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Zum Thema: Steuern

 

 Steuerliche Themen im Fokus von Unternehmern und Startup-Gründern

Wenn Sie gerade im Begriff sind, ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie sich auch mit den steuerlichen Themen befassen. Naturgemäß ist dieses Thema der letzte Bereich, um den man sich als Unternehmer kümmern möchte. Vorrangiges Ziel ist die Vermarktung der eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen. Das ist der Grundpfeiler des Erfolgs eines Unternehmens. Grundsätzlich ist dies auch richtig, aber gerade als Jungunternehmer haben Sie die Chance, bereits frühzeitig auf die richtige Basis zu setzen. Wenn Sie frühzeitig ihre steuerliche Optimierung planen, dann setzt auch später der unternehmerische Erfolg ein. Die meisten Jungunternehmer haben auch nicht die finanziellen Ressourcen, um sich die besten Steuerberater zu nehmen. Es ist daher de facto auch zwingend, dass Sie sich selbst um steuerliche Belange kümmern.

Grundkenntnisse im Steuerrecht für den Unternehmer wichtig

Zumindest in Grundfragen sollten Sie sattelfest sein. Das betrifft alle steuerlichen Themen. Folglich sind davon auch neben der Einkommenssteuer die Umsatzsteuer gefragt. Wenn im Seminar Umsatzsteuer gelehrt wird, sollten Sie das Angebot wahrnehmen. Auch aus Blogbeiträgen lässt sich Vieles lernen. In speziellen Fachfragen müssen Sie ohnedies den Experten konsultieren. Darum geht es aber im Steuerwesen nicht. Wichtig ist, dass sie im laufenden Tagesgeschäft den Überblick nicht verlieren und sattelfest an der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ideen arbeiten. Gerade im Umsatzsteuerrecht sind heikle Themengebiete verankert, die jeden Unternehmen betreffen. Sie können bei guter Kenntnis auch wesentliche Erleichterungen lukrieren. Denken Sie zum Beispiel nur an die Möglichkeit, in die Umsatzsteuerpflicht hinein zu optieren oder bei Bedarf auch Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Das kann eine administrative Erleichterung bedeuten.

Spezialfragen im Umsatzsteuerrecht für Ihr Unternehmen relevant

Wenn Sie aufgrund des geringen Umsatzes im ersten Jahr nach der Gründung Ihres Unternehmens keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen müssen, dann kann das für Sie von Vorteil sein. Das Umsatzsteuerrecht sieht aber eine Option auf die Optierung in die Umsatzsteuerpflicht vor. Daher obliegt es dem Unternehmer, diese Option auch wahrzunehmen. Es sind aber mit dem Umsatzsteuerrecht auch viele Pflichten für den Unternehmer verbunden. Vor allem dann, wenn Ihr Geschäft auch auf internationalen Beinen steht, werden Sie sehr rasch mit solchen Sachverhalten konfrontiert sein. In diesem Kontext fallen dann Begriffe wie das Dreiecksgeschäft oder Reihengeschäfte sehr rasch und können komplexe Fragenstellungen offenhalten.

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Sir Walter Scott (1771-1832), schottischer Schriftsteller.

 

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Stand: 21. März 2023. Alle Rechte vorbehalten.