Einiges zur Wertfestsetzung
von Optionen
Im Folgenden seien
Optionen einer Marktwertbetrachtung unterzogen.
Der einer Option beigelegte Preis (= Optionsprämie) schwankt während
ihrer Laufzeit für gewöhnlich Zug um Zug mit dem Wertanschlag ihres
unterliegenden Gegenstandes ("underlying price"), gleichläufig
bei einem Call, gegenläufig beim Put, wobei dieser wie jener sich nach
bekannten Grundsätzen durch Angebot und Nachfrage am betreffenden Marktplatz
bestimmt. Es erscheint dies insoweit unmittelbar einleuchtend, als der
bezügliche Kassa- oder Terminmarkt wie auch der zugehörige Optionsmarkt
nach außen hin für sich eigenständige Marktabschnitte bilden, die unter
dem Einfluss der ihnen eigentümlichen Kursbestimmungsgrößen stets eigene,
aus sich zu betrachtende Preisverhältnisse an den Tag legen. Gleichwohl
stehen beide Zweige nicht getrennt und vereinzelt da, sondern sind durch
gewisse übergreifende Kräfte kausaler Natur, den sogenannten
Arbitragebeziehungen, aufs innigste
miteinander verflochten. Die Höhe der Prämie einer Option in ihrer Daseinsform
eines derivativen Instruments
hängt jedoch nicht nur von der Art und dem Preis ihres Underlyings allein
ab, sondern noch von weiteren Einflussgrößen, wie Schwankungsstärke
(Volatilität) des Marktpreises, ihrer Laufzeit, der Höhe des Zinses,
um nur einige der wichtigsten zu nennen. Mittelbar hängt die Höhe einer
Optionsprämie aber auch von den Erwartungen der Marktteilnehmer ab,
in welcher Weise und in welcher Richtung sich der Marktpreis des zugrunde
liegenden Handelsgegenstandes ("underlying asset") in Zukunft
bewegen wird ("forward price") und somit letztlich von der Erwartung,
ob und wie weit die Option sich zur Fälligkeit "im Geld" (ITM) befindet.
Näheres darüber s.u.
Ein vorliegender Marktwert ("market
value"; Verkehrswert) einer untersuchten Option zerfällt genauer
besehen zu jedem gegebenen Betrachtungszeitpunkt in zwei gesonderte
Teile: falls vorhanden 1.) in den inneren Wert ("intrinsic
value", "parity value", "exercise value") und 2.)
in den Zeitwert (Zeitprämie, "time value", "time (value)
premium", "speculative value", "extrinsic value").*
Der innere Wert einer Kaufoption
etwa bemisst sich nach dem Wert, der dem Optionsinhaber nach ihrer Auslösung
rein verbleibt, will sagen die Summe Geldes, die er behielte, wenn er
seine Option zum Ausübungspreis jetzt ausübte und die so erstandene
Position in Wertpapieren, Waren usw. sogleich wieder im Markt schließen
wollte. Der innere Wert einer Verkaufsoption bemisst sich nach dem Wert,
der dem Optionsinhaber nach ihrer Auslösung rein verbleibt, also der
Summe Geldes, die er behielte, wenn er seine Option zum Ausübungspreis
jetzt ausübte und mit dem erhaltenen Gegenwert für den Verkauf die ursprüngliche
Position in Wertpapieren, Waren usw. sogleich wieder im Markt aufbauen
wollte. Dies setzt bei vorzeitiger Geltendmachung des Optionsrechts
voraus, dass eine Ausübung innerhalb der Verfallfrist überhaupt möglich
und für den Halter aus finanzieller Sicht durchaus vorteilhaft ist.
Anders gewendet, was aber auf eins herauskommt: Der innere Wert einer
Option kommt stets und ausnahmslos dem Wert gleich, welcher dem Inhaber
zufiele, wenn man die Option nach ihrem Verkehrswert aufrechnete und
sie im gleichen Augenblick verfiele. Der innere Wert ist folglich durchaus
der Mindestwert, den eine Option annehmen kann ("parity"). Besitzt
die betrachtete Option unmittelbar vor Ablauf der Verfallfrist einen
inneren Wert, so wird sie im regelmäßigen Verlauf an der Börse ausgeübt
werden, um ihn am Ende für sich geltend zu machen.
[* Anmerkung:
Der innere Wert und der Zeitwert einer Option werden an den Börsenplätzen
niemals getrennt für sich allein angegeben. Der angeführte Börsenpreis
einer Option benennt stets nichts weiter als ihre Prämie, gerichtet
auf je eine Einheit des einzelnen Kontrakts.]
Ist ein innerer Wert nicht gegenwärtig,
so rechnet sich eine Auslösung der Option für ihren Inhaber nicht. Da
er sie nicht ausüben muss, ist ihr Wert allenfalls gleich null, keinesfalls
geringer (nicht negativ), so dass sie ihm Schulden eintrüge. Insofern
der Halter der Option den Gegenwert eines inneren Wertes, solange und
soweit durch die Marktlage positiv festgesetzt, in bar zu einzustreichen
beabsichtigt, wird er sie ausüben und mit der Auslösung zu gleicher
Zeit das Basisobjekt der Option im Effektivmarkt gegen Kassa zum herrschenden
Marktpreis wieder umsetzen oder, soweit vorgesehen, ersatzweise sich
den Unterschied durch Barabgeltung ("cash settlement") verrechnen
lassen. Getreu dem auf der vorigen Seite gegebenen
Beispiel zu 1
konnte der Inhaber durch Ausübung seiner "American-style"-Kaufoption
eine Gesamtheit von hundert Aktien zum Basispreis von 100€
je Stück erstehen und diese in gleichem Zuge zu einem Kurswert von 115€
auf dem Kassamarkt wieder losschlagen. Der Unterschied im Preise von
15€ liefert den inneren Wert
des Calls, gerechnet auf je eine Aktie. Ihr am Markt zu lösender Geldwert
("payoff", "intrinsic value") ist hiernach ein positiver.
Der innere Wert einer Option kommt daher stets ihrem Ausübungswert ("exercise
value") gleich. Arbitragegründe stellen sicher, dass der innere
Wert zugleich der kleinstmögliche (positive) Geldwert ist, den eine
amerikanische Option annehmen kann. Bei europäischen Optionen hingegen
ist das allerdings nicht durchweg gewährleistet, weil in diesem Falle
eine Arbitrage bereits während der Laufdauer nicht gangbar ist. Auffallend
ist ferner, dass ein vorliegender innerer Wert einer Option unabhängig
von ihrer Laufzeit besteht.
Demgemäß lässt sich die folgende Regel
aufstellen: Der innere Wert einer
gehaltenen Kaufoption (Call) entspricht, falls größer als null, dem
Unterschied "Preis des Underlying minus Basispreis", sonst null. Der
innere Wert einer Verkaufsoption (Put) entspricht, falls größer als
null, der Differenz "Basispreis minus Preis des Underlying", sonst null.
Man sagt von einer Option, die positiven inneren Wert hat, sie liegt
"im Geld" ("in the money" ITM). Eingehender dargelegt: Der innere
Wert einer Option beläuft sich völlig genau auf den Betrag, mit dem
sie im Geld liegt. Wie leicht einzusehen, wird niemand willens sein,
wenn er nicht töricht oder ganz uneigennützig ist, eine erkaufte Option,
die "im Geld" liegt, unter ihrem inneren Wert wieder herzugeben. Desgleichen
wird eine erstandene und im Besitzstand gehaltene Option ("long"),
wie erwähnt, nirgends und niemals einen verlustbringenden (d.i.
negativen) Marktwert annehmen; denn niemand ist dazu verbunden noch
würde sich irgendeiner aus freien Stücken dazu verstehen, seine Option
auszuüben, falls ihm das einen sofortigen Verlust bescherte, den er
sonst nicht hätte. Genau darin liegt ja der Wesenskern eines jeden Optionsgeschäfts,
nämlich in dem Recht zu wählen. Kurzum, der innere Wert einer jeden
bestehenden Option kann äußerstenfalls auf null hinab sinken, die Option
damit ihren Ausübungswert vollständig einbüßen.
Darüber hinaus gibt es Optionen, die zwar
einen Marktwert, aber keinen inneren Wert haben. Solcherlei Optionen
besitzen allein einen Zeitwert und werden mit dem Sprachkürzel "aus
dem Geld" ("out of the money" OTM) liegend umschrieben. Eine
Kaufoption (Call) befindet sich "aus dem Geld", wenn und insoweit der
Marktpreis ihres Underlyings niedriger steht als ihr "exercise price".
Eine Verkaufsoption (Put) wieder liegt "aus dem Geld", wenn und insoweit
ihr Basispreis unter dem Marktpreis ihres Underlyings zurückbleibt.
Eine Option, die "aus dem Geld" ist, besitzt keinen inneren Wert. Allenfalls
ist ihr ein Zeitwert beschieden. Liegt eine Option von was immer für
einer Art endlich weder aus noch im Geld, stehen also ihr Basispreis
und der Marktpreis des unterliegenden Gutes auf ein und derselben Höhe,
allenfalls fast genau auf einer Höhe, so befindet sie sich "am Geld"
("at the money" ATM, "pari"). Sie ist damit gleichsam
auf der Schneide zwischen "im Geld" und "aus dem Geld". Da, wo der Marktpreis
des Grundgegenstandes ganz in der Nähe des Ausübungspreises der Option
liegt, sagt man gelegentlich, sie notiere "near the money". Durch
eine genügende Bewegung des Marktpreises des zugrunde liegenden Gutes
in seiner Stellung zum "strike price" kann die Einstufung, ob "im",
"am" oder "aus dem Geld" im Zeitlauf der Optionsfrist umschlagen, zuweilen
ganz unvermittelt mit einem Male oder gar nicht selten auch in buntem
Wechsel Richtung und Lage ändern. Der Grundgedanke,
der das Verhältnis von Ausübungspreis und herrschendem Marktpreis des
Basiswertes einer Option einander in näherem Zusammenhang stellt, wird
nach dem Muster der englisch-amerikanischen Lehre allgemein mit dem
Ausdruck "moneyness" benannt (dt. soviel wie "Geldnähe").
Er gilt uneingeschränkt für den Käufer der bezüglichen Option ebenso
wie für ihren Verkäufer (Schreiber).
Das soeben Gesagte auf den kürzesten Ausdruck
gebracht ergibt:
Marktwert einer Option (Prämie) = innerer Wert
+ Zeitwert .
Bezeichnet X den Ausübungspreis ("exercise
price") einer Option und St den zum Zeitpunkt t herrschenden
Marktpreis ihres zugrundeliegenden Gegenstandes, so erhält man, in abkürzender
förmlicher Schreibweise, den in folgender tabellarischen Übersicht dargestellten
Zusammenhang:
"Moneyness" |
CALL |
PUT |
Im Geld* |
St > X |
St < X |
Am Geld |
St = X |
St = X |
Aus dem
Geld |
St < X |
St > X |
[* Anmerkung:
Eine Option "im Geld" ist nicht notwendig gleichbedeutend mit einem
erreichten Gewinn. Erst wenn der Betrag, mit dem die Option im Geld
liegt, die Höhe der anfänglich bezahlten Prämie plus entgangener Zinsen
plus Spesen übersteigt, entsteht bei der Ausübung Gewinn.]
Da nun, wie eingangs geschildert, der
Wert einer Option sich aus dem innerem Wert und dem Zeitwert zusammensetzt,
so ergibt sich daraus folgender logisch zwingender Schluss: Eine Option
besitzt einen Zeitwert, der
dem Unterschied zwischen der Optionsprämie und dem inneren Wert der
Option gleichkommt; oder in förmlicher Schreibweise ausgedrückt:
Zeitwert =
Marktwert –
innerer Wert. Der Zeitwert
einer Option ist Ausdruck einer gewissen Aussicht auf Gewinnerzielung
aufgrund einer in zukünftiger Zeitfolge, d.i. während ihrer Laufdauer,
sich einstellender günstigen Kursveränderung im Basisgegenstand.
Optionen sind taggenau befristete Finanzgeschäfte
mit der Eigenschaft, dass in Anbetracht einer verbleibenden Laufzeit
und der damit verbundenen Vorteilsgelegenheit ihnen ein gewisser Wert
zuteil wird. Das Ausmaß des Zeitwertes einer Option wird jedoch bei
weitem nicht allein von ihrer Restlaufzeit bestimmt, insofern ist der
Name Zeitwert irreführend. Tatsächlich üben auf den Zeitwert einer Option
mindestens zwei scharf auseinanderzuhaltende Einflusskräfte Wirkung
aus: einesteils seht ein solcher zwar sehr wohl unter dem Einfluss von
der verbleibenden Laufzeit der Option ("residual time to maturity"),
andernteils aber, und das gar nicht unwesentlich, wird er durch die
voraussichtliche Volatilität
im Markt ihres Bezugsobjekts verursacht, also desjenigen Preis-Schwankungsvermögens
während der Frist bis zu ihrem Verfall, das ihrem Basisgegenstand vom
Markt implizite beigelegt wird. Wie nach feststehender Erfahrung
die Praxis der Optionsgeschäfte erweist, führt eine erhöhte (implizite)
Volatilität auf dem fraglichen Markt, unter sonst gleichen Umständen,
zu einem sich hebenden Zeitwert der Option; und umgekehrt. Dieser Befund
findet seine Grundlage in dem unmittelbar einleuchtenden Satz: Der Wert
einer Option erhöht sich in dem Maße, wie die Wahrscheinlichkeit dafür
emporsteigt, dass diese binnen der verbleibenden Laufzeit ins Geld rückt
bzw. ihren bereits vorliegenden inneren Wert mehr und mehr auszubauen
bestrebt ist ("contingent claim"). Zwar hängt grundsätzlich an
jeder Option, während sie andauert, durchweg die Gefahr einer Werteinbuße
bis hin zum gänzlichen Verlust der ausgelegten Prämie; doch wird in
Ansehung des asymmetrischen Gewinn-/Verlust-Profils von Optionen ein
solches Vorkommnis aus Sicht des Optionshalters, der auf Gewinnerzielung
setzt, nach seiner persönlichen Wertschätzung regelmäßig hinter dem
Vorteil einer in Aussicht stehenden über alles Maß hinausgehenden Gewinnspanne
zurückbleiben, was das Dasein eines Zeitwertes überhaupt erst herbeiführt.
Alles Übrige als unverändert vorausgesetzt,
erreicht eine Option ihren entsprechend höchsten Zeitwert – je nach
gegebener Marktlage – im Regelfall dann, wenn sie "am Geld" ("at
the money") liegt. Eine Option, die entweder punktgenau am oder
aus dem Geld liegt, leitet ihren Wert demzufolge, wie leicht zu durchblicken,
allein aus ihrem Zeitwert her. Ganz gleich, in welcher Richtung: Je
weiter der Kurs des Underlying sich vom Ausübungspreis der Option entfernt,
desto mehr vermindert sich ihr Zeitwert. Eine tief im Geld liegende
Option besitzt fast keinen Zeitwert, hingegen nur inneren Wert. Eine
weit aus dem Geld befindliche Option besitzt, wenn überhaupt, wenig
oder kaum einen Zeitwert, noch einen inneren Wert. Eine Option kann
aus naheliegenden Gründen nur vor
Erreichen ihres Verfalltermins einen Zeitwert gewähren. Mit zunehmendem
Zeitverfluss und mit Herannahen des Verfalltermins an die Gegenwart
wird der Zeitwert der Option sehr bald und, sofern am Geld, am Ende
gar immer schneller (d.i. in
der Zeit überverhältnismäßig, größtes Theta) abschmelzen ("time value
decay", "wasting asset"). Er wird bei Eintritt des Verfalls
sich mit innerer Notwendigkeit allemal auf null stellen. Ein etwaiger
Endwert kommt sodann allein dem inneren Wert der Option gleich ("parity"),
der sich im Falle einer Kaufoption zum Ausübungszeitpunkt förmlich herleitet
aus: max(S–X,
0), im Falle eines Verkaufoption aus: max(X–S,0).
Es erhebt sich nach dem Vorangegangenen
nun die Frage, wovon der Geldwert einer Option während ihrer Laufzeit
im Einzelnen abhängt? – Aus analytischer Sicht offenbar neben der Form
der Option ("option type") wenigstens von sechs zählbaren Gestaltungsgrößen*
(Preisdeterminanten, "risk factors"): 1.) vom vorliegenden
Preis ihres zugrunde liegenden Gegenstandes, 2.) vom Ausübungspreis,
3.) von der verbleibenden Laufzeit, 4.) vom herrschenden Marktzinsfuß
für sichere Geldanlagen, berechnet auf die Restlaufzeit des Zeitpunktes
der Wertbeimessung, 5.) von den Erträgnissen des Basistitels
(bei Aktienoptionen den Dividenden), die während der Laufdauer anfallen,
sowie 6.) von der mutmaßlichen zukünftigen Breite und Kraft der Preisschwankungen
des Basisgegenstandes, d.i.
die voraussichtliche, vom Markt erwartete Volatilität desselben.
Bis auf den allerletzten, die Volatilität, sind sämtliche der aufgeführten
Parameter bestimmt gegebene, unmittelbar ablesbare Erscheinungstatsachen,
die vereint mit der in Erwartung stehenden Volatilität Eingang in die
modellgestützte Optionspreiskalkulation finden. So baut auf alle diese
Größen das weithin bekannte Black-Scholes-Merton-Modell auf,
ein Optionswertmodell, das zur Bestimmung theoretisch verbürgter Optionspreise
unter besonderen Voraussetzungen, zumal dem Erfordernis der Arbitragefreiheit,
erschaffen wurde und das getragen
wird von den Arbeiten dreier hervorragender Gelehrter:
Fischer
Black und Myron Samuel Scholes, 1973,
wie ferner von einer gesonderten Arbeit Robert Cox Mertons'.
[* Im tätigen
Umgang mit Optionen und außerhalb der engen Grenzen der Optionswertmodelle
kommen allerdings noch weitere Preiseinflussgrößen hinzu, deren Berechnung
sich entweder gewisse Schwierigkeiten entgegenstellen, oder diese in
ihrer Einwirkung auf den Preisbildungsfortgang nicht leicht zu durchblicken
verstanden werden. Neben Transaktionskosten und Steuern gibt es etwa
noch Margin-Erfordernisse für Short-Positionen,
aber auch Erwartungen
der Marktteilnehmer über die zukünftige Marktentwicklung ("sentiment"),
unterschiedliche Risikoneigungen sowie Marktunvollkommenheiten werden
Wirkung auf die Preisbildung von Optionen üben.]
Die bestimmt gegebenen Elemente, zu denen
auch der beobachtete, hier als sachgerecht und angemessen angenommene
Optionspreis zu rechnen ist, in die Modellformel eingesetzt und iterativ
nach der einzig unbekannten Größe, dem Ziffernansatz für die erwartete
Volatilität, aufgelöst, ergibt eine Schätzung für die voraussichtlich
sich einstellende Volatilität, die mit dem Namen "Impliziten Volatilität"
("implied volatility", "implicit volatility") belegt ist,
auf welche die Optionspreisformel in der Anwendung vor allem abstellt.
Die Implizite Volatilität hat sich ihren Namen mithin dadurch erworben,
dass der dem Marktgeschehen abgelesene Optionspreis Ausmaß und Grad
der in die Optionsfrist fallenden Preisschwankungen des zugrunde liegenden
Gegenstandes gleichsam enthält ("impliziert"), wie sie ihm die Optionswertformel
des Black-Scholes-Merton-Modells (oder auch die des Binominalmodells,
hauptsächlich bei amerikanischen Optionen) beilegt und zum Ausdruck
kommt. Vorbedingung für die Richtigkeit ist allerdings, dass der Kursverlauf
des zugrunde liegenden Titels einer geometrischen Brownschen Bewegung
folgt, die Volatilität sich im Ablaufe der Optionsfrist nicht verändert
und der Markt im Sinne der Theorie vollkommen und vollständig ist und
dass außer den gegebenen Größen keine sonstigen Einflüsse auf den Preisverlauf
wirksam werden.
Doch nicht nur über die mutmaßlich sich
einstellende Volatilität und das damit verbundene Kursschwankungsrisiko
(Vega, Kappa, Lambda) gibt die Optionspreisformel
einigen Aufschluss. Auch bringt sie nebenher weitere viel beobachtete
Risikomaße hervor: so vor allem die für jeden gut beschlagenen Optionshändler
höchst bedeutsamen Maße Delta, Gamma, Theta und
Rho, die so benannten "Griechen" ("Greek letters",
"The Greeks"). Die Griechen geben Auskunft darüber, wie empfindlich
der Optionspreis oder eine Optionskennzahl selbst reinrechnerisch auf
kleinste Veränderungen einer der oben gegebenen Bestimmungsgrößen (teils
auch einer Optionskennzahl selbst) anspricht und um wie viel Erstere
sich dadurch verändert, wenn alle übrigen Einflussgrößen, die in der
Optionspreisformel enthalten sind, gleich bleiben. Jeder einzelne der
griechischen Buchstaben steht stellvertretend für eine ganz bestimmte
Ausprägung des mit einem Optionsgeschäft verknüpften Risikos. – Augenfällig
ist bei alledem, dass die in der Finanzwirtschaft sonst höchst bedeutenden
Vorteilsmaße der für den Bezugsgegenstand erwarteten Rendite,
wie auch der erwartete Endwert der Option selbst, sowie die Risikovorlieben
der Optionshändler im Rahmen der modellmäßigen Optionspreisberechnung
unter vorausgesetzter Arbitragefreiheit überhaupt nichts auf sich haben
(präferenzfreie Optionsbewertungstheorie, Gleichgewichtsmodell).
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