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Einfache Limitorder
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Das Bestreben eines jeden Wertpapierhändlers geht dahin,
mit denkbar günstigster Aussicht auf einen guten Schnitt auf den Finanzmarkt
zu treten. Von diesem Gesichtspunkt aus wird dem Kauflustigen vorrangig
daran gelegen sein, sich zu billigen, also zu so niedrigen Kursen mit
Wertpapieren zu versorgen, wie es sich ermöglichen lässt, mit dem Vorsatz,
diese zum höchsten erreichbaren Kurs abzugeben, soweit die Kurse hinlänglich
gestiegen sind. Immer wieder nutzen die Käufer von Wertpapieren Limitorders,
auch und vor allem um ihre Kursgewinne bis zum Äußersten zu steigern
("take profit"), während Leerverkäufer sie mit deren Hilfe heimzubringen
suchen, sowie die Kurse sich nur weit genug ermäßigt haben.
Als ebenso zweckdienliches wie gut bewährtes Mittel zur
Erreichung der besagten Ziele im Geschäft mit Wertpapieren und Optionen,
gleichviel welcher Richtung ("long" oder "short"), erweist
sich die Aufstellung eines Börsenauftrags nach dem Zuschnitt einer
Limit-Order.*
Je nach Handelsabsicht sind hierbei zwei Fälle auseinanderzuhalten:
die für Kauf-
und die für Verkaufszwecke
bestimmten Limit-Orders.
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Zeichnet ein Händler
am Wertpapiermarkt seine Order mit einer Preisziffer aus, bis zu
der hinauf er äußerstenfalls in der Nachfrage zu bleiben entschlossen
ist – entweder um Papiere in sein Portefeuille
neu aufzunehmen oder sich nach einem Leerverkauf wieder damit einzudecken
–, so dreht es sich bei dieserart Börsenauftrag um eine Kauf-Limitorder
("buy limit order").
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Benennt umgekehrt der
Auftraggeber eine Preisziffer, bis zu der hinab er äußerstenfalls
im Angebot zu bleiben gewillt ist, entweder um Papiere aus seinem
Portefeuille abzustoßen oder diese leer zu verkaufen, so macht er
damit eine Verkaufs-Limitorder ("sell limit order")
offen kenntlich.
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[* Für den
Fall eines vorher getätigten Leerverkaufs
hegen sie wiederum den Plan, die Papiere bald darauf, so es irgend angeht,
mit der Kauf-Limitorder oder einer anderen, den Marktverhältnissen entsprechenden
Kauforder zu ermäßigten Kursen wiederzubeschaffen.]
Eine Limitorder (limitierter Auftrag;
vom lateinischen »limes = Grenze«) kennzeichnet sich demgemäß
dadurch, dass sie einseitig bedingt einen Grenzpreis vorweist. Der Auftraggeber
gibt bei der Anfertigung einer Limitorder dem beauftragten Wertpapierhandelshaus
ausdrücklich einen niedrigsten bzw. höchsten Kurs (das Limit)
vor, bis zu dem er zu verkaufen bzw. zu kaufen beabsichtigt. Hierdurch
stellt der Wertpapierhändler sicher, dass der von ihm vorab festgemachte
Preisansatz, zu dem er äußerstenfalls im Markte abzuschließen gewillt
ist, niemals zu seinem Nachteil unter- (Verkauforder) oder überschritten
(Kauforder) wird. In seinem äußeren Zahlenausdruck wird und muss der
Limitpreis einer Limitorder stets entsprechend der an der Börse für
das betreffende Wertpapier vorgeschriebenen Notierungsweise angeschlagen
werden. Im Falle von Börsenaufträge für Geschäfte mit Aktien erscheinen
diese also regelmäßig als Geldpreise, die auf das Stück bezogen sind,
im Falle eines ETF als solche, die auf einen (1) Anteil eines ETF gemünzt
sind. – Der richtige Gebrauch einer Limitorder sei an nachfolgenden
Beispielen klargemacht:
a.) Angenommen, ein
Kunde erteilt seinem Brokerhaus eine Limitorder, 500 UVW-Aktien
zu einem Limitkurs von, sagen wir, 30€
das Stück zu kaufen, so drückt er hierdurch seinen Willen aus, nicht
mehr als 30€ je Aktie auszulegen,
d.i. 15000
€ für das Börsengeschäft im Ganzen gesehen. Alle Marktpreise von
30€ und weniger sind für
ihn annehmbar und bewirken vorkommendenfalls eine ungesäumte Erledigung
der Limitorder. Eine mit einer Preisziffer von 30 ausgezeichnete
Kauf-Limitorder bleibt indes unausgeführt in den Orderbüchern liegen,
solange der Börsenkurs der UVW-Aktie sich im betreffenden Markt
über der Marke von 30€
bewegt.
b.) Gibt ein Kunde
eine Limitorder, 5000 VWXY-ETF-Anteile
zu 3 € für ein Teil zu verkaufen, so zeigt er hierdurch unmissverständlich
auf, dass er nicht gesonnen ist, weniger als
3€ je Anteilspapier zu
erlösen. Solange also der Kurs unter
3€ verharrt, bleibt die
Verkaufs-Limitorder unausgeführt in den Orderbüchern der Börse zurück.
Zu einem Abschluss gelangt es somit nicht. Wird der ETF indessen
zu 3€ oder zu höheren Kursen
gehandelt, so kommt ein Abschluss im Markt zum dann herrschenden
Kurs unmittelbar zustande.
Bei der Aufstellung einer Limitorder ist
völlige Klarsicht darüber, wo Limitkurse im Verhältnis zum vorliegenden
Börsenkurs zu setzen sind, von ausschlaggebender Bedeutung für eine
sinnhafte Anwendung der Order. Dabei gilt die Regel:
Limitkurse einer Kauf-Limitorder werden
unterhalb des vorhandenen Marktpreises gelegt; Limitkurse einer
Verkaufs-Limitorder werden dagegen oberhalb des vorhandenen Marktpreises
angesetzt.
Zur sprachlichen bzw. schriftlichen Aufstellung
einer gültigen Limitorder jenseits einer über eine vorgegebene Ordermaske
online vorgetragene Order bedarf es des buchstäblichen Zusatzes "Limit"
nicht unbedingt. Allein durch die Tatsache, dass der Händler mit der
Aufgabe der Order wortdeutlich einen Kurs benennt, zeichnet sich seine
Order aus sich selbst heraus erkennbar als Limitorder aus. So etwa:
"Buy 100 XYZ-Shares at $ 40"; nur durch Nennung der Preisziffer
von 40 (US-$) ist die Kauforder unseres Beispiels bereits als Limitorder
für den Ankauf von Aktien fertig bezeichnet.
Wenden wir uns nun der Wirkungsweise einer
Limitorder, ihren Mängeln und Vorzügen, einschließlich ihrer Gefahrenpunkte
zu: Eine Limitorder schließt regelmäßig ein
Ausführungsrisiko in sich,
das als solches zum Ausdruck kommt in der Ungewissheit darüber, ob der
Auftraggeber tatsächlich zu dem ihm erwünschten (oder womöglich zu einem
für ihn besseren) Kurs zum Zuge kommt oder eben gar nicht. Das Ausführungsrisiko
rührt daher, weil eine Limitorder im Marktverkehr nur dann ausführbar
wird, wenn der Börsenpreis das gesetzte Limit nachweislich zu erreichen,
so es nicht endlich zu durchdringen vermag. Allein bei bloßem Erreichen
des gesetzten Limits durch den Marktpreis wird dem Wertpapierhändler
für gewöhnlich keine Zusicherung auf Ausführung seiner Order
("a fill") zugestanden. Im Börsenleben erreicht der Marktpreis
zuweilen sogar zum zweiten- und drittenmale hintereinander den gesetzten
Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es hernach zur erstrebten Orderausführung
kommt ("touched unable") – und dem Broker darüber Vorwürfe zu
machen wären. Limitorders besitzen nämlich im laufenden Handel eine
der niedrigsten Prioritäten unter allen Orderarten überhaupt,
d.h. sie sind erst dann an
der Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden Markt-, Stopp-,
MIT-Orders usw. zu
ihrem Recht gekommen sind. Unter allen Kauf-Limitorders wieder haben
diejenigen, die mit dem höchsten Limit versehen sind, Vorrang vor den
übrigen; umgekehrt im Falle von Verkauf-Limitorders haben diejenigen
Aufträge mit dem niedrigsten Limit Vorrang vor allen anderen Orders
dieser Art. Liegen mehrere Orders gleich hohen Limits vollziehbar vor,
so wird jene Limitorder zuerst ausgeführt, welche zuerst eingelaufen
ist. Im einen wie im anderen Fall darf ein Wertpapierhändler erst dann
sicher auf Erledigung seiner Limitorder rechnen, wenn der Markt das
genannte Limit zu über- (bei Verkauf-Limitorders) bzw. zu unterschreiten
vermochte (bei Kauf-Limitorders).
Nicht aus der Acht zu lassen ist noch
dazu Folgendes: Geht der Orderumfang über ein volles "round
lot" hinaus, so wird von Seiten der Börse unausgesprochen unterstellt,
dass der Auftraggeber mit einer
Teilausführung
seiner Limitorder einverstanden ist. Die vollständige Ausführung einer
Kauf-Limitorder über einen Handelsumfang von beispielsweise 300 CDE-Aktien
kann infolgedessen zu verschiedenen Zeitpunkten in verschiedener Stückzahl
und somit oftmals zu einander ungleichen Kursen erfolgen. Wer dies und
die hierdurch häufig verursachten zusätzlichen Handelskosten umgehen
will, sollte besser entweder eine
AON-Order oder gegebenenfalls eine
FOK-Order in Gebrauch setzen.
Limitorders können nirgends und niemals,
also weder aus eigener Kraft noch aus irgendwelchen markttechnischen
Gründen innerer oder äußerer Natur, zu Marktorders werden (vgl. hierzu:
Stopp-Orders), selbst dann nicht, wenn der
laufende Marktpreis den Limitpreis in seiner Höhe punktgenau zu erreichen
vermag. Um diesen Sachverhalt zu betonen, werden Limitorders im englisch-amerikanischen
Sprachraum mitunter auch "resting orders" ("resting", auf gut
Deutsch so viel wie "dabei bleiben") genannt.
Sollte es sich allerdings bei einem Börsenauftrag
um eine Limit-or-Market-on-Close-Order handeln (eine solche
stellt als Verbindung einer Limitorder mit einer
MOC-Order eine Spielart einer
gewöhnlichen Limitorder vor), so liegen die Dinge anders: Ist es dem
Broker bis zum Handelsschluss nicht möglich, zu den gesetzten Bedingungen
sich der Limit-or-Market-on-Close-Order zu entledigen, so wandelt sie
sich innerhalb der letzten Handelssekunden von selbst zu einer Marktorder
und wird demgemäß zum nächstbesten Kurs im Markt ausgeführt werden.
Unterlässt der Händler bei der Abfassung
einer Limitorder gleich welcher Spielart jedwede Angabe zu deren Gültigkeitsdauer,
so erstreckt sich ihre Geltung grundsätzlich auf den gesamten Handelszeitraum
("trading session") desjenigen Tages, an dem diese erteilt worden
ist ("day order"). Eine Limitorder erlischt, sowie sie an der
Börse ausgeführt werden konnte, ebenfalls wenn der Gültigkeitszeitraum
durchschritten, oder endlich wenn sie durch den Auftraggeber vor Ablauf
oder Ausführung ausdrücklich widerrufen wurde. Weiter ist zu bedenken,
dass alle eingereichten Limitorders, solange sie noch unerledigt sind,
offen im Orderbuch der Börse erscheinen und somit von jedermann eingesehen
werden können.
[* Bei manchen
von den Handelsbanken ist es die Regel, dass die vonseiten ihrer Kunden
erteilten Wertpapier-Limitorders aus sich heraus Gültigkeit bis zum
Monatsende (Ultimo) beanspruchen. Es empfiehlt sich daher, vor Einreichung
einer Order dieser Art von dem beauftragten Handelshaus zuverlässig
Auskunft über deren Dauer einzuholen.]
Sehen wie noch, welche Gesichtspunkte
bei der Auszeichnung einer Limitorder die am meisten zweckmäßige Lage
des Limit-Preises bestimmen? – Allgemein lässt sich dazu sagen, dass
je nach mit dem betreffenden Börsengeschäft verfolgtem Bestreben ein
für angemessen ("fair") und möglich gehaltener Preis in Ansatz gebracht
werden wird, der die vorgestellte persönliche Preisuntergrenze des an
den Markt herantretenden Wertpapierhändlers beim Ankauf bzw. Preisobergrenze
beim Verkauf (d.i. seine innerwirtschaftliche
Wertschätzung) für die in Frage stehende Aktie oder den ETF wiedergibt.
Sicherlich kann der Händler den Limitpreis auf eine beliebige, ihm genehme
Stufe auf der Preisleiter stellen, in der Hoffnung auf ein "Abstauberlimit".
Gleichwohl wird er ihn, will er beizeiten zum Zuge kommen, in erreichbare
Nähe zur gegenwärtig vorhandenen Kurslage ansetzen. Je nachdem wird
nun bei der zu treffenden Preisentscheidung vor dem Hintergrund des
gesamten sonstigen Marktumfeldes die bestehende
Marktvolatilität den letzten
Ausschlag geben. Wird hingegen bei diesem Anlass der Limitkurs allzu
hoch bzw. allzu niedrig gegriffen, so läuft der Händler Gefahr, bald
zu teuer zu kaufen, bald zu billig abzulassen, bald leer auszugehen
oder schlichtweg unverrichteter Dinge auf seinem offenen Posten sitzenzubleiben.
Abschließend zu beantworten ist diese Frage an und für sich jedes Mal
nur im vorliegenden Einzelfall.
Der Häufigkeit nach werden Limitorders
vorzugsweise dazu eingesetzt, Wertpapiere zu erwerben (Posten auf- oder
auszubauen) statt vorgehaltene Bestände an Wertpapieren wieder zu veräußern
(dem Schließen von offenen Posten). Demgegenüber hat es sich bewährt,
zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten bzw. Absicherung von Gewinnen
bestehender Geschäfte weniger Limitorders als vielmehr Stopp-Orders
zum Einsatz zu bringen.
Zusammenfassende Betrachtung zur Limitorder:
Limitierte Börsenaufträge sind vielgebraucht und beliebt, weil sie dem
Wertpapierhändler eine gewisse Gewalt über den erhältlichen Ausführungspreis
verschaffen. Besonders in seichten, wenig betretenen (wenig liquiden)
Märkten können sie oftmals behilflich sein, einem nie ganz auszuschließenden
"slippage"-Verhalten des
Kurses vorzubauen, während sie ihm gleichzeitig die Belastung durch
eine sonst nötige unablässige Beobachtung des Kurslaufs ersparen, die
ihm womöglich außer allem Verhältnis viel Zeit und Aufmerksamkeit abgefordert
hätte. Ferner lässt sich eine Limitorder ihrer angestammten Eigenheit
und besonderen Machart wegen musterbildlich als willkommene Schutzvorrichtung
gegen unvorhersehbare Preisschwankungen auffassen, so vor allem in schnellen
Märkten ("fast-moving markets"), indem sie die Eintrittswahrscheinlichkeit
sich plötzlich einstellender, unerwünschter Ausführungskurse auf billige
Weise herabsetzt. Eine Limitorder tritt regelmäßig dann ins Mittel,
wenn es in der Absicht der Handelsperson liegt, zu einem von ihr festgelegten,
nach Möglichkeit aber zu einem ihr lieberen Preis zum Geschäftsabschluss
zu gelangen. Hiermit steht gleichzeitig die höchstmögliche Beschaffungsausgabe
für die zu erwerbende bzw. die mindestmögliche Veräußerungseinnahme
für die abzustoßende Menge an Wertpapieren fest. Im Gegensatz zu einer
Marktorder kann ein Börsenhändler bei Erteilung
einer Limitorder allerdings zu keiner Zeit mit sicherem Vertrauen darauf
rechnen, dass seine Order auch tatsächlich um den von ihm beanspruchten
Kurs im Markt Berücksichtigung findet. Er läuft somit Gefahr, leer auszugehen
oder eintretenden Falls auf seinen Beständen sitzen zu bleiben. Besteht
das Hauptanliegen des Händlers dagegen von vornherein in einer sofortigen
Orderausführung, so wird er einer Market-Order den unbedingten Vorzug
einräumen; denn ganz offenkundig ist der Gebrauch einer Limitorder,
wie man weiß, zugleich mit einem stets darüber schwebenden Ausführungsrisiko
behaftet. Andererseits bietet eine Limitorder dem Börsenhändler besonders
in beweglichen (volatilen) Märkten, aber auch auf solchen mit wenig
ausgefahrenen Geleisen, bei Kauf-Orders einen sicheren Schutz vor ungewollt
hohen, bei Verkaufs-Orders einen Schutz vor ungewollt niedrigen, also
für ihn unvorteilhaften Abschlusspreisen.
[* Anmerkung:
Der breiten Öffentlichkeit verschaffen Limitorders einen wichtigen Aufschluss
darüber, wie der Markt ein Wertpapier gegenwärtig einschätzt und ihren
Wert beurteilt (Informationsfunktion der Limitorder).]
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