Die Geschichte der
Börsen reicht durch der Jahrhunderte Lauf in eine recht frühe
Zeit zurück. Auf dem europäischen Festland beginnt sie auf holländischem
Boden mit der Errichtung größerer Markt- und Handelsplätze im Zeitalter
der Renaissance, was von 1350 n.Chr
an urkundlich belegt ist. Zwar gab es an allgemein bekannten, eingelebten
Plätzen immer wieder Versammlungen mit dem Zweck, in zwangloser Folge
bei zahlreichen Gelegenheiten geldwerte Papiere umzusetzen; die erste
Wertpapierbörse indessen, die diesen Namen wahrhaft verdient, entstand
allerdings erst eine reichliche Zeit darauf, nämlich im Jahre 1611 zu
Amsterdam (Niederlande). Die allerersten Gesellschaftsanteile, die dort
gemäß den Börsenvorschriften gehandelt wurden, waren Anteile der
United East India Company. Auch gab es in dieser geschichtsträchtigen
Vergangenheit am Börsenort zu Amsterdam bereits frühe Ansätze eines
geregelten Terminverkehrs (Zeitgeschäfte).
Die älteste und bis in die Gegenwart hinein geschäftige Warenterminbörse
der Vereinigten Staaten von Nordamerika, der unlängst in die
CME Group
aufgegangene Chicago Board of Trade (CBOT), wurde nachmals im
Jahre 1848 gegründet. Die nämliche Börse begann ihren Arbeitsbetrieb
mit dem Handel sogenannter
Forwards, denen die
damals wie heute unentbehrlichen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zur
Auswahl zugrunde lagen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika trifft man gegenwärtig
auf neun größere und nebst ihnen auf etliche kleinere Börsen, die elektronische
Handelsplattform der einstigen Händler am "Over-the-Counter-Markt" (OTC),
NASDAQ,
als nach der NYSE zweitgrößte mit einbezogen. Der amerikanische Kapitalmarkt
gilt heute wie bereits seit vielen Jahren als der größte und am weitesten
verzweigte Kapitalmarkt der Welt.
-
Die New York Stock Exchange
(NYSE)
Geschichtlicher Rückblick der NYSE
Schon
an der Grenzscheide des 17. und 18 Jahrhunderts brachte man kurz nach
Verabschiedung ihrer Verfassung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika
Wertpapiere in Umlauf. Zu jener Zeit schuf eine Gruppe von freiem Unternehmungsgeist
beseelten Handelsleuten in der Weltstadt zu New York die ersten
geregelten Wertpapiermärkte, deren Zweck vornehmlich darin bestand,
Schuldtiteln der amerikanischen Bundesregierung auf wohlgeordnete Weise
unterzubringen. Noch dazu betrieben sie aus eigenstem Entschluss besondere
Märkte für neu gegründete Unternehmungen, die dank dem durchschlagenden
technischen Fortschritt, zumal bei der gewerbsmäßigen Verfertigung von
Sachgütern so auch im Transportwesen, in diesem Zeitalter in gehäufter
Zahl aufkamen. – Zur Geschichte der NYSE im Einzelnen:
Die
altehrwürdige Geschichte der New York Stock Exchange fing ohne
größeres Aufsehen zu erregen im Grunde genommen unscheinbar an. Am 17.
Mai 1792 trat in Lower Manhattan (zu Neuyork), wie uns
die Geschichte meldet, eine kleine Gruppe von anfangs bloß zwei Dutzend
rührigen Markthändlern unter freiem Himmel an einem gemeinschaftlich
gewählten Geschäftsplatz vor einem aufgesuchten Plantanenbaum ("buttonwood
tree") zu einer begründenden Versammlung zusammen. An diesem mittlerweile
geschichtsträchtigen Zusammenkunftsort – jetzt 68 Wall Street – gelobten
sie, nach Maßgabe einer vorab handschriftlich beurkundeten Vereinbarung
(Buttonwood-Abkommen) und zu vorher bestimmt festgesetzten Spesen (Kommissionen
von je 0,25 Prozent) an den nahegelegenen Stätten künftighin den gewohnheitsmäßigen
Handel mit Staatsanleihen wie ferner auch Anteilsscheinen aufzunehmen.
Unmittelbar daraufhin war die Gründungsarbeit damit bereits abgeschlossen.
In der Folgezeit blühte der freie Handel allmählich empor, und durch
den sich einstellenden günstigen Erfolg bestärkt, stiftete die Gruppe
am 8. März 1817 zur sicheren, verbürgten Regelung und Anhebung des Verkehrsablaufs
alsdann einen eigenständigen Brokerverband. Dessen Gründungsausschuss
verpflichtete die Mitglieder dazu, als rechtmäßige Veranstalter des
Marktes in steter Aufeinanderfolge zu ganz bestimmten Tages- und Wochenzeiten
den gewählten Sammelplatz (40 Wall Street) daselbst zweimal täglich
aufzusuchen mit dem Vorsatz, fortan einen auf allgemein verbindliche
Vollzugsvorschriften beruhenden geordneten Handel mit vorläufig 30 Wertpapieren
zu betreiben. Zu dessen Festigung fassten die Handeltreibenden eigens
darauf zugepasste Satzungen ab, aus denen in enger Anlehnung an deren
Ausführungsbestimmungen im weiteren Verlauf der New York Stock and
Exchange Board (das zuständige Börsenaufsichtsgremium) hervorging,
aus der alsdann i.J. 1865 wieder
die New York Stock Exchange (NYSE) hervorging. Unter ihrem Banner
wurde der Wertpapierhandel in den Vereinigten Staaten endlich zu einer
ständigen Einrichtung erhoben.
Mehr
als ein Jahrhundert später, und gut fünf Jahre nach dem Börsenkrach
("Wall Street Crash") vom 24. Oktober 1929, wurde diese Körperschaft
schließlich durch die Securities Exchange Commission (SEC,
die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde über den Wertpapierhandel)
abgelöst, die seitdem verantwortlich zeichnet als diejenige Anstalt,
die zuständig ist für die Regelung des Wertpapierhandels nicht nur an
der Börse zu New York, sondern für sämtliche der in den Vereinigten
Staaten von Amerika ansässigen Wertpapierbörsen.
Gegenwärtig
(Stand: 2022) ist die NYSE mit ihren fast
8000 vertretenen Titeln, darunter
etwa 2400
eingetragene Aktiengesellschaften
mit einem verkörperten Aktienkapital im stattlichen Gesamtwert von 28,2
Billiarde US-Dollar bei einem täglichem Handelsumsatz von durchschnittlich
4,5 Mrd. Anteilscheinen unter allen Präsenzbörsen die größte Aktienbörse
der Welt. Die NYSE war bis zum 2. März 2006 eine (non-profit) juristische
Person mit 1366 festbestimmten
Mitgliedern, und zwar folgendermaßen: Sie besitzt Satzungen sowie ein
fest umrissenes Regelwerk (Marktmodell), worauf ihre Wirkungsweise beruht
und dem ihre Mitglieder verpflichtet sind. Der aus 27 Personen bestehende
Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt und soll sämtliche Börsentätigkeiten
überwachen. Der personellen Zusammensetzung nach sind zwölf der Direktoren
Mitglieder, zwölf weitere sind sogenannte öffentliche Direktoren, jedoch
keine Mitglieder. Die verbleibenden drei Direktoren sind der "chairman",
welcher den Vorsitz führt, der "executive vice-chairman" und der Präsident.
Nach
213 Jahren endlich ging die NYSE unter der Aufschrift NYSE Group,
Inc. (Kürzel:
XNYS:ICE)
am 7. März 2006 selbst an die Börse. Ihre Aktien (die nach der Übernahme
von Archipelago Holdings Inc. einschließlich ihrer elektronischen
Handelsplattform nunmehr auch deren Werte enthielt und zuerst mit dem
Tickersymbol "NYX“ notierte) ging nach Börseneinführung am 8. März 2006
mit einer Schlussnotierung von 67US-$
aus dem Handel. Nach dem Zusammenschluss mit der Mehrländerbörse
Euronext
am 4. April 2007 firmierte die Börse alsdann unter dem Namen NYSE
Euronext. Die NYSE, zu der neben der New York Stock Exchange
damit auch die Börsen in Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon sowie
die Terminbörse NYSE Liffe gehörten, war sodann i.J.
2015 mit einem Marktwert der notierten Gesellschaften von rund 20 Billionen
US-Dollar mit Abstand die größte Börse der Welt. Gegenwärtig verrichtet
die NYSE an ihren Aktienmärkten: der New York Stock Exchange, NYSE MKT,
NYSE Alternext sowie der NYSE Arca, rund gerechnet den 3. Teil des Welthandels
in Aktien und in anderweitigen Eigenkapital verkörpernden Wertpapieren.
Seit dem Jahre 2013 gehört die NYSE, damals noch im Verein mit der
Euronext, der Holding-Gesellschaft
Intercontinental
Exchange (ICE), wo sie eine eigenständige Abteilung bildet.

Mitgliedschaft und Arbeitsweise der New York Stock Exchange (NYSE)
Um
Mitglied der NYSE zu werden und in den Genuss der damit verbundenen
Vorrechte zu kommen, muss als erstes einer der begehrten Sitze ("seat",
vergleichbar mit einem "elitären" Mitgliedsausweis) von einem derzeitigen
Mitglied und Inhaber eines Sitzes erworben werden, der seinerseits stets
unter Vorbehalt der Weitergabe allein auf natürliche Personen übertragen
werden kann. Zudem muss der Bewerber um einen Sitz einen guten Leumund
vorweisen, von mindestens zwei zum Handel zugelassenen Mitgliedern unterstützt
und vom Börsenvorstand der NYSE für würdig befunden werden, diesen Sitz
zu übernehmen. Darüber hinaus muss der Erwerber eine gesonderte schriftliche
Fachprüfung erfolgreich ablegen.
Nur
über einen derartigen Sitz steht neuen Börsenmitgliedern der Zugang
zu den umfangreichen Vorrichtungen der Handelsplattform offen, die die
NYSE ihren Mitgliedern für die Zwecke der Orderabwicklung und zur Durchführung
des Handels anbietet. Weil die Hauptmasse aller Geschäfte mit Wertpapieren,
und zwar sowohl im Hinblick auf die Marktkapitalisierung als auch auf
die Zahl der gehandelten Werte, in den Vereinigten Staaten an der NYSE
abgewickelt wird, kommt der Innehabung eines solchen Vorrechts nicht
selten ein beachtlicher Vermögenswert zu. Der bisherige Spitzenpreis,
den ein Sitz an der Neuyorker Börse erzielte, beträgt immerhin 3,25
Mio. US-Dollar.
Angesichts
der erheblichen Vorteile, die eine Mitgliedsstelle an der Börse bietet,
überrascht es nicht, dass weitaus der überwiegende Teil der rund 500
amerikanischen Brokerhäuser zugleich zu den Mitgliedern der NYSE zählt.
Manche Brokerfirmen sind sogar mehrfach Mitglied der Börse, und sie
alle nennen sich übereinstimmend "member firm".
Mitglieder der NYSE lassen
sich je einer der folgenden Gruppen zuordnen, abhängig davon, welche
fachliche Tätigkeit sie ausüben:
-
Commission- oder
Floor-Broker: Diese nehmen
Aufträge (Orders) entgegen,
die Kunden den Brokerfirmen, für die sie tätig werden, erteilen
und richten ihre Bemühungen darauf, diese auf dem Parkett in eigenem
Namen, aber auf Rechnung des Kunden dem Vorhaben gemäß ganz in deren
Sinne auszuführen. Für ihre Dienste erhalten sie von den jeweiligen
Auftraggeber eine Provision, z.B. in Höhe eines vorab festgelegten
Promillesatzes am Umsatz, ggf. zudem einen Mindestbetrag sowie einen
nach der Umsatzhöhe gestaffelten Promillesatz. Diejenigen Brokerfirmen,
in deren Auftrag sie arbeiten, erhalten darüber hinaus von ihren
Kunden für ihre Dienste eine Maklergebühr ("commission",
"brokarage fee", "fee"), welche i.d.R.
sämtliche auflaufende Kosten des Hauses abdeckt. Floor-Broker dürfen
jedoch keinesfalls für eigene Rechnung handeln.
-
Floor-Trader ("competitive
trader", "registered trader"): Das sind natürliche Personen,
die einen Börsensitz käuflich erworben haben und ausschließlich
für eigene Rechnung zu handeln berechtigt sind.
-
Sog.
2$-Broker (auch
Floor-Broker): Sie unterstützen
bei hohem Orderfluss anderweitige Mitglieder und erhalten dafür
einen Anteil der von Kunden abzuführenden Gebühren ("commissions").
-
Sogenannte
Spezialisten ("specialists"),
die neuestens auch unter dem englischsprachigen Namen "designated
market makers" (DMMs) bekannt sind: Ihnen kommt die Aufgabe zu,
einen geregelten und ordentlichen Handelsablauf zu gewährleisten.
Je nach Marktlage können sie zur Erledigung dieser Aufgabe wahlweise
entweder das Amt eines Floor-Brokers oder das eines Floor-Traders
ausüben. Als Gegenpartei anderer Marktteilnehmer stiften sie durch
ihre fortwährende Transaktionsbereitschaft einen beständigen, flüssigen
Handelsablauf in dem von ihnen betreuten Handelsgegenstand ("Marktpflege")
und sorgen so für den gewünschten Ausgleich zwischen Angebot und
Nachfrage.
Von
den 1366 Mitgliedern fielen rund 700 auf Floor-Broker, 400 auf Spezialisten,
225 auf 2$-Broker und der Rest auf Floor-Trader. Im Zuge der Entwicklung
hin zu immer schnelleren elektronischen Handelseinrichtungen hat sich
indessen ihre Zahl heutigentags mehr als um die Hälfte verringert.
Eine
zum Geschäftsverkehr an der New York Stock Exchange (oder wie sie sich
rühmend nennt: The Big Board) zugelassene Aktie bezeichnet man
auf Englisch als "listed stock". Jede Aktienunternehmung, die
ihre Anteilsscheine an der NYSE auf den Kurszetteln sehen will, muss
vorher hierfür einen entsprechenden Zulassungsantrag auf Börseneinführung
bei der zuständigen Zulassungsstelle der Börse einreichen. Sich in dieser
Angelegenheit erstmalig mit Vertretern und Mitgliedern der NYSE in Verbindung
zu setzen ist für die Aufnahme von hoher Bedeutung, auch wenn die persönliche
Zusammenkunft zunächst nur von informeller und mehr vertraulicher Art
sein wird. Bei dieser Gelegenheit werden zunächst nähere Erkundigungen
eingezogen und insbesondere auch die Frage geprüft, ob und wie weit
eine Zulassung zum Handel überhaupt mehrheitsfähig sei. Wenn Letzteres
einmal feststeht, folgt in aller Regel kurze Zeit später die eigentliche
Billigung des Vorentwurfs durch die Börse nach. Im Anschluss daran wird
die Unternehmung ihre Vorlage über die Zulassung zum Handel nun auch
in der Fachpresse förmlich veröffentlichen. Aufgrund der bereits in
der Vorbesprechung mehr oder minder stillschweigend erfolgten Bewilligung
des immer vertraulich vorverhandelten Antrags ist die endgültige Genehmigung
der Börsenzulassung in diesem Abschnitt nichts weiter als reine Formsache.
Die
Zulassungserfordernisse richten sich insonderheit 1.) nach dem Grad
des nationalen Interesses an der neu zu listenden Unternehmung, 2.)
dessen Position und Stabilität im Verhältnis zu den übrigen innerhalb
seiner Branche, und 3.) danach, ob begründete Aussicht besteht auf eine
Aufrechterhaltung der derzeitigen wirtschaftlichen Stellung und Bedeutung
innerhalb eines sich beständig entwickelnden Gewerbezweigs. Im Einzelnen
wird verlangt, dass die Gesellschaft fortdauern folgenden Anforderungen
genügt: Sie muss wenigstens 2200
Aktionäre haben, einen Handelsumsatz ("trade volume") von monatlich
mehr als 100000 Stück aufweisen,
der Kurs der Aktie muss ständig über 1 US-Dollar liegen, die Marktkapitalisierung
muss mindestens 100 Mio. US-Dollar betragen und der Jahresumsatz darf
nicht geringer sein als 75 Mio. US-Dollar. Die gelisteten Aktiengesellschaften
verpflichten sich außerdem, an die NYSE alljährlich pekuniäre Beiträge
von gewisser Höhe zu entrichten sowie ganz bestimmte unternehmerische
Auskünfte, sowohl fallweise als auch auf regelmäßiger Grundlage, vor
die Öffentlichkeit zu bringen.
Wie
aber, wenn das Kaufverlangen der Anleger nach der börslich notierten
Aktienunternehmung mit einem Male schwindet, wohl gar in einem solchen
Ausmaß, dass ihre Anteile kaum noch umgesetzt werden oder sie unter
1 US-Dollar notiert? – Nun, in diesem Falle kann die NYSE die betreffende
Aktie wieder streichen. Sobald dies einmal beschlossene Sache ist, wird
die Aktie ganz einfach außer Kurs gesetzt und steht damit dem Handelsverkehr
auch nicht mehr zur Verfügung. Sofern die Aktiengesellschaft in der
Folge überhaupt auch nur gegen eines der oben benannten strengen Erfordernisse
eine Verfehlung begeht, kann sie, nachdem sie abgemahnt wurde, von der
Börse ausgeschlossen werden ("delisting"). Gleiches gilt sinngemäß
für den Fall von Unternehmungszusammenschlüssen (Fusionen) und Übernahmen.
Davon streng zu trennen ist das zeitweilige Aussetzen der Notierung
im laufenden Handel an der Börse (= "trading halt") infolge wichtiger
Neuigkeiten oder veranlasst durch selbsttätig wirkende Schutzvorrichtungen,
wie sogenannte "circuit breaker" es sind.
Ein und
dieselbe Aktiengesellschaft kann grundsätzlich an mehr als lediglich
einer einzigen Börse notiert werden; ob an nationalen je für sich oder
auch über die Landesgrenzen hinaus, macht dabei keinen Unterschied.
Letzteres ist besonders häufig bei nichtamerikanischen Aktienunternehmungen
der Fall, deren Beteiligungstitel nicht allein für den börsenmäßigen
Handelsverkehr ausschließlich in ihrem jeweiligen Heimatland bestimmt
sind. Allerdings handelt es sich bei jener Art Anteilsscheinen nicht
immer um "echte" Aktien der Aktiengesellschaft, wie sie regelmäßig an
der NYSE gelistet werden, sondern für gewöhnlich um sogenannte "American
Depository Receipts" (ADRs). Hierbei handelt es sich landläufig
um von auswärtigen Banken herausgegebene Hinterlegungsscheine, die bloß
einen mittelbaren Eigentumsanspruch in Bezug auf eine bestimmte Anzahl
von Aktien der betreffenden ausländischen Kapitalgesellschaft verbriefen.
Die eigentlichen Aktien werden herkömmlicherweise bei einer Bank im
Heimatland der Gesellschaft fest unter Verschluss gehalten.
An
der NYSE sind zwei unterschiedliche Handelsformen (Marktkoordinationsformen)
zur Verwendung verfügbar: Der sogenannte
Auktionsmarkt und der
sogenannte Dealer-Markt
(Market-Maker-System). Hierzu ein einfaches Beispiel:
Ein geerbtes Gemälde
von gewissem Kunstwert soll verkauft werden. Das Bild wird zu einem
Auktionshaus gebracht, wo der Auktionator Angebote dafür annimmt. Wer
das höchste Preisangebot abgibt, erhält den Zuschlag. Eine Ausweichmöglichkeit
hierzu besteht nun darin, das besagte Gemälde zu einem Kunsthändler
zu bringen, der es ankauft mit dem Plan, es gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Der
Handelsablauf an der NYSE wird vorwiegend bestimmt vom Leitgedanken
des kontinuierlichen Auktionsmarktes.
Dieser vollzieht sich trotz vorwiegend elektronischem Handel an der
NYSE noch jetzt ganz gegenständlich auf einem Schauplatz vor Ort,
dem sogenannten Parkett ("trading
post", in einer Gesamtgröße von 27000
square feet), wo die im Verkehr stehenden Wertpapiere
von einer ganzen Zahl persönlich anwesender
Broker und Händler
fortlaufend gehandelt werden.
Jedem
eingetragenen Wertpapier wird einer von 20 verschiedenen Posten, das
ist einer jener bestimmten physischen Orte auf dem Parkett, zugewiesen
(dieser ist in seiner Form meist oval oder sechseckig). Gewöhnlich werden
mehr als eine Aktiengattung an diesem zugeteilten Platz gehandelt, niemals
aber werden Aktien einer Aktiengattung gleichzeitig an mehreren Orten
auf dem Parkett gleichzeitig gehandelt.
An der
NYSE stehen die Spezialisten ("specialists", "designated market
makers") im Mittelpunkt des Handelsgeschehens. Jeder dort gelistete
Anteilschein wird einem bestimmten vom Börsenvorstand dienstlich beauftragten
Spezialisten unmittelbar zugeordnet. Diese Zuordnung schließt Vorzugsaktien
bzw. Optionsanleihen der betreffenden Aktiengesellschaften mit ein.
Industrieanleihen ("bonds") werden von den Spezialisten jedoch
nicht betreut. Es gibt aber auch einige bestimmte Aktien, die gleich
von zwei oder mehr Spezialisten geführt werden: So kommen auf Konto
der 400 Spezialisten ungefähr 1600
Stammaktien.
Im Zuge
des Orderflusses wurde bis in die allerjüngste Zeit jede einzelne Kauf-
und Verkauforder physisch zu jenem Orte verbracht, der von der Börse
dieser Aktie zum Zwecke ihrer Zusammenführung im Handelsverkehr wohlweislich
zugeteilt worden ist, d.i jener
Ort auf dem Parkett, wo der Spezialist während der Handelszeit an der
NYSE durchgehend zur Stelle ist. Diese Aufgabe wird heutzutage vollständig
und in allen Stücken auf elektronischem Wege mittels eines "multilateralen
Handelssystems" erledigt. An der Präsenzbörse wird jede von außen her
eintreffende Order entweder an ihrem zugewiesenen Ort eines der beiden
großen Handelsräume auf der Stelle ausgeführt oder verbleibt – soweit
eine sofortige Ausführung im Marktverlauf nicht möglich ist – im Orderbuch
des zuständigen Spezialisten zur späteren Ausführung vermerkt.
Die
Arbeitsweise der NYSE lässt sich am treffendsten anhand eines einfachen
Beispiels erläutern: Herr K. fragt seinen Broker
fernmündlich nach dem gegenwärtigen Kurs der Aktien von General Motors.
Der Broker prüft daraufhin mit Blick auf einem seiner Handelsbildschirme
die vorliegende Kursstellung und verkündet, dass der Geldkurs gerade
bei 61 US-$ ("bid") und der Briefkurs bei 61,25 US-$ ("ask") liegt.
Er erkennt zudem, dass der auf dem Parkett der NYSE tätige Spezialist
gewillt ist, bei diesem Geldkurs mindestens 100 Stück zu kaufen und
nicht weniger als 400 Stück zum genannten Briefkurs zu verkaufen. Nachdem
Herr K. diese Angaben von seinem Broker erhalten hat, erteilt er einen
Auftrag (Order), 300 General Motors Aktien "at
the market" – d.i.
bestens – zu kaufen. Sofort übermittelt der Broker diese Kauforder an
die Hauptgeschäftsstelle nach Neuyork, von wo aus der Börsenauftrag
geradewegs an den Stand der Brokerfirma auf dem Börsenparkett weitergeleitet
wird. Der für die Brokerfirma örtlich gegenwärtige Commission-Broker
befördert die Order sodann genau zu jenem fest zugeteilten Handelsplatz,
wo General Motors Aktien regelmäßig gehandelt werden.
Eine
im Markt wirkende, indessen derzeit nicht ausführbare Kauforder zu angenommen
61US-$ zeigt auf, dass gegenwärtig
niemand zum oder zu einem unter diesem Kurs zurückbleibenden Kurs zu
verkaufen bereit ist; eine noch nicht ausgeführte Verkaufsorder zu,
sagen wir, 61,25US-$ gibt zu
erkennen, dass kein höherer Kaufpreis bezahlt zu werden braucht, um
jene Aktie gleich jetzt zu erstehen. Falls ein solcher Spread
– also der zahlenmäßige Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs – nur
genügend groß ist, führt dies zu einer Preisspanne möglicher "Trades"
(Einigungsbereich) und es beginnt folglich eine Auktion zwischen den
einzelnen Commission-Brokers, wobei es zu allen Kursen zu Abschlüssen
kommen kann, die jeweils zwischen dem von den Spezialisten vorgegebenen
besten Geld- und besten Briefkurs liegen. Allein durch die Marktmacht
(aller am Marktverlauf Beteiligten und deren Anpassungshandlungen) wird
hierbei der tatsächliche Kurs festgesetzt. Diese Art einer Auktion bezeichnet
man landläufig als "doppelseitige Auktion", da Kauf- und Verkaufslustige
gleichermaßen an ihr beteiligt sind.
Aber
was würde geschehen, wenn Herrn K.s Order auf keinerlei Widerhall stieße?
Nun, in diesem Falle hätte der Spezialist die Gegenseite eingenommen
und 300 General Motors Aktien zu einem Stückpreis von 61,25 US-$ an
Herrn K.s Broker verkauft. Der tatsächliche Verkäufer in diesem Beispiel
kann einmal der Spezialist selbst oder ein dritter Verkäufer sein, dessen
Limitorder im Buche des Spezialisten zwischenzeitlich zur Ausführung
offen stand.
Ist
die Geld-Brief-Spanne ("spread") verhältnismäßig schmal, so dass
diese nur schwerlich einen Gestaltungsspielraum einräumt, wird der Spezialist
die betreffende Order als Marktorder (Bestens- bzw. Billigst-Order)
unmittelbar selbst ausführen.
Seit
der Übernahme von Archipelago Holdings Inc. arbeitet die NYSE
nunmehr neben dem traditionellen Parketthandel in der Hauptmasse über
deren elektronische Handelsplattform.
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Leerverkäufe ("short selling")
Eine
alltägliche Börsenweisheit lautet: "Kaufe billig und verkaufe teuer!".
So setzt der weit überwiegende Teil der Geldanleger auf Gewinne, indem
dieser Aktien zunächst kauft in der Hoffnung, sie später teurer wieder
verkaufen zu können. Bei Leerverkäufen
indessen wird dieser Vorgang gerade umgekehrt: Der Geldanleger verkauft
zuerst, nachher kauft er (dann hoffentlich mit Gewinn zu tieferen Kursen)
zurück.
Leerverkäufe
von Wertpapieren werden an den Kassa-Börsen regelmäßig eingeleitet durch
Verkauf geschuldeter Stücke, zu deren Verschaffung die Vornahme einer
Wertpapierleihe grundsätzlich Voraussetzung
ist. Ein daraus hervorgegangener Kredit in Wertpapieren wird
zu einem gelegen Zeitpunkt wieder getilgt durch Erwerb und Rückstellung
von Wertpapieren gleicher Art und Menge. Der Unterschied von einem herkömmlichen
Kredit liegt darin, dass es sich bei
der ausgeliehenen Sache nicht um Geld, wie es Euro oder Dollar usw.
sind, handelt, sondern um besondere Urkunden. Diese Vertragsurkunden
(Wertpapiere) sind es, die nach außen einen bestimmten Eigenwert verkörpern,
der sich wiederum in Euro, Dollar usw. genau beziffern lässt. Oder was
in anderer sprachlicher Einkleidung dasselbe sagen will: Der Kreditnehmer
stellt den Kredit dadurch zurück, dass er dem Kreditgeber die gleichen
(nicht zwangsläufig dieselben, da vertretbare) Urkunden in gleicher
Zahl, abgewickelt über den Effektengiroverkehr, zurückstellt. Damit
einher geht jedoch notwendig der Verzicht auf den Anspruch auf die in
den Urkunden verbrieften Zins- und Dividendenzahlungen.
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American Stock Exchange
(AMEX)
Im Jahre 1921 fand sich
in zweiter Generation eine Gruppe junger Börsenhändler auf amerikanischen
Boden zusammen. Diese verlegte sich auf Geschäfte mit solchen Aktien
und Anleihen, die sich aufgrund ihres eher dürftigen Marktaufkommens
nicht für eine Notierung an der NYSE eigneten. Um diese Lücke auszufüllen,
gründeten sie hierauf eine eigens ausgerichtete Vereinigung, aus der
zunächst die New York Curb Exchange hervorging. Der noch recht
junge Verband, der seit dem Jahre 1953 fortan den Namen "American
Stock Exchange (AMEX)" trägt, stieg binnen kurzem empor zu der zweitwichtigsten
Präsenzbörse für Aktien und Optionen in den Vereinigten Staaten. Seit
Anfang des Jahres 2009 gehört die American Stock Exchange der
NYSE an, die sie im Januar 2008 übernahm, und welche selbst wieder
heute zur ICE gehört. Ebenso wie die New York Stock Exchange
ist auch die AMEX ein Finanzplatz und Geschäftsmittelpunkt, an dem ihre
Mitgliedsfirmen noch vor Ort tätig sind, wobei jede von ihnen sich gleichzeitig
unter Wahrnehmung von "market-maker"-Funktionen
auf den Handel mit ganz bestimmten Wertpapier-Emissionen verlegt hat.
Rund 25 solcher Firmen handelten in mehr als 900 Börsenpapieren, wie
vor allem in Aktien, ETFs und anderen Beteiligungstiteln sowie deren
Optionen, einschließlich einer beträchtlichen Anzahl ausländischer Wertpapiere.
Einige dieser Papiere werden daneben auch an der NYSE notiert. Da die
Zulassungsbestimmungen an der AMEX großzügiger gehandhabt wurden als
an der NYSE, wurden hierdurch vor allem verhältnismäßig junge Unternehmungen
zu einem Gang an die Börse ermutigt. Insbesondere machte die AMEX Firmen
aus dem Bereich technologischer Produktinnovationen den Weg zu einem
Börsengang frei. Die Arbeitsweise der AMEX war von Anbeginn der der
NYSE gut zu vergleichen, abgesehen von kleineren Unterschieden in der
technischen Ausstattung und in der Rolle der von ihr beschäftigten Spezialisten.
Die American Stock Exchange ist nach der weitaus größeren NYSE und NASDAQ
mit einigem Abstand zurzeit die drittgrößte Börse in den Vereinigten
Staaten.
Das
elektronische Kursnotierungssystem der Wertpapierhändler der National
Association of Securities Dealers (NASDAQ
= National Association of Securities Dealers Automated Quotation
System), hat den Vereinigten Staaten von Amerika den größten elektronischen
OTC-Markt (Over-the-Counter Market = Freiverkehrsmarkt) der Welt
beschert. An der unterdessen zur zweitgrößten amerikanischen Börse ausgereiften
NASDAQ sind gegenwärtig ungefähr 3200 verschiedene Aktiengesellschaften
mit ihren Wertpapieren eingetragen. Gemessen an der Marktkapitalisierung
ist sie hinter der NYSE weltweit ebenfalls an zweiter Stelle. Nicht
wenige Verständige betrachten NASDAQ sogar als Vorläufer eines weltumspannenden
Aktienmarktes der näheren Zukunft, auf dem Geldanleger aus allen Enden
der Welt mit Hilfe einer durchweg rechnergestützt arbeitenden Handelsanordnung
rund um die Uhr Handel treiben können. Das NASDAQ-System nahm am 8.
Februar 1971 den Handel auf mit dem hohen Ziel, die Wirkungskraft und
Nachhaltigkeit des OTC-Marktes zu stärken. Zum Einsatz kam dabei die
für damalige Verhältnisse fortschrittlichste Technologie überhaupt,
gemessen an dem seinerzeit neuesten Wissensstand. NASDAQ kann zum Unterschied
von Auktionsmärkten damit füglich als erste wirkliche "Computerbörse"
der Welt angesehen werden. NASDAQ gilt inzwischen als größtes elektronisches
Börsenhandelssystem in den Vereinigten Staaten.
NASDAQ
wurde unter anderem mit der Absicht begründet, kleineren Firmen, die
wegen strengerer Zulassungsbestimmungen sonst nicht an den großen Börsen
notiert werden könnten, den Zugang zum OTC-Markt zu öffnen. Das gleichnamige
System wird von den NASDAQ-Händlern (das ist ein sich selbst verwaltender
US-Wertpapierhändlerverband) betrieben, dem rund
3000 Händler, 500 Brokerhäuser
sowie die angesehensten Investmentbanken (Spekulationsbanken) angeschlossen
sind. Das weltweite Kommunikationsnetzwerk der NASDAQ ermöglicht den
angeschlossenen Brokern die sofortige Kenntnis sämtlicher Kursinformationen
aller teilnehmenden Dealer (Market-Maker)
in allen einbezogenen Wertpapieren. Zusätzlich zur Steuerung des Handels
durch Pensionskassen und durch große Versicherungsunternehmungen, die
üblicherweise recht umfangreiche Aktienpakete halten, werden Angebot
und Nachfrage von solchen Privatfirmen zusammengeführt, die beabsichtigen,
durch den Einsatz von Computerterminals Stückelungen in größerem Maßstab
umzusetzen. In gleichem Zuge konnten die Provisionen deutlich gesenkt
werden. Auch ließ sich eine höhere Geschwindigkeit bei der Abwicklung
einzelner Transaktionen erzielen ohne andere Folge, als dass viele namhafte
Firmen – wie z.B. Apple Computer
oder MCI Communications, die sich sicher ohnedies für eine Zulassung
zur NYSE oder zur AMEX empfohlen hätten – sich dazu entschlossen, dem
der NASDAQ (Ticker-Symbol: AAPL) treu zu bleiben. Tendenziell wuchs
die Zahl der Unternehmungen, die zum NASDAQ-System überwechselten, weil
ihnen die Notierung im Freiverkehr, der mitunter durch einen recht scharfen
Wettbewerb der einzelnen "market-maker" gekennzeichnet ist, im Hinblick
auf ihre eigentlichen Bedürfnisse vorteilhaft erschien.
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Noch anderweitige US-Börsenplätze
-
In den Vereinigten
Staaten von Amerika gibt es daneben noch eine dritte, kleinere Börse:
Die National Stock Exchange NSX; sie handelt Wertpapiere
kleinerer Firmen ausschließlich auf vollelektronischem Wege.
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Die Millionenstadt
Chicago entwickelte sich in den vergangenen Jahren zum zweitwichtigsten
Finanzzentrum der Vereinigten Staaten. Hier war einst die Midwest
Stock Exchange beheimatet, die 1882 unter der Marke Chicago
Stock Exchange gegründet wurde und nach dem Zusammenschluss
mit den Börsen aus St. Louis, Cleveland, Minneapolis – St. Paul
und New Orleans so umbenannt wurde.
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Ebenfalls in Chicago
liegt der weltweite Mittelpunkt für den Handel mit Futures-Kontrakten
und dem mit börsengemäß vereinheitlichten Optionen. Diese sogenannten
"Derivativen
Instrumente" werden schwerpunktmäßig unter einem Dach, aber
an zwei unterschiedliche Bezeichnungen tragende Terminbörsen ("commodity
exchanges") gehandelt: An der Chicago Mercantile Exchange
(CME) und am Chicago Board of Trade (CBOT). Beide haben sich
unlängst zusammengeschlossen zur
CME Group Inc.
-
Weitere Börsenplätze gibt es noch zu Boston,
Cincinnati und zu San Francisco (Pazifik). Zu den neu hinzugekommenen,
rein elektronischen Börsen zählt jetzt auch die
Members Exchange
aus Jersey City, New York.
Wenngleich die großen,
bedeutenden Börsenplätze allesamt getrennt voneinander und eigenständig
arbeiten, stehen diese dennoch über ein elektronisches Computer-Kommunikationssystem
auf dem kürzesten Weg miteinander in Verbindung. Letzteres wird überdies
von der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, die in weiteren Sinne auch als
Mitbetreiberin verstanden werden kann, laufend gewissenhaft überwacht.
Alle Börsenplätze unterstehen mithin unmittelbar der Aufsicht der SEC.
Jede Börse, an der Handel über die Grenzen eines US-Bundesstaates hinaus
betrieben wird, muss dazu bei der SEC registriert oder im Besitze einer
entsprechenden Sondergenehmigung sein (die gegenwärtig einzig und allein
die Börse von Honolulu zu eigen hat). In jedem Falle aber ist jede Börse
in den Vereinigten Staaten an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die
an anderer Stelle noch näher
beleuchtet werden sollen.
Obwohl sich der amerikanische Anleihemarkt nur schwerlich
als eine in sich geschlossene Einheit betrachten lässt, weist er heute
einen Gesamtwert von nicht weniger als
9000 Mrd. US-Dollar auf und
ist damit unangefochten der größte der Welt. Die stetig wachsende Flut
an Anleihe-Emissionen soll der Übersichtlichkeit halber drei Gruppen
zugeordnet werden:
-
Obligationen auf
Bundesebene (zu denen die Treasury-Bonds, Treasury-Notes und ähnliche
Schatzpapiere und Schatzobligationen gehören),
-
Emissionen bundesstaatlicher
und gemeindlicher Behörden ("municipal bonds" genannt – welche
mit bei uns geläufigen Kommunalobligationen rechtsähnlich sind)
und
-
Anleihen von privaten Unternehmungen und von
auswärtigen Emittenten.
Vgl. darüber auch: Bond-Rating
und Ratingagenturen.
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