DeiFin – Die Finanzseite

Home Zurück Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

     Rat und Tipps

Futures
Optionen
Hedging
Märkte
Themen
Bücher
Rat und Tipps
Glossar
Links

 

Thema: Immobilienerbe

 

 Immobilienbesitzer durch Erbfall – bloß nicht blind handeln

Nicht umsonst warnt die asiatische Weisheit: »Sei vorsichtig mit deinen Wünschen, sie könnten wahr werden.« Der Traum vom Eigenheim erfüllt sich im unerwarteten Erbfall mit Fallstricken und teuren Überraschungen. Sofort handeln und das Erbe erst einmal prüfen, schützt vor lebenslanger Bürde und Erbstreitigkeiten mit anderen Angehörigen.

Optimalfall: Erbe angekündigt, Immobilie nach Zustand und Lage bekannt

Nach dem Satz »Das Haus gehört einmal dir« ist potenziellen Erben die Immobilie bekannt. Möglicherweise akzeptieren die derzeitigen Eigentümer bereits zu Lebzeiten wertsteigernde Sanierungen. Zumindest kann hier Vorsorge für den Erhalt der Bausubstanz und Energieverbesserungen getroffen werden. In der Regel profitieren von solchen Verbesserungen bereits die jetzigen Hausbewohner. Per Testament und mit dem späteren Grundbucheintrag ist für alle anderen Angehörigen klar, dass es keine Diskussion um die Erbschaft geben wird.

Immobilienerbe aus Firmeneigentum

Der Verbleib von Immobilien in Firmenbesitz wird in der Regel vom Erblasser zu Lebzeiten testamentarisch geregelt. Die entsprechende Bestimmung über den künftigen Erben kann mit Beratern wie MSC (siehe www.msc-mittelstand.de/unternehmensnachfolge) juristisch unanfechtbar geregelt werden. Immerhin geht es hier bei Unklarheiten nicht nur um Vermögen und Bausubstanz, sondern schlimmstenfalls um den Verlust von Arbeitsplätzen. In der Regel kümmern sich Unternehmer nicht nur um den Bestzustand bewirtschafteter Gebäude, sondern auch um das Facility-Management aktuell leerstehender Objekte.

Fallstricke beim Hauszustand

War ein geerbtes Haus bewohnt oder bewirtschaftet, ist bei jüngeren Gebäuden die Bausubstanz einigermaßen in Ordnung. Stand es jedoch lange leer, kriecht Feuchtigkeit in alle Winkel. Die Folge können Schimmelbefall, morsche Baustoffe durch Schwamm oder sogar baufällige Bereiche sein. Doch das ist nicht der einzige drohende Fallstrick bei Annahme der Erbschaft. Fast immer redet eine Erbengemeinschaft bei der Verteilung aller Hinterlassenschaften mit. Gab es vorher keine Fragen und ein gutes Einvernehmen, kann sich das schlagartig ändern, vor allem bei Verkaufsplänen durch den bestimmten Erben.

Tür auf zum großen Krabbeln? Besser auch unter die Bausubstanz schauen

Der oben beschriebene Fall morscher Bausubstanz muss bei einem leerstehenden Gebäude gar nicht augenscheinlich sein. Möglicherweise lebten die Erblasser unerkannt in einer von Ungeziefer befallenen Umgebung trotz ansonsten hygienisch gepflegter Haushaltsführung. Ein Recht, die Beauftragung der Schädlingsbekämpfung zu verweigern, hat die Erbengemeinschaft nicht. Auch bei Verkaufsplänen darf der Erblasser diese werterhaltende Maßnahme auf eigene Kosten beauftragen. Optimal ist die Lösung, dass alle sich über den Verkauf des Erbes einig sind und dementsprechend die Kosten für den Kammerjäger teilen.

Beistand durch Experten auch wichtig für eigene Erbvorsorge

In jedem Fall empfiehlt sich der kleine finanzielle Aufwand, sich für die Abwicklung der Erbfragen mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht und/oder Notar und/oder ähnlichen Experten rechtzeitig abzusprechen. Diese sind für unternehmerische und private Erbfälle Vermittler zwischen den Parteien, juristisch auf dem Laufenden und gleichzeitig hilfreiche Berater für die eigene Erbvorsorge. Nach dem – hoffentlich glücklichen – Schreck des Hauserbes kann dies den künftigen Generationen frühzeitig erspart werden.

Fazit:

Ein Haus zu erben, klingt traumhaft, ist in der Realität allerdings mit zahlreichen Wenns und Abers verbunden. Es empfiehlt sich nicht, auf eigene Faust und blind das Erbe anzutreten. Besser schützt ein kompetenter Rechtsanwalt, Erbexperte oder Notar vor Fallstricken und hilft dabei, im Erbchaos den Überblick rechtssicher zu behalten.

Siehe auch:

Kapitalanlage jetzt vergleichen!

Die digitale Revolution im Finanzmanagement: Social Media Marketing

Die Goldseite

Depotvergleich Börse

So regelt man seine Finanzen besser

Tagesgeldvergleich

Länder ohne Kapitalertragssteuer

Vergleich von Girokonten

Vergleich von Festgeldanlagen

Vergleich von Ratenkrediten

Passives Einkommen

Palma Immobilien kaufen

Internationaler Frachtverkehr und die Finanzmärkte

Sachverständige für Versicherungen und Kapitalanlagen

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Immobilieninvestment

 

zurück

"Erfolg oder Versagen ist viel eher die Folge unserer geistigen Einstellung als unserer geistigen Fähigkeiten."
Sir Walter Scott (1771-1832), schottischer Schriftsteller.

 

Futures Optionen Hedging Märkte Themen Bücher Rat und Tipps Glossar Links

 

 

 

 

Diagramm

Home Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

 

Ihre E-Mail mit Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Verbesserungsvorschlägen zu dieser Webseite an: info-d1@deifin.de 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verfassers. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz und Urheberrecht
© 2003
2024 Bert H. Deiters
 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr.
Wegen geschäftl. Anzeigen wende man sich an info-d1@deifin.de.
Stand: 16. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.