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Hedging und die Bedeutung
der Basis in der praktischen Anwendung
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Anhand eines Fallbeispiels sei nun die
Nutzanwendung bei der Verwirklichung Hedgegeschäften mit Futures näher
erläutert.
Beispiel:
Hedging mit Futures
Versetzen wir uns in die
Ausgangslage eines Fabrikbesitzers, der sich im Monat Januar des laufenden
Jahres (t0) auf der Grundlage seiner Absatzkalkulation vertraglich
verpflichtet hat, eine Partie seiner noch herzustellenden Warenstücke
an einen seiner Abnehmer und Weiterverarbeiter zu veräußern. Als Lieferungszeitpunkt
sei Ende Mai desselben Jahres (t1) festgelegt. Als vertraglich
vereinbarter Preis für die bezeichnete Lieferung soll der am Stichtag
in t1 herrschende Preis auf dem Spotmarkt der Erzeugnisse
gelten. Ein Festpreis für das Handelsgeschäft konnte also nicht vereinbart
werden. Die Frage, die sich unserm auf Preissicherheit bedachten Unternehmer
stellt, lautet so: Auf welche Weise lässt sich die aus dem Vertragsverhältnis
hervorgehende Preisunsicherheit mit den am Terminmarkt zur Auswahl stehenden
Mitteln möglichst nachhaltig und wirkungsvoll abbauen?
[Anmerkung: Der
Ausgangszeitpunkt sei fortan wieder mit t0, der spätere
Zeitpunkt mit t1 bezeichnet.]
Um für die Dauer von jetzt
im Januar (t0) bis hinauf zu dem vertragsmäßig zugesicherten
Lieferzeitpunkt im Mai (t1) d.J.,
dem Tag des Erfüllungsgeschäfts, Schutz gegen einen drohenden Preissturz
seiner Erzeugnisse zu errichten, nimmt der Hersteller füglich eine Verkaufsposition
in Futures (short) ein, deren Restlaufzeit aus markttechnischen Gründen
über den vertraglichen Erfüllungszeitpunkt des Grundgeschäfts ein wenig
hinausreichen möge. Beabsichtigt ist, diesen zu Sicherungszwecken gehaltenen
Posten in Futures zu einer späteren Zeit, d.i.
etwa gleichzeitig mit Eingang des Verkaufserlöses (in t1),
an der Börse wieder einzudecken (= "hedge-and-forget"-Strategie*,
im Gegensatz zu einem "dynamischen" Verfahren, welches sich dadurch
kennzeichnet, dass hinzukommend fallweise Anpassungen an zwischenzeitliche
wichtige Begebenheiten erfordert werden). Einer Long-Position im Spotmarkt
steht also hier eine Short-Position im Terminmarkt gegenüber (= Sicherungsverkauf
von Futures in Gestalt eines "direct hedge").
[* Mit dem Namen
"hedge-and-forget"-Strategie
oder auch "statische Hedge-Strategie" lässt sich eine
einmalige, nicht wiederholte Geschäftsvornahme am Terminmarkt bezeichnen,
die zum Zwecke der Errichtung eines Hedge-Postens durchgeführt wird,
wobei nicht daran gedacht ist, zwischen dem Zeitpunkt der Gründung und
dem Glattstellungszeitpunkt weitere Eingriffe zur Angleichung des Postens
an sich verändernde Marktgegebenheiten vorzunehmen. Im Unterschied hierzu
erfordert eine "dynamische Hedge-Strategie" eine durchgehende
Überwachung und erforderlichenfalls, je nach Stand der Dinge, eine sofortige
sachgerechte Anpassung des Hedge-Postens ("rebalancing").]
Der Kurs der fraglichen
Ware wird im Januar (t0) am Spotmarkt mit 300€
je Einheit notiert, der Kurs des zur Sicherung eingesetzten Futures,
dem der Einfachheit wegen ebenfalls eine Einheit dieser Ware zugrunde
liegen möge, wird zum gleichen Zeitpunkt am Terminmarkt mit 330€
festgestellt. Es besteht folglich ein sogenannter "normaler
Markt", die Basis (b0) ist in t0 somit negativ
und beträgt –30.
Zum Glattstellungszeitpunkt
des Hedge-Postens im Mai des Jahres (t1) möge der Spotmarktkurs
270€ und der Futureskurs 290€
hoch stehen; die Basis b1 erhält sonach einen Zifferwert
von –20. Welchen Verkaufserlös
vermag der Hedger unter den hier vorliegenden Bedingungen für seine
Warenpartie per saldo zu erzielen? Wie viel hat er eingenommen? Entsteht
nach Vollzug der Preisbewegungen ein Gewinn oder ein Verlust, und falls
so, auf welchen Betrag beziffert sich dieser?*
[* Auswirkungen
eines Margin-Erfordernisses
− dessen Satz bei Hedgegeschäften im Übrigen regelmäßig deutlich hinter
jenem für Spekulationsgeschäfte
zurückbleibt − und die damit einhergehenden Begleitumständen durch Zinseffekte
bleiben hier und im Folgenden billigerweise außer Anschlag.]
Infolge des um 30€
gesunkenen Marktpreises seit Januar (t0) kann der Geschäftsmann
seine Ware im Mai (t1) nur noch zu einem Stückpreis von nunmehr
270 € absetzen. Diesem Mindererlös steht andererseits ein Gewinn von
330€ – 290€
= 40€ aus seiner im Mai glattgestellten
Short-Futures-Position gegenüber; denn bekanntlich gewinnen Verkaufspositionen
in Futures (Short)
an Wert hinzu, wenn der Futureskurs sinkt. Der verwirklichte Endvermögenswert
("payoff") nach Aufhebung des Kurssicherungsgeschäfts – im Beispiel
also der tatsächlich erreichbare Verkaufserlös je Einheit der Ware –
errechnet sich förmlich gefasst nach dem nachfolgenden Ausdruck:
Endvermögenswert = Cash-Kurs in
t1 + "Ergebnis aus dem Futuresgeschäft".
Das finanzielle Ergebnis (Gewinn/Verlust)
aus einem Termingeschäft in Short-Futures (GFs) ergibt sich
aus dem Preisunterschied zwischen den Futures-Notierungen zu t0
und t1.
Allgemein gilt: Je nachdem der besondere
Anwendungsfall eines Sicherungssgeschäfts einen Long- oder Short-Hedge
erfordert, erhält man den monetären
Gewinn aus der Futures-Position
GF – wiederum mit Vernachlässigung von Margin, Transaktionskosten
und Steuern, und nötigenfalls auf eine Einheit des "underlying" gewendet
– folgendermaßen:
bei einer Long-Position
in Futures als Kursdifferenz zwischen dem Futureskurs in t1
(F1) und dem Einstandskurs des Futures in t0 (F0),
d.h.:
GFl
= F1 – F0
.
Umgekehrt erhält man den Gewinn GF
im Falle einer Short-Position in Futures aus:
GFs
= F0 – F1
,
wobei GF im einen wie im anderen
Fall selbstverständlich im Zeitpunkt der Verwirklichung t1
auch negative Werte annehmen kann (= Verlust aus Futures).
Demgemäß beträgt in unserem
Beispiel der Endvermögenswert des Hedge-Postens in t1 im
Ganzen genommen:
270 € + ( 330 € −
290 €) = 310 €.
Im Ergebnis bietet der Hedge ein durchaus
befriedigendes Bild. Statt 30 € positiven Verlustes, der bei ausgebliebener
Kurssicherung und ungünstiger Preisentwicklung – hier von 300€
auf 270€ herab – im Effektivmarkt
zu verzeichnen gewesen wäre, verbucht unser Unternehmer aus der Hedge-Position
nunmehr unter dem Strich einen bescheidenen, gleichwohl schätzenswerten
positiven Nebengewinn von 310€
− 300€ = 10€
je Einheit seiner Ware, hervorgebracht durch die für ihn vorteilhafte
Veränderung der Basis: Ausgehend von einem normalen Markt im Zeitpunkt
der Einrichtung des Hedgegeschäftes hat sich die Basis im weiteren Verlaufe
verstärkt (nämlich von −30
auf −20), was ja,
wie an einleitender
Stelle bereits dargelegt worden ist, stets einem Short-Hedger zugutekommt; denn dieser ist, wie man weiß, "long the basis".
In dem theoretischen Fall eines sich gleich
bleibenden Preisverhältnisses (Basis) durch die gesamte Laufdauer des
Hedge-Postens hindurch ließe sich verständigerweise auch das Preisänderungsrisiko
für den Absicherer vollständig austilgen, sodass ihm im Ergebnis weder
ein Gewinn noch ein Verlust entstünde ("perfect
hedge").
Man beachte, dass der (bekannte) Lieferungs-
und Zahlungszeitpunkt aus dem Grundgeschäft hier innerhalb der verbleibenden
Laufzeit des Futures liegt. M.a.W.,
die Restlaufzeit des Futures-Kontrakts erstreckt sich über einen Zeitraum,
der über die zeitliche Bindung aus dem Grundgeschäft (dem Hedge-Objekt)
hinausreicht. Stimmte der Fälligkeitszeitpunkt mit dem Sicherungshorizont
genau überein, so stellte sich die Basis BT ("delivery
basis") mit großer Wahrscheinlichkeit ganz nahe an oder völlig genau
auf null. Die Eingehung eines Hedgegeschäfts erbrächte am Schluss somit
einen Gewinn in Höhe des Aufpreises ("premium"; negative Basis)
von 30 €, da in diesem Falle die
Prämie hätte vollständig
eingestrichen werden können. Ihr stünden allerdings Lager- und Finanzierungskosten
für das betreffende Gut fast in gleicher oder genau in gleicher Höhe
gegenüber. Von dieser Art sind in der Praxis vorkommende Fälle aber
nur äußerst selten. Gleiche Restlaufzeiten von Futures und Direktgeschäft
eines Hedge-Postens sind im fließenden Verkehrsleben bei der Anwendung
meist nur unter besonders günstigen ("idealtypischen") Begleitumständen
zu bewerkstelligen und kommen dementsprechend kaum je vor.
Die bisher herausgearbeiteten Hauptgedanken
lassen sich verallgemeinern und wie folgt förmlich darstellen:
Vermögensendwert mit Hedging = Kassakurs
in t1 + Futureskurs in t0 – Futureskurs in
t1.
Umgeformt und mit Verwendung der obigen
Sprachregelung von der Basis (d.h. Basis ist gleich dem Kassakurs K
minus Futureskurs F) erhält man:
Vermögensendwert
mit Hedging = Futureskurs in t0 + Basis in t1.
Die vorstehende Gleichung bringt den Vermögenswert
der Hedge-Position in dem Augenblick ihres Aufhebungszeitpunktes zum
Ausdruck. Hier am Beispiel eines Short-Hedge, dessen Geschäftsgegenstand
ganz bestimmte Waren abgeben, ist dieser dem insgesamt erzielbaren Verkaufserlös
gleichzusetzen. Im Falle eines Long-Hedge dagegen wäre dieser sinngemäß
mit dem Einstandspreis zu identifizieren. An der Hand unseres Ziffernansatzes
erhalten wir folgerichtig: 330 € +
(–20 €) = 310
€. Der aus den Preisentwicklungen in den Märkten zufallende Gewinn
unter Verwendung eines Hedge beträgt demnach 310 € – 300 € = 10
€ je Wareneinheit (= Änderung
der Basis).
Der Reingewinn G des Geschäfts
im Ganzen gesehen hängt wieder ab von der Höhe der mit diesem verbundenen
Kosten (denn Reingewinn G = Erlös – Kosten). Die Kosten werden im Regelfall
vorauskalkuliert und stehen sonach bereits im Wesentlichen fest. Solange
indes der Erlös nicht bekannt ist, kennt der Unternehmer auch sein Gesamtergebnis
aus dem Geschäft noch nicht. Im obigen Fallbeispiel wurde der Kostenanteil
als vorab kalkuliert und bekannt vorausgesetzt, blieb jedoch in unserem
Beispiel zwecks Vereinfachung außer Betracht.
Bei Finanzgeschäften, wie z.B.
in Wertschriften, vereinfacht sich die Bestimmung der Kostengröße: Sie
entspricht schlicht der auf die Beschaffung von Wertpapieren auszulegenden
Geldsumme. Der Reingewinn G (vor Steuern) aus (einkommensfreien)
Wertpapiergeschäften mit Hedging (bei einem unterstellten
Hedge-Verhältnis von +1) in t1
resultiert somit aus der möglichen Veränderung der Basis während der
Dauer der Aufrechterhaltung der Hedge-Position, d.h.
G = B1 – B0. Denn G = (K1 –
K0) + (F0 – F1) = (K1 –
F1) – (K0 – F0).
Der Futureskurs F0 ist bei
Einrichtung eines Hedge in t0 stets eine bekannte Größe (im
vorgenannten Fallbeispiel beläuft sich der Futureskurs F0
auf 330 €). Welche Größe bis zum Zeitpunkt der Auflösung der Hedge-Position
in t1 unbekannt bleibt, ist die Basis in t1
(stochastische Größe; Zufallsvariable Var (B), die das Basisrisiko verkörpert).
Wäre die waltende Basis des Aufhebungszeitpunktes
bereits bei der Einrichtung des Hedge bekannt, ließe sich jedwede Unsicherheit
hinsichtlich des effektiven zukünftigen Kauf- bzw. Verkaufspreises eines
Gutes beseitigen. Nur unter diesem einen vorausgesetzten Verhältnis
könnte man sich mithilfe von Hedging von jedwedem Preisrisiko auf einfache
und geradezu sichere Weise entlasten.
Der Hauptgedanke der vorstehenden Auseinandersetzungen
sei an dieser Stelle noch einmal, in wenige Worte zusammengefasst, in
helleres Licht gesetzt: Das unter Anwendung eines Hedgegeschäftes
verbleibende Restrisiko ist allemal das Basisrisiko. Zwar
ein bestehendes Basisrisiko geht grundsätzlich mit einer gewissen Wertgefahr
einher, auf der anderen Seite aber doch immer auch mit gewissen Gewinnhoffnungen.
Chance und Risiko bleiben indessen beiderseits stets hinter dem ursprünglichen
Preisrisiko zurück. Entscheidende Bedeutung für den Erfolg oder Misserfolg
eines in Aussicht genommenen Hedgegeschäftes kommt sonach der Wahl eines
geeigneten Einstiegspunktes bei zutreffender Einschätzung der künftigen
Entwicklung der Basis zu.
[Anmerkung: Der
weiteren Vertiefung und Ergänzung des bisher Gesagten mag das Beispiel
zu Hedgegeschäften zur Bewältigung von Wechselkursrisiken
dienen.]
In ausgebreiteten, liquiden Märkten schlägt
bei der Kurssicherung von Finanzvermögen (Aktien, ETFs, Anleihen, Devisen,
Gold u.
dgl.) dank den im Allgemeinen sehr reinen, unbeirrten und stringenten
Arbitragebeziehungen zwischen Termin- und Kassamarkt des nämlichen Gutes
das Basisrisiko verhältnismäßig klein an. Auf den engeren Märkten von
zyklisch erzeugten Massenwaren hingegen, wie es z.
B. die Märkte von Weizen, Mais, Kaffee, Baumwolle usw., aber
auch die von vielerlei Rohstoffarten sind, kann das Basisrisiko indessen
um ein Beträchtliches anwachsen (volatil werden), wenngleich es sich
– je nach Effizienz des Hedge – oft spürbar geringer beziffern wird,
als das ursprüngliche Preisrisiko für sich genommen im Falle eines gänzlichen
Verzichts auf Hedging. Als Bestimmungsgründe für das erhöhte Basisrisiko
beim Hedging von Warengeschäften im Vergleich zu Finanzanlagen als Hedge-Objekte
sind hauptsächlich die Eventualitäten einer kurzfristigen Verknappung
solcher Konsumgüter und der dadurch hervorgerufenen Marktungleichgewichte
zwischen Bedarf und Deckung zu berufen, sei es beispielsweise infolge
von Missernten oder drohenden Ausständen, oder sei es wegen zu erwartender
Schwierigkeiten bei Lageraufstockungen oder -umschlag bzw. Störungen
in den Lieferketten oder der Logistik.
Davon unberührt erhöht sich unter den
folgenden Bedingungen das Basisrisiko um ein weiteres:
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das Hedge-Objekt ist mit demjenigen
Gut, auf dem der verwendete Futures als sein Hedge-Instrument basiert,
der Gattung nach nicht identisch ("cross-hedge"),
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die Laufzeit des Hedge-Instruments
erstreckt sich über einen deutlich kürzeren Zeitraum als
die gedachte Dauer des Grundgeschäfts
ausmacht ("rolling the hedge forward"),
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es herrscht Unsicherheit über den
genauen Zeitpunkt eines in Zukunft neu zu öffnenden Postens.
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In Ansehung der verschiedensten Risiken
ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, in der dem Hedgegeschäft vorgelagerten
Analyse- und Planungsphase eine der Lage angemessene Strategie zu entwickeln,
die besonderen Bedacht sowohl auf die gegenwärtige als auf zukünftige
Volatilität der Basis legt. Nur auf diese Weise lässt sich das in Erwartung
stehende Basisrisiko weitestmöglich in den Griff bekommen und kalkulierbar
gestalten.
Nachdem wir uns in diesem und in den vorigen
Kapiteln mit den Grundregeln und Grundsätzen von Hedgegeschäften bekannt
gemacht haben, wenden wir uns auf den folgenden Seiten der Frage zu,
welche Anzahl welcher Futures in welchen der verschiedenen
Monatstermine bei
einem vorzunehmenden Hedgegeschäft angemessenerweise zum Einsatz kommen
sollten.
Die aus dem bisher über das Hedging Gesagten
aufgefundene Lehre stellt sich kurz zusammengefasst in folgenden Worten
dar: Auf dem Wege der Einrichtung eines in sich stimmigen Hedgegeschäftes
lässt sich das eigentliche, wesenhafte Preisrisiko aus einem des Schutzes
bedürftigen Grundgeschäft ersetzen durch das Risiko von Änderungen in
dem Preisverhältnis von Effektiv- zu Termin-Posten. Das ursprüngliche
Preisrisiko weicht infolge davon zurück und macht nunmehr dem im Zusammenspiel
mit Hedgegeschäften schlagend werdenden Basisrisiko Platz. Im
Zusammenhalt mit dem allgemeinen Preisrisiko einer bisher noch ungesicherten
Position ("offener Posten") wird das Basisrisiko in aller Regel und
aller Erfahrung nach merklich tiefer anschlagen. Zwar verbessern Kurssicherungsgeschäfte
mit Futures und anderen Derivaten das finanzielle Gesamtergebnis als
solches keineswegs in jeder nur denkbaren Zukunftslage (denn der Tausch
des allgemeinen Preisrisikos gegen das Basisrisiko geht notorisch in
einem symmetrischen Verhältnis zu Lasten der Chancen auf Verwirklichung
von Spekulationsgewinnen und kann überdies von einer ungünstigen Entwicklung
der Basis betroffen sein), aber – und darauf kommt es dem Preisversicherer
zu guter Letzt an – Hedging
mit Futures stimmt das Preisrisiko einer ungeschützten Position herab,
sichert und festigt sie, und stellt hierdurch das aus dem Grundgeschäft
hervorgebrachte Ergebnis endlich auf eine überschaubare und wesentlich
zuverlässigere Kalkulationsgrundlage. Dies erleichtert nicht nur die
Aufmerksamkeit auf die eigentliche Kerngeschäftstätigkeit zu richten
um ein Beträchtliches, sondern verbessert darüber hinaus auch die Kreditwürdigkeit
spürbar (was im gegebenen Fall zu einer Verstetigung sowohl bei der
Kapazitätsauslastung als bei der Gütererzeugung einen gehörigen Anteil
leistet kann). Alles in allem genommen dürfte Hedging sich damit vorteilhaft
auf die Kapitalkosten und am Ende auch vorteilhaft auf den Unternehmenswert
insgesamt auswirken.
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