Zins:

aus lat. "census", Abschätzung, Abgabe, Aufgeld, Agio; allgemein: Entgelt, das ein Eigner von Kapital für dessen zeitweilige Überlassung für sich beansprucht. Eine Summe gleichartiger Kapitalgüter samt Aufgeld, dem Zins als Teiläquivalent dieser Güter, ist am Ende der vereinbarten Überlassungsdauer resp. bereits während der Überlassungsdauer pro rata temporis zu den vereinbarten Zinszuschlagsterminen in den ausbedungenen Teilbeträgen dem Kapitalgeber durch den Kapitalnehmer zu erstatten. Der Zins wird im Geschäftsleben i. Allg. auf ein Jahr berechnet und in einem Vomhundertsatz des Anfangskapitals ausgegeben (= effektiver Jahreszins, Zinsfuß). Er stellt somit das Austauschverhältnis zwischen gegenwärtigen und künftigen Gütern dar. Bei Geldkapital oder bei anderen vertretbaren Gütern spricht man auch von Zinsen ("interest"). Auf den Finanzmärkten ist der Zins eine wichtige Bestimmgröße für die Preisentwicklung und Wertbeimessung von Marktinstrumenten.