauftragten
Brokerhauses zwar uneingeschränkte Handelsvollmacht innehat,
jedoch die Befugnis nicht hat, Geld vom Kundenkonto abzuheben oder darauf
einzuzahlen.
Eine gänzlich andere Art einer Handelsvollmacht
stellt die "market not held order" (NH) dar. Mit deren Verwendung
gewährt der Wertpapierhändler dem beauftragten Broker einen gewissen
Ermessensspielraum, zu welcher Zeit genau seine eingereichte Order während
der fraglichen Börsensitzung ausgeführt werden möge. Die Güte der Orderausführung
einer "market not held order" ist damit unweigerlich mit der höchst
persönlichen Fähigkeit eines Brokers verknüpft, den gelegenen Zeitpunkt
für ihre Ausführung zutreffend einzuschätzen.

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