Die Marktorder ("market order")
Eine im Börsenleben ebenso häufig begegnende
wie wichtige Orderart findet sich in der Marktorder
("market order", "at best order"; schriftl. Abkürzung:
"MKT") wieder. Eine Marktorder gehört zu den allergewöhnlichsten
Auftragsarten und wird an den Börsen gleicherweise für den Kauf wie
für den Verkauf von Wertpapieren und ETFs eingesetzt. Solcherlei Marktorders,
die für den Ankauf von Wertpapieren oder von börsengehandelten
Fonds-Anteilen bestimmt sind, versieht man im deutschsprachigen Raum
herkömmlich mit dem Wort "billigst", während jene Marktorders,
welche dem Verkauf von Wertpapieren oder Fonds gewidmet sind,
mit dem Wort "bestens", "bestmöglich", vormals
auch "hochmöglichst" bedacht werden. Es seien in Nachstehendem
einige dem Börsenalltag entlehnte Beispiele zur Formulierung und
zum Gebrauch von Marktorders näher aufgeführt:
"Sell
300 XYZ-Shares at the market", "Verkaufe 300 XYZ-Aktien, bestens".
Die vorstehenden englisch- und deutschsprachigen Lesarten einer vollständig
ausgesprochenen Marktorder geben ein alltägliches Beispiel einer
Verkauf-Marktorder ab. Ein jeder der in vorgenannter Fassung sichtbar
vorgebrachte Börsenauftrag weist den Broker ("stockbroker") gleichermaßen
an, 300 Stück XYZ-Aktien geradewegs zu verkaufen, und zwar "zum Kurs",
d.i. zu dem für den Geldanleger
bestmöglichen Kurs, der auf dem Markt derzeit zu erhalten ist. – "Buy
200 BCDE-Shares, at the market" und "Kaufe 200 Anteile des ABCD-ETF,
billigst" sind dagegen kennzeichnende Beispiele für Kauf-Marktorders
zu dem Zweck, die nämlichen Titel gleich jetzt billigstmöglich
einzukaufen (billigst meint ursprünglich "nicht teurer als sich
gehört").
Man
bemerke wohl: Marktorders, einerlei, ob mündlich, schriftlich oder –
wie jetzt üblich – auf elektronischem Wege aufgegeben, fehlt es an jeglicher
Preisangabe, sie gelten also stets als preislich unlimitierte Orders
("Order ohne Limito"), die in aller Regel von sich allein aus
zugleich als Tages-Orders
abgefasst sind und baldigst zur Ausführung gebracht werden. Ebendeshalb
sei man bei ihrer Verwendung besonders achtsam: Einmal erteilt, kann
der Einreicher seine "market order" nicht mehr rückgängig machen, denn
sie wird für gewöhnlich sofort
nach Einreichung ausgeführt!*
[* Es gilt dies
einschränkend jedoch nur für diejenigen Marktorders, die während des
laufenden Handels eingereicht werden und die dabei auf einen hinlänglich
liquiden Markt treffen. Eine Markorder bleibt unausgeführt, wenn das
nämliche Papier "gestrichen" wurde, d.h.
Umsätze in diesem ausgeblieben sind.]
Mit
dem Erhalt einer Marktorder wird das kontoführende Finanzinstitut (Wertpapierhandelsbank,
Broker) angewiesen, eine genau festgelegte Stückzahl an Effekten (Aktien,
ETF s,
Schuldverschreibungen, Optionsscheinen,
Zertifikaten, Anteilen
von offenen
und geschlossenen Investmentfonds und viele andere ähnliche mehr)
den Orderangaben gemäß auf der
Stelle und mit größtmöglicher Beschleunigung je nachdem zu
kaufen oder zu verkaufen. D.h.,
durch die Einreichung einer Marktorder beauftragt der Händler sein Handelshaus,
unter Wahrung beiderseitiger Belange, vom Zeitpunkt der Entgegennahme
an alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um den Börsenauftrag
unter allen Umständen und gleichzeitig zu den für den Einreicher
bestmöglichen Marktpreis am Handelsplatz zum Abschluss zu bringen
("best execution"). Dies ist bei gegebener Kauf-Marktorder
der im Orderbuch am Markt für eine sofortige Ausführung augenblicklich
niedrigstmögliche Kurs (der bestehende Briefkurs, "ask-price"),
bei Verkauf-Marktorders hingegen der derzeit höchstmögliche
Kurs (der bestehende Geldkurs, "bid-price"). Unter "billigst" und
"bestens" ist also niemals der während der fraglichen Börsenstunden
sich einstellende Tagestiefst- bzw. Tageshöchstkurs gemeint, sondern
allein und ausschließlich der im Zeitpunkt der Besorgung der Orderausführung
für den Ordergeber bestmögliche Kurs. Jede überantwortete Kundenorder
ist durch das beauftragte Bank- bzw. Brokerhaus unverzüglich an die
Börse bzw. an ein hierzu bestimmtes angeschlossenes "electronic communication
network, ECN" weiterzuleiten* ("trading venue", "regulated
market"); ein unmittelbarer Abschluss mit einem außenstehenden Bank-
bzw. Brokerhaus als Gegenpartei des Börsengeschäfts selbst (Selbsteintritt
des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist grundsätzlich
unstatthaft, mitunter sogar mit Strafe belegt.
[* Eine gewisse
Einschränkung bildet die Weiterleitung der Kundenaufträge des Brokers
an Großhändler ("Handelspartner") im Rahmen eines Rückvergütungsabkommens
("payment for orderflow", PFOF).]
Unter
allen erdenklichen Auftragsarten genießen Marktorders grundsätzlich
das erste Vortrittsrecht ("höchste Priorität"). Marktorders sind somit
stets diejenigen Orders, die – ob auf dem Börsenparkett wie auch auf
elektronischen Börsenhandelsplattformen, das bleibt sachlich gleich
– bei jedem laufenden Marktpreis, soweit es geht, noch vor allen
übrigen Orderarten am Platz zuerst zusammengeführt werden. Lässt
allerdings die herrschende Marktlage* die Ausführung einer Marktorder
etwa aufgrund ihres größeren Umfangs in einem Handlungsstrang nicht zu, so
kann es – je nach geltendem Marktmodell und den Handelsvorschriften
der Börse – hierdurch verursacht zu missliebigen
Teilausführungen, d.i.
zu einer Abwickelung in mehreren Tranchen kommen, die zudem durchaus
jeweils unterschiedliche Ausführungskurse ausweisen können.*
Nicht außer Acht zu lassen bleibt ferner, dass Marktorders von den Effektenbörsen
nur zu deren geregelten Handelszeiten entgegengenommen werden. Außerhalb
der Handelszeiten werden sie in aller Regel zurückgewiesen.
[* Die an den Wertpapierbörsen
laufend gestellten Quotationen gelten jede für sich stets nur für eine
genau festgesetzte Stückzahl. Übersteigt die Zahl der mit einer größeren
Marktorder anzukaufenden Papiere den für den Briefpreis ("ask")
bestimmten Umfang der Quotation bzw. der mit einer Marktorder zu verkaufenden
Papiere den für den Geldpreis ("bid"), so wird der Überhang der
nächstfolgenden Quotation überwiesen usw.]

Effektenspekulanten,
die sich einer Marktorder bedienen, brauchen im gewöhnlichen Marktverkehr
ein Ausführungsrisiko nicht zu besorgen. Der Einsatz einer "market
order" ist für den Auftraggeber zum Mindesten insofern von Vorteil,
als er mit einer solchen – ein funktionstüchtiger und zureichend liquider
Markt vorausgesetzt – sicher auf Ausführung seines Auftrags rechnen
kann. Dies ist besonders dann von höchster Wichtigkeit, wenn es um ein
rasches Abstoßen von Stücken geht zu dem Zweck, darüber schwebende weitere
Verluste zu verhüten. Der Rückgriff auf eine Marktorder kann allerdings
in manchen Marktlagen, herbeigeführt durch den Umstand der ihr fehlenden
Limitation, freilich auch zum Nachteil ausschlagen, sollte der tatsächlich
sich einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus einem Börsengeschäft –
zumal bei "leichten" Papieren – vom erwarteten Preis empfindlich abweichen
("slippage"-Effekt*; Preisrisiko). Denn grundsätzlich
übernimmt der eine Marktorder einreichende Händler die Verpflichtung,
unabhängig von den zuvor festgestellten Börsenkursen jeden ersten
besten ausführbaren Kurs für sich gelten zu lassen, der ihm auf der
Grundlage der gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung
als der bestmögliche zugewiesen wird, auch wenn dieser sich im Nachhinein
für ihn als höchst ungelegen herausstellen sollte. Endgültige Gewissheit
über den Preis hat der Anleger erst mit Erhalt einer verbindlichen Ausführungsbestätigung
(bzw. Geschäftsbestätigung, "order confirmation") durch seinen
Broker (Preisrisiko*).
[* Unter einem
"slippage"-Effekt versteht
man die unerwünschte Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung
einer Marktorder und deren schlussendliche Ausführung im Markt ("matching").]
Ein Händler, der eine
Marktorder vorlegt, verspricht sich davon, dass der zurzeit gültige
Marktpreis auch in dem Zeitpunkt der Orderausführung noch bestehen bleibt,
wohl wissend, dass zusätzliches Angebot oder zusätzliche Nachfrage ihn
jederzeit nach dieser oder jener Richtung drängen kann. Aufgrund der
mangelnden Kenntnis der augenblicklichen Marktlage und der auf kurze
Sicht bestehenden Auftragslage im Ganzen und Einzelnen gelingt die sichere
Orderausführung demnach nur um den "Preis" der Unsicherheit über den
Kurs.* Grundsätzlich gilt hierbei mithin: Je flüssiger und lebendiger
sich ein Markt darbietet, desto tauglicher ist der der gegenwärtigen
Lage entnommene Marktpreis als ein nützlicher Fingerzeig (Indikator)
für den bei Ausführung einer "market order" ("matching") tatsächlich
erzielbaren Kurs.
[* Das findet jedoch
keine Geltung, wenn ohne jede Vermittlung mit einem
Market-Maker gehandelt
wird und dabei dessen Quote unmittelbar gebilligt werden kann.]
Ein
Beispiel vom Parkett-Handel zur besseren Veranschaulichung: Die
WXYZ-Aktie wird an der
NYSE gegenwärtig
31,10 US-$ "bid" – 31,20 "ask" US-$ quotiert. Eine just in diesem Augenblick
an ein Brokerhaus über das Netz eintreffende Marktorder eines Privatanlegers,
der, sagen wir, 100 WXYZ-Aktien (d.i.
"1 round lot") am Platz zu kaufen wünscht ("buy at the market",
"billigst"), wird nun auf dem kürzesten Wege vom Kontenbetreuer
nach New York an die Börse weitergeleitet und dort wenige Augenblicke
später von einem Broker (zumeist vom sog. "specialist"), der
sich am zugewiesenen Ort auf dem Parkett der NYSE aufhält, wo
die WXYZ-Aktie regelmäßig gehandelt wird ("trading post"), entgegengenommen.
Dem
Broker fällt jetzt die Aufgabe zu, selbige Order mit dem höchsten Grade
von Dringlichkeit und dabei zu dem für den Auftraggeber gegenwärtig
bestmöglichen Kurs im großen Marktverkehr auszuführen. Sofern die Quotation
"31,10 bid – 31,20 ask" sich zwischenzeitlich nicht verändert hat, wird
die fragliche Kauf-Marktorder aller Voraussicht nach zum "ask"-Preis
von 31,20US-$ zusammengeführt.
Da sich die laufenden Kurse der Wertpapiere bekanntermaßen durch Überbieten
oder Unterbieten einer gerade vorliegenden Quotation jederzeit blitzartig
ändern können, besteht durchaus die Möglichkeit, dass die im Markt gestellte
Quotation der WXYZ-Aktie derweil, sagen wir, auf "32,00 bid – 32,10
ask" nach oben getrieben wurde, und damit der Aktienerwerb im Anschaffungspreis
höher anschlägt als ursprünglich eingeplant. Entsprechendes findet statt,
sofern die Marktorder über eine elektronische Handelsplattformen abgewickelt
wird.
Bei
Verwendung von Marktorders muss der Wertpapierhändler also zwangsläufig
die Möglichkeit sprunghafter, unwillkommener Kursbewegungen mit in Rücksicht
ziehen. Darüber hinaus ist es ratsam, von vornherein den Umstand auf
Rechnung zu setzen, dass in einem wenig
liquiden Markt, auf dem überverhältnismäßig
weite Marktspannen ("bid-ask
spread") durchaus keine Seltenheit sind, die Verwendung von
Marktorders oftmals mit vergleichsweise hohen
impliziten Handelskosten
verbunden ist. Man mache von Marktorders darum grundsätzlich nur dann
Gebrauch, wenn man einen wirklich stichhaltigen Grund hat, verfügbare
andere Orderarten für diesmal nicht in Betracht zu ziehen.
Kurz zusammengefasst: Marktorders suchen auszuschließen,
dass die Kauf- oder Verkaufsabsicht ins Leere geht; dazu schafft die
Orderart der Marktorders die geeignete Handhabe. Unter regelmäßigen
Verhältnissen kommt das Börsengeschäft mithilfe einer Marktorder "um
jeden Preis" zustande. Das erste Anliegen eines Händlers, der bewusst
Zuflucht zu einer Marktorder nimmt, ist die rasche Ausführung
seiner Order. Erst in zweiter Hinsicht zählt für ihn, welcher vorkommende
Kurs sich damit verwirklichen lässt. Als ein erprobtes und anerkannt
brauchbares Handelswerkzeug erweist sich eine Marktorder vor allem unter
jenen Marktbedingungen, wo der Händler den Unannehmlichkeiten und Beschwerlichkeiten
eines Den-Kursen-ständig-Hinterhereilens, wie es besonders unter beweglichen
Marktverhältnissen beim Einsatz von Limitorders
zuhauf vorkommt, zu entgehen sucht, um sich auf dem Boden des gegenwärtig
vorliegenden Kursstandes einen aussichtsvollen Abschluss geradewegs
im ersten Anlauf zu sichern.

|