Order:

spezieller Handelsauftrag (Kauf- oder Verkaufauftrag; Handelsanweisung) an der Börse, der die Handelsabsicht des Auftraggebers konkretisiert und verbindlich zum Ausdruck bringt ("Börsenauftrag"). Ein solcher leitet den Vollzug eines börslichen Kauf- oder Verkaufgeschäftes ein. Eine Order wird im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes gegenüber einem spezialisierten Finanzinstitut (Bank, Broker) durch Willenserklärung erteilt und von selbigem im gleichen Zuge an die Börse weitergeleitet. Jede gültige Order verlangt dabei bestimmte Mindestorderbestandteile, wie zB. den Namen des Handelsinstruments, die Handelsmenge , den Handelsort etc.

 

Ein ausführliche Darstellung aller Orderarten finden Sie bei DeiFin:

Orderarten an den Terminbörsen

Orderarten an den Effektenbörsen

Orderarten für Optionen.