Cost of Carry (CoC):
auflaufende Nettofinanzierungskosten ("Haltekosten") für das physische Vorhalten eines spezifischen (depot- bzw. lagerfähigen) Marktobjekts bis zum Erfüllungstermin eines bezüglichen darauf gehandelten Terminkontrakts. Die Nettofinanzierungskosten setzen sich zusammen aus Kapitalkosten plus Kosten der Bestandhaltung einschließlich Versicherung u. dgl. abzüglich der Mittelzuflüsse aus dem Besitz der Sache. Die Haltekosten können im Saldo positiv, negativ, oder – rein zufällig – auch gleich null sein. Das Cost-of-Carry-Prinzip, das Arbitragefreiheit zwischen Bewertungsobjekt und einer duplizierten Handlungsalternative von gleichen Haltekosten voraussetzt, dient der theoretisch richtigen Preisbestimmung von Terminkontrakten.
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