Short-Put:

Verkauf einer Verkaufsoption (Put), wie folgt: der Verkäufer (Stillhalter) eines Put erhält die Optionsprämie und übernimmt damit gleichzeitig die Verpflichtung, im Falle einer Ausübung der Option durch ihren Käufer den Basiswert abzunehmen und ihm dafür den Kaufpreis in Höhe des Ausübungspreises zu bezahlen (passive Position). Der Verkäufer einer Put-Option verspricht sich etwa gleich bleibende oder steigende Kurse im Basisinstrument. Der höchst mögliche Gewinn für den Stillhalter ist die vereinnahmte Optionsprämie.