Ersteinschuss (Inital Margin):
allgemein: der bei Öffnung einer Position von der Clearingstelle der Börse veranschlagte und dort zu hinterlegende Geldbetrag. Dieser dient als Sicherungsfonds primär der Abdeckung von Verlust- und Erfüllungsrisiken vertraglicher Verpflichtungen aus jenen gehaltenen Positionen, die einem Wertänderungsrisiko unterworfen sind.
Vom Käufer und Verkäufer zu hinterlegende vorherige Sicherheitsleistung (Sicherheitsmarge, Initial Margin, "collateral") bei Öffnung einer Risikoposition in unbedingten Termingeschäften, wie vor allem von Futures-Geschäften. Bei Short-Optionen wird prinzipiell ebenfalls ein Ersteinschuss erhoben. Die Vertragsparteien (z.B. Kunde eines Kommissionshandelshauses (Broker FCM, Bank) resp. die einer Terminbörse angeschlossenen Handelshäuser selbst) haben zu diesem Zweck Barmittel oder geldnahe Wertpapiere bzw. Wertrechte (Staatsanleihen, T-Bills, Letter of Credit etc.) auf ein Margenkonto einzuzahlen.
Mehr zum Thema: DeiFin - Margin-System: der Ersteinschuss: "initial margin".