Mistrade:

1.) im groben Irrtum über die Marktlage abgeschlossenes Börsengeschäft, das in seinem Preis augenfällig vom herrschenden Kursstand abweicht. Ab welchem Betrag des Abweichens eines Kurses vom Referenzkurs ein Handel als Mistrade einzustufen ist, legen entsprechende Abteilungen der Börsenregeln fest.

2.) rückgängig gemachter Handelsabschluss an der Börse aufgrund eines fälschlich zustande gekommenen Umsatzes.