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  •    Über die Aufsicht an den amerikanischen Wertpapiermärkten: die Gesetze im Einzelnen

Die Wertpapierbörsen der Vereinigten Staaten von Nordamerika unterliegen nach dem allerhöchstem Willen des Gesetzgebers der Gerichtsbarkeit sowohl nach Landes- wie auch nach Bundesrecht. In erster Beziehung, und vor allem anderen, wäre das an hervorragender Stelle stehende und zugleich umfassendste Gesetz auf Bundesebene: das Wertpapiergesetz vom Jahre 1933 ("Securities Act") zu nennen. Dies Gesetz erstreckt sich ausdrücklich auf die Ausgabe neuer Wertpapiere (Neuemissionen IPO; Primärmarkt, Emissionsmarkt), ferner auf die damit verbundene Offenlegungspflicht aller hierbei in nahem Zusammenhang stehenden wichtigen Mitteilungen, welche für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Unter anderem wird in diesem Gesetz auch das Verbot der Verkündigung von unzutreffenden oder lügenhaften Nachrichten ("fake news") erlassen sowie der Tatbestand des Betrugs bei der Begebung neuer Wertpapiere abschließend geregelt.

Die Rechtsprechungsbefugnis auf dem Gebiet des Wertpapierwesens war im Land des Sternenbanners anfangs allein den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten. So wurden im Jahre 1911 die ersten Gesetze verabschiedet, die sich der Frage des Anlagebetrugs im Zusammenhang mit Börsengeschäften widmeten. Hierbei handelt es sich namentlich um die sogenannten "blue-sky laws". Die Bezeichnung ist dem Sachverhalt entlehnt, dass gewisse selbsternannte Anlageberater und andere zwielichtigen Gestalten zu Dutzenden ihrer Klientel seinerzeit buchstäblich das "Blaue vom Himmel" versprachen. Obwohl sich die einzelnen Gesetze von Bundesland zu Bundesland inhaltlich zum Teil merklich voneinander unterschieden, wurde Unehrlichkeit und Betrug bei Anlagegeschäften nunmehr ausnahmslos unter Strafe gestellt. Überdies wurde mit dem Gesetz zugleich die amtliche Eintragung der am Wertpapierhandel Beteiligten in ein Register zur Pflicht erhoben. Den gesetzlichen Anforderung um Registrierung hatten sich aber nicht allein sämtliche Broker, Dealer und Anlageberater als die unmittelbar am Handelsgeschehen Beteiligten zu fügen, sondern den einschlägigen Bestimmungen hatte fortan auch die Gesamtmasse der umlaufenden Wertpapiere als solche zu genügen.

Grundsätzlich gilt und galt, dass überregional – also außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen – gehandelte Wertpapiere unter Bundesrecht fallen. Dessen ungeachtet gibt es bis auf diesen Tag noch eine erkleckliche Anzahl Papiere, für deren Regelung des Verkehrsumlaufs ausschließlich die Landesgesetzgebung maßgeblich ist. Überdies ergänzt das Bundesrecht lediglich das Landesrecht, ersetzt es jedoch nicht.

Das Börsengesetz von 1934 ("Securities Exchange Act") erweitert das "Securities Act", indem es Sekundärmärkte (Zirkulationsmärkte, Börsen) mit in den Kreis seiner gesetzgebenden Gewalt einbezieht. Es legt jeder in den Vereinigten Staaten ansässigen Börse und jedem dort wirkenden Wertpapierhändler (Broker-Dealer) die Verpflichtung auf, sich von Gesetzes wegen behördlich ins dafür bestimmte Register einzutragen. Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde "Security and Exchange Commission" (SEC) wacht peinlich genau darüber, dass die einschlägigen Gesetze von allen Teilnehmern am Börsengeschehen stets genau eingehalten werden. Die SEC selbst wird von fünf Beauftragten geleitet. Diese werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten und vom Senat auf je fünf Jahre ernannt. Die Beauftragten werden durch eine Vielzahl von Rechtsberatern, Wirtschaftswissenschaftern und anderen Fachgelehrten in ihrer Arbeit tatkräftig unterstützt. Darüber hinaus liegt der SEC die Überwachung weiterer wichtiger Gesetze ob, so vor allem die Verwaltung betreffend das Gesetz über die öffentlichen Versorgungsunternehmungen von 1935, das Konkursgesetz von 1938 wie auch betreffs der Rechtsprechung mit Rücksicht auf den Börsenhandel im Freiverkehr ("Over-the-Counter" OTC, wörtlich: "Über den Ladentisch bzw. Bankschalter", "Tafelgeschäft").

[Anmerkung: Die Terminmärkte in den Vereinigten Staaten erfuhren auf Bundesebene zuerst durch das "Grain Futures Act" vom Jahr 1922 eine gesetzliche Regelung. Das nämliche Gesetz wurde dann im Nachhinein abgelöst durch das "Commodity Exchange Act" von 1936.]

 

Das Gläubigerschutzgesetz von 1939 erweiterte anschließend den Einflussbereich der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, indem es sie ermächtigte, zusätzlich noch über die Emission von Schuldverschreibungen ("bonds") zu wachen. Später dann wurde ihr Zuständigkeitsbereich um das sogenannte Investmentfonds-Gesetz von 1940 abermals erweitert. Die SEC erhielt damit nun die Zuständigkeit in Bezug auf Offenlegungs- und Registrierungsverpflichtungen auch auf dem Feld der Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds). Fernerhin verlangt das Gesetz über Anlageberater vom Jahre 1940 die Registrierung aller beratend Tätigen im Bereich der Finanzanlagen und Vermögensverwaltung. Alle Anlageberater sind insbesondere verpflichtet, sämtliche Interessenskonflikte, die bei Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit denkbarerweise entstehen können, der SEC unverzüglich anzuzeigen.

Das amerikanische Wertpapierrecht stützt sich vornehmlich auf das Prinzip der Selbstregulierung. Dadurch war es der SEC möglich, ihre Lenkungs- und Aufsichtsfunktionen im Hinblick auf allgemeine Sitten und Gebräuche im Verkehr mit börsennotierten Wertpapieren auf die jeweilig zuständigen registrierten Börsen zu übertragen. Letzten Endes behält sie sich jedoch grundsätzlich das Recht vor, allen angewandten Handelspraktiken der Börsen eigene Regeln beizugeben und sie gegebenenfalls auch wieder abzuändern. Übereinstimmend damit wurde die Zuständigkeit der SEC mit Beziehung auf den Freiverkehrshandel (OTC) an die "National Association of Securities Dealers" (NASD) – eine ursprünglich sich selbst verwaltende, privatrechtliche Vereinigung innerhalb des Erwerbsstandes der Wertpapierhändler, die erst durch das sog. Maloney Act vom Jahr 1938 möglich wurde – weitergegeben.

Für das wirkliche Geschäftsleben bedeutet das, dass die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde beabsichtigte Änderungen der Börsengesetze und Börsenverordnungen regelmäßig bereits im Vorfeld sowohl mit der NASD als auch mit den einzelnen Börsen abstimmt und folglich nur sehr wenige der durch die Selbstregulierung aufgestellten und eingebürgerten Auflagen nachträglich von ihr wieder aufgehoben werden müssen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika gab es ein besonderes Bundesgesetz, das der Ordnung und Regelung der einheimischen Wertpapiermärkte galt: das sogenannte "Glass-Steagall Act" vom Jahr 1933. Dies Gesetz unterschied sich grundlegend von denen der übrigen in der Welt. Es stellte für amerikanische Geschäftsbanken ein Verbot jeglicher Geschäftsbetätigung im Gebiet des Investmentbanking auf (ausgenommen waren bestimmte Geschäfte mit Kommunalobligationen, den sogenannten "municipal bonds"). Den Billigkeitsgrund für dieses Gesetz suchte und fand man in dem innewohnenden Zwiespalt, der notwendig zwischen dem Tätigwerden jener Bankhäuser obwaltet, welche in beiden Geschäftsbereichen tätig werden. Diesem Umstand ist es überdies zuzuschreiben, dass amerikanische Geschäftsbanken zu keiner Zeit eine so vorherrschende Stellung im Wertpapiergeschäft einzunehmen vermochten, wie es ihnen in vielen anderen entwickelten Industrieländern möglich gemacht worden ist.

Allerdings lässt sich in Bezug darauf in den letzten Jahren eine deutliche Zeitenwende feststellen, ausgehend von der Einsicht der amerikanischen Bundesregierung, dass der Wettbewerb im gesamten Bankenbereich angekurbelt werden müsse. Die Rechtsgrundlage für die zaghafte Abkehr von dem Trennbankensystem war erstens das "Depository Institutions Act" von 1982 und zweitens das "Depository Institutions Deregulation and Monetary Act" von 1980.

Das "Glass-Steagall Act" kam im Jahre 1999 zu Fall. Heutzutage bieten die meisten US-amerikanischen Banken wie selbstverständlich Wertpapier- und Börsendienste sowie den Handel mit Investmentfondsanteilen aus einer Hand an, abgewickelt zumeist durch besondere Tochtergesellschaften ihrer Holdings. Auch die durch das "Glass-Steagall Act" von 1933 erzwungene Limitierung von Zinszahlungen auf Girokonten gehört nunmehr der Geschichte an.

Kurz: Als allgemeine Lehre daraus zu ziehen ist, dass die Grenzen zwischen dem Geschäfts- und Investmentbankenbereich in den Vereinigten Staaten zusehends verschwimmen.

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Siehe auch:

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Übersicht über Kursdatenanbieter ("data vendor")

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Zur Wirtschaftsentwicklung in den Vereinigten Staaten von Amerika

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Stand: 14. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.