Kontrahent:

Vertragspartei, zB. jene eines OTC- oder Börsengeschäfts. Bei Börsentermingeschäften tritt die angegliederte Abrechnungsstelle der Börse (das Clearinghaus) im Zeitpunkt eines jeden Handelsabschlusses jedes Mal als Selbstkontrahentin zwischen die eigentlichen Vertragsparteien, wodurch die ursprünglichen Parteien von einem Bonitäts- und sonstigem Geschäftsrisiko ("Kontrahentenrisiko") befreit werden.