Variation Margin:

Wertausgleichszahlung, die sich berechnet aus der durch Marktwertänderungen hervorgerufene Differenz zwischen dem täglichen Abrechnungspreis eines Futures am Börsenvortage ("settlement"-Preis; bzw. seinem heutigen Einstandspreis) und dem täglichen Abrechnungspreis desselben am aktuellen Börsentag. Das Clearinghaus belastet das Konto des Halters der im Wert gefallenen Position in Höhe des "variation margin" und schreibt die entsprechende Summe gleichzeitig dem Konto des Halters der im Wert gestiegenen Position gut; tägliche Settlement-Zahlung. Entsprechendes gilt im Börsenhandel mit (Futures-style-) Optionen. Zur Vereinfachung des Abwicklungsprozesses des Handels wird von Terminbörsen i. d. R. eine untere Grenze festgelegt, bis zu der ein "Nachschießen" an Barmitteln nicht sofort, sondern erst nach Unterschreiten derselben eingefordert wird. Hiernach ist das Konto bis zum "inital margin" aufzustocken. Im engeren Sinne wird nur dieser "Nachschuss" als "variation margin" bezeichnet ("variation margin call").