Die
Marktorder ("market order")
Eine im Börsenleben ebenso häufig begegnende
wie wichtige Orderart findet sich in der Marktorder
("market order", "at best order"; schriftl. Abkürzung:
"MKT") wieder. Eine Marktorder wird an den Börsen gleicherweise
für den Kauf wie für den Verkauf von Wertpapieren eingesetzt. Diejenigen
Wertpapier-Marktorders, die für den Kauf von Wertpapieren bestimmt
sind, versieht man im deutschsprachigen Raum herkömmlich mit dem Wort
"billigst", während die Wertpapier-Marktorders, die dem
Verkauf von Wertpapieren zu dienen, mit dem Wort "bestens",
"bestmöglich" oder vormals auch "hochmöglichst"
bedacht werden. Es seien in Nachstehendem einige dem Börsenalltag entlehnte
Beispiele zur Formulierung und zum Gebrauch von Marktorders aufgeführt:
"Sell
300 XYZ-Shares at the market", "Verkaufe 300 XYZ-Aktien, bestens".
Die vorstehenden englisch- und deutschsprachigen Lesarten einer Marktorder
geben ein alltägliches Beispiel einer Verkauf-Marktorder. Der
in vorgenannter Fassung sichtbar vorgebrachte Börsenauftrag weist den
Broker ("stockbroker") an, 300 XYZ-Aktien geradewegs zu verkaufen,
und zwar "zum Kurs", d.i. zu
dem für den Geldanleger bestmöglichen Kurs, der auf dem Markt derzeit
zu erhalten ist. – "Buy 200 BCDE-Shares, at the market" und "Kaufe
200 ABCD ETF-Anteile, billigst" sind dagegen kennzeichnende Beispiele
für Kauf-Marktorders zu dem Zweck, die nämlichen Wertpapiere
billigstmöglich einzukaufen (billigst meint ursprünglich "nicht teurer
als sich gehört"). Man bemerke wohl: Marktorders fehlt es an jeglicher
Preisangabe, sie gelten also stets als preislich unlimitierte Orders
("Order ohne Limito"), die in aller Regel zugleich als
Tages-Orders abgefasst sind.
Ebendeshalb sei man besonders achtsam: Einmal erteilt, kann der Einreicher
seine "market order" nicht mehr rückgängig machen, denn sie werden gewöhnlich
sofort nach Einreichung
ausgeführt!*
[* Es gilt dies
einschränkend jedoch nur für diejenigen Marktorders, die während des
laufenden Handels eingereicht werden und die dabei auf einen hinlänglich
liquiden Markt treffen. Eine Markorder bleibt unausgeführt, wenn das
nämliche Papier "gestrichen" wurde, d.h.
Umsätze in diesem ausgeblieben sind.]
Mit
dem Erhalt einer Marktorder wird das kontoführende Finanzinstitut (Wertpapierhandelsbank,
Broker) angewiesen, eine genau festgelegte Stückzahl an Effekten (Aktien,
ETF s,
Obligationen, Optionsscheinen,
Zertifikaten, Anteile
von offenen und geschlossenen Investmentfonds u.a.)
den Orderangaben gemäß auf der
Stelle und mit größtmöglicher Beschleunigung zu kaufen oder
zu verkaufen. D.h., durch die
Einreichung einer Marktorder beauftragt der Händler sein Handelshaus,
unter Wahrung beiderseitiger Belange, vom Zeitpunkt der Orderentgegennahme
an alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um die Order unter
allen Umständen und dabei gleichzeitig zu den für ihn bestmöglichen
Markpreis am Markt zum Abschluss zu bringen ("best execution").
Dies ist bei gegebener Kauf-Marktorder der am Markt für eine
sofortige Ausführung augenblicklich niedrigstmögliche Kurs (der
Briefkurs, "ask-price"), bei Verkauf-Marktorders hingegen
der derzeit höchstmögliche Kurs (der Geldkurs, "bid-price").
Unter "billigst" und "bestens" ist also niemals der während der fraglichen
Börsenstunden sich einstellende Tagestiefst- bzw. Tageshöchstkurs gemeint,
sondern allein und ausschließlich der im Zeitpunkt der Besorgung der
Orderausführung für den Ordergeber bestmögliche Kurs. Jede überantwortete
Kundenorder ist hierbei durch das beauftragte Bank- bzw. Brokerhaus
an die Börse weiterzuleiten; ein unmittelbarer Abschluss mit dem Bank-
bzw. Brokerhaus als Gegenpartei des Börsengeschäfts selbst (Selbsteintritt
des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist grundsätzlich
unstatthaft.
Unter
allen erdenklichen Arten von Orders genießen Marktorders grundsätzlich
das erste Vortrittsrecht (höchste Priorität). Marktorders sind somit
stets diejenigen Orders, die – ob auf dem Börsenparkett oder auf elektronischen
Börsenhandelsplattformen, das bleibt sachlich gleich – bei jedem laufenden
Marktpreis, soweit möglich, noch vor allen übrigen Orderarten
am Platz zuerst zusammengeführt werden. Lässt allerdings die
herrschende Marktlage die Ausführung einer größeren Marktorder in einer
Handlung nicht zu, so kann es – je nach geltendem Marktmodell und den
Handelsvorschriften der Börse – hierdurch verursacht zu missliebigen
Teilausführungen, d.i.
zu einer Abwicklung in mehreren Tranchen kommen, die zudem durchaus
unterschiedliche Ausführungskurse ausweisen können. Zu beachten bleibt
ferner, dass Marktorders von den Effektenbörsen nur zu deren geregelten
Handelszeiten entgegengenommen werden. Außerhalb der Handelszeiten werden
sie in aller Regel zurückgewiesen.

Effektenspekulanten,
die sich einer Marktorder bedienen, brauchen im Allgemeinen ein Ausführungsrisiko
nicht zu besorgen. Der Einsatz einer "market order" ist für den Auftraggeber
zum Mindesten insofern von Vorteil, als er mit einer solchen – ein funktionstüchtiger
und zureichend liquider Markt vorausgesetzt – sicher auf Ausführung
seines Auftrags rechnen kann (dies ist besonders wichtig für ein rasches
Abstoßen von Stücken, vornehmlich dann, wenn es darum geht, darüber
schwebende weitere Verluste zu verhüten). Der Rückgriff auf eine Marktorder
kann allerdings in manchen Marktlagen, herbeigeführt durch den Umstand
der ihr fehlenden Limitation, zum Nachteil ausschlagen, sollte der tatsächlich
sich einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus einem Börsengeschäft –
zumal bei "leichten" Papieren – vom erwarteten Preis empfindlich abweichen
("slippage"-Effekt*; Preisrisiko). Denn grundsätzlich
übernimmt der eine Marktorder einreichende Händler die Verpflichtung,
unabhängig von den zuvor festgestellten Börsenkursen jeden ersten
besten ausführbaren Kurs für sich gelten zu lassen, der ihm auf der
Grundlage der gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung
als der bestmögliche zugewiesen wird, auch wenn dieser sich im Nachhinein
für ihn als höchst ungelegen herausstellen sollte. Endgültige Gewissheit
über den Preis hat der Anleger erst mit Erhalt einer verbindlichen Ausführungsbestätigung
(bzw. Geschäftsbestätigung, "order confirmation") durch seinen
Broker (Preisrisiko*).
[* Unter einem
"slippage"-Effekt versteht
man die unerwünschte Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung
einer Marktorder und deren schlussendliche Ausführung im Markt ("matching").]
Ein Händler, der eine
Marktorder vorlegt, verspricht sich davon, dass der derzeit gültige
Marktpreis auch in dem Zeitpunkt der Orderausführung noch bestehen bleibt,
wohl wissend, dass zusätzliches Angebot oder zusätzliche Nachfrage ihn
jederzeit nach dieser oder jener Richtung ändern kann. Aufgrund der
mangelnden Kenntnis der gesamten gegenwärtigen und auf kurze Sicht bestehenden
Auftragslage im Ganzen und Einzelnen gelingt die sichere Orderausführung
demnach nur um den "Preis" der Unsicherheit über den Kurs. Grundsätzlich
gilt hierbei also: Je flüssiger und lebendiger sich ein Markt darbietet,
desto tauglicher ist der der gegenwärtigen Lage entnommene Marktpreis
als ein nützlicher Fingerzeig (Indikator) für den bei Ausführung einer
"market order" ("matching") tatsächlich erzielbaren Kurs.
[* Das findet jedoch
keine Geltung, wenn sogleich mit einem
Market-Maker gehandelt
wird und hierbei dessen Quote unmittelbar gebilligt wird.]
Ein
Beispiel: Die WXYZ-Aktie wird an der
NYSE gegenwärtig
31,10 US-$ "bid" – 31,20 "ask" US-$ quotiert. Eine just in diesem Augenblick
an ein Brokerhaus über das Netz eintreffende Marktorder eines Privatanlegers,
der, sagen wir, 100 WXYZ-Aktien (d.i.
"1 round lot") am Platz zu kaufen wünscht ("buy at the market",
"billigst"), wird nun auf dem kürzesten Wege vom Kontenbetreuer
nach New York an die Börse weitergeleitet und dort wenige Augenblicke
später von einem Broker (zumeist vom sog. "specialist"), der
sich am zugewiesenen Ort auf dem Parkett der NYSE aufhält, wo
die WXYZ-Aktie regelmäßig gehandelt wird ("trading post"), entgegengenommen.
Dem
Broker fällt jetzt die Aufgabe zu, selbige Order mit dem höchsten Grade
von Dringlichkeit und dabei zum für den Auftraggeber derzeit bestmöglichen
Kurs im Markt auszuführen. Sofern die Quotation "31,10 bid – 31,20 ask"
sich zwischenzeitlich nicht geändert hat, wird die fragliche Kauf-Marktorder
aller Voraussicht nach zum "ask"-Preis von 31,20US-$
zusammengeführt werden. Da sich die Kurse der Wertpapiere bekanntermaßen
blitzartig ändern können, besteht die Möglichkeit, dass die im Markt
gestellte Quotation der WXYZ-Aktie derweil auf, sagen wir, "32,00 bid
– 32,10 ask" gestiegen ist, und damit der Aktienerwerb im Anschaffungspreis
höher anschlägt als ursprünglich eingeplant. Entsprechendes findet statt,
sofern die Marktorder über eine elektronische Handelsplattformen abgewickelt
wird.
Bei
Verwendung von Marktorders muss der Wertpapierhändler also zwangsläufig
die Möglichkeit sprunghafter, unwillkommener Kursbewegungen mit ins
Kalkül ziehen. Darüber hinaus ist der Umstand zu berücksichtigen, dass
in einem wenig liquiden Markt, auf
dem überverhältnismäßig weite Marktspannen ("bid-/ask-spread")
durchaus keine Seltenheit sind, die Verwendung von Marktorders oftmals
mit vergleichsweise hohen
impliziten Handelskosten
verbunden ist. Man mache von Marktorders also grundsätzlich nur dann
Gebrauch, wenn man einen wirklich stichhaltigen Grund hat, andere Orderarten
nicht in Betracht zu ziehen.
Zusammenfassend betrachtet: Marktorders suchen auszuschließen,
dass die Kauf- oder Verkaufsabsicht ins Leere geht; denn unter regelmäßigen
Verhältnissen kommt mithilfe einer Marktorder das Börsengeschäft "um
jeden Preis" zustande. Das erste Anliegen eines Händlers, der bewusst
Zuflucht zu einer Marktorder nimmt, ist die rasche Ausführung
seiner Order. Erst in zweiter Hinsicht zählt für ihn, welcher vorkommende
Kurs sich damit verwirklichen lässt. Als ein erprobtes Handelswerkzeug
erweist sich eine Marktorder vor allem unter jenen Marktbedingungen,
wo der Händler den Unannehmlichkeiten und Beschwerlichkeiten eines Den-Kursen-ständig-Hinterhereilens,
wie es besonders in beweglichen Marktverhältnissen beim Einsatz von
Limitorders zuhauf vorkommt, zu entgehen
sucht, um sich auf dem Boden des gegenwärtig vorliegenden Kursstandes
einen aussichtsvollen Abschluss im ersten Anlauf geradewegs zu sichern.

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