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Zusätzlich qualifizierte Orders

 

  •    OB-Order ("Limit-or-Better"-Order)

Im Zuge der Erledigung einer gewöhnlichen Limitorder, welche zur Weiterleitung an eine altherkömmliche Präsenzbörse bestimmt ist, wird der Effektenhändler vor Ort sich zu Gunsten des Auftraggebers beeifern, zum Mindesten zum vorgegeben Kurs abzuschließen, wo es irgend angeht aber einen besseren ("or better") für ihn auszuhandeln suchen. Ein Gleiches gilt, wie leicht begreiflich, sinngemäß auch für die Orderabwicklung über die vollelektronischen Handelsplattformen und die sonstige multilateralen Handelssysteme (Computerbörsen) der Neuzeit, wo der inneren Technik der Börsenvorrichtung diese Aufgabe übertragen ist - was wieder zur Folge hat, dass der Zusatz "or better" heutzutage ungebräuchlich und entbehrlich geworden ist. – "Besser" heißt im Falle von Kauf-Limitorders einen tieferen, im Falle von Verkauf-Limitorders einen höheren Ausführungskurs als der in der betreffenden Order vom Auftraggeber als Limitpreis benannte.

Zur Erteilung einer gültigen Limitorder bedarf es im Allgemeinen des ausdrücklich nachgeschobenen Erweiterung "or better" nicht (allein durch die mündliche oder schriftliche Beifügung "or better" wird der Broker vor Ort nicht härter arbeiten!). Eine gelegentliche Ausnahme davon zeigt nachstehend angeführter Beispielsfall auf: Es sei angenommen, der Kurs der YZA-Aktie notiert gegenwärtig 30,50US-$. Ein Kunde eines Wertpapierhandelshauses, der eben diesen Kursstand für den Augenblick für überzogen hoch hält, gibt daraufhin eine Limitorder auf, die YZA-Aktie zu 30US-$ "or better", also möglichenfalls auch deutlich unter dem herrschenden Marktpreis zu verkaufen. Der Broker, der den Auftrag zu verrichten sucht, ist nach Erhalt der Order dennoch gefordert, den Markt zunächst auf bessere Kurse als den vom Kunden festgelegten Limitkurs zu prüfen und diese erst dann abschließend im Markt zusammenzuführen.

Man mache von der Ergänzung "or better" lieber nur in solchen Fällen Gebrauch, wo der Markt wirklich "besser" ist, weil es ansonsten zu Klärungsbedarf darüber kommen kann, ob es sich bei dem bezeichneten Auftrag in Wahrheit nicht doch um eine Stopp-Order handelt, wodurch sich am Ende die Ausführung der Order ohne Not verzögern könnte.

 

 

Bei so gefassten Markt- oder Limitorders, die eigens mit der Orderbeschränkung "Fill-or-Kill" (FOK-Order, "quick order") ausgezeichnet werden, handelt es sich um eine Abwandlung der bezeichneten Orderart, deren Bestimmung darin liegt, an der Börse unverzüglich und zugleich in vollem Umfange ausgeführt zu werden. Wird eine Preislimitorder mit dem Beigabe FOK-Order versehen, so ist sie also in ihrem gesamten Umfange zum benannten Limitkurs oder, wo angängig, zu einem für den Auftraggeber vorteilhafteren Kurs an der Börse zusammenzuführen. Gelingt dies im ersten Anlauf nicht, wird die betreffende "Fill-or-Kill"-Order auf der Stelle von selbst heraus wieder gelöscht. Eine FOK-Order kann daher auch niemals Eingang in das Orderbuch einer Börse finden.

Das Preislimit bei einer FOK-Order wird sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit an dem vorliegenden Marktpreis des Zeitpunktes der Ordergabe ausrichten, wie an nachstehendem Beispiel klar gemacht: "Sell 500 CDE-Shares at 50, fill-or-kill.", eingereicht bei einem hier angenommenen Kursstand von 49,90 US-$ für die CDE-Aktie. Sofern es im elektronischen Handelsverkehr nicht gelingen sollte, die FOK-Order auf Anhieb zur Ausführung zu bringen, wird sie von selbst sogleich und zur Gänze gestrichen. Dabei ist es belanglos, ob kurz darauf oder später ein Handelsumsatz zu dem angegebenen Order-Limitkurs doch noch möglich gewesen wäre oder nicht.

Anmerkung: An einer Präsenzbörse würde der Broker auf dem Börsenparkett nach der Entgegennahme der Auftrags i. d. R. drei Mal nacheinander – aber in einem Handlungsgang – die FOK-Order zum gesetzten Limit (oder besser) auszuführen suchen. Die Abfertigung der FOK-Order erfolgt insgesamt sehr rasch, so dass es sich bei fernmündlicher Ordererteilung für den auftraggebenden Börsenhändler durchaus lohnen mag, während die Order durch den Broker zur Ausführung gebracht wird in der Leitung zu bleiben, um eine Ausführungsbestätigung ("a fill") abzuwarten.

Eine FOK-Order erweist sich oftmals dann als zweckvoll, wenn der Kauf oder Verkauf einer ganz bestimmten, vorgegebenen Zahl von Wertpapieren beziehungsweise Fondanteilen beabsichtigt wird, indes aufgrund der gerade gegebenen Markverhältnisse schon im Voraus zu übersehen oder zu vermuten ist, dass eine Ausführung zum angesetzten Kurs nur in einer womöglich unerwünschten, geringeren Stückanzahl zustande kommen wird als beansprucht. Durch den Gebrauch einer FOK-Order können Teilausführungen ebenso wie die meistenteils hierdurch verursachten zusätzlichen Handelskosten in Grenzen gehalten, vielleicht sogar ganz vermieden werden.

Eine Teilausführung ist bei der Erledigung einer FOK-Order in diesem Sinne also grundsätzlich nicht zulässig. Auf obiges Beispiel münzend wird der Broker im Regelfall der Praxis seine Mühe daran wenden, alle 500 CDE-Aktien zusammen auf einen Schlag zu verkaufen. Sollte ihm dies trotz aller Mühewaltung misslingen, wird die fragliche Order auf der Stelle gestrichen. Das eben Gesagte steht natürlich bei aller Verschiedenheit im Einzelnen auch für sämtliche an den Computerbörsen abgewickelten Aufträge in Geltung.

Bedauerlicherweise findet dieser Leitgedanke einer FOK-Order nicht durchweg seine rückhaltlose Beachtung, weder bei allen Wertschriftenbörsen noch bei jedem einzelnen Brokerhaus. So geschieht es, dass Orders an manchen Börsenplätzen trotz der Verwendung des Zusatzes "fill or kill" zur teilweisen Ausführung gebracht werden. Dies kann daran liegen, dass die Liquidität auf der Börse recht dürftig ist und nicht ausreicht, um die Order in ihrem Gesamtumfang sofort auszurichten. In diesem Fall würde die Börse nur den Anteil der in der Order aufgegebenen Stückzahl vollziehen, für den ausreichend Liquidität vorhanden ist und der übriggebliebene Teil würde zurückgenommen. Es empfiehlt sich daher in hohem Maße, vor Gebrauch des FOK-Orderzusatzes erst eine zuverlässige Auskunft über deren Handhabung im lebendigen Verlauf des Marktverkehrs einzuholen.

 

  •    IOC-Order ("Immediate-or-Cancel-Order")

Die IOC-Order ("Immediate or Cancel Order", auch "Immediate and Cancel Order" oder um der Kürze willen schlicht "IC-Order" genannt) wird meist in Begleitung mit den Limitorders verwendet und beansprucht gleichwie die "Fill-or-Kill"-Order eine sofortige Orderausführung, allerdings in ihrem Umfang nur soweit immer möglich ist. Ein unausgeführter Teil wird eintretendenfalls daraufhin von der Börse sogleich wieder fallen gelassen. Der Unterschied zu einer "Fill-or-Kill"-Order besteht mithin darin, dass die IOC-Order Teilausführungen durchaus ermöglicht. Was ihre Bestimmung angeht, so findet die IOC-Order gehäuft bei Kauf- und Verkaufaufträgen von "round lots" in größerer Zahl Verwendung.

Ein Beispiel hierzu: Ein Geldanleger ordert 800 DEF-Aktien zu 19 US-$ das Stück, "Immediate-or-Cancel". Der betreffende Auftrag gelangt nur wenige Augenblicke später über den Broker an die Börse. Es kommt ein Handel bloß über 400 DEF-Aktien zu 19US-$ zustande, weil gerade nicht mehr davon zum Verkauf angeboten werden; danach steigt der Kurs an auf 19,20US-$. Der als Rest verbliebene Teil der Order wird daraufhin umgehend gestrichen, und der Auftraggeber erhält nun eine Ausführungsbestätigung über 400 DEF-Aktien zu 19US-$ die Aktie. Auch bei der IOC-Order ist es wieder nebensächlich, ob im Anschluss daran ein Handel zum Order-Limitkurs von 19 US-$ nochmals möglich gewesen wäre oder nicht.

 

AON-Orders ("All-or-None-Orders") zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihrem Zweck gemäß stets in einem Handlungsstrang und dabei in vollem Umfange im Marktverkehr zusammenzuführen sind; lässt sich dies unter den gegebenen Angebots- und Nachfrageverhältnissen an der Börse nicht auf den ersten Wurf und in dem vorher festgelegten Maße einrichten, so bleibt die fragliche Order im Orderbuch vermerkt ("pending"), erforderlichenfalls so lange, bis eine Zusammenführung ("matching") zu einer späteren Zeit möglich wird. Ähnlichkeit mit einer FOK-Order findet die AON-Order insofern als auch sie Teilausführungen auf keinen Fall zulässt. Der Unterschied zur FOK-Order liegt indessen in der Zeitdauer: AON-Order werden gewohnheitsmäßig nicht gestrichen, sofern sich eine vollumfängliche Orderausführung nicht sogleich und unmittelbar erzielen lässt. Durch den Einsatz einer AON-Order vermeidet der Börsenhändler, dass seine Order zu verschiedenen Zeitpunkten, und damit einhergehend, wie sonst häufig, zu unterschiedlichen Kursen zu seinem Nachteil ausgeführt wird.

Die eigentliche Schwäche, die dem Gebrauch einer AON-Order anhaftet, ist darin auszumachen, dass sie gewöhnlich nur einen sehr niedrigen Prioritätsrang aufweist. Sie steht nämlich erst dann zur Ausführung an, nachdem alle sonstigen Orderarten, vorrangig sind das Markt- und Limitorders, im vorgehenden Marktverlauf vollständig bedient werden konnten. Außerdem werden nicht selten Mindesthandelsmengen von drei "round lots" (i. d. R. = 300 Stück Aktien) für ihre Verwendung vorausgesetzt.

Im Börsenalltag finden AON-Orders vorwiegend an den nordamerikanischen Börsenplätzen Anwendung, vor allem im Zusammenhang mit der Vergabe größerer Limitorders, die über mehrere "round lots" lauten. Solche Marktorders währenddessen, die mit dem Zusatz "AON" versehen worden sind, werden von den Börsen regelmäßig zurückgewiesen.

Noch weitere darüber hinausgehende Sonderfälle sind: a) die sogenannte Scale Order und b.) die Eisberg-Order ("iceberg order"). Eine Scale Order legt bestimmte Preisabschnitte fest und ordnet diesen jeweils bestimmte Mengen an Wertpapieren zu, die zu den verschieden abgestuften Preisen ge- bzw. verkauft werden sollen; Eisberg-Orders (auch "hidden-size order" genannt) dagegen werden häufig von institutionellen Marktteilnehmern zum Kauf wie auch zum Verkauf größerer Stückzahlen verwendet. Um unliebsame Einflüsse auf den Gang der Kurse durch selbstgemachte Handelsvorgänge ("price impact") zu vermeiden, falls eine übergroße Order auf einmal an den Markt gelangen sollte, wird das ins Auge gefasste Gesamtvolumen nicht in einem Gusse am Markt untergebracht, sondern mithilfe der Eisberg-Order zuerst in einzelne, entzweite Abschnitte heruntergebrochen, die anschließend nun als Teilorders verpackt stufenweise zur Ausführung gebracht werden. Eine Eisberg-Order als solche bleibt im Markt aufrecht, bis das von ihr umschlossene zusammengezogene Transaktionsvolumen vollständig abgewickelt werden konnte. Für Dritte erkennbar wird dabei in der Regel immer nur der Umfang der für den Augenblick gerade zur Ausführung anstehenden Teiltransaktion ("die Spitze des Eisberges"), nicht jedoch der im Verborgenen wirkende Gesamtumfang der Eisberg-Order.

 

Eine sogenannte Alternativ-Order ("alternative order", häufig auch OCO-Order, "one cancels other order" oder kurz "bracket" genannt) besteht zwar förmlich aus zwei eigenständigen Teil-Orders, die aber zusammen auf einem einzigen Orderticket vermerkt und damit an der Börse auch als ungeteilte Einheit gehandhabt werden. Durch Einhändigung einer Alternativ-Order wird der Broker angewiesen, sobald einer der beiden Aufträge als Teil einer OCO-Order am Markt Erledigung finden konnte, den übrig gebliebenen Teil auf der Stelle zu löschen. "One cancels other orders" zählen zu den strategisch miteinander verknüpften Börsenaufträgen ("strategy orders"), die zwar nicht an allen, doch an vielen Wertpapierbörsen ausdrücklich statthaft sind. Derartige aneinander gekoppelte, in einen einheitlichen Zusammenhang gebrachte Börsenaufträge tragen zur Steigerung der Planungssicherheit bei, indem sich sämtliche ihrer Teil-Orders zweckgerichtet aufeinander zupassen lassen.

Wiewohl grundsätzlich alle möglichen Arten von Orders miteinander verkettet werden könnten, handelt es sich bei der einen Teil-Order einer OCO-Order bezeichnenderweise meist um eine Limitorder, bei der anderen regelmäßig um eine Stopp-Order. In Erwartung steigender Kurse ("bullish strategy") liegt, wie im Falle einzelner Orders, so auch hier, der Stopp-Kurs der Kauf-Stopp-Order über dem laufenden Marktpreis, während der Limitkurs der Kauf-Limitorder unter dem laufenden Marktpreis gesetzt wird. Für eine Spekulation auf fallende Kurse ("bearish strategy") gilt umgekehrt: Der Stopp-Kurs der Verkauf-Stopp-Order liegt unter dem laufenden Marktpreis und der Limitkurs der Verkauf-Limitorder über dem herrschenden Marktpreis.

Ein Beispiel einer Spekulation auf steigende Kurse (à la Hausse, "bullish"): Die CDE-Aktie liegt bei 25US-$. Ein Kapitalanleger erwartet, dass die CDE-Aktie zwar kurzfristig im Kurse noch in etwas nachgeben, auf lange hin jedoch nachhaltig anziehen werde. Unser Anleger könnte nun recht einfach eine Limitorder einreichen, ausgestattet mit einem Limitpreis von knapp unter 25US-$. Allerdings birgt dies die Gefahr, dass die CDE-Aktie in die Höhe zu schnellen beginnt, ohne dass der Limitkurs vorher nochmals erreicht werden würde. Um dieser Möglichkeit entgegenzubauen, kommt eine OCO-Order in Betracht. In diesem Sinne könnte unser Börsenhändler folgende OCO-Order erteilen: "Either Buy 500 CDE-Shares at 24,50 or Buy 500 CDE-Shares at 26,50, Stop". Auf diese Weise gelingt es ihm zuverlässig, auch im Falle unmittelbar steigender Kurse über 26,50 US-$ hinaus Position zu beziehen.

Zur Erläuterung: Fällt nun im Anschluss daran die CDE-Aktie im Kurse auf 24,50 US-$ oder noch darunter, so gelangt hierdurch die Limitorder zur Ausführung; gleichzeitig aber wird die dazugehörige Stopp-Order gestrichen. Steigt hingegen die CDE-Aktie, ohne vorher nochmals im Kurs auf 24 US-$ zurückzufallen, über 26,50 US-$, so führt dies zur Ausführung der Stopp-Order und die Limitorder wird im gleichen Zuge gestrichen.

Doch aufgepasst: Gerade so wie es bei Limitorders gängige Übung ist, so wird auch hier durch stillschweigend unterstellt, dass der Anleger sich zugleich zu einer Teilausführung seiner Limitorder versteht! Was von Limitorders selbst, gilt freilich also auch von Limitorders als Bestandteil von OCO-Orders. Kommt es nun tatsächlich zu einer Teilausführung der Limitorder, die Teil einer OCO-Order ist, so wird gewöhnlich ihr Stopp-Order-Teil gleichzeitig um die Anzahl der bereits abschließend georderten Wertpapiere selbsttätig herabgesetzt.

Der Einsatz einer OCO-Order ist im Allgemeinen dann zweckmäßig, wenn zwei zwar in enger Beziehung zueinander stehende, sich aber in ihrer Umsetzbarkeit gegenseitig ausschließende Börsenaufträge erteilt werden sollen, wie es besonders bei herkömmlichen richtungsgebundenen Wertpapiergeschäften üblich ist. Eine ordnungsgemäße Ordergabe einer OCO-Order, die vom Broker vorschriftsmäßig umgesetzt wird, bietet beste Gewähr dafür, dass beide Orders nicht ungewollt gleichzeitig auf dem Markt ausgeführt werden.

 

DNR-Orders ("do-not-reduce orders") sind besondere Order-Anweisungen an den Designated Maket Maker (ehedem "specialist") der NYSE, am Ex-Dividende-Tag Verkaufs-Stopp- bzw. Kauf-Limit-Kurse nicht, wie sonst üblich, eigenmächtig um den Dividendenbetrag zu kürzen.

 Trader-Konto

Mit Einreichung einer "discretionary order" überträgt der Kunde, sowie er sich einmal dazu entschlossen hat, vorübergehend oder auf Dauer verbindlich Handelsvollmacht auf seinen Kontenbetreuer. Das mag z.B. dann am Orte sein, wenn der Kunde für irgendeine Zeit nicht willens oder außerstande ist, sich selbst seiner Börsengeschäfte anzunehmen (etwa wegen Urlaub, Krankheit usw.), während er rückhaltlos Vertrauen in die gründlichen und umfassenden Handelsfähigkeiten der ausführenden Mitarbeiter seines Brokerhauses setzen kann.

Bei den "discretionary orders" unterscheidet man "full discretionary orders", auf deren Grundlage der Bevollmächtigte vollständige Handelsvollmacht über das Kundenkonto erhält, und "limited discretionary orders", welche mit lediglich eingeschränkter Handelsvollmacht versehen sind. Letztere Unterart wieder kann sich beziehen auf eine persönliche Einzelvereinbarung mit dem bevollmächtigten Broker unterschiedlichsten Inhalts, z.B. in Bezug auf die Menge ("volume") der zu handelnden Wertpapiere, oder darauf, ob einzig gekauft ("buy order") oder verkauft ("sell order") werden soll. Befindet der Kunde selbst über sämtliche Punkte in der Ausgestaltung seiner Order bis auf den Preis bzw. die Preisspanne sowie die Zeitwahl ("timing" – also den vorteilhaftesten Zeitpunkt der Orderplatzierung), so handelt es sich nach den einschlägigen NYSE- und NASD-Regeln allerdings nicht mehr um "discretionary orders".

Andererseits können "limited discretionary orders" auf der Unterlage besonderer Konti, sog. "limited dicretionary accounts", vorgelegt werden. "Limited dicretionary accounts"  charakterisieren sich dadurch, dass der Kundenbetreuer des beauftragten Brokerhauses zwar uneingeschränkte Handelsvollmacht innehat, jedoch die Befugnis nicht hat, Geld vom Kundenkonto abzuheben oder darauf einzuzahlen.

Eine gänzlich andere Art einer Handelsvollmacht stellt die "market not held order" (NH) dar. Mit deren Verwendung gewährt der Wertpapierhändler dem beauftragten Broker einen gewissen Ermessensspielraum, zu welcher Zeit genau seine eingereichte Order während der fraglichen Börsensitzung ausgeführt werden möge. Die Güte der Orderausführung  einer "market not held order" ist damit unweigerlich mit der höchst persönlichen Fähigkeit eines Brokers verknüpft, den gelegenen Zeitpunkt für ihre Ausführung zutreffend einzuschätzen.

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"Das Grundvermögen desjenigen, der eine Kunst oder Handwerk zu betreiben versteht, ist seine eigene Person."
Nicolas François Canard, (1750-1833), französischer Finanzwissenschafter
 

 

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2024 Bert H. Deiters
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Stand: 25. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.