DeiFin – Die Finanzseite

Home Zurück Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

     Börsenplätze in den USA

Futures
Optionen
Hedging
Märkte
Themen
Bücher
Rat und Tipps
Glossar
Links

 

 MeinBroker selftrader.meinbroker.com

 

Die Geschichte der Börsen reicht durch der Jahrhunderte Lauf in eine recht frühe Zeit zurück. Auf dem europäischen Festland beginnt sie auf holländischem Boden mit der Errichtung größerer Markt- und Handelsplätze im Zeitalter der Renaissance, was von 1350 n.Chr an urkundlich belegt ist. Zwar gab es an allgemein bekannten, eingelebten Plätzen immer wieder Versammlungen mit dem Zweck, in zwangloser Folge bei zahlreichen Gelegenheiten geldwerte Papiere umzusetzen; die erste Wertpapierbörse indessen, die diesen Namen wahrhaft verdient, entstand allerdings erst eine reichliche Zeit darauf, nämlich im Jahre 1611 zu Amsterdam (Niederlande). Die allerersten Gesellschaftsanteile, die dort gemäß den Börsenvorschriften gehandelt wurden, waren Anteile der United East India Company. Auch gab es in dieser geschichtsträchtigen Vergangenheit am Börsenort zu Amsterdam bereits frühe Ansätze eines geregelten Terminverkehrs (Zeitgeschäfte). Die Gründung der ersten und bis in die Gegenwart hinein älteste geschäftige Warenterminbörse der Vereinigten Staaten von Nordamerika, der unlängst in die CME Group aufgegangene Chicago Board of Trade (CBOT), fällt nachmals in das Jahr 1848. Die nämliche Börse begann ihren Arbeitsbetrieb mit dem Handel sogenannter Forwards, denen die damals wie heute unentbehrlichen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zur Auswahl zugrunde lagen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika trifft man gegenwärtig auf neun größere und nebst ihnen auf etliche kleinere Börsen, die elektronische Handelsplattform der einstigen Händler am "Over-the-Counter-Markt" (OTC), NASDAQ, als nach der NYSE zweitbedeutenste mit einbezogen. Der amerikanische Kapitalmarkt gilt heute wie bereits seit vielen Jahrzehnten als der größte und am weitesten verzweigte Kapitalmarkt der Welt.

  •    Die New York Stock Exchange (NYSE)

Geschichtlicher Rückblick

Schon an der Grenzscheide des 17. und 18. Jahrhunderts – bald nach Verabschiedung ihrer Verfassung – brachten in den Vereinigten Staaten von Nordamerika Vertreter der Handels- und Geschäftswelt Wertpapiere in Umlauf. Zu jener Zeit nämlich schuf eine kleine, von freiem Unternehmungsgeist beseelte Gruppe von Handelsleuten in der Weltstadt New York die ersten geregelten Wertpapiermärkte, deren Zweck vornehmlich darin bestand, Schuldtitel der amerikanischen Bundesregierung auf wohlgeordnete Weise unterzubringen. Noch dazu betrieben sie aus eigenstem Entschluss besondere Märkte für neu gegründete Handelsgesellschaften, die dank dem durchschlagenden technischen Fortschritt seinerzeit, zumal bei der gewerbsmäßigen Verfertigung von Sachgütern so auch im Transportwesen, in diesem Zeitalter in gehäufter Zahl aufkamen. – Zur Geschichte der NYSE im Einzelnen:

Der geschichtliche Rückblick der altehrwürdigen New York Stock Exchange nahm  an und für sich einen recht zwanglosen Anfang, ganz ohne größeres Aufsehen zu erregen. Am 17. Mai 1792 trat in Lower Manhattan (zu Neuyork), wie uns die Geschichte meldet, eine kleine Gruppe von anfangs bloß zwei Dutzend rührigen Markthändlern unter freiem Himmel an einem gemeinschaftlich gewählten Geschäftsplatz vor einem aufgesuchten Plantanenbaum ("buttonwood tree") zu einer begründenden Versammlung zusammen. An diesem mittlerweile geschichtsträchtigen Zusammenkunftsort – jetzt "68 Wall Street" – gelobten sie, nach Maßgabe einer vorab handschriftlich beurkundeten Vereinbarung (Buttonwood-Abkommen) und zu vorher bestimmt festgesetzten Spesen (Kommissionen von je 0,25 Prozent) an den nahegelegenen Stätten künftighin den gewohnheitsmäßigen Handel mit Staatsanleihen, wie ferner auch den mit Anteilsscheinen, aufzunehmen. Unmittelbar nach der Verpflichtung darauf war die Gründungsarbeit bereits abgeschlossen.

In der Folgezeit blühte der freie Handel allmählich empor, und durch den sich einstellenden günstigen Erfolg bestärkt, stiftete die Gruppe am 8. März 1817 sodann zu dessen Anhebung einen eigenständigen Brokerverband, der sich für einen sicheren und geregelten Verkehrsablauf zu verbürgen bestimmt war. Dessen Gründungsausschuss verpflichtete die Mitglieder als rechtmäßige Veranstalter des Marktes dazu, in steter Aufeinanderfolge zu ganz bestimmten Tages- und Wochenzeiten den gewählten Sammelplatz (40 Wall Street) diese Heimstätte zweimal täglich aufzusuchen mit dem Vorsatz, fortan einen auf allgemein verbindliche Vollzugsvorschriften beruhenden ordnungsmäßigen Handel mit vorläufig 30 Wertpapieren zu betreiben. Zu dessen Festigung fassten die Handeltreibenden eigens darauf zugepasste Satzungen ab, aus denen in enger Anlehnung an deren Ausführungsbestimmungen im weiteren Verlauf der New York Stock and Exchange Board (das zuständige Börsenaufsichtsgremium) hervorging, aus der alsdann i.J. 1865 wieder die New York Stock Exchange (NYSE) entstand. Mit glänzendem Erfolg, die NYSE gehört heute zu den besuchtesten Börsen der Welt. Unter ihrem Banner wurde der Wertpapierhandel in den Vereinigten Staaten endlich zu einer ständigen Einrichtung erhoben.

Über ein Jahrhundert später, und gut fünf Jahre nach dem Börsenkrach ("Wall Street Crash") vom 24. Oktober 1929, wurde diese Körperschaft schließlich durch die Securities Exchange Commission (SEC, die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde über den Wertpapierhandel) abgelöst, die seither vzuin New York, sondern für sämtliche der in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Wertpapierbörsen.

Gegenwärtig (Stand: Sept. 2022) ist die NYSE mit ihren fast 8000 verzeichneten Titeln, darunter etwa 2800 eingetragene Aktiengesellschaften mit einem verkörperten Aktienkapital im stattlichen Gesamtwert von annähernd 25 Billionen US-Dollar bei einem täglichem Handelsumsatz von durchschnittlich 4,5 Mrd.* Anteilscheinen, unter allen Wertpapierbörsen die größte der Welt. Die NYSE war bis zum 2. März 2006 eine (non-profit) juristische Person mit 1366 festbestimmten Mitgliedern, und zwar folgendermaßen: Sie besitzt Satzungen sowie ein fest umrissenes Regelwerk (Marktmodell), worauf ihre Wirkungsweise beruht und dem ihre Mitglieder verpflichtet sind. Der aus 27 Personen bestehende Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt und soll sämtliche Börsentätigkeiten überwachen. Der leitende Kreis setzt sich zusammen aus zwölf Direktoren, zwölf weitere sind sogenannte öffentliche Leitungsbeauftragte, jedoch selbst keine Mitglieder. Die verbleibenden drei Direktoren sind der Chairman, welcher an der Spitze steht und den Vorsitz führt, der Executive Vice-chairman und der Präsident.

[* Im Vergleich: Die Zahl der handelstäglich umgesetzten Anteilsscheine in den Vereinigten Staaten beträgt im Durchschnitt insgesamt 12,5 Mrd. Stück. (Stand: März 2023)]

Nach 213 Jahren ging die altbegründete NYSE unter der Aufschrift NYSE Group, Inc. (Kürzel: XNYS:ICE) am 7. März 2006 endlich selbst an die Börse. Ihre Anteilsscheine (die nach der Übernahme von Archipelago Holdings Inc. einschließlich ihrer elektronischen Handelsplattform nunmehr auch deren Werte enthielt und zuerst mit dem Tickersymbol "NYX“ notierten) gingen nach Börseneinführung am 8. März 2006 mit einer Schlussnotierung von 67US-$ für die Aktie aus dem Handel. Kurz nach dem Zusammenschluss mit der Mehrländerbörse Euronext am 4. April 2007 firmierte die Börse alsdann unter dem Namen NYSE Euronext. Die NYSE, zu der neben der New York Stock Exchange damit auch die Börsen zu Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon sowie die Terminbörse NYSE Liffe gehörten, war bald darauf i.J. 2015 mit einem Marktwert der eingetragenen Gesellschaften von etwa 20 Billionen US-Dollar mit Abstand die größte Börse der Welt. Heutigentags verrichtet die NYSE an ihren Marktplätzen: der New York Stock Exchange, NYSE MKT, NYSE Alternext sowie der NYSE Arca, rund gerechnet den 3. Teil des gesamten Welthandels in Aktien und in anderweitigen Eigenkapital verkörpernden Wertpapieren. Seit dem Jahre 2013 gehört die NYSE, damals noch im Verein mit der Euronext, der Holding-Gesellschaft Intercontinental Exchange (ICE), wo sie eine eigenständige Abteilung bildet.

 

 AGORA direct - kostenloses Fairpreiskonto

 

 

 MeinBroker selftrader.meinbroker.com

   Mitgliedschaft und Arbeitsweise der New York Stock Exchange (NYSE)

Um Mitglied der NYSE zu werden und in den Genuss der damit verbundenen Vorrechte zu kommen, muss als erstes einer der begehrten Sitze ("seat", vergleichbar mit einem "elitären" Mitgliedsausweis) von einem derzeitigen Mitglied und Inhaber eines Sitzes erworben werden, der seinerseits stets unter Vorbehalt der Weitergabe allein auf natürliche Personen übertragen werden kann. Zudem ist der Bewerber um einen Sitz vor die Notwendigkeit gestellt, einen guten Leumund vorzuweisen, von mindestens zwei zum Handel zugelassenen Mitgliedern unterstützt und vom Börsenvorstand der NYSE für würdig befunden zu werden, diesen Sitz zu übernehmen. Darüber hinaus muss der Bewerber eine gesonderte schriftliche Fachprüfung erfolgreich ablegen.

Nur über einen derartigen Sitz steht neuen Börsenmitgliedern der Zugang zu allen Bereichen und Vorrichtungen der reich ausgestatteten Handelsplattform offen, welche die NYSE ihren Mitgliedern für die Zwecke der Orderabwicklung und zur Durchführung des Handels bietet ("order routing"). Weil die Hauptmasse aller Geschäfte mit Wertpapieren, und zwar sowohl im Hinblick auf die Marktkapitalisierung als auch auf die Zahl der gehandelten Werte, in den Vereinigten Staaten an der NYSE abgewickelt wird, kommt der Innehabung eines solchen Vorrechts nicht selten ein beachtlicher Vermögenswert zu. Der bisherige Spitzenpreis, den ein Sitz an der Neuyorker Börse erreichte, beträgt immerhin gegen 5Mio. US-Dollar.

Angesichts der beachtlichen Vorteile, die eine Mitgliedsstelle an der Börse zu bieten hat, überrascht es nicht, dass weitaus der überwiegende Teil der ungefähr 500 im Wertpapierbereich tätigen amerikanischen Brokerhäuser zugleich zu den Mitgliedern der NYSE zählt. Manche Brokerfirmen sind sogar mehrfach Geschäftsteilhaber der Börse, und sie alle nennen sich übereinstimmend "member firm".

Mitglieder der NYSE lassen sich je einer der folgenden Gruppen zuordnen, abhängig davon, welche fachliche Tätigkeit sie ausüben:

  1. Commission- oder Floor-Broker: Diese nehmen Börsenaufträge (Orders) entgegen, welche die Kundschaft den Brokerfirmen, für die sie tätig werden, erteilt. Die Floor-Broker richten ihre Bemühungen darauf, diese auf dem Parkett in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Kunden ganz in deren Sinne dem Vorhaben gemäß auszuführen. Für ihre Dienste erhalten sie von den jeweiligen Auftraggebern eine Provision, in Höhe eines vorab festgelegten Vomtausendsatzes am Umsatz, ggf. besteht ein Mindestbetrag, den sie als Vergütung beziehen, sowie zudem einen weiteren nach der Umsatzhöhe gestaffelten Promillesatz. Diejenigen Brokerfirmen, in deren Auftrag sie arbeiten, erhalten darüber hinaus von ihren Kunden für ihre Dienste eine Maklergebühr ("commission", "brokarage fee", "fee"), welche i.d.R. sämtliche auflaufende Kosten des Hauses abdeckt. Floor-Broker dürfen jedoch keinesfalls für eigene Rechnung handeln.

  2. Floor-Trader ("competitive trader", "registered trader"): Das sind natürliche Personen, die einen Börsensitz käuflich erworben haben und ausschließlich für eigene Rechnung zu handeln berechtigt sind.

  3. Sog. 2$-Broker (auch Floor-Broker): Sie unterstützen bei hohem Orderfluss anderweitige Mitglieder und erhalten dafür einen Anteil der von Kunden abzuführenden Gebühren ("commissions").

  4. Sogenannte Spezialisten ("specialists"), die neuestens auch unter dem englischsprachigen Namen "designated market makers" (DMMs) bekannt sind: Ihnen kommt die Aufgabe zu, einen geregelten und ordentlichen Handelsablauf zu gewährleisten. Je nach Marktlage können sie zur Erledigung dieser Aufgabe wahlweise entweder das Amt eines Floor-Brokers oder das eines Floor-Traders ausüben. Als Gegenpartei anderer Marktteilnehmer stiften sie durch ihre fortwährende Transaktionsbereitschaft einen beständigen, flüssigen Handelsablauf in dem von ihnen betreuten Handelsgegenstand ("Marktpflege") und sorgen so für den gewünschten Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.

Von den 1366 Mitgliedern stellen annähernd 700 die Floor-Broker, 400 entfallen auf DMMs (Spezialisten), 225 auf 2$-Broker und der Rest auf Floor-Trader. Im Zuge der Entwicklung hin zu immer schnelleren elektronischen Handelseinrichtungen hat sich indessen ihre Zahl heutigentags um die Hälfte und noch mehr verringert.

Jede Börse hat ihre eigenen besonderen Aufnahmevorschriften ("listing standards"), die festschreiben, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um eine neue Gattung Aktien an den Handelsplätzen in Kurs zu setzen. Eine zum Geschäftsverkehr an der New York Stock Exchange (oder wie sie sich selbst rühmend nennt: The Big Board) zugelassene Aktie als solche bezeichnet man auf Englisch als "listed stock". Jede Aktienunternehmung, die ihre Anteilsscheine an der NYSE auf den Kurszetteln gesetzt sehen will, kommt nicht umhin, zu diesem Zweck anfänglich einen entsprechenden Zulassungsantrag auf Börseneinführung bei der dafür zuständigen Zulassungsstelle der Börse einzuhändigen. Sich in dieser Angelegenheit erstmalig mit Vertretern und Mitgliedern der NYSE zu freien Vorbesprechungen in Verbindung zu setzen ist für die Anerkennung allemal von hoher Bedeutung, auch wenn die persönliche Zusammenkunft nur von zwangloser, vorläufig mehr noch vertraulicher Art sein wird. Bei dieser Gelegenheit werden zunächst nähere Erkundigungen eingezogen und insbesondere die Frage geprüft, ob und wie weit eine Zulassung zum Handel überhaupt mehrheitsfähig sei. Sind endlich die Vorarbeiten so weit gediehen, dass über Letzteres Einverständnis erzielt wurde, folgt in aller Regel kurze Zeit später die eigentliche Billigung des Vorentwurfs durch die Börse nach. Im Anschluss daran wird die Gesellschaft ihre Vorlage über die Aufnahme in den Handelsverkehr nun auch in der Fachpresse förmlich veröffentlichen. Aufgrund der bereits in der Vorbesprechung durch stillschweigende Übereinkunft erfolgten Einwilligung des immer vertraulich vorverhandelten Antrags mit der Börsengeschäftsführung ist die endgültige Bewilligung der Börsenzulassung in diesem Abschnitt nichts weiter als reine Formsache.

Die Zulassungserfordernisse richten sich insonderheit 1.) nach dem Grad der nationalen Bedeutung der neu zu listenden Unternehmung, 2.) deren Rang, Geltung und Ertragskraft im Verhältnis zu den übrigen innerhalb ihres Geschäftszweigs, und 3.) danach, ob begründete Aussicht besteht auf eine Aufrechterhaltung der jetzigen wirtschaftlichen Stellung und Wichtigkeit, gemessen an den übrigen Erwerbsgesellschaften des betreffenden Gewerbezweigs. Im Einzelnen wird verlangt, dass die Aktiengesellschaft fortdauernd folgenden Anforderungen genügt: Sie muss wenigstens 2200 Aktionäre haben, einen Handelsumsatz ("trade volume") von monatlich nicht weniger als 100000 Stück aufweisen, der Kurs der Aktie muss beständig über 1 US-Dollar liegen, die Marktkapitalisierung muss mindestens 100 Mio. US-Dollar betragen und der Jahresumsatz darf nicht geringer sein als 75 Mio. US-Dollar. Die gelisteten Aktiengesellschaften verpflichten sich außerdem, an die NYSE alljährlich Beisteuern von gewisser Höhe zu leisten sowie ganz bestimmte unternehmerische Auskünfte und Mitteilungen, sowohl fallweise (Ad-hoc-Publizität) als auch in regelmäßiger Wiederkehr, vor die Öffentlichkeit zu bringen.

Wie aber, wenn das Kaufverlangen der Anleger nach der Aktienunternehmung auf der Börse mit einem Male schwindet, wohl gar in einem solchen Ausmaß, dass ihre Papiere kaum noch umgesetzt werden oder womöglich durch vorangehende Verkäufe größeren Umfangs jetzt unter 1US-Dollar notieren? – Nun, in diesem Falle kann die NYSE die betreffende Aktie wieder aus der Liste der notierten Werte streichen ("delisting"). Hinzu kommt: Sofern die Aktiengesellschaft in der Folgezeit überhaupt auch nur gegen eines der oben benannten strengen Erfordernisse eine Verfehlung begeht, kann sie, nachdem sie abgemahnt wurde, von der Börse ausgeschlossen werden. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall von Zusammenschlüssen (Fusionen) und Übernahmen. Sobald der Rückzug von der Börse einmal beschlossene Sache ist, wird die Aktie ganz einfach außer Kurs gesetzt und steht damit dem Handelsverkehr auch nicht mehr zur Verfügung. Davon streng zu trennen ist das zeitweilige Aussetzen der Notierung im laufenden Handel an der Börse (= "trading halt") infolge wichtiger Neuigkeiten oder veranlasst durch selbsttätig wirkende Schutzvorrichtungen, wie sogenannte "circuit breaker" es sind.

Ein und dieselbe Aktiengesellschaft kann grundsätzlich an mehr als lediglich einer einzigen Börse zugelassen sein; ob an verschiedenen nationalen je für sich oder auch über die Landesgrenzen hinaus, macht dabei keinen Unterschied. Das letztgenannte Verfahren ist besonders häufig bei nichtamerikanischen Aktienunternehmungen anzutreffen, deren Beteiligungstitel nicht allein ausschließlich in ihrem jeweiligen Heimatland für den börsenmäßigen Handelsverkehr bestimmt sind. Allerdings dreht es sich bei jener Art Anteilsscheinen nicht immer um "echte" Aktien der Aktiengesellschaft, wie sie regelmäßig an der NYSE aufgeführt werden, sondern für gewöhnlich um sogenannte "American Depository Receipts" (ADRs). Hierbei handelt es sich landläufig um von auswärtigen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, die bloß einen mittelbaren Eigentumsanspruch in Bezug auf eine bestimmte Anzahl von Aktien der betreffenden ausländischen Kapitalgesellschaft verbriefen. Die eigentlichen Aktien werden herkömmlicherweise bei einer Bank im Heimatland der Gesellschaft fest unter Verschluss gehalten.

 Erhalten eine gratis aktie

   Der Handelsablauf an der NYSE

An der NYSE sind zwei unterschiedliche Handelsformen (Marktkoordinationsformen) zur Verwendung verfügbar: Der sogenannte Auktionsmarkt und der sogenannte Dealer-Markt (Market-Maker-System). Hierzu ein einfaches Beispiel:

Ein geerbtes Gemälde von gewissem Kunstwert soll verkauft werden. Das Bild wird zu einem Auktionshaus gebracht, wo der Auktionator Angebote dafür annimmt. Wer das höchste Preisangebot abgibt, erhält den Zuschlag. Eine Ausweichmöglichkeit hierzu besteht nun darin, das besagte Gemälde zu einem Kunsthändler zu bringen, der es ankauft mit dem Plan, es gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Der Handelsablauf an der NYSE wird vorwiegend bestimmt vom Leitgedanken des kontinuierlichen Auktionsmarktes. Dieser vollzieht sich trotz vorwiegend elektronischem Handel an der NYSE noch jetzt ganz gegenständlich auf  einem Schauplatz vor Ort, dem sogenannten Parkett ("trading post", in einer Gesamtgröße von 27000 square feet), wo die im Verkehr stehenden Wertpapiere von einer ganzen Zahl persönlich anwesender Broker und Händler fortlaufend gehandelt werden.

Jedem verzeichneten Wertpapier wird einer von 20 verschiedenen Posten, das ist einer jener bestimmten physischen Orte auf dem Parkett, zugewiesen (dieser ist in seiner Form meist oval oder sechseckig). Gewöhnlich werden mehr als eine Aktiengattung an diesem zugeteilten Platz gehandelt, niemals aber werden Aktien einer Aktiengattung an mehreren Orten auf dem Parkett gleichzeitig gehandelt.

An der NYSE stehen die Designated Market Maker (Spezialisten, "specialists", "designated market makers", DMMs) im Mittelpunkt des Handelsgeschehens. Sie sind vom Börsenvorstand mit der Betreuung der dort zugelassenen Teilhaberpapiere dienstlich beauftragt, wonach jedem von ihnen die Anteilscheine ganz bestimmter Aktiengesellschaften unmittelbar zugewiesen werden. Diese Zuordnung schließt Vorzugsaktien, im gegebenen Fall auch Optionsanleihen der betreffenden Aktiengesellschaften mit ein. Industrieanleihen ("bonds") werden von den DMMs jedoch nicht betreut. Es gibt aber auch einige bestimmte Aktien, die gleich von zwei oder mehr DMMs geführt werden: So kommen an der NYSE auf Konto der 400 tätigen Spezialisten zusammen ungefähr 1600 Stammaktien.

Im Zuge des Orderflusses wurde bis in die allerjüngste Zeit jede einzelne Kauf- und Verkauforder physisch zu jenem Orte verbracht, der von der Börse dieser Aktie zum Zwecke ihrer Zusammenführung im Handelsverkehr wohlweislich zugeteilt worden ist, d.i jener Ort auf dem Parkett, wo der Spezialist während der Handelszeit an der NYSE durchgehend zur Stelle ist. Diese Aufgabe wird heutzutage vollständig und in allen Stücken auf elektronischem Wege mittels eines "multilateralen Handelssystems" erledigt. Auf der Präsenzbörse wird jede von außen her eintreffende Order entweder an ihrem zugewiesenen Ort eines der beiden großen Handelsräume auf der Stelle ausgeführt oder verbleibt – soweit eine sofortige Ausführung im Marktverlauf nicht möglich ist – im Orderbuch des zuständigen Spezialisten zur späteren Ausführung vermerkt.

Die Arbeitsweise der NYSE lässt sich am treffendsten anhand eines einfachen Beispiels erläutern: Herr K. fragt seinen Broker fernmündlich nach dem augenblicklichen Aktienkurs von General Motors. Mit Blick auf einen seiner Handelsbildschirme prüft der Broker daraufhin die vorliegende Kursstellung und verkündet, dass der Geldkurs gerade bei 61 US-$ ("bid"), der Briefkurs bei 61,25 US-$ ("ask") liege. Er erkennt zudem, dass der auf dem Parkett der NYSE tätige Spezialist gewillt ist, bei diesem Geldkurs mindestens 100 Stück zu kaufen und nicht weniger als 400 Stück zum genannten Briefkurs zu verkaufen. Nachdem Herr K. diese Angaben von seinem Broker erhalten hat, erteilt er einen Auftrag (Order), 300 General Motors Aktien "at the market" – d.i. bestens – zu kaufen. Herrn Ks. Broker hat nun nichts Schleunigeres zu tun als diese Kauforder an die Hauptgeschäftsstelle nach Neuyork zu übermitteln, von wo aus der Börsenauftrag geradewegs über das NYSE-eigene elektronische Handelssystem Super Display Book (SDBK) durch die von einem DMM betriebenen Elektronik der Börseneinrichtung in Bruchteilen einer Sekunde Erledigung findet. Früher übernahm die Aufgabe der Weiterleitung der Order an einen "designated market makers" (DMM) der an dem Stand auf dem Börsenparkett für die Brokerfirma örtlich tätige Commission-Broker, der diese schnellstens zu ihrem fest zugeteilten Handelsplatz beförderte, wo General Motors Aktien regelmäßig gehandelt werden. – Hinzuzusetzen ist, dass heutzutage die allermeisten Börsenaufträge auf kürzestem Wege online die elektronischen Handelsplattformen der Börsen erreichen, was nichts an der Triftigkeit unseres Beispiels verschlägt.

Eine zwar im Markt wirkende, derweil aber nicht ausführbare Kauforder zu angenommen 61US-$ zeigt auf, dass jetzt niemand zum oder zu einem unter diesem Kurs zurückbleibenden Kurs zu verkaufen bereit und fähig ist; eine noch nicht ausgeführte Verkaufsorder zu, sagen wir, 61,25US-$ gibt zu erkennen, dass kein höherer Kaufpreis bezahlt zu werden braucht, um jene Aktie gleich jetzt zu erstehen. Falls ein solcher Spread – also der zahlenmäßige Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs – nur genügend groß ist, erzeugt dies eine Preisspanne für mögliche "Trades" (Einigungsbereich) und es beginnt folglich eine Auktion zwischen den einzelnen Commission-Brokers, wobei es zu allen solchen Kursen zu Abschlüssen kommen kann, die zwischen dem von den Spezialisten vorgegebenen besten Geld- und besten Briefkurs liegen. Allein durch die Marktmacht (aller am Marktverlauf Beteiligten und deren Anpassungshandlungen) wird in unmittelbarem Anschluss der tatsächliche Kurs festgesetzt. Man bezeichnet diese Art einer Auktion landläufig als "doppelseitige Auktion", da Kauf- und Verkaufslustige gleichermaßen an ihr beteiligt sind.

Aber was würde geschehen, wenn Herrn Ks. Order auf keinerlei Widerhall stieße? Nun, in diesem Falle hätte der Spezialist die Gegenseite eingenommen und 300 General Motors Aktien zu einem Stückpreis von 61,25 US-$ an Herrn Ks. Broker verkauft. Der tatsächliche Verkäufer in diesem Beispiel kann einmal der Spezialist selbst oder ein dritter Verkäufer sein, dessen Limitorder im Buche des Designated Market-Makers zwischenzeitlich zur Ausführung offen stand.

Ist die Geld-Brief-Spanne ("spread") verhältnismäßig schmal beschaffen, so dass diese den Handelsteilnehmern kaum einen nennenswerten Gestaltungsspielraum einräumt, so wird der Spezialist die betreffende Order als Marktorder (Bestens- bzw. Billigst-Order) unmittelbar selbst ausführen.

Anzumerken bleibt, dass seit der Übernahme von Archipelago Holdings Inc. die NYSE nunmehr neben dem altherkömmlichen Parketthandel in der Hauptmasse über deren elektronische Handelsplattform arbeitet.

 

  •    Leerverkäufe ("short selling")

Eine alt eingeübte Börsenweisheit lautet: "Kaufe billig und verkaufe teuer!". So setzt der weit überwiegende Teil der Geldanleger darauf, einen Gewinn zu erlangen, indem Aktien zunächst möglichst billig im Kurse angekauft werden in der Absicht und Hoffnung, sie später teurer wieder verkaufen zu können. Bei Leerverkäufen indessen wird dieser Vorgang gerade umgekehrt: Der Geldanleger verkauft zuerst, nachher, so sein Plan, kauft er dann zu tieferen Kursen mit dem erhofften Gewinn zurück.

Leerverkäufe von Wertpapieren werden an den Kassa-Börsen regelmäßig eingeleitet durch Verkauf geschuldeter Stücke, zu deren Verschaffung die Vornahme einer Wertpapierleihe grundsätzlich Voraussetzung ist. Ein daraus entstehender Kredit in Wertpapieren wird zu einem gelegen Zeitpunkt wieder getilgt durch Erwerb und Rückstellung von Wertpapieren gleicher Art und Menge. Der Unterschied von einem herkömmlichen Kredit liegt darin, dass es sich bei der ausgeliehenen Sache nicht um Geld, wie Euro, Dollar usw. es sind, handelt, sondern um besondere Urkunden. Diese Vertragsurkunden (Wertpapiere) sind es, die nach außen einen bestimmten Eigenwert verkörpern, der sich wiederum in Euro, Dollar usf. genau beziffern lässt. Oder, was in anderer sprachlicher Einkleidung dasselbe sagen will: Der Kreditnehmer stellt seinen Kredit dadurch zurück, dass er dem Kreditgeber die gleichen (nicht zwangsläufig dieselben, da vertretbare) Urkunden in der nämlichen Zahl, abgewickelt über den Effektengiroverkehr, zurückstellt. Damit einher geht jedoch notwendig der Verzicht auf den Anspruch auf die in den Urkunden wertpapierrechtlich verbrieften Zins- und Dividendenzahlungen.

 

  •    American Stock Exchange (AMEX)

Im Jahre 1921 fand sich in zweiter Generation eine Gruppe junger Börsenhändler auf amerikanischen Boden zusammen. Diese verlegte sich auf Geschäfte mit solchen Aktien und Anleihen, die sich aufgrund ihres eher dürftigen Marktaufkommens nicht für eine Notierung an der NYSE eigneten. Um diese Lücke auszufüllen, gründeten sie hierauf eine eigens ausgerichtete Vereinigung, aus der zunächst die New York Curb Exchange hervorging. Der noch recht junge Verband, der seit dem Jahre 1953 fortan den Namen "American Stock Exchange (AMEX)" trägt, stieg binnen kurzem empor zu der zweitwichtigsten Präsenzbörse für Aktien und Optionen in den Vereinigten Staaten. Seit Anfang des Jahres 2009 gehört die American Stock Exchange der NYSE an, die sie im Januar 2008 übernahm, und welche selbst wieder heute zur ICE gehört. Ebenso wie die New York Stock Exchange ist auch die AMEX ein Finanzplatz und Geschäftsmittelpunkt, an dem ihre Mitgliedsfirmen noch vor Ort tätig sind, wobei jede von ihnen sich gleichzeitig unter Wahrnehmung von "market-maker"-Funktionen auf den Handel mit ganz bestimmten Wertpapier-Emissionen verlegt hat. Etwa 25 solcher Firmen handelten in mehr als 900 Börsenpapieren, wie vor allem in Aktien, ETFs und anderen Beteiligungstiteln sowie deren Optionen, einschließlich einer beträchtlichen Anzahl ausländischer Wertpapiere. Einige dieser Papiere werden daneben auch an der NYSE notiert. Da die Zulassungsbestimmungen an der AMEX großzügiger gehandhabt wurden als an der NYSE, wurden hierdurch vor allem verhältnismäßig junge Unternehmungen zu einem Gang an die Börse ermutigt. Insbesondere machte die AMEX Firmen aus dem Bereich technologischer Produktinnovationen den Weg zu einem Börsengang frei. Die Arbeitsweise der AMEX war von Anbeginn der der NYSE gut zu vergleichen, abgesehen von kleineren Unterschieden in der technischen Ausstattung und in der Rolle der von ihr beschäftigten Spezialisten. Die American Stock Exchange ist nach der weitaus größeren NYSE und NASDAQ mit einigem Abstand zurzeit die drittgrößte Börse in den Vereinigten Staaten.

 

  •    Das NASDAQ-System

Das elektronische Kursnotierungssystem der Wertpapierhändler der National Association of Securities Dealers (NASDAQ = National Association of Securities Dealers Automated Quotation System), hat den Vereinigten Staaten von Amerika den am meisten beachteten elektronischen OTC-Markt (Over-the-Counter Market = Freiverkehrsmarkt) der Welt beschert. An der unterdessen zur zweitgrößten amerikanischen Börse ausgereiften NASDAQ sind gegenwärtig etwa 3200 verschiedene Aktiengesellschaften mit ihren Wertpapieren eingetragen. Gemessen an der Marktkapitalisierung liegt sie hinter der NYSE damit weltweit ebenfalls an zweiter Stelle. Nicht wenige Verständige betrachten NASDAQ sogar als einstweiligen Vorläufer eines weltumspannenden Aktienmarktes der näheren Zukunft, auf dem Geldanleger über den ganzen Erdkreis zerstreut mit Hilfe einer durchweg rechnergestützt arbeitenden Handelsanordnung rund um die Uhr den Kaufhandel treiben können. Das NASDAQ-System nahm am 8. Februar 1971 den Handel auf mit dem hohen Ziel, die Wirkungskraft und Nachhaltigkeit des OTC-Marktes zu stärken. Zum Einsatz kam dabei die für damalige Verhältnisse fortschrittlichste Technologie überhaupt, gemessen an dem seinerzeit neuesten Wissensstand. NASDAQ kann zum Unterschied von Auktionsmärkten damit füglich als erste wirkliche "Computerbörse" der Welt angesehen werden. NASDAQ gilt inzwischen als größtes elektronisches Börsenhandelssystem in den Vereinigten Staaten.

NASDAQ wurde unter anderem mit der Absicht begründet, kleineren Firmen, die wegen strengerer Zulassungsbestimmungen sonst nicht an den großen Börsen notiert werden könnten, den Zulass zum OTC-Markt zu gewähren. Das gleichnamige System wird von den NASDAQ-Händlern (das ist ein sich selbst verwaltender US-Wertpapierhändlerverband) betrieben, dem rund 3000 Händler, 500 Brokerhäuser sowie die angesehensten Investmentbanken (Spekulationsbanken) angeschlossen sind. Das weltweite Kommunikationsnetzwerk der NASDAQ ermöglicht den angeschlossenen Brokern die sofortige Kenntnis sämtlicher Kursinformationen aller teilnehmenden Dealer (Market-Maker) in allen einbezogenen Wertpapieren. Zusätzlich zur Steuerung des Handels durch Pensionskassen und durch große Versicherungsunternehmungen, die üblicherweise recht umfangreiche Aktienpakete halten, werden Angebot und Nachfrage von solchen Privatfirmen zusammengeführt, die beabsichtigen, durch den Einsatz von Computerterminals Stückelungen in größerem Maßstab umzusetzen. In gleichem Zuge konnten die Provisionen deutlich gesenkt werden. Auch ließ sich eine höhere Geschwindigkeit bei der Abwicklung einzelner Transaktionen herbeiführen ohne andere Folge, als dass viele namhafte Firmen – wie z.B. Apple Computer oder MCI Communications, die sich sicher ohnedies für eine Zulassung zur NYSE oder zur AMEX empfohlen hätten – sich dazu entschlossen, dem der NASDAQ (Ticker-Symbol: AAPL) treu zu bleiben. Im Ganzen gesehen wuchs die Zahl der Kapitalgesellschaften, die zum NASDAQ-System überwechselten aus dem Grund, weil ihnen die Notierung im Freiverkehr, der mitunter durch einen recht scharfen Wettbewerb der einzelnen "market-maker" gekennzeichnet ist, im Hinblick auf ihre eigentlichen Bedürfnisse vorteilhaft erschien.

 

  •    Noch anderweitige US-Börsenplätze

  1. In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es daneben noch eine dritte, kleinere Börse: Die National Stock Exchange NSX; sie handelt Wertpapiere kleinerer Firmen ausschließlich auf vollelektronischem Wege.

  2. Die Millionenstadt Chicago entwickelte sich in den vergangenen Jahren zum zweitwichtigsten Finanzzentrum der Vereinigten Staaten. Hier war einst die Midwest Stock Exchange ortsansässig, die im Jahr 1882 unter der Marke Chicago Stock Exchange gegründet wurde und nach dem Zusammenschluss mit den Börsen aus St. Louis, Cleveland, Minneapolis – St. Paul und New Orleans so umbenannt wurde.

  3. Ebenfalls in Chicago liegt der weltweite Mittelpunkt für den Handel mit Futures-Kontrakten und dem mit börsengemäß vereinheitlichten Optionen. Diese sogenannten Derivativen Instrumente werden schwerpunktmäßig unter einem Dach, aber an zwei unterschiedliche Bezeichnungen tragende Abteilungen der Terminbörsen ("commodity exchanges") gehandelt: An der Chicago Mercantile Exchange (CME) und am Chicago Board of Trade (CBOT). Beide haben sich unlängst zusammengeschlossen und gehören jetzt zur CME Group Inc.

  4. Weitere Börsenplätze gibt es noch zu Boston, Cincinnati und zu San Francisco (Pazifik). Zu den neu hinzugekommenen, rein elektronischen Börsen (Computerbörsen) zählt jetzt auch die Members Exchange aus Jersey City, New York.

Wenngleich die großen, bedeutenden Börsenplätze allesamt getrennt voneinander und eigenständig arbeiten, stehen diese dennoch über ein elektronisches Kommunikationssystem ("electronic communications network", ECN; Börsendraht) auch aus der Ferne auf dem kürzesten Weg miteinander in Verbindung. Letzteres wird überdies von der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities Exchange Commission, die in weiteren Sinne auch als Mitbetreiberin verstanden werden kann, laufend gewissenhaft auf seine Ordnungsmäßigkeit hin überwacht. Alle Börsenplätze unterstehen sonach unmittelbar der Aufsicht der SEC. Jede Börse, an der der Handelsverkehr auch über die Grenzen eines amerikanischen Bundesstaates hinaus betrieben wird, muss zudem bei der SEC ins Verzeichnis eingetragen, sonst im Besitze einer entsprechenden Sondergenehmigung sein (die einzig und allein die Börse von Honolulu zu eigen hat). In jedem Falle aber ist jede Börse in den Vereinigten Staaten an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die an anderer Stelle noch näher beleuchtet werden sollen.

 

  •    US-Anleihemärkte

Obwohl sich der amerikanische Anleihemarkt nur schwerlich als eine in sich geschlossene Einheit betrachten lässt, weist er heute (2022) einen Gesamtwert von nicht weniger als 46 Billionen US-Dollar auf und ist damit unangefochten der größte der Welt. Die stetig wachsende Flut an Anleihe-Emissionen soll der Übersichtlichkeit halber drei Gruppen zugeordnet werden:

  1. Obligationen auf  Bundesebene (zu denen die Treasury-Bonds, Treasury-Notes und ähnliche Schatzpapiere und Schatzobligationen gehören),

  2. Emissionen bundesstaatlicher und gemeindlicher Behörden ("municipal bonds" genannt – welche mit bei uns geläufigen Kommunalobligationen rechtsähnlich sind) und

  3. Anleihen von privaten Unternehmungen und von auswärtigen Emittenten.

Vgl. darüber auch: Bond-Rating und Ratingagenturen.

 

 

Siehe auch:

Aufzählung

Orderarten an den Terminbörsen

Aufzählung

Orderarten an den Wertpapiermärkten

Aufzählung

Deutsche und internationale Broker

Aufzählung

Wirtschaftskalender

Aufzählung

Die Goldseite

Aufzählung

Devisenkurse in Echtzeit

Aufzählung

Vergleich von Depots der Banken

Aufzählung

Vergleich von Girokonten

Aufzählung

Vergleich von Festgeldanlagen

Aufzählung

Vergleich von Versicherungen

Aufzählung

Trading. Erfahrungen - Die besten Angebote für Einsteiger?

zurück

"He who sells what isn't his'n
buys it back or goes to prison."

 

Futures Optionen Hedging Märkte Themen Bücher Rat und Tipps Glossar Links

 

 

 

 

Diagramm

Home Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

 

Ihre E-Mail mit Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Verbesserungsvorschlägen zu dieser Webseite an: info-d1@deifin.de 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verfassers. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz und Urheberrecht
© 2003
2024 Bert H. Deiters
 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr.
Wegen geschäftl. Anzeigen wende man sich an info-d1@deifin.de.
Stand: 28. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.