Erfüllungsgeschäft:
effektiver Vollzug der vordem kontrahierten vertraglichen Verpflichtungen aus einem Termingeschäft, d. i. der Austausch von Vertragsgegenstand (Underlying) gegen Geld und gegenseitige Übereignung desselben. Bei prompten Geschäften dagegen erfolgt das Erfüllungsgeschäft in idealtypischer Weise gleichzeitig mit Vertragsschluss ("Lieferung gegen Zahlung").
Bei derivativen Instrumenten (instrumentalisierten Termingeschäften) mit Lieferung in Natur erfolgt der Vollzug des mit Begründung einer Position vorgenommenen Verpflichtungsgeschäfts durch Zueignung des unterliegenden Kontraktgegenstandes zum Fälligkeitstermin ("underlying asset") an den Käufer zum früher vereinbarten Preis. Geschäftsabschluss und späterer Erfüllungszeitpunkt gehören dabei bezeichnenderweise zwei ganz verschiedenen Zeitschichten an. Ist zur Erfüllung des Termingeschäfts ein Liefergeschäft aus sich heraus nicht vorgesehen, so ersetzt dieses im Erfüllungszeitpunkt ein Barausgleich.