Basiseffekt:

Beobachtungssachverhalt bei marktmäßig gehandelten Termingeschäften, dass sich Spot- bzw. Kassamarktpreis und Terminpreis der zugrunde liegenden Variablen (Underlying) im Zeitablauf bis zum Erreichen des Erfüllungstermins allmählich ziffermäßig anzugleichen tendieren, di. die Basis nivelliert sich mit verstreichender Restlaufzeit eines Futures (bzw. Forward) herab auf null. Man kann folglich von einer Konvergenz zur Wertgleichheit sprechen. Erklären lässt sich der Basiseffekt allgemein aus im Zeitablauf sinkenden Finanzierungskosten und sinkenden Erträgen aus dem Verfügungsrecht über den physisch gehaltenen Marktgegenstand, auf dem das derivative Instrument basiert, resp. bei nicht lagerfähigen Gütern aus der Notwendigkeit eines Barausgleichs zum Laufzeitende.

 

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