Zeitlich limitierte Orders ("time
limit orders")
Zeitlich limitierte
Orders zeichnen sich dadurch aus, dass zusammen mit ihrer Vergabe
eigens eine Gültigkeitsklausel benannt wird, für
wann beziehungsweise
für wie lange die Order
zur Erledigung vorgemerkt werden sollen. Unterlässt der Auftraggeber
(Kommittent) abweichend hiervon die förmliche Nennung einer bestimmt
gegebenen Zeit für die vorgesehene Ausführung seiner Order, und bestehen
mit dem kontoführenden Bank- bzw. Brokerhaus in dieser Frage auch sonst
keine anderweitigen Verabredungen, so wird dieses davon ausgehen, dass
es sich bei der betreffenden Order um eine Tagesorder ("nur
heute gültig", "gültig für heute", GFD, "good-for-day",
"day order") handeln soll.*
[* Einige Banken
unterscheiden hierbei zwischen Markt- und
Limitorder: Wertpapier-Marktorders
werden in einem solchen Fall als Tagesorder erfasst, wohingegen Limitorders
bis Monatsultimo gültig bleiben ("per ultimo").]
Der
Gültigkeitszeitraum bei einer Tagesorder erstreckt sich im Regelfall
auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Kalendertages, an dem die
Order aufgegeben worden ist. Eine außerhalb der Handelszeiten eingereichte
tagesgültige Order gilt gemeinhin erst für den nächsten Handelstag.
Sollte es dem Broker bis zum Ausgang des bezüglichen Tages nicht gelingen,
eine GFD-Order zur Ausführung zu bringen, wird diese von allein gecancelt.
Besonderheiten
sind häufig dann gegeben, wenn Tagesorders für einen Börsenplatz in
Aussicht gestellt werden, der "rund um die Uhr" geöffnet hat. Die Handhabung
von GFD-Orders ist hierbei im einzelnen Fall vorsorglich entweder beim
beauftragten Brokerhaus oder ohne Umweg an der Börse selbst zu erfragen.
Grundsätzlich
lässt jede Order sich klassifizieren entweder in eine Tages-Order oder
in eine GTC-Order ("good-until-canceled" oder "good-till-canceled
order", "open order", übersetzt: "Order bis Widerruf",
"Wdf."). Fehlt eine Zeitangabe und lässt der Händler auch nichts
Gegenteiliges verlauten, so wird die betreffende Order im Handelsverkehr
gemeinhin als Tages-Order gehandhabt. Fügt der Händler bei Ordererteilung
indes ausdrücklich den Zusatz "GTC" an, so repräsentiert diese damit
eine Order bis auf Widerruf, und sie verbleibt demgemäß erst einmal
solange in den Orderbüchern vermerkt, bis es dem Broker endlich gelingt,
sie zu den vom Auftraggeber gesetzten Konditionen im Markt zusammenzuführen.
Eine GTC-Order kann aber auch – sofern noch unausgeführt – von Letzterem
oder unter Umständen auch vom Brokerhaus fast jederzeit widerrufen werden.

Der
Umstand, dass GTC-Orders grundsätzlich für einen unbestimmten, unbefristeten
Kalenderzeitraum ("auf Dauer") in Geltung stehen, bringt es sporadisch
mit sich, dass manch ein Händler nach gewisser Zeit – insbesondere bei
persönlich hohem Orderaufkommen und/oder bei vom gegenwärtigem Kursniveau
weit entfernt gelegten Limitkursen – eine seiner noch offenen, unerledigten
GTC-Orders aus den Augen verliert, mit der denkmöglichen Folge, dass
die betreffende Order nunmehr zur Unzeit, und dann womöglich auch noch
zu einem für den Auftraggeber höchst unliebsamen Kurs zur Ausführung
gelangt. Darum wird jedes anständig wirtschaftende, umsichtige Brokerhaus,
das diesen Umstand gut kennt, den Geber des Auftrags von Zeit zu Zeit
um Bestätigung seiner GTC-Order ersuchen.
Aber
auch die Effektenbörsen ihrerseits belassen GTC-Orders nicht bis "in
alle Ewigkeit" in ihren Büchern stehen (i.
d. R. haben diese im Höchstfall für 6 Monate Bestand: so storniert
die NYSE bspw. GTC-Orders
jeweils am letzten Geschäftstag im April bzw. im Oktober eines Jahres,
Xetra dahingegen nach 90 Kalendertagen, der derzeitige Tag inbegriffen).
Sofern GTC-Orders also nicht ab und an vom Kunden eigens fristgerecht
bestätigt werden, kann es geschehen, dass diese – je nach Maßgabe des
an der Börse zum Einsatz kommenden Marktmodells – nach Verstreichen
einiger Wochen oder Monate von ihr eigenmächtig gestrichen werden. Die
im Aktienhandel eingesetzten GTC-Orders erlischen im Regelfall selbst
dann, wenn die betreffende Aktiengesellschaft zu ganz bestimmten Kapitalmaßnahmen
(wie etwa Aktiensplits u.dgl.)
greift. Endlich erlischt eine GTC-Order in jedem Falle mit erfolgter
Ausführung im Markt.
GTC-Orders
finden regelmäßig Verwendung in Verbindung mit Limitorders, mit
Stopp-Orders oder mit deren zahlreichen
Spielarten, niemals jedoch zusammen mit Marktorders.
Zu den
Varianten der GTC-Order zählen
sämtliche "good-till-date-orders". Diese zeichnen sich dadurch
aus, dass sie bei Erreichen einer bestimmten Datumsgrenze allesamt automatisch
erlischen, so z.B. die GTW-
("good-this-week") oder die GTM-Order ("good-this-month").
Die Gültigkeit einer GTW-Order bspw. erstreckt sich dabei, wie der Name
bereits zum Ausdruck bringt, bis zum Ende einer Woche, die einer GTM-Order
bis zum Ende eines Monats. Bei vorstehenden Varianten handelt es sich
im Grunde aber um GTC-Orders, die mit einem Ablaufdatum versehen und
jeweils am Ende einer Woche bzw. eines Monats im Dienste des Kunden
(zumeist abgewickelt durch das kontoführende Brokerhaus) in systematischer
Folge gelöscht werden. GTW- und GTM-Orders werden also nur deshalb von
einigen Brokerhäusern angenommen, um Kundenwünschen so weit als irgend
möglich zu entsprechen. Die meisten Börsen weisen GTW- und GTM-Orders
jedoch schnurstracks zurück.
Viele,
nicht aber alle Kommissionshäuser (resp. Börsen) räumen ihren Kunden
bei der Entgegennahme von Orders die Möglichkeit ein, festzulegen, zu
welchem Zeitpunkt im Laufe einer Börsensitzung eine fragliche Order
zur Ausführung gelangen möge. Eine dieser Möglichkeiten zur Festlegung
der Ausführungszeit besteht in der Abfassung einer MOO-Order
("market-on-opening, "at-the-opening order" oder "market-on-open"):
d.i. eine
Marktorder,
die sofort zu Handelsbeginn ("at the opening") auszuführen ist.
Ein Beispiel: "Buy 500 ABCD-Shares, market-on-opening".
Die
MOO-Order birgt grundsätzlich den Anspruch in sich, in der Liste auszuführender
Orders obenan zu stehen. Der Broker auf dem Parkett einer Wertpapierbörse
wird bestrebt sein, eine vorliegende MOO-Order im betreffenden Aktienmarkt
beim ersten zustande kommenden Handel ("trade") und gleichzeitig
zum bestmöglichen Preis für seinen Kunden zusammenzuführen (d.h.
bei Kauforders zum niedrigstmöglichen Preis, bei Verkaufsorders zum
höchstmöglichen Preis). Demnach muss die MOO-Order zur Eröffnung
ausgeführt werden, während andere "opening-only"-Orders, wie etwa eine
Limit-, Stopp- oder Stopp-Limit-"opening-only"-Order auch unausgeführt
bleiben kann, abhängig von den jeweils bei Börseneröffnung herrschenden
tatsächlichen Marktbedingungen. Vergleichbares gilt für die Ausführung
einer an einer vollelektronischen Börse eingereichten Moo-Order.
Ist eine
MOO-Order aufgrund der bestehenden Angebots- und Nachfrageverhältnisse
zur Börseneröffnung unausführbar, so wird sie zusammen mit einem entsprechenden
Vermerk geradewegs an den Kundenbetreuer des Anlegers zurückgeleitet.
MOC-Orders ("market-on-close order", "at-the-close order")
sind Marktorders ("market-orders"), die bei Handelschluss
des jeweiligen Börsentages zur Ausführung zu bringen sind. Die genaue
Zeitspanne, in der die Orderzusammenführung börsenseitig ermöglicht
wird, ist abhängig von den herrschenden Börsenregeln an der betreffenden
Wertpapierbörse und kann mitunter auch handelstechnisch beeinflusst
sein vom augenblicklichen Orderaufkommen. Beispiel: "Sell
500 STUV-Shares, market-on-close". Liegen die während der letzten
Sekunden ausgehandelten Kurse der STUV-Aktie bspw. zwischen 10,10 und
10,15 US-$, so sind nur Kurse, die innerhalb dieses Kursintervalls liegen,
mögliche Marktpreise für eine Orderausführung einer MOC-Order.
Eine
MOC-Order erheben indes nicht den Anspruch, als allerletzte Order
per se ausgeführt zu werden. Zudem behält sich der zuständige
"floor broker" nicht selten das Recht vor,
eine MOC-Order bis 15 Minuten vor Handelsschluss zurückzuweisen, abhängig
von den gerade herrschenden Marktbedingungen.
Die Zeitspanne,
in der MOC-Orders auszuführen sind, hängt im Wesentlichen davon ab,
ob sich die jeweilige MOC-Order auf "round
lots" oder auf "odd lots" bezieht:
MOC-Orders
für "round lots" sind in der sogenannten "closing range" zusammenzuführen
– eine täglich am Schluss, also z.B.
während der letzten 30 Handelssekunden der Börsenhandelsphase, sich
bildende Handelsspanne. Der Broker ist bestrebt, innerhalb dieser Handelsspanne
den für seinen Kunden bestmöglichen Marktpreis zu erwirken. Im elektronischen
Handel geschieht dies automatisch durch das System selbst. Dies macht
es wahrscheinlich, dass die fragliche Order ungefähr auf dem Stand des
Tagesschlusskurses zur Ausführung gelangt, d.h.
etwa zu jenem Kurs des anerkannt letzten Handels eines Börsentages.
MOC-Orders
für "odd lots" hingegen werden regelmäßig erst nach Handelschluss
einer Börsensitzung ausgeführt. MOC-Kauf-Orders erhalten den
dann bestehenden "offered"-Kurs, MOC-Verkaufs-Orders den zu dieser
Zeit bestehenden "bid"-Kurs zugeteilt.

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