Geld:

1.) von ahd. mhd. gelt, »gelten«; das, was als Zahlung gilt, rechtlich als Zahlmittel dient; für etwas eine Gegenleistung erbringen, Ersatz, Vergeltung leisten. Erstes wirtschaftliches Verkehrsgut und allgemein gebräuchliches Tauschmittel. Geld wird darum im Verkehr einer jeder fortschrittlichen Volkswirtschaft bestimmungsgemäß als gesetzliches Zahlungsmittel ("legal tender") und Preismaß genommen. Geld wird hergebrachtermaßen mittelbar über seine drei wirtschaftlichen Hauptaufgaben erklärt: a.) allgemein anerkanntes Tausch- und Zahlungsmittel als primäre Funktion, davon abgeleitet b.) Preismaß, Wertmaß und Recheneinheit, sowie c.) (bei nicht negativem Zins) Wertaufbewahrungsmittel, Kapitalansammlung und Kapitalübertragung.

2.) "Geld" im Rahmen der Kursfeststellung als Gegenbegriff zu "Brief". Vgl. → Bid und Ask.