Zusätzlich qualifizierte Orders
Im Zuge
der Erledigung einer Limitorder,
die zur Weiterleitung an eine altherkömmliche Präsenzbörse bestimmt
ist, wird der Broker vor Ort sich zu Gunsten des Auftraggebers beeifern,
zum Mindesten zum vorgegeben Kurs abzuschließen, wo es irgend angeht
aber einen besseren ("or better") für ihn auszuhandeln suchen.
Ein Gleiches gilt sinngemäß auch für die Orderabwicklung über vollelektronische
Handelsplattformen und multilaterale Handelssysteme (Computerbörsen)
der Neuzeit, wo der inneren Technik der Börsenvorrichtung diese Aufgabe
übertragen ist - was wieder zur Folge hat, dass der Zusatz "or better"
heutzutage ungebräuchlich geworden ist. "Besser" heißt im Falle von
Kauf-Limitorders einen tieferen, im Falle von Verkauf-Limitorders
einen höheren Ausführungskurs als der in der betreffenden Order vom
Auftraggeber als Limitpreis benannte.
Zur
Erteilung einer gültigen Limitorder bedarf es im Allgemeinen des ausdrücklichen
Zusatzes "or better" nicht (allein durch die Beifügung "or better" wird
der Broker nicht härter arbeiten!). Eine gelegentliche Ausnahme davon
zeigt der nachstehend angeführte Beispielsfall auf: Es sei angenommen,
der Kurs der YZA-Aktie notiert gegenwärtig 30,50US-$.
Ein Kunde eines Wertpapierhandelshauses, der eben diesen Kursstand für
den Augenblick für überzogen hoch hält, gibt daraufhin eine Limitorder
auf, die YZA-Aktie zu 30US-$
"or better", also möglichenfalls auch klar über dem herrschenden Marktpreis
zu verkaufen. Der Broker, der den Auftrag zu verrichten sucht,
ist nach Erhalt der Order gefordert, den Markt zunächst auf bessere
Kurse als den vom Kunden festgelegten Limitkurs zu prüfen und anschließend
diese erst dann im Markt zusammenzuführen.
Man mache
von der Ergänzung "or better" lieber nur in solchen Fällen Gebrauch,
wo der Markt wirklich "besser" ist, weil es ansonsten zu Klärungsbedarf
darüber kommen kann, ob es sich bei der fraglichen Order in Wahrheit
nicht doch um eine Stopp-Order
handelt, wodurch sich am Ende die Ausführung der Order ohne Not verzögern
könnte.
Bei jenen
Markt- oder Limitorders, die eigens mit der Orderbeschränkung "Fill-or-Kill"
(FOK-Order, "quick order") ausgezeichnet werden, handelt
es sich um einen Ordertyp, dessen Bestimmung darin liegt, an der Börse
unverzüglich und dabei in vollem Umfange ausgeführt zu werden.
Wird eine Preislimitorder mit dem Requisit FOK-Order versehen, so ist
sie also in vollem Umfange zum benannten Limitkurs oder, wo angängig,
zu einem für den Auftraggeber vorteilhafteren Kurs an der Börse zusammenzuführen.
Gelingt dies im ersten Anlauf nicht, wird die betreffende "Fill-or-Kill"-Order
auf der Stelle von selbst heraus storniert. Eine FOK-Order kann daher
auch niemals Eingang in das Orderbuch einer Börse finden.
Der Limitkurs
einer FOK-Order wird sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit an dem vorliegenden
Marktpreis des Zeitpunktes der Ordergabe ausrichten, wie an nachstehendem
Beispiel klar gemacht: "Sell 500 CDE-Shares at 50, fill-or-kill.",
eingereicht bei einem hier angenommenen Kursstand von 49,90 US-$ für
die CDE-Aktie. Sofern es im elektronischen Handelsverkehr nicht gelingen
sollte, die FOK-Order auf Anhieb zur Ausführung zu bringen, wird sie
von selbst sogleich und zur Gänze gestrichen. Dabei ist es belanglos,
ob kurz darauf oder später ein Handelsumsatz zu dem angegebenen Order-Limitkurs
doch noch möglich gewesen wäre oder nicht.
Anmerkung:
An Präsenzbörsen würde der Broker auf dem Börsenparkett nach Entgegennahme
der Order i. d. R. drei Mal
hintereinander – aber in einem Handlungsgang – die FOK-Order zum gesetzten
Limit (oder besser) auszuführen suchen. Die Abfertigung der FOK-Order
erfolgt insgesamt sehr rasch, so dass es sich bei telefonischer Ordererteilung
für den Börsenhändler durchaus lohnen mag, während die Order zur Ausführung
gebracht wird am Telefon eine Ausführungsbestätigung ("a fill")
abzuwarten.
Eine FOK-Order
erweist sich oftmals dann als zweckvoll, wenn der Kauf oder Verkauf
einer ganz bestimmten, vorgegebenen Zahl von Wertpapieren beziehungsweise
ETF-Anteilen beabsichtigt wird, indes aufgrund der gerade gegebenen
Markverhältnisse schon im Voraus zu übersehen oder zu vermuten ist,
dass eine Ausführung zum angesetzten Kurs lediglich in einer unerwünschten,
womöglich geringeren Stückanzahl zustande kommen wird als verlangt.
Durch den Gebrauch einer FOK-Order können
Teilausführungen
und die meistenteils hierdurch verursachten zusätzlichen Handelskosten
in Grenzen gehalten, vielleicht sogar ganz vermieden werden.
Eine Teilausführung
ist bei der Erledigung einer FOK-Order also grundsätzlich nicht
zulässig. Leider findet dieser Leitgedanke einer FOK-Order nicht durchweg
bei jeder Wertschriftenbörse oder bei jedem Brokerhaus seine rückhaltlose
Beachtung. Daher empfiehlt es sich in hohem Maße, vor Gebrauch des FOK-Orderzusatzes
eine zuverlässige Auskunft über deren Handhabung im Marktprozess einzuholen.
Auf das obige Beispiel münzend, wird der Broker jedoch im Regelfall
der Praxis seine Mühe daran wenden, alle 500 CDE-Aktien zusammen auf
einen Schlag zu verkaufen. Sollte ihm dies misslingen, wird die betreffende
Order auf der Stelle gestrichen. Das eben Gesagte steht natürlich ganz
entsprechend auch für Aufträge an den Computerbörsen in Geltung.
Die
IOC-Order ("Immediate or Cancel Order", auch "Immediate
and Cancel Order" oder um der Kürze willen "IC-Order" genannt)
wird in Verbindung mit den Limitorders verwendet und beansprucht ebenso
wie die "Fill-or-Kill"-Order eine sofortige
Orderausführung, aber im Umfang nur soweit immer möglich ist. Ein
unausgeführter Teil wird daraufhin sogleich von der Börse gelöscht.
Der Unterschied zu einer "Fill-or-Kill"-Order besteht mithin darin,
dass die IOC-Order Teilausführungen durchaus ermöglicht. Was
ihre Bestimmung angeht, so findet die IOC-Order gehäuft bei Kauf- und
Verkaufaufträgen von "round
lots" in größerer Zahl Verwendung.
Ein
Beispiel hierzu: Ein Geldanleger ordert 800 DEF-Aktien zu 19 US-$
das Stück, "Immediate-or-Cancel". Die betreffende Order gelangt
nur wenige Augenblicke später über den Broker an die Börse. Es kommt
ein Handel über lediglich 400 DEF-Aktien zu 19US-$
zustande; dann steigt der Kurs auf 19,20US-$.
Der als Rest verbliebene Teil der Order wird daraufhin umgehend gestrichen,
und der Auftraggeber erhält nun eine Ausführungsbestätigung über 400
DEF-Aktien zu 19US-$ die Aktie.
Auch bei der IOC-Order ist es wieder unerheblich, ob im Anschluss daran
ein Handel zum Order-Limitkurs von 19 US-$ nochmals möglich gewesen
wäre oder nicht.
AON-Orders
("All-or-None-Orders") zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihrem
Zweck gemäß stets in einem Handelsakt und dabei in vollem Umfange
im Markt zusammenzuführen sind; lässt sich dies unter den gegebenen
Marktverhältnissen an der Börse nicht auf den ersten Wurf und in dem
vorher festgelegten Maße einrichten, so bleibt die fragliche Order im
Orderbuch vermerkt, gegebenenfalls so lange, bis ein "matching" zu einer
späteren Zeit möglich wird. Ähnlichkeit mit einer FOK-Order findet die
AON-Order insofern als auch sie Teilausführungen keinesfalls zulässt.
Der Unterschied zur FOK-Order liegt indessen in der Zeitkomponente:
AON-Order werden gewohnheitsmäßig nicht storniert, wenn sich
eine vollumfängliche Orderausführung nicht sogleich und unmittelbar
erzielen lässt. Durch den Einsatz einer AON-Order vermeidet der Börsenhändler,
dass seine Order zu verschiedenen Zeitpunkten, und damit einhergehend
gar nicht selten zu unterschiedlichen Kursen, zu seinem Nachteil ausgeführt
wird.
Die
eigentliche Schwäche, die dem Gebrauch einer AON-Order anhaftet, ist
darin auszumachen, dass sie gewöhnlich nur einen sehr niedrigen Prioritätsrang
aufweist. Sie steht nämlich erst dann zur Ausführung an, nachdem alle
sonstigen Orderarten, vorrangig sind das Markt- und Limitorders, im
vorgehenden Marktverlauf vollständig bedient werden konnten. Außerdem
werden nicht selten Mindesthandelsmengen von drei "round lots" (i.
d. R. = 300 Stück Aktien) für ihre Verwendung vorausgesetzt.
Praktisch
finden AON-Orders vorwiegend an nordamerikanischen Börsenplätzen Anwendung,
vor allem im Zusammenhang mit der Vergabe größerer Limitorders, die
über mehrere "round lots" lauten. Solche Marktorders währenddessen,
die mit dem Zusatz "AON" versehen worden sind, werden von den Börsen
regelmäßig zurückgewiesen.
Noch
weitere darüber hinausgehende Sonderfälle
sind: a) die sogenannte Scale Order und b.) die Eisberg-Order
("iceberg order"). Eine Scale Order legt bestimmte Preisabschnitte
fest und ordnet diesen jeweils bestimmte Mengen an Wertpapieren zu,
die zu den verschieden abgestuften Preisen ge- bzw. verkauft werden
sollen; Eisberg-Orders (auch "hidden-size order" genannt)
dagegen werden häufig von institutionellen Marktteilnehmern zum Kauf
wie auch zum Verkauf größerer Stückzahlen verwendet. Um unliebsame Einflüsse
auf den Gang der Kurse durch selbstgemachte Handelsvorgänge ("price
impact") zu vermeiden, falls eine übergroße Order auf einmal an
den Markt gelangen sollte, wird das ins Auge gefasste Gesamtvolumen
nicht in einem Gusse am Markt untergebracht, sondern mithilfe der Eisberg-Order
zuerst in einzelne, entzweite Abschnitte heruntergebrochen, die anschließend
nun als Teilorders verpackt stufenweise zur Ausführung gebracht werden.
Eine Eisberg-Order als solche bleibt im Markt aufrecht, bis das von
ihr umschlossene zusammengezogene Transaktionsvolumen vollständig abgewickelt
werden konnte. Für Dritte erkennbar wird dabei in der Regel immer nur
der Umfang der für den Augenblick gerade zur Ausführung anstehenden
Teiltransaktion ("die Spitze des Eisberges"), nicht jedoch der Gesamtumfang
der Eisberg-Order.
Eine
sogenannte Alternativ-Order ("alternative
order", auch OCO-Order, "one cancels other order"
genannt) besteht zwar aus je zwei abgetrennten Teil-Orders, die aber
zusammen auf einem Orderticket vermerkt und damit als ungeteilte Einheit
auch gehandhabt werden. Durch Einhändigung einer Alternativ-Order wird
der Broker angewiesen, sobald eine der beiden Teil-Orders am Markt Erledigung
finden konnte, die übrig gebliebene Order umgehend zu löschen. Alternativ-Orders
zählen zu den strategisch verknüpften Aufträgen ("strategy orders"),
die zwar nicht an allen, doch an vielen Wertpapierbörsen ausdrücklich
statthaft sind. Strategisch zusammengestellte Orders tragen zur Erhöhung
der Planungssicherheit bei, indem sich sämtliche ihrer Teil-Orders zielgerichtet
aufeinander zupassen lassen.
Wiewohl
grundsätzlich alle möglichen Arten von Orders miteinander verkettet
werden können, handelt es sich bei der einen Teil-Order einer Alternativ-Order
bezeichnenderweise um eine Limitorder,
bei der anderen regelmäßig um eine
Stopp-Order. In Erwartung
steigender Kurse ("bullish strategy") liegt, wie im Falle einzelner
Orders, so auch hier der Stopp-Kurs der Kauf-Stopp-Order über
dem laufenden Marktpreis, während der Limitkurs der Kauf-Limitorder
unter dem laufenden Marktpreis gesetzt wird. Für eine Spekulation
auf fallende Kurse ("bearish strategy") gilt umgekehrt: Der Stopp-Kurs
der Verkauf-Stopp-Order liegt unter dem laufenden Marktpreis
und der Limitkurs der Verkauf-Limitorder über dem herrschenden
Marktpreis.
Ein Beispiel einer Spekulation à la Hausse
("bullish"): Die CDE-Aktie notiert 25US-$.
Ein Kapitalanleger erwartet, dass die CDE-Aktie zwar kurzfristig im
Kurse noch in etwas nachgeben, auf lange Sicht jedoch nachhaltig anziehen
werde. Unser Anleger könnte nun sehr einfach eine Limitorder einreichen,
ausgestattet mit einem Limitkurs von knapp unter 25US-$.
Allerdings birgt dies die Gefahr, dass die CDE-Aktie zu steigen beginnt,
ohne dass der Limitkurs vorher noch einmal erreicht werden würde. Um
dieser Möglichkeit entgegenzubauen, kommt eine OCO-Order in Betracht.
Entsprechend könnte unser Investor nun die folgende OCO-Order erteilen:
"Either Buy 500 CDE-Shares at 24,50 or Buy 500 CDE-Shares at 26,50,
Stop". Auf diese Weise gelingt es ihm zuverlässig, auch im Falle
unmittelbar steigender Kurse Position zu beziehen.
Zur
Erläuterung: Fällt nun im Anschluss daran die CDE-Aktie im Kurse auf
24,50 US-$ oder noch darunter, so gelangt hierdurch die Limitorder
zur Ausführung; gleichzeitig aber wird die dazugehörige Stopp-Order
gestrichen. Steigt hingegen die CDE-Aktie, ohne vorher nochmals im Kurs
auf 24 US-$ zurückzufallen, über 26,50 US-$, so führt dies zur Ausführung
der Stopp-Order und die Limitorder wird im gleichen Zuge gestrichen.
Doch
Achtung: Gerade so wie es bei Limitorders gängige Praxis ist, so wird
auch hier stillschweigend unterstellt, dass der Anleger sich zugleich
zu einer Teilausführung seiner Limitorder versteht! Was von Limitorders
selbst, gilt freilich also auch von Limitorders als Bestandteil von
OCO-Orders. Kommt es nun tatsächlich zu einer Teilausführung der Limitorder,
die Teil einer OCO-Order ist, so wird üblicherweise ihr Stopp-Order-Teil
gleichzeitig um die Anzahl der bereits georderten Wertpapiere herabgesetzt.
Der Einsatz
einer OCO-Order ist im Allgemeinen dann zweckmäßig, wenn zwei zwar in
enger Beziehung zueinander stehende, sich aber in ihrer Umsetzbarkeit
gegenseitig ausschließende Orders erteilt werden sollen. Eine ordnungsgemäße
Ordergabe einer OCO-Order, die vom Broker vorschriftsmäßig gehandhabt
wird, bietet beste Gewähr dafür, dass beide Orders nicht ungewollt gleichzeitig
auf dem Markt ausgeführt werden.
DNR-Orders
("Do-not-Reduce-Orders") sind besondere Order-Anweisungen an
den "specialist" der
NYSE, am Ex-Dividende-Tag Verkaufs-Stopp- bzw. Kauf-Limit-Kurse
nicht, wie sonst üblich, eigenmächtig um den Dividendenbetrag zu kürzen.

Mit Einreichung
einer "discretionary order" überträgt der Kunde, sowie er sich
dazu entschlossen hat, vorübergehend oder auf Dauer verbindlich Handelsvollmacht
auf seinen Kontenbetreuer. Das mag z.B.
dann am Platze sein, wenn der Kunde für irgendeine Zeit nicht willens
oder außerstande ist, sich selbst seiner Börsengeschäfte anzunehmen
(etwa wegen Urlaub, Krankheit usw.), während er rückhaltlos Vertrauen
in die gründlichen und umfassenden Handelsfähigkeiten der Mitarbeiter
seines Brokerhauses setzen kann.
Bei
den "discretionary orders" unterscheidet man "full discretionary
orders", auf deren Grundlage der Bevollmächtigte vollständige Handelsvollmacht
über das Kundenkonto erhält, und "limited discretionary orders"
ausgestattet mit lediglich eingeschränkter Handelsvollmacht. Letztere
wieder kann sich beziehen auf individuelle Einzelvereinbarungen mit
dem bevollmächtigten Broker von unterschiedlichster Art, z.B.
auf das Volumen der zu handelnden Wertpapiere, oder darauf, ob einzig
gekauft ("buy order") oder verkauft ("sell order") werden
soll. Befindet der Kunde selbst über sämtliche der Spezifikationen seiner
Order bis auf den Preis bzw. das Preisintervall und die Zeitwahl ("timing")
– also den vorteihaftesten Zeitpunkt der Orderplatzierung, so handelt
es sich nach den NYSE- und NASD-Regeln allerdings nicht mehr
um "discretionary orders".
Andererseits
können "limited discretionary orders" auf der Grundlage besonderer Konti,
sog. "limited dicretionary accounts", vorgelegt werden. "Limited
dicretionary accounts" charakterisieren sich dadurch, dass der
Kundenbetreuer des beauftragten Brokerhauses zwar uneingeschränkte
Handelsvollmacht innehat, jedoch die Befugnis nicht hat, Geld vom Kundenkonto
abzuheben oder darauf einzuzahlen.
Eine
gänzlich andere Art einer Handelsvollmacht stellt die "market not
held order" dar. Mit deren Verwendung gewährt der Wertpapierhändler
dem "floor broker" einen gewissen Ermessensspielraum, zu welcher
Zeit genau seine eingereichte Order während der Börsensitzung ausgeführt
werden möge. Die Güte der Orderausführung einer "market not held
order" ist damit unweigerlich mit der höchst persönlichen Fähigkeit
eines Brokers verknüpft, den gelegenen Zeitpunkt für ihre Ausführung
zutreffend einzuschätzen.

|