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"Futures-Broker"
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"Futures-Broker"
sind besondere Handelsunternehmungen des Terminmarktes. Das Haupttätigkeitsfeld
eines ordentlichen Futures-Brokers (allg.:
Kommissionshandelshaus,
Maklergeschäftsfirma, im Englischen verschiedentlich als "commission
house", "wire house", insbesondere bei Futures-Brokern im
amerikanischen Hoheitsgebiet vielfach auch als "futures commission
merchant" FCM bezeichnet; bei Wertpapiergeschäften hingegen
spricht man von einem "brokerage house", "securities broker",
bei Aktien von einem "stockbroker") umfasst im Außengeschäft
die getreue Besorgung von Börsengeschäften im Auftrag seiner Kundschaft
("retail clients"; "flow trading") gegen Vergütung einer
Vermittlungsprovision (Courtage, Provision, Sensalie, "commission",
"brokerage", "fee"; Börsenkommissionsgeschäft). Demgemäß
besteht die erste Aufgabe der auf diesem Geschäftsfeld tätigen Handelshäuser
der Hauptsache nach in der fachkundigen Besorgung einer ordnungsgemäßen
Ausführung der von ihren Kunden in Aussicht gestellten Kauf- und Verkaufaufträge
(Kommissionsorders) durch
Weiterleitung derselben an die Börse. Eine weitere wichtige Aufgabe
jedes Brokerhauses stellt ab auf eine sichere kaufmännische Bewirtschaftung
der eingelegten Kundengelder ("client deposits"). Aus Gründen
der Vorsicht sind sämtliche der dem Broker zu diesem Zweck auf den Kundenkonten
(Brokerage-Konto, "brokerage account") überantworteten Gelder,
vergleichbar mit Fonds, grundsätzlich getrennt und gesondert von den
eigenen Konten des Hauses zu unterhalten ("segregated accounts"),
sodass selbst im Konkursfall des Brokers dessen Klienten einen wirtschaftlichen
Schaden nicht zu besorgen haben. Unabhängig davon sind die auf den geführten
Kundenkonten gehaltenen Einlagen in aller Regel von Gesetzes wegen bis
zu einer gewissen Höchstsumme gegen Ausfälle versichert.*
[* In Deutschland
sind Einlagen bis zu einer Grenze von 100000
Euro gesetzlich verbürgt, in den Vereinigten Staaten besteht Haftungsgarantie
bis 250000 Dollar durch die
staatliche Einlagensicherungsbehörde
FDIC, so auch
durch die Securities Investor Protection Corporation,
SIPC.]
Maklergeschäftsfirmen
können nach ihrer Rechtsform ebenso wohl mit ihren Zweigstellen und
Niederlassungen als eigenständige Unternehmungen wie als Tochtergesellschaften
von Banken (Filialbanken) auftreten. Sie vermitteln als Kommissionäre
(Geschäftsvermittler, Mittelspersonen) gewerbsmäßig zwischen ihren außenstehenden
Kunden, den Kommittenten, und dem Markt. Zu diesem Zwecke bitten sie
öffentlich um Zuwendung von Handelsaufträgen. Die entgegengenommenen
Aufträge erledigen (effektuieren) sie ordentlicherweise nach außen hin
in eigenem Namen, aber für Rechnung der betreffenden Kommittenten. Durch
diese ihre ordentliche Tätigkeit ergeben sich ganz von selbst sowohl
eine Berechtigung als zugleich auch eine vertragsrechtliche Verpflichtung
zur Leistung aus ihren beschlossenen Geschäften. Dritten gegenüber ohne
Befugnis sind sie bei alledem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr
Auskommen suchen sie hauptsächlich von den im Geschäftsbetrieb erwirtschafteten
Kommissionen (Finanzkommissionsgeschäft) und Fremdkostenpauschalen,
nebstdem aber auch aus Zinserträgen aus Kundeneinlagen und sog. Premium-Angeboten.
Die eigentliche und erste Aufgabe eines Futures-Brokers ist demnach
eine vermittelnde, deren Erledigung er sich jedes Mal durch Brokergebühren
("commission", "brokerage fee") belohnen lässt.

Die Finanzdienstleistungsunternehmungen
sind emsig bestrebt, ihrer Kundschaft die Vornahme von Börsentermingeschäften
in der verlangten Weise so spielend einfach und so bequem zu gestalten,
als es irgend möglich ist. Um solcher Erwartungen willen stehen sie
auch nicht an, eine Vielzahl von zusätzlichen Pflichten, Diensten und
Aufgaben, selbst die von Bankiersgeschäften zu übernehmen, welche im
engeren Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit stehen ("brokerage
services"), freilich alles das zum Wohlwollen und Gefallen ihrer
Kunden. So leisten etwa diejenigen Brokerfirmen, die einen vollständigen
Dienst anzubieten gewillt sind ("full-service brokers", "personal
broker", Depot-Banken), auf Wunsch nützliche Beratungsdienste zur
Vorbereitung wie auch zur eigentlichen Durchführung von Termingeschäften
("advisory services"; "broker-assisted trading"), mitunter
übernehmen sie sonst, wofern der Kunde nicht willens oder dazu außerstande
ist, auf Verlangen zeitweilig oder ganz die Kontoverwaltung ("account
management"; "assisted trading"). Voraussetzung für die Versehung
dieser besonderen Verwaltungsfunktionen ist die Erteilung einer
Handelsvollmacht
an das Handelshaus von Seite des Kunden für sein Trading-Konto ("full
discretionary account"). Als ergänzende Leistungen eines "full-service
brokers" hinzutreten können wertvolle Dienstbarkeiten, wie etwa die
Bereitstellung augenblicklicher Kursdaten ("data feed") sowie
der neuesten Marktberichte*, ferner die Herausgabe hauseigener
Handelsempfehlungen ("research", "investment advice",
"Analysteneinschätzung") als endlich noch die ungesäumte Vermittlung
von dringlichen Nachrichten hinsichtlich beachtenswerter Ereignisse
aus der Wirtschaftswelt.
[* Jene Dienstleistungsunternehmungen,
deren Haupttätigkeitsfeld sich auf die Lieferung von Finanzmarktdaten,
Nachrichten, Marktuntersuchungen ("research") bis hin zu allumfassenden
Software-Lösungen erstreckt, werden als
Datenvendor (Kurs- und
Marktdatenanbieter, "data vendor", "quote vendor") bezeichnet.]
Zu den vielfältigen begleitenden administrativen
Aufgaben und Leistungen eines Kommissionshandelshauses zählen ferner:
die Überwachung offener Posten, die Regelung des Zahlungs- und Dokumentenverkehrs,
die Führung von Büchern, die regelmäßige Erstellung von Auftragsbestätigungen
für den Kommittenten, wobei aus den Nachweisen sämtliche Einzelheiten
der besorgten Geschäfte eindeutig hervorgehen müssen ("account maintenance");
darüber hinaus gehört erforderlichenfalls auch mit dazu die einer Kontoeröffnung
vorausgehende sachkundige Beratung und die damit einhergehende Unterstützung
und persönliche Betreuung von Anlage suchenden Kunden durch geschultes,
kundiges Personal bis hin zu Lehrgängen zum Einlernen in die Handelsfertigkeiten.
Als Vergütung für alle vorstehend aufgeführten Dienste, Auslagen und
Bemühungen beansprucht der Broker wie sonst eine anständige Maklergebühr,
deren genauer Belauf der Gebührenordnung des Hauses zu entnehmen ist.
Manche Brokerhäuser bieten, um sich von den Mitstrebenden abzuheben,
des Weiteren die Möglichkeit der Nutzung von
Kreditkarten,
Girokonten, geben
Zinsen auf Tagesgeld und gewähren sonstige bankmäßige Geschäfte. Andere
Brokerfirmen hinwieder, die auf diesem Gebiet lediglich eine gewisse
Grundaufwartung gegen Erhebung eines recht schmalen Aufwendungsersatzes
bereitzustellen gewohnt sind, heißt man "discount brokers". Darunter
spricht man diejenigen Brokerhäuser, die dem Bedürfnis der Zeit folgend
die wesentlichsten und wichtigsten Dienste nur über das Netz ("electronic
brokarage service", Internet-Brokering; "e-brokers", "online
brokerage")*, teils auch noch über Fernsprechleitungen anzubieten
gewillt sind, häufig und gern als "Direktbanken" an, darunter die durchs
Internet und durch den Gebrauch digitaler Anwendungen auf dem Mobiltelefon
und dem PC ("Smartphone-Apps", ansprechende Benutzeroberflächen usw.)
in der jüngsten Gegenwart neu aufgekommenen als "Neobroker" ("digitale
Broker", "Fintec(h)"). Der gewandte Händler, der nach dem Wahlspruch
"every man is his own broker" selber Hand ans Werk legt und seine Handelsgeschäfte
selbständig zu betreiben sucht, dem an weiterer Betreuung oder Beratungsleistung
nichts liegt (selbst entscheidender Aktivhändler, "Self-directed Trader"),
kann als Kunde eines "deep discount brokers" auf diese Weise
seinen Kommissionsaufwand leicht um 80 Prozent oder mehr mindern.
[* Anmerkung: Den
Anfang des "online brokerage" machte im Jahre 1995 der amerikanische
Online-Broker E*TRADE, daneben einige Jahre darauf 2013 den des
kostenfreien Handels für private Händler der amerikanische Neobroker
Robinhood.]
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Arten von Futures:
die verschiedenen Kontraktformen
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