Die Geschichte der
Börsen reicht durch der Jahrhunderte Lauf in eine recht frühe
Zeit zurück. Auf dem europäischen Festland beginnt sie auf holländischem
Boden mit der Errichtung größerer Markt- und Handelsplätze im Zeitalter
der Renaissance, was von 1350 n.Chr
an urkundlich belegt ist. Zwar gab es an allgemein bekannten, eingelebten
Plätzen immer wieder Versammlungen mit dem Zweck, in zwangloser Folge
bei zahlreichen Gelegenheiten geldwerte Papiere umzusetzen; die erste
Wertpapierbörse indessen, die diesen Namen wahrhaft verdient, entstand
allerdings erst eine reichliche Zeit darauf, nämlich im Jahre 1611 zu
Amsterdam (Niederlande). Die allerersten Gesellschaftsanteile, die dort
gemäß den Börsenvorschriften gehandelt wurden, waren Anteile der
United East India Company. Auch gab es in dieser geschichtsträchtigen
Vergangenheit am Börsenort zu Amsterdam bereits frühe Ansätze eines
geregelten Terminverkehrs (Zeitgeschäfte).
Die Gründung der ersten und bis in die Gegenwart hinein älteste geschäftige
Warenterminbörse der Vereinigten Staaten von Nordamerika, der unlängst
in die CME Group
aufgegangene Chicago Board of Trade (CBOT), fällt nachmals in
das Jahr 1848. Die nämliche Börse begann ihren Arbeitsbetrieb mit dem
Handel sogenannter Forwards,
denen die damals wie heute unentbehrlichen landwirtschaftlichen Erzeugnisse
zur Auswahl zugrunde lagen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika trifft man gegenwärtig
auf neun größere und nebst ihnen auf etliche kleinere Börsen, die elektronische
Handelsplattform der einstigen Händler am "Over-the-Counter-Markt" (OTC),
NASDAQ,
als nach der NYSE zweitgrößte mit einbezogen. Der amerikanische Kapitalmarkt
gilt heute wie bereits seit vielen Jahren als der größte und am weitesten
verzweigte Kapitalmarkt der Welt.
-
Die New York Stock Exchange
(NYSE)
Geschichtlicher Rückblick
Schon an der Grenzscheide des 17. und
18. Jahrhunderts – bald nach Verabschiedung ihrer Verfassung – brachten
in den Vereinigten Staaten von Nordamerika Vertreter der Handels- und
Geschäftswelt Wertpapiere in Umlauf. Zu jener Zeit nämlich schuf eine
kleine, von freiem Unternehmungsgeist beseelte Gruppe von Handelsleuten
in der Weltstadt New York die ersten geregelten Wertpapiermärkte,
deren Zweck vornehmlich darin bestand, Schuldtitel der amerikanischen
Bundesregierung auf wohlgeordnete Weise unterzubringen. Noch dazu betrieben
sie aus eigenstem Entschluss besondere Märkte für neu gegründete Handelsgesellschaften,
die dank dem durchschlagenden technischen Fortschritt seinerzeit, zumal
bei der gewerbsmäßigen Verfertigung von Sachgütern so auch im Transportwesen,
in diesem Zeitalter in gehäufter Zahl aufkamen. – Zur Geschichte der
NYSE im Einzelnen:
Der geschichtliche Rückblick der altehrwürdigen
New York Stock Exchange nahm im Grunde genommen einen recht zwanglosen
Anfang, ganz ohne größeres Aufsehen zu erregen. Am 17. Mai 1792 trat
in Lower Manhattan (zu Neuyork), wie uns die Geschichte
meldet, eine kleine Gruppe von anfangs bloß zwei Dutzend rührigen Markthändlern
unter freiem Himmel an einem gemeinschaftlich gewählten Geschäftsplatz
vor einem aufgesuchten Plantanenbaum ("buttonwood tree") zu einer
begründenden Versammlung zusammen. An diesem mittlerweile geschichtsträchtigen
Zusammenkunftsort – jetzt "68 Wall Street" – gelobten sie, nach Maßgabe
einer vorab handschriftlich beurkundeten Vereinbarung (Buttonwood-Abkommen)
und zu vorher bestimmt festgesetzten Spesen (Kommissionen von je 0,25
Prozent) an den nahegelegenen Stätten künftighin den gewohnheitsmäßigen
Handel mit Staatsanleihen, wie ferner auch den mit Anteilsscheinen,
aufzunehmen. Unmittelbar nach der Verpflichtung darauf war die Gründungsarbeit
bereits abgeschlossen.
In der Folgezeit blühte der freie Handel
allmählich empor, und durch den sich einstellenden günstigen Erfolg
bestärkt, stiftete die Gruppe am 8. März 1817 zur sicheren, verbürgten
Regelung und Anhebung des Verkehrsablaufs sodann einen eigenständigen
Brokerverband. Dessen Gründungsausschuss verpflichtete die Mitglieder
als rechtmäßige Veranstalter des Marktes dazu, in steter Aufeinanderfolge
zu ganz bestimmten Tages- und Wochenzeiten den gewählten Sammelplatz
(40 Wall Street) daselbst zweimal täglich aufzusuchen mit dem Vorsatz,
fortan einen auf allgemein verbindliche Vollzugsvorschriften beruhenden
ordnungsmäßigen Handel mit vorläufig 30 Wertpapieren zu betreiben. Zu
dessen Festigung fassten die Handeltreibenden eigens darauf zugepasste
Satzungen ab, aus denen in enger Anlehnung an deren Ausführungsbestimmungen
im weiteren Verlauf der New York Stock and Exchange Board (das
zuständige Börsenaufsichtsgremium) hervorging, aus der alsdann i.J.
1865 wieder die New York Stock Exchange (NYSE) hervorging. Mit
glänzendem Erfolg. Unter ihrem Banner wurde der Wertpapierhandel in
den Vereinigten Staaten an dieser Heimstätte endlich zu einer ständigen
Einrichtung erhoben.
Mehr als ein Jahrhundert später, und gut
fünf Jahre nach dem Börsenkrach ("Wall Street Crash") vom 24. Oktober
1929, wurde diese Körperschaft schließlich durch die Securities Exchange
Commission (SEC,
die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde über den Wertpapierhandel)
abgelöst, die seitdem verantwortlich zeichnet als diejenige Anstalt,
die zuständig ist für die Regelung des Wertpapierhandels nicht nur an
der Börse in New York, sondern für sämtliche der in den Vereinigten
Staaten von Amerika ansässigen Wertpapierbörsen.
Gegenwärtig (Stand: Sept. 2022) ist die
NYSE mit ihren fast 8000 verzeichneten
Titeln, darunter etwa 2800
eingetragene Aktiengesellschaften mit einem verkörperten Aktienkapital
im stattlichen Gesamtwert von annähernd 25 Billionen US-Dollar bei einem
täglichem Handelsumsatz von durchschnittlich 4,5 Mrd.* Anteilscheinen,
unter allen Wertpapierbörsen die größte der Welt. Die NYSE war bis zum
2. März 2006 eine (non-profit) juristische Person mit
1366 festbestimmten Mitgliedern,
und zwar folgendermaßen: Sie besitzt Satzungen sowie ein fest umrissenes
Regelwerk (Marktmodell), worauf ihre Wirkungsweise beruht und dem ihre
Mitglieder verpflichtet sind. Der aus 27 Personen bestehende Aufsichtsrat
wird von den Mitgliedern gewählt und soll sämtliche Börsentätigkeiten
überwachen. Der leitende Kreis setzt sich zusammen aus zwölf Direktoren,
zwölf weitere sind sogenannte öffentliche Leitungsbeauftragte, jedoch
selbst keine Mitglieder. Die verbleibenden drei Direktoren sind der
Chairman, welcher an der Spitze steht und den Vorsitz führt,
der Executive Vice-chairman und der Präsident.
[* Im Vergleich:
Die Zahl der handelstäglich umgesetzten Anteilsscheine in den Vereinigten
Staaten beträgt im Durchschnitt insgesamt 12,5 Mrd. Stück. (Stand: März
2023)]
Nach 213 Jahren ging die altbegründete
NYSE unter der Aufschrift NYSE Group, Inc. (Kürzel:
XNYS:ICE)
am 7. März 2006 endlich selbst an die Börse. Ihre Anteilsscheine (die
nach der Übernahme von Archipelago Holdings Inc. einschließlich
ihrer elektronischen Handelsplattform nunmehr auch deren Werte enthielt
und zuerst mit dem Tickersymbol "NYX“ notierten) gingen nach Börseneinführung
am 8. März 2006 mit einer Schlussnotierung von 67US-$
für die Aktie aus dem Handel. Kurz nach dem Zusammenschluss mit der
Mehrländerbörse
Euronext
am 4. April 2007 firmierte die Börse alsdann unter dem Namen NYSE
Euronext. Die NYSE, zu der neben der New York Stock Exchange
damit auch die Börsen zu Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon sowie
die Terminbörse NYSE Liffe gehörten, war bald darauf i.J.
2015 mit einem Marktwert der eingetragenen Gesellschaften von rund 20
Billionen US-Dollar mit Abstand die größte Börse der Welt. Heutigentags
verrichtet die NYSE an ihren Marktplätzen: der New York Stock Exchange,
NYSE MKT, NYSE Alternext sowie der NYSE Arca, rund gerechnet den 3.
Teil des gesamten Welthandels in Aktien und in anderweitigen Eigenkapital
verkörpernden Wertpapieren. Seit dem Jahre 2013 gehört die NYSE, damals
noch im Verein mit der Euronext, der Holding-Gesellschaft
Intercontinental
Exchange (ICE), wo sie eine eigenständige Abteilung bildet.


Mitgliedschaft und Arbeitsweise der New York Stock Exchange (NYSE)
Um Mitglied der NYSE zu werden und in
den Genuss der damit verbundenen Vorrechte zu kommen, muss als erstes
einer der begehrten Sitze ("seat", vergleichbar mit einem "elitären"
Mitgliedsausweis) von einem derzeitigen Mitglied und Inhaber eines Sitzes
erworben werden, der seinerseits stets unter Vorbehalt der Weitergabe
allein auf natürliche Personen übertragen werden kann. Zudem ist der
Bewerber um einen Sitz vor die Notwendigkeit gestellt, einen guten Leumund
vorzuweisen, von mindestens zwei zum Handel zugelassenen Mitgliedern
unterstützt und vom Börsenvorstand der NYSE für würdig befunden zu werden,
diesen Sitz zu übernehmen. Darüber hinaus muss der Bewerber eine gesonderte
schriftliche Fachprüfung erfolgreich ablegen.
Nur über einen derartigen Sitz steht neuen
Börsenmitgliedern der Zugang zu allen Bereichen und Vorrichtungen der
reich ausgestatteten Handelsplattform offen, welche die NYSE ihren Mitgliedern
für die Zwecke der Orderabwicklung und zur Durchführung des Handels
bietet ("order routing"). Weil die Hauptmasse aller Geschäfte
mit Wertpapieren, und zwar sowohl im Hinblick auf die Marktkapitalisierung
als auch auf die Zahl der gehandelten Werte, in den Vereinigten Staaten
an der NYSE abgewickelt wird, kommt der Innehabung eines solchen Vorrechts
nicht selten ein beachtlicher Vermögenswert zu. Der bisherige Spitzenpreis,
den ein Sitz an der Neuyorker Börse erzielte, beträgt immerhin gegen
5Mio. US-Dollar.
Angesichts der beachtlichen Vorteile,
die eine Mitgliedsstelle an der Börse zu bieten hat, überrascht es nicht,
dass weitaus der überwiegende Teil der rund 500 im Wertpapierbereich
tätigen amerikanischen Brokerhäuser zugleich zu den Mitgliedern der
NYSE zählt. Manche Brokerfirmen sind sogar mehrfach Geschäftsteilhaber
der Börse, und sie alle nennen sich übereinstimmend "member firm".
Mitglieder der NYSE lassen sich je einer
der folgenden Gruppen zuordnen, abhängig davon, welche fachliche Tätigkeit
sie ausüben:
-
Commission-
oder Floor-Broker: Diese
nehmen Aufträge (Orders)
entgegen, die Kunden den Brokerfirmen, für die sie tätig werden,
erteilen und richten ihre Bemühungen darauf, diese auf dem Parkett
in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Kunden dem Vorhaben gemäß
ganz in deren Sinne auszuführen. Für ihre Dienste erhalten sie von
den jeweiligen Auftraggeber eine Provision, z.B. in Höhe eines vorab
festgelegten Promillesatzes am Umsatz, ggf. zudem einen Mindestbetrag
sowie einen nach der Umsatzhöhe gestaffelten Promillesatz. Diejenigen
Brokerfirmen, in deren Auftrag sie arbeiten, erhalten darüber hinaus
von ihren Kunden für ihre Dienste eine Maklergebühr ("commission",
"brokarage fee", "fee"), welche i.d.R.
sämtliche auflaufende Kosten des Hauses abdeckt. Floor-Broker dürfen
jedoch keinesfalls für eigene Rechnung handeln.
-
Floor-Trader ("competitive
trader", "registered trader"): Das sind natürliche Personen,
die einen Börsensitz käuflich erworben haben und ausschließlich
für eigene Rechnung zu handeln berechtigt sind.
-
Sog.
2$-Broker (auch
Floor-Broker): Sie unterstützen
bei hohem Orderfluss anderweitige Mitglieder und erhalten dafür
einen Anteil der von Kunden abzuführenden Gebühren ("commissions").
-
Sogenannte
Spezialisten ("specialists"),
die neuestens auch unter dem englischsprachigen Namen "designated
market makers" (DMMs) bekannt sind: Ihnen kommt die Aufgabe zu,
einen geregelten und ordentlichen Handelsablauf zu gewährleisten.
Je nach Marktlage können sie zur Erledigung dieser Aufgabe wahlweise
entweder das Amt eines Floor-Brokers oder das eines Floor-Traders
ausüben. Als Gegenpartei anderer Marktteilnehmer stiften sie durch
ihre fortwährende Transaktionsbereitschaft einen beständigen, flüssigen
Handelsablauf in dem von ihnen betreuten Handelsgegenstand ("Marktpflege")
und sorgen so für den gewünschten Ausgleich zwischen Angebot und
Nachfrage.
Von den 1366 Mitgliedern stellen rund
700 die Floor-Broker, 400 entfallen auf DMMs (Spezialisten), 225 auf
2$-Broker und der Rest auf Floor-Trader. Im Zuge der Entwicklung hin
zu immer schnelleren elektronischen Handelseinrichtungen hat sich indessen
ihre Zahl heutigentags um die Hälfte und noch mehr verringert.
Eine zum Geschäftsverkehr an der New York
Stock Exchange (oder wie sie sich rühmend nennt: The Big Board)
zugelassene Aktie bezeichnet man auf Englisch als "listed stock".
Jede Aktienunternehmung, die ihre Anteilsscheine an der NYSE auf den
Kurszetteln gesetzt sehen will, kommt nicht umhin, zu diesem Zweck vorher
einen entsprechenden Zulassungsantrag auf Börseneinführung bei der zuständigen
Zulassungsstelle der Börse einzureichen. Sich in dieser Angelegenheit
erstmalig mit Vertretern und Mitgliedern der NYSE zu Vorbesprechungen
in Verbindung zu setzen ist für die Aufnahme von hoher Bedeutung, auch
wenn die persönliche Zusammenkunft vorläufig nur von zwangloser, mehr
noch vertraulicher Art sein wird. Bei dieser Gelegenheit werden zunächst
nähere Erkundigungen eingezogen und insbesondere die Frage geprüft,
ob und wie weit eine Zulassung zum Handel überhaupt mehrheitsfähig sei.
Wenn Letzteres einmal feststeht, folgt in aller Regel kurze Zeit später
die eigentliche Billigung des Vorentwurfs durch die Börse nach. Im Anschluss
daran wird die Gesellschaft ihre Vorlage über die Aufnahme in den Handelsverkehr
nun auch in der Fachpresse förmlich veröffentlichen. Aufgrund der bereits
in der Vorbesprechung mehr oder minder stillschweigend erfolgten Einwilligung
des immer vertraulich vorverhandelten Antrags durch die Börsengeschäftsführung
ist die endgültige Bewilligung der Börsenzulassung in diesem Abschnitt
nichts weiter als reine Formsache.
Die Zulassungserfordernisse richten sich
insonderheit 1.) nach dem Grad der nationalen Bedeutung der neu zu listenden
Unternehmung, 2.) dessen Rang, Geltung und Ertragskraft im Verhältnis
zu den übrigen innerhalb seiner Branche, und 3.) danach, ob begründete
Aussicht besteht auf eine Aufrechterhaltung der derzeitigen wirtschaftlichen
Stellung und Wichtigkeit innerhalb eines sich beständig entwickelnden
Gewerbezweigs. Im Einzelnen wird verlangt, dass die Gesellschaft fortdauern
folgenden Anforderungen genügt: Sie muss wenigstens
2200 Aktionäre haben, einen
Handelsumsatz ("trade volume") von monatlich mehr als 100000
Stück aufweisen, der Kurs der Aktie muss ständig über 1 US-Dollar liegen,
die Marktkapitalisierung muss mindestens 100 Mio. US-Dollar betragen
und der Jahresumsatz darf nicht geringer sein als 75 Mio. US-Dollar.
Die gelisteten Aktiengesellschaften verpflichten sich außerdem, an die
NYSE alljährlich Beisteuern von gewisser Höhe zu leisten sowie ganz
bestimmte unternehmerische Auskünfte und Mitteilungen, sowohl fallweise
(Ad-hoc-Publizität) als auch in regelmäßiger Wiederkehr, vor die Öffentlichkeit
zu bringen.
Wie aber, wenn das Kaufverlangen der Anleger
nach der Aktienunternehmung auf der Börse mit einem Male schwindet,
wohl gar in einem solchen Ausmaß, dass ihre Papiere kaum noch umgesetzt
werden oder womöglich durch vorangehende Verkäufe größeren Umfangs jetzt
unter 1US-Dollar notieren?
– Nun, in diesem Falle kann die NYSE die betreffende Aktie wieder aus
der Liste der notierten Werte streichen ("delisting"). Hinzu
kommt: Sofern die Aktiengesellschaft in der Folge überhaupt auch nur
gegen eines der oben benannten strengen Erfordernisse eine Verfehlung
begeht, kann sie, nachdem sie abgemahnt wurde, von der Börse ausgeschlossen
werden. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall von Zusammenschlüssen (Fusionen)
und Übernahmen. Sobald der Rückzug von der Börse einmal beschlossene
Sache ist, wird die Aktie ganz einfach außer Kurs gesetzt und steht
damit dem Handelsverkehr auch nicht mehr zur Verfügung. Davon streng
zu trennen ist das zeitweilige Aussetzen der Notierung im laufenden
Handel an der Börse (= "trading halt") infolge wichtiger Neuigkeiten
oder veranlasst durch selbsttätig wirkende Schutzvorrichtungen, wie
sogenannte "circuit breaker" es sind.
Ein und dieselbe Aktiengesellschaft kann
grundsätzlich an mehr als lediglich einer einzigen Börse zugelassen
sein; ob an verschiedenen nationalen je für sich oder auch über die
Landesgrenzen hinaus, macht dabei keinen Unterschied. Das letztgenannte
Verfahren ist besonders häufig bei nichtamerikanischen Aktienunternehmungen
anzutreffen, deren Beteiligungstitel nicht allein ausschließlich in
ihrem jeweiligen Heimatland für den börsenmäßigen Handelsverkehr bestimmt
sind. Allerdings dreht es sich bei jener Art Anteilsscheinen nicht immer
um "echte" Aktien der Aktiengesellschaft, wie sie regelmäßig an der
NYSE aufgeführt werden, sondern für gewöhnlich um sogenannte "American
Depository Receipts" (ADRs). Hierbei handelt es sich landläufig
um von auswärtigen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, die bloß
einen mittelbaren Eigentumsanspruch in Bezug auf eine bestimmte Anzahl
von Aktien der betreffenden ausländischen Kapitalgesellschaft verbriefen.
Die eigentlichen Aktien werden herkömmlicherweise bei einer Bank im
Heimatland der Gesellschaft fest unter Verschluss gehalten.

An der NYSE sind zwei unterschiedliche
Handelsformen (Marktkoordinationsformen) zur Verwendung verfügbar: Der
sogenannte Auktionsmarkt
und der sogenannte Dealer-Markt
(Market-Maker-System). Hierzu ein einfaches Beispiel:
Ein geerbtes Gemälde von gewissem Kunstwert
soll verkauft werden. Das Bild wird zu einem Auktionshaus gebracht,
wo der Auktionator Angebote dafür annimmt. Wer das höchste Preisangebot
abgibt, erhält den Zuschlag. Eine Ausweichmöglichkeit hierzu besteht
nun darin, das besagte Gemälde zu einem Kunsthändler zu bringen, der
es ankauft mit dem Plan, es gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Der Handelsablauf an der NYSE wird vorwiegend
bestimmt vom Leitgedanken des kontinuierlichen
Auktionsmarktes. Dieser vollzieht sich trotz vorwiegend elektronischem
Handel an der NYSE noch jetzt ganz gegenständlich auf einem Schauplatz
vor Ort, dem sogenannten Parkett
("trading post", in einer Gesamtgröße von 27000
square feet), wo die im Verkehr stehenden Wertpapiere
von einer ganzen Zahl persönlich anwesender
Broker und Händler
fortlaufend gehandelt werden.
Jedem eingetragenen Wertpapier wird einer
von 20 verschiedenen Posten, das ist einer jener bestimmten physischen
Orte auf dem Parkett, zugewiesen (dieser ist in seiner Form meist oval
oder sechseckig). Gewöhnlich werden mehr als eine Aktiengattung an diesem
zugeteilten Platz gehandelt, niemals aber werden Aktien einer Aktiengattung
gleichzeitig an mehreren Orten auf dem Parkett gleichzeitig gehandelt.
An der NYSE stehen die Designated Market
Maker (Spezialisten, "specialists", "designated market
makers", DMMs) im Mittelpunkt des Handelsgeschehens. Sie sind vom
Börsenvorstand mit der Betreuung der dort zugelassenen Teilhaberpapiere
dienstlich beauftragt, wonach jedem von ihnen die Anteilscheine ganz
bestimmter Aktiengesellschaften unmittelbar zugewiesen werden. Diese
Zuordnung schließt Vorzugsaktien, im gegebenen Fall auch Optionsanleihen
der betreffenden Aktiengesellschaften mit ein. Industrieanleihen ("bonds")
werden von den DMMs jedoch nicht betreut. Es gibt aber auch einige bestimmte
Aktien, die gleich von zwei oder mehr DMMs geführt werden: So kommen
an der NYSE auf Konto der 400 tätigen Spezialisten zusammen ungefähr
1600 Stammaktien.
Im Zuge des Orderflusses wurde bis in
die allerjüngste Zeit jede einzelne Kauf- und Verkauforder physisch
zu jenem Orte verbracht, der von der Börse dieser Aktie zum Zwecke ihrer
Zusammenführung im Handelsverkehr wohlweislich zugeteilt worden ist,
d.i jener Ort auf dem Parkett,
wo der Spezialist während der Handelszeit an der NYSE durchgehend zur
Stelle ist. Diese Aufgabe wird heutzutage vollständig und in allen Stücken
auf elektronischem Wege mittels eines "multilateralen Handelssystems"
erledigt. An der Präsenzbörse wird jede von außen her eintreffende Order
entweder an ihrem zugewiesenen Ort eines der beiden großen Handelsräume
auf der Stelle ausgeführt oder verbleibt – soweit eine sofortige Ausführung
im Marktverlauf nicht möglich ist – im Orderbuch des zuständigen Spezialisten
zur späteren Ausführung vermerkt.
Die Arbeitsweise der NYSE lässt sich am
treffendsten anhand eines einfachen Beispiels
erläutern: Herr K. fragt seinen Broker fernmündlich nach dem augenblicklichen
Aktienkurs von General Motors. Mit Blick auf einen seiner Handelsbildschirme
prüft der Broker daraufhin die vorliegende Kursstellung und verkündet,
dass der Geldkurs gerade bei 61 US-$ ("bid"), der Briefkurs bei 61,25
US-$ ("ask") liege. Er erkennt zudem, dass der auf dem Parkett der NYSE
tätige Spezialist gewillt ist, bei diesem Geldkurs mindestens 100 Stück
zu kaufen und nicht weniger als 400 Stück zum genannten Briefkurs zu
verkaufen. Nachdem Herr K. diese Angaben von seinem Broker erhalten
hat, erteilt er einen Auftrag (Order), 300 General Motors Aktien "at
the market" – d.i.
bestens – zu kaufen. Herrn Ks. Broker hat nun nichts Schleunigeres zu
tun als diese Kauforder an die Hauptgeschäftsstelle nach Neuyork zu
übermitteln, von wo aus der Börsenauftrag geradewegs an den Stand der
Brokerfirma auf dem Börsenparkett weitergeleitet wird. Der für die Brokerfirma
örtlich tätige Commission-Broker befördert die Order sodann schnellstens
genau zu jenem fest zugeteilten Handelsplatz, wo General Motors Aktien
regelmäßig gehandelt werden. – Hinzuzusetzen ist indes, dass heutzutage
die allermeisten Börsenaufträge auf kürzestem Wege online die
elektronischen Handelsplattformen der Börsen erreichen, was aber nichts
an der Triftigkeit unseres Beispiels verschlägt.
Eine zwar im Markt wirkende, derweil aber
nicht ausführbare Kauforder zu angenommen 61US-$
zeigt auf, dass jetzt niemand zum oder zu einem unter diesem Kurs zurückbleibenden
Kurs zu verkaufen bereit und fähig ist; eine noch nicht ausgeführte
Verkaufsorder zu, sagen wir, 61,25US-$
gibt zu erkennen, dass kein höherer Kaufpreis bezahlt zu werden braucht,
um jene Aktie gleich jetzt zu erstehen. Falls ein solcher Spread
– also der zahlenmäßige Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs – nur
genügend groß ist, erzeugt dies eine Preisspanne für mögliche "Trades"
(Einigungsbereich) und es beginnt folglich eine Auktion zwischen den
einzelnen Commission-Brokers, wobei es zu allen solchen Kursen zu Abschlüssen
kommen kann, die zwischen dem von den Spezialisten vorgegebenen besten
Geld- und besten Briefkurs liegen. Allein durch die Marktmacht (aller
am Marktverlauf Beteiligten und deren Anpassungshandlungen) wird in
unmittelbarem Anschluss der tatsächliche Kurs festgesetzt. Man bezeichnet
diese Art einer Auktion landläufig als "doppelseitige Auktion",
da Kauf- und Verkaufslustige gleichermaßen an ihr beteiligt sind.
Aber was würde geschehen, wenn Herrn Ks.
Order auf keinerlei Widerhall stieße? Nun, in diesem Falle hätte der
Spezialist die Gegenseite eingenommen und 300 General Motors Aktien
zu einem Stückpreis von 61,25 US-$ an Herrn Ks. Broker verkauft. Der
tatsächliche Verkäufer in diesem Beispiel kann einmal der Spezialist
selbst oder ein dritter Verkäufer sein, dessen Limitorder im Buche des
Designated Market-Makers zwischenzeitlich zur Ausführung offen stand.
Ist die Geld-Brief-Spanne ("spread")
verhältnismäßig schmal beschaffen, so dass diese den Handelsteilnehmern
kaum einen nennenswerten Gestaltungsspielraum einräumt, so wird der
Spezialist die betreffende Order als Marktorder (Bestens- bzw. Billigst-Order)
unmittelbar selbst ausführen.
Anzumerken bleibt, dass seit der Übernahme
von Archipelago Holdings Inc. die NYSE nunmehr neben dem altherkömmlichen
Parketthandel in der Hauptmasse über deren elektronische Handelsplattform
arbeitet.
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Leerverkäufe ("short selling")
Eine alt eingeübte Börsenweisheit lautet:
"Kaufe billig und verkaufe teuer!". So setzt der weit überwiegende Teil
der Geldanleger darauf, einen Gewinn zu erzielen, indem Aktien zunächst
möglichst billig im Kurse angekauft werden in der Hoffnung, sie später
teurer wieder verkaufen zu können. Bei
Leerverkäufen indessen wird
dieser Vorgang gerade umgekehrt: Der Geldanleger verkauft zuerst, nachher,
so sein Plan, kauft er dann mit dem erhofften Gewinn zu tieferen Kursen
zurück.
Leerverkäufe von Wertpapieren werden an
den Kassa-Börsen regelmäßig eingeleitet durch Verkauf geschuldeter Stücke,
zu deren Verschaffung die Vornahme einer Wertpapierleihe
grundsätzlich Voraussetzung ist. Ein daraus hervorgegangener Kredit
in Wertpapieren wird zu einem gelegen Zeitpunkt wieder getilgt durch
Erwerb und Rückstellung von Wertpapieren gleicher Art und Menge. Der
Unterschied von einem herkömmlichen Kredit
liegt darin, dass es sich bei der ausgeliehenen Sache nicht um Geld,
wie es Euro, Dollar usw. sind, handelt, sondern um besondere Urkunden.
Diese Vertragsurkunden (Wertpapiere) sind es, die nach außen einen bestimmten
Eigenwert verkörpern, der sich wiederum in Euro, Dollar usf. genau beziffern
lässt. Oder, was in anderer sprachlicher Einkleidung dasselbe sagen
will: Der Kreditnehmer stellt seinen Kredit dadurch zurück, dass er
dem Kreditgeber die gleichen (nicht zwangsläufig dieselben, da vertretbare)
Urkunden in gleicher Zahl, abgewickelt über den Effektengiroverkehr,
zurückstellt. Damit einher geht jedoch notwendig der Verzicht auf den
Anspruch auf die in den Urkunden wertpapierrechtlich verbrieften Zins-
und Dividendenzahlungen.
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American Stock Exchange
(AMEX)
Im Jahre 1921 fand sich in zweiter Generation
eine Gruppe junger Börsenhändler auf amerikanischen Boden zusammen.
Diese verlegte sich auf Geschäfte mit solchen Aktien und Anleihen, die
sich aufgrund ihres eher dürftigen Marktaufkommens nicht für eine Notierung
an der NYSE eigneten. Um diese Lücke auszufüllen, gründeten sie hierauf
eine eigens ausgerichtete Vereinigung, aus der zunächst die New York
Curb Exchange hervorging. Der noch recht junge Verband, der seit
dem Jahre 1953 fortan den Namen "American Stock Exchange (AMEX)"
trägt, stieg binnen kurzem empor zu der zweitwichtigsten Präsenzbörse
für Aktien und Optionen in den Vereinigten Staaten. Seit Anfang des
Jahres 2009 gehört die American Stock Exchange der NYSE
an, die sie im Januar 2008 übernahm, und welche selbst wieder heute
zur ICE gehört. Ebenso wie die New York Stock Exchange ist auch
die AMEX ein Finanzplatz und Geschäftsmittelpunkt, an dem ihre Mitgliedsfirmen
noch vor Ort tätig sind, wobei jede von ihnen sich gleichzeitig unter
Wahrnehmung von "market-maker"-Funktionen
auf den Handel mit ganz bestimmten Wertpapier-Emissionen verlegt hat.
Rund 25 solcher Firmen handelten in mehr als 900 Börsenpapieren, wie
vor allem in Aktien, ETFs und anderen Beteiligungstiteln sowie deren
Optionen, einschließlich einer beträchtlichen Anzahl ausländischer Wertpapiere.
Einige dieser Papiere werden daneben auch an der NYSE notiert. Da die
Zulassungsbestimmungen an der AMEX großzügiger gehandhabt wurden als
an der NYSE, wurden hierdurch vor allem verhältnismäßig junge Unternehmungen
zu einem Gang an die Börse ermutigt. Insbesondere machte die AMEX Firmen
aus dem Bereich technologischer Produktinnovationen den Weg zu einem
Börsengang frei. Die Arbeitsweise der AMEX war von Anbeginn der der
NYSE gut zu vergleichen, abgesehen von kleineren Unterschieden in der
technischen Ausstattung und in der Rolle der von ihr beschäftigten Spezialisten.
Die American Stock Exchange ist nach der weitaus größeren NYSE und NASDAQ
mit einigem Abstand zurzeit die drittgrößte Börse in den Vereinigten
Staaten.
Das elektronische Kursnotierungssystem
der Wertpapierhändler der National Association of Securities Dealers
(NASDAQ = National
Association of Securities Dealers Automated Quotation System), hat
den Vereinigten Staaten von Amerika den größten elektronischen OTC-Markt
(Over-the-Counter Market = Freiverkehrsmarkt) der Welt beschert.
An der unterdessen zur zweitgrößten amerikanischen Börse ausgereiften
NASDAQ sind gegenwärtig ungefähr 3200 verschiedene Aktiengesellschaften
mit ihren Wertpapieren eingetragen. Gemessen an der Marktkapitalisierung
ist sie hinter der NYSE weltweit ebenfalls an zweiter Stelle. Nicht
wenige Verständige betrachten NASDAQ sogar als Vorläufer eines weltumspannenden
Aktienmarktes der näheren Zukunft, auf dem Geldanleger aus allen Enden
der Welt mit Hilfe einer durchweg rechnergestützt arbeitenden Handelsanordnung
rund um die Uhr Handel treiben können. Das NASDAQ-System nahm am 8.
Februar 1971 den Handel auf mit dem hohen Ziel, die Wirkungskraft und
Nachhaltigkeit des OTC-Marktes zu stärken. Zum Einsatz kam dabei die
für damalige Verhältnisse fortschrittlichste Technologie überhaupt,
gemessen an dem seinerzeit neuesten Wissensstand. NASDAQ kann zum Unterschied
von Auktionsmärkten damit füglich als erste wirkliche "Computerbörse"
der Welt angesehen werden. NASDAQ gilt inzwischen als größtes elektronisches
Börsenhandelssystem in den Vereinigten Staaten.
NASDAQ wurde unter anderem mit der Absicht
begründet, kleineren Firmen, die wegen strengerer Zulassungsbestimmungen
sonst nicht an den großen Börsen notiert werden könnten, den Zulass
zum OTC-Markt zu gewähren. Das gleichnamige System wird von den NASDAQ-Händlern
(das ist ein sich selbst verwaltender US-Wertpapierhändlerverband) betrieben,
dem rund 3000 Händler, 500
Brokerhäuser sowie die angesehensten Investmentbanken (Spekulationsbanken)
angeschlossen sind. Das weltweite Kommunikationsnetzwerk der NASDAQ
ermöglicht den angeschlossenen Brokern die sofortige Kenntnis sämtlicher
Kursinformationen aller teilnehmenden Dealer (Market-Maker)
in allen einbezogenen Wertpapieren. Zusätzlich zur Steuerung des Handels
durch Pensionskassen und durch große Versicherungsunternehmungen, die
üblicherweise recht umfangreiche Aktienpakete halten, werden Angebot
und Nachfrage von solchen Privatfirmen zusammengeführt, die beabsichtigen,
durch den Einsatz von Computerterminals Stückelungen in größerem Maßstab
umzusetzen. In gleichem Zuge konnten die Provisionen deutlich gesenkt
werden. Auch ließ sich eine höhere Geschwindigkeit bei der Abwicklung
einzelner Transaktionen erzielen ohne andere Folge, als dass viele namhafte
Firmen – wie z.B. Apple Computer
oder MCI Communications, die sich sicher ohnedies für eine Zulassung
zur NYSE oder zur AMEX empfohlen hätten – sich dazu entschlossen, dem
der NASDAQ (Ticker-Symbol: AAPL) treu zu bleiben. Tendenziell wuchs
die Zahl der Unternehmungen, die zum NASDAQ-System überwechselten, weil
ihnen die Notierung im Freiverkehr, der mitunter durch einen recht scharfen
Wettbewerb der einzelnen "market-maker" gekennzeichnet ist, im Hinblick
auf ihre eigentlichen Bedürfnisse vorteilhaft erschien.
-
Noch anderweitige US-Börsenplätze
-
In den Vereinigten Staaten von Amerika
gibt es daneben noch eine dritte, kleinere Börse: Die National
Stock Exchange NSX; sie handelt Wertpapiere kleinerer Firmen
ausschließlich auf vollelektronischem Wege.
-
Die Millionenstadt Chicago entwickelte
sich in den vergangenen Jahren zum zweitwichtigsten Finanzzentrum
der Vereinigten Staaten. Hier war einst die Midwest Stock Exchange
ortsansässig, die im Jahr 1882 unter der Marke Chicago Stock
Exchange gegründet wurde und nach dem Zusammenschluss mit den
Börsen aus St. Louis, Cleveland, Minneapolis – St. Paul und New
Orleans so umbenannt wurde.
-
Ebenfalls in Chicago liegt der weltweite
Mittelpunkt für den Handel mit Futures-Kontrakten und dem mit börsengemäß
vereinheitlichten Optionen. Diese sogenannten
Derivativen
Instrumente werden schwerpunktmäßig unter einem Dach, aber an
zwei unterschiedliche Bezeichnungen tragende Abteilungen der Terminbörsen
("commodity exchanges") gehandelt: An der Chicago Mercantile
Exchange (CME) und am Chicago Board of Trade (CBOT).
Beide haben sich unlängst zusammengeschlossen und gehören jetzt
zur
CME Group Inc.
-
Weitere Börsenplätze
gibt es noch zu Boston, Cincinnati und zu San Francisco (Pazifik).
Zu den neu hinzugekommenen, rein elektronischen Börsen (Computerbörsen)
zählt jetzt auch die
Members Exchange
aus Jersey City, New York.
Wenngleich die großen, bedeutenden Börsenplätze
allesamt getrennt voneinander und eigenständig arbeiten, stehen diese
dennoch über ein elektronisches Kommunikationssystem ("electronic
communications network", ECN; Börsendraht) auch aus der Ferne auf
dem kürzesten Weg miteinander in Verbindung. Letzteres wird überdies
von der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities Exchange Commission,
die in weiteren Sinne auch als Mitbetreiberin verstanden werden kann,
laufend gewissenhaft auf seine Ordnungsmäßigkeit hin überwacht. Alle
Börsenplätze unterstehen sonach unmittelbar der Aufsicht der SEC. Jede
Börse, an der der Handelsverkehr auch über die Grenzen eines amerikanischen
Bundesstaates hinaus betrieben wird, muss zudem bei der SEC ins Verzeichnis
eingetragen, sonst im Besitze einer entsprechenden Sondergenehmigung
sein (die einzig und allein die Börse von Honolulu zu eigen hat). In
jedem Falle aber ist jede Börse in den Vereinigten Staaten an gesetzliche
Bestimmungen gebunden, die an
anderer Stelle noch näher beleuchtet werden sollen.
Obwohl sich der amerikanische
Anleihemarkt nur schwerlich als eine in sich geschlossene Einheit betrachten
lässt, weist er heute (2022) einen Gesamtwert von nicht weniger als
46 Billionen US-Dollar auf und ist damit unangefochten der größte der
Welt. Die stetig wachsende Flut an Anleihe-Emissionen soll der Übersichtlichkeit
halber drei Gruppen zugeordnet werden:
-
Obligationen auf Bundesebene
(zu denen die Treasury-Bonds, Treasury-Notes und ähnliche Schatzpapiere
und Schatzobligationen gehören),
-
Emissionen bundesstaatlicher und gemeindlicher
Behörden ("municipal bonds" genannt – welche mit bei uns
geläufigen Kommunalobligationen rechtsähnlich sind) und
-
Anleihen von privaten
Unternehmungen und von auswärtigen Emittenten.
Vgl. darüber auch:
Bond-Rating und Ratingagenturen.
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