Arbitrage:

aus franz. "arbitrer", »entscheiden«, »gutachten«, »Wert abschätzen«: Im allgemeinsten Sinne "die Entscheidung für das wirtschaftlich vorteilhafteste Geschäft". Der Arbitragebegriff wird im Wirtschaftsleben enger gefasst. Hiernach ist unter Arbitrage eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Handelsstrategie des (theoretisch) gleichzeitigen Kaufs und Verkaufs von gleichartigen (äquivalenten) Marktinstrumenten (Handlungsalternativen) zu verstehen, wobei diese zumindest auf zwei verschiedenen Märkten verfügbar sein müssen. Mit Hilfe einer Arbitrage lassen sich Gewinnchancen, die aus nicht marktgerechten Preisverschiedenheiten hervorgehen, ausnützen, ohne zu ihrer Umsetzung einen nennenswerten Nettokapitaleinsatz leisten oder überhaupt ein finanzielles Risiko tragen zu müssen. Zur Durchführung einer Arbitrage wird das billigere Instrument gekauft bei möglichst zeitgleichem Verkauf des teureren. Erfolgreiche Arbitragen bedingen im praktischen Anwendungsfall hinreichend große Preisunterschiede zwischen den einbezogenen Märkten, um alle mit einer Arbitrage anfallenden Transaktionskosten mindestens zu decken. Man unterscheidet weiter allgemein zwischen räumlicher und zeitlicher Arbitrage einerseits, und zwischen Arbitrage auf Bar- und Terminmärkten andererseits. Arbitrage kann unter theoretischem Blickwinkel allein auf sogenannten "unvollkommenen Märkten" einträglich sein.

 

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