Delivery Versus Payment (Abk.: "DvP"):

dt.: Zahlung gegen Lieferung:

1.) Zueignung des einem Finanzderivat zugrunde liegenden Aktivums durch Lieferung, Abnahme und Bezahlung desselben.

2.) Anweisung zur Zahlung gegen Lieferung eines Finanztitels als Zug-um-Zug-Geschäft.