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Zur Bepreisung von Zins-Futures
auf Kapitalmarktpapiere
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Die Preise von
Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere ("Bond-Futures", "Note-Futures") leiten sich infolge
mangelnder Markt- und Lieferfähigkeit
synthetischer Anleihen,
wovon sich der weit überwiegende Teil jener Finanzmarktderivate bekanntlich
herschreibt, nicht unmittelbar von diesen, sondern mittelbar ab von
dem herrschenden Marktpreis der ihnen gegenwärtig zugeordneten billigst
lieferbaren, leibhaft vorhandenen Anleihe: der sogenannten CTD-Anleihe
(CTD = Cheapest to Deliver). Darüber hinaus stehen an den Marktplätzen
die Usancen für die Ermittlung und Festsetzung der Bond-Preise von Kassatiteln
mit jenen der Bond-Futures ordentlicherweise in Übereinstimmung, was
die Kalkulation eines theoretisch richtigen Preises ("fair value")
von Rentenmarkt-Futures erheblich erleichtert. Die Art der Preisfestsetzung
für die am Terminmarkt zur Wahl gestellten "fixed-income"-Futures stellt
sich insofern der am zugehörigen Kassamarkt gleich, als sie in ihrer
äußeren Schlussform einander entsprechend in Prozenten vom Nominalwert
("face value"), i.d.R
gerechnet je 100 Geldeinheiten davon, erscheint.* Eine beispielhaft
aufgestellte Kursnotiz von, sagen wir,
116,40%
könnte sonach für einen
Euro-Bund-Futures
der Terminbörse
Eurex
(Produktkürzel: FGBL) ebenso gut in Geltung stehen wie für irgendeinen
effektiv umlaufenden Rentenmarkttitel des bezüglichen Kassamarktes (Prozentnotierung).
[* Dies gibt zu
erkennen, wie hoch die in wahren Geldeinheiten je 100 Geldeinheiten
des Nominalbetrages ausgedrückte Summe ist, die im Beschaffungsfall
auszulegen wäre. An US-amerikanischen Futuresbörsen dagegen erscheint
die Kursnotiz von Zins-Futures auf Kapitalmarkttitel traditionell in
Gestalt von Prozenten und Bruchzahlen, und zwar regelmäßig in vollen
Prozentpunkten plus zweiunddreißigstel eines Prozentpunktes je 100 US-Dollar
nominal. Vgl. beispielsweise die Notierungsusancen für
30 Year U.S. Treasury Bonds Futures resp. für
10 Year U.S. Treasury Notes Futures des CBOT der
CME Group.]
Unter rechtlichem Blickwinkel übernimmt
der Käufer eines Bond-Futures (= Inhaber eines Terminkaufvertrages,
"Long")
mit Öffnung einer Position dieser Klasse die Verpflichtung, eine gemäß
dem börslichen Standardvertrag näher bezeichnete Anleihe in dem festgesetzten
Nominalvolumen (Nennwert, "face value", "principal") zu
dem an der Terminbörse vorher ausgehandelten Kurs (verrechneter Abschlusspreis,
hochgerechnet auf das Gesamtvolumen) "auf
Termin" zu erwerben. Der
Verkäufer eines Bond-Futures (= Inhaber eines Terminverkaufsvertrages,
"Short") hingegen verpflichtet sich mit jenem Geschäft, das verhandelte
Nominalvolumen einer solchen Anleihe zum gleichen Preis zum gleichen
Termin zu verkaufen. Bei diesem Vorgang hat in aller Regel nur er allein
das Recht und die Pflicht, am Ende unter den verschiedenen liefermöglichen
Anleihen die ihm erwünschte zu wählen. Ein Börsentermingeschäft in einem
Euro-BUND-Futures z.B., das
zum oben genannten Kurs von 116,40 abgeschlossen wurde, sieht also vereinfacht
gesagt vor, zu einem späteren Termin (zur Erfüllungszeit) ein Lieferungsgeschäft
über ganz bestimmte Bundesanleihen im Kurswert von 100000€
x 116,40/100 = 116400€
zum Vollzug zu bringen. Es liegt dem Verkäufer des Futures (Short) ob,
falls er seinen Kontrakt bis zum Termin durchhält, das Lieferungsgeschäft
innerhalb der vorgeschriebenen Frist durch regelrechte Ankündigung einzuleiten.
Die Festsetzung der Notierungsweise von
Zins-Futures in der oben benannten Spielart stimmt naturgemäß stramm
zusammen mit der gewohnten inversen Beziehung zwischen Zinsniveau und
Marktwert eines zinstragenden Finanzierungstitels: Ein Anstieg der mittel-
resp. langfristigen Zinsen des Kapitalmarktes schlägt sich, von Zufälligkeiten
einmal abgesehen, über den Marktverlauf nieder in fallenden Kursnotierungen;
ein Rückgang des Zinsniveaus führt hingegen zu steigenden Futureskursen
von Rentenmarkt-Futures. Börsenkurse von Zins-Futures auf Rentenpapiere
werden demnach ebenso wie die Rentenpapiere, von denen sie sich herschreiben,
bewegt von Verschiebungen in der Zinsstruktur und bei den darauf gründenden
Erwartungen, so zumal vom Stand der gegenwärtigen Inflationserwartungen
und anderen belangreichen makroökonomischen Größen.
Die
Kurse von Zins-Futures auf
festverzinsliche Wertpapiere kommen – ebenso wie die weitaus überwiegende
Mehrzahl anderer Marktpreise – an den Börsenplätzen unmittelbar zustande
durch Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Ihr Zusammenwirken
nimmt seinen Ausgang von den Entscheidungen einzelner unabhängig voneinander
planender und agierender Futures-Händler. Diese durch die freien Entscheidungen
Einzelner vermittelten Marktkräfte bewirken aus sich heraus, dass Kassa-
und Futureskurse im fortlaufenden Handel unter regelmäßigen Verhältnissen
analogen Verlaufsmustern folgen, d.h.,
steigt der Preis der zugehörigen CTD-Anleihe im Kassamarkt, so steigt
parallel mit Letzteren auch ihr Futures-Preis, und umgekehrt. Dies bedeutet
jedoch keineswegs, dass die Kurse in beiden Marktsegmenten immerzu in
die gleiche Richtung laufen oder gar mit innerer Notwendigkeit in jedem
Augenblick von identischer Höhe sein müssen. Der Marktmechanismus stellt
nichtsdestoweniger sicher, dass die korrespondierenden Kursgrößen fortwährend
in einem ökonomisch sinnvollen Verhältnis miteinander Fühlung halten.
Bei der rechnerischen Ausmittlung eines
richtigen und als fair zu betrachtenden Preises kommt im Falle von Zins-Futures
erschwerend hinzu, dass der Marktpreis der herangezogenen CTD-Anleihe
zunächst mittels eines zweckerfüllenden (oft Investor-individuellen)
Berechnungsmodells umzurechnen ist in einen damit in Übereinstimmung
stehenden Börsenterminkurs. Dieser Vorgang wird sich auszurichten haben
nach der dem zu bepreisenden Zins-Futures zugrunde liegenden künstlichen
(synthetischen) Anleihe, die trotz Verschiebungen des Marktzinsfußes
und trotz wechselnden CTD-Anleihen in ihren einzelnen Merkmalen mit
den vonseiten der Börse vorgefertigten Spezifikationen immer und in
jeder Art in Übereinstimmung bleibt. Letzten Endes richtet sich der
Futureskurs eines Zins-Futures stets auch dann ausschließlich nach den
Kontraktparametern seiner synthetischen Anleihe, wenn eine wirklich
lieferbare Anleihe hiervon in ihren Merkmalen abweicht, indem sie etwa
einen anderen Kupon trägt oder sich in ihrer Restlaufzeit verschieden
zeigt. Die aus dem Ergebnis der Berechnung erhaltene numerische Differenz
zwischen Kassakurs und Futures-Preis heißt
Basis. Mit abnehmender
Restlaufzeit des Zins-Futures verringert sich die Basis mit empirisch
nachweisbarer Regelmäßigkeit, tatsächlich jedoch durchweg in unstetiger
Weise – und bisweilen unter mächtigen Schwankungen. Darüber hinaus wird
die Basis in Abhängigkeit von den jeweils herrschenden Zinserwartungen
über die verschiedenen Laufzeiten (Zinsstruktur, "term-spread")
in den ihnen zugeordneten
Terminen sich im Allgemeinen
unterschiedlich entwickeln.
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"Fair value" von
Bond-Futures
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Dreh- und Angelpunkt der Überlegungen,
die geradewegs zu einem aus theoretischer Sicht richtigen und angemessenen
Preis von Zins-Futures hinüberleiten, bildet wiederum der
"cost of carry"-Ansatz zur
Preisbildung. Der auf diesen Zweck gewendete Ausdruck für den berechneten,
theoretisch berechtigten Futureskurs ("fair value"), der für
alle auf Investitionsgegenstände, so denn auch für auf festverzinslichen
Wertpapieren beruhende Futures-Kontrakte (mit Berücksichtigung der Notierungsweise
sowohl als des Zeitwerts des Geldes) Geltung beansprucht, lautet allgemein:
F0
= K0
× (1 + c)t
,
Die in der Formel untergebrachten Größen
tragen folgende Bezeichnungen: F0 = kalkulierter Futureskurs,
K0 = Kassakurs der unterliegenden Anleihe (d.i.
bei synthetischen Instrumenten die in Geltung stehende CTD-Anleihe,
berichtigt um den Konvertierungsfaktor) in dem gleichen Betrachtungszeitpunkt
t0, c = Nettofinanzierungskostensatz ("cost of carry"),
und t = Kalenderzeitraum, gemäß der Restlaufzeit des Zins-Futures ("time
to delivery"), ausgedrückt in Jahren (beispielsweise t = 0,25 für
drei Monate, t = 2 für zwei Jahre usw.).
Man ersieht leicht, ein "fair value"-Futurespreis
einer Anleihe steht förmlich-technisch in einem ebenso bestimmten als
einfachen Verhältnis zu seinem Kassakurs und den während der bis zur
Fälligkeit auflaufenden Haltekosten "cost of carry". Vom Belauf der
vorstehenden Größen empfängt dieser also seine eindeutige Bestimmung.
In Worten vereinfacht ausgesprochen: Der Preis eines Zins-Futures
F0 ist gleich dem Kassapreis K0 der äquivalenten
Anleihe, ggf. berichtigt um ihren Konvertierungsfaktor, plus Absolutbetrag
der "cost of carry" C ( wobei
C, wie üblich, berechnet ist auf den Endfälligkeits- bzw. Lieferungszeitpunkt
des betrachteten Zins-Futures).*
[* Die Gültigkeit
dieses formallogischen Zusammenhangs zwischen Futureskurs und Kassapreis
von Zinstiteln beruht – gleichwie für andere Anlagegegenstände auch
– auf folgenden Voraussetzungen: Märkte arbeiten ohne jede Reibung,
wobei weder Transaktionskosten
(wie z.B.
Margin-Zahlungen, Maklergebühren
usw.) noch Steuern anfallen. Des Weiteren sei unterstellt, es herrsche
ein ungehemmter, vollwirksamer Wettbewerb, wonach es in keines Handelnden
Macht stehe, von sich aus einen spürbaren Einfluss auf die Marktpreisentwicklung
auszuüben (atomisierte Konkurrenz). Marktbeteiligte können
Leerverkäufe unumschränkt
durchführen und können überdies zu einem risikolosen, einheitlichen
und im Zeitablauf gleich bleibenden Zinssatz nach Belieben Geld aufnehmen
und veranlagen. Fernerhin stehen sämtliche wichtigen Informationen allen
Marktteilnehmer gleichzeitig und kostenlos zur Verfügung. Alle Marktpersonen
sind somit gleich gut über die gegenwärtige wirtschaftliche Sachlage
unterrichtet und handeln zielentsprechend in dem Sinne, dass sie ihren
erwarteten Konsumnutzen bis zum höchsten erreichbaren Maß zu steigern
trachten, wobei eine hinlänglich große Anzahl unter ihnen bereit
und imstande ist, bei ungehinderter Arbitrage jede lohnende Arbitragegelegenheit
auf dem Fuße folgend wahrzunehmen. ("Annahme vollkommener Märkte").
– Anmerkung: Streng genommen gilt der vorliegende förmliche Ansatz lediglich
für Termingeschäfte in Gestalt von "financial
forwards", da die börsentäglichen Ausgleichszahlungen ("variation
margin") hier außer Acht bleiben. Allerdings lässt sich nachweisen,
dass bei konstanter und über alle Laufzeiten gleicher ("deterministischer")
Zinsstruktur der theoretische Futureskurs mit dem ihm gegenüberstehenden
(Gleichgewichts-) Terminkurs
von "financial forwards" genau deckend zur Übereinstimmung kommt. Wird
hierbei die periodische Anpassung der Verrechnungskonten an veränderte
Schlusskurse von Zins-Futures durch das Clearinghaus ("marking
to market") mit in den Gang der Untersuchung einbezogen, so
lässt sich nachweisen, dass der tatsächlich festgestellte Börsenkurs
eines Zins-Futures entsprechend unter dem nach dem obigen Ansatz
berechneten Kurs liegen muss. Der Unterschiedsbetrag ist jedoch gerade
bei kurzen Restlaufzeiten im Futures vernachlässigbar gering und bleibt
deshalb der Einfachheit halber im Weiteren aus den Betrachtungen ausgeklammert.]
An dieser Stelle sei noch einmal der Sachverhalt
ausdrücklich ausgesprochen, dass es sich bei F0 gemäß dem
vorstehenden mathematischen Ansatz um einen berechneten, unter einem
gesetzten Bedingungsrahmen theoretisch richtigen (idealen) Preis
eines Zins-Futures handelt. Ihm steht sein empirisches Gegenstück gegenüber,
der in Wahrheit beobachtete Futureskurs, wie er parallel dazu an der
Terminbörse ausgehandelt und festgestellt wird, und von dem er mithin
streng auseinandergehalten werden muss. Bei dieser Gelegenheit soll
nicht versäumt werden, darauf hinzuweisen, dass eine mathematisch zwingende,
präzise Berechnung des "fair value" eines Bond-Futures mehrfache Schwierigkeiten
bereiten kann. Oft ist dies nur mit beiläufiger Annäherung möglich.
Neben mannigfaltigen Marktunvollkommenheiten wird seine Kalkulation
vor allem durch den Umstand erschwert, dass jedes Ergebnis einer rechnerischen
Preisermittlung letztendlich abhängig ist von dem höchstpersönlichen
finanziellen wie steuerlichen Umfeld des Disponierenden mit allem Besonderen
– welches, wie jedermann weiß, von Person zu Person auf das Stärkste
verschieden sein und damit aus verständlichen Gründen einer Wertbeimessung
in allgemeingültiger Weise auch nicht fähig sein kann – ebenso wenig
wie von dem eigens darauf aufbauenden Bewertungsmodell.*
[* Ein weiterer
Unsicherheitsfaktor ergibt sich aus dem wirklichen Andienungsverlauf
von Anleihen, und zwar im Besonderen aus den verschiedensten Wahlmöglichkeiten
aufseiten des Inhabers der Short-Position ("seller's option").
Ist ein positiver Wert aus derlei Optionen unverkennbar, so wird sich
dies geradewegs in einem Abschlag des Börsenterminkurses eines Zins-Futures
niederschlagen.]
Hinzu tritt, dass ein durch Beobachtung
festgestellter Futureskurs mit Rücksicht auf sich fallweise überlagernde,
gegenseitig verstärkende und teils sich durchkreuzende Markteinflussgröße,
die nicht zum wenigsten aus den eben berührten Umständen folgen mögen,
sich während der Laufzeit des Futures i.d.R.
über eine bald mehr bald minder schmale Bandbreite um den nach dem jeweiligen
Modell ermittelten theoretisch richtigen Futureskurs herum zerstreuen
wird, wobei offen bleibt, wie zuverlässig oder "fair" ein beobachteter
Futureskurs im vorliegenden Betrachtungsfall nun tatsächlich ist. Aber
auch dann, wenn ein "fair value" selten oder nie für eine längere Dauer
strenge behauptet werden kann, so kennzeichnet er doch im Groben den
Gleichgewichtszustand, um den herum die laufenden Börsenterminkurse
einer beispielhaft zugrunde gelegten Anleihe sich bis zu einem gewissen
Grade elastisch bewegen werden.
Sonach ist nichts gewöhnlicher als das
Auftreten von – wenn auch nicht himmelweit – vom Gleichgewichtspreis
abstehenden Börsenterminkursen, ohne dass es sich der Mühe verlohnen
mag, jene vermerkten Ungleichmäßigkeiten sogleich anzugehen, um sie
handelsstrategisch für sich auszunützen. Sollte sich allerdings der
auf den Finanzmärkten der Wirklichkeit hervorgehende Terminkurs über
Gebühr von seinem theoretischen Preis entfernen, so wird es abermals
unmittelbar klar zutage liegen, dass derartige Vorkommnisse von Preismissverhältnissen
allenfalls von kurzer Dauer sein können. Denn die Zone "fairer" Terminkurse
ist klar beschränkt durch nimmermehr rastende Arbitragehandlungen. Ein
Ausscheren aus ihr hätte nämlich unfehlbar eine sofortige Umsetzung
von Futures/Forward-Arbitragen zur Folge, die jede lohnenswerte Arbitragegelegenheit
aus sich heraus postwendend zum Versiegen brächten. Der Schlusserfolg
davon ist, mit einem Wort, dass ein Ungleichgewichtszustand solcher
Art auf effizienten Märkten sich geradezu von selbst sogleich wieder
aufhebt. – Zusammengefasst und anders formuliert: Als Folgeerscheinung
von natürlichen Marktunvollkommenheiten und vor dem Hintergrund unterschiedlicher
persönlicher Umstände und ebenso unterschiedlicher finanzieller Ausgangslagen
(Steuern, Transaktionskosten usw.), unter denen die einzelnen Marktteilnehmer
tätig werden, kann man nicht erwarten, dass der theoretisch richtige
Börsenpreis eines Zins-Futures sich für jedermann durch irgendwelchen
aus einer gefälligen algebraischen Abkürzungsformel gewonnenen Berechnungsschlüssel
immerzu zweifelsfrei bestimmen lässt. Bestenfalls ist ein "fairer" Terminkontraktpreis
für zinstragende Kapitalmarkttitel innerhalb einer mehr oder weniger
großen Preisspanne abschätzbar ("fair range", "range of no
aribtrage opportunity").
Gelten aber die dahinterstehenden modelltheoretischen
Voraussetzungen zum oben geschilderten Verbund zwischen Kassakurs der
CTD-Anleihe und Futureskurs, und stimmt damit im fraglichen Fall der
theoretische mit dem in der Wirklichkeit beobachteten Futureskurs überein,
so folgt aus dem allen logisch zwingend, dass zu diesem Zeitpunkt in
jenem Markt keinerlei Möglichkeit einer auf Gewinn angelegten
Arbitrage mehr aufrecht
bleiben kann, womit gleichzeitig und umgehend sämtliche Arbitrage-Geschäftigkeiten
erlischen werden. Durch Bestand der förmlichen Wechselbeziehung "fairer"
Preise ist Arbitragefreiheit erzwungen, der Markt mithin ausbalanciert.
Schlüsselt man den formalisierten Ausdruck
F0 = K0 × (1 + c)t
nach seinen einzelnen selbständigen Größen weiter auf, so wird es erklärlich,
dass der (um den entsprechenden Konversionsfaktor bereinigte) Futureskurs
eines Zins-Futures in einem arbitragefreien Markt gleichzusetzen ist
mit dem wahrgenommenen Kassakurs der CTD-Anleihe ("clean price")
plus den gesamten Nettofinanzierungskosten C, die für das Halten des
betreffenden Anleiheportfolios in Anschlag zu bringen sind. Im Einzelnen
besteht hierbei folgender Zusammenhang:
Für alle
Zins-Futures auf
mittel- oder langfristige Anleihen gilt mithin:
Kurs eines Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere ("fair value") =
tatsächlich festgestellter (empirischer)
Kassakurs der zugrunde liegenden festverzinslichen Anleihe (bei
synthetischen Bonds dient als Referenz immer die am billigsten zu
liefernde echte Anleihe: die sogenannte CTD-Anleihe, berichtigt
um den entsprechenden Konvertierungsfaktor)
+ Zins- und Depotkosten für
das Halten des Anleiheportfolios (mit dem Geldmarktsatz als maßgeblichem
Satz, "spot rate", "kurze Ende" der Zinsstrukturkurve; praktisch
gilt zumeist "repo-rate", in Amerika nun auch
SOFR, in der Eurozone EONIA)
für eine Haltedauer, die der Restlaufzeit des zu bewertenden Zins-Futures
entspricht)
− empfangene Kuponerträge der
CTD-Anleihe
− sonstige Erträge, die bis
zum Erfüllungstermin des Futures aus dem Anleiheportfolio gezogen
werden.
Ganz ohne Zweifel sind im Zeitpunkt der
Preisbeimessung der Kassakurs der CTD-Anleihe und zudem auch die mutmaßlich
zufließenden Erträge aus dem Besitz der Anleihe bekannt. In vielem schwieriger
gestaltet sich die Ermittlung der Finanzierungskosten (impliziter Refinanzierungssatz).
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass
der beobachtete Futureskurs c.p.
niedriger notieren wird als es das Ergebnis vorstehender modelltheoretischer
Berechnung widerspiegelt, sofern die oben benannten Lieferoptionen des
Verkäufers ("seller's
options") einen positiven Wert haben. Des Weiteren ist nicht
zu verkennen, dass unter diesem Modell solche Kräfte, wie die Erwartungen
des Marktpublikums, die insbesondere auch denkbare Zins- bzw. Kassapreisentwicklungen
oder Änderungen in der Volatilität
im fraglichen Rentenmarktpapier einkalkulieren, keinen unmittelbaren
Einfluss auf die für den Futureskurs dieser Anleihe maßgebenden Marktlage
nehmen. Vielmehr schlagen sich derartige Erwartungen idealtypischerweise
als Erstes in den Preisen der Basistitel nieder, wovon sich wiederum
der Preis eines Zins-Futures ableitet. Diese Eigenschaft bei der Preisbildung
von Futures nach dem "cost-of-carry"-Ansatz markiert den charakteristischen
Unterschied der Bepreisung von Futures-Kontrakten in Gegenüberstellung
zu Preisbildungsmodellen von Optionen.
Sieht man sich den oben dargestellten
Zusammenhang zwischen Kassakurs und Terminkurs von Rentenmarkttiteln
bei Lichte an, begreift sich wohl, dass bei der Preisbestimmung von
Zins-Futures auf das vorliegende Zinsgefüge Rücksicht zu nehmen ist.
Die beiden folgenden Fälle sind dabei zu unterscheiden:
a.) Besteht ein "normales Zinsgefüge",
d. h. mit zunehmender Bindungsdauer
steigende Sätze, abgebildet durch eine "normale Zinsstrukturkurve",
so resultiert aus dem Halten des bezüglichen Anleiheportefeuilles bis
zur Terminfälligkeit ein Nettoertrag (= "positive carry"); denn
die Stückzinserträge (welche ja ihren Maßstab vom "langen Ende" der
Zinsstrukturkurve hernehmen) übersteigen den Zinsaufwand, den die kurzfristige
Finanzierung des Anleiheportfolios bis zur Terminfälligkeit erfordert.
Folglich wird der Futureskurs mit einem Abschlag ("discount")
zum Kassapreis der (um den Konvertierungsfaktor korrigierten) CTD-Anleihe
notieren.
b.) Liegt hingegen eine "inverse
Zinsstrukturkurve" vor − die Zinsen am "kurzen Ende" übersteigen
dabei in ihrer Höhe die Zinsen am "langen Ende" −, so werden die Zinserträge
in ihrer Höhe hinter den Finanzierungskosten zurückbleiben. Die effektiven
Nettofinanzierungskosten (= "negative carry") sind somit positiv
im Sinne eines Zahlungsmittelabstroms. Dieser Fall ist als Bestimmungsgrund
anzuführen für einen Futureskurs, der einen Aufpreis (Prämie, "premium")
zum (bereinigten) Kassakurs der zugrunde liegenden lieferoptimalen Anleihe
(CTD-Anleihe) erfährt.
Zu guter Letzt verdient der Umstand hervorgehoben
zu werden, dass der Börsenpreis eines Zins-Futures organisch an den
Preis der gerade waltenden CTD-Anleihe gebunden ist. Namentlich vom
Kurswert dieser erhält er mit innerer Notwendigkeit seinen unmittelbar
wirkenden Richtpreis, deren Angemessenheit hinwieder auf Arbitrageprozessen
ruht. Sollte etwa unverhofft eine andere als die jetzige die Stellung
der CTD-Anleihe einnehmen, beispielsweise verursacht durch eine Anpassung
der Zinsstruktur an Veränderungen des Zinsumfeldes, oder Prätendenten
durch eine anstehende Neuemission von Anleihen bereits absehbar sein,
so kann es sich erweisen, dass bedingt durch derlei Verhältnisse der
Zins-Futureskurs der sich darauf stützenden Anleihe schlagartig − und
bisweilen unter besonders heftigen Preisschwankungen − schlagartig in
diese oder jene Richtung wechselt.
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Futures auf
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